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„Rauchwarnmelder mit Multifunktion machen selten Sinn“

Der Vertriebsleiter der Objetkus GmbH bezieht sich auf die jüngst aufgekommene Diskussion um den Einsatz von Multifunktionsgeräten, die in der Wohnungswirtschaft weiterhin für Kontroversen sorgt.

Bild(Norderstedt, Januar 2025) „Rauchwarnmelder zu installieren, die gleichzeitig auch die Luftfeuchtigkeit und die Temperatur überwachen sowie Kohlenmonoxid detektieren, stellt für die Wohnungsnutzung in den allermeisten Fällen kaum einen Mehrwert dar.“ So jedenfalls sieht es Thomas Stumpf, Vertriebsleiter der Objektus GmbH.

„Mit der Kombination unterschiedlicher Sensoren in ein und demselben Gerät wird zusätzliche Sicherheit suggeriert, die in der Realität nicht unbedingt gewährleistet werden kann“, stellt Thomas Stumpf fest. Zur Begründung verweist der Objektus-Vertriebsleiter auf die einschlägigen Normen, die zumindest bei der Montage von Rauchwarnmeldern und CO-Detektoren beachtet werden müssen: „Nach DIN 14676-1 gehören Rauchwarnmelder immer unter die Decke, während DIN EN 50291 für Kohlenmonoxid-Detektoren üblicherweise eine Platzierung in Atemhöhe an den Wänden empfiehlt“, so Stumpf. CO-Sensoren unter der Decke anzubringen, würde hingegen nur bei direkter Verbrennung organischer Substanzen wie Holz, Gas oder Öl innerhalb der Wohnung Sinn machen, was laut Stumpf „in der Praxis der Wohnungswirtschaft heutzutage eher die Ausnahme darstellt“. Damit nicht genug, könnte ein ausgelöster Alarm im Ernstfall sogar kontraproduktiv wirken: Bei gesundheitsgefährdender CO-Konzentration ist das Öffnen der Fenster dringend geboten, bei Rauchalarm hingegen nicht – welche Gefahr ein Multisensor aktuell signalisiert, könne aus dem Signalton allein aber nicht abgeleitet werden und womöglich falsche Verhaltensweisen zur Folge haben.

Falsche Platzierung erhöht Fehlalarm-Risiko
Was die Überwachung der Luftfeuchtigkeit angeht, stellen sogenannte Schimmelsensoren zwar auch aus der Sicht von Objektus eine sinnvolle Investition dar, die zur Vermeidung eventueller Folgeschäden durchaus einen Mehrwert für die Wohnungsnutzung darstellt. „Nach den Gesetzen der Physik fällt die Luftfeuchtigkeit unter der Decke tendenziell aber immer höher aus als im restlichen Raum“, schränkt Thomas Stumpf ein, „und wenn Schimmelsensoren am selben Ort wie Rauchwarnmelder installiert werden, steigt die Wahrscheinlichkeit fehlerhafter Alarme deutlich an.“ Bei der Montage orientiert sich das Fachpersonal von Objektus daher immer an den individuellen örtlichen Gegebenheiten, was in den meisten Fällen auf eine Wandmontage hinausläuft. Davon abgesehen, sieht der Objektus-Vertriebsleiter die Erfassung und mögliche Speicherung von Daten zum Raumklima sehr skeptisch: „Nach vorrangiger Auffassung in juristischen Fachkreisen wäre das ein erheblicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und bedürfte in jedem Fall der ausdrücklichen Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer“, so Stumpf, „und ob damit am Ende wirklich ein Nutzen verbunden ist, sei dahingestellt.“

Objektus bietet multifunktionale Rauchwarnmelder aktuell weder an, noch plant Vertriebsleiter Thomas Stumpf für die Zukunft deren Aufnahme ins Portfolio: „Optimale Sicherheit kann nur dann gewährleistet werden, wenn jeder Sensor dem jeweiligen Zweck entsprechend auch optimal platziert wird“, so Stumpf, „und allein deswegen macht der Einbau von Rauchwarnmeldern mit Multifunktion selten Sinn.“

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Objektus GmbH
Frau Hanna Möhring
Gutenbergring 53
22848 Norderstedt
Deutschland

fon ..: +49 (0)40 500 18 23-0
web ..: http://www.objektus.de
email : hanna-moehring@objektus.de

Seit mittlerweile 18 Jahren ist die Objektus GmbH der deutschlandweite Spezialanbieter für Sicherheit und Digitalisierung und bietet sämtliche Services rund um Heizkosten, Smart Building und Rauchwarnmelder. Dabei setzt Objektus von Anfang an auf Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen.
Das Portfolio reicht von der Erfassung der Unterjährigen Verbrauchsinformationen bis hin zur monatlichen Lieferung und Heizkostenabrechnung als Full-Service-Dienstleistung. Neben dem Hauptsitz in Norderstedt bei Hamburg ist Objektus mit sechs Niederlassungen in allen Teilen Deutschlands vertreten.

Pressekontakt:

ICD Hamburg GmbH
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Gustav-Leo-Straße 15
20249 Hamburg

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Rauchalarm barrierefrei wahrnehmbar gemacht

(Norderstedt, Oktober 2024) Wo Menschen mit Gehörproblemen leben, muss unbedingt auch die Konstruktion der Rauchwarnmelder in die Überlegungen mit einbezogen werden.

BildAuch wenn der Alarmton eines Rauchwarnmelders mit 85db(A) so eindringlich und laut ist, dass selbst die Nachbarschaft in der weiteren Umgebung aufgeschreckt wird: Gehörlose Bewohnerinnen oder Bewohner würden die drohende Gefahr gar nicht, und im Hörvermögen eingeschränkte Personen nur bedingt wahrnehmen können. „Sobald wir erfahren, dass eine von uns betreute Wohnung von Menschen mit Gehörproblemen genutzt wird, empfehlen wir umgehend die Ergänzung der Rauchwarnmelder um zusätzliche Technologien“, sagt Thomas Stumpf, Vertriebsleiter der Objektus GmbH. „Zum Glück gibt es inzwischen wirkungsvolle Zusatzgeräte, die einen akustischen Alarm zusätzlich auch optisch und haptisch signalisieren, was Menschen mit verringertem Hörvermögen zusätzliche Sicherheit gibt“, so Stumpf weiter.

Als konkretes Beispiel nennt Thomas Stumpf ein von der Düsseldorfer Ei Electronics KG entwickeltes Hörgeschädigtenmodul, das nach Alarmauslösung Stroboskoplichter und separate Vibrationskissen aktiviert. Auf Basis der von Ei Electronics ebenfalls angebotenen Rauch-, Wärme- und Kohlenmonoxidwarnmelder, kann das System unkompliziert und kabellos in jeder Wohnung schnell installiert werden. Während das Stroboskoplicht das Meldersignal optisch erkennbar macht, wecken unter dem Kopfkissen platzierte Vibrationskissen schlafende Bewohnerinnen und Bewohner auch nach dem Ausschalten etwaiger Hörgeräte sofort auf. „Diese barrierefreie Rauchwarnmelder-Lösung bietet gehörlosen oder hörgeschädigten Menschen maximale Sicherheit und ist auf einfache Weise nutzbar“, stellt Thomas Stumpf von Objektus fest. „Inzwischen haben wir das System schon in zahlreichen Wohneinheiten installiert und hinsichtlich der einfachen Handhabung und der Zuverlässigkeit durchgehend nur positive Erfahrungen gemacht.“

Bei Vorliegen einer ärztlich diagnostizierten Beeinträchtigung des Hörvermögens können die mit der Installation entsprechender Hilfsmittel verbundenen Kosten außerdem durch die Krankenkasse erstattet werden.

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Verstaubte Rauchmelder können teuer zu stehen kommen

(Norderstedt, August 2024) Trotz fachgerechter Installation kommt es immer wieder vor, dass in Wohnbereichen installierte Rauchwarnmelder irrtümlich Alarm schlagen.

BildObschon solche „Täuschungsalarme“ letztlich nicht vollständig verhindert werden können, lässt sich das Risiko mit vergleichsweise geringem Aufwand doch deutlich reduzieren.

Wenn die in Wohngebäuden gesetzlich vorgeschriebenen Rauchwarnmelder erst einmal unter der Decke hängen, geraten die unscheinbaren Geräte meist schnell in Vergessenheit. Immer wieder kommt es allerdings vor, dass ohne ersichtlichen Grund der Alarm ertönt und weiträumig für Aufmerksamkeit sorgt. „Im Ernstfall reagieren die Sensoren zwar absolut zuverlässig, dem technischen Prinzip nach sind die Geräte aber nicht in der Lage, Dampf oder Staub von Rauch zu unterscheiden“, erklärt Thomas Stumpf, Vertriebsleiter der Objektus GmbH. Hintergrund: Die meisten Rauchwarnmelder arbeiten nach dem sogenannten Streulichtprinzip, wobei ein Infrarotstrahl innerhalb einer kleinen Messkammer zwischen einer Lichtquelle und einem Sensor hin und her pendelt. Die in der Luft enthaltenen Partikel verursachen eine Streuung des Lichtstrahls, die vom Sensor registriert wird und bei Erreichen eines vorgegebenen Grenzwertes den Alarm auslösen. Statt Rauch kann als Alarmursache daher ebenso eine kräftige Staubwolke oder mit Wasserdampf übersättigte Luft in Frage kommen. „Die technische Qualität des Rauchwarnmelders spielt bei Täuschungsalarmen keine Rolle“, so Thomas Stumpf, „und in der Regel liegt auch kein Garantiefall vor.“ Im Unterschied dazu gibt es hingegen für „Fehlalarme“ fast immer einen technischen Grund, etwa eine defekte Komponente innerhalb des Gerätes.

Pflicht und Kür zur Vorbeugung von Täuschungsalarmen
Auch wenn Täuschungsalarme nicht grundsätzlich verhindert werden können, lässt sich die Wahrscheinlichkeit doch auf einfache Weise reduzieren. „Der Zustand aller installierten Rauchwarnmelder muss dem Gesetz nach mindestens einmal im Jahr überprüft werden“, stellt Thomas Stumpf fest, „je nach Bundesland liegt die Verantwortung dafür entweder bei den Eigentümern oder den jeweiligen Bewohnerinnen und Bewohnern.“ Eigentümergemeinschaften oder Wohnungsverwaltungen müssen die entsprechenden Kontrollen zudem klar dokumentieren, damit im Schadensfall keine Versicherungsnachteile entstehen. Darüber hinaus müssen die Geräte ungeachtet der Funktionalität alle zehn Jahre ausgetauscht werden.

Neben den Pflichtaufgaben gibt es zur Vorbeugung von Täuschungsalarmen aber auch noch die „Kür“. Thomas Stumpf von Objektus nennt ein Beispiel: „Bei anstehenden Handwerkereinsätzen mit absehbar starker Staubentwicklung oder Schweißarbeiten innerhalb des Gebäudes sollte die Nachbarschaft auf jeden Fall frühzeitig informiert werden“, so Stumpf, „und in der kalten Jahreszeit sollten die Fenster nicht allzu lange offen bleiben, damit sich innerhalb der Messkammer kein Kondenswasser bilden kann.“ Nicht zuletzt sollten Rauchwarnmelder grundsätzlich von entsprechend qualifizierten Fachkräften installiert werden, da Täuschungsalarme auch durch falsch platzierte Geräte ausgelöst werden können. Um mit Täuschungsalarmen eventuell verbundene Haftungsrisiken oder Folgekosten möglichst zu vermeiden, empfiehlt Stumpf insbesondere für Eigentümergemeinschaften oder Hausverwaltungen den Einsatz professioneller Dienstleister wie der Objektus GmbH: „Allein die Gewissheit eines rund um die Uhr verfügbaren Stördienstes macht den Umgang mit einem Täuschungsalarm schon um einiges leichter.“

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Notwendiger Austausch von Rauchwarnmeldern: Die Pflicht zur Kür machen

(Norderstedt, Mai 2024) Die bundesweit für alle Wohneinheiten geltende Rauchwarnmelderpflicht geht mit einer Begrenzung der Betriebsdauer einher.

BildGemäß DIN 14676 müssen die Geräte ungeachtet ihres technischen Zustands regelmäßig nach zehn Jahren gegen neue Systeme ausgetauscht werden. Dem sukzessiven Inkrafttreten der Vorschriften auf Länderebene entsprechend, beginnt der Reigen per 1. Januar 2025 für Bestandsbauten in Baden-Württemberg und Hessen. Damit bietet sich zugleich die Gelegenheit zum Einstieg in zeitgemäße Smart Building Services, wie sie von Objektus angeboten werden.

Damit Rauchwarnmelder einwandfrei funktionieren, unterstützt die Objektus GmbH Eigentümer und Vermieter bei der Installation und Wartung der Geräte: „Wir setzen die Rauchwarnmelderpflicht exakt nach den gültigen Landesbauordnungen um und garantieren so, dass unsere Kunden rechtlich auf der sicheren Seite sind. Haftungsrisiken, sollte im schlimmsten Fall doch einmal was passieren, werden vermieden“, erklärt Thomas Stumpf (Vertriebsleiter von der Objektus GmbH). Eigentümer und Vermieter profitieren dabei von einer komfortablen Komplettlösung: „Wir liefern Rauchwarnmelder mit den neusten Technologien, übernehmen die Montage und Wartung. Liegen Störungen oder Fehlalarme vor, stehen wir rund um die Uhr über unseren Notdienst bereit.“

Deutschlandweit betreut Objektus als Spezialanbieter für Sicherheit und Digitalisierung mehr als 1,3 Millionen Rauchwarnmelder und setzt dabei auf neueste Standards: Die smarten Geräte lassen sich aus der Ferne inspizieren, die Wartung ist also ohne Wohnungszutritt möglich. Die Nutzung der Smart Services von Objektus kann Vermieter und Eigentümer vor hohen Kosten schützen. Sind keine Rauchmelder installiert oder werden sie nicht ordnungsgemäß nach zehn Jahren ausgetauscht, drohen Bußgelder, im Schadensfall können Eigentümer gegenüber den Mietern obendrein haftbar gemacht werden. Der Nutzen der Rauchwarnmelderpflicht ist derweil unbestritten: Die 2020 erstmals veröffentlichte Studie „Wirksamkeit der Rauchwarnmelderpflicht “ konnte nachweisen, dass die durch Wohnungsbrände verursachte Zahl der Todesfälle in Deutschland aufgrund der Rauchwarnmelderpflicht insgesamt rückläufig ist.

Einstieg in Smart Building Services
Wer in Hessen oder Baden-Württemberg ordnungsgemäß zum 1. Januar 2015 einen Rauchwarnmelder installiert hat, muss diesen zum 1. Januar 2025 austauschen. Sollte bereits zuvor ein Austausch stattgefunden haben, gilt es, das Herstellerdatum zu beachten und das Gerät nach zehn Jahren zu wechseln. Bei vielen Geräten ist der maßgebliche Zeitpunkt auf der Rückseite eingedruckt.

Mit der Pflicht zum Austausch von Rauchwarnmeldern bietet sich laut Thomas Stumpf von der Objektus GmbH zugleich aber auch eine perfekte Gelegenheit, die Möglichkeiten einer darüber hinaus gehenden Digitalisierung der gesamten Gebäudeinfrastruktur auf den Prüfstand zu stellen. „Mit unseren Smart Services adressieren wir alle für Eigentümer, Wohnungsverwaltungen und Mieter relevanten Aspekte, vom Rauchwarnmelder über Schimmelsensoren bis hin zum Management individueller Verbrauchs- und Abrechnungsdaten“, so Stumpf, „und im Ergebnis erzielen wir damit ein Maximum an Sicherheit und Wirtschaftlichkeit für alle Beteiligten.“

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Objektus übernimmt Aufträge insolventer Comgy GmbH

Der Großteil der Kundenverträge aus den Bereichen Messdienstleistung und Rauchwarnmelder der Comgy GmbH wurde im Wege der Übernahme in das Servicegeschäft von Objektus erfolgreich integriert.

Bild(Norderstedt, Mai 2024) Die Objektus GmbH integriert Teilbereiche aus dem Portfolio der insolventen Comgy GmbH in das eigene Geschäft und stellt damit die Fortführung laufender Kundenbeziehungen sicher. Der Insolvenzverwalter der Comgy GmbH hat einer entsprechenden Auftragsübernahme mit Wirkung per 1. Januar 2024 zugestimmt.

Auf dem Wege eines Übertragungsvertrages mit dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Friedemann Schade (Kanzlei BRL Boege Rohde Luebbehuesen) hat die Objektus GmbH im vergangenen Januar wesentliche Vermögensgegenstände und Kundenaufträge aus den Bereichen Messdienstleistung und Rauchwarnmelder von der Comgy GmbH übernommen. Der Großteil der entsprechenden Kundenverträge wurde inzwischen erfolgreich in das Servicegeschäft von Objektus integriert.

Mit der Auftragsübernahme aus dem Bestand der Comgy GmbH steigt die Zahl der von Objektus deutschlandweit betreuten Wohneinheiten um ca. 8.000, der Zuwachs betrifft vor allem den Standort Berlin. Die notwendige personelle Verstärkung der örtlichen Niederlassung realisierte Objektus unter anderem auch mit ehemaligen Comgy-Beschäftigten – die sich darüber freuen, dass sie ihre Tätigkeit nunmehr in der Objektus-Family fortsetzen können.

„Mit der Übernahme bereits laufender Aktivitäten aus dem bisherigen Geschäft von Comgy stellt Objektus sicher, dass die entsprechenden Dienste lückenlos und zuverlässig fortgeführt werden können“, erklärt Björn Borst, Geschäftsführer der Objektus GmbH. „Ein entscheidender Faktor ist, dass Objektus die von Comgy bereits installierten Geräte auslesen kann und die vorhandene Technik nicht ausgetauscht werden muss. Darüber hinaus streben wir natürlich an, die übernommenen Kunden auch langfristig von unseren Smart Services überzeugen und an unser Unternehmen binden zu können“, so Borst weiter. „Für den Moment ist es aber erst einmal wichtig, dass Wohnungsverwaltungen wie auch Mieterinnen und Mieter auf der sicheren Seite sind.“

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