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Licht-Tipps zur Europäischen Woche der Abfallvermeidung: Lampen und Verpackung richtig recyceln

Lösungen gegen die Verpackungsflut finden und Verpackungen richtig recyceln – Europas größte Kommunikationskampagne für Abfallvermeidung richtet die Aufmerksamkeit dieses Jahr auf Verpackungen.

BildWeniger Abfall zu produzieren und diesen richtig zu entsorgen, zum Beispiel Elektrokleingeräte wie LEDs- und Energiesparlampen zu einer Sammelstelle bringen, ist ein wichtiger Beitrag zur Ressourcenschonung. Die nächste Sammelstelle finden Verbaucher:inen unter: www.sammelstellensuche.de

Bis zum 26. November 2023 findet die Europäische Woche der Abfallvermeidung (EWAV) unter dem Hauptthema „Verpackungen“ statt. Lösungen zur Verpackungsvermeidung durch eine Umstellung auf Mehrwegangebote im Alltag z. B. mehrmalig verwendbare Shopper und Beutel, aber auch die richtige Entsorgung von Verpackungen wie Pappe und Karton z. B. von Leuchtmitteln stehen im Vordergrund.

Beleuchtung zuhause: Was die Verpackung verrät
Eine ressourcenschonende Maßnahme ist es, nicht nur auf das Material der Verpackung zu achten, sondern auch auf die Informationen, die darauf zu finden sind. Verbraucher:innen können sich seit 2021 am neuen EU-Label besser orientieren und über einen QR-Code eindeutiger über das jeweilige Produkt informieren. Auf dem Label finden Verbraucher:innen Angaben zu Lumenwerten, die als Helligkeitsangabe dienen. Je mehr Lumen, desto heller leuchtet die Lampe. Die Kelvin-Werte geben die Farbtemperatur an. Je höher der Kelvin-Wert, desto höher ist der Blauanteil im Licht und desto weißer und kühler wirkt das Licht. Darüber hinaus ist auf den Verpackungen die Lebensdauer in Stunden angegeben. Gute LED-Lanpen halten mindestens 10.000 Stunden. Mit langlebigen LED-Lampen können Mehrfachkäufe vermieden und Ressourcen geschont werden.

Beleuchtung an Sammelstellen ressourcenschonend entsorgen
Ein wichtiger Hinweis für die richtige Entsorgung von ausgedienten Leuchtmitteln ist das Symbol der durchgestrichenen Tonne, die besagt, dass die Altlampen nicht in den Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern zu einer Sammelstelle gebraucht werden müssen – damit bis zu 90 Prozent der Bestandteile wiederverwertet werden können. Dazu stellt Lightcycle bundesweit tausende Sammelstellen im Handel oder bei privaten Entsorgern und Wertstoffhöfe zur Verfügung. Die nächste Sammelstelle finden Verbraucher:innen mit der Eingabe ihres Ortes oder ihrer Postleitzahl unter www.sammelstellensuche.de.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH
Frau Pauline Beier
Elsenheimerstr. 55a
80687 München
Deutschland

fon ..: Tel.: +49 (0)30 61 002117
web ..: https://www.lightcycle.de
email : redaktionsbuero@lightcycle.de

Über Lightcycle
Lightcycle ist ein nicht gewinnorientiertes Gemeinschaftsunternehmen führender Lichthersteller und organisiert bundesweit die Rücknahme ausgedienter Leuchtstoffröhren, LED- und Energiesparlampen sowie Leuchten und bietet Services zur Erfüllung des Elektroaltgerätegesetzes (ElektroG) an. Lightcycle ist als beauftragter Dritter berechtigt, ausgediente Lampen und Leuchten zurückzunehmen. Kleine Mengen an Altlampen gehören in Sammelboxen im Handel oder auf den Wertstoffhof. Größere Mengen ab 50 Stück können an den Lightcycle Großmengensammelstellen abgegeben werden. Bei Sanierungsprojekten bietet Lightcycle eine Containergestellung und Direktabholung zur fachgerechten Entsorgung an. Lightcycle führt die gesammelten Lampen und Leuchten einem fachgerechten und gesetzeskonformen Recycling zu, wodurch die Wiederverwertung wertvoller Rohstoffe sichergestellt wird. Mehr Informationen finden Sie unter www.lightcycle.de, die nächstgelegene Großmengen- und Kleinmengen-Sammelstelle unter www.sammelstellensuche.de.

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Auch Lampen sind E-Schrott – Praktische Tipps zum Licht-Recycling am E-Waste-Day

Der diesjährige internationale E-Waste-Day am 14. Oktober lenkt die Aufmerksamkeit auf den unsichtbaren Elektroschrott.

BildDamit sind elektronische Geräte, die von Verbraucher*innen oft nicht als Elektroschrott wahrgenommen werden, wie tragbare Gesundheitsgeräte und LED- oder Energiesparlampen, gemeint. Diese gehören nicht in den Hausmüll, da sie elektronische Bauteile enthalten und damit unter das ElektroG fallen. Verbraucher*innen müssen die Leuchtmittel aus dem Altgerät entfernen und die alte Lampe zur nächsten Sammelstelle bringen: www.sammelstellensuche.de

Nach Angaben der Vereinten Nationen werden im Jahr 2023 weltweit 8 kg Elektroschrott pro Person anfallen. Das bedeutet, dass in einem Jahr 61,3 Millionen Tonnen Elektroschrott weggeworfen werden. Europa ist zwar weltweit führend beim Recycling von Elektroschrott, aber nur 54 % des Elektroschrotts werden offiziell als gesammelt und recycelt gemeldet.

Wohin mit der alten Lampe oder dem defekten Elektrogerät?
Ausgediente LED- und Energiesparlampen gehören nicht in den Hausmüll, denn sie enthalten elektronische Bauteile und fallen damit unter das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“, kurz ElektroG. Lässt sich ein Elektrogerät nicht mehr reparieren oder ist die Lampe tatsächlich kaputt, sollten Verbraucher*innen sie einer fachgerechten Entsorgung zuführen, z.B. durch die Abgabe auf dem Wertstoffhof oder im Handel.
Die illegale Entsorgung von Elektroaltgeräten wird mit einem Bußgeld geahndet. Mit der Eingabe der Postleitzahl oder des Ortes finden Verbraucher*innen unter www.sammelstellensuche.de ihre Sammelstelle für Altlampen in der Nähe.

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Bye, bye Leuchtstofflampen – Tipps für den Umgang mit Altlampen

Zum 25.02.2023 wurden die Kompaktleuchtstofflampen und zum 25.08.2023 wurden die Leuchtstofflampen für die Allgemeinbeleuchtung ausgephast.

BildKlassische Leuchtstofflampen werden im Markt nur noch begrenzt verfügbar sein. Lightcycle erklärt, wie mit der bestehenden Leuchtstofflampe wie z. B. in Büro oder Garage umgegangen werden sollte und welche Alternativen zur Verfügung stehen.

Grundlage sind zwei Verordnungen aus Brüssel: Die Ökodesign-Verordnung verbannt Lampen, die zu viel Strom verbrauchen. Für Leuchtstofflampen greift die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (engl. RoHS – Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment), weil sie sehr geringe Mengen Quecksilber enthalten.

Verlässlicher Ersatz zu Leuchtstofflampen
LED-Retrofitlampen kommen als direkter Ersatz für Kompaktleuchtstofflampen infrage und auch für Leuchtstoffröhren, die an einem konventionellen Vorschaltgerät (KVG) oder einem kompatiblen elektronischen Vorschaltgerät (EVG) betrieben werden. Der Handel bietet dafür eine breite Palette von LED-Lampen in verschiedenen Wattagen, Lichtfarben und Qualitäten. Andernfalls ist ein fachgerechter Umbau der Leuchte nötig.

„Ob sich ein Umbau lohnt, muss im Einzelfall entschieden werden. Denn die Kosten für eine Umrüstung fallen unterschiedlich aus und sind abhängig davon, um was für eine Leuchte es sich handelt“, erklärt Herr Dr. Waldorf, Lichtexperte und Geschäftsführer von licht.de. „Mein Tipp: Fotografieren Sie Leuchte, Fassung sowie Typenschild und wenden Sie sich an einen Elektroinstallateur oder ein Lichtfachgeschäft. Nach der Beratung und gegebenenfalls einem Kostenvoranschlag können Sie sich entscheiden, ob die Leuchte umgerüstet werden soll oder eine neue angeschafft wird.“

Darauf sollte bei neuer Beleuchtung geachtet werden
Eine neue Leuchte sollte möglichst effizient betrieben werden. Aber Achtung: Die Energieeffizienzklasse der in einer Leuchte eingesetzten Lichtquelle ist nicht mit der Effizienz (in Lumen/Watt) der Leuchte gleichzusetzen. Sie wird durch die Geometrie, Abdeckungen, Lampenschirme oder Reflektoren der Leuchte bestimmt, die zum jeweiligen Einsatzzweck, zu der Umgebung und Möblierung passen sollte. „Ebenfalls wichtig ist eine gute Lichtqualität, die der Sehaufgabe angemessen ist. Denn zu wenig Licht strengt die Augen an und ermüdet. Zu viel Licht kann jedoch blenden und stören“, beschreibt Waldorf.

Ausgediente Leuchtstofflampen zur Sammelstelle
Im Gegensatz zu Halogenlampen fallen Energiesparlampen, LED-Lampen (u. a. auch LED- Filament-Lampen) sowie Leuchtstoffröhren oder Hochdruckentladungslampen unter das ElektroG und müssen, wie gesetzlich vorgeschrieben, separat entsorgt werden. Unter www.sammelstellensuche.de sind mit der Eingabe der Postleitzahl oder des Ortes Sammelstellen für die kostenlose Abgabe von kleinen und großen Mengen Altlampen zu finden.

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Welttag des Naturschutzes: 79 Prozent kennen den Nutzen von Licht-Recycling

Der „Welttag des Naturschutzes“ am 28. Juli verfolgt primär das Ziel, das öffentliche Bewusstsein für den Schutz der natürlichen Ressourcen zu schärfen.

BildAnlässlich dieses Tages rückt mit den Ergebnissen seiner letzten Umfrage das Bewusstsein über eine separate Lampenentsorgung in der Bevölkerung in den Vordergrund. Die Befragung zeigt, dass bereits 79,2 Prozent der Deutschen wissen, dass durch Lampen-Recycling Rohstoffe eingespart werden können.

Jedes Jahr evaluiert Lightcycle, Deutschlands führendes Rücknahmesystem für Beleuchtung, das Wissen über die fachgerechte und ressourcenschonende Entsorgung von alten LED- und Energiesparlampen in der Bevölkerung. Die diesjährige repräsentative Umfrage zeigt: 81 Prozent der Deutschen wissen, dass ausgediente LEDs und Energiesparlampen an den dafür vorgesehenen Stellen (Handel oder Wertstoffhof) zu entsorgen sind.

Neu an dieser Umfrage ist, dass auch das Wissen über den Nutzen von Licht-Recycling erfragt wurde. Demzufolge wissen 79,2 Prozent der Deutschen, dass durch Lampen-Recycling Rohstoffe eingespart werden können. Die Befragung wurde bundesweit durchgeführt und das Wissen über die Ressourcenschonung durch Lampen-Recycling ist in allen Bundesländern gleichermaßen verteilt – so wie das Lightcycle-Sammelstellennetzwerk mit seinen mehreren tausend Sammelstelen bundesweit gleichermaßen verteilt ist.

Ressourcenschonung: Sammelstelle statt Hausmüll
Alte Lampen wie LED- und Energiesparlampen dürfen auf keinen Fall in den Hausmüll geworfen werden, weil dies pure Ressourcenverschwendung ist.
Nach dem Recyclingvorgang bleiben vier so genannte Outputfraktionen übrig. Bis zu 90 Prozent davon können wiederverwertet werden. Das Glas, wird bei der Produktion neuer Lampen eingesetzt, metallische Komponenten und Kunststoffe werden der industriellen oder thermischen Verwertung zugeführt. Auch das Leuchtstoffpulver wird für eine mögliche Wiederverwertung zu Spezialdeponien gebracht, ebenso werden 0,01 Prozent des enthaltenen Quecksilbers separiert und industriell wieder verwendet.

Die richtige Wahl des Entsorgungsortes trägt dazu bei, dass der ökologische Fußabdruck verringert wird – denn durch die richtige Entsorgung an einer Sammelstelle können bis zu 90 Prozent der Lampenbestandteile wiederverwertet werden.

Verbraucher*innen finden ihre nächste Sammelstelle ganz einfach unter: www.sammelstellensuche.de

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Countdown für Leuchtstofflampen: Am 25. August wird Inverkehrbringung eingestellt

Leuchtstoffröhren oder Hochdruckentladungslampen müssen fachgerecht und umweltfreundlich entsorgt werden, da diese unter das ElektroG fallen.

BildAm 25. August ist es soweit: T8- und T5-Leuchtstofflampen dürfen in der EU nicht mehr in den Verkehr gebracht werden, da jetzt auch die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS – Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment) greift. Der Ausphasungsprozess für Halogenlampen (Halogen-Pins, G4, GY6.35, G9) startet zum 1. September.

Umgang mit Lagerbeständen und Abgabe an Sammelstellen
Leuchtmittel müssen nicht zwangsläufig ausgetauscht und bereits erworbene Lampen dürfen auch noch in Betrieb genommen werden. E-Handwerksbetriebe und Händler dürfen ihre Lagerbestände an Lampen noch abverkaufen und installieren. Von Herstellern und Importeuren ist zu beachten, dass sie keine weiteren Lampen, die die Mindesteffizienzkriterien nicht erfüllen, nach dem Stichtag in der EU in Verkehr bringen dürfen.

Leuchtstoffröhren oder Hochdruckentladungslampen müssen fachgerecht und umweltfreundlich entsorgt werden, da diese unter das ElektroG fallen und somit gesetzlich vorgeschrieben, separat entsorgt werden. Unter www.sammelstellensuche.de sind Sammelstellen für die kostenlose Abgabe von kleinen und großen Mengen Altlampen zu finden.

Lightcycle ist als beauftragter Dritter berechtigt, ausgediente Lampen und Leuchten zurückzunehmen. Kleine Mengen an Altlampen gehören in Sammelboxen im Handel oder auf den Wertstoffhof. Größere Mengen ab 20 Stück können an den Lightcycle Großmengensammelstellen abgegeben werden. Bei Sanierungsprojekten bietet Lightcycle eine Containergestellung und Direktabholung zur fachgerechten Entsorgung an. Lightcycle führt die gesammelten Lampen und Leuchten einem fachgerechten und gesetzeskonformen Recycling zu, wodurch die Wiederverwertung wertvoller Rohstoffe sichergestellt wird. In den letzten 15 Jahren wurden durch Lightcycle über 100.000 Tonnen Altlampen zurückgenommen. Mehr Informationen finden Sie unter www.lightcycle.de, die nächstgelegene Großmengen- und Kleinmengen-Sammelstelle unter www.sammelstellensuche.de.

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