Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler haben Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesmodell der Grundsteuer eingereicht; Kritik richtet sich vor allem gegen die Verwendung von Bodenrichtwerten.
6. März 2026 “ Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler haben am 27. Februar 2026 gemeinsam Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte Bundesmodell der Grundsteuer beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Verbände unterstützen dabei zwei Kläger, die die verfassungsrechtliche Ausgestaltung der Neuberechnung der Grundsteuer in Karlsruhe prüfen lassen wollen
Blumenauer Immobilien begrüßt, dass die rechtliche Auseinandersetzung nun den Weg nach Karlsruhe gefunden hat, denn die Kritik der Verbände trifft aus unserer Sicht den Kern des Problems: Die pauschale Verwendung von **Bodenrichtwerten** und die Einbeziehung fiktiver Mieten als zentrale Bemessungsgrößen führen zu einer erheblichen Diskrepanz zwischen statistischen Durchschnittswerten und den tatsächlichen Verhältnissen einzelner Grundstücke. Bodenrichtwerte bilden in der Regel zonale Mittelwerte ab und berücksichtigen nicht zwingend Lagebesonderheiten, Erschließungskosten, Altlasten oder individuelle Nutzungsbeschränkungen, sodass sie für die konkrete Steuerbemessung ungeeignet und potenziell ungerecht sind
Die Folgen einer allein auf zonalen Durchschnittswerten beruhenden Steuerbemessung können weitreichend sein: Eigentümer mit besonderen Grundstücksmerkmalen drohen Fehlbelastungen, die sich mittelbar auch auf Mieter auswirken können. Blumenauer Immobilien fordert deshalb eine transparente, nachvollziehbare und einzelfallgerechte Bewertungsgrundlage, die tatsächliche Grundstücksmerkmale stärker gewichtet und Ausgleichsmechanismen für Abweichungen vom zonalen Mittelwert vorsieht
„Die pauschale Übernahme von Bodenrichtwerten als Steuerbasis ist weder sachgerecht noch sozial gerecht. Wer die Realität einzelner Grundstücke ignoriert, riskiert Fehlbelastungen, die Eigentümer und Mieter gleichermaßen treffen.“ So Harald Blumenauer, von Blumenauer Immobilien.
Rechtlich wird das Bundesverfassungsgericht nun prüfen müssen, ob das Bundesmodell den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit genügt; ein Erfolg der Beschwerde könnte zu Anpassungen oder einer grundsätzlichen Neuausrichtung der Bewertungsmethoden führen. Bis zu einer Entscheidung ist mit anhaltender Unsicherheit für Eigentümer, Verwalter und Kommunen zu rechnen, zugleich eröffnet das Verfahren die Chance, Bewertungsregeln zu schaffen, die sowohl rechtssicher als auch praxisgerecht sind
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Blumenauer Immobilien
Herr Harald Blumenauer
Königsteiner Str. 6
Bad Soden 65812
Deutschland
fon ..: 04961965602300
web ..: https://www.blumenauer.de
email : h.blumenauer@blumenauer.de
Blumenauer -steht für jahrzehntelange Erfahrung, hohe Professionalität und tiefes Marktverständnis im Immobilienbereich. Neben der klassischen Tätigkeit als Makler und Berater begleitet das Unternehmen private und gewerbliche Kunden von der ersten Idee bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss.
Ein besonderes Anliegen liegt auf dem Aufbau des BLUMENAUER Markenkooperationsnetzwerk, das Immobilienprofis und Startups in ganz Deutschland verbindet. Partner profitieren von der starken Marke, hochmodernen gemeinsamem Marketing, Wissenstransfer und einem engen Erfahrungsaustausch – mit dem Ziel, in einem starken Verbund noch erfolgreicher am Markt zu agieren.
Pressekontakt:
Blumenauer Immobilien
Herr Harald Blumenauer
Königsteiner Straße 6 Königstein
65812 Bad 65812
fon ..: +49 6196 5602300
email : h.blumenauer@blumenauer.de
Berlin, 4. Juli 2025 – Der Innenausschuss des Bundesrats hat in seiner Empfehlung zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts (BR-Drucksache 220/1/25 vom 30.06.2025) eine weitreichende Änderung vorgeschlagen: Künftig sollen Untätigkeitsklagen im Einbürgerungsverfahren erst nach zwölf Monaten möglich sein – bislang liegt die Frist bei drei Monaten (siehe § 75 VwGO). Die Begründung für die Fristverlängerung: Eine angeblich „massenhafte“, standardisierte Nutzung der Untätigkeitsklage durch Anwaltskanzleien belaste Verwaltungsgerichte und Behörden. Der Vorschlag will mit der Fristverlängerung den Gerichten Zeit verschaffen, um den Bearbeitungsstau in Einbürgerungsbehörden abzubauen.
Die kompakten Live- und Online-Seminare „Deutsche Rechtssprache“ richten sich an angehende oder bereits qualifizierte Übersetzer (m/w/d) und Dolmetscher (m/w/d), die sichere Kenntnisse der juristischen Terminologie und einzelnen Rechtsgebiete mit einem anerkannten Zertifikat für die Ermächtigung bzw. Beeidigung nachweisen müssen.
2022 veröffentlichte die Tierrechtsorganisation ANINOVA (damals noch unter dem Namen Deutsches Tierschutzbüro) erschreckendes Bildmaterial aus einem Betrieb in Hessisch Oldendorf (Landkreis Hameln-Pyrmont, Niedersachsen). Das Bildmaterial zeigte, dass kranke und verletzte Tiere nicht behandelt worden sind. Die Bilder lösten einen bundesweiten Skandal aus und führten zu einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Hameln. Das Gericht verurteilt den Landwirt zu 160 Tagessätzen à 230 Euro (36.800 Euro), er gilt damit als vorbestraft. Zudem muss er die Verfahrenskosten von ca. 15.000 Euro zahlen. Zusätzlich kam es zu einer weiteren Verurteilung, denn der Landwirt wurde auch vom zuständigen Veterinäramt in Hameln angezeigt. Das Amtsgericht Hameln verurteilte den Landwirt zu neun Monaten auf Bewährung und zur Zahlung der Gerichtskosten von rund 50.000 Euro. „Wir sind zufrieden mit dem Urteil und würden uns wünschen, dass auch andere Gerichte so konsequent durchgreifen würden“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA e.V. Das Veterinäramt hat zudem ein Tierhalteverbot ausgesprochen, wogegen der Landwirt aber juristisch vorgegangen ist. Westfleisch und auch die Initiative Tierwohl hatten die Zusammenarbeit mit dem Schweinemäster auf Grund der Bilder beendet. Weitere Informationen
Der Verein Erzengel konnte nunmehr den 50. Erfolg in nur 18 Monaten operativer, unentgeltlicher Hilfe für Eltern, Kinder und Familien für eine betreute Elternperson verbuchen. Der seit Monaten ohne Umgang gestellte Vater freute sich sehr, als sich die Vergleichslösung anbahnte. Michael Langhans, Vorstand und unentgeltlicher Rechtsvertreter des Vaters, drückte beide Augen zu. „Eigentlich“, so der Volljurist, „hätte man genau diese Lösung schon im November haben können oder müssen. Aber im Moment der Freude schauen wir nach vorne.“ Der betroffene Vater ergänzte, sichtlich gerührt: „Nach all den Angriffen und unnötigen Diskussionen über Gutachten und Co. freue ich mich einfach nur auf A. und L.; meine Kinder haben es schon lange verdient, ein wenig Normalität trotz Trennung zurückzuerhalten.“ Nach dem Erfolgsrezept gefragt, meinte der Vater lapidar: „Ich habe nur das gemacht, was meine Kinder sich wünschen und brauchen. Und“, das fügte er mit einer bedeutungsschwangeren Pause hinzu, „was mir meine Freunde vom Verein Erzengel empfohlen haben.“ „Ehrlichkeit, Durchsetzungskraft und Fachkompetenz sind der Grundpfeiler einer jeden erfolgreichen Verfahrensführung,“ so der erfahrene Experte Michael Langhans, der in vielen aufsehenerregenden Familienrechtsfällen tätig war. „Leider“, fügt er hinzu, „gibt es nicht das eine Erfolgsrezept, jeder Fall ist anders, jede Situation erkämpft. Aber bedanken wollen wir uns vorallem bei einer aufgeschlossenen Verfahrensbeiständin, die das Wohl der Kinder stets im Blick hatte und mit ihrer Fachkompetenz auch das Gericht überzeugen konnte.“ Dass Eltern und Kinder darunter immer leiden, wenn Kontaktabbrüche entstehen und Streitigkeiten vor Gericht kommen müssen, soll an dieser Stelle mit erwähnt sein, auch wenn es angesichts von bald glänzenden Kinderaugen sicherlich rasch vergessen sein wird. Die nächsten 50 Erfolge, hört man, sollen aber nicht mehr 18 Monate dauern.
Pressemitteilung einstellen