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Wirtschaft

Reform des Widerrufsrechts: Neue Fristen bei Lebensversicherungen ab dem 19. Juni

Mit Wirkung zum 19. Juni tritt eine gesetzliche Neuregelung in Kraft, die das Widerrufsrecht bei Lebens- und Rentenversicherungen neu fasst.

BildIm Mittelpunkt steht die Einführung klarer zeitlicher Grenzen für den Widerruf. Auch in Fällen, in denen die ursprüngliche Widerrufsbelehrung fehlerhaft war.

Widerrufsrecht: Was bisher galt

Bislang konnte eine unzureichende Belehrung dazu führen, dass die gesetzliche Widerrufsfrist nicht zu laufen begann. In der Praxis wurde dies häufig als sogenanntes „ewiges Widerrufsrecht“ bezeichnet. Unter bestimmten Voraussetzungen bestand dadurch die Möglichkeit, Verträge auch viele Jahre nach ihrem Abschluss noch zu widerrufen.

Mit der gesetzlichen Anpassung wird dieser Zustand nun neu geordnet. Künftig soll das Widerrufsrecht auch bei fehlerhaften Belehrungen zeitlich begrenzt sein. Ziel des Gesetzgebers ist es, die rechtliche Situation zu vereinheitlichen und langfristige Unsicherheiten bei bestehenden Verträgen zu reduzieren.

_“Die Neuregelung schafft in erster Linie Klarheit im Hinblick auf den Widerruf als formalen Ansatzpunkt“_, erklärt Mathias Hillebrand, Geschäftsführer der SNOW Analytics GmbH. _“Gleichzeitig bleibt die rechtliche Bewertung von Lebensversicherungsverträgen ein vielschichtiges Thema. Das Widerrufsrecht war nur ein möglicher Prüfweg – daneben bestehen weitere, teilweise wesentlich tiefgreifendere rechtliche Ansatzpunkte, die für Versicherungsnehmer von Bedeutung sein können.“_

Lebensversicherungen: Kunden haben trotzdem noch Chancen

Der Widerruf wegen formaler Fehler stellt nur eine von mehreren rechtlichen Perspektiven auf einen Versicherungsvertrag dar. Während er an formale Voraussetzungen beim Vertragsschluss anknüpft, betreffen andere Fragestellungen die wirtschaftliche Ausgestaltung und Entwicklung des Vertrags über die gesamte Laufzeit hinweg.

Unabhängig von der aktuellen Änderung können sich im Einzelfall weiterhin Ansatzpunkte für eine rechtliche Prüfung ergeben. Hierzu zählen beispielsweise die Wirksamkeit einzelner Vertragsklauseln, bereicherungsrechtliche Fragestellungen oder die Möglichkeit einer nachträglichen Einordnung von Vertragswerten.

Die Reform des Widerrufsrechts führt damit nicht zu einem vollständigen Wegfall rechtlicher Betrachtungsmöglichkeiten, sondern zu einer Verschiebung innerhalb des bestehenden Rahmens.

Vor diesem Hintergrund gewinnt die differenzierte Einordnung einzelner Verträge weiter an Bedeutung. Insbesondere bei langfristigen Versicherungsverhältnissen zeigt sich, dass rechtliche und wirtschaftliche Aspekte eng miteinander verbunden sind und nicht isoliert betrachtet werden können.

_“Aus unserer Sicht sollte jeder Versicherungsnehmer die Möglichkeit nutzen, seinen bestehenden oder bereits gekündigten Lebensversicherungsvertrag individuell und professionell analysieren zu lassen“_, ergänzt Hillebrand. _“Welche rechtliche Grundlage für eine weiterführende Prüfung durch einen Fachanwalt herangezogen wird, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Der Widerruf war dabei nur ein möglicher Ansatzpunkt, entscheidend bleibt die umfassende Betrachtung des gesamten Vertrags, seiner Entwicklung und der zugrunde liegenden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen.“_

Die SNOW Analytics GmbH bietet Versicherungsnehmern hierfür eine unverbindliche Vorprüfung bestehender Lebensversicherungsverträge an. Im Rahmen dieser Analyse wird geprüft, welche wirtschaftlichen Ansprüche sich aus dem individuellen Vertragsverlauf ergeben können und welche Differenz zwischen der tatsächlichen Vertragsentwicklung und einer sachgerechten Bewertung besteht.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

SNOW Analytics GmbH
Herr Mathias Hillebrand
Rudolf-Diesel-Straße 11
69115 Heidelberg
Deutschland

fon ..: 015128862000
web ..: https://snow-analytics.com/
email : presse@snow-analytics.com

Viele Lebens- und Rentenversicherungsverträge entwickeln sich wirtschaftlich anders als ursprünglich erwartet. Gleichzeitig zeigt die Rechtsprechung, dass unter bestimmten Voraussetzungen weitergehende Ansprüche bestehen können.

Die Durchsetzung solcher Ansprüche setzt jedoch eine nachvollziehbare und belastbare Darlegung voraus. Genau hier setzen wir an.

Wir erstellen finanzmathematische Gutachten, die die wirtschaftlichen Zusammenhänge von Versicherungsverträgen transparent aufbereiten. Grundlage unserer Arbeit sind konkrete Vertragsdaten, Geschäftsberichte und die tatsächliche Ertragslage der Versicherungsunternehmen.

Ein besonderer Fokus liegt auf der Nachvollziehbarkeit: Unsere Gutachten sind so aufgebaut, dass sie sowohl fachlich fundiert als auch für Gerichte und Verfahrensbeteiligte verständlich sind.

Wir arbeiten unabhängig und gehen keine exklusiven Kooperationen ein. Auftraggeber sind Versicherungsnehmer selbst oder von ihnen beauftragte Rechtsanwälte. Maßgeblich ist ausschließlich die sachliche Analyse der Fakten.

Neben der Gutachtenerstellung fördern wir den fachlichen Austausch zu diesem Themenfeld. Wir bieten Schulungen und Einordnungen an und schaffen eine Plattform für den Dialog zwischen Recht und Wirtschaft.

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Wirtschaft

Was sich im Juni 2026 beim Widerrufsrecht von Lebensversicherungen verändert

Der Gesetzgeber hat das Widerrufsrecht bei Lebens- und Rentenversicherungen neu geregelt und damit eine lange umstrittene Rechtslage verändert.

BildIm Zentrum steht die Frage, wie weit formale Fehler beim Vertragsschluss rechtlich wirken dürfen und wo künftig zeitliche Grenzen gezogen werden. Die Neuregelung schafft mehr Klarheit, wirft zugleich aber neue Fragen zur Einordnung bestehender Verträge auf.

Ein Thema, das lange im Hintergrund stand

Das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen gehört zu den Themen, die über viele Jahre eher ein Spezialgebiet des Versicherungsrechts waren. Erst durch die zunehmende gerichtliche Auseinandersetzung und die wirtschaftliche Bedeutung langfristiger Versicherungsverträge rückte das Thema stärker in den öffentlichen Fokus.

Im Kern geht es dabei um eine vergleichsweise einfache Frage: Wurde ein Versicherungsnehmer beim Abschluss seines Vertrags ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt?

Gerade diese formale Frage entwickelte erhebliche praktische Tragweite. Denn nach der bisherigen Rechtslage konnte eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung dazu führen, dass die gesetzliche Widerrufsfrist nie zu laufen begann. In der öffentlichen Diskussion etablierte sich hierfür der Begriff des „ewigen Widerrufsrechts“.

Mit der gesetzlichen Neuregelung, die am 19. Juni 2026 in Kraft tritt, verändert sich dieser rechtliche Rahmen nun deutlich. Das betrifft nicht nur neue Vertragsabschlüsse, sondern auch die grundsätzliche Einordnung des Widerrufsrechts im Versicherungsrecht.

Wie das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ entstanden ist

Das Widerrufsrecht dient dem Verbraucherschutz. Es soll sicherstellen, dass Verbraucher eine informierte Entscheidung treffen können und die Möglichkeit erhalten, einen Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist zu überdenken.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Verbraucher ordnungsgemäß über dieses Recht belehrt wird. Genau an dieser Stelle lag in vielen älteren Versicherungsverträgen das Problem. Besonders betroffen waren Verträge, die nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen wurden. Dieses Modell war über viele Jahre gängige Praxis. Dabei erhielt der Versicherungsnehmer die vollständigen Vertragsunterlagen häufig erst nach Antragstellung.

Die Rechtsprechung stellte später zunehmend strengere Anforderungen an die Widerrufsbelehrung. Bereits kleinere Abweichungen konnten dazu führen, dass die Belehrung als fehlerhaft angesehen wurde.

Die Folge war weitreichend: Wenn die Belehrung nicht ordnungsgemäß erfolgte, begann die Widerrufsfrist nach der damaligen Rechtslage nicht zu laufen. Damit blieb der Widerruf grundsätzlich auch viele Jahre nach Vertragsschluss möglich.

Warum fehlerhafte Belehrungen so weitreichende Folgen hatten

Die Bedeutung des Widerrufsrechts liegt darin, dass es nicht lediglich einzelne Vertragsbestandteile betrifft. Ein wirksamer Widerruf kann den gesamten Vertrag erfassen und zu einer Rückabwicklung führen. Gerade bei Lebens- und Rentenversicherungen hat dies erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen. Denn diese Verträge laufen häufig über Jahrzehnte hinweg und betreffen erhebliche Beitragssummen.

Damit wurde die Frage der Widerrufsbelehrung zunehmend zu einem zentralen rechtlichen Ansatzpunkt. Es ging nicht mehr nur um eine formale Informationspflicht, sondern um die grundlegende Wirksamkeit der Widerrufsfrist selbst.

Die Diskussion zeigte zugleich, wie stark formale Anforderungen im Verbraucherschutzrecht wirken können. Eine unzureichende Belehrung konnte dazu führen, dass Versicherungsnehmer auch lange nach Vertragsschluss noch rechtliche Möglichkeiten offenstanden.

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Die Entwicklung des Widerrufsrechts wurde maßgeblich durch die Rechtsprechung geprägt. Besonders der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen die Rechte von Versicherungsnehmern gestärkt und die Bedeutung fehlerhafter Belehrungen hervorgehoben. Von zentraler Bedeutung war insbesondere die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. April 2015 (Az. IV ZR 103/15). In diesem Urteil stellte der BGH klar, dass der Rückabwicklungsanspruch erst mit der Erklärung des Widerrufs entsteht. Damit begann auch die Verjährung nicht bereits mit Vertragsschluss, sondern erst ab dem Zeitpunkt des tatsächlichen Widerrufs.

In weiteren Entscheidungen vom 21. Februar 2018 (Az. IV ZR 304/16 und IV ZR 385/16) bestätigte der Bundesgerichtshof diese Linie und konkretisierte die Anforderungen an die rechtliche Einordnung der Rückabwicklung. Die Entscheidungen machten deutlich, dass der Widerruf nicht lediglich eine theoretische Möglichkeit darstellt, sondern konkrete wirtschaftliche Folgen entfalten kann.

Auch in jüngerer Zeit blieb das Thema Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. So wird insbesondere auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. Dezember 2024 (Az. IV ZR 191/22) verwiesen, in der die Bedeutung fehlerhafter Belehrungen erneut hervorgehoben wurde.

Die Rechtsprechung hat damit über Jahre hinweg einen Rahmen geschaffen, in dem fehlerhafte Belehrungen erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen konnten.

Die gesetzliche Neuregelung zum 19. Juni 2026

Mit dem „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts“ wird dieser rechtliche Zustand nun neu geordnet. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz Ende 2025 beziehungsweise Anfang 2026 verabschiedet. Die wesentlichen Änderungen treten am 19. Juni 2026 in Kraft.

Kern der Reform ist die Einführung einer absoluten Ausschlussfrist für das Widerrufsrecht bei Lebens- und Rentenversicherungen.

Nach der Neuregelung soll das Widerrufsrecht künftig spätestens „24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss“ erlöschen. Auch dann, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Grundlage hierfür ist insbesondere der neue § 152 VVG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts.

Damit wird die bisherige Möglichkeit eines zeitlich praktisch unbegrenzten Widerrufs deutlich eingeschränkt.

Der Gesetzgeber verfolgt damit erklärtermaßen das Ziel größerer Rechtssicherheit. In den Gesetzesmaterialien und begleitenden Stellungnahmen wird hervorgehoben, dass langfristig offene Widerrufsmöglichkeiten zu erheblicher Unsicherheit führen können. Gleichzeitig soll das Widerrufsrecht grundsätzlich erhalten bleiben, jedoch stärker an feste zeitliche Grenzen gebunden werden.

Zwischen Rechtssicherheit und Verbraucherschutz

Die Diskussion um die Reform zeigt ein grundlegendes Spannungsfeld des Verbraucherschutzrechts. Auf der einen Seite steht das Interesse an Rechtssicherheit. Verträge sollen nach einer gewissen Zeit Bestand haben und nicht dauerhaft in Frage gestellt werden können. Dieses Interesse betrifft nicht nur Unternehmen, sondern die Stabilität langfristiger Rechtsbeziehungen insgesamt.

Auf der anderen Seite steht der Gedanke des Verbraucherschutzes. Wenn gesetzliche Informationspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt werden, soll dies nicht folgenlos bleiben. Die bisherige Rechtslage gewichtete diesen Schutzgedanken besonders stark. Die Reform verschiebt das Verhältnis nun stärker in Richtung zeitlicher Begrenzung und rechtlicher Stabilität.

Diese Veränderung bedeutet jedoch nicht, dass formale Fehler künftig bedeutungslos wären. Vielmehr verändert sich der Rahmen, innerhalb dessen sie rechtlich relevant werden können.

Was sich dadurch praktisch verändern kann

Die praktischen Auswirkungen der Neuregelung hängen stark vom jeweiligen Einzelfall ab. Maßgeblich sind insbesondere:

– der Zeitpunkt des Vertragsschlusses,
– die konkrete Gestaltung der Vertragsunterlagen,
– sowie die Frage, ob bereits rechtliche Schritte eingeleitet wurden.
Besonders relevant ist dabei die Unterscheidung zwischen Altverträgen und Verträgen, die nach Inkrafttreten der Neuregelung geschlossen werden.

In der juristischen Diskussion wird derzeit intensiv darüber debattiert, welche Übergangsregelungen gelten und wie bestehende Altverträge rechtlich einzuordnen sind. Teilweise wird vertreten, dass ältere Verträge weiterhin nach der bisherigen Rechtslage beurteilt werden müssen, während andere Stimmen von weitergehenden Auswirkungen der Reform ausgehen

Unabhängig davon zeigt die Entwicklung vor allem eines: Die rechtliche Bewertung von Lebensversicherungen bleibt dynamisch und stark von Gesetzgebung und Rechtsprechung geprägt.

Was die Neuregelung nicht erfasst

Die gesetzliche Anpassung zum Widerrufsrecht betrifft in ihrem Kern die Frage, unter welchen Voraussetzungen und innerhalb welcher Fristen ein Vertrag aufgrund formaler Fehler bei der Belehrung rückabgewickelt werden kann. Damit ist jedoch nicht gesagt, dass sich die rechtliche Bewertung von Lebensversicherungsverträgen insgesamt auf diesen Aspekt beschränkt.

Vielmehr zeigt sich, dass der Widerruf nur eine von mehreren möglichen Betrachtungsebenen darstellt. Während er an formale Anforderungen beim Vertragsschluss anknüpft, betreffen andere rechtliche Ansätze die wirtschaftliche Ausgestaltung und Durchführung des Vertrags über die gesamte Laufzeit hinweg.

Die Neuregelung führt daher nicht dazu, dass eine weitergehende rechtliche Prüfung entbehrlich wird. Sie verschiebt lediglich den Rahmen für einen bestimmten Zugangspunkt.

In der Praxis bleibt damit die Frage bestehen, wie ein Vertrag sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich einzuordnen ist. Diese Einordnung kann – unabhängig vom Widerrufsrecht – unterschiedliche Ansatzpunkte umfassen, die jeweils einer eigenständigen Prüfung bedürfen.

Fazit

Die Änderungen zum 19. Juni 2026 markieren eine der bedeutendsten Anpassungen des Widerrufsrechts bei Lebens- und Rentenversicherungen seit Jahren.

Über lange Zeit konnte eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung dazu führen, dass Versicherungsnehmer auch viele Jahre nach Vertragsschluss noch rechtliche Möglichkeiten offenstanden. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat diese Entwicklung maßgeblich geprägt und den Verbraucherschutz in diesem Bereich gestärkt.

Mit der neuen gesetzlichen Regelung verschiebt sich der Schwerpunkt nun deutlich in Richtung fester Ausschlussfristen und größerer Rechtssicherheit.

Gleichzeitig bleibt die Einordnung im Einzelfall komplex. Denn die Auswirkungen hängen weiterhin von den konkreten Vertragsunterlagen, dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und der jeweiligen rechtlichen Konstellation ab.

Damit zeigt sich erneut, dass Lebensversicherungen nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich langfristige Vertragsverhältnisse sind, deren Bewertung sich mit der Entwicklung von Rechtsprechung und Gesetzgebung verändern kann.

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Viele Lebens- und Rentenversicherungsverträge entwickeln sich wirtschaftlich anders als ursprünglich erwartet. Gleichzeitig zeigt die Rechtsprechung, dass unter bestimmten Voraussetzungen weitergehende Ansprüche bestehen können.

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Wir erstellen finanzmathematische Gutachten, die die wirtschaftlichen Zusammenhänge von Versicherungsverträgen transparent aufbereiten. Grundlage unserer Arbeit sind konkrete Vertragsdaten, Geschäftsberichte und die tatsächliche Ertragslage der Versicherungsunternehmen.

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Online-Sportwetten ohne deutsche Lizenz nichtig? EuGH stärkt Chancen auf Rückzahlung der Verluste

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zur Rechtmäßigkeit von Online-Sportwetten ohne deutsche Lizenz verhandelt. Im Mittelpunkt steht, ob entsprechende Verträge als nichtig zu behandeln sind.

BildZwischen 2013 und Juli 2021 galt in Deutschland ein Lizenzsystem mit Erlaubnisvorbehalt. Zahlreiche Anbieter operierten gleichwohl ohne deutsche Lizenz und beriefen sich auf Genehmigungen aus anderen EU-Staaten, insbesondere Malta. Der EuGH befasst sich nun mit der Frage, ob das Fehlen einer deutschen Erlaubnis die Nichtigkeit von Wettverträgen begründet und ob sich Anbieter auf unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit berufen können, wenn das nationale Konzessionsverfahren – so der Vorwurf – unionsrechtswidrig ausgestaltet gewesen sein sollte. In der mündlichen Verhandlung traten die bekannten Spannungsverhältnisse offen zutage: Auf der einen Seite der Schutz von Spielern, die ohne verlässliche Aufsicht und ohne zentrale Schutzmechanismen wie Einsatzlimits oder Sperrdateien gewettet haben; auf der anderen Seite die Dienstleistungsfreiheit der Anbieter sowie die Frage, ob vermeintliche Verfahrensmängel im deutschen Lizenzsystem eine Tätigkeit ohne deutsche Erlaubnis rechtfertigen konnten. Diskutiert wurde zudem, ob zivilrechtliche Rückforderungsansprüche von Spielern als „Sanktion“ im Sinne der EuGH-Rechtsprechung (Stichwort Ince) zu bewerten sind – oder ob sie vielmehr notwendige Folge der Nichtigkeit nicht genehmigter Verträge sind.

Der Bundesgerichtshof hat zwei Leitfragen vorgelegt: Erstens, ob die unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit es ausschließt, privatrechtliche Verträge über ohne nationale Erlaubnis angebotene Sportwetten als nichtig anzusehen, wenn das Konzessionsverfahren unionsrechtswidrig durchgeführt wurde. Zweitens, ob das nationale Verbot mit Erlaubnisvorbehalt als Schutzgesetz mit deliktischer Ersatzpflicht greift, obwohl der Anbieter sich auf Verfahrensmängel beruft. Damit steht nicht nur der Einzelfall Tipico im Fokus, sondern das Grundverständnis des Zusammenspiels von nationalem Glücksspielrecht und EU-Binnenmarktrecht. „Die Verhandlung hat deutlich gemacht, dass der unionsrechtliche Binnenmarkt kein rechtsfreier Raum ist. Wer in Deutschland ohne nationale Lizenz Online-Sportwetten anbietet, schafft Verträge ohne Rechtsgrundlage – die Nichtigkeit ist die konsequente Folge“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert. Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt bereits seit Jahren erfolgreich Verbraucher in Verfahren gegen Anbieter illegaler Online-Casinos und bietet eine kostenlose Erstberatung an.

Aus seiner Sicht ist entscheidend, dass der Spielerschutz im Zentrum steht: „Ein System, das Spielersperren, Einsatzlimits und Aufsicht gewährleistet, lässt sich nicht durch eine Ausweichbewegung auf ausländische Lizenzen umgehen. Gerade deshalb sieht das deutsche Recht den Erlaubnisvorbehalt vor – und genau deshalb haben geschädigte Verbraucher starke Rückforderungsrechte.“ Ein Dreh- und Angelpunkt der Anbieterargumentation ist die EuGH-Entscheidung Ince (C-336/14). Dort ging es um das strafrechtliche Sanktionsverbot, wenn ein Konzessionssystem unionsrechtswidrig praktiziert wird. „Zivilrechtliche Rückforderungen sind keine Strafen, sondern Rechtsfolgen nichtiger Verträge“, betont Dr. Hartung. „Selbst wenn einzelne vergaberechtliche Details zu beanstanden wären, folgt daraus kein Recht, jahrelang ohne Erlaubnis am deutschen Markt zu operieren – erst recht nicht zulasten der Verbraucher.“

Sollte der EuGH bestätigen, dass ohne deutsche Erlaubnis geschlossene Wettverträge nichtig sind, erhielte die bereits dynamische Rechtsprechung in Deutschland erheblichen Rückenwind. Für Spieler bedeutet dies realistische Chancen, Verluste aus der Zeit vor Juli 2021 zurückzufordern. Für Anbieter, die lange ohne deutsche Lizenz tätig waren, stünde wirtschaftlich viel auf dem Spiel. „Wir sehen schon heute, dass Gerichte Rückforderungen zusprechen und Verteidigungsstrategien wie angebliche Kenntnis der Illegalität oder der bloße Verweis auf ausländische Lizenzen nicht durchgreifen“, so Dr. Hartung. „Die Nichtigkeit wirkt in beide Richtungen: Ohne Erlaubnis gibt es keinen einklagbaren Gewinnanspruch – aber eben auch kein Recht, Verluste beim Spieler zu belassen.“

In Luxemburg wurde deutlich, dass mehrere Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission die deutsche Linie stützen: Lizenzerfordernisse dienen legitimen Gemeinwohlzielen wie Suchtprävention, Jugend- und Spielerschutz sowie der Integrität des Marktes. Selbst etwaige Mängel im Vergabeverfahren heben den Erlaubnisvorbehalt nicht auf. „Wichtig ist der klare Grundsatz“, fasst Dr. Hartung zusammen: „Ohne formale Lizenz keine Tätigkeit – und ohne Tätigkeit keine wirksamen Verträge.“ Der Generalanwalt hat seine Schlussanträge für den 11. Dezember 2025 angekündigt. „Zwar ist der Gerichtshof nicht an die Schlussanträge gebunden, häufig markieren sie aber die Richtung. Unabhängig davon sollten Betroffene nicht abwarten: Verjährungsfragen sind anspruchsentscheidend, und mit jedem Monat können Forderungsanteile verloren gehen“, rät Dr. Hartung. Seine Empfehlung lautet, Einzahlungen, Auszahlungen und Nutzungszeiträume geordnet zusammenzustellen und die Erfolgsaussichten prüfen zu lassen. „Die Argumentationslinien aus Luxemburg stärken den Verbraucherschutz. Wer zwischen 2013 und 2021 bei Anbietern ohne deutsche Lizenz Verluste erlitten hat, hat weiterhin sehr gute Karten.“

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Über die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Mönchengladbach ist eine auf Verbraucher- und Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei, die überwiegend geschädigte Privatpersonen, Anleger und Arbeitnehmer vertritt. Geleitet von Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung (Fachanwalt für Strafrecht) und Rechtsanwalt Christian Schneider, setzt sich das Team dafür ein, insbesondere Verbraucherinteressen durchzusetzen und wirtschaftliche Schäden zu minimieren. Die fachlichen Schwerpunkte reichen vom Versicherungs-, Bank- und Kapitalmarktrecht bis zum Arbeitsrecht sowie Verkehrs- bzw. Verkehrsstrafrecht und decken das gesamte Spektrum des Verbraucherschutzrechts ab. Mandanten finden Unterstützung unter anderem bei Streitigkeiten mit Versicherern (Berufsunfähigkeits-, Lebens-, (RÜRUP-) Renten-, Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, Gebäude-, Hausrat- und Kfz-Versicherung), bei Anlageverlusten durch Fehlberatung oder unzulässige Finanzprodukte, bei Widerrufen von Leasing- und Kreditverträgen sowie im Zusammenhang mit illegalem Online-Glücksspiel und Rückforderungen gegenüber nicht lizenzierten Sportwettenanbietern und Casinos. Ebenso vertritt die Kanzlei Betroffene überteuerter oder irreführender Online-Coachings. Im Arbeitsrecht umfasst das Leistungsspektrum vor allem Kündigungsschutzverfahren, Streitigkeiten um Abmahnungen sowie die Verhandlung von Abfindungen nach dem Kündigungsschutzgesetz. Im Verkehrsrecht betreut das Team Verfahren wegen Unfallschäden und Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bzw. Fahrverboten. Im Bereich des Verkehrsstrafrechts geht es in erster Linie um die Tatbestände der Verkehrsunfallflucht, der Trunkenheitsfahrt und der fahrlässigen Körperverletzung. Die Kanzlei versteht sich als moderne Legal-Tech-Plattform, die digitale Abläufe mit persönlicher Betreuung verbindet. Mandanten profitieren von transparenter Kommunikation, schneller Bearbeitung und der Erfahrung eines Teams, das jährlich mehrere tausend Schadensfälle bearbeitet – stets mit dem Ziel, komplexe Rechtsfragen effizient zu lösen und individuelle Interessen konsequent durchzusetzen. Mehr Informationen unter www.hartung-rechtsanwaelte.de

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Wirtschaft

EuGH-Generalanwalt stärkt Ansprüche geschädigter Online-Glücksspieler

Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof sieht Chancen, dass Verbraucher Verluste aus illegalem Online-Glücksspiel erfolgreich zurückfordern können.

BildZwischen 2012 und Juni 2021 galt in Deutschland bekanntlich – mit Ausnahme von Schleswig-Holstein – ein striktes Verbot von Online-Glücksspielen. Verträge, die Verbraucher in dieser Zeit mit Online-Anbietern ohne deutsche Lizenz abgeschlossen haben, waren damit nach deutschem Recht nichtig. Zahlreiche Oberlandesgerichte haben bereits entschieden, dass Spieler ihre Verluste zurückfordern können. Dennoch blieb eine europarechtliche Unsicherheit: War dieses Totalverbot mit der Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU vereinbar? Ein maltesisches Gericht, das sich mit Klagen gegen dort lizenzierte Anbieter wie Lottoland befasst, legte diese Frage dem Europäischen Gerichtshof vor. Nun hat Generalanwalt Nicholas Emiliou in der Rechtssache C-440/23 seine Einschätzung zu den Verteidigungsstrategien der Glücksspiel-Unternehmen abgegeben – mit ersten Folgen für betroffene Spieler.

„In seinen Ausführungen machte der Generalanwalt klar, dass er das deutsche Verbot von Online-Glücksspielen jedenfalls durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses als gerechtfertigt und insoweit nicht europarechtswidrig ansieht. Da das vorlegende maltesische Gericht die Anwendbarkeit ihm nicht bekannten deutschen Rechts zu prüfen hat, stellte der Generalanwalt klar, dass das deutsche Recht nur bei offensichtlicher Unvereinbarkeit mit Unionsrecht nicht anzuwenden sei. Dabei seien auch die Entscheidungen der deutschen Gerichte zu berücksichtigen, die weit überwiegend zugunsten der Spieler entscheiden. Auch der Einwand der Anbieter, Rückforderungen seien rechtsmissbräuchlich, überzeugte den Generalanwalt nicht. Das allgemeine Verbot des Missbrauchs sei in diesem Falle schon nicht einschlägig. Im Übrigen liegt ein solcher Missbrauch nur in Ausnahmefällen vor, etwa wenn Spieler bewusst manipulativ handeln. Wer jedoch schlicht an einem nicht lizenzierten Online-Glücksspielbetrieb teilgenommen hat, darf nach Rechtsprechung der überwiegenden deutschen Gerichte seine Verluste zurückfordern. Damit stellt der Generalanwalt die Linie vieler deutscher Gerichte, die den Spielerschutz und den Schutz des Vermögens der Verbraucher in den Vordergrund stellen, nicht in Abrede“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Glücksspielanbieter spezialisiert. Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt bereits seit Jahren erfolgreich Verbraucher in Verfahren gegen Anbieter illegaler Online-Glücksspiele und bietet eine kostenlose Ersteinschätzung an.

Die Stellungnahme ist ein klares Signal: Für geschädigte Verbraucher lohnt sich eine Klage weiterhin. Schon jetzt haben Landgerichte, wie etwa das LG Osnabrück im Fall gegen Tipico Games Limited, Rückzahlungen von mehreren tausend Euro zugesprochen. Dort stellte das Gericht ausdrücklich fest, dass der Glücksspielstaatsvertrag 2012 nicht nur den allgemeinen Spielerschutz, sondern auch den individuellen Vermögensschutz bezweckt. Selbst bei verjährten Ansprüchen eröffnet das Gesetz über den sogenannten Restschadensersatz (§ 852 BGB) die Möglichkeit, Gelder zurückzuerhalten.

„Auch wenn der Europäische Gerichtshof nicht verpflichtet ist, den Schlussanträgen zu folgen, geschieht dies in der Praxis häufig. Sollte der EuGH die Einschätzung des Generalanwalts bestätigen, wird dies die Durchsetzung von Verbraucheransprüchen in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten erheblich erleichtern. Für die Anbieter illegaler Online-Glücksspiele bedeutet dies zugleich ein massives finanzielles Risiko“, betont Dr. Gerrit W. Hartung. Die Chancen für geschädigte Online-Glücksspieler, ihre Verluste erfolgreich zurückzufordern, sind daher so hoch wie nie. Wer bislang gezögert hat, sollte prüfen lassen, ob seine Ansprüche geltend gemacht werden können. Rückforderungen sind grundsätzlich bis zu zehn Jahre möglich.

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