Massive Kritik an Vorschlag der Bundesratsausschüsse zur Verlängerung der Frist für die Erhebung einer Untätigkeitsklage in Einbürgerungssachen
Berlin, 4. Juli 2025 – Der Innenausschuss des Bundesrats hat in seiner Empfehlung zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts (BR-Drucksache 220/1/25 vom 30.06.2025) eine weitreichende Änderung vorgeschlagen: Künftig sollen Untätigkeitsklagen im Einbürgerungsverfahren erst nach zwölf Monaten möglich sein – bislang liegt die Frist bei drei Monaten (siehe § 75 VwGO). Die Begründung für die Fristverlängerung: Eine angeblich „massenhafte“, standardisierte Nutzung der Untätigkeitsklage durch Anwaltskanzleien belaste Verwaltungsgerichte und Behörden. Der Vorschlag will mit der Fristverlängerung den Gerichten Zeit verschaffen, um den Bearbeitungsstau in Einbürgerungsbehörden abzubauen.
Massive Kritik von Migrationsrechtsexpert*innen
Fachanwältinnen und Verwaltungsexpertinnen kritisieren den Vorschlag scharf. Statt Verwaltungsprozesse zu modernisieren und digitalisieren, werde der Rechtsschutz für Betroffene eingeschränkt – und das in einem hochsensiblen Bereich, der für die Lebensplanung vieler Migrant*innen entscheidend ist. Die verlängerte Wartezeit würde etwa Karriereentscheidungen, Familiennachzug und visafreies Reisen zusätzlich erschweren. Auch die Kostenbelastung steigt: Längere Verfahren bedeuten mehr Dokumentationspflichten, längere anwaltliche Begleitung – und mehr Unsicherheit.
Stigmatisierung von Kanzleien und Antragsteller*innen
Besonders problematisch ist die Darstellung von Anwaltskanzleien als Teil des Problems. Die Ausschussbegründung beschreibt Anwaltskanzleien als „Herausforderung“, obwohl diese lediglich gesetzlich vorgesehenen Rechtsschutz durchsetzen. „Dass Untätigkeitsklagen nötig sind, zeigt doch nur, wie überlastet und ineffizient die Verwaltung arbeitet“, sagt ein Sprecher einer Berliner Kanzlei für Migrationsrecht. „Wer fairen Zugang zur Staatsangehörigkeit ermöglichen will, darf nicht diejenigen kriminalisieren, die Missstände sichtbar machen.“
Signal gegen Fachkräfteeinwanderung
Für Unternehmen und internationale Fachkräfte könnte die Änderung ein verheerendes Signal senden. Wer Deutschland als neuen Lebensmittelpunkt wählt, braucht Verlässlichkeit. Ein langwieriges, intransparentes Einbürgerungsverfahren gefährdet die Attraktivität des Standorts und steht im Widerspruch zur viel beschworenen Willkommenskultur.
Forderung nach echter Reform statt Symptombehandlung
Die Diskussion offenbart ein strukturelles Problem: Statt Antragstellerinnen zu belasten, müsse die Politik in moderne Verwaltungsstrukturen investieren. Digitale Abläufe, verbindliche Bearbeitungszeiten und eine bürgerfreundliche Einwanderungspraxis sind aus Sicht vieler Expertinnen der einzige Weg, wie Fachkräfteeinwanderung langfristig gelingen kann.
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2022 veröffentlichte die Tierrechtsorganisation ANINOVA (damals noch unter dem Namen Deutsches Tierschutzbüro) erschreckendes Bildmaterial aus einem Betrieb in Hessisch Oldendorf (Landkreis Hameln-Pyrmont, Niedersachsen). Das Bildmaterial zeigte, dass kranke und verletzte Tiere nicht behandelt worden sind. Die Bilder lösten einen bundesweiten Skandal aus und führten zu einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Hameln. Das Gericht verurteilt den Landwirt zu 160 Tagessätzen à 230 Euro (36.800 Euro), er gilt damit als vorbestraft. Zudem muss er die Verfahrenskosten von ca. 15.000 Euro zahlen. Zusätzlich kam es zu einer weiteren Verurteilung, denn der Landwirt wurde auch vom zuständigen Veterinäramt in Hameln angezeigt. Das Amtsgericht Hameln verurteilte den Landwirt zu neun Monaten auf Bewährung und zur Zahlung der Gerichtskosten von rund 50.000 Euro. „Wir sind zufrieden mit dem Urteil und würden uns wünschen, dass auch andere Gerichte so konsequent durchgreifen würden“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA e.V. Das Veterinäramt hat zudem ein Tierhalteverbot ausgesprochen, wogegen der Landwirt aber juristisch vorgegangen ist. Westfleisch und auch die Initiative Tierwohl hatten die Zusammenarbeit mit dem Schweinemäster auf Grund der Bilder beendet. Weitere Informationen
Der Verein Erzengel konnte nunmehr den 50. Erfolg in nur 18 Monaten operativer, unentgeltlicher Hilfe für Eltern, Kinder und Familien für eine betreute Elternperson verbuchen. Der seit Monaten ohne Umgang gestellte Vater freute sich sehr, als sich die Vergleichslösung anbahnte. Michael Langhans, Vorstand und unentgeltlicher Rechtsvertreter des Vaters, drückte beide Augen zu. „Eigentlich“, so der Volljurist, „hätte man genau diese Lösung schon im November haben können oder müssen. Aber im Moment der Freude schauen wir nach vorne.“ Der betroffene Vater ergänzte, sichtlich gerührt: „Nach all den Angriffen und unnötigen Diskussionen über Gutachten und Co. freue ich mich einfach nur auf A. und L.; meine Kinder haben es schon lange verdient, ein wenig Normalität trotz Trennung zurückzuerhalten.“ Nach dem Erfolgsrezept gefragt, meinte der Vater lapidar: „Ich habe nur das gemacht, was meine Kinder sich wünschen und brauchen. Und“, das fügte er mit einer bedeutungsschwangeren Pause hinzu, „was mir meine Freunde vom Verein Erzengel empfohlen haben.“ „Ehrlichkeit, Durchsetzungskraft und Fachkompetenz sind der Grundpfeiler einer jeden erfolgreichen Verfahrensführung,“ so der erfahrene Experte Michael Langhans, der in vielen aufsehenerregenden Familienrechtsfällen tätig war. „Leider“, fügt er hinzu, „gibt es nicht das eine Erfolgsrezept, jeder Fall ist anders, jede Situation erkämpft. Aber bedanken wollen wir uns vorallem bei einer aufgeschlossenen Verfahrensbeiständin, die das Wohl der Kinder stets im Blick hatte und mit ihrer Fachkompetenz auch das Gericht überzeugen konnte.“ Dass Eltern und Kinder darunter immer leiden, wenn Kontaktabbrüche entstehen und Streitigkeiten vor Gericht kommen müssen, soll an dieser Stelle mit erwähnt sein, auch wenn es angesichts von bald glänzenden Kinderaugen sicherlich rasch vergessen sein wird. Die nächsten 50 Erfolge, hört man, sollen aber nicht mehr 18 Monate dauern.
Die Bilder zeigen, wie brutal die Mitarbeitenden mit den Schweinen umgegangen sind. Sie schlugen, traten und misshandelten die Tiere . Auch zeigten die versteckten Aufnahmen, die der Tierrechtsorganisation zugespielt worden sind, dass teilweise die Betäubung bei der Schlachtung unzureichend war. In dem Betrieb wurden primär „Bio-Tiere“ geschlachtet, zu den Abnehmern zählte auch die Bio-Company in Berlin. Die Bio-Kette hatte die Zusammenarbeit beendet. Der Betreiber des Schlachthofs, die Firma Färber, hat nach Bekanntwerden der Vorwürfe den Schlachthof geschlossen und die Mitarbeitenden entlassen. „Bis heute ist der Schlachthof dicht und das ist auch gut so“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA. Eine Strafanzeige der Tierrechtsorganisation führte jetzt dazu, dass zwei Mitarbeitende vom Amtsgericht Neuruppin wegen Tierquälerei verurteilt worden sind. Das Gericht verhängte einmal 80 Tagessätze und einmal 90 Tagessätze. ANINOVA hätte sich zwar höhere Strafen gewünscht, dennoch sieht die Organisation in der Verurteilung einen Teilerfolg. Weitere Informationen 
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