Tag Archives: Gericht

Uncategorized

Grundsteuer landet beim Bundesverfassungsgericht

Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler haben Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesmodell der Grundsteuer eingereicht; Kritik richtet sich vor allem gegen die Verwendung von Bodenrichtwerten.

Bild6. März 2026 “ Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler haben am 27. Februar 2026 gemeinsam Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte Bundesmodell der Grundsteuer beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Verbände unterstützen dabei zwei Kläger, die die verfassungsrechtliche Ausgestaltung der Neuberechnung der Grundsteuer in Karlsruhe prüfen lassen wollen

Blumenauer Immobilien begrüßt, dass die rechtliche Auseinandersetzung nun den Weg nach Karlsruhe gefunden hat, denn die Kritik der Verbände trifft aus unserer Sicht den Kern des Problems: Die pauschale Verwendung von **Bodenrichtwerten** und die Einbeziehung fiktiver Mieten als zentrale Bemessungsgrößen führen zu einer erheblichen Diskrepanz zwischen statistischen Durchschnittswerten und den tatsächlichen Verhältnissen einzelner Grundstücke. Bodenrichtwerte bilden in der Regel zonale Mittelwerte ab und berücksichtigen nicht zwingend Lagebesonderheiten, Erschließungskosten, Altlasten oder individuelle Nutzungsbeschränkungen, sodass sie für die konkrete Steuerbemessung ungeeignet und potenziell ungerecht sind

Die Folgen einer allein auf zonalen Durchschnittswerten beruhenden Steuerbemessung können weitreichend sein: Eigentümer mit besonderen Grundstücksmerkmalen drohen Fehlbelastungen, die sich mittelbar auch auf Mieter auswirken können. Blumenauer Immobilien fordert deshalb eine transparente, nachvollziehbare und einzelfallgerechte Bewertungsgrundlage, die tatsächliche Grundstücksmerkmale stärker gewichtet und Ausgleichsmechanismen für Abweichungen vom zonalen Mittelwert vorsieht

„Die pauschale Übernahme von Bodenrichtwerten als Steuerbasis ist weder sachgerecht noch sozial gerecht. Wer die Realität einzelner Grundstücke ignoriert, riskiert Fehlbelastungen, die Eigentümer und Mieter gleichermaßen treffen.“ So Harald Blumenauer, von Blumenauer Immobilien.

Rechtlich wird das Bundesverfassungsgericht nun prüfen müssen, ob das Bundesmodell den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit genügt; ein Erfolg der Beschwerde könnte zu Anpassungen oder einer grundsätzlichen Neuausrichtung der Bewertungsmethoden führen. Bis zu einer Entscheidung ist mit anhaltender Unsicherheit für Eigentümer, Verwalter und Kommunen zu rechnen, zugleich eröffnet das Verfahren die Chance, Bewertungsregeln zu schaffen, die sowohl rechtssicher als auch praxisgerecht sind

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Blumenauer Immobilien
Herr Harald Blumenauer
Königsteiner Str. 6
Bad Soden 65812
Deutschland

fon ..: 04961965602300
web ..: https://www.blumenauer.de
email : h.blumenauer@blumenauer.de

Blumenauer -steht für jahrzehntelange Erfahrung, hohe Professionalität und tiefes Marktverständnis im Immobilienbereich. Neben der klassischen Tätigkeit als Makler und Berater begleitet das Unternehmen private und gewerbliche Kunden von der ersten Idee bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss.

Ein besonderes Anliegen liegt auf dem Aufbau des BLUMENAUER Markenkooperationsnetzwerk, das Immobilienprofis und Startups in ganz Deutschland verbindet. Partner profitieren von der starken Marke, hochmodernen gemeinsamem Marketing, Wissenstransfer und einem engen Erfahrungsaustausch – mit dem Ziel, in einem starken Verbund noch erfolgreicher am Markt zu agieren.

Pressekontakt:

Blumenauer Immobilien
Herr Harald Blumenauer
Königsteiner Straße 6 Königstein
65812 Bad 65812

fon ..: +49 6196 5602300
email : h.blumenauer@blumenauer.de

Uncategorized

Geplante Gesetzesänderung könnte Rechtsschutz für Einbürgerungsbewerber einschränken

Massive Kritik an Vorschlag der Bundesratsausschüsse zur Verlängerung der Frist für die Erhebung einer Untätigkeitsklage in Einbürgerungssachen

BildBerlin, 4. Juli 2025 – Der Innenausschuss des Bundesrats hat in seiner Empfehlung zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts (BR-Drucksache 220/1/25 vom 30.06.2025) eine weitreichende Änderung vorgeschlagen: Künftig sollen Untätigkeitsklagen im Einbürgerungsverfahren erst nach zwölf Monaten möglich sein – bislang liegt die Frist bei drei Monaten (siehe § 75 VwGO). Die Begründung für die Fristverlängerung: Eine angeblich „massenhafte“, standardisierte Nutzung der Untätigkeitsklage durch Anwaltskanzleien belaste Verwaltungsgerichte und Behörden. Der Vorschlag will mit der Fristverlängerung den Gerichten Zeit verschaffen, um den Bearbeitungsstau in Einbürgerungsbehörden abzubauen.

Massive Kritik von Migrationsrechtsexpert*innen
Fachanwältinnen und Verwaltungsexpertinnen kritisieren den Vorschlag scharf. Statt Verwaltungsprozesse zu modernisieren und digitalisieren, werde der Rechtsschutz für Betroffene eingeschränkt – und das in einem hochsensiblen Bereich, der für die Lebensplanung vieler Migrant*innen entscheidend ist. Die verlängerte Wartezeit würde etwa Karriereentscheidungen, Familiennachzug und visafreies Reisen zusätzlich erschweren. Auch die Kostenbelastung steigt: Längere Verfahren bedeuten mehr Dokumentationspflichten, längere anwaltliche Begleitung – und mehr Unsicherheit.

Stigmatisierung von Kanzleien und Antragsteller*innen
Besonders problematisch ist die Darstellung von Anwaltskanzleien als Teil des Problems. Die Ausschussbegründung beschreibt Anwaltskanzleien als „Herausforderung“, obwohl diese lediglich gesetzlich vorgesehenen Rechtsschutz durchsetzen. „Dass Untätigkeitsklagen nötig sind, zeigt doch nur, wie überlastet und ineffizient die Verwaltung arbeitet“, sagt ein Sprecher einer Berliner Kanzlei für Migrationsrecht. „Wer fairen Zugang zur Staatsangehörigkeit ermöglichen will, darf nicht diejenigen kriminalisieren, die Missstände sichtbar machen.“

Signal gegen Fachkräfteeinwanderung
Für Unternehmen und internationale Fachkräfte könnte die Änderung ein verheerendes Signal senden. Wer Deutschland als neuen Lebensmittelpunkt wählt, braucht Verlässlichkeit. Ein langwieriges, intransparentes Einbürgerungsverfahren gefährdet die Attraktivität des Standorts und steht im Widerspruch zur viel beschworenen Willkommenskultur.

Forderung nach echter Reform statt Symptombehandlung
Die Diskussion offenbart ein strukturelles Problem: Statt Antragstellerinnen zu belasten, müsse die Politik in moderne Verwaltungsstrukturen investieren. Digitale Abläufe, verbindliche Bearbeitungszeiten und eine bürgerfreundliche Einwanderungspraxis sind aus Sicht vieler Expertinnen der einzige Weg, wie Fachkräfteeinwanderung langfristig gelingen kann.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

VISAGUARD.Berlin Rechtsanwälte
Herr Mirko Vorreuter
Mühlenstraße 8a
14167 Berlin
Deutschland

fon ..: 015236207489
web ..: https://www.visaguard.berlin/
email : welcome@visaguard.berlin

VISAGUARD ist eine auf deutsches Einwanderungs- und Aufenthaltsrecht spezialisierte Anwalts- und Beratungsplattform mit Sitz in Berlin.

Pressekontakt:

VISAGUARD.Berlin Rechtsanwälte
Herr Mirko Vorreuter
Mühlenstraße 8a
14167 Berlin

fon ..: 015236207489
web ..: https://www.visaguard.berlin/
email : welcome@visaguard.berlin

Uncategorized

Kompakte Live- und Online-Seminare Deutsche Rechtssprache für Übersetzer und Dolmetscher (m/w/d)

Flexibel und von zu Hause können sich im Online Kurs Übersetzer bzw. Dolmetscher (m/w/d) sichere Kenntnisse der Deutschen Rechtssprache mit Zertifikat für ihren Beruf aneignen. Infoabend am 8.5.25.

BildDie kompakten Live- und Online-Seminare „Deutsche Rechtssprache“ richten sich an angehende oder bereits qualifizierte Übersetzer (m/w/d) und Dolmetscher (m/w/d), die sichere Kenntnisse der juristischen Terminologie und einzelnen Rechtsgebiete mit einem anerkannten Zertifikat für die Ermächtigung bzw. Beeidigung nachweisen müssen.

Die Übersetzer- und Dolmetscherschule Köln stellt am Donnerstag, 8. Mai 2025 um 17.30 Uhr das Online-Seminar „Deutsche Rechtssprache“ im Rahmen ihres digitalen Informationsabends über die Online-Vorbereitungskurse zum staatlich geprüften Übersetzer (m/w/d) vor. Eine Anmeldung zum Infoabend ist erforderlich auf https://www.dolmetscherschule-koeln.de/aktuelles/online-infoabend/

Kompakte Live- und Online-Seminare Deutsche Rechtssprache: Flexibel und von zu Hause aus

Die Online-Seminare „Deutsche Rechtssprache“ sind verteilt auf jeweils drei Wochen. Sie werden im Blockformat mit 24 Unterrichtstunden (à 45 Minuten) angeboten. Pro Kurs findet der Online-Unterricht dreimal am Freitag von 16 bis 19 Uhr und dreimal am Samstag von 9 bis 13 Uhr statt. Die Online-Seminare enden mit der Zertifikatsabschlussprüfung.

Es gibt drei Startdaten: Das erste Online-Seminar startet am 9.5.2025 und endet mit dem Prüfungstermin am 31.5.2025. Die nächsten Online-Seminare „Deutsche Rechtssprache“ beginnen am 29.8. und am 7.11.2025.

Inhalte der Live- und Online-Seminare Deutsche Rechtssprache

Die Inhalte der Online-Seminare umfassen vor allem die sprachlichen Besonderheiten der deutschen Rechtssprache. Dazu zählen unter anderem die Rechtsgebiete Zivilrecht, Bürgerliches Recht, Strafrecht sowie Öffentliches Recht und Verwaltungsrecht. Hinzukommen der Bereich Urkundenübersetzungen und die Besonderheiten des Rechtssystems bei Übersetzungen.

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung erhalten die Seminar-Teilnehmenden das anerkannte Zertifikat für die „Deutsche Rechtssprache“. Das Zertifikat gilt als Nachweis für die sicheren Kenntnisse der deutschen Rechts- und Verwaltungssprache. Es erfüllt damit die Anforderungen des Gesetzes für die allgemeine Beeidigung von gerichtlichen Dolmetschern (m/w/d) nach dem Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) und ist als Nachweis für die Ermächtigung von Übersetzern (m/w/d) von den Oberlandesgerichten Nordrhein-Westfalen und Rheinlandpfalz anerkannt. Interessierte aus anderen Bundesländern informieren sich bitte vor der Kursanmeldung, ob das Zertifikat von den für sie zuständigen Gerichten anerkannt wird.

Über die Live- und Online-Seminare Deutsche Rechtssprache für alle Fremdsprachen

Die juristischen Online-Seminare umfassen eine Mischung aus Theorie und Vorträgen sowie interaktiven Einzel- und Gruppenübungen. Die juristischen Fachdozenten (m/w/d) der Übersetzer- und Dolmetscherschule Köln legen einen besonderen Fokus auf die sprachlichen Anforderungen in der deutschen Rechtssprache. Sie erläutern intensiv alle prüfungsrelevante Rechtsgebiete, die für die Beeidigung von Dolmetschern (m/w/d) und für die Ermächtigung als Übersetzer (m/w/d) benötigt werden. Die erlernten Kenntnisse der deutschen Rechtssprache sind zudem für einen geplanten Arbeitseinstieg im juristischen oder wirtschaftlichem Bereich hilfreich.

Mit der Zertifikatsprüfung der Übersetzer- und Dolmetscherschule weisen somit die Prüfungsteilnehmenden die erforderlichen sicheren Kenntnisse der deutschen Rechtssprache nach. Die Live- und-Online-Seminare werden immer auf Deutsch abgehalten und sind für Übersetzende bzw. Dolmetschende aller Sprachen geeignet.

Die Teilnahmegebühr inkl. Abschlussprüfung beträgt 675 Euro, ermäßigt für ehemalige und derzeitige Schulteilnehmende 640 Euro.

Weitere Informationen finden Interessierte auf https://www.dolmetscherschule-koeln.de/ausbildungen/online-seminar-deutsche-rechtssprache/

Kontakt: Übersetzer- und Dolmetscherschule Köln, Vogelsanger Straße 295, 50825 Köln, Telefon: 0221/54687-4530, E-Mail: kontakt@dolmetscherschule-koeln.de.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Übersetzer- und Dolmetscherschule Köln
Frau Carly Tyson-Fendt
Vogelsanger Str. 295
50825 Köln
Deutschland

fon ..: 0221/54687-4530
web ..: https://www.dolmetscherschule-koeln.de/
email : kontakt@dolmetscherschule-koeln.de

Die Übersetzer- und Dolmetscherschule Köln gehört zum RBZ Rheinisches Bildungszentrum Köln, das seit über 50 Jahren im Bereich berufliche und studienbezogene Aus- und Weiterbildung tätig ist.

Die Übersetzer- und Dolmetscherschule bietet seit 2010 die Ausbildung zum Übersetzer (m/w/d) an. Bereits seit 2015 ermöglicht die Schule im Online-Kurs den Abschluss für staatlich geprüfte Übersetzer (m/w/d), ab sofort in sieben Fremdsprachen. Neu hinzugekommen ist nun die Sprache Polnisch. In Kürze soll auch ein Modul für Dolmetschen mit der Möglichkeit zur staatlichen Prüfung im Online-Kurs beginnen.

Die Ausbildung zum Fremdsprachenkorrespondenten IHK (m/w/d) läuft nun wegen bildungspolitischer Neuregelungen aus. Die Schule prüft derzeit ein neues Format für diese Ausbildung.

Die Schule bietet die kompakten Online-Seminare „Deutsche Rechtssprache“ erfolgreich seit April 2024 an.

Zu den Partnerinstitutionen gehören u.a. die Rheinische Hochschule Köln (RH) und die Rheinische Akademie Köln (RAK).

Pressekontakt:

Redaktionsbüro Beatrix Polgar-Stüwe
Frau Beatrix Polgar-Stüwe
Schillingsrotter Str. 7
50996 Köln

fon ..: 0221 9352940
email : mail@polgar-stuewe.de

Uncategorized

Ehemaliger Westfleisch Schweinemäster wegen Tierquälerei zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt

Bildmaterial zeigte Gesetzesbrüche

Bild2022 veröffentlichte die Tierrechtsorganisation ANINOVA (damals noch unter dem Namen Deutsches Tierschutzbüro) erschreckendes Bildmaterial aus einem Betrieb in Hessisch Oldendorf (Landkreis Hameln-Pyrmont, Niedersachsen). Das Bildmaterial zeigte, dass kranke und verletzte Tiere nicht behandelt worden sind. Die Bilder lösten einen bundesweiten Skandal aus und führten zu einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Hameln. Das Gericht verurteilt den Landwirt zu 160 Tagessätzen à 230 Euro (36.800 Euro), er gilt damit als vorbestraft. Zudem muss er die Verfahrenskosten von ca. 15.000 Euro zahlen. Zusätzlich kam es zu einer weiteren Verurteilung, denn der Landwirt wurde auch vom zuständigen Veterinäramt in Hameln angezeigt. Das Amtsgericht Hameln verurteilte den Landwirt zu neun Monaten auf Bewährung und zur Zahlung der Gerichtskosten von rund 50.000 Euro. „Wir sind zufrieden mit dem Urteil und würden uns wünschen, dass auch andere Gerichte so konsequent durchgreifen würden“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA e.V. Das Veterinäramt hat zudem ein Tierhalteverbot ausgesprochen, wogegen der Landwirt aber juristisch vorgegangen ist. Westfleisch und auch die Initiative Tierwohl hatten die Zusammenarbeit mit dem Schweinemäster auf Grund der Bilder beendet. Weitere Informationen hier.

Im September 2022 veröffentlichte ANINOVA (damals noch unter dem Namen Deutsches Tierschutzbüro) aus insgesamt sieben Westfleisch-Zulieferbetrieben erschreckendes Video- und Fotomaterial. In allen dokumentierten Betrieben wurden Schweine gequält, teilweise auch von den Mitarbeitenden misshandelt. Bei Westfleisch handelt es sich um einen der größten Fleischproduzenten in Deutschland mit eigenen Schlachthöfen. Einer der betroffenen Mastbetriebe liegt in Hessisch Oldendorf (Landkreis Hameln-Pyrmont, Niedersachsen). Mehrfach wurden Tierquälerei und Misshandlungen von Schweinen dokumentiert. In dem Vorzeigebetrieb wurden rund 850 Mastschweine gehalten.

Damals präsentierte Westfleisch den Betrieb noch auf der firmeneigenen Website. Der Landwirt lachte in die Kamera, im Hintergrund war ein idyllischer Hof mit kleinen Stallungen zu sehen. Die Mastanlage wurde als familiengeführt und mit dem Image vom „Bauern von nebenan“ dargestellt. „Die PR-Fotos und der Eintrag auf der Westfleisch-Website wurden allerdings recht schnell offline genommen, als wir das Bildmaterial aus dem Stall veröffentlicht haben“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA.

Die Bauernhofidylle sucht man zudem vergeblich auf den Undercover Aufnahmen von ANINOVA. Ein Schwein fiel auf dem Videomaterial besonders auf, da es einen blutigen Ringelschwanz hat. Eine tierärztliche Behandlung erfolgte nicht. Doch das war kein Einzelfall, gleich dutzende kranke und verletzte Tiere waren auf den Bildaufnahmen zu sehen. Weitere, versteckte Kameras, die im Stall montiert waren, filmten, wie der Landwirt diese kranken Tiere nicht behandelte, sondern einfach an ihnen vorbeiging. Später zeigen die Aufnahmen, wie der Landwirt die Tiere unter illegalem Einsatz von Elektroschockern auf den Westfleisch-Tiertransporter getrieben hat. „Die Bilder haben mich damals sprachlos gemacht“, erinnert sich Peifer.

Die Tierrechtsorganisation hat eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg erstattet (AZ 1106 Js 25990/22). Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft verurteilte das Amtsgericht Hameln den Landwirt zu 160 Tagessätzen à 230 Euro (36.800 Euro), damit gilt der Landwirt als vorbestraft. Zudem muss er die Verfahrenskosten von ca. 15.000 Euro zahlen. Damit aber nicht genug, auf Grund einer weiteren Strafanzeige, die das Veterinäramt Hameln erstattet hatte, wurde vor dem Amtsgericht Hameln erneut verhandelt. Der Landwirt hat Auflagen des Amts nicht eingehalten und Schweinen weiterhin erheblich Leiden und Schmerzen zugefügt. Auf Grund der Wiederholungstat hat das Amtsgericht den Schweinemäster zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Auch in diesem Fall musst der Landwirt die Gerichtkosten von rund 50.000 Euro zahlen. „Dieser Schweinemäster sollte keine Tiere mehr halten“, so Peifer.

Nach dem ersten Urteil reagierte auch QS und sperrte den Betrieb für den Verkauf von Fleischprodukten in deutschen Supermärkten. Auch die Initiative Tierwohl reagierte und entzog dem Landwirt das Siegel. Bereits im letzten Jahr hatte Westfleisch die Zusammenarbeit mit dem Landwirt beendet. Das Veterinäramt hatte auch ein Tierhalteverbot gegen den Landwirt verhängt, gegen dieses ist er allerdings juristisch vorgegangen. Dies hat zur Folge, dass das Verbot zunächst keine Wirkung zeigt. Das Verwaltungsgericht Hannover prüft derzeit den Sachverhalt.

Als eine Art Rache hat der Schweinmäster Jan Peifer u.a. wegen Hausfriedensbruch angezeigt. „Ich kenne das schon. Bei fast jeder Aufdeckung kommt eine Anzeige, doch am Ende werden die immer eingestellt“, so Peifer.
Abschließend verweist Jan Peifer darauf, dass diese Verurteilung nur auf die Aktivitäten des Vereins ANINOVA zurückzuführen sind. „Ohne uns hätte niemand von diesem Skandal mitbekommen. Die staatlichen Kontrollen in Deutschland versagen komplett. Tiere kann man letztlich nur schützen, wenn wir sie nicht essen“, so Peifer. Laut Auskunft der Bundesregierung wird durchschnittlich nur alle 17 Jahren eine Mastanlage in Deutschland kontrolliert, in Niedersachsen durchschnittlich sogar nur alle 21 Jahre.
Bildmaterial kann angefordert werden.

Weitere Informationen hier.

Bildmaterial kann angefordert werden.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

ANINOVA e.V. (vormals Deutsches Tierschutzbüro e.V.)
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
Deutschland

fon ..: 02241-261549-2
fax ..: 02241-261549-1
web ..: http://www.aninova.org
email : Presse@aninova.org

Der Focus von ANINOVA e.V. liegt in den Bereichen Massentierhaltung und Pelz. Die Tierrechtsorganisation zeigt mit Aufdeckungen und Undercover Recherchen auf, wie sogenannte Nutztiere in Deutschland gehalten werden. Weitere Informationen unter www.aninova.org

Pressekontakt:

ANINOVA e.V. (vormals Deutsches Tierschutzbüro e.V.)
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin

fon ..: 02241-261549-2
web ..: http://www.aninova.org
email : Presse@aninova.org

Uncategorized

Verein Erzengel: Eine Erfolgsgeschichte

50 Erfolge in 18 Monaten für den ehrenamtlich arbeitenden Verein Erzengel sind eine solze Erfolgsbilanz

BildDer Verein Erzengel konnte nunmehr den 50. Erfolg in nur 18 Monaten operativer, unentgeltlicher Hilfe für Eltern, Kinder und Familien für eine betreute Elternperson verbuchen. Der seit Monaten ohne Umgang gestellte Vater freute sich sehr, als sich die Vergleichslösung anbahnte. Michael Langhans, Vorstand und unentgeltlicher Rechtsvertreter des Vaters, drückte beide Augen zu. „Eigentlich“, so der Volljurist, „hätte man genau diese Lösung schon im November haben können oder müssen. Aber im Moment der Freude schauen wir nach vorne.“ Der betroffene Vater ergänzte, sichtlich gerührt: „Nach all den Angriffen und unnötigen Diskussionen über Gutachten und Co. freue ich mich einfach nur auf A. und L.; meine Kinder haben es schon lange verdient, ein wenig Normalität trotz Trennung zurückzuerhalten.“ Nach dem Erfolgsrezept gefragt, meinte der Vater lapidar: „Ich habe nur das gemacht, was meine Kinder sich wünschen und brauchen. Und“, das fügte er mit einer bedeutungsschwangeren Pause hinzu, „was mir meine Freunde vom Verein Erzengel empfohlen haben.“ „Ehrlichkeit, Durchsetzungskraft und Fachkompetenz sind der Grundpfeiler einer jeden erfolgreichen Verfahrensführung,“ so der erfahrene Experte Michael Langhans, der in vielen aufsehenerregenden Familienrechtsfällen tätig war. „Leider“, fügt er hinzu, „gibt es nicht das eine Erfolgsrezept, jeder Fall ist anders, jede Situation erkämpft. Aber bedanken wollen wir uns vorallem bei einer aufgeschlossenen Verfahrensbeiständin, die das Wohl der Kinder stets im Blick hatte und mit ihrer Fachkompetenz auch das Gericht überzeugen konnte.“ Dass Eltern und Kinder darunter immer leiden, wenn Kontaktabbrüche entstehen und Streitigkeiten vor Gericht kommen müssen, soll an dieser Stelle mit erwähnt sein, auch wenn es angesichts von bald glänzenden Kinderaugen sicherlich rasch vergessen sein wird. Die nächsten 50 Erfolge, hört man, sollen aber nicht mehr 18 Monate dauern.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Erzengel Verein
Herr Michael Langhans
Fuchstanzstr. 120
60489 Frankfurt am Main
Deutschland

fon ..: 015776572750
web ..: https://www.erzengel.help
email : help@erzengel.help

Der Verein Erzengel hat sich der Wahrung von Grund- und Menschenrechten verschrieben und unterstützt Menschen in schwierigen Lebenslagen. Der 2022 gegründete Verein wächst, hat sich aber vor allem auch der Förderung der Qualität von Rechtspflege und Familienrecht verschrieben. Er ist deutschlandweit tätig und arbeitet mit verschiedenen spezialisierten Anwaltskanzleien und renomierten Psychologen zusammen.

Pressekontakt:

Erzengel Verein
Herr Michael Langhans
Fuchstanzstr. 120
60489 Frankfurt am Main

fon ..: 015678/108800
email : help@erzengel.help