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Neue Erkenntnisse im Schlachthof Skandal von Hürth: Knapp 100 Tiere wurden illegal geschlachtet

Vor mehr als einem Jahr veröffentlichte ANINOVA (damals noch unter dem Vereinsnamen Deutsches Tierschutzbüro) erschreckendes Bildmaterial aus einem Schlachthof in Hürth.

BildVersteckte Kameras filmten, wie Schafe und Rinder misshandelt und betäubungslos geschlachtet wurden. Auf Grund der Bildaufnahmen hatte das Veterinäramt den Schlachthof geschlossen, seitdem ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln wegen Tierquälerei. Nun liegen neue Erkenntnisse vor und bestätigen den Verdacht der sogenannten Schwarzschlachtungen. Als Schwarzschlachtung werden illegale Schlachtungen, die nicht bei der Behörde genehmigt worden sind, bezeichnet. So sind in dem Schlachthof Hürth Ende 2022 mind. 75 solcher Schwarzschlachtungen erfolgt. Nach Kenntnis von ANINOVA steht die Staatsanwaltschaft Köln kurz vor Abschluss der Ermittlungen. „Die Schwarzschlachtungen könnten das Strafmaß der Täter massiv erhöhen“, vermutet Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA. Weitere Informationen hier.

Anfang Januar 2023 hatte ANINOVA (damals unter dem Vereinsnamen Deutsches Tierschutzbüro) Bildmaterial aus dem Schlachthof „Mezbaha“ in Hürth bei Köln veröffentlicht. Die Bildaufnahmen sind dem Verein zugespielt worden und im Zeitraum vom 25.12.2022 bis 04.01.2023 mit versteckter Kamera entstanden. Die veröffentlichten Bilder zeigen einen brutalen Umgang mit den Tieren. So wurden Schafe regelrecht an Beinen und Schwänzen in den Schlachtraum gezogen und Rinder mit Mistgabeln misshandelt. „Die Zustände in dem Betrieb gleichen einem Horrorfilm“, so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA.

Die Liste der Verfehlungen ist lang. So wurden Tiere u.a. mangelhaft betäubt, doch der Hauptvorwurf ist, dass einige der Tiere sogar betäubungslos geschlachtet worden sind. Dazu wurden Schafe brutal auf den Boden gedrückt und ihnen ohne vorherige Betäubung die Kehle aufgeschnitten. Dabei ist das betäubungslose Schlachten von Tieren in Deutschland grundsätzlich verboten und nur mit einer Ausnahmegenehmigung zulässig. Eine solche lag dem Schlachthof in Hürth jedoch nicht vor. „Die Tierquälerei in dem Schlachthof ist kaum in Worte zu fassen, es ist sicherlich mit das schlimmste, was ich jemals gesehen habe“, sagt Peifer.

Nach kurzer Sichtung hat die Tierrechtsorganisation damals das zuständige Veterinäramt informiert. Das Amt handelte sehr schnell, entzog den Mitarbeitenden die Schlachtlizenz und versiegelte den Schlachthof. „Bis heute ist der Schlachthof geschlossen und das ist auch gut so“, sagt Peifer. Basierend auf dem Bildmaterial hat die Staatsanwaltschaft Köln die Ermittlungen aufgenommen (AZ 911 JS 190/23). „Nach unseren Informationen steht die Staatsanwaltschaft kurz vor dem Abschluss der Ermittlungen“, so Peifer. Demnach stehen vier Mitarbeiter in Verdacht, Tieren erhebliche Leiden und Schmerzen zugefügt zu haben. Damit wäre der Straftatbestand der Tierquälerei erfüllt. Den Mitarbeitenden wurde bereits nach der Schlachthof-Schließung gekündigt und die Sachkunde vom Veterinäramt entzogen. Sie dürfen somit nicht mehr Tiere schlachten. Bei der Vernehmung durch die Polizei beteuerte ein Mitarbeiter, dass er persönlich nur ein- bis zweimal Tiere betäubungslos geschlachtet habe. Zufälligerweise sei das zu dem Zeitpunkt gewesen, während dem die Kameras den Schlachtraum aufgezeichnet haben. Die anderen Mitarbeitenden schweigen zu den Vorkommnissen. Der Betreiber selbst gibt an, dass er von all dem nichts gewusst haben will. „Das wirkt alles sehr unglaubwürdig“, so Peifer.

Weiter wurde bekannt, dass die Auswertung der Elektrozange, die zum Betäuben von Schafen eingesetzt wird, eine Diskrepanz zwischen der Anzahl der Tiere, die dem Veterinäramt gemeldet worden sind, und der Anzahl der Betäubungen aufweist. Die Ermittlungen der Behörde zeigen zudem, dass Ende 2022 Schlachtungen von mind. 75 Schafen und Rindern ohne das Wissen des Veterinäramtes erfolgten und sie damit schwarzgeschlachtet wurden. Von den Schwarzschlachtungen muss der Betreiber gewusst haben, denn er hat die Schlachtungen nicht beim Veterinäramt angemeldet. Der Gesetzgeber sieht vor, dass jedes Tier vor der Schlachtung von einem Veterinär oder amtlichen Tierarzt begutachtet wird. Dieser muss die Schlachtfähigkeit bescheinigen. „Hier hat der Betreiber ganz bewusst die Behörde belogen, entweder, weil die Tiere so krank waren, dass sie nicht geschlachtet werden dürften, oder weil er die Einnahmen aus der Schlachtung nicht versteuern wollte“, vermutet Peifer.

Auch wurde bekannt, dass Betreiber juristisch gegen die Schließung des Schlachthofes vorgegangen ist, auf Grund des Gegendrucks der Behörden dann aber davon abließ. „Ich bin sehr gespannt, welches Strafmaß die Staatsanwaltschaft fordert. Ich hoffe ein hohes, denn Tierquälerei muss hart bestraft werden“, so Peifer abschließend.

ANINOVA rät allen Menschen, die solch eine Tierquälerei nicht unterstützen möchten, eine rein pflanzliche Lebensweise. Völlig gleich, ob betäubt oder nicht, Tiere leiden immer im Schlachthof und kein Tier geht freiwillig dorthin.

Weitere Informationen hier.

Bildmaterial auf Anfrage.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

ANINOVA e.V. (vormals Deutsches Tierschutzbüro e.V.)
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
Deutschland

fon ..: 02241-261549-2
fax ..: 02241-261549-1
web ..: http://www.aninova.org
email : Presse@aninova.org

Der Focus von ANINOVA e.V. liegt in den Bereichen Massentierhaltung und Pelz. Die Tierrechtsorganisation zeigt mit Aufdeckungen und Undercover Recherchen auf, wie sogenannte Nutztiere in Deutschland gehalten werden. Weitere Informationen unter www.aninova.org

Pressekontakt:

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Skrupelloser Schweinemäster kommt mit geringer Geldauflage davon – „Wir sind enttäuscht“

Vor mehr als drei Jahren hat ANINOVA (damals noch unter dem Vereinsnamen Deutsches Tierschutzbüro) Bildmaterial aus einer Schweinemast in Merzen, Samtgemeinde Neuenkirchen, Landkreis Osnabrück.

BildIn dem Betrieb wurden zum Zeitpunkt der Aufnahmen 7.000 Schweine gemästet. Die Bildaufnahmen zeigten katastrophale Bedingungen. So wiesen manche Tiere zum Teil blutige Verletzungen an den Beinen auf, sodass sich die Tiere nur unter Schmerzen fortbewegen konnten. Bei anderen Tieren hatten sich bereits handballgroße Abszesse gebildet, die nicht behandelt wurden. Zudem mussten die Tiere auf Spaltenböden sehr dicht gedrängt stehen. Ein Teil der Schweine sah offenbar noch nicht einmal Tageslicht. Auf den Videoaufnahmen sind auch einige Tiere zu sehen, die apathisch wirkten oder augenscheinlich am Sterben waren. „Damals wurde ein totes Schwein vorgefunden, dass bereits blau aufgedunsen war. Vermutlich lag es schon mehrere Tage tot im Stall“, so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA. Ein anderes totes Schwein wurde von seinen Artgenossen bereits angefressen.

Der Betreiber der Mastanlage ist in der Samtgemeinde Neuenkirchen nicht unbekannt, er war zum Zeitpunkt der Aufnahmen CDU-Mitglied und der stellvertretende Bürgermeister von Merzen. „Die Veröffentlichung der Bilder schlug damals hohe Wellen, bundesweit wurde über die Tierquälerei berichtet“, erinnert sich Peifer. Er und sein Team hatten damals eine Online-Kampagne mit dem Titel „Der Standard ist Tierquälerei“ ins Leben gerufen und insgesamt aus sieben Schweinemast-Anlagen in Niedersachsen Bildmaterial veröffentlicht. „Zum System der Tierindustrie gehört Tierquälerei“, so Peifer.

Die Tierrechtsorganisation hatte damals auch eine Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat basierend darauf Ermittlungen eingeleitet. Eine sachverständige Auswertung der Aufnahmen ergab, dass bei acht Mastschweinen mindestens seit einigen Tagen u.a. Festliegen, Sepsis, Nekrosen, Dekubitus, Lahmheit und erhebliche Verletzungen infolge von Schwanzbeißen vorlagen. Dadurch wurden den Schweinen erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt und der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt. Ende 2022 wurde ein Strafbefehl über 5.600 Euro (80 Tagessätze à 70 Euro) verhängt. Zudem sollten die eingesparten Behandlungskosten von 317,47 Euro eingezogen werden. Der Landwirt hat dagegen Einspruch eingelegt, daher sollte es im August 2023 zur einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Bersenbrück kommen. Diese wurde kurzfristig abgesagt und verschoben.

Der für März neu angesetzten Gerichtstermin wird auch nicht stattfinden, denn das Gericht, der Landwirt und die Staatsanwaltschaft Oldenburg haben sich darauf verständigt, das Verfahren nach § 153a Abs. 2 StPO gegen die Zahlung von einer Geldauflage von 5.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation einzustellen. „Wir sind enttäuscht und hätten uns deutlich mehr erhofft“, sagt Peifer und ergänzt: „Der Landwirt betreibt diverse Mastanlagen, 5.000 Euro zahlt er aus der Portokasse. Hinzu kommt, dass diese Entscheidung überhaupt keine abschreckende Wirkung hat. Tierquälerei muss hart bestraft werden“. ANINOVA beobachtet schon seit Jahren, dass bei Tierschutz-Verstößen kaum empfindliche Strafen ausgesprochen werden. Gemeinsam mit anderen Tierrechtsorganisationen wurde das Datenprojekt www.tierschutz-skandale.de ins Leben gerufen. Dort wurden aus den letzten Jahren alle Aufdeckungen der beteiligten Organisationen zusammengetragen und ausgewertet. „In den dort 186 verzeichneten Fällen kam es nur in 25 Fällen zu einer Verurteilung durch ein Gericht, das sind gerade mal 14 %. Meistens sind es dann auch nur Geldstrafen. Haftstrafen oder Tierhalteverbote werden so gut wie nie ausgesprochen“, moniert Peifer abschließend.

Weitere Informationen zu dem Fall in Merzen hier: https://aninova.org/aufdeckung/erneut-tierqualerei-in-einer-schweinemast/

Bildmaterial aus der Mastanlage senden wir auf Anfrage gerne zu.

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Nach Aufdeckung von Tierquälerei: Amtsgericht Hameln verurteilt skrupellosen Schweinemäster zu hoher Geldstraf

Veterinäramt spricht Tierhalteverbot aus

Bild2022 veröffentlichte die Tierrechtsorganisation ANINOVA (damals noch unter dem Namen Deutsches Tierschutzbüro) erschreckendes Bildmaterial aus einem Betrieb in Hessisch Oldendorf (Landkreis Hameln-Pyrmont, Niedersachsen). Das Bildmaterial zeigte, dass kranke und verletzte Tiere nicht behandelt worden sind. Die Bilder lösten einen bundesweiten Skandal aus und führten zu einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Hameln. Das Gericht verurteilt den Landwirt zu 160 Tagessätzen à 230 Euro (36.800 Euro), er gilt damit als vorbestraft. Zudem muss er die Verfahrenskosten von ca. 15.000 Euro zahlen. Das zuständige Veterinäramt in Hameln sprach bereits im vergangen Jahr ein Tierhalteverbot aus. Auf Grund des Urteils sperrt QS nun den Betrieb und die „Initiative Tierwohl“ entzieht dem Landwirt das Siegel. „Auch wenn wir uns höhere Strafen für Tierquälerei wünschen, so sehen wir in diesem Urteil einen Erfolg, denn in der Vergangenheit sind Tierquäler oft straffrei davon gekommen“, so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA e.V.

Im September 2022 veröffentlichte ANINOVA (damals noch unter dem Namen Deutsches Tierschutzbüro) aus insgesamt sieben Westfleisch-Zulieferbetrieben erschreckendes Video- und Fotomaterial. In allen dokumentierten Betrieben wurden Schweine gequält, teilweise auch von den Mitarbeitenden misshandelt. Bei Westfleisch handelt es sich um einen der größten Fleischproduzenten in Deutschland mit eigenen Schlachthöfen. Einer der betroffenen Mastbetriebe liegt in Hessisch Oldendorf (Landkreis Hameln-Pyrmont, Niedersachsen). Mehrfach wurden Tierquälerei und Misshandlungen von Schweinen dokumentiert. In dem Vorzeigebetrieb werden rund 850 Mastschweine gehalten.

Damals präsentierte Westfleisch den Betrieb noch auf der firmeneigenen Website. Der Landwirt lachte in die Kamera, im Hintergrund war ein idyllischer Hof mit kleinen Stallungen zu sehen. Die Mastanlage wurde als familiengeführt und mit dem Image vom „Bauern von nebenan“ dargestellt. „Die PR-Fotos und der Eintrag auf der Westfleisch-Website wurden allerdings recht schnell offline genommen, als wir das Bildmaterial aus dem Stall veröffentlicht haben“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA.

Die Bauernhofidylle sucht man zudem vergeblich auf den Undercover Aufnahmen von ANINOVA. Ein Schwein fällt auf dem Videomaterial besonders auf, da es einen blutigen Ringelschwanz hat. Eine tierärztliche Behandlung erfolgte nicht. Doch das war kein Einzelfall, gleich dutzende kranke und verletzte Tiere sind auf den Bildaufnahmen zu sehen. Weitere, versteckte Kameras, die im Stall montiert waren, filmten, wie der Landwirt diese kranken Tiere nicht behandelt, sondern einfach an ihnen vorbeiging. Später zeigen die Aufnahmen, wie der Landwirt die Tiere unter illegalem Einsatz von Elektroschockern auf den Westfleisch-Tiertransporter getrieben hat. „Die Bilder haben mich damals sprachlos gemacht“, erinnert sich Peifer.
Die Tierrechtsorganisation hat eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg erstattet (AZ 1106 Js 25990/22). Nach Abschluss der Ermittlungen wurde ein Strafbefehl über 110 Tagessätze erlassen, gegen diesen ist der Landwirt rechtlich vorgegangen. Daher kam es zum Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht in Hameln. U.a. wurde vor Gericht eine Gutachterin angehört. Sie hat im Auftrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg das von ANINOVA eingereichte Bildmaterial bewertet. Sie kam zu dem Ergebnis, dass in 14 Fällen Schweinen erheblich Leid und Schmerzen zugefügt worden sind und dass dadurch der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt ist. Konkret zeigte sie auf, dass die Tiere stark erkrankt waren, ihnen aber nicht vom Tierhalter geholfen wurde. Es wurde teilweise über 19 Tage kein Tierarzt informiert oder das Tier in eine Krankenbucht gebracht. Beides ist gesetzlich vorgeschrieben. „Die Tiere wurden einfach sich selbst überlassen“, sagt Peifer. Besonders schockierend war die Auswertung der Betreuungszeit pro Tier, die der Landwirt und seine Mitarbeitenden aufbrachte. Demnach betrug diese insgesamt nur 0,5 – 1 Sekunde pro Tier und Tag. „Völlig absurd, dass sich der Landwirt bis heute als Vorzeigebetrieb bezeichnet“, so Peifer.

Auch wurde vor Gericht eine Mitarbeiterin des zuständigen Veterinäramts in Hameln angehört. Das Veterinäramt wurde damals auch von ANINOVA (damals noch Deutsches Tierschutzbüro) informiert. Bei einer unangekündigten Kontrolle in dem Betrieb wurde die Tierquälerei ebenfalls festgestellt und u.a. die Nottötung von elf erkrankten und geschwächten Schweinen angeordnet. In den folgenden Monaten wurde der Betrieb achtmal vom Veterinäramt kontrolliert, immer wieder wurden zum Teil massive Tierschutzverstöße vorgefunden. Mitte 2023 hat das Veterinäramt dann ein Tierhaltungsverbot gegen den Betreiber erlassen. Im Gerichtssaal sagte die Amtsveterinärin, dass dem Landwirt „Empathie gegenüber den Schweinen gefehlt“ habe. Das wurde auch dadurch deutlich, dass der Landwirt bei einer Kontrolle lieber frühstücken ging, als den Veterinären die Stalltür zu öffnen.

Der Landwirt selbst verstickte sich vor Gericht in massive Widersprüche und wirkte unglaubwürdig. Die Richterin sah keine Reue in Hinblick auf das Fehlverhalten des Landwirts und verurteilte ihn zu 160 Tagessätzen à 230 Euro (36.800 Euro), damit gilt der Landwirt als vorbestraft. Zudem muss er die Verfahrenskosten von ca. 15.000 Euro zahlen. „Wir würden uns natürlich deutlich höhere Strafen wünschen, aber wir sind zufrieden mit dem Urteil“, so Peifer und ergänzt: „In den meisten Fällen von Tierquälerei passiert am Ende überhaupt nichts“.
Nach dem Urteil reagierte auch QS und sperrte den Betrieb für den Verkauf von Fleischprodukten in deutschen Supermärkten. Auch die Initiative Tierwohl reagierte und entzog dem Landwirt das Siegel. Bereits im letzten Jahr hatte Westfleisch die Zusammenarbeit mit dem Landwirt beendet.

Abschließend verweist Jan Peifer darauf, dass diese Verurteilung nur auf die Aktivitäten des Vereins ANINOVA zurückzuführen sind. „Ohne uns hätte niemand von diesem Skandal mitbekommen. Die staatlichen Kontrollen in Deutschland versagen komplett. Tiere kann man letztlich nur schützen, wenn wir sie nicht essen“, so Peifer. Laut Auskunft der Bundesregierung wird durchschnittlich nur alle 17 Jahren eine Mastanlage in Deutschland kontrolliert, in Niedersachsen durchschnittlich sogar nur alle 21 Jahre.
Bildmaterial kann angefordert werden.

Weitere Informationen: https://aninova.org/news/westfleisch-schweinemaester-tierhalteverbot-und-vorstrafe

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Skrupelloser Schweinemäster muss sich vor Gericht verantworten: Versteckte Videoaufnahmen zeigen Tierquälerei

Verhandlung am 30.08.2023 vor dem Amtsgericht Bersenbrück (NIedersachsen)

BildVor drei Jahren hat das Deutsche Tierschutzbüro Bildmaterial aus einer Schweinemast in Merzen, Samtgemeinde Neuenkirchen, Landkreis Osnabrück (Niedersachsen) veröffentlicht. In dem Betrieb wurden zum Zeitpunkt der Aufnahmen 7.000 Schweine gemästet. Die Bildaufnahmen zeigten katastrophale Bedingungen. So wiesen manche Tiere zum Teil blutige Verletzungen an den Beinen auf, sodass sich die Tiere nur unter Schmerzen fortbewegen konnten. Bei anderen Tieren hatten sich bereits handballgroße Abszesse gebildet, die nicht behandelt wurden. Zudem mussten die Tiere auf Spaltenböden sehr dicht gedrängt stehen. Ein Teil der Schweine sah offenbar noch nicht einmal Tageslicht. Auf den Videoaufnahmen sind auch einige Tiere zu sehen, die apathisch wirkten oder augenscheinlich am Sterben waren. „Damals wurde ein totes Schwein vorgefunden, dass bereits blau aufgedunsen war. Vermutlich lag es schon mehrere Tage tot im Stall“, so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro. Ein anderes totes Schwein wurde von seinen Artgenossen bereits angefressen.

Der Betreiber der Mastanlage ist in der Samtgemeinde Neuenkirchen nicht unbekannt, er war zum Zeitpunkt der Aufnahmen CDU-Mitglied und der stellvertretende Bürgermeister von Merzen. „Die Veröffentlichung der Bilder schlug damals hohe Wellen, bundesweit wurde über die Tierquälerei berichtet“, erinnert sich Peifer. Er und sein Team hatten damals eine Online Kampagne mit dem Titel „Der Standard ist Tierquälerei“ ins Leben gerufen und insgesamt aus sieben Schweinemast-Anlagen in Niedersachsen Bildmaterial veröffentlicht. „Zum System der Tierindustrie gehört Tierquälerei“, so Peifer.

Das Deutsche Tierschutzbüro hatte damals auch eine Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat basierend darauf Ermittlungen eingeleitet. Eine sachverständige Auswertung der Aufnahmen ergab, dass bei acht Mastschweinen mindestens seit einigen Tagen u.a. Festliegen, Sepsis, Nekrosen, Dekubitus, Lahmheit und erhebliche Verletzungen infolge von Schwanzbeißen vorlagen. Dadurch wurden den Schweinen erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt und der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt. Ende 2022 wurde ein Strafbefehl über 5.600 Euro (80 Tagessätze à 70 Euro) verhängt. Zudem sollten die eingesparten Behandlungskosten von 317,47 Euro eingezogen werden. Der Landwirt hat dagegen Einspruch eingelegt, daher kommt es Ende August zur Verhandlung. „Wir hoffen auf eine Verurteilung, Tierquälerei darf nicht unbestraft bleiben“, so Peifer.

Folgen hatte die Aufdeckung bereits jetzt für den Landwirt, der insgesamt fünf Schweinemastanlagen betreibt. Die Schlachtunternehmen Vion und Tönnies nehmen keine Tiere mehr von dem Betrieb ab. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft Osnabrück (NZS 400 Js 36090/21) wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs. So erhielt der Landwirt und sein Familiengeflecht zwischen 200.000 Euro und 300.000 Euro pro Jahr an Subventionen, die teilweise an Tierwohl-Auflagen geknüpft waren. Aber genau diese wurden offenbar nicht eingehalten. Die Ermittlungen laufen noch. „Es kann nicht sein, dass Tierquäler auch noch Steuergelder erhalten“, empört sich Peifer.
Das Deutsche Tierschutzbüro empfiehlt jedem Menschen, der die Tierquälerei nicht weiter unterstützen möchte, die vegane Lebensweise. „Kein Tier geht freiwillig in den Schlachthof, Tiere wollen leben“, so Peifer abschließend.

Die öffentliche Verhandlung findet am 30.08.2023 um 11:30 Uhr vor dem Amtsgericht Bersenbrück (Saal E 11) statt. Das Deutsche Tierschutzbüro plant keine Demonstration vor Ort.

Weitere Informationen: https://www.tierschutzbuero.de/der-standard-ist-tierquaelerei/

Bildmaterial aus der Mastanlage, senden wir auf Anfrage gerne zu.

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Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

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Die Aufdeckung von Tierquälerei in Schweinemastbetrieb in Kleve hat massive Folgen für Landwirt

Das Deutsche Tierschutzbüro hat letzte Woche Bildmaterial aus einem Schweinemastbetrieb in Rees, Kreis Kleve (NRW) veröffentlicht.

BildDie Bildaufnahmen zeigen Schweine, die in einer Mastanlage zusammengepfercht werden. Die Haltung erfolgt auf Spaltenböden, einen Auslauf gibt es nicht. Gleich mehrfach hat ein Recherche-Team in der Stallung mit rund 1.000 Tieren die dortigen Zustände dokumentiert. Immer wieder zeigte sich das gleiche, grausame Bild: kranke, verletzte und blutende Schweine. Vereinzelte Tiere haben Handballen-große Abszesse, andere Nabelbrüche. Weitere Schweine haben einen auffällig starken, aufgeblähten Bauch, sie leiden vermutlich an einem parasitären Befall. Eine tierärztliche Behandlung der Schweine erfolgte ganz offensichtlich nicht. Eine gesetzlich vorgeschriebene Krankenbucht ist auf dem Videomaterial ebenfalls nicht zu sehen. Der Hauptvorwurf ist aber, dass der Landwirt kranke und verletzte Schweine in einem Gang separiert, wo die Tiere weder Zugang zu Wasser noch Futter haben. „Die Tiere sollen dort qualvoll verhungern und verdursten, denn das ist offenbar billiger, als den Tierarzt zu rufen“, empört sich Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro. Auf den Aufnahmen der versteckten Kameras ist zu sehen, wie der Landwirt an den Tieren im Zwischengang vorbeigeht. „Wie skrupellos muss man sein, wenn man Tieren noch nicht einmal Wasser und Futter gibt und ihnen dann noch beim Sterben zuschaut? Diese Tiere müssen Höllenqualen erlitten haben“, so Peifer.Die Videoaufnahmen im Tönnies-Fall im Kreis Kleve wurden im Juli 2022 erstellt. Das zuständige Veterinäramt wurde unmittelbar informiert, nach detaillierter Sichtung und Ausarbeitung wurde bei der Staatsanwaltschaft Kleve im August 2022 eine umfangreiche Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Kleve ermittelt (AZ 303 Js 491/22).

Die Veröffentlichung der Bilder hat erhebliche Folgen für den Landwirt. So hat Tönnies die Abnahme der Tiere gestoppt und das QS Kontrollsystem hat den Betrieb gesperrt. Dadurch ist es dem Landwirt nicht mehr möglich, an große Schlachtunternehmen wie z.B. Westfleisch oder VION zu liefern. Auch bekannte Supermärkte wie EDEKA, LIDL, ALDI Süd + Nord und Kaufland teilten auf Nachfrage des Deutschen Tierschutzbüros mit, dass sie kein Fleisch aus dem Skandalbetrieb mehr verkaufen würden. Das zuständige Veterinäramt hat auf Grund einer Anzeige im Juli 2022 eine Kontrolle durchgeführt und selbst Missstände vorgefunden. „Es wurden offenbar Sanktionen ausgesprochen“, so Peifer. Und wie jetzt bekannt wurde, fand offenbar Ende April 2023 schon eine polizeiliche Durchsuchung im Auftrag der Staatsanwaltschaft in der Stallung statt. „Wir hoffen, dass die Verantwortlichen hart bestraft werden, Tierquälerei darf nicht folgenlos bleiben“, so Peifer.

Peifer und seinem Team ist es wichtig zu betonen, dass solche Aufdeckungen nicht den bedauerlichen Einzelfall darstellen. „Seit Jahren veröffentlichen wir und andere Tierrechtsorganisationen immer wieder erschreckendes Bildmaterial aus Tierhaltungsbetrieben. Von einem Einzelfall kann hier wirklich nicht mehr die Rede sein“, so Peifer, der abschließend auf das Datenprojekt www.tierschutz-skandale.de hinweist. Auf der Website haben das Deutsche Tierschutzbüro und andere Tierrechtsorganisationen alle Tierschutzaufdeckungen der letzten Jahre zusammengetragen.

Das Deutsche Tierschutzbüro empfiehlt allen Menschen, die solch eine Tierquälerei nicht unterstützen möchten, die rein pflanzliche Lebensweise.

Weitere Informationen unter: https://www.tierschutzbuero.de/toennies-zulieferer-schweine-verhungern-verdursten

Bildmaterial kann angefordert werden.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
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email : Presse@tierschutzbuero.de

Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

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