Tag Archives: Nachlass

Uncategorized

Bestattungsvorsorge: Mehr Möglichkeiten, als viele Menschen vermuten

Friedwald, Seebestattung oder Erinnerungsdiamant? Viele Menschen kennen ihre Möglichkeiten nicht. Erfahren Sie, welche Bestattungsformen es gibt und welche rechtlichen Regeln gelten.

BildViele Menschen setzen sich erst dann mit dem Thema Bestattung auseinander, wenn sie einen Angehörigen verloren haben. In dieser emotional belastenden Situation müssen jedoch oft innerhalb kurzer Zeit zahlreiche Entscheidungen getroffen werden. Eine frühzeitige Bestattungsvorsorge kann Angehörige entlasten und sicherstellen, dass die eigenen Wünsche berücksichtigt werden.

Dabei beschränkt sich die Vorsorge längst nicht mehr auf die Entscheidung zwischen Erd- und Feuerbestattung. Heute stehen zahlreiche weitere Möglichkeiten zur Verfügung – von der Beisetzung in einem Friedwald oder Ruheforst über Seebestattungen bis hin zu modernen Erinnerungsformen wie einem Erinnerungsdiamanten aus einem Teil der Asche.

Rechtliche Grenzen kennen

Viele Menschen wissen nicht, dass in Deutschland das Bestattungsrecht weitgehend Ländersache ist und der sogenannte Friedhofszwang in den meisten Bundesländern weiterhin gilt. Während beispielsweise in den Niederlanden Urnen unter bestimmten Voraussetzungen auch privat aufbewahrt werden dürfen, ist dies in Deutschland regelmäßig nicht zulässig.

Wer individuelle Vorstellungen für seine letzte Ruhestätte hat, sollte sich deshalb frühzeitig über die rechtlichen Möglichkeiten informieren.

Vorsorge schafft Sicherheit

Eine schriftliche Bestattungsvorsorge hilft nicht nur dabei, persönliche Wünsche festzuhalten. Sie kann auch spätere Unsicherheiten und Konflikte innerhalb der Familie vermeiden. Dabei sollten neben der gewünschten Bestattungsform auch organisatorische Fragen, finanzielle Aspekte und gegebenenfalls besondere Erinnerungswünsche berücksichtigt werden.

Kostenloser Ratgeber bietet Orientierung

Um Betroffenen und ihren Angehörigen einen umfassenden Überblick zu geben, hat die Blomberger Rechtsanwältin Melanie van Luijn einen kostenlosen Ratgeber zum Thema Bestattungsvorsorge veröffentlicht.

Der Leitfaden erläutert unter anderem:

* die verschiedenen Bestattungsformen,
* die rechtlichen Rahmenbedingungen,
* Besonderheiten im In- und Ausland,
* die wichtigsten Kostenfaktoren sowie
* Möglichkeiten, persönliche Wünsche rechtssicher festzuhalten.

Der vollständige Ratgeber kann kostenlos online gelesen oder als PDF heruntergeladen werden:

https://www.in-ruhe-gehen.de/kostenlose-ratgeber/

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

www.In-Ruhe-gehen.de
Frau Melanie van Luijn
Wilmersdorfer Straße 1
32825 Blomberg
Deutschland

fon ..: 0521-123050
web ..: http://www.In-Ruhe-gehen.de
email : info@van-luijn.de

Melanie van Luijn ist seit über 20 Jahren als Rechtsanwältin tätig und hat sich auf die Bereiche Erbrecht und rechtliche Vorsorge spezialisiert. Auf ihrer Plattform www.in-ruhe-gehen.de informiert sie mit Fachartikeln, Vorträgen und kostenlosen Ratgebern über Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Nachlassplanung und Bestattungsvorsorge. Ihr Anliegen ist es, komplexe juristische Themen verständlich aufzubereiten und Menschen dabei zu unterstützen, frühzeitig rechtssichere und selbstbestimmte Entscheidungen für sich und ihre Angehörigen zu treffen.

Pressekontakt:

www.In-Ruhe-gehen.de
Frau Melanie van Luijn
Wilmersdorfer Straße 1
32825 Blomberg

fon ..: 0521-123050
web ..: http://www.In-Ruhe-gehen.de
email : info@van-luijn.de

Uncategorized

Internationaler Frauentag 2026: FloraPrima ehrt Frauen mit roten Nelken und attraktiven Frühbucher-Vorteilen

Zum Frauentag am 8. März setzt FloraPrima auf die rote Nelke als Symbol der Wertschätzung. Sichern Sie sich bis zu 15 % Frühbucher-Rabatt und verschenken Sie Tradition in moderner Floristik.

BildDer 8. März markiert weltweit einen bedeutenden Tag: Den Internationalen Frauentag. Er ist ein starkes Symbol für Anerkennung und die Errungenschaften von Frauen in aller Welt. Während die gesellschaftspolitische Bedeutung im Fokus steht, hat sich der Frauentag auch als fester Anlass etabliert, um den Frauen im persönlichen Umfeld – ob Partnerin, Mutter, Kollegin oder Freundin – eine besondere Wertschätzung entgegenzubringen. Der Online-Blumenversand FloraPrima nimmt dies zum Anlass, eine traditionsreiche Symbolik wieder aufleben zu lassen und gleichzeitig preisbewusste Kunden durch eine gezielte Rabattaktion zu belohnen.

Die rote Nelke: Ein Symbol mit Geschichte

Besonders eine Blume steht an diesem Tag im Rampenlicht: die rote Nelke. Historisch tief verwurzelt, galt sie bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts als das Symbol schlechthin für die Frauenbewegung und den Kampf um das Frauenwahlrecht. In vielen Ländern ist sie auch heute noch das traditionelle Geschenk zum 8. März, das Respekt und Solidarität ausdrückt.

FloraPrima besinnt sich auf diese Wurzeln und bietet neben modernen Arrangements eine vielfältige Auswahl an Sträußen an, bei denen die rote Nelke eine zentrale Rolle spielt. „Tradition trifft auf Moderne – wir möchten, dass unsere Kunden die Botschaft des Frauentags mit der passenden Floristik unterstreichen können“, erklärt das PR-Team von FloraPrima.

Früher planen, mehr sparen: Die Rabattstaffel 2026

Damit die Vorbereitungen für diesen Ehrentag stressfrei verlaufen, startet FloraPrima auch in diesem Jahr eine gestaffelte Frühbucher-Aktion. Wer frühzeitig bestellt, profitiert von attraktiven Preisvorteilen:

15 % Nachlass für Schnellentschlossene Vom 16. Februar bis zum 23. Februar 2026 (bis 09:00 Uhr) erhalten Kunden mit dem Gutscheincode WOMAN15 einen großzügigen Rabatt von 15 Prozent auf ihre Bestellung.

10 % Nachlass für Kurzentschlossene Vom 23. Februar (ab 09:00 Uhr) bis zum 02. März 2026 (um 09:00 Uhr) sichert der Code WOMAN10 immerhin noch eine Ersparnis von 10 Prozent.

Logistik und Qualität im Fokus

Die Logistik ist präzise auf die Feierlichkeiten abgestimmt. Als Liefertermine können Kunden den Zeitraum vom 06. März bis zum 08. März 2026 wählen. So ist garantiert, dass die floralen Grüße pünktlich zum Wochenende und direkt am Frauentag ihre volle Wirkung entfalten. Ob klassisch mit roten Nelken oder bunt gemischt mit saisonalen Frühlingsboten wie Tulpen und Ranunkeln – die Frischegarantie von FloraPrima sorgt dafür, dass die Freude lange anhält.

Neben der hohen Qualität der handgebundenen Sträuße bietet FloraPrima.de den gewohnt exzellenten Service inklusive einer kostenlosen Grußkarte und einer Gratis-Vase bei vielen Angeboten. So wird der Frauentag 2026 zu einer perfekten Gelegenheit, Danke zu sagen und ein Zeichen der Wertschätzung zu setzen. Interessierte können ihr Wunsch-Arrangement ab sofort online reservieren und sich so die besten Preise sichern.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

FloraPrima GmbH
Herr Dominic Steinsick
Didderser Straße 28
38176 Wendeburg
Deutschland

fon ..: 05303990980
web ..: https://www.floraprima.de
email : d.steinsick@floraprima.de

FloraPrima ist einer der führenden Online-Blumenversandhändler in Deutschland. Seit der Gründung hat sich das Unternehmen zum Ziel gesetzt, hochwertige Blumensträuße und Geschenkideen mit exzellentem Service anzubieten. Kunden profitieren von einer 7-Tage-Frische-Garantie, einer kostenlosen Grußkarte und einer kostenlosen Glasvase zu jeder Bestellung.

Das breite Sortiment umfasst Blumen für jeden Anlass – von Geburtstagen über Hochzeiten bis hin zu Traueranlässen. Neben Deutschland liefert FloraPrima auch weltweit und bietet sogar eine taggleiche Zustellung an.

Ein besonderer Beweis für die herausragende Qualität und den exzellenten Kundenservice ist die Auszeichnung als Testsieger bei CHIP. In einem umfassenden Vergleich von Online-Blumenversendern überzeugte FloraPrima durch Frische, Zuverlässigkeit und ein ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis.

FloraPrima steht für hochwertige Blumen, schnelle Lieferung und zufriedene Kunden – egal, wo auf der Welt die Blumenfreude bereitet werden soll.

Pressekontakt:

FloraPrima GmbH
Herr Dominic Steinsick
Didderser Straße 28
38176 Wendeburg

fon ..: 053039909819
email : d.steinsick@floraprima.de

Uncategorized

Erbauseinandersetzung ohne Rosenkrieg: Warum Mediation oft der bessere Weg ist

Erbstreitigkeiten kosten Nerven, Geld und Lebenszeit. Mediation kann eine faire Lösung bringen – schneller, günstiger und ohne Familientragödie.

BildDer Gesetzgeber hat eine klare Vorstellung: Wenn mehrere Menschen gemeinsam erben, sollen sie sich im besten Fall friedlich einigen und das Erbe „auseinandersetzen“. Was in der Theorie einfach klingt, erweist sich in der Praxis jedoch regelmäßig als hochkomplex. Und vor allem emotional.

Denn leider hat der Gesetzgeber die Erbauseinandersetzung rechtlich nur sehr grob geregelt – mit der unausgesprochenen Annahme, dass sich Erbengemeinschaften schon irgendwie einigen werden. Die Realität vor deutschen Nachlassgerichten spricht eine andere Sprache.

Streit, Stillstand und hohe Kosten
In meiner anwaltlichen Praxis sehe ich regelmäßig, wie zerstrittene Erbengemeinschaften über Jahre hinweg ihre Energie – und oft auch viel Geld – in Auseinandersetzungen investieren. Da wird um jede Vase gefeilscht, um jeden Quadratmeter einer Immobilie gestritten, um jeden Cent beim Verkaufserlös diskutiert. Nicht selten enden diese Konstellationen in jahrelangen Prozessen mit unzähligen Einzelverfahren – Teilungsversteigerung, Stufenklage, Auskunftsprozesse, einstweilige Verfügungen. Die Folge: Erschöpfung, Unversöhnlichkeit und hohe Kosten.

Die Alternative: Mediation
Mediation ist ein außergerichtliches, strukturiertes Verfahren zur Konfliktlösung. Es basiert auf der Idee, dass die Beteiligten – mit Hilfe eines neutralen Dritten – selbstbestimmt eine Lösung entwickeln, die für alle akzeptabel ist. Statt Recht zu bekommen, geht es um Verständigung und konkrete Einigung.

Gerade im Erbrecht bietet die Mediation viele Vorteile:
o Zeitsparend: Keine langwierigen Gerichtsprozesse
o Kostenschonend: Deutlich günstiger als Gerichtsverfahren
o Vertraulich: Keine öffentliche Verhandlung, kein Imageverlust
o Zukunftsorientiert: Erhalt familiärer Beziehungen möglich
o Individuell: Kreative, maßgeschneiderte Lösungen statt rigider Urteile

Die Kosten? Üblicherweise berechnen Mediatorinnen und Mediatoren zwischen 150 EUR und 250 EUR pro Stunde. Aus meiner Erfahrung genügen oft 5 bis 10 Stunden, um auch komplizierte Erbfragen zu lösen – also Gesamtkosten zwischen 1.000 EUR und 2.500 EUR.

Ein Bruchteil dessen, was Gerichtsverfahren kosten. Und – weit wichtiger – ohne zerstörte Familienbande.

Fazit:
Wenn eine Erbengemeinschaft droht zu zerbrechen oder bereits im Streit steckt, lohnt sich der Blick auf Alternativen zum klassischen Rechtsweg. Mediation ist kein Allheilmittel – aber oft der Schlüssel zu einer Lösung, die nicht nur juristisch, sondern auch menschlich trägt.

Mehr Informationen auf:
www.in-ruhe-gehen.de
Ich biete regelmäßig kostenlose Online-Infoveranstaltungen zur Vorsorge und Nachlassplanung an.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Rechtsanwältin van Luijn
Frau Melanie van Luijn
Wilmersdorfer Straße 1
32825 Blomberg
Deutschland

fon ..: 0521-123050
web ..: http://www.In-Ruhe-gehen.de
email : info@van-luijn.de

Rechtsanwältin Melanie van Luijn ist auf das Erbrecht spezialisiert und berät Mandantinnen und Mandanten an den Standorten Blomberg und Bielefeld. Mit langjähriger Erfahrung unterstützt sie Menschen in allen Fragen rund um Testament, Erbfolge, Pflichtteil und Nachlassregelung. Ihr neues digitales Angebot www.in-ruhe-gehen.de ergänzt die klassische Kanzleiarbeit sinnvoll: Es ermöglicht bundesweit eine rechtssichere Vorsorge mit Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – bequem online, aber stets mit persönlicher anwaltlicher Begleitung. Der Fokus liegt auf verständlicher, bezahlbarer und individueller Rechtsberatung für Erwachsene jeden Alters.

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

Pressekontakt:

Rechtsanwältin van Luijn
Frau Melanie van Luijn
Wilmersdorfer Straße 1
32825 Blomberg

fon ..: 0521123050
web ..: http://www.In-Ruhe-gehen.de
email : info@van-luijn.de

Uncategorized

Steuern sparen mit dem Supervermächtnis im Berliner Testament – so funktioniert das clevere Modell

Wer im Berliner Testament ein sogenanntes Supervermächtnis einsetzt, kann gezielt Erbschaftsteuer sparen. Doch die Gestaltung will gut durchdacht sein.

BildDas Berliner Testament gehört zu den Klassikern unter den letztwilligen Verfügungen – besonders bei Ehepaaren ohne große juristische Vorkenntnisse. Man setzt sich gegenseitig als Alleinerben ein, nach dem Tod des Letztversterbenden sollen dann die Kinder oder ein anderer Wunscherbe alles erhalten. Einfach, klar und rechtlich anerkannt. Doch steuerlich betrachtet ist das Modell alles andere als optimal.

Denn: Im ersten Erbfall bleibt das Vermögen zwar steuerfrei innerhalb der Ehe. Doch nach dem zweiten Todesfall fällt der gesamte Nachlass – samt Zugewinn – auf einmal an die Kinder oder sonstige Schlusserben. Die steuerlichen Freibeträge der Kinder (derzeit 400.000 EUR pro Elternteil) laufen im ersten Todesfall ungenutzt aus. Und das kann teuer werden.

Hier kommt das sogenannte Supervermächtnis ins Spiel – ein steuerliches Steuersparmodell innerhalb des Berliner Testaments. Es erlaubt eine gezielte Ausnutzung der Freibeträge bereits im ersten Erbfall, ohne die wirtschaftliche Machtstellung des länger lebenden Ehepartners zu gefährden.

Was ist ein Supervermächtnis?
Dabei handelt es sich um ein Vermächtnis zugunsten der Kinder oder anderer Erben schon im ersten Erbfall – etwa in Form eines Anspruchs auf einen bestimmten Geldbetrag, eine Immobilie oder ein Firmenanteil. Die Witwe oder der Witwer bleibt Alleinerbe, muss das Vermächtnis aber erfüllen. So entsteht ein steuerlich wirksamer Übergang bereits beim ersten Todesfall.

Beispiel:
Ein Ehepaar hat zwei Kinder und ein Vermögen von 1,2 Mio. EUR. Durch ein Supervermächtnis in Höhe von je 400.000 EUR an die Kinder im ersten Erbfall lassen sich die steuerlichen Freibeträge optimal nutzen. Der länger lebende Ehepartner bleibt dennoch wirtschaftlich abgesichert – etwa durch Stundung oder dingliche Sicherung des Vermächtnisses.

Wichtig:
Das Supervermächtnis muss individuell formuliert, auf das Vermögen abgestimmt und steuerlich durchdacht sein. Denn auch Aspekte wie Ausgleichspflichten unter Geschwistern, Pflichtteilsergänzung oder die Liquidität im Erbfall spielen eine Rolle.

Fazit:
Wer größere Vermögenswerte vererbt, sollte das Berliner Testament nicht als starre Lösung verstehen. Es gibt spannende Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen sich Steuern sparen lassen – ohne die eigene Versorgung zu gefährden. Das Supervermächtnis ist ein Beispiel dafür, wie moderne Nachfolgeplanung nicht nur rechtssicher, sondern auch steuerlich klug gestaltet werden kann.

Mehr Informationen auf:
www.in-ruhe-gehen.de
Ich biete regelmäßig kostenlose Online-Infoveranstaltungen zur Vorsorge an.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Rechtsanwältin van Luijn
Frau Melanie van Luijn
Wilmersdorfer Straße 1
32825 Blomberg
Deutschland

fon ..: 0521-123050
web ..: http://www.In-Ruhe-gehen.de
email : info@van-luijn.de

Rechtsanwältin Melanie van Luijn ist auf das Erbrecht spezialisiert und berät Mandantinnen und Mandanten an den Standorten Blomberg und Bielefeld. Mit langjähriger Erfahrung unterstützt sie Menschen in allen Fragen rund um Testament, Erbfolge, Pflichtteil und Nachlassregelung. Ihr neues digitales Angebot www.in-ruhe-gehen.de ergänzt die klassische Kanzleiarbeit sinnvoll: Es ermöglicht bundesweit eine rechtssichere Vorsorge mit Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – bequem online, aber stets mit persönlicher anwaltlicher Begleitung. Der Fokus liegt auf verständlicher, bezahlbarer und individueller Rechtsberatung für Erwachsene jeden Alters.

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

Pressekontakt:

Rechtsanwältin van Luijn
Frau Melanie van Luijn
Wilmersdorfer Straße 1
32825 Blomberg

fon ..: 0521123050
web ..: http://www.In-Ruhe-gehen.de
email : info@van-luijn.de

Uncategorized

Mr. Lodge: Webinar mit Experten: „Erbschaft und Schenkung von Immobilien – was ist zu beachten?“ am 7.3.24

Viele Menschen stehen aktuell vor der Herausforderung, die richtigen Vorkehrungen für die Vermögensweitergabe zu treffen. Eine sichere Nachlassplanung ist von großer Bedeutung.

BildMr. Lodge lädt deshalb zu einem exklusiven Webinar mit dem Thema: „Erbschaft und Schenkung von Immobilien – Was Sie wissen sollten“ ein.

Der Experte Uli Reitz, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, wird begleitet von dem Moderator Jan Kricheldorf, Gründer der digiKonREA, und Norbert Verbücheln, dem Gastgeber und Geschäftsführer des Immobilienmaklerunternehmens MR. LODGE GMBH. 

Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, von den wertvollen Erkenntnissen und Einblicken der Experten zu profitieren und wichtige Anregungen für eine fundierte Entscheidung über ihre Nachlassangelegenheiten zu erhalten. Uli Reitz beleuchtet das Thema anhand realer Fälle und geht auch auf individuelle Fragen und Bedürfnisse der Teilnehmenden ein.

Dieses Webinar findet am 7. März 2024 um 17 Uhr statt und behandelt u.a. folgende Fragen:

* Wie kann ich meine Immobilie(n) optimal vererben oder vorab schenken?
* Welche steuerlichen Aspekte muss ich bei einer Schenkung beachten?
* Wie stelle ich sicher, dass meine Immobilie gerecht und effizient bewertet wird?

„Das Webinar richtet sich an alle, die ihr Immobilienvermögen sorgfältig planen möchten. Sowohl Einzelpersonen als auch Familien sind herzlich eingeladen, an dieser informativen Veranstaltung teilzunehmen“, so Norbert Verbücheln.

Die Registrierung für das Webinar ist kostenlos und kann über Mr. Lodge Webinar: Erbschaft und Schenkung mit Experte Ulli Reitz (meinemaklermarke.de) erfolgen. Die Teilnehmer erhalten nach der Registrierung alle erforderlichen Informationen, um am Webinar teilzunehmen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Mr. Lodge GmbH
Frau Angela Reipschläger
Barer Str. 32
80333 München
Deutschland

fon ..: 089 34082382
web ..: http://mrlodge.de
email : angela.reipschlaeger@mrlodge.de

Die Mr. Lodge GmbH verfügt über eine mehr als 30-jährige Erfahrung im Immobilienbereich. Die Geschäftsfelder des Unternehmens sind die Segmente Verkauf von Wohnimmobilien und die Vermietung möblierter Wohnungen und Häuser. Im Bereich Verkauf von Wohnimmobilien berät und unterstützt Mr. Lodge ca. 5.000 Immobilieneigentümer sowie weitere Privatkunden. Im Bereich Vermietung ist Mr. Lodge mit ca. 2.400 vermittelten Wohnungen und Häusern pro Jahr der führende Anbieter von möbliertem Wohnen auf Zeit im Großraum München sowie am Tegernsee und im Oberland. Mr. Lodge beschäftigt über 80 Mitarbeiter und bietet die Beratung in mehr als 20 Sprachen an.

Pressekontakt:

Keil Kommunikation
Frau Catrin Keil
Radlkoferstr. 2
81373 München

fon ..: 089 741185495
email : catrinkeil@keilkommunikation.com