Tag Archives: Lebensversicherung

Wirtschaft

Lebensversicherungen: Unklare Steuerberechnungen können Auszahlungen beeinflussen

Die Auszahlung von Lebens- und Rentenversicherungen markiert für viele Versicherungsnehmer den Abschluss eines langfristigen Vertrags.

BildDabei zeigt sich in der Praxis, dass die zugrunde liegenden Abrechnungen nicht immer ohne Weiteres nachvollziehbar sind, insbesondere im Hinblick auf die Berechnung der Kapitalertragsteuer. Im Rahmen von Auswertungen verschiedener Vertragsabrechnungen wird deutlich, dass es in Einzelfällen zu Abweichungen bei der steuerlichen Behandlung kommen kann. Betroffen ist dabei vor allem die Frage, auf welcher Grundlage die Kapitalertragsteuer berechnet wird.

Grundsätzlich unterliegt nicht die gesamte Auszahlung der Besteuerung, sondern ausschließlich der tatsächlich erzielte Ertrag. Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen den eingezahlten Beiträgen und der ausgezahlten Leistung.

Kleine Fehler können viel Aufwand verursachen

In der Praxis zeigen sich jedoch vereinzelt Konstellationen, in denen entweder Kapitalertragsteuer ausgewiesen wird, obwohl nach den zugrunde liegenden Daten kein steuerpflichtiger Gewinn vorliegt, oder die Steuer auf eine weiter gefasste Bemessungsgrundlage angewendet wird als gesetzlich vorgesehen.

„Die Systematik der Besteuerung ist grundsätzlich klar. In der konkreten Umsetzung haben wir festgestellt, dass es sehr häufig zu Abweichungen kommt, die für Versicherungsnehmer nicht ohne Weiteres erkennbar sind“,
erklärt Mathias Hillebrand, Geschäftsführer der SNOW Analytics GmbH.

Die steuerliche Einordnung von Lebensversicherungen hängt von mehreren Faktoren ab. Neben der Frage, ob überhaupt ein Ertrag erzielt wurde, spielen auch die Laufzeit des Vertrags sowie das Alter des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Rolle. Diese Kombination führt dazu, dass eine pauschale Betrachtung häufig nicht ausreicht.

Vor diesem Hintergrund gewinnt die Nachvollziehbarkeit der Abrechnung an Bedeutung. Eine transparente Darstellung der Berechnungsgrundlagen ist entscheidend, um den ausgewiesenen Auszahlungsbetrag einordnen zu können.

Interne Auswertungen der SNOW Analytics GmbH zeigen, dass insbesondere bei langfristigen Verträgen eine differenzierte Betrachtung sinnvoll sein kann. Ziel ist dabei nicht, bestehende Abrechnungen pauschal in Frage zu stellen, sondern die zugrunde liegenden Berechnungen verständlich und überprüfbar zu machen.

Sie sind unsicher, ob die Kapitalertragssteuer in der Abrechnung Ihrer Lebensversicherung korrekt ausgewiesen wurde? Auf der Webseite der SNOW Analytics GmbH erhalten Sie weitere Informationen, um Ihre Abrechnung zu prüfen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

SNOW Analytics GmbH
Herr Mathias Hillebrand
Rudolf-Diesel-Straße 11
69115 Heidelberg
Deutschland

fon ..: 015128862000
web ..: https://snow-analytics.com/
email : presse@snow-analytics.com

Viele Lebens- und Rentenversicherungsverträge entwickeln sich wirtschaftlich anders als ursprünglich erwartet. Gleichzeitig zeigt die Rechtsprechung, dass unter bestimmten Voraussetzungen weitergehende Ansprüche bestehen können.

Die Durchsetzung solcher Ansprüche setzt jedoch eine nachvollziehbare und belastbare Darlegung voraus. Genau hier setzen wir an.

Wir erstellen finanzmathematische Gutachten, die die wirtschaftlichen Zusammenhänge von Versicherungsverträgen transparent aufbereiten. Grundlage unserer Arbeit sind konkrete Vertragsdaten, Geschäftsberichte und die tatsächliche Ertragslage der Versicherungsunternehmen.

Ein besonderer Fokus liegt auf der Nachvollziehbarkeit: Unsere Gutachten sind so aufgebaut, dass sie sowohl fachlich fundiert als auch für Gerichte und Verfahrensbeteiligte verständlich sind.

Wir arbeiten unabhängig und gehen keine exklusiven Kooperationen ein. Auftraggeber sind Versicherungsnehmer selbst oder von ihnen beauftragte Rechtsanwälte. Maßgeblich ist ausschließlich die sachliche Analyse der Fakten.

Neben der Gutachtenerstellung fördern wir den fachlichen Austausch zu diesem Themenfeld. Wir bieten Schulungen und Einordnungen an und schaffen eine Plattform für den Dialog zwischen Recht und Wirtschaft.

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Wirtschaft

Vertragshilfe24: Lebensversicherte sollten Überschussbeteiligungen prüfen lassen

Vertragshilfe24 macht auf mögliche Unstimmigkeiten bei Überschussbeteiligungen von Lebensversicherungen aufmerksam. Experten empfehlen insbesondere ältere Verträge fachlich prüfen zu lassen.

BildVertragshilfe24 informiert über mögliche Ansprüche aus Lebensversicherungen: Viele Kundinnen und Kunden könnten bei Überschussbeteiligungen weniger erhalten haben, als ihnen tatsächlich zusteht. Ein Experteninterview mit Versicherungsmathematiker Prof. Dr. Philipp Schade erklärt, warum eine fachliche Prüfung sinnvoll sein kann.

Berlin, 26. Mai 2026 – Lebensversicherungen gehören für viele Verbraucherinnen und Verbraucher seit Jahrzehnten zu den wichtigsten privaten Vorsorgeprodukten. Doch gerade bei älteren Verträgen stellt sich häufig die Frage, ob die ausgezahlten Beträge tatsächlich den vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen entsprechen. Vertragshilfe24 macht deshalb auf ein Thema aufmerksam, das viele Versicherte unterschätzen: die korrekte Beteiligung an den Überschüssen der Lebensversicherung.

Auf einen Blick

* Unklare oder fehlerhafte Überschussbeteiligungen könnten dazu führen, dass Versicherte weniger ausgezahlt bekommen haben als möglich gewesen wäre.
* Experteneinschätzungen deuten auf mögliche Defizite in einer Vielzahl von Verträgen hin, insbesondere bei älteren Policen.
* Eine fachliche Prüfung der Vertragsunterlagen kann helfen, potenzielle Mehrerlöse zu identifizieren.

Im Mittelpunkt steht ein Experteninterview mit dem Versicherungsmathematiker Prof. Dr. Philipp Schade. Darin erläutert er, dass Versicherer ihre Kundinnen und Kunden grundsätzlich an erzielten Überschüssen beteiligen müssen. Nach seiner Einschätzung wurden bei einem erheblichen Teil der geprüften Verträge die Versicherten nicht angemessen an diesen Überschüssen beteiligt. Vertragshilfe24 greift diese Einschätzung auf und bietet Betroffenen eine kostenlose Erstprüfung ihrer Vertragsunterlagen an.

Fehlende Transparenz bei Auszahlungen und Vertragswerten

Besonders relevant ist das Thema für Versicherte, deren Lebensversicherung bereits ausgezahlt wurde, gekündigt werden soll oder deren Vertragswert deutlich hinter den Erwartungen zurückbleibt. Häufig verlassen sich Kundinnen und Kunden auf die Abrechnung des Versicherers, ohne nachvollziehen zu können, ob die Überschussbeteiligung korrekt berechnet wurde. Genau hier setzt Vertragshilfe24 an: Die Plattform möchte Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, ihre Möglichkeiten besser zu verstehen und mögliche Mehrerlöse prüfen zu lassen.

_“Viele Versicherte wissen nicht, dass ihnen unter Umständen mehr Geld zustehen kann, als sie bislang erhalten haben. Eine Lebensversicherung sollte deshalb nicht vorschnell gekündigt oder ungeprüft akzeptiert werden“_, erklärt Vertragshilfe24.

Entscheidend sei, die Unterlagen fachlich auszuwerten und mögliche Ansprüche auf Basis nachvollziehbarer Berechnungen zu prüfen.

Rechtliche Einordnung und Prüfansatz

Auch die Rechtsprechung hat die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern in den vergangenen Jahren gestärkt. In Veröffentlichungen von Vertragshilfe24 wird unter anderem auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus den Jahren 2020 und 2024 verwiesen, die für die Berechnung und Begründung möglicher Ansprüche aus Lebensversicherungen relevant sein können.

Nach Einschätzung von Prof. Dr. Schade reicht es dabei häufig nicht aus, pauschal auf Kennzahlen wie Eigenkapitalrendite oder Nettoverzinsung zu verweisen. Für eine erfolgreiche Durchsetzung möglicher Ansprüche komme es vielmehr auf eine fachlich belastbare Berechnung an, die den Anforderungen der Rechtsprechung entspricht. Vertragshilfe24 verweist deshalb auf die Bedeutung professioneller Unterstützung durch versicherungsmathematische Analyse und rechtliche Begleitung.

Verbraucherinnen und Verbraucher können über Vertragshilfe24 prüfen lassen, ob ihre Lebensversicherung betroffen sein könnte. Die Prüfung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn die Auszahlung deutlich niedriger ausfiel als erwartet, wenn ein Vertrag vorzeitig beendet werden soll oder wenn Unsicherheit über die Höhe der Überschussbeteiligung besteht.

Über Vertragshilfe24

Vertragshilfe24 ist eine Verbraucherplattform der auxinum GmbH und informiert über Möglichkeiten zur Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen aus bestehenden oder beendeten Verträgen. Ein Schwerpunkt liegt auf Lebensversicherungen, Rentenversicherungen und verwandten Finanz- und Vorsorgethemen. Die Plattform stellt Informationen, Expertenbeiträge und eine kostenlose Vertragsprüfung bereit, damit Verbraucherinnen und Verbraucher besser einschätzen können, ob ihnen aus bestehenden oder bereits abgerechneten Verträgen weitere Ansprüche zustehen könnten.

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Wirtschaft

Was sich im Juni 2026 beim Widerrufsrecht von Lebensversicherungen verändert

Der Gesetzgeber hat das Widerrufsrecht bei Lebens- und Rentenversicherungen neu geregelt und damit eine lange umstrittene Rechtslage verändert.

BildIm Zentrum steht die Frage, wie weit formale Fehler beim Vertragsschluss rechtlich wirken dürfen und wo künftig zeitliche Grenzen gezogen werden. Die Neuregelung schafft mehr Klarheit, wirft zugleich aber neue Fragen zur Einordnung bestehender Verträge auf.

Ein Thema, das lange im Hintergrund stand

Das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen gehört zu den Themen, die über viele Jahre eher ein Spezialgebiet des Versicherungsrechts waren. Erst durch die zunehmende gerichtliche Auseinandersetzung und die wirtschaftliche Bedeutung langfristiger Versicherungsverträge rückte das Thema stärker in den öffentlichen Fokus.

Im Kern geht es dabei um eine vergleichsweise einfache Frage: Wurde ein Versicherungsnehmer beim Abschluss seines Vertrags ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt?

Gerade diese formale Frage entwickelte erhebliche praktische Tragweite. Denn nach der bisherigen Rechtslage konnte eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung dazu führen, dass die gesetzliche Widerrufsfrist nie zu laufen begann. In der öffentlichen Diskussion etablierte sich hierfür der Begriff des „ewigen Widerrufsrechts“.

Mit der gesetzlichen Neuregelung, die am 19. Juni 2026 in Kraft tritt, verändert sich dieser rechtliche Rahmen nun deutlich. Das betrifft nicht nur neue Vertragsabschlüsse, sondern auch die grundsätzliche Einordnung des Widerrufsrechts im Versicherungsrecht.

Wie das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ entstanden ist

Das Widerrufsrecht dient dem Verbraucherschutz. Es soll sicherstellen, dass Verbraucher eine informierte Entscheidung treffen können und die Möglichkeit erhalten, einen Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist zu überdenken.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Verbraucher ordnungsgemäß über dieses Recht belehrt wird. Genau an dieser Stelle lag in vielen älteren Versicherungsverträgen das Problem. Besonders betroffen waren Verträge, die nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen wurden. Dieses Modell war über viele Jahre gängige Praxis. Dabei erhielt der Versicherungsnehmer die vollständigen Vertragsunterlagen häufig erst nach Antragstellung.

Die Rechtsprechung stellte später zunehmend strengere Anforderungen an die Widerrufsbelehrung. Bereits kleinere Abweichungen konnten dazu führen, dass die Belehrung als fehlerhaft angesehen wurde.

Die Folge war weitreichend: Wenn die Belehrung nicht ordnungsgemäß erfolgte, begann die Widerrufsfrist nach der damaligen Rechtslage nicht zu laufen. Damit blieb der Widerruf grundsätzlich auch viele Jahre nach Vertragsschluss möglich.

Warum fehlerhafte Belehrungen so weitreichende Folgen hatten

Die Bedeutung des Widerrufsrechts liegt darin, dass es nicht lediglich einzelne Vertragsbestandteile betrifft. Ein wirksamer Widerruf kann den gesamten Vertrag erfassen und zu einer Rückabwicklung führen. Gerade bei Lebens- und Rentenversicherungen hat dies erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen. Denn diese Verträge laufen häufig über Jahrzehnte hinweg und betreffen erhebliche Beitragssummen.

Damit wurde die Frage der Widerrufsbelehrung zunehmend zu einem zentralen rechtlichen Ansatzpunkt. Es ging nicht mehr nur um eine formale Informationspflicht, sondern um die grundlegende Wirksamkeit der Widerrufsfrist selbst.

Die Diskussion zeigte zugleich, wie stark formale Anforderungen im Verbraucherschutzrecht wirken können. Eine unzureichende Belehrung konnte dazu führen, dass Versicherungsnehmer auch lange nach Vertragsschluss noch rechtliche Möglichkeiten offenstanden.

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Die Entwicklung des Widerrufsrechts wurde maßgeblich durch die Rechtsprechung geprägt. Besonders der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen die Rechte von Versicherungsnehmern gestärkt und die Bedeutung fehlerhafter Belehrungen hervorgehoben. Von zentraler Bedeutung war insbesondere die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. April 2015 (Az. IV ZR 103/15). In diesem Urteil stellte der BGH klar, dass der Rückabwicklungsanspruch erst mit der Erklärung des Widerrufs entsteht. Damit begann auch die Verjährung nicht bereits mit Vertragsschluss, sondern erst ab dem Zeitpunkt des tatsächlichen Widerrufs.

In weiteren Entscheidungen vom 21. Februar 2018 (Az. IV ZR 304/16 und IV ZR 385/16) bestätigte der Bundesgerichtshof diese Linie und konkretisierte die Anforderungen an die rechtliche Einordnung der Rückabwicklung. Die Entscheidungen machten deutlich, dass der Widerruf nicht lediglich eine theoretische Möglichkeit darstellt, sondern konkrete wirtschaftliche Folgen entfalten kann.

Auch in jüngerer Zeit blieb das Thema Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. So wird insbesondere auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. Dezember 2024 (Az. IV ZR 191/22) verwiesen, in der die Bedeutung fehlerhafter Belehrungen erneut hervorgehoben wurde.

Die Rechtsprechung hat damit über Jahre hinweg einen Rahmen geschaffen, in dem fehlerhafte Belehrungen erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen konnten.

Die gesetzliche Neuregelung zum 19. Juni 2026

Mit dem „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts“ wird dieser rechtliche Zustand nun neu geordnet. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz Ende 2025 beziehungsweise Anfang 2026 verabschiedet. Die wesentlichen Änderungen treten am 19. Juni 2026 in Kraft.

Kern der Reform ist die Einführung einer absoluten Ausschlussfrist für das Widerrufsrecht bei Lebens- und Rentenversicherungen.

Nach der Neuregelung soll das Widerrufsrecht künftig spätestens „24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss“ erlöschen. Auch dann, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Grundlage hierfür ist insbesondere der neue § 152 VVG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts.

Damit wird die bisherige Möglichkeit eines zeitlich praktisch unbegrenzten Widerrufs deutlich eingeschränkt.

Der Gesetzgeber verfolgt damit erklärtermaßen das Ziel größerer Rechtssicherheit. In den Gesetzesmaterialien und begleitenden Stellungnahmen wird hervorgehoben, dass langfristig offene Widerrufsmöglichkeiten zu erheblicher Unsicherheit führen können. Gleichzeitig soll das Widerrufsrecht grundsätzlich erhalten bleiben, jedoch stärker an feste zeitliche Grenzen gebunden werden.

Zwischen Rechtssicherheit und Verbraucherschutz

Die Diskussion um die Reform zeigt ein grundlegendes Spannungsfeld des Verbraucherschutzrechts. Auf der einen Seite steht das Interesse an Rechtssicherheit. Verträge sollen nach einer gewissen Zeit Bestand haben und nicht dauerhaft in Frage gestellt werden können. Dieses Interesse betrifft nicht nur Unternehmen, sondern die Stabilität langfristiger Rechtsbeziehungen insgesamt.

Auf der anderen Seite steht der Gedanke des Verbraucherschutzes. Wenn gesetzliche Informationspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt werden, soll dies nicht folgenlos bleiben. Die bisherige Rechtslage gewichtete diesen Schutzgedanken besonders stark. Die Reform verschiebt das Verhältnis nun stärker in Richtung zeitlicher Begrenzung und rechtlicher Stabilität.

Diese Veränderung bedeutet jedoch nicht, dass formale Fehler künftig bedeutungslos wären. Vielmehr verändert sich der Rahmen, innerhalb dessen sie rechtlich relevant werden können.

Was sich dadurch praktisch verändern kann

Die praktischen Auswirkungen der Neuregelung hängen stark vom jeweiligen Einzelfall ab. Maßgeblich sind insbesondere:

– der Zeitpunkt des Vertragsschlusses,
– die konkrete Gestaltung der Vertragsunterlagen,
– sowie die Frage, ob bereits rechtliche Schritte eingeleitet wurden.
Besonders relevant ist dabei die Unterscheidung zwischen Altverträgen und Verträgen, die nach Inkrafttreten der Neuregelung geschlossen werden.

In der juristischen Diskussion wird derzeit intensiv darüber debattiert, welche Übergangsregelungen gelten und wie bestehende Altverträge rechtlich einzuordnen sind. Teilweise wird vertreten, dass ältere Verträge weiterhin nach der bisherigen Rechtslage beurteilt werden müssen, während andere Stimmen von weitergehenden Auswirkungen der Reform ausgehen

Unabhängig davon zeigt die Entwicklung vor allem eines: Die rechtliche Bewertung von Lebensversicherungen bleibt dynamisch und stark von Gesetzgebung und Rechtsprechung geprägt.

Was die Neuregelung nicht erfasst

Die gesetzliche Anpassung zum Widerrufsrecht betrifft in ihrem Kern die Frage, unter welchen Voraussetzungen und innerhalb welcher Fristen ein Vertrag aufgrund formaler Fehler bei der Belehrung rückabgewickelt werden kann. Damit ist jedoch nicht gesagt, dass sich die rechtliche Bewertung von Lebensversicherungsverträgen insgesamt auf diesen Aspekt beschränkt.

Vielmehr zeigt sich, dass der Widerruf nur eine von mehreren möglichen Betrachtungsebenen darstellt. Während er an formale Anforderungen beim Vertragsschluss anknüpft, betreffen andere rechtliche Ansätze die wirtschaftliche Ausgestaltung und Durchführung des Vertrags über die gesamte Laufzeit hinweg.

Die Neuregelung führt daher nicht dazu, dass eine weitergehende rechtliche Prüfung entbehrlich wird. Sie verschiebt lediglich den Rahmen für einen bestimmten Zugangspunkt.

In der Praxis bleibt damit die Frage bestehen, wie ein Vertrag sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich einzuordnen ist. Diese Einordnung kann – unabhängig vom Widerrufsrecht – unterschiedliche Ansatzpunkte umfassen, die jeweils einer eigenständigen Prüfung bedürfen.

Fazit

Die Änderungen zum 19. Juni 2026 markieren eine der bedeutendsten Anpassungen des Widerrufsrechts bei Lebens- und Rentenversicherungen seit Jahren.

Über lange Zeit konnte eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung dazu führen, dass Versicherungsnehmer auch viele Jahre nach Vertragsschluss noch rechtliche Möglichkeiten offenstanden. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat diese Entwicklung maßgeblich geprägt und den Verbraucherschutz in diesem Bereich gestärkt.

Mit der neuen gesetzlichen Regelung verschiebt sich der Schwerpunkt nun deutlich in Richtung fester Ausschlussfristen und größerer Rechtssicherheit.

Gleichzeitig bleibt die Einordnung im Einzelfall komplex. Denn die Auswirkungen hängen weiterhin von den konkreten Vertragsunterlagen, dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und der jeweiligen rechtlichen Konstellation ab.

Damit zeigt sich erneut, dass Lebensversicherungen nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich langfristige Vertragsverhältnisse sind, deren Bewertung sich mit der Entwicklung von Rechtsprechung und Gesetzgebung verändern kann.

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Viele Lebens- und Rentenversicherungsverträge entwickeln sich wirtschaftlich anders als ursprünglich erwartet. Gleichzeitig zeigt die Rechtsprechung, dass unter bestimmten Voraussetzungen weitergehende Ansprüche bestehen können.

Die Durchsetzung solcher Ansprüche setzt jedoch eine nachvollziehbare und belastbare Darlegung voraus. Genau hier setzen wir an.

Wir erstellen finanzmathematische Gutachten, die die wirtschaftlichen Zusammenhänge von Versicherungsverträgen transparent aufbereiten. Grundlage unserer Arbeit sind konkrete Vertragsdaten, Geschäftsberichte und die tatsächliche Ertragslage der Versicherungsunternehmen.

Ein besonderer Fokus liegt auf der Nachvollziehbarkeit: Unsere Gutachten sind so aufgebaut, dass sie sowohl fachlich fundiert als auch für Gerichte und Verfahrensbeteiligte verständlich sind.

Wir arbeiten unabhängig und gehen keine exklusiven Kooperationen ein. Auftraggeber sind Versicherungsnehmer selbst oder von ihnen beauftragte Rechtsanwälte. Maßgeblich ist ausschließlich die sachliche Analyse der Fakten.

Neben der Gutachtenerstellung fördern wir den fachlichen Austausch zu diesem Themenfeld. Wir bieten Schulungen und Einordnungen an und schaffen eine Plattform für den Dialog zwischen Recht und Wirtschaft.

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Wirtschaft

Goldige Zeiten auch in der Krise

Volatilität an den Börsen und eine Kombination aus Nullzins, Strafgebühren und Inflation bei Bankeinlagen: Bei sicherheitsorientierten Anlegern rückt Gold im Vermögensschutz wieder in den Fokus.

BildGerade die Inflation sorgt für große Bedenken bei Investoren. Die Erzeugerpreise, die als Indikator für die Inflation gelten, bleiben auf Rekordjagd. Allein im Oktober sind sie um mehr als 18 Prozent in die Höhe geschossen. Das ist ein größerer Zuwachs als in der Ölkrise der 70er Jahre. Die Inflationsrate lag im Dezember mit 5,3 Prozent bereits so hoch wie seit 1992 nicht mehr und deutlich über der Zielmarke von zwei Prozent. Und: Die Bundesbank rechnet zum Jahresauftakt mit einem gleichbleibend extrem hohen Preisdruck. Im letzten Monat des Jahres 2021 stiegen laut dem US-Arbeitsministerium die Verbraucherpreise um satte sieben Prozent. Das war der höchste Zuwachs seit fast 40 Jahren. Im November hatte die Teuerungsrate noch bei 6,8 Prozent gelegen.

„Das geht einher mit großen Volatilitäten an den Börsen und eine toxische Kombination aus Nullzins, Strafgebühren und Inflation bei Bankeinlagen. Das kann zu schwerwiegenden Rückgängen bei den Spareinlagen führen. Daher rückt die Frage nach dem Vermögensschutz wieder vermehrt in den Fokus“, sagt Hannes Fahrnberger, CEO der Versicherungsgesellschaft Vienna-Life Lebensversicherung AG (www.vienna-life.li) in Liechtenstein, das zur internationalen Holding Vienna Insurance Group in Wien gehört.

Als zusätzliches Problem hat Hannes Fahrnberger ausgemacht, dass es nicht mehr die eine Lösung im Vermögensschutz gibt. Auch einfach zuzusehen, wie Festgeld, Aktien oder Anleihen schwanken und zum Teil unwiederbringlich an Wert verlören, sei keine gute Idee. „Es ist nicht empfehlenswert, alle Eier in einen Korb zu legen. Anlegerinnen und Anleger sollten sich mit zusätzlichen Assets befassen, um ihr Depot krisenfester aufzustellen und gegen weitere Rückschläge zu wappnen, sei es eine hohe Inflation, wachsende Staatsschulden oder Konjunkturrückschläge.“

Für den Kapitalmarktexperten steht vor allem Gold im Fokus. Die Investoren haben dafür im Vergleich zum Vorjahr 40 Prozent mehr in Gold angelegt – ein neuer Rekord. Der Goldpreis ist innerhalb von drei Jahren um 50 Prozent gestiegen. Das bedeutet: Gold besitzt also weiterhin eine sehr hohe Attraktivität in der Wertsicherung und verfügt über weitreichende Wertsteigerungspotenziale.

Mit dem Fonds „Vienna-Life GoldInvest Plus Fund“ (ISIN: LI0038980699) trägt die Vienna-Life Lebensversicherung AG diesen Ansprüchen der Anleger im Vermögensschutz seit vielen Jahren Rechnung. Das Anlageziel dieses Fonds besteht darin, das Fondsvermögen überwiegend in physisches Gold zu investieren. Dieses Gold wird physisch bei der Depotbank oder bei einer ihrer Depotstellen hinterlegt. Bis zu 20 Prozent des Fondsvermögens können in Anteile von Anlagegesellschaften investiert werden, die in Gold Futures investieren. Der Fonds hat in den vergangenen fünf Jahren mehr als 30 Prozent zugelegt.

„Damit leisten wir einen echten Beitrag zum Vermögensschutz und Vermögensaufbau. Edelmetalle sind in einer guten Portfoliostruktur unabdingbar und Teil einer professionellen Streuung. Das Edelmetall ist der herausragende Stabilisator für sicherheitsorientierte Anlegerinnen und Anleger und jederzeit schnell handelbar, ob physisch oder als Wertpapier“, betont Hannes Fahrnberger.

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Vienna-Life Lebensversicherung AG
Herr Hannes Fahrnberger
Industriestraße 2
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Liechtenstein

fon ..: +423 235 0660
web ..: http://www.vienna-life.li
email : office@vienna-life.li

Über die Vienna-Life AG

Die Vienna-Life AG ist ein Lebensversicherungsunternehmen mit Sitz in Liechtenstein, das zur internationalen Versicherungsgruppe Vienna Insurance Group in Wien gehört. Die Vienna-Life gehört zu den anerkannten und etablierten Spezialanbietern für flexible fonds- und anteilsgebundene Lebens- und Rentenversicherungslösungen, die nach liechtensteinischem Versicherungsgesetz aufgelegt sind, und wird von Hannes Fahrnberger geführt. Ein Schwerpunkt der Gesellschaft liegt im deutschen Markt. Die Lösungen der Vienna-Life AG konzentrieren sich darauf, das Vermögen gerade auch in sehr dynamischen und disruptiven Zeiten langfristig zu erhalten und es strukturiert und steuerlich und strategisch optimiert an die nächste Generation weitergeben zu können. Dafür setzt die Gesellschaft seit vielen Jahren die „Vermögensbildungs-Police“ und die „Private Wealth Police“ ein: Beide Produkte zielen durch eine intelligente Strukturierung der Vermögenswerte auf den nachhaltigen Erfolg im persönlichen Vermögensmanagement, beim Kapitalschutz und in der Altersvorsorge ab. Innerhalb der Lösungen ist eine große Bandbreite an Vermögensverwaltungsstrategien erhältlich, von der Fondsvermögensverwaltung über passive Indexfonds (ETF) bis hin zu Edelmetallfonds und Geldmarktfonds für abgesicherte Liquidität. Der Anleger entscheidet im Sinne Flexibilität, Transparenz und Kenntnis über die Vermögensanlage selbst, in welche Investmentfonds im Rahmen der Lebens- und Rentenversicherung investiert wird. Da in Liechtenstein das Sicherungsvermögen im Konkursfall der Versicherungsgesellschaft eine Sondermasse darstellt, sind die Produkte der Vienna-Life AG und damit die Vermögen der Kunden in einer Insolvenzsituation umfassend geschützt. Weitere Informationen unter www.vienna-life.li

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