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Geplante Gesetzesänderung könnte Rechtsschutz für Einbürgerungsbewerber einschränken

Massive Kritik an Vorschlag der Bundesratsausschüsse zur Verlängerung der Frist für die Erhebung einer Untätigkeitsklage in Einbürgerungssachen

BildBerlin, 4. Juli 2025 – Der Innenausschuss des Bundesrats hat in seiner Empfehlung zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts (BR-Drucksache 220/1/25 vom 30.06.2025) eine weitreichende Änderung vorgeschlagen: Künftig sollen Untätigkeitsklagen im Einbürgerungsverfahren erst nach zwölf Monaten möglich sein – bislang liegt die Frist bei drei Monaten (siehe § 75 VwGO). Die Begründung für die Fristverlängerung: Eine angeblich „massenhafte“, standardisierte Nutzung der Untätigkeitsklage durch Anwaltskanzleien belaste Verwaltungsgerichte und Behörden. Der Vorschlag will mit der Fristverlängerung den Gerichten Zeit verschaffen, um den Bearbeitungsstau in Einbürgerungsbehörden abzubauen.

Massive Kritik von Migrationsrechtsexpert*innen
Fachanwältinnen und Verwaltungsexpertinnen kritisieren den Vorschlag scharf. Statt Verwaltungsprozesse zu modernisieren und digitalisieren, werde der Rechtsschutz für Betroffene eingeschränkt – und das in einem hochsensiblen Bereich, der für die Lebensplanung vieler Migrant*innen entscheidend ist. Die verlängerte Wartezeit würde etwa Karriereentscheidungen, Familiennachzug und visafreies Reisen zusätzlich erschweren. Auch die Kostenbelastung steigt: Längere Verfahren bedeuten mehr Dokumentationspflichten, längere anwaltliche Begleitung – und mehr Unsicherheit.

Stigmatisierung von Kanzleien und Antragsteller*innen
Besonders problematisch ist die Darstellung von Anwaltskanzleien als Teil des Problems. Die Ausschussbegründung beschreibt Anwaltskanzleien als „Herausforderung“, obwohl diese lediglich gesetzlich vorgesehenen Rechtsschutz durchsetzen. „Dass Untätigkeitsklagen nötig sind, zeigt doch nur, wie überlastet und ineffizient die Verwaltung arbeitet“, sagt ein Sprecher einer Berliner Kanzlei für Migrationsrecht. „Wer fairen Zugang zur Staatsangehörigkeit ermöglichen will, darf nicht diejenigen kriminalisieren, die Missstände sichtbar machen.“

Signal gegen Fachkräfteeinwanderung
Für Unternehmen und internationale Fachkräfte könnte die Änderung ein verheerendes Signal senden. Wer Deutschland als neuen Lebensmittelpunkt wählt, braucht Verlässlichkeit. Ein langwieriges, intransparentes Einbürgerungsverfahren gefährdet die Attraktivität des Standorts und steht im Widerspruch zur viel beschworenen Willkommenskultur.

Forderung nach echter Reform statt Symptombehandlung
Die Diskussion offenbart ein strukturelles Problem: Statt Antragstellerinnen zu belasten, müsse die Politik in moderne Verwaltungsstrukturen investieren. Digitale Abläufe, verbindliche Bearbeitungszeiten und eine bürgerfreundliche Einwanderungspraxis sind aus Sicht vieler Expertinnen der einzige Weg, wie Fachkräfteeinwanderung langfristig gelingen kann.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

VISAGUARD.Berlin Rechtsanwälte
Herr Mirko Vorreuter
Mühlenstraße 8a
14167 Berlin
Deutschland

fon ..: 015236207489
web ..: https://www.visaguard.berlin/
email : welcome@visaguard.berlin

VISAGUARD ist eine auf deutsches Einwanderungs- und Aufenthaltsrecht spezialisierte Anwalts- und Beratungsplattform mit Sitz in Berlin.

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Kompakte Live- und Online-Seminare Deutsche Rechtssprache für Übersetzer und Dolmetscher (m/w/d)

Flexibel und von zu Hause können sich im Online Kurs Übersetzer bzw. Dolmetscher (m/w/d) sichere Kenntnisse der Deutschen Rechtssprache mit Zertifikat für ihren Beruf aneignen. Infoabend am 8.5.25.

BildDie kompakten Live- und Online-Seminare „Deutsche Rechtssprache“ richten sich an angehende oder bereits qualifizierte Übersetzer (m/w/d) und Dolmetscher (m/w/d), die sichere Kenntnisse der juristischen Terminologie und einzelnen Rechtsgebiete mit einem anerkannten Zertifikat für die Ermächtigung bzw. Beeidigung nachweisen müssen.

Die Übersetzer- und Dolmetscherschule Köln stellt am Donnerstag, 8. Mai 2025 um 17.30 Uhr das Online-Seminar „Deutsche Rechtssprache“ im Rahmen ihres digitalen Informationsabends über die Online-Vorbereitungskurse zum staatlich geprüften Übersetzer (m/w/d) vor. Eine Anmeldung zum Infoabend ist erforderlich auf https://www.dolmetscherschule-koeln.de/aktuelles/online-infoabend/

Kompakte Live- und Online-Seminare Deutsche Rechtssprache: Flexibel und von zu Hause aus

Die Online-Seminare „Deutsche Rechtssprache“ sind verteilt auf jeweils drei Wochen. Sie werden im Blockformat mit 24 Unterrichtstunden (à 45 Minuten) angeboten. Pro Kurs findet der Online-Unterricht dreimal am Freitag von 16 bis 19 Uhr und dreimal am Samstag von 9 bis 13 Uhr statt. Die Online-Seminare enden mit der Zertifikatsabschlussprüfung.

Es gibt drei Startdaten: Das erste Online-Seminar startet am 9.5.2025 und endet mit dem Prüfungstermin am 31.5.2025. Die nächsten Online-Seminare „Deutsche Rechtssprache“ beginnen am 29.8. und am 7.11.2025.

Inhalte der Live- und Online-Seminare Deutsche Rechtssprache

Die Inhalte der Online-Seminare umfassen vor allem die sprachlichen Besonderheiten der deutschen Rechtssprache. Dazu zählen unter anderem die Rechtsgebiete Zivilrecht, Bürgerliches Recht, Strafrecht sowie Öffentliches Recht und Verwaltungsrecht. Hinzukommen der Bereich Urkundenübersetzungen und die Besonderheiten des Rechtssystems bei Übersetzungen.

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung erhalten die Seminar-Teilnehmenden das anerkannte Zertifikat für die „Deutsche Rechtssprache“. Das Zertifikat gilt als Nachweis für die sicheren Kenntnisse der deutschen Rechts- und Verwaltungssprache. Es erfüllt damit die Anforderungen des Gesetzes für die allgemeine Beeidigung von gerichtlichen Dolmetschern (m/w/d) nach dem Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) und ist als Nachweis für die Ermächtigung von Übersetzern (m/w/d) von den Oberlandesgerichten Nordrhein-Westfalen und Rheinlandpfalz anerkannt. Interessierte aus anderen Bundesländern informieren sich bitte vor der Kursanmeldung, ob das Zertifikat von den für sie zuständigen Gerichten anerkannt wird.

Über die Live- und Online-Seminare Deutsche Rechtssprache für alle Fremdsprachen

Die juristischen Online-Seminare umfassen eine Mischung aus Theorie und Vorträgen sowie interaktiven Einzel- und Gruppenübungen. Die juristischen Fachdozenten (m/w/d) der Übersetzer- und Dolmetscherschule Köln legen einen besonderen Fokus auf die sprachlichen Anforderungen in der deutschen Rechtssprache. Sie erläutern intensiv alle prüfungsrelevante Rechtsgebiete, die für die Beeidigung von Dolmetschern (m/w/d) und für die Ermächtigung als Übersetzer (m/w/d) benötigt werden. Die erlernten Kenntnisse der deutschen Rechtssprache sind zudem für einen geplanten Arbeitseinstieg im juristischen oder wirtschaftlichem Bereich hilfreich.

Mit der Zertifikatsprüfung der Übersetzer- und Dolmetscherschule weisen somit die Prüfungsteilnehmenden die erforderlichen sicheren Kenntnisse der deutschen Rechtssprache nach. Die Live- und-Online-Seminare werden immer auf Deutsch abgehalten und sind für Übersetzende bzw. Dolmetschende aller Sprachen geeignet.

Die Teilnahmegebühr inkl. Abschlussprüfung beträgt 675 Euro, ermäßigt für ehemalige und derzeitige Schulteilnehmende 640 Euro.

Weitere Informationen finden Interessierte auf https://www.dolmetscherschule-koeln.de/ausbildungen/online-seminar-deutsche-rechtssprache/

Kontakt: Übersetzer- und Dolmetscherschule Köln, Vogelsanger Straße 295, 50825 Köln, Telefon: 0221/54687-4530, E-Mail: kontakt@dolmetscherschule-koeln.de.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Übersetzer- und Dolmetscherschule Köln
Frau Carly Tyson-Fendt
Vogelsanger Str. 295
50825 Köln
Deutschland

fon ..: 0221/54687-4530
web ..: https://www.dolmetscherschule-koeln.de/
email : kontakt@dolmetscherschule-koeln.de

Die Übersetzer- und Dolmetscherschule Köln gehört zum RBZ Rheinisches Bildungszentrum Köln, das seit über 50 Jahren im Bereich berufliche und studienbezogene Aus- und Weiterbildung tätig ist.

Die Übersetzer- und Dolmetscherschule bietet seit 2010 die Ausbildung zum Übersetzer (m/w/d) an. Bereits seit 2015 ermöglicht die Schule im Online-Kurs den Abschluss für staatlich geprüfte Übersetzer (m/w/d), ab sofort in sieben Fremdsprachen. Neu hinzugekommen ist nun die Sprache Polnisch. In Kürze soll auch ein Modul für Dolmetschen mit der Möglichkeit zur staatlichen Prüfung im Online-Kurs beginnen.

Die Ausbildung zum Fremdsprachenkorrespondenten IHK (m/w/d) läuft nun wegen bildungspolitischer Neuregelungen aus. Die Schule prüft derzeit ein neues Format für diese Ausbildung.

Die Schule bietet die kompakten Online-Seminare „Deutsche Rechtssprache“ erfolgreich seit April 2024 an.

Zu den Partnerinstitutionen gehören u.a. die Rheinische Hochschule Köln (RH) und die Rheinische Akademie Köln (RAK).

Pressekontakt:

Redaktionsbüro Beatrix Polgar-Stüwe
Frau Beatrix Polgar-Stüwe
Schillingsrotter Str. 7
50996 Köln

fon ..: 0221 9352940
email : mail@polgar-stuewe.de

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Ehemaliger Westfleisch Schweinemäster wegen Tierquälerei zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt

Bildmaterial zeigte Gesetzesbrüche

Bild2022 veröffentlichte die Tierrechtsorganisation ANINOVA (damals noch unter dem Namen Deutsches Tierschutzbüro) erschreckendes Bildmaterial aus einem Betrieb in Hessisch Oldendorf (Landkreis Hameln-Pyrmont, Niedersachsen). Das Bildmaterial zeigte, dass kranke und verletzte Tiere nicht behandelt worden sind. Die Bilder lösten einen bundesweiten Skandal aus und führten zu einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Hameln. Das Gericht verurteilt den Landwirt zu 160 Tagessätzen à 230 Euro (36.800 Euro), er gilt damit als vorbestraft. Zudem muss er die Verfahrenskosten von ca. 15.000 Euro zahlen. Zusätzlich kam es zu einer weiteren Verurteilung, denn der Landwirt wurde auch vom zuständigen Veterinäramt in Hameln angezeigt. Das Amtsgericht Hameln verurteilte den Landwirt zu neun Monaten auf Bewährung und zur Zahlung der Gerichtskosten von rund 50.000 Euro. „Wir sind zufrieden mit dem Urteil und würden uns wünschen, dass auch andere Gerichte so konsequent durchgreifen würden“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA e.V. Das Veterinäramt hat zudem ein Tierhalteverbot ausgesprochen, wogegen der Landwirt aber juristisch vorgegangen ist. Westfleisch und auch die Initiative Tierwohl hatten die Zusammenarbeit mit dem Schweinemäster auf Grund der Bilder beendet. Weitere Informationen hier.

Im September 2022 veröffentlichte ANINOVA (damals noch unter dem Namen Deutsches Tierschutzbüro) aus insgesamt sieben Westfleisch-Zulieferbetrieben erschreckendes Video- und Fotomaterial. In allen dokumentierten Betrieben wurden Schweine gequält, teilweise auch von den Mitarbeitenden misshandelt. Bei Westfleisch handelt es sich um einen der größten Fleischproduzenten in Deutschland mit eigenen Schlachthöfen. Einer der betroffenen Mastbetriebe liegt in Hessisch Oldendorf (Landkreis Hameln-Pyrmont, Niedersachsen). Mehrfach wurden Tierquälerei und Misshandlungen von Schweinen dokumentiert. In dem Vorzeigebetrieb wurden rund 850 Mastschweine gehalten.

Damals präsentierte Westfleisch den Betrieb noch auf der firmeneigenen Website. Der Landwirt lachte in die Kamera, im Hintergrund war ein idyllischer Hof mit kleinen Stallungen zu sehen. Die Mastanlage wurde als familiengeführt und mit dem Image vom „Bauern von nebenan“ dargestellt. „Die PR-Fotos und der Eintrag auf der Westfleisch-Website wurden allerdings recht schnell offline genommen, als wir das Bildmaterial aus dem Stall veröffentlicht haben“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA.

Die Bauernhofidylle sucht man zudem vergeblich auf den Undercover Aufnahmen von ANINOVA. Ein Schwein fiel auf dem Videomaterial besonders auf, da es einen blutigen Ringelschwanz hat. Eine tierärztliche Behandlung erfolgte nicht. Doch das war kein Einzelfall, gleich dutzende kranke und verletzte Tiere waren auf den Bildaufnahmen zu sehen. Weitere, versteckte Kameras, die im Stall montiert waren, filmten, wie der Landwirt diese kranken Tiere nicht behandelte, sondern einfach an ihnen vorbeiging. Später zeigen die Aufnahmen, wie der Landwirt die Tiere unter illegalem Einsatz von Elektroschockern auf den Westfleisch-Tiertransporter getrieben hat. „Die Bilder haben mich damals sprachlos gemacht“, erinnert sich Peifer.

Die Tierrechtsorganisation hat eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg erstattet (AZ 1106 Js 25990/22). Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft verurteilte das Amtsgericht Hameln den Landwirt zu 160 Tagessätzen à 230 Euro (36.800 Euro), damit gilt der Landwirt als vorbestraft. Zudem muss er die Verfahrenskosten von ca. 15.000 Euro zahlen. Damit aber nicht genug, auf Grund einer weiteren Strafanzeige, die das Veterinäramt Hameln erstattet hatte, wurde vor dem Amtsgericht Hameln erneut verhandelt. Der Landwirt hat Auflagen des Amts nicht eingehalten und Schweinen weiterhin erheblich Leiden und Schmerzen zugefügt. Auf Grund der Wiederholungstat hat das Amtsgericht den Schweinemäster zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Auch in diesem Fall musst der Landwirt die Gerichtkosten von rund 50.000 Euro zahlen. „Dieser Schweinemäster sollte keine Tiere mehr halten“, so Peifer.

Nach dem ersten Urteil reagierte auch QS und sperrte den Betrieb für den Verkauf von Fleischprodukten in deutschen Supermärkten. Auch die Initiative Tierwohl reagierte und entzog dem Landwirt das Siegel. Bereits im letzten Jahr hatte Westfleisch die Zusammenarbeit mit dem Landwirt beendet. Das Veterinäramt hatte auch ein Tierhalteverbot gegen den Landwirt verhängt, gegen dieses ist er allerdings juristisch vorgegangen. Dies hat zur Folge, dass das Verbot zunächst keine Wirkung zeigt. Das Verwaltungsgericht Hannover prüft derzeit den Sachverhalt.

Als eine Art Rache hat der Schweinmäster Jan Peifer u.a. wegen Hausfriedensbruch angezeigt. „Ich kenne das schon. Bei fast jeder Aufdeckung kommt eine Anzeige, doch am Ende werden die immer eingestellt“, so Peifer.
Abschließend verweist Jan Peifer darauf, dass diese Verurteilung nur auf die Aktivitäten des Vereins ANINOVA zurückzuführen sind. „Ohne uns hätte niemand von diesem Skandal mitbekommen. Die staatlichen Kontrollen in Deutschland versagen komplett. Tiere kann man letztlich nur schützen, wenn wir sie nicht essen“, so Peifer. Laut Auskunft der Bundesregierung wird durchschnittlich nur alle 17 Jahren eine Mastanlage in Deutschland kontrolliert, in Niedersachsen durchschnittlich sogar nur alle 21 Jahre.
Bildmaterial kann angefordert werden.

Weitere Informationen hier.

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Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

ANINOVA e.V. (vormals Deutsches Tierschutzbüro e.V.)
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
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fax ..: 02241-261549-1
web ..: http://www.aninova.org
email : Presse@aninova.org

Der Focus von ANINOVA e.V. liegt in den Bereichen Massentierhaltung und Pelz. Die Tierrechtsorganisation zeigt mit Aufdeckungen und Undercover Recherchen auf, wie sogenannte Nutztiere in Deutschland gehalten werden. Weitere Informationen unter www.aninova.org

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Verein Erzengel: Eine Erfolgsgeschichte

50 Erfolge in 18 Monaten für den ehrenamtlich arbeitenden Verein Erzengel sind eine solze Erfolgsbilanz

BildDer Verein Erzengel konnte nunmehr den 50. Erfolg in nur 18 Monaten operativer, unentgeltlicher Hilfe für Eltern, Kinder und Familien für eine betreute Elternperson verbuchen. Der seit Monaten ohne Umgang gestellte Vater freute sich sehr, als sich die Vergleichslösung anbahnte. Michael Langhans, Vorstand und unentgeltlicher Rechtsvertreter des Vaters, drückte beide Augen zu. „Eigentlich“, so der Volljurist, „hätte man genau diese Lösung schon im November haben können oder müssen. Aber im Moment der Freude schauen wir nach vorne.“ Der betroffene Vater ergänzte, sichtlich gerührt: „Nach all den Angriffen und unnötigen Diskussionen über Gutachten und Co. freue ich mich einfach nur auf A. und L.; meine Kinder haben es schon lange verdient, ein wenig Normalität trotz Trennung zurückzuerhalten.“ Nach dem Erfolgsrezept gefragt, meinte der Vater lapidar: „Ich habe nur das gemacht, was meine Kinder sich wünschen und brauchen. Und“, das fügte er mit einer bedeutungsschwangeren Pause hinzu, „was mir meine Freunde vom Verein Erzengel empfohlen haben.“ „Ehrlichkeit, Durchsetzungskraft und Fachkompetenz sind der Grundpfeiler einer jeden erfolgreichen Verfahrensführung,“ so der erfahrene Experte Michael Langhans, der in vielen aufsehenerregenden Familienrechtsfällen tätig war. „Leider“, fügt er hinzu, „gibt es nicht das eine Erfolgsrezept, jeder Fall ist anders, jede Situation erkämpft. Aber bedanken wollen wir uns vorallem bei einer aufgeschlossenen Verfahrensbeiständin, die das Wohl der Kinder stets im Blick hatte und mit ihrer Fachkompetenz auch das Gericht überzeugen konnte.“ Dass Eltern und Kinder darunter immer leiden, wenn Kontaktabbrüche entstehen und Streitigkeiten vor Gericht kommen müssen, soll an dieser Stelle mit erwähnt sein, auch wenn es angesichts von bald glänzenden Kinderaugen sicherlich rasch vergessen sein wird. Die nächsten 50 Erfolge, hört man, sollen aber nicht mehr 18 Monate dauern.

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Erzengel Verein
Herr Michael Langhans
Fuchstanzstr. 120
60489 Frankfurt am Main
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email : help@erzengel.help

Der Verein Erzengel hat sich der Wahrung von Grund- und Menschenrechten verschrieben und unterstützt Menschen in schwierigen Lebenslagen. Der 2022 gegründete Verein wächst, hat sich aber vor allem auch der Förderung der Qualität von Rechtspflege und Familienrecht verschrieben. Er ist deutschlandweit tätig und arbeitet mit verschiedenen spezialisierten Anwaltskanzleien und renomierten Psychologen zusammen.

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Erzengel Verein
Herr Michael Langhans
Fuchstanzstr. 120
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Nach Skandal-Bildaufnahmen: Gericht verurteilt zwei Mitarbeitende vom Schlachthof Neuruppin wegen Tierquälerei

Anfang 2021 hat ANINOVA e.V. (damals noch Deutsches Tierschutzbüro e.V.) erschreckendes Bildmaterial aus dem Schlachthof in Neuruppin (Brandenburg) veröffentlicht.

BildDie Bilder zeigen, wie brutal die Mitarbeitenden mit den Schweinen umgegangen sind. Sie schlugen, traten und misshandelten die Tiere . Auch zeigten die versteckten Aufnahmen, die der Tierrechtsorganisation zugespielt worden sind, dass teilweise die Betäubung bei der Schlachtung unzureichend war. In dem Betrieb wurden primär „Bio-Tiere“ geschlachtet, zu den Abnehmern zählte auch die Bio-Company in Berlin. Die Bio-Kette hatte die Zusammenarbeit beendet. Der Betreiber des Schlachthofs, die Firma Färber, hat nach Bekanntwerden der Vorwürfe den Schlachthof geschlossen und die Mitarbeitenden entlassen. „Bis heute ist der Schlachthof dicht und das ist auch gut so“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA. Eine Strafanzeige der Tierrechtsorganisation führte jetzt dazu, dass zwei Mitarbeitende vom Amtsgericht Neuruppin wegen Tierquälerei verurteilt worden sind. Das Gericht verhängte einmal 80 Tagessätze und einmal 90 Tagessätze. ANINOVA hätte sich zwar höhere Strafen gewünscht, dennoch sieht die Organisation in der Verurteilung einen Teilerfolg. Weitere Informationen hier.

ANINOVA e.V. (damals noch Deutsche Tierschutzbüro e.V.) hat Anfang des Jahres 2021 Bildmaterial aus dem Bio-Schlachthof der Firma Färber in Neuruppin bei Berlin veröffentlicht. Die Bilder zeigten, wie brutal mit den Schweinen im Betäubungsbereich umgegangen wurde. So wurden die Tiere mehrfach getreten, geworfen und zum Teil mit Haken geschlagen. „Dies ist Tierquälerei und in dieser Form untersagt“, so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA. Die Bilder zeigten auch, dass es im Betäubungsbereich keine Fixierungsmöglichkeit gab und so wurde die Elektrozange im „Laufschritt“ angesetzt. Dies führte immer wieder zu einer unsachgemäßen Anwendung mit der Folge, dass die Schweine nicht vollständig betäubt waren. Insgesamt wurden 410 Tiere an zwei Tagen im August 2020 dokumentiert. Die detaillierte Auswertung zeigte, dass bei mindestens 67 Tieren die gesetzliche Vorgabe von 20 Sekunden zwischen Betäubung und Entblutung überschritten und die Vorschrift somit nicht eingehalten wurde.

Im Entblutungsbereich, in dem der Kehlschnitt erfolgt, wurden ca. hundert Tiere dokumentiert, die eine deutliche, zum größten Teil mehrfache (bis zu zwölfmal) Schnappatmung bzw. Maulatmung aufwiesen. Einige der Tiere zeigten zudem eine deutliche Atembewegung an der Brust und Bauchwand. Mindestens 63 Tiere zeigten sehr heftige Bewegungen mit allen Extremitäten. „Die Aufnahmen zeigen immer wieder Tiere, die sich sehr heftig bewegen, nach Luft schnappen und den Kopf bewusst bewegen. Diese Tiere sind weder betäubt noch tot, sondern sie erleiden Höllenqualen“, beschreibt Peifer. Im Entblutungsbereich wiesen viele der Tiere gleich mehrere Anzeichen einer Fehlbetäubung auf, hatten also z.B. Schnappatmung und klare Bewegungen mit meist allen Extremitäten. Bei einem Teil der Tiere war eine Auswertung nicht möglich, da die Kamerasicht verdeckt war. „Wir gehen insgesamt von einer Fehlbetäubungsquote von ca. 40 % aus. Das ist mit das schlimmste, was man einem Tier antun kann“, so Tierrechtler Peifer.

Besonders pikant: Der Schlachthof hat primär „Bio-Schweine“ geschlachtet und belieferte kleine und regionale Metzgereien. Auch die Bio-Company hat Fleisch aus dem Schlachthof bezogen bzw. dort schlachten lassen. Die Bioladen-Kette mit 60 Filialen in Berlin, Brandenburg, Dresden, Hamburg und Potsdam hat die Zusammenarbeit mit dem Schlachthof im Dezember 2020 und nach Bekanntwerden der Vorwürfe beendet. Nachdem ANINOVA (damals noch unter dem Namen Deutsches Tierschutzbüro) das Bildmaterial Anfang 2021 veröffentlich hatte, reagierte auch der Betreiber des Schlachthofes und schloss den Betrieb. Die Mitarbeitenden wurden entlassen.

Basierend auf einer Strafanzeige, die die Tierrechtsorganisation gestellt hatte ermittelte die Staatsanwaltschaft in Neuruppin (AZ 334 UJs 22891/20) gegen den Schlachthof. Jetzt hat das Amtsgericht Neuruppin zwei Mitarbeitende wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu 80 Tagessätzen bzw. 90 Tagessätzen verurteilt. Zudem müssen sie die Kosten des Verfahrens tragen. Beide Personen müssen damit vermutlich etwa 10.000 Euro zahlen (Tagessätze und anteilige Verfahrenskosten). „Wir hätten uns deutlich höhere Strafen gewünscht. Wer Tiere so brutal gequält, muss ins Gefängnis. Dennoch ist es ein kleiner Erfolg, dass das Gericht die Täter verurteilt hat, denn oft passiert am Ende überhaupt nichts und die Tierquäler kommen einfach davon“, äußert sich Peifer zum Urteil.

In dem Schlachthof wurden zuletzt ca. 600-700 Schweine pro Woche geschlachtet. „Immer wieder wird empfohlen, bei kleinen, regionalen Betrieben zu kaufen, denn dort würde kein Tier gequält. Unsere Bilder beweisen zum wiederholten Mal, dass dies ein Trugschluss ist“, so Peifer und ergänzt: „Ob klein, regional oder groß und weit weg, kein Tier geht freiwillig in einen Schlachthof und kein Tier will sterben“. ANINOVA empfiehlt den Menschen die vegane Lebensweise, denn nur so kann den Tieren wirklich geholfen werden.

Weitere Informationen hier.

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Der Focus von ANINOVA e.V. liegt in den Bereichen Massentierhaltung und Pelz. Die Tierrechtsorganisation zeigt mit Aufdeckungen und Undercover Recherchen auf, wie sogenannte Nutztiere in Deutschland gehalten werden. Weitere Informationen unter www.aninova.org

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