Tag Archives: Sorgerecht

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Digitale Vorreiterrolle im Kindschaftsrecht: Verein Erzengel erweitert Portfolio um KI-Telefonbot

Der Verein Erzengel erweitert sein Portfolio, um noch besser für Menschen da zu sein.

BildNeuer Kalender-Dienstleister „Meetergo“ ermöglicht integrierte Online-Videoberatung ohne Zusatzsoftware.

Einführung eines intelligenten Telefon-KI-Bots unter Essener Festnetznummer.

Starke Bilanz: Über 4.100 erfolgreiche Beratungen seit Vereinsgründung im Jahr 2022.

Essen, 5. Juli 2026 – Der gemeinnützige Verein Erzengel, der sich seit seiner Gründung im November 2022 für Menschenrechte und die Unterstützung von Eltern und Kindern im Kindschaftsrecht einsetzt, geht den nächsten großen Schritt in der digitalen Beratung. Gemeinsam mit starken Partnern verkündet der Verein eine umfassende Modernisierung und Erweiterung seines Service-Portfolios. Ziel ist es, das Nutzererlebnis für Ratsuchende weiter zu optimieren und Barrieren abzubauen.

Integrierte Videocalls und sicherere Online-Formulare Mit sofortiger Wirkung wechselt der Verein Erzengel zum Kalender-Dienstleister „Meetergo“. Im Gegensatz zum bisherigen System „Cituro“ erlaubt das neue Tool eine direkte Durchführung von Onlineberatungen per Video – ganz ohne die Installation von Drittanbieter-Software. Nutzer können ab sofort bei der Terminbuchung flexibel zwischen einem klassischen Telefonat und einem Videocall (auf Wunsch auch ohne Kamerabild) wählen. Zudem bietet die Plattform eine verbesserte Integration für das sichere Ausfüllen von Online-Formularen sowie die unkomplizierte Buchung von Staffelterminen.

Rund um die Uhr erreichbar: Der neue KI-Telefonbot Nachdem der Verein bereits vor einem Jahr erfolgreich eine KI-gestützte Beratung über WhatsApp, Telegram und Facebook via „Superchat“ eingeführt hat, folgt nun die logische Erweiterung auf den Sprachkanal. Unter der Essener Festnetznummer 0201 846 758 36 steht ab sofort ein Telefon-KI-Bot zur Verfügung. Dieser beantwortet Anrufern automatisiert komplexe Fragen rund um die Uhr – analog zum bewährten Chatbot. In naher Zukunft ist zudem eine Verschmelzung der Systeme geplant, sodass Termine künftig direkt via WhatsApp gebucht werden können.

Überragende Mitglieder-Zufriedenheit als Fundament Die technologische Aufrüstung ist die Antwort auf die rasant steigende Nachfrage. Seit Ende 2022 hat der Verein bereits über 4.100 Beratungen durchgeführt. Dass die Qualität trotz des hohen Volumens exzellent bleibt, belegen 818 verifizierte Bewertungen mit einem herausragenden Notenschnitt von 4,95 von 5 Sternen.

_“Unsere Erreichbarkeit und Servicequalität für betroffene Familien aufs nächste Level zu heben, steht für uns an oberster Stelle“_, erklärt Michael Langhans vom Verein Erzengel. _“Durch die Kombination aus KI-gestützter Soforthilfe am Telefon und niedrigschwelligen Videocalls bieten wir genau die moderne, flexible Unterstützung, die in krisenhaften Familiensituationen gebraucht wird.“_

Individuelle Terminvereinbarungen außerhalb der regulären Buchungszeiten bleiben für Betroffene weiterhin nach Absprache möglich.

Über den Erzengel Verein: Der im November 2022 gegründete Verein Erzengel schützt und vertritt die Menschenrechte, mit einem besonderen Fokus auf die Unterstützung von Eltern und Kindern (u.a. im Kindschafts- und Sorgerecht). Neben digitaler Beratung bietet der Verein unter anderem offene Beratungen in Frankfurt am Main, Online-Stammtische sowie innovative Aufklärungsprojekte wie das „Law Manga“.

Pressekontakt: Erzengel Verein Website: https://erzengel.help E-Mail: help@erzengel,help, Telefon für Ratsuchende (KI-Bot): 0201 846 758 36

_Hinweis für die Redaktion: Bildmaterial zum neuen Beratungssystem oder dem Law-Manga-Projekt kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden._

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Erzengel Verein
Herr Michael Langhans
Fuchstanzstr. 120
60489 Frankfurt am Main
Deutschland

fon ..: 015678/108800
web ..: https://www.erzengel.help
email : michael.langhans@erzengel.help

Der Verein Erzengel schützt Menschen- und Kinderrechte seit 2022.

Pressekontakt:

Erzengel Verein
Herr Michael Langhans
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Warum das neue Notvertretungsrecht für Ehegatten keine Vorsorgevollmacht ersetzt

Seit 2023 gilt das neue Ehegatten-Notvertretungsrecht. Doch wer glaubt, damit auf eine Vorsorgevollmacht verzichten zu können, irrt. Denn es greift nur selten – mit teils gravierenden Folgen.

BildSeit Anfang 2023 dürfen Ehegatten einander in medizinischen Akutsituationen für einige Wochen vertreten. Das neue Notvertretungsrecht klingt erstmal beruhigend – ist aber im Ernstfall nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn es gilt nur für gesundheitliche Entscheidungen und nur für einen Zeitraum von maximal drei Monaten. Finanzielle Angelegenheiten, behördliche Angelegenheiten oder die Organisation des Alltags sind davon nicht umfasst.

Dazu kommt: Das Notvertretungsrecht greift nicht, wenn Ehepartner getrennt leben oder dem Arzt gegenüber schon einmal geäußert wurde, dass keine Vertretung gewünscht ist. In der Praxis bedeutet das: Im Ernstfall bleibt die Versorgung lückenhaft – und das Gericht muss einen Betreuer bestellen.

Eine Vorsorgevollmacht ist daher unersetzlich. Und das nicht nur für Ehepaare, sondern für alle volljährigen Personen. Denn auch junge Erwachsene können durch Unfall oder Krankheit in Situationen geraten, in denen sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

Ein Beispiel: Nach einem Motorradunfall liegt ein 24-Jähriger im Koma. Die Eltern dürfen ohne Vollmacht weder mit der Bank sprechen noch laufende Verträge kündigen oder wichtige medizinische Entscheidungen treffen. Selbst das Krankenbett im eigenen Zimmer, das die Krankenkasse nur mit Antrag bewilligt, wird zum Problem.

Oder: Ein junger Vater erleidet einen schweren Schlaganfall. Seine Partnerin möchte ärztliche Entscheidungen für ihn treffen, das gemeinsame Konto nutzen und Anträge für die Kinder stellen. Ohne Vollmacht ist all das rechtlich nicht erlaubt.

Noch komplizierter wird es, wenn minderjährige Kinder betroffen sind. Denn auch das elterliche Sorgerecht endet in Teilen, wenn nur noch ein Elternteil entscheiden kann, der aber selbst geschäftsunfähig ist. Dann entscheidet das Familiengericht mit.

Eine individuelle Vorsorgevollmacht schafft hier Klarheit und vermeidet Gerichtsbeteiligung. Sie kann genau auf die Lebenssituation abgestimmt werden und regelt, wer im Ernstfall handeln darf – umfassend und rechtssicher.

Weitere Informationen und konkrete Hilfestellung zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht erhalten Sie unter www.in-Ruhe-gehen.de. Regelmäßig finden dazu auch kostenlose Infoveranstaltungen statt.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Rechtsanwältin van Luijn
Frau Melanie van Luijn
Wilmersdorfer Straße 1
32825 Blomberg
Deutschland

fon ..: 0521-123050
web ..: http://www.In-Ruhe-gehen.de
email : info@van-luijn.de

Rechtsanwältin Melanie van Luijn ist auf das Erbrecht spezialisiert und berät Mandantinnen und Mandanten an den Standorten Blomberg und Bielefeld. Mit langjähriger Erfahrung unterstützt sie Menschen in allen Fragen rund um Testament, Erbfolge, Pflichtteil und Nachlassregelung. Ihr neues digitales Angebot www.in-ruhe-gehen.de ergänzt die klassische Kanzleiarbeit sinnvoll: Es ermöglicht bundesweit eine rechtssichere Vorsorge mit Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – bequem online, aber stets mit persönlicher anwaltlicher Begleitung. Der Fokus liegt auf verständlicher, bezahlbarer und individueller Rechtsberatung für Erwachsene jeden Alters.

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

Pressekontakt:

Rechtsanwältin van Luijn
Frau Melanie van Luijn
Wilmersdorfer Straße 1
32825 Blomberg

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web ..: http://www.In-Ruhe-gehen.de
email : info@van-luijn.de

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Warum das neue Notvertretungsrecht für Ehegatten keine Vorsorgevollmacht ersetzt

Seit 2023 gilt das neue Ehegatten-Notvertretungsrecht. Doch wer glaubt, damit auf eine Vorsorgevollmacht verzichten zu können, irrt. Denn es greift nur selten – mit teils gravierenden Folgen.

BildSeit Anfang 2023 dürfen Ehegatten einander in medizinischen Akutsituationen für einige Wochen vertreten. Das neue Notvertretungsrecht klingt erstmal beruhigend – ist aber im Ernstfall nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn es gilt nur für gesundheitliche Entscheidungen und nur für einen Zeitraum von maximal drei Monaten. Finanzielle Angelegenheiten, behördliche Angelegenheiten oder die Organisation des Alltags sind davon nicht umfasst.

Dazu kommt: Das Notvertretungsrecht greift nicht, wenn Ehepartner getrennt leben oder dem Arzt gegenüber schon einmal geäußert wurde, dass keine Vertretung gewünscht ist. In der Praxis bedeutet das: Im Ernstfall bleibt die Versorgung lückenhaft – und das Gericht muss einen Betreuer bestellen.

Eine Vorsorgevollmacht ist daher unersetzlich. Und das nicht nur für Ehepaare, sondern für alle volljährigen Personen. Denn auch junge Erwachsene können durch Unfall oder Krankheit in Situationen geraten, in denen sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

Ein Beispiel: Nach einem Motorradunfall liegt ein 24-Jähriger im Koma. Die Eltern dürfen ohne Vollmacht weder mit der Bank sprechen noch laufende Verträge kündigen oder wichtige medizinische Entscheidungen treffen. Selbst das Krankenbett im eigenen Zimmer, das die Krankenkasse nur mit Antrag bewilligt, wird zum Problem.

Oder: Ein junger Vater erleidet einen schweren Schlaganfall. Seine Partnerin möchte ärztliche Entscheidungen für ihn treffen, das gemeinsame Konto nutzen und Anträge für die Kinder stellen. Ohne Vollmacht ist all das rechtlich nicht erlaubt.

Noch komplizierter wird es, wenn minderjährige Kinder betroffen sind. Denn auch das elterliche Sorgerecht endet in Teilen, wenn nur noch ein Elternteil entscheiden kann, der aber selbst geschäftsunfähig ist. Dann entscheidet das Familiengericht mit.

Eine individuelle Vorsorgevollmacht schafft hier Klarheit und vermeidet Gerichtsbeteiligung. Sie kann genau auf die Lebenssituation abgestimmt werden und regelt, wer im Ernstfall handeln darf – umfassend und rechtssicher.

Weitere Informationen und konkrete Hilfestellung zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht erhalten Sie unter www.in-Ruhe-gehen.de. Regelmäßig finden dazu auch kostenlose Infoveranstaltungen statt.

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Online Scheidung und Folgesachen: Unterhalt, Sorgerecht und Vermögen

Es gibt im rechtlichen Ablauf keinen Unterschied zwischen der Online Scheidung und der klassischen Scheidung. Die Folgesachen müssen bei der Online Scheidung jedoch ebenfalls geregelt werden.

BildEine Online Scheidung unterscheidet sich im rechtlichen Ablauf nicht von einer klassischen Scheidung – sie vereinfacht lediglich die Kommunikation und Formalitäten durch digitale Prozesse. Die sogenannten Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht, Vermögen) müssen jedoch genauso geregelt werden wie bei jeder anderen Scheidung.

Im Folgenden erläutert Rechtsanwalt Reinhard Scholz aus Münster, Anwalt für Scheidungsrecht, die wichtigsten Grundsätze rund um die Online Scheidung und die Folgesachen in Deutschland:

1. Unterhalt

o Trennungsunterhalt: Während der Trennungszeit bis zur rechtskräftigen Scheidung kann der wirtschaftlich schwächere Ehepartner Trennungsunterhalt verlangen.
o Nachehelicher Unterhalt: Nach der Scheidung besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Unterhalt, z. B. wegen Kinderbetreuung, Krankheit oder Erwerbslosigkeit.
o Kindesunterhalt: Unabhängig von der Scheidungsform bleibt der Anspruch auf Kindesunterhalt bestehen.
o Die Höhe richtet sich nach Einkommen, Vermögen und dem Betreuungsmodell. Orientierung bietet die Düsseldorfer Tabelle.

2. Sorgerecht

o Das gemeinsame Sorgerecht bleibt nach einer Scheidung grundsätzlich bestehen.
o Nur auf Antrag eines Elternteils und bei schwerwiegenden Gründen kann das Familiengericht das Sorgerecht abweichend regeln.
o Das Gericht entscheidet nur dann über das Sorgerecht, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. Ohne Antrag bleibt alles wie zuvor.

3. Vermögensaufteilung

o In Deutschland gilt meist der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Jeder Ehepartner behält sein eigenes Vermögen, aber der während der Ehe gemeinsam erwirtschaftete Zugewinn wird ausgeglichen.
o Der Partner mit dem höheren Zugewinn zahlt die Hälfte der Differenz an den anderen.
o Immobilien, Konten oder andere Vermögenswerte, die gemeinsam erworben wurden, werden gesondert betrachtet und müssen ggf. verkauft oder ausgezahlt werden.
o Erbschaften und Schenkungen während der Ehe zählen nicht zum Zugewinn, nur deren Wertsteigerung kann berücksichtigt werden.

4. Ablauf bei der Online Scheidung

o Die Online Scheidung ist vor allem dann sinnvoll, wenn sich beide Ehepartner über die Folgesachen einig sind.
o Sind Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensaufteilung strittig, müssen diese Punkte gesondert geregelt werden – entweder außergerichtlich (z. B. durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung) oder durch gerichtliche Entscheidung.
o Der Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften) wird in der Regel automatisch vom Gericht durchgeführt, außer die Ehe war kürzer als drei Jahre oder es gibt eine notarielle Vereinbarung.

5. Wichtige Hinweise

o Folgesachen müssen nicht zwingend vor Gericht geregelt werden, außer dem Versorgungsausgleich. Einvernehmliche Lösungen sind oft günstiger und schneller.
o Bei Uneinigkeit über Folgesachen kann das Verfahren deutlich aufwändiger und kostenintensiver werden.

Zusammengefasst:

Die Online Scheidung vereinfacht den Ablauf, ersetzt aber nicht die notwendige Klärung der Folgesachen. Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung werden wie bei jeder Scheidung behandelt – entweder einvernehmlich oder durch gerichtliche Entscheidung.

Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Salzstraße 35, 48143 Münster

Rechtsanwalt Scholz ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung im Bereich Scheidungsrecht. Insbesondere bietet er bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten die Option der Online Scheidung an, wodurch Scheidungen einfach, schnell und günstig durchgeführt werden können.

Rechtsanwalt Reinhard Scholz – Online Scheidung einfach günstig unter www.scheidung-einreichen.com oder www.ihre-scheidung.info

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Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Herr Reinhard Scholz
Salzstrasse 35
48143 Münster
Deutschland

fon ..: 0251-42634
fax ..: 0251-54105
web ..: https://www.scheidung-einreichen.com
email : dialog@scheidung-einreichen.com

Rechtsanwalt Scholz ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung im Bereich Scheidungsrecht. Insbesondere bietet er bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten die Option der Online Scheidung an, wodurch Scheidungen einfach, schnell und günstig durchgeführt werden können.

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Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Reinhard Scholz
Salzstrasse 35
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Die Vor- und Nachteile des Wechselmodells

Das Wechselmodell , bei dem die Kinder abwechselnd bei beiden Eltern zu gleichen Zeitanteilen leben, hat in den letzten Jahren als Alternative zum traditionellen Residenzmodell an Bedeutung gewonnen.

BildVor- und Nachteile eines modernen Betreuungskonzepts nach Trennung und Scheidung

Nach einer Trennung oder Scheidung stehen Eltern vor der komplexen Aufgabe, ein geeignetes Betreuungsmodell für ihre Kinder zu finden. Das Wechselmodell hat in den letzten Jahren als Alternative zum traditionellen Residenzmodell an Bedeutung gewonnen. Bei diesem Konzept leben die Kinder abwechselnd bei beiden Elternteilen zu annähernd gleichen Zeitanteilen. Trotz zunehmender Diskussion wird es in Deutschland bisher nur von etwa 5-6% der Trennungs- und Scheidungsfamilien praktiziert.

Im Folgenden erläutert Rechtsanwalt Reinhard Scholz aus Münster, Anwalt für Scheidungsrecht, die wichtigsten Grundsätze rund um das Wechselmodell bei Trennung und Scheidung in Deutschland:

Definition und Varianten des Wechselmodells

Beim Wechselmodell wohnen die Kinder nach einer Trennung bzw. Scheidung der Eltern in beiden Haushalten. Ein paritätisches Wechselmodell liegt vor, wenn die Betreuungszeiten nahezu gleich verteilt sind, wie etwa im wöchentlichen Wechsel. Bei abweichenden, aber dennoch substanziellen Betreuungsanteilen, etwa 70 zu 30, spricht man vom asymmetrischen Wechselmodell.

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil von 2005 das Wechselmodell als ein Modell definiert, bei dem beide Eltern etwa die Hälfte der Versorgungs- und Erziehungsaufgaben übernehmen. Entscheidend ist dabei nicht nur die reine Zeitaufteilung, sondern auch die geteilte Verantwortung im Alltag des Kindes. Eine geteilte Betreuung liegt daher dann vor, wenn das Kind von beiden Eltern im Wechsel betreut wird, beide Eltern für das Kind im Alltag verantwortlich sind und das Kind bei beiden Eltern ein Zuhause hat.

Vorteile des Wechselmodells

Für die Kinder

Ein wesentlicher Vorteil des Wechselmodells ist die Möglichkeit für Kinder, zu beiden Elternteilen eine gleichwertige Beziehung aufzubauen und aufrechtzuerhalten. Dies entspricht dem natürlichen Bedürfnis vieler Kinder. Kinder in allen Familien profitieren von der anhaltenden Zuneigung, dem Interesse und der Fürsorge beider Elternteile. Wenn Eltern die Beziehung ihres Kindes zum anderen Elternteil unterstützen, fördern sie das Recht ihres Kindes auf eine unabhängige und bedeutungsvolle Beziehung zu jedem Elternteil.

Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass die Beziehung zwischen Kind und leiblichem Vater bei einem Wechselmodell oft intensiver ist, da zwischenmenschliche Beziehungen in der Regel als besser beurteilt werden, je mehr Kontakt besteht. Kindern im Wechselmodell geht es mindestens genauso gut oder sogar etwas besser als Kindern im Residenzmodell, vor allem in der Altersgruppe der 7- bis 14-Jährigen. Dies dürfte jedoch nicht primär mit dem Betreuungsmodell selbst zusammenhängen, sondern mit den besseren familiären Beziehungen, insbesondere zwischen den getrennten Elternteilen.

Für die Eltern

Das Wechselmodell bietet beiden Elternteilen die Möglichkeit, ihre Eltern-Kind-Bindung im Alltag auszubauen und aufrechtzuerhalten. Zudem ermöglicht es eine gleichmäßigere Verteilung der Erziehungs- und Betreuungsaufgaben:

* Die Eltern teilen sich die Erziehungslast
* Durch die jeweiligen Betreuungspausen gibt es oft weniger Konflikte mit dem Kind
* Beide Eltern haben Zeit für sich, für andere Kontakte und ihren Beruf

In mehreren Studien ist festgestellt worden, dass sich getrennte Eltern mit Wechselmodell mindestens genauso wohl fühlen wie mit dem Residenzmodell. Dies gilt besonders für hauptbetreuende Elternteile im Residenzmodell, die häufig einer stärkeren Belastung ausgesetzt sind.

Nachteile des Wechselmodells

Organisatorische Herausforderungen

Ein wesentlicher Nachteil des Wechselmodells ist der hohe organisatorische Aufwand. Die Eltern müssen regelmäßig miteinander kommunizieren und sich abstimmen. Bei jedem Wechsel des Kindes muss erneut miteinander kommuniziert werden. Termine der nächsten Woche müssen mitgeteilt und koordiniert werden, das aktuelle Lieblingsbuch eingepackt und gegebenenfalls besprochen werden, ob das Kind gerade krank ist, oder ob es in der Schule bzw. Kita etwas Besonderes gibt. Diese notwendige intensive Kommunikation kann besonders bei konfliktbelasteten Beziehungen zum Problem werden.

Finanzielle Belastung

Das Wechselmodell erhöht die laufenden Ausgaben für beide Elternteile: Beide Elternteile müssen für ihr Kind ein Kinderzimmer haben und einrichten, Kleidung kaufen, für die Verpflegung sorgen. So wundert es nicht, dass vor allem sozioökonomisch bessergestellte Eltern das Wechselmodell wählen.

Studien bestätigen, dass Eltern im Wechselmodell häufiger in Vollzeit arbeiten und seltener arbeitslos sind. Mehrere internationale Studien zeigen, dass getrennte Eltern mit höherer Bildung und/oder höherem Einkommen häufiger eine geteilte Betreuung praktizieren als Eltern mit geringeren sozioökonomischen Ressourcen.

Emotionale Belastung für die Kinder

Der ständige Wechsel zwischen zwei Haushalten kann für manche Kinder belastend sein. Besonders im Jugendalter werden Wechselmodelle seltener praktiziert, da die Heranwachsenden dann mehr Zeit mit ihren Freunden verbringen möchten, was durch das Pendeln zwischen entfernten Wohnungen erschwert wird.

Jugendliche gaben in einer Befragung an, dass sie zwar mit dem Modell zufrieden seien und Kontakt zu beiden Elternteilen wünschten, ihnen aber ein starrer Umgang missfiel. Dabei kritisierten sie besonders, dass sie bestimmte Freunde und Freundinnen nicht besuchen konnten, weil gerade Mutter- oder Vaterwoche war.

Konkurrenz zwischen den Eltern

Das Wechselmodell kann zu einer Konkurrenzsituation zwischen den Eltern führen, da beide Elternteile um die Gunst der Kinder bemüht sind, wissend, dass Sohn oder Tochter sie ablehnen und den anderen Elternteil bevorzugen könnten. Das kann die Möglichkeit der Eltern schwächen, in der Erziehung Grenzen zu setzen.

Voraussetzungen für ein funktionierendes Wechselmodell

Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit

Die wichtigste Voraussetzung für ein funktionierendes Wechselmodell ist die Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern. Der Bundesgerichtshof hat zwar entschieden, dass ein Wechselmodell grundsätzlich auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann, wenn es dem Kindeswohl dient. Dennoch besteht Einigkeit darüber, dass ohne konstruktive Zusammenarbeit der Eltern ein Wechselmodell nur schwer umsetzbar ist. Ist eine solche Kooperation zwischen den Eltern nicht möglich, ist ein Wechselmodell sehr konfliktanfällig und sollte gründlich überdacht werden. Die Qualität der Kooperation in Erziehungsfragen ist ausschlaggebend für die Wahl oder Aufrechterhaltung geteilter Betreuung.

Räumliche Nähe der Wohnorte

Die Wohnorte der Eltern sollten nah beieinander liegen, damit das Kind weiterhin seine Schule, seine Freunde und Freizeitaktivitäten ohne großen Aufwand erreichen kann. Bei zu großer Entfernung zwischen den Wohnorten ist ein Wechselmodell nur schwer umsetzbar.

Qualität der Eltern-Kind-Beziehung

Ein Wechselmodell ist in der Regel nur sinnvoll, wenn das Kind zu beiden Eltern eine etwa gleichwertige Bindung hat. Ein großer Vorteil des Wechselmodells ist, dass beide Eltern diese Eltern-Kind-Bindung weiterhin im Alltag ausbauen und aufrechterhalten können. Ist allerdings eine solche gleichwertige Bindung nicht vorhanden, zum Beispiel weil ein Elternteil in den letzten Jahren kaum Umgang mit dem Kind gepflegt hat, ist ein Wechselmodell eher ungeeignet.

Berücksichtigung des Kindeswohls und Kindeswillens

Die psychische Gesundheit von Kindern beeinträchtigt es am meisten, wenn Umgangsregeln gegen ihren Willen getroffen werden. Bei der Entscheidung für ein Wechselmodell muss daher stets der Wille des Kindes berücksichtigt werden.

Auswirkungen auf das Kindeswohl

Das Wohlbefinden von Trennungs- und Scheidungskindern wird letztlich nicht durch die Wahl des Betreuungsmodells, sondern durch die Qualität der Eltern-Kind-Beziehung, das Konfliktniveau der Eltern und einen eventuell vorhandenen Loyalitätskonflikt beeinflusst.

Die von den Familiengerichten derzeit praktizierte Herangehensweise betreffend das Wechselmodell stellt sich so dar, dass die Gerichte das Wechselmodell als eine ernsthaft in Betracht kommende Option in Erwägung zu ziehen haben. Eine vorzugsweise heranzuziehende Lösung ist das Wechselmodell jedoch nicht. Ausschlaggebend ist letztlich das Wohl des konkret betroffenen Kindes.

Rechtliche und finanzielle Aspekte

Unterhaltsrechtliche Fragen

Im klassischen Residenzmodell leistet der Elternteil, bei dem das Kind nicht hauptsächlich lebt, Barunterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle. Im Wechselmodell gestaltet sich die Unterhaltsberechnung komplexer. Ein Wechselmodell bedeutet nicht, dass keiner der Eltern mehr Kindesunterhalt zahlen muss. Auch im Wechselmodell kann ein Elternteil zum Unterhalt verpflichtet sein, insbesondere wenn erhebliche Einkommensunterschiede bestehen. Die Berechnung folgt dabei einem besonderen Verfahren, das die Einkommensverhältnisse beider Elternteile berücksichtigt.

Rechtliche Anerkennung

Das Wechselmodell ist in Deutschland rechtlich anerkannt, wenn auch nicht als gesetzliches Leitbild verankert. Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss aus dem Jahre 2017 klargestellt, dass ein Wechselmodell im Rahmen einer Umgangsregelung angeordnet werden kann, wenn dies für das Wohl des Kindes die beste Umgangsregelung ist.

Allerdings bestehen weiterhin praktische Herausforderungen, etwa bei der Meldepflicht. Das beginnt mit der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt: Zwei gleichberechtigte Wohnsitze gibt es nicht. Auch gegenüber der Familienkasse muss der Bezugsberechtigte angegeben werden: Eine hälftige Zahlung an beide gibt es nicht.

Wegen der Einzelheiten und der Möglichkeiten betreffend das Wechselmodell ist es ratsam, anwaltliche Hilfe unter www.ihre-scheidung.info oder www.scheidung-einreichen.com zu suchen. Dort kann die individuelle Situation geprüft und Beratung hinsichtlich der Möglichkeiten betreffend das Wechselmodell in Anspruch genommen werden.

Fazit von Rechtsanwalt Reinhard Scholz:

Rechtsanwalt Scholz betont: „Das Wechselmodell kann für Trennungsfamilien eine gute Option sein, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Es bietet Kindern die Chance, eine enge Beziehung zu beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten und ermöglicht eine gleichmäßigere Verteilung der Erziehungsverantwortung. Jedoch ist es kein Patentrezept für alle Trennungs- und Scheidungsfamilien. Die Eignungsvoraussetzungen sind hoch: Eine gute Kommunikation zwischen den Eltern, räumliche Nähe, stabile Beziehungen des Kindes zu beiden Elternteilen und ausreichende finanzielle Ressourcen sind entscheidend für das Gelingen. Letztlich muss die Entscheidung für oder gegen das Wechselmodell immer im Einzelfall und unter Berücksichtigung aller Umstände getroffen werden. Es gibt keine bestimmte Art des Umgangs, die für das Kindeswohl und die Trennungs- und Scheidungsfamilien pauschal die Beste ist. Im Idealfall orientiert sich das Arrangement am Verhältnis aller Familienmitglieder zueinander und an den Möglichkeiten der Eltern genauso wie an den Bedürfnissen der Kinder“.

Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Salzstraße 35, 48143 Münster

Rechtsanwalt Scholz ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung im Bereich Scheidungsrecht. Insbesondere bietet er bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten die Option der Online Scheidung an, wodurch Scheidungen einfach, schnell und günstig durchgeführt werden können.

Rechtsanwalt Reinhard Scholz – Online Scheidung einfach günstig

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Rechtsanwalt Reinhard Scholz
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fax ..: 0251-54105
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