Tag Archives: Sammelstellen

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ElektroG-Regelung seit 1. Juli: Prüfpflicht für elektronische Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister

Seit 1. Juli 2023 haben elektronische Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister erweiterte Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Compliance ihrer Händler und Auftraggeber mit dem ElektroG.

BildSie müssen einer Prüfpflicht nachgehen. Wenn erforderliche Registrierungen beim Elektro-Altgeräte Register nicht nachgewiesen werden können, werden die entsprechenden Akteure gesperrt. Nicht registrierte Produkte dürfen nicht mehr ausgeliefert werden.

Maßgeblich ist der Paragraf 6 „Registrierung“ des ElektroG. So heißt es in Absatz 2: „Hersteller dürfen Elektro- oder Elektronikgeräte nicht in Verkehr bringen, wenn sie oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 deren Bevollmächtigte nicht oder nicht ordnungsgemäß registriert sind. Ist ein Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 dessen Bevollmächtigter entgegen Absatz 1 Satz 1 nicht oder nicht ordnungsgemäß registriert, dürfen Fulfilment-Dienstleister die Lagerhaltung, Verpackung, Adressierung oder den Versand in Bezug auf Elektro- oder Elektronikgeräte dieses Herstellers nicht vornehmen (3.)“ Hervorzuheben ist auch Absatz 3: „Jeder Hersteller ist verpflichtet, beim Anbieten und auf Rechnungen seine Registrierungsnummer anzugeben.“

Kann die Pflichterfüllung nicht nachgewiesen werden, drohen Accountsperrungen, Bußgelder und Abmahnungen. Aktuell kann es drei Monate dauern, bis eine Registrierung beim Elektro-Altgeräte Register genehmigt wird. Bei diesem bürokratischen Aufwand leistet Lightcycle Hilfestellung.

Weiterführende Informationen unter: www.lightcycle.de/vertreiber

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH
Frau Pauline Beier
Elsenheimerstr. 55a
80687 München
Deutschland

fon ..: Tel.: +49 30 609801 431
web ..: https://www.lightcycle.de
email : redaktionsbuero@lightcycle.de

Über Lightcycle
Lightcycle ist ein nicht gewinnorientiertes Gemeinschaftsunternehmen führender Lichthersteller und organisiert bundesweit die Rücknahme ausgedienter Leuchtstoffröhren, LED- und Energiesparlampen sowie Leuchten und bietet Services zur Erfüllung des Elektroaltgerätegesetzes (ElektroG) an. Lightcycle ist als beauftragter Dritter berechtigt, ausgediente Lampen und Leuchten zurückzunehmen. Kleine Mengen an Altlampen gehören in Sammelboxen im Handel oder auf den Wertstoffhof. Größere Mengen ab 50 Stück können an den Lightcycle Großmengensammelstellen abgegeben werden. Bei Sanierungsprojekten bietet Lightcycle eine Containergestellung und Direktabholung zur fachgerechten Entsorgung an. Lightcycle führt die gesammelten Lampen und Leuchten einem fachgerechten und gesetzeskonformen Recycling zu, wodurch die Wiederverwertung wertvoller Rohstoffe sichergestellt wird. Mehr Informationen finden Sie unter www.lightcycle.de, die nächstgelegene Großmengen- und Kleinmengen-Sammelstelle unter www.sammelstellensuche.de.

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Neuerungen im Sommer: Ende der Leuchtstofflampe zum 25. August 2023

Keine drei Monate mehr und eine wichtige Neuerung in der Beleuchtungsbranche steht bevor: Zum 25. August werden lineare Leuchtstofflampen T5 und T8 ausgephast.

BildAm 25. Februar ging bereits eine Ausphasung voraus. Seither werden keine kreisförmigen Leuchtstofflampen (T5) sowie Kompaktleuchtstofflampen für die Allgemeinbeleuchtung von Herstellern verkauft. Lagerbestände können im Handel abverkauft werden. Alternative ist die energieeffiziente und facettenreiche LED-Beleuchtung für den privaten und gewerblichen Gebrauch.

Zum 25. Februar 2023 verbannte die EU Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät. Nun steht eine neue Ausphasung bevor: T8- und T5-Leuchtstofflampen dürfen ab dem 25. August 2023 in Europa nicht mehr in den Verkehr gebracht werden, da jetzt auch die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS – Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment) greift
Der Ausphasungsprozess für Halogenlampen (Halogen-Pins, G4, GY6.35, G9) startet zum 1. September.

Umgang mit Lagerbeständen
Leuchtmittel müssen nicht zwangsläufig ausgetauscht und bereits erworbene Lampen dürfen auch noch in Betrieb genommen werden. E-Handwerksbetriebe und Händler dürfen ihre Lagerbestände an Lampen noch abverkaufen und installieren. Sie sollten sich jedoch auf die Veränderungen einstellen, zum Beispiel bei der Planung von Anlagen. Von Herstellern und Importeuren ist zu beachten, dass sie keine weiteren Lampen, die die Mindesteffizienzkriterien nicht erfüllen, nach dem Stichtag in der EU in Verkehr bringen dürfen.

Ausgediente Leuchtstofflampen zur Sammelstelle
Im Gegensatz zu Halogenlampen fallen Energiesparlampen, LED-Lampen (u. a. auch LED- Filament-Lampen) sowie Leuchtstoffröhren oder Hochdruckentladungslampen unter das ElektroG und müssen, wie gesetzlich vorgeschrieben, separat entsorgt werden. Unter www.sammelstellensuche.de sind mit der Eingabe der Postleitzahl oder des Ortes Sammelstellen für die kostenlose Abgabe von kleinen und großen Mengen Altlampen zu finden.

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Tag des Lichts: Tipps für einen gesunden Umgang mit Licht – für Mensch und Umwelt

Vielen von uns ist sie bewusst und wird doch oft unterschätzt: Die Bedeutung des Tageslichts und der lichtbasierten Technologien.

BildDie UNESCO gibt den vielfältigen Facetten des Lichts (von der Evolution des Lichts, über die Nutzung von modernen Technologien bis hin zu gesundheitsfördernden Entwicklungen) mit dem „Internationalen Tag des Lichts“ am 16. Mai eine Bühne. Zu diesem Anlass hält Lichtcycle, Deutschlands führendes Rücknahmesystem für Beleuchtung, Tipps für einen gesunden Umgang mit Licht – für Mensch und Umwelt – bereit.

Licht regt die Bereiche im Gehirn an, die für Aktivität und Informationsverarbeitung zuständig sind und hat Einfluss auf unsere Aktivitätsbereitschaft und unser Entspannungsgefühl. Damit die innere Uhr richtig tickt, braucht der Mensch etwa zwei Stunden helles, weißes Licht am Tag. Sonnenlicht hat Auswirkungen auf das Immunsystem. Die Sonnenstrahlen fördern die Vitamin D-Versorgung des Körpers. Mit Hilfe UVB-reichen Lichts kann der Körper den überwiegenden Teil des Vitamin D-Bedarfs des Körpers herstellen, speichern und im Winter abrufen und den Körper so besser vor Infektionen schützen. Darüber hinaus stärkt es die Knochen und Zähne. Ein Mangel an Vitamin D äußert sich in erhöhter Müdigkeit und Stimmungsschwankungen.

LED-Beleuchtung fördert unsere Gesundheit
Die positive Wirkung des Tages- und Sonnenlichts lässt sich auch künstlich erzeugen, vor allem auf Human Centric Lighting basierende LED-Beleuchtung, die die visuelle, emotionale und biologische Wirkung des Lichts berücksichtigt.
Die Farbtemperatur des Lichts hat Auswirkungen auf unseren Körper, Geist und unsere Stimmung. Die Farbe Grün hat durch die Assoziation mit der Natur eine beruhigende Wirkung. Beleuchtung mit hohem Rotanteil strahlt Wärme aus und sorgt für Gemütlichkeit im Wohn- und Schlafzimmer. Für den Arbeitsplatz eignet sich ein „kühleres“ Licht mit Blauanteilen. Die Farbe Blau wirkt entspannend, kreativitäts- und konzentrationsfördernd und sorgt zusätzlich für eine Steigerung der Aufnahmefähigkeit. Je höher der Kelvinwert einer Lampe ist, desto „kühler“ ist das Licht, das sie spendet. Für eine optimale Arbeitsatmosphäre eignen sich Lampen mit 4.000 Kelvin bis zu tageslichtweißen Lampen mit einem Kelvinwert von 6.500K.

Licht-Recycling schützt unsere Umwelt
Wenn Lampen nicht mehr funktionieren, müssen sie bei einer Sammelstelle entsorgt werden. In den Recyclinganlagen können durch verschiedene Verfahren bis zu 90 Prozent der verbauten Materialien der Wiederverwertung zugeführt werden. LED- und Energiesparlampen gehören, gesetzlich vorgeschrieben, fachgerecht entsorgt (ElektroG). Dafür stellt Lightcycle, Deutschlands führendes Rücknahmesystem für Beleuchtung bundesweit bereits seit Jahren mehrere tausend Lightcycle-Sammelstellen in Bau-, Drogerie- und Supermärkten sowie in Fachgeschäften des Elektrohandwerks für die kostenlose Rückgabe von alten LED- und Energiesparlampen zur Verfügung. Dazu geben Verbraucher*innen einfach ihre Postleitzahl oder ihren Ort unter: www.sammelstellensuche.de ein und die nächste Sammelstelle im Handel oder auf dem Wertstoffhof wird angezeigt.

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