Tag Archives: Aushören

Uncategorized

Justizministerium: elektronische Patientenakte observationsfrei bei E-Evidence-Verordnung – Erfolg des DPNW

Die psychotherapeutische Schweigepflicht und der Schutz sensibler Gesundheitsdaten sollen im digitalen Ermittlungsraum gewahrt bleiben.

BildBonn, 23.01.26 – Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) begrüßt die Zusage des Bundesjustizministeriums (BMJV), dass die elektronische Patientenakte (ePA) bei der Umsetzung der E-Evidence-Verordnung als „observationsfreier Raum“ festgesetzt werden soll, wie golem.de berichtete. Diese Klarstellung erfolgte nach Interventionen des DPNW.

Die E-Evidence-Verordnung zielt darauf ab, Ermittlungsbehörden europaweit einen grenzüberschreitenden Zugriff auf digitale Daten zu ermöglichen. In ihrer aktuellen Fassung können Ermittlungsbehörden auch Einsicht in Gesundheitsdaten aus der ePA nehmen. Dies hätte – so das DPNW – einen schwerwiegenden Eingriff in die ärztliche und psychotherapeutische Schweigepflicht bedeutet. Außerdem würde hierdurch das grundrechtlich geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Behandler außer Kraft gesetzt.

Der DPNW-Vorsitzende Dieter Adler erklärt dazu: „Die Zusage des Bundesjustizministeriums ist ein wichtiges Signal für den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Patientinnen und Patienten. Psychotherapie braucht einen geschützten Raum – das gilt analog wie digital. Dass die ePA künftig ausdrücklich als observationsfreier Raum gelten soll, ist ein Erfolg der Intervention des DPNW.“

Das DPNW hat in Stellungnahmen eindringlich darauf hingewiesen, dass ein Zugriff auf psychotherapeutische Behandlungsdaten fatale Folgen für das Vertrauen in therapeutische Behandlungen und die ePA hätte. Gerade Menschen mit psychischen Erkrankungen seien auf maximale Vertraulichkeit angewiesen, um sich überhaupt in Behandlung begeben zu können.

Das DPNW fordert, dass die Zusage des Bundesjustizministeriums nun in nationales Recht gegossen wird. Es solle sichergestellt werden, dass die ePA kein Instrument der Überwachung, sondern ein Werkzeug zur Verbesserung der medizinischen Versorgung sei. Abschließend betont Adler: „Wir begleiten den weiteren Gesetzgebungsprozess mit Argusaugen. Der Schutz sensibler Gesundheitsdaten und die Schweigepflicht sind nicht verhandelbar. Das sollte jedem Politiker klar sein.“

Wichtig, so Adler, sei dabei auch die Änderung des § 97 der Strafprozessordnung (StPO): „Hier muss die elektronische Patientenakte ausdrücklich eingeschlossen werden. Bisher sind nur Daten, die sich im Besitz des Arztes befinden und die elektronische Versichertenkarte vor Beschlagnahme geschützt.“ So würde die elektronische Patientenakte auch bei deutschen Ermittlungsbehörden den gleichen Schutz vor Beschlagnahme haben, wie die Akte in der Praxis des Arztes.

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat rund 2.800 Mitglieder und 13.500 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist das DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner und Dipl.-Soz.Päd. Tania Ghosh. Mehr unter: www.dpnw.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk – DPNW
Herr Dieter Adler
Karmeliterstraße 1c
53229 Bonn
Deutschland

fon ..: 0228-7638203-0
web ..: http://dpnw.de
email : pr@dpnw.info

Pressekontakt:

Hanfeld PR
Herr Ulrich Hanfeld
Konstantinstraße 31
53179 Bonn

fon ..: 01751819772
web ..: http://www.hanfeld-pr.de#
email : mail@hanfeld-pr.de

Uncategorized

Psychotherapeuten fordern observationsfreie Zone für die elektronische Patientenakte in E-Evidence-Verordnung

Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) will den europaweiten, behördlichen Zugriff auf sensible Patientendaten verhindern.

BildDer Verband warnt vor einem europaweiten behördlichen Zugriff auf hochsensible Patientendaten und fordert für die elektronische Patientenakte (ePA) eine sogenannte „observationsfreie Zone“.

Anlässlich der öffentlichen Anhörung zur E-Evidence-Verordnung im Deutschen Bundestag weist der Verband erneut auf die erheblichen Risiken des grenzüberschreitenden Datenaus-tauschs hin. Dem DPNW-Vorsitzenden Dieter Adler ist bewusst, dass das deutsche Umset-zungsgesetz zur E-Evidence-Verordnung nicht grundsätzlich verhindert werden kann, da es sich um bereits beschlossenes EU-Recht handelt.

Adler betont: „Für die nationale Umsetzung bestehen Handlungsspielräume. Wir fordern für die elektronische Patientenakte eine observationsfreie Zone – vergleichbar mit dem Schutz, der heute bereits für Drogenberatungsstellen gilt. In deren Umfeld darf die Polizei nicht ermitteln. Dieses bewährte Modell muss auch für die ePA gelten, insbesondere gegenüber europä-ischen Ermittlungsbehörden.“

Nach der E-Evidence-Verordnung können Ermittlungsbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten die Herausgabe medizinischer Daten verlangen – selbst dann, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt nach deutschem Recht nicht strafbar ist. Damit werden elektronische Patienten-akten grundsätzlich auch für EU-Strafverfolgungsbehörden wie Staatsanwaltschaften, Steu-erfahndung oder Zoll zugänglich.

Adler verdeutlicht die Problematik anhand eines Beispiels:
„Angenommen, gegen eine polnische Staatsbürgerin wird in Polen wegen einer dort strafba-ren Abtreibung ermittelt. Es stellt sich heraus, dass sie sich zuvor in Deutschland beraten ließ und dabei sowohl einen Arzt als auch eine Psychotherapeutin aufsuchte. Der polnische Staatsanwalt beantragt daraufhin die Herausgabe der entsprechenden Daten aus der elektronischen Patientenakte. Nach der E-Evidence-Verordnung müssten diese Daten übermittelt werden.“

Das DPNW befürchtet, dass mit der E-Evidence-Verordnung zentrale Grundrechte ausge-höhlt werden und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten ihre Patienten nicht mehr wirksam vor einer EU-weiten Ausforschung hochsensibler Gesundheitsdaten schützen können. Die ärztliche Schweigepflicht würde dadurch faktisch entwertet.

Der Verband wendet sich bereits seit 2021 gegen die E-Evidence-Verordnung und sieht in ihr eine erhebliche Gefährdung der Patientenrechte und des verfassungsrechtlich geschützten Vertrauensverhältnisses zwischen Patient und Behandler.

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.800 Mitglieder und 13.500 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist der DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner und Dipl.-Soz.Päd. Tania Ghosh. Mehr unter: www.dpnw.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk – DPNW
Herr Dieter Adler
Karmeliterstraße 1c
53229 Bonn
Deutschland

fon ..: 0228-7638203-0
web ..: http://dpnw.de
email : pr@dpnw.info

Pressekontakt:

Hanfeld PR
Herr Ulrich Hanfeld
Konstantinstraße 31
53179 Bonn

fon ..: 01751819772
web ..: http://www.hanfeld-pr.de
email : mail@hanfeld-pr.de