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Der nächste Starkregen kommt bestimmt – Schutzmaßnahmen unbe-dingt überprüfen

Bei Starkregen helfen spezielle Schutzmaßnahmen wie Rückstausicherung, wasserdichte Fenster und Türen, erhöhte Lichtschächte und Eingangsberei-che sowie automatische Schutztore vor größeren Schäden.

Bild19.08.2025. Die letzten Wochen zeigten, wie gefährlich Starkregen sein kann. Durch rechtzeitige Vorsorgemaßnahmen kann mancher Schaden vermieden werden. Darauf weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin. Sie rät Hauseigentümern und Mietern, ihre Schutzmaßnahmen zu überprüfen, um für die Zukunft besser vorbereitet zu sein. Die GVI stellt Informationen zu Schutzmaßnahmen bereit.

Der nächste Starkregen kommt bestimmt. Hauseigentümer und Mieter sollten sich daher mit Schutzmaßnahmen auseinandersetzen und diese auf ihre Bedürfnisse umsetzen. „Spezielle Schutzmaßnahmen wie Rückstausicherung, wasserdichte Fenster und Türen, erhöhte Lichtschächte und Eingangsbereiche sowie automatische Schutztore bei tiefliegenden Garagen und Eingängen können sinnvoll sein“, so Siegfried Karle, Präsident der GVI.

„Meist gelangt das Wasser über Kellerfenster ins Gebäude. Doch bei Starkregen kann auch über die Kanalisation schmutziges Wasser ins Haus gedrückt werden. Daher ist es wichtig, die Rückstauklappe zu überprüfen und zu warten“, rät Siegfried Karle. Außerdem kann man Kellerfenster nachrüsten. Eine Aufkantung um den Lichtschacht kann als Schutz dienen, wenn das Wasser nur wenige Zentimeter an Kellerlichtschächten ansteht. So lässt sich Zeit gewinnen. Ansonsten sind Barrierensysteme wie Flutschotts oder wasserdichte, druckfeste Kellerfenster hilfreich und in Gebieten mit starken Regenfällen die bessere Lösung, um größere Wassermassen vom Eindringen abzuhalten.

Nähere Informationen zu den Schutzmaßnahmen bei Starkregen und hilfreiche Tipps zu anderen Naturgefahren stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ unter „Unwetter-Schadensvorsorge – hilfreiche Tipps über vorbeugende Schutzmaßnahmen für Haus oder Wohnung“, kostenlos zur Verfügung.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI),
Herr Siegfried Karle
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Deutschland

fon ..: 07131-9133220
fax ..: 07131-91332119
web ..: https://www.geldundverbraucher.de
email : s.karle@geldundverbraucher.de

Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es, den Verbrauchern zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.

Pressekontakt:

GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI),
Herr Siegfried Karle
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn

fon ..: 07131-9133220
email : s.karle@geldundverbraucher.de

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Freizeitlärm, Sportanlagenlärm, Lärm durch gewerbliche Anlagen sowie Immissionen durch spielende Kinder

In diesem Seminar werden die relevanten öffentlich-rechtlichen Regelungen vorgestellt und die Rechtsbereiche voneinander abgegrenzt.

Bild„Freizeitlärm, Sportanlagenlärm, Lärm durch gewerbliche Anlagen sowieImmissionen durch spielende Kinder“ lautet der Titel des Seminars, welches am 15. September 2025 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Gerade in dicht besiedelten – urbanen – Gebieten, aber auch im Außenbereich, ist es Aufgabe der planenden Stellen und der Genehmigungsbehörden den verschiedenen Interessen an den Raum durch Festsetzungen im Bebauungsplan bzw. durch drittschützende Nebenbestimmungen Rechnung zu tragen.

Je nach dem, mit welchen konkreten Vorhaben man es zu tun hat (z. B. Sport- und Freizeitanlagen, Kindergärten, gewerbliche Anlagen wie Biogasanlagen) geben die Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sehr unterschiedliche Regelungen vor.

In den letzten Jahren wurden die maßgeblichen Vorschriften (18. BImSchV, Freizeitlärm-RL, TA-Lärm) erheblich geändert und aktualisiert. Die Behörden haben nun – insbesondere bei Freizeitanlagen – deutlich mehr Spielräume und Möglichkeiten, den Freizeitinteressen Rechnung tragen zu können.

In der BauNVO, der TA Lärm und der 18. BImSchV wurde u. a. das urbane Baugebiet (§ 6a BauNVO) aufgenommen.

In diesem Seminar werden die relevanten öffentlich-rechtlichen Regelungen vorgestellt und die Rechtsbereiche voneinander abgegrenzt.

Gegenstand ist des Weiteren die Frage, wie durch hinreichend bestimmte Nebenbestimmungen die Konflikte nachhaltig gelöst werden können bzw. was die Nachbarn an Schutz verlangen können.

Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter in Planungs-, Umwelt-, und Bauämtern bzw. im Ordnungsdienst, Betreiber von Anlagen und Veranstalter.

Teilnahmepauschale: 449EUR (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/L250915.pdf

Programm

09.30 Uhr I. Grundlagen des öffentlichen und privaten Immissionsschutzrechts

– Überblick über die wesentlichen Rechtsgrundlagen

– Verhältnis TA-Lärm, 18. BImSchV, 32. BImSchV, Freizeitlärm-RL, allgemeines Gefahrenabwehrrecht, § 117 OWiG

– Verhältnis zum öffentlichen Baurecht und Schnittstellen, Verhältnis zum Zivilrecht

– Grundlagen der Lärmbewertung

– Anlagenbezogener und verhaltensbezogener Lärm (§ 3 V BImSchG)

11.00 Uhr Kaffeepause

11.15 Uhr II. Lärm von Sportanlagen

– Anwendungsbereich der 18. BImSchV/Neuerungen

– Abgrenzung zur Freizeitlärm-RL und der TA Lärm

– Seltene Ereignisse, Altanlagenbonus

– Änderungen in den Ruhezeiten

Besondere Privilegierungstatbestände, z.B. bedeutende Sportereignisse (WM 2026 etc.)

12.15 Uhr Mittagspause

13.00 Uhr III. Lärm von Freizeiteinrichtungen

– Rockkonzerte, Bolzplätze, Spaßbäder, Volksfeste vs. Wohnnutzung

– Besonderheiten des verhaltensbezogenen Lärms

– Vorstellung der neue Freizeitlärm-RL

– Neue Sonderfallbeurteilung bei seltenen Veranstaltungen mit hoher Standortgebundenheit oder sozialer Adäquanz und Akzeptanz (Nr. 4.4 der neuen Freizeitlärm-RL)

– Rechtsprechung

14.15 Uhr IV. Lärm durch gewerbliche Anlagen, wie z. B. Biogasanlagen, Gaststätten, Lebensmitteldiscounter

– Prognoseanforderungen

– Änderungen der neuen TA-Lärm

– Besonderheiten bei urbanen Baugebieten

– Vorbelastung/Zusatzbelastung und Gesamtbelastung, Unerheblichkeit der Zusatzbelastung

– Schutz der Nachbarschaft durch bestimmte, vollzugsklare und drittschützende Nebenbestimmungen

– Aktiver und passiver Schallschutz und Rechtsprechung dazu

15.00 Uhr Kaffeepause

15.15 Uhr V. Immissionen durch Kinder

– Maßstab für die Beurteilung/Privilegierung (§ 22 Ia BImSchG)

– Kindergärten, Spielplätze

– Rechtsprechung dazu

16.30 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung

16.45 Uhr Ende der Veranstaltung

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Frau Romy Steinke
Maxim-Gorki-Str. 13
39108 Magdeburg
Deutschland

fon ..: +49 391 7447894
web ..: https://www.iwu-ev.de/
email : presse@iwu-ev.de

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und -tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.

Für Sie bieten wir seit 1990 ein umfangreiches Programm berufsbegleitender Fort- und Weiterbildungen, vor allem auf den Gebieten der Verwaltung, des Rechts, der Betriebswirtschaft, im Bereich Arbeitssicherheit, Umweltschutz und des modernen Managements an.

Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.

Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.

Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.

Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.

Das IWU setzt auf flexibles Wissensmanagement, dazu zählt ein weit verzweigtes Netzwerk an fachspezifischen und spezialisierten Kompetenzen.

Pressekontakt:

Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Frau Romy Steinke
Maxim-Gorki-Str. 13
39108 Magdeburg

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Fachkunde Fettabscheider (2-tägig) für die Generalinspektion nach DIN 4040-100:2016-12

Mit der Teilnahme an diesem Lehrgang und bestandener Prüfung erwerben Teilnehmer die nach DIN 4040-100:2016-12 und von Behörden geforderte Qualifikation „Fachkundiger nach DIN 4040-100“.

Bild„Fachkunde Fettabscheider (2-tägig) für die Generalinspektion nach DIN 4040-100:2016-12“ lautet der Titel des Seminars, das am 09. und 10. September 2025 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Aus gewerblichen und industriellen Betrieben stammende Öle und Fette pflanzlichen oder tierischen Ursprungs müssen vor der Einleitung in das öffentliche Abwassernetz durch eine Fettabscheideranlage abgetrennt und ordnungsgemäß entsorgt werden.

Kommunale Satzungen geben Einleitgrenzwerte vor, um den Bestand des Abwassernetzes langfristig zu sichern, denn Abbauprodukte der Fette wie etwa aggressive Fettsäuren greifen die Bausubstanz massiv an.

Fettabscheideranlagen müssen nach DIN EN 1825-1,-2 und DIN 4040-100:2016-12 bemessen und sachgerecht betrieben werden.

Um Kosten zu sparen sowie Rechts- und Haftungsrisiken zu vermeiden und nicht zuletzt die Bausubstanz der Abscheideranlage selbst zu erhalten, muss ihre Funktion im Rahmen der Kontrolle und Wartung regelmäßig von einem Sachkundigen überprüft werden.

Zu seinen Aufgaben zählt auch das Führen eines Betriebstagebuchs, in dem u.a. Fett- und Schlammschichtdicken zum Nachweis dokumentiert werden sowie die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungsintervalle von vier, vorzugsweise zwei Wochen.

Der Fachkundige nach DIN 4040-100:2016-12 ist darüber hinaus befähigt, die vor der Inbetriebnahme und danach in Abständen von 5 Jahren erforderliche Generalinspektion an Fettabscheideranlagen durchzuführen und den ordnungs- und sachgemäßen Betrieb der Anlage in allen Einzelheiten zu überprüfen.

Den Teilnehmern werden am ersten Tag des Seminars rechtliche Grundlagen sowie umfassende, für den Bau, den Betrieb und die Bemessung von Fettabscheideranlagen auf Grundlage von Normen und Regelwerken notwendige Kenntnisse vermittelt.

Das erworbene Wissen wird im Rahmen des Besuchs einer Kücheneinrichtung u.a. mit dem Ziel der Ermittlung der erforderlichen Nenngröße des Abscheiders umgesetzt.

Der zweite Tag befasst sich mit der im Zuge der Generalinspektion durchzuführenden Dichtheitsprüfung und den hierfür erforderlichen Messgeräten.

Rechenbeispiele vertiefen das Verständnis. Ferner wird auf die Auswertung, Dokumentation und Inhalte eines Prüfberichts eingegangen.

Hinweise zur Arbeitssicherheit sowie Beiträge zu Schäden und Sanierung von Abscheideranlagen erweitern die Fachkenntnisse.

Bitte bringen Sie die für Sie gültige Satzung mit.

Mit der Teilnahme an diesem Lehrgang und bestandener Prüfung erwerben Teilnehmer die nach DIN 4040-100:2016-12 und von Behörden geforderte Qualifikation „Fachkundiger für Fettabscheideranlagen nach DIN 4040-100“.

Teilnahmepauschale: 799EUR (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/W250909.pdf

Programm
Erster Tag

09.30 Uhr Gesetzliche Grundlagen
Wasserhaushaltsgesetz, Landesgesetz, kommunale Satzung

11.00 Uhr Kaffeepause

11.15 Uhr Abfall-, wasser- und haftungsrechtliche Grundlagen

12.15 Uhr Mittagspause

13.30 Uhr Anforderungen aus Normen wie u.a. DIN EN 1825-1,-2, die neue DIN 4040-100:2016-12, (DIN EN 1610)

14.15 Uhr Bauweise und Funktion von Fettabscheidern

15.00 Uhr Kaffeepause

15.15 Uhr Eigenkontrolle und Wartung von Fettabscheidern, Betriebstagebuch

16.15 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung

16.30 Uhr Ende des ersten Tages

Zweiter Tag

09.00 Uhr Hinweise zum Betrieb einer Küche mit Blick auf die Entlastung des Fettabscheiders

11.00 Uhr Kaffeepause

11.15 Uhr Praktische Vorführungen an einem Fettabscheider
Generalinspektion u.a. mit Bemessung und Dichtheitsprüfung

12.15 Uhr Mittagspause

13.30 Uhr Arbeitssicherheit

14.15 Uhr Schäden und Sanierung

15.00 Uhr Kaffeepause

15.15 Uhr Schriftliche und praktische Prüfung zur Erlangung der Fachkunde

16.15 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung

16.30 Uhr Ende der Veranstaltung

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Frau Romy Steinke
Maxim-Gorki-Str. 13
39108 Magdeburg
Deutschland

fon ..: +49 391 7447894
web ..: https://www.iwu-ev.de
email : presse@iwu-ev.de

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und -tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.

Für Sie bieten wir seit 1990 ein umfangreiches Programm berufsbegleitender Fort- und Weiterbildungen, vor allem auf den Gebieten der Verwaltung, des Rechts, der Betriebswirtschaft, im Bereich Arbeitssicherheit, Umweltschutz und des modernen Managements an.

Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.

Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.

Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.

Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.

Das IWU setzt auf flexibles Wissensmanagement, dazu zählt ein weit verzweigtes Netzwerk an fachspezifischen und spezialisierten Kompetenzen.

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