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Wirtschaft

Reform des Widerrufsrechts: Neue Fristen bei Lebensversicherungen ab dem 19. Juni

Mit Wirkung zum 19. Juni tritt eine gesetzliche Neuregelung in Kraft, die das Widerrufsrecht bei Lebens- und Rentenversicherungen neu fasst.

BildIm Mittelpunkt steht die Einführung klarer zeitlicher Grenzen für den Widerruf. Auch in Fällen, in denen die ursprüngliche Widerrufsbelehrung fehlerhaft war.

Widerrufsrecht: Was bisher galt

Bislang konnte eine unzureichende Belehrung dazu führen, dass die gesetzliche Widerrufsfrist nicht zu laufen begann. In der Praxis wurde dies häufig als sogenanntes „ewiges Widerrufsrecht“ bezeichnet. Unter bestimmten Voraussetzungen bestand dadurch die Möglichkeit, Verträge auch viele Jahre nach ihrem Abschluss noch zu widerrufen.

Mit der gesetzlichen Anpassung wird dieser Zustand nun neu geordnet. Künftig soll das Widerrufsrecht auch bei fehlerhaften Belehrungen zeitlich begrenzt sein. Ziel des Gesetzgebers ist es, die rechtliche Situation zu vereinheitlichen und langfristige Unsicherheiten bei bestehenden Verträgen zu reduzieren.

_“Die Neuregelung schafft in erster Linie Klarheit im Hinblick auf den Widerruf als formalen Ansatzpunkt“_, erklärt Mathias Hillebrand, Geschäftsführer der SNOW Analytics GmbH. _“Gleichzeitig bleibt die rechtliche Bewertung von Lebensversicherungsverträgen ein vielschichtiges Thema. Das Widerrufsrecht war nur ein möglicher Prüfweg – daneben bestehen weitere, teilweise wesentlich tiefgreifendere rechtliche Ansatzpunkte, die für Versicherungsnehmer von Bedeutung sein können.“_

Lebensversicherungen: Kunden haben trotzdem noch Chancen

Der Widerruf wegen formaler Fehler stellt nur eine von mehreren rechtlichen Perspektiven auf einen Versicherungsvertrag dar. Während er an formale Voraussetzungen beim Vertragsschluss anknüpft, betreffen andere Fragestellungen die wirtschaftliche Ausgestaltung und Entwicklung des Vertrags über die gesamte Laufzeit hinweg.

Unabhängig von der aktuellen Änderung können sich im Einzelfall weiterhin Ansatzpunkte für eine rechtliche Prüfung ergeben. Hierzu zählen beispielsweise die Wirksamkeit einzelner Vertragsklauseln, bereicherungsrechtliche Fragestellungen oder die Möglichkeit einer nachträglichen Einordnung von Vertragswerten.

Die Reform des Widerrufsrechts führt damit nicht zu einem vollständigen Wegfall rechtlicher Betrachtungsmöglichkeiten, sondern zu einer Verschiebung innerhalb des bestehenden Rahmens.

Vor diesem Hintergrund gewinnt die differenzierte Einordnung einzelner Verträge weiter an Bedeutung. Insbesondere bei langfristigen Versicherungsverhältnissen zeigt sich, dass rechtliche und wirtschaftliche Aspekte eng miteinander verbunden sind und nicht isoliert betrachtet werden können.

_“Aus unserer Sicht sollte jeder Versicherungsnehmer die Möglichkeit nutzen, seinen bestehenden oder bereits gekündigten Lebensversicherungsvertrag individuell und professionell analysieren zu lassen“_, ergänzt Hillebrand. _“Welche rechtliche Grundlage für eine weiterführende Prüfung durch einen Fachanwalt herangezogen wird, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Der Widerruf war dabei nur ein möglicher Ansatzpunkt, entscheidend bleibt die umfassende Betrachtung des gesamten Vertrags, seiner Entwicklung und der zugrunde liegenden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen.“_

Die SNOW Analytics GmbH bietet Versicherungsnehmern hierfür eine unverbindliche Vorprüfung bestehender Lebensversicherungsverträge an. Im Rahmen dieser Analyse wird geprüft, welche wirtschaftlichen Ansprüche sich aus dem individuellen Vertragsverlauf ergeben können und welche Differenz zwischen der tatsächlichen Vertragsentwicklung und einer sachgerechten Bewertung besteht.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

SNOW Analytics GmbH
Herr Mathias Hillebrand
Rudolf-Diesel-Straße 11
69115 Heidelberg
Deutschland

fon ..: 015128862000
web ..: https://snow-analytics.com/
email : presse@snow-analytics.com

Viele Lebens- und Rentenversicherungsverträge entwickeln sich wirtschaftlich anders als ursprünglich erwartet. Gleichzeitig zeigt die Rechtsprechung, dass unter bestimmten Voraussetzungen weitergehende Ansprüche bestehen können.

Die Durchsetzung solcher Ansprüche setzt jedoch eine nachvollziehbare und belastbare Darlegung voraus. Genau hier setzen wir an.

Wir erstellen finanzmathematische Gutachten, die die wirtschaftlichen Zusammenhänge von Versicherungsverträgen transparent aufbereiten. Grundlage unserer Arbeit sind konkrete Vertragsdaten, Geschäftsberichte und die tatsächliche Ertragslage der Versicherungsunternehmen.

Ein besonderer Fokus liegt auf der Nachvollziehbarkeit: Unsere Gutachten sind so aufgebaut, dass sie sowohl fachlich fundiert als auch für Gerichte und Verfahrensbeteiligte verständlich sind.

Wir arbeiten unabhängig und gehen keine exklusiven Kooperationen ein. Auftraggeber sind Versicherungsnehmer selbst oder von ihnen beauftragte Rechtsanwälte. Maßgeblich ist ausschließlich die sachliche Analyse der Fakten.

Neben der Gutachtenerstellung fördern wir den fachlichen Austausch zu diesem Themenfeld. Wir bieten Schulungen und Einordnungen an und schaffen eine Plattform für den Dialog zwischen Recht und Wirtschaft.

Pressekontakt:

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Wirtschaft

Was sich im Juni 2026 beim Widerrufsrecht von Lebensversicherungen verändert

Der Gesetzgeber hat das Widerrufsrecht bei Lebens- und Rentenversicherungen neu geregelt und damit eine lange umstrittene Rechtslage verändert.

BildIm Zentrum steht die Frage, wie weit formale Fehler beim Vertragsschluss rechtlich wirken dürfen und wo künftig zeitliche Grenzen gezogen werden. Die Neuregelung schafft mehr Klarheit, wirft zugleich aber neue Fragen zur Einordnung bestehender Verträge auf.

Ein Thema, das lange im Hintergrund stand

Das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen gehört zu den Themen, die über viele Jahre eher ein Spezialgebiet des Versicherungsrechts waren. Erst durch die zunehmende gerichtliche Auseinandersetzung und die wirtschaftliche Bedeutung langfristiger Versicherungsverträge rückte das Thema stärker in den öffentlichen Fokus.

Im Kern geht es dabei um eine vergleichsweise einfache Frage: Wurde ein Versicherungsnehmer beim Abschluss seines Vertrags ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt?

Gerade diese formale Frage entwickelte erhebliche praktische Tragweite. Denn nach der bisherigen Rechtslage konnte eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung dazu führen, dass die gesetzliche Widerrufsfrist nie zu laufen begann. In der öffentlichen Diskussion etablierte sich hierfür der Begriff des „ewigen Widerrufsrechts“.

Mit der gesetzlichen Neuregelung, die am 19. Juni 2026 in Kraft tritt, verändert sich dieser rechtliche Rahmen nun deutlich. Das betrifft nicht nur neue Vertragsabschlüsse, sondern auch die grundsätzliche Einordnung des Widerrufsrechts im Versicherungsrecht.

Wie das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ entstanden ist

Das Widerrufsrecht dient dem Verbraucherschutz. Es soll sicherstellen, dass Verbraucher eine informierte Entscheidung treffen können und die Möglichkeit erhalten, einen Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist zu überdenken.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Verbraucher ordnungsgemäß über dieses Recht belehrt wird. Genau an dieser Stelle lag in vielen älteren Versicherungsverträgen das Problem. Besonders betroffen waren Verträge, die nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen wurden. Dieses Modell war über viele Jahre gängige Praxis. Dabei erhielt der Versicherungsnehmer die vollständigen Vertragsunterlagen häufig erst nach Antragstellung.

Die Rechtsprechung stellte später zunehmend strengere Anforderungen an die Widerrufsbelehrung. Bereits kleinere Abweichungen konnten dazu führen, dass die Belehrung als fehlerhaft angesehen wurde.

Die Folge war weitreichend: Wenn die Belehrung nicht ordnungsgemäß erfolgte, begann die Widerrufsfrist nach der damaligen Rechtslage nicht zu laufen. Damit blieb der Widerruf grundsätzlich auch viele Jahre nach Vertragsschluss möglich.

Warum fehlerhafte Belehrungen so weitreichende Folgen hatten

Die Bedeutung des Widerrufsrechts liegt darin, dass es nicht lediglich einzelne Vertragsbestandteile betrifft. Ein wirksamer Widerruf kann den gesamten Vertrag erfassen und zu einer Rückabwicklung führen. Gerade bei Lebens- und Rentenversicherungen hat dies erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen. Denn diese Verträge laufen häufig über Jahrzehnte hinweg und betreffen erhebliche Beitragssummen.

Damit wurde die Frage der Widerrufsbelehrung zunehmend zu einem zentralen rechtlichen Ansatzpunkt. Es ging nicht mehr nur um eine formale Informationspflicht, sondern um die grundlegende Wirksamkeit der Widerrufsfrist selbst.

Die Diskussion zeigte zugleich, wie stark formale Anforderungen im Verbraucherschutzrecht wirken können. Eine unzureichende Belehrung konnte dazu führen, dass Versicherungsnehmer auch lange nach Vertragsschluss noch rechtliche Möglichkeiten offenstanden.

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Die Entwicklung des Widerrufsrechts wurde maßgeblich durch die Rechtsprechung geprägt. Besonders der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen die Rechte von Versicherungsnehmern gestärkt und die Bedeutung fehlerhafter Belehrungen hervorgehoben. Von zentraler Bedeutung war insbesondere die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. April 2015 (Az. IV ZR 103/15). In diesem Urteil stellte der BGH klar, dass der Rückabwicklungsanspruch erst mit der Erklärung des Widerrufs entsteht. Damit begann auch die Verjährung nicht bereits mit Vertragsschluss, sondern erst ab dem Zeitpunkt des tatsächlichen Widerrufs.

In weiteren Entscheidungen vom 21. Februar 2018 (Az. IV ZR 304/16 und IV ZR 385/16) bestätigte der Bundesgerichtshof diese Linie und konkretisierte die Anforderungen an die rechtliche Einordnung der Rückabwicklung. Die Entscheidungen machten deutlich, dass der Widerruf nicht lediglich eine theoretische Möglichkeit darstellt, sondern konkrete wirtschaftliche Folgen entfalten kann.

Auch in jüngerer Zeit blieb das Thema Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. So wird insbesondere auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. Dezember 2024 (Az. IV ZR 191/22) verwiesen, in der die Bedeutung fehlerhafter Belehrungen erneut hervorgehoben wurde.

Die Rechtsprechung hat damit über Jahre hinweg einen Rahmen geschaffen, in dem fehlerhafte Belehrungen erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen konnten.

Die gesetzliche Neuregelung zum 19. Juni 2026

Mit dem „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts“ wird dieser rechtliche Zustand nun neu geordnet. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz Ende 2025 beziehungsweise Anfang 2026 verabschiedet. Die wesentlichen Änderungen treten am 19. Juni 2026 in Kraft.

Kern der Reform ist die Einführung einer absoluten Ausschlussfrist für das Widerrufsrecht bei Lebens- und Rentenversicherungen.

Nach der Neuregelung soll das Widerrufsrecht künftig spätestens „24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss“ erlöschen. Auch dann, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Grundlage hierfür ist insbesondere der neue § 152 VVG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts.

Damit wird die bisherige Möglichkeit eines zeitlich praktisch unbegrenzten Widerrufs deutlich eingeschränkt.

Der Gesetzgeber verfolgt damit erklärtermaßen das Ziel größerer Rechtssicherheit. In den Gesetzesmaterialien und begleitenden Stellungnahmen wird hervorgehoben, dass langfristig offene Widerrufsmöglichkeiten zu erheblicher Unsicherheit führen können. Gleichzeitig soll das Widerrufsrecht grundsätzlich erhalten bleiben, jedoch stärker an feste zeitliche Grenzen gebunden werden.

Zwischen Rechtssicherheit und Verbraucherschutz

Die Diskussion um die Reform zeigt ein grundlegendes Spannungsfeld des Verbraucherschutzrechts. Auf der einen Seite steht das Interesse an Rechtssicherheit. Verträge sollen nach einer gewissen Zeit Bestand haben und nicht dauerhaft in Frage gestellt werden können. Dieses Interesse betrifft nicht nur Unternehmen, sondern die Stabilität langfristiger Rechtsbeziehungen insgesamt.

Auf der anderen Seite steht der Gedanke des Verbraucherschutzes. Wenn gesetzliche Informationspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt werden, soll dies nicht folgenlos bleiben. Die bisherige Rechtslage gewichtete diesen Schutzgedanken besonders stark. Die Reform verschiebt das Verhältnis nun stärker in Richtung zeitlicher Begrenzung und rechtlicher Stabilität.

Diese Veränderung bedeutet jedoch nicht, dass formale Fehler künftig bedeutungslos wären. Vielmehr verändert sich der Rahmen, innerhalb dessen sie rechtlich relevant werden können.

Was sich dadurch praktisch verändern kann

Die praktischen Auswirkungen der Neuregelung hängen stark vom jeweiligen Einzelfall ab. Maßgeblich sind insbesondere:

– der Zeitpunkt des Vertragsschlusses,
– die konkrete Gestaltung der Vertragsunterlagen,
– sowie die Frage, ob bereits rechtliche Schritte eingeleitet wurden.
Besonders relevant ist dabei die Unterscheidung zwischen Altverträgen und Verträgen, die nach Inkrafttreten der Neuregelung geschlossen werden.

In der juristischen Diskussion wird derzeit intensiv darüber debattiert, welche Übergangsregelungen gelten und wie bestehende Altverträge rechtlich einzuordnen sind. Teilweise wird vertreten, dass ältere Verträge weiterhin nach der bisherigen Rechtslage beurteilt werden müssen, während andere Stimmen von weitergehenden Auswirkungen der Reform ausgehen

Unabhängig davon zeigt die Entwicklung vor allem eines: Die rechtliche Bewertung von Lebensversicherungen bleibt dynamisch und stark von Gesetzgebung und Rechtsprechung geprägt.

Was die Neuregelung nicht erfasst

Die gesetzliche Anpassung zum Widerrufsrecht betrifft in ihrem Kern die Frage, unter welchen Voraussetzungen und innerhalb welcher Fristen ein Vertrag aufgrund formaler Fehler bei der Belehrung rückabgewickelt werden kann. Damit ist jedoch nicht gesagt, dass sich die rechtliche Bewertung von Lebensversicherungsverträgen insgesamt auf diesen Aspekt beschränkt.

Vielmehr zeigt sich, dass der Widerruf nur eine von mehreren möglichen Betrachtungsebenen darstellt. Während er an formale Anforderungen beim Vertragsschluss anknüpft, betreffen andere rechtliche Ansätze die wirtschaftliche Ausgestaltung und Durchführung des Vertrags über die gesamte Laufzeit hinweg.

Die Neuregelung führt daher nicht dazu, dass eine weitergehende rechtliche Prüfung entbehrlich wird. Sie verschiebt lediglich den Rahmen für einen bestimmten Zugangspunkt.

In der Praxis bleibt damit die Frage bestehen, wie ein Vertrag sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich einzuordnen ist. Diese Einordnung kann – unabhängig vom Widerrufsrecht – unterschiedliche Ansatzpunkte umfassen, die jeweils einer eigenständigen Prüfung bedürfen.

Fazit

Die Änderungen zum 19. Juni 2026 markieren eine der bedeutendsten Anpassungen des Widerrufsrechts bei Lebens- und Rentenversicherungen seit Jahren.

Über lange Zeit konnte eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung dazu führen, dass Versicherungsnehmer auch viele Jahre nach Vertragsschluss noch rechtliche Möglichkeiten offenstanden. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat diese Entwicklung maßgeblich geprägt und den Verbraucherschutz in diesem Bereich gestärkt.

Mit der neuen gesetzlichen Regelung verschiebt sich der Schwerpunkt nun deutlich in Richtung fester Ausschlussfristen und größerer Rechtssicherheit.

Gleichzeitig bleibt die Einordnung im Einzelfall komplex. Denn die Auswirkungen hängen weiterhin von den konkreten Vertragsunterlagen, dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und der jeweiligen rechtlichen Konstellation ab.

Damit zeigt sich erneut, dass Lebensversicherungen nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich langfristige Vertragsverhältnisse sind, deren Bewertung sich mit der Entwicklung von Rechtsprechung und Gesetzgebung verändern kann.

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Herr Mathias Hillebrand
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Viele Lebens- und Rentenversicherungsverträge entwickeln sich wirtschaftlich anders als ursprünglich erwartet. Gleichzeitig zeigt die Rechtsprechung, dass unter bestimmten Voraussetzungen weitergehende Ansprüche bestehen können.

Die Durchsetzung solcher Ansprüche setzt jedoch eine nachvollziehbare und belastbare Darlegung voraus. Genau hier setzen wir an.

Wir erstellen finanzmathematische Gutachten, die die wirtschaftlichen Zusammenhänge von Versicherungsverträgen transparent aufbereiten. Grundlage unserer Arbeit sind konkrete Vertragsdaten, Geschäftsberichte und die tatsächliche Ertragslage der Versicherungsunternehmen.

Ein besonderer Fokus liegt auf der Nachvollziehbarkeit: Unsere Gutachten sind so aufgebaut, dass sie sowohl fachlich fundiert als auch für Gerichte und Verfahrensbeteiligte verständlich sind.

Wir arbeiten unabhängig und gehen keine exklusiven Kooperationen ein. Auftraggeber sind Versicherungsnehmer selbst oder von ihnen beauftragte Rechtsanwälte. Maßgeblich ist ausschließlich die sachliche Analyse der Fakten.

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Wirtschaft

Neuer Widerrufsbutton ab 2026: Händlerbund entwickelt Lösung und mahnt zur Vorsicht

Ab 19.06.2026 wird der Widerrufsbutton für nahezu alle B2C-Shops verpflichtend. Der Händlerbund fasst zusammen, was geplant ist, und entwickelt dafür eine rechtssichere Lösung.

BildAb dem 19. Juni 2026 müssen nahezu alle B2C-Online-Shops Verbrauchern eine digitale Widerrufsfunktion bereitstellen. Der sogenannte Widerrufsbutton soll es Kunden ermöglichen, ihren Widerruf einfach und eindeutig online zu erklären. Ziel der Regelung ist es, den Verbraucherschutz zu stärken und den Widerrufsprozess zu vereinfachen.

Pflicht für fast alle B2C-Shops

Die Pflicht zur Bereitstellung eines Widerrufsbuttons betrifft nicht nur klassische Online-Händler. Auch Handmade-Shops, die in vielen Fällen das Widerrufsrecht für individualisierte Ware ausschließen, sollten den Button integrieren. Entscheidend ist nicht das Sortiment, sondern die grundsätzliche Möglichkeit, dass über den Shop Verträge geschlossen werden, für die ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen kann.

Klare Anforderungen an Gestaltung und Ablauf

Der Gesetzgeber lässt beim Widerrufsbutton wenig Spielraum. Die Widerrufsfunktion muss für Kunden klar erkennbar und leicht erreichbar sein – entweder als deutlich sichtbarer Button oder als eindeutig benannte, verlinkte Funktion. Der Widerruf selbst muss digital und unmissverständlich erklärt werden können.

Entscheidend ist aber nicht nur der Klick. Dahinter muss ein vollständig funktionierender, rechtssicherer Prozess stehen: Die Widerrufserklärung muss tatsächlich beim Händler ankommen, der Eingang ist unverzüglich zu bestätigen und der gesamte Ablauf muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Genau an diesen Punkten zeigt sich in der Praxis, wie fehleranfällig die Umsetzung sein kann.

Kritik: Der Widerrufsbutton schützt nicht vor Betrug

Der Widerrufsbutton soll Verbraucher vor unseriösen Praktiken schützen. Tatsächlich sollten Verbraucher dennoch wachsam sein und sich nicht allein auf das Vorhandensein dieser Funktion verlassen.

Der Button sagt weder etwas über die Einhaltung weiterer Informationspflichten aus noch darüber, ob Rückabwicklungen in der Praxis tatsächlich reibungslos erfolgen. Händlerbund-CEO Tim Arlt sagt dazu: „Verbraucherschutz entsteht nicht allein durch ein technisches Element, sondern durch transparente Informationen, klare Vertragsbedingungen und erreichbare Ansprechpartner.“

Unterstützung für Händler bei der Umsetzung

Gleichzeitig stellt die neue Pflicht viele Händler vor technische und rechtliche Herausforderungen. Die Bundesregierung selbst scheint mit einem Erfüllungsaufwand von 1.000 Euro pro Shop zu rechnen. Der Händlerbund arbeitet daher an einer zentralen und günstigen Widerrufsbutton-Lösung für seine Mitglieder, die die gesetzlichen Vorgaben vollständig abbildet und eine rechtssichere Umsetzung erleichtern soll. Interessierte Händler können sich ab jetzt hier voranmelden: Zur Anmeldung

Fazit

Der Widerrufsbutton kann den Widerrufsprozess vereinfachen, ist aber kein Allheilmittel. Für Händler bedeutet er zusätzlichen Umsetzungsaufwand, für Verbraucher bietet er lediglich einen weiteren Zugang zum Widerrufsrecht. Entscheidend bleiben transparente Informationen und faire Prozesse auf beiden Seiten.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

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Frau Sandra May
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Über den Händlerbund
Recht im E-Commerce kann kompliziert sein – muss es aber nicht bleiben. Der Händlerbund macht Online-Shops rechtssicher: mit spezialisierter Rechtsberatung, aktuellen Rechtstexten und Unterstützung im Abmahnfall. Damit Händler sich auf ihr Geschäft konzentrieren können, während die rechtlichen Anforderungen verlässlich im Griff bleiben.

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Gesetz erst ab Juni? Das Brand cam/b führt neuen EU-Widerrufsbutton Monate vor der Pflicht ein

Neuer Standard für Verbraucherschutz: cam/b implementiert die neue EU-Widerrufsrichtlinie bereits vor der Frist. Erfahren Sie, wie der Fotokunst-Anbieter auf digitale Transparenz setzt.

BildWUPPERTAL, 07.02.2026 – Erst am 5. Februar 2026 wurde im Bundesgesetzblatt die finale Umsetzung der neuen EU-Richtlinie zur Vereinfachung des Widerrufsrechts verkündet. Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Händler einen leicht zugänglichen Widerrufsbutton anbieten. Der spezialisierte Fotokunst-Anbieter und Spezialist für hochwertige Alu-Dibond Wandbilder cam/b® hat in seinem Online Shop cam-b.store nicht gewartet und die Funktion bereits heute vollständig implementiert.

„Wir warten nicht auf gesetzliche Fristen, wenn es um das Vertrauen unserer Kunden geht“, erklärt Inhaber Dirk Eichler. „Unser Ziel ist es, den Online-Handel respektvoller und transparenter zu gestalten. Dazu gehört, dass ein Widerruf ebenso einfach sein muss wie der Kauf selbst.“

Mehr als nur ein Button: Eine Vision von digitalem Respekt

Die vorzeitige Einführung des Widerrufsbuttons ist Teil einer umfassenden Service-Offensive. Neben der neuen Kündigungsfunktion setzt cam-b.store bereits heute das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) um und garantiert durch die Einhaltung der 30-Tage-Preisregelung maximale Preistransparenz bei Rabattaktionen.

„In einer Zeit von manipulativen Designs und unübersichtlichen Tracking-Verfahren setzen wir auf digitale Entschleunigung und radikale Kundenorientierung“, so Dirk Eichler weiter. Der Shop verzichtet bewusst auf aufdringliche Pop-ups und übermäßige Tracker, um ein respektvolles Einkaufserlebnis zu schaffen.

Weitere honorarfreie Presseberichte und Bilder zum Unternehmen und den Produkten erhalten Sie im Pressearchiv von cam/b® direkt zum Download.

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Gegründet im Januar 2024 betreibt cam/b® den Online Versandhandel cam-b.store mit hochwertigen Premium Alu-Dibond Wandbildern. Als Start-up ist cam/b® regional stark verwurzelt im Bergischen Städtedreieck. Neben vielen eigenen Fotografien sind mit dem Premium Partner Programm auch weitere professionelle Fotografen mit ihren Bildern im Online Store vertreten.

Alle Wandbilder werden ausschließlich in Deutschland hergestellt und sind daher Made in Germany. Auch werden sämtliche Verpackungsmaterialien in Deutschland produziert und sind zu 100 % recyclebar.

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Neue Urteile stärken Verbraucherrechte bei Treppenlift-Verträgen

Verbraucherrechte beim Treppenlift-Kauf durch neue Urteile gestärkt: Widerruf auch bei Maßanfertigungen möglich – und kein Wertersatz, wenn der Einbau noch nicht begonnen hat.

BildDer Einbau eines Treppenlifts ist für viele Menschen mit Mobilitätseinschränkungen eine wichtige Entscheidung – und oft mit hohen Kosten verbunden. Zwei aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG Düsseldorf) stärken nun die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich, wenn es um Widerruf und Wertersatz bei Treppenlift-Verträgen geht.

BGH: Treppenlift-Vertrag ist ein Werkvertrag mit Widerrufsrecht

Der Bundesgerichtshof entschied am 20. Oktober 2021, dass der Kauf und Einbau eines Treppenlifts rechtlich als Werkvertrag einzustufen ist. Damit steht Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu, wenn der Vertrag in ihrer Wohnung abgeschlossen wurde.

Besonders verbraucherfreundlich:

* Fehlt eine korrekte Belehrung über das Widerrufsrecht, verlängert sich die Frist automatisch um ein ganzes Jahr.
* Das Widerrufsrecht kann nicht mit dem Hinweis auf eine Maßanfertigung ausgeschlossen werden – ein wichtiger Schutz, da Treppenlifte in der Regel individuell angepasst werden.

OLG Düsseldorf: Kein Wertersatz bei Widerruf vor Einbau

In einem aktuellen Urteil vom 5. September 2025 (Az.: 22 U 194/24) stellte das Oberlandesgericht Düsseldorf klar:
Wenn ein Kunde den Vertrag vor Beginn des Einbaus widerruft, darf der Anbieter keinen Wertersatz für Planung, Vorbereitung oder Produktion verlangen.

Begründung:

* Solange noch keine Leistung erbracht und nichts in das Eigentum des Verbrauchers übergegangen ist, besteht keine Zahlungspflicht.
* Klauseln, die den Kunden verpflichten, bereits entstandene Kosten bei einem Widerruf zu übernehmen, sind unwirksam.

Das Gericht stärkt damit die verbraucherfreundliche Linie des BGH: Nur Leistungen, die tatsächlich und unwiderruflich erbracht wurden, können im Falle eines Widerrufs anteilig berechnet werden.

Wichtiger Hinweis für Verbraucher und Anbieter

Diese Entscheidungen haben weitreichende Folgen für die gesamte Treppenlift-Branche.

Verbraucher sollten sich am besten schon im Vorfeld beim Treppenlift Preisvergleich, aber spätestens beim Vertragsabschluss stets über ihr Widerrufsrecht informieren.

Anbieter müssen ihre Vertragsunterlagen und Widerrufsbelehrungen an die aktuelle Rechtslage anpassen, um Abmahnungen oder Rückforderungen zu vermeiden.

Fazit

Die aktuellen Urteile stellen klar:

* Treppenlift-Verträge sind Werkverträge mit besonderem Verbraucherschutz. Ein Widerruf bleibt auch bei Maßanfertigungen möglich – und vor dem Einbau besteht kein Anspruch auf Wertersatz.
* Damit wird sichergestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf eines Treppenlifts fair und rechtskonform behandelt werden.

Quelle:

* BGH, Urteil vom 20.10.2021
* OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2025, Az. 22 U 194/24

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Der Treppenlift Firmenfinder positioniert sich als hilfreiche Vermittlungs- und Informationsplattform im Bereich barrierefreier Mobilität und Treppenlift-Lösungen. Wer einen Treppenlift sucht, findet hier einen spezialisierten Marktauftritt mit Fokus auf regionale Anbieter, transparente Angebots- und Vergleichsmöglichkeiten sowie zusätzliche Fachinformation.

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