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Freispruch für Andrea S. – Vorwurfs der Aktenmanipulation war keine üble Nachrede

Erfolg vor dem Landgericht München I: Freispruch vom Vorwurf der üblen Nachrede bei geäußerter Kritik an Gericht

BildAm gestrigen Montag, 19.02.2024, konnte auch dank der Unterstützung zahlreicher fachkundiger Prozessbeobachter ein Freispruch für Andrea S. vor dem Landgericht München I erreicht werden.
Das Urteil erster Instanz hatte noch auf eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen gelautet. Vorgeworfen wurde der Mutter eines ihr entzogenen Sohnes, dass diese in einem Schreiben das folgende behauptet habe:
 

_“Das Familiengericht, vor allem Frau S., hätten die Gerichtsakten in diesem Verfahren manipuliert und die o.g. Dienstaufsichtsbeschwerde sowie weitere wichtige Schreiben nicht zur Akte gegeben. Die Richterinnen R. und S. u. a. durch entsprechende Aktenbeeinflussungen ihr ihre Grundrechte gemeinschaftlich genommen haben, u. a. das auf rein rechtsstaatliches, korrektes Gerichtsverfahren“._
 

Diese Behauptung solle nicht nachweislich wahr sein.
 

Nach einer hart erkämpften Beweisaufnahme kam das Landgericht auch auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass ein strafbares Verhalten der Andrea S. nicht vorgelegen hat. Sie konnte sich auf diverse Informationen Dritter verlassen, dass wesentliche Informationen für sie nicht in der Akte aufgefunden worden sein sollen. Dies würde, so das Plädoyer der Staatsanwaltschaft, zumindest der juristischen Laiin den Schluss erlauben, dass die Aktenführung nicht korrekt sei. Selbstverständlich, so die Staatsanwaltschaft, dürfe man ein Gericht auch im Rahmen der Meinungsfreiheit kritisieren.

Das Landgericht folgte dem weitgehend, wenn auch widerwillig. Eine Meinung sah man in dem Vorwurf der Manipulation weniger, sondern eine Tatsachenbehauptung.

Der Vorwurf der Aktenmanipulation sei ein weitreichender und zurückzuweisen, dies habe das Gericht durch eine Prüfung der Familienakten so feststellen können. Gleichzeitig argumentierte das Gericht aber auch, warum eine E-Mail, die die Verteidigung im Termin vorgelegt hatte („Anlage 25“), nicht vorher vorgelegt wurde – obgleich diese eigentlich eine von vielen Anlagen der Dienstaufsichtsbeschwerde war, die sich laut Aussage des Landgerichts in der Akte befunden hätte.

Es bleiben nach diesem Erfolg für die Mutter und ihren ehrenamtlichen Verteidiger, Herrn Assessor iur. Michael Langhans, viele Fragen offen. Warum wurde in der ersten Instanz behauptet, dass ein anderes Schreiben doch die Dienstaufsichtsbeschwerde sei? Warum wurde zuerst behauptet, die Mutter habe nie Akteneinsicht genommen und dabei ins blaue Hinein etwas behauptet, obgleich ihre Anwältin und der Verfasser der Dienstaufsichtsbeschwerde Akteneinsicht(en) hatten? Warum wurden die angesprochenen Richterinnen nicht als Zeugen geladen?

Die Entscheidung ist ein wichtiger Erfolg für die entrechtete Mutter im Kampf um das Wohl ihres Kindes. Auch andere Eltern können hieraus Lehren ziehen: Starke Kritik bleibt erlaubt, im Notfall muss man aber Belege erbringen können.

Für die Verteidigung ist letztlich aber bemerkenswert, dass das Landgericht zwar Ausführungen zur Familiensache wiederholt als irrelevant kritisierte und auch blumige Wortwahl nicht benutzt haben wollte. Der mehrfach erhobene Vorwurf der Rechtsbeugung wurde aber nicht zurückgewiesen – anders als der der Aktenmanipulation.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

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Erzengel ist eine engagierte Interessenvertretung zur Wahrung von Grund- und Menschenrechten insbesondere in familienrechtlichen Verfahren. Wir stehen für die Menschen ein. Und kümmern uns.

Gegründet 2022 versammelt der Verein Betroffene, aber auch Fachleute verschiedener Professionen. Durch das klare Bekenntnis zur verfassungsgemäßen Ordnung und den Menschenrechten setzt der Verein dort an, wo andere Versagen: Konkret, vor Ort, bei den Problemen und Menschen

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Umfassendes Leistungsangebot vom allgemeinen Strafrecht bis zu speziellen Rechtsgebieten

Wer rechtlichen Beistand sucht, findet eine umfassende Betreuung in allen Gebieten des Strafrechts bei der Kanzlei Hatlé & Westkamp als spezialisierte Strafrechtskanzlei in Köln.

Seit mehr als 15 Jahren bietet die Kanzlei Hatlé & Westkamp in Köln Mandanten eine rechtliche Beratung und professionelle Unterstützung in strafrechtlichen Situationen an. Mit einem umfassenden Leistungsspektrum übernimmt die Fachkanzlei für Strafrecht in unterschiedlichen Rechtsbereichen die Verteidigung und entwickelt für jedes Mandat eine maßgeschneiderte Strategie. Bei Festnahmen, Durchsuchungen und Haftbefehlen ist die Strafrechtskanzlei in Köln sogar 24 Stunden erreichbar.

Das bieten Fachanwälte für Strafrecht in Köln

Mandanten sind in der Kanzlei Hatlé & Westkamp bestens aufgehoben, wenn es um die Erstberatung zu Strafverfahren, der energischen Rechtsverteidigung vor Gericht und die sofortige Unterstützung bei Ermittlungsverfahren geht. Neben dem allgemeinen Strafrecht ist die Strafrechtskanzlei in Köln spezialisiert auf Kapitalstrafrecht, Sexualstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Arztstrafrecht/Medizin­strafrecht, „Fanstrafrecht“, Betäubungsmittel­strafrecht/Arzneimittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Jugendstrafrecht, Geschädigtenbeistand/Nebenklage und Adhäsionsverfahren.

Mit langjähriger Erfahrung und einem fundierten Fachwissen im Strafrecht stellt die Kanzlei eine persönliche und ausführliche Beratung sicher, erarbeitet mit Mandaten entsprechend der Umstände eine Strategie und setzt Interessen, wenn nötig, nachdrücklich und resolut durch. Das oberste Ziel der Kölner Strafrechtskanzlei ist es, ein Verfahren schnell und zielführend zu beenden, selbstverständlich mit einem optimalen Abschluss für den Mandanten.

Vor allem die umfassende Erreichbarkeit von 24 Stunden bei Festnahme, Durchsuchung oder Haftbefehl legt das Fundament, um einem Eingriff der Ermittlungsbehörden frühzeitig rechtlich zu begegnen. Eine unmittelbare anwaltliche Beratung anzubieten, ist ein besonderes Alleinstellungsmerkmal der Kanzlei Hatlé & Westkamp. Wichtig ist, dass Personen in Gewahrsam so lange von ihrem Recht zu schweigen Gebrauch machen, bis die Fachanwälte für Strafrecht in Köln vor Ort sind.

Wahrung der Reputation und Entschädigung

Je nach Sachlage kann eine Strafklage unbegründet sein. Oft führt eine öffentliche Bekanntgabe solcher Vorwürfe zu einem Reputationsschaden. Damit geht neben der Verletzung der Ehre auch das Risiko einher, die wirtschaftliche Existenzgrundlage zu verlieren. Eine weitere, wesentliche Aufgabe der Strafrechtskanzlei in Köln ist es, von Beginn an die Würde eines Mandanten zu schützen, indem durchdachte Verteidigungsstrategien exakt auf den Klienten abgestimmt und rechtswidrige Handlungen sowie haltlose Anschuldigen der Strafverfolgungsbehörden abgewehrt werden.

Bei einer abschließend erwiesenen Unschuld erstreiten die Fachanwälte einen
Schadensausgleich, der die Benachteiligungen ausgleichen soll. Das gilt vor allem bei Haftstrafen. Parallel laufen Maßnahmen, um den Ruf in der Öffentlichkeit wiederherzustellen. Das Recht einzelner Personen ist sensibel. Ein vertrauensvoller und schweigsamer Umgang mit Rechtssituationen ist für die Strafkanzlei in Köln selbstverständlich.

Den Titel als „Fachanwalt für Strafrecht“ wurde der Fachanwaltskanzlei Hatlé & Westkamp aufgrund ihrer langjährigen, praktischen Erfahrung und dem umfassenden Wissen von der Rechtsanwaltskammer verliehen. Ein besonderes Prädikat, das die hohe Qualität der Strafrechtskanzlei in Köln zeigt.

Wenn es darauf ankommt: die Fachanwälte für Strafrecht in Köln

Seit 2007 ist die Kanzlei Hatlé & Westkamp ein starker Partner, wenn es um das Strafrecht in Köln geht. Die Räumlichkeiten der Strafkanzlei befinden sich in der Mittelstraße 12-14 in Köln. Diese sind gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln direkt ab dem Kölner Hauptbahnhof zu erreichen. Ein Parkhaus in unmittelbarer Nähe bietet ausreichend Parkmöglichkeiten. Die Kanzlei ist montags bis freitags von 8:00 bis 19:00 Uhr und bei Festnahmen, Durchsuchungen und Haftbefehlen 24 Stunden am Tag unter 0221 – 968 871 740 telefonisch erreichbar.

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