Tag Archives: Psychotherapie

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Psychotherapeuten begrüßen Stärkung der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie

Der vierte Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) räumt Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten einen höheren Stellenwert ein.

BildBonn, 17.04.2024 – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat den vierten Referentenentwurf für das GVSG vorgelegt. Er beinhaltet unter anderem eine grundsätzliche Neuberechnung des Bedarfes an Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten. Es geht um Neuerungen im Paragraphen 101 „Überversorgung“ im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB).

Dort war bisher in Absatz 4 vorgeschrieben, dass ein Fünftel aller Psychotherapie-Niederlassungen überwiegend Kinder und Jugendliche behandeln sollen. Der neue GVSG-Entwurf sieht vor, diese Zahl an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) unterstützt diesen Schritt ausdrücklich und geht von einer deutlichen Erhöhung aus.

Der DPNW-Vorsitzender Dieter Adler meint dazu: „Wir begrüßen, dass unsere Gesundheitspolitiker die Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen ernst nehmen und endlich die lange überfällige und sehr sinnvolle Neuberechnung von Kassensitzen angehen. Die Corona-Pandemie, der Ukrainekrieg und der Klimawandel führen nachweislich zu verstärkten Ängsten und erhöhtem Behandlungsdarf bei Heranwachsenden.“

Das DPNW ist überzeugt, dass mehr Praxen für Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie auch Eltern, Schulen und Beratungsstellen deutlich entlasten werden. Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk fordert eine rasche Umsetzung: „Der Gesetzesentwurf darf nicht zum zahnlosen Papiertiger verkommen. Es sollten als Sofort-Maßnahme unmittelbar mehr Sitze freigegeben werden. Dazu muss nicht lange gerechnet werden. Die Zahlen liegen auf der Hand.“

Adler unterstreicht die Sinnhaftigkeit des Handelns: „Jede Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie ist letztlich eine ,eingesparte‘ Erwachsenentherapie – nur wesentlich effektiver, weil die Symptomatik viel früher erfasst und behandelt wird.“ Darüber hinaus fordert das DPNW eine schnellere Anerkennung und Zulassung von Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten aus Krisengebieten, um muttersprachliche Therapien in Flüchtlingsfamilien leisten zu können.

Psychotherapierichtlinie – Jugendlichen-Psychotherapie bis Ende des 23. Lebensjahrs

Das DPNW setzt sich fürderhin für eine Änderung der Psychotherapierichtlinie ein, mit der Erlaubnis, Jugendlichen-Psychotherapie bis zur Vollendung des 23. Lebensjahrs zu gestatten. DPNW-Vorsitzender Adler meint: „In besonderen Lebens- und Entwicklungslagen, wie einer Schwellensituationskrise oder bei Nachreifungsbedarf, sind vorzugsweise Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten gefragt. Dies ist dann hochsinnvoll, wenn der Patient bei seinem Psychotherapeuten, seiner Psychotherapeutin, schon einmal in Behandlung war.“

Elektronische Patientenakte – keine Aufnahme von psychotherapeutischen Kinder- und Jugendlichen-Daten

Darüber hinaus fordert das DPNW: „Eine gesetzliche Regelung zum vollständigen Verzicht der Aufnahme von psychotherapeutischen Daten in der elektronischen Patientenakte von Kindern und Jugendlichen.“ Dies sei dringend geboten, so der Verband. Dieter Adler kommentiert: „Es kann nicht angehen, dass Daten aus Kinder- und Jugendlichen Krisen dauerhaft für Dritte einsehbar in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden. Hierdurch kann die Zukunft eines jungen Menschen gefährdet werden, beispielsweise weil sich die Eltern streiten und das Kind mit einer depressiven Krise darauf reagiert und später aufgrund dokumentierter Vorbefunde als junger Erwachsener bestimmte Berufe nicht ergreifen darf. Weil diese persönlichen Daten auch in die Hände künftiger Arbeitgeber kommen. Auch in anderen Bereichen hat der Gesetzgeber gerade diesen besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen anerkannt.“

Zu den Daten, die nicht aufgenommen werden sollen, zählt das DPNW auch die „erlaubten“ Daten nach § 341 Absatz 2 Nummer 8 des Fünften Sozialgesetzbuches. Dort steht geschrieben, dass die Krankenkassen alle Leistungsdaten (=Behandlungsdaten) und Abrechnungsziffern ohne Zutun des Arztes und ohne Einwilligung des Patienten abspeichern dürfen.

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk Psychotherapie“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.300 Mitglieder und 13.000 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist der DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner. Mehr unter: www.dpnw.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk – DPNW
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NRW-Gesundheitsminister Laumann übt deutliche Kritik an neuem Qualitätssicherungsverfahren Psychotherapie

Deutsche Psychotherapeuten befürchten hohen bürokratischen Aufwand ohne Nutzen.

BildBonn, 11.04.2024 – Der nordrheinwestfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat in einem Schreiben an ein Mitglied des Deutschen Psychotherapeuten Verbandes deutliche Kritik an der Erprobung des neuen QS-Verfahrens geäußert. Die Position wurde von der Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigt.

Karl-Josef Laumann kann die Sorgen der Psychotherapeuten in NRW sehr gut nachvollziehen. Er schreibt: „Eine Erprobung des Verfahrens in allen ambulanten psychotherapeutischen Praxen für Erwachsene in NRW – mit hohem Aufwand in der Dokumentation – wird zu einer großen Belastung der Praxen und damit möglicherweise zu einer Verschlechterung der psychotherapeutischen Versorgung führen.“

Seine Bedenken äußert er insbesondere angesichts der aktuellen Versorgungssituation, in der viele Patienten lange auf den Beginn ihrer Psychotherapie warten müssen. Der Minister hält die Vorgehensweise für „unangemessen“. Er versichert den Psychotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: „Sie können sich dabei sicher sein, dass ich mir der besonderen Belastungen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in NRW bewusst bin, die bereits jetzt aus der steigenden Nachfrage nach ambulanten Psychotherapien erwächst.“

Laumann hofft, dass eine Überarbeitung des Beschlusses vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) veranlasst wird. Er weist darauf hin, dass seine Mitarbeiter bereits vor einigen Wochen ihre Bedenken schriftlich gegenüber dem zuständigen Bundesgesundheitsministerium (BMG) geäußert haben. Hierbei ging es einerseits um eine gerechtere Verteilung der Belastungen im gesamten Bundesgebiet und andererseits um die methodische Frage, warum in einem Bundesland eine Vollerhebung durchgeführt werden muss.

Der Vorsitzende des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerkes (DPNW) Dieter Adler begrüßt die deutlichen Minister-Worte: „Karl-Josef Laumann hat vollkommen recht, wenn er den enormen bürokratischen Aufwand, die Ballung der Erprobung auf Nordrhein-Westfalen und die Gefahr der schlechteren Versorgung kritisiert. Dies entspricht ganz und gar unserer Einschätzung. Wir hoffen, dass sein Wort Gewicht hat und zu einer Überarbeitung oder Abschaffung des überflüssigen Aufwands führt.“

Bei einer Umfrage des DPNW aus dem Jahre 2022 lehnten 83 Prozent der 2.000 befragten Psychotherapeuten das neue QS-Verfahren ab.

Adler kritisiert: „Wir sind nicht im Hotelgewerbe, in dem das Ambiente und das Personal bewertet wird. Bei einer Operation oder einer Zahnwurzelbehandlung lassen wir auch nicht die Patienten darüber entscheiden, ob die Behandlung qualitativ gut war oder nicht. Das führt zu einer Jamedaisierung der Psychotherapie. Das ist weder im Sinne der Patienten noch im Sinne einer qualitativ hochwertigen Behandlung.“

Zum Hintergrund
Die Einführung eines neuen Qualitätssicherungsverfahren ist ein Gesetzesbeschluss der aus den Jahren von Jens Spahn als Gesundheitsminister herrührt. Zuständig für die Umsetzung ist der Gemeinsame Bundesausschuss. Dieser beauftragte das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Das IQTIG legte ein Modell vor, bei dem 101 Datenfelder von Patienten für jede individuelle Therapie befüllt werden sollen (davon 89 händisch). Der Prozess sieht bei schlechten Bewertungen durch die Patienten unter anderem Sanktionsmaßnahmen bis hin zum Verlust der Zulassung von Psychotherapeuten vor.

Der studienbegleitende Evaluationsforscher Dr. Uwe Kleinemas kam zu folgendem Schluss: „Das Verfahren zur Patientenbefragung hat für die Qualitätssicherung psychotherapeutischer Tätigkeit keine Zukunft, da aufgrund des eklatanten Mangels an Akzeptanz die Eignung des Instruments generell bezweifelt werden muss.“ Hingegen: „Das bestehende Gutachterverfahren kann unter Berücksichtigung von Reformschritten auch weiterhin eine bedeutsame Säule der Qualitätssicherung darstellen.“

Adler resümiert: „Es ist gut, dass auch andere erkennen, dass das neue QS-Verfahren keinen Mehrwert hat. Wir werden ohne Wenn und Aber gegen diese Befragung der Patienten kämpfen. Vielen Patienten ist nicht bewusst, dass eine schlechte Bewertung zu Bestrafungen ihrer Therapeuten führt. Hier ist Aufklärung notwendig. Zum Schutz der Patienten und der Behandler wehren wir uns gegen das neue aufwändige Verfahren. Deshalb sagen wir als Verband, Nein zur Patientenbefragung!“

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk Psychotherapie“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.300 Mitglieder und 13.000 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist der DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner. Mehr unter: www.dpnw.de

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Patientendaten europaweit verfügbar = Ende der Vertraulichkeit

Deutsche Psychotherapeuten befürchten Ende der vertraulichen Zusammenarbeit von Patienten und Behandlern.

BildBonn, 11.03.2024 – Der Europäische Vermittlungsausschuss (Trialog) zwischen Europäischer Kommission, Rat der Europäischen Union und dem europäischen Parlament ging am 08.03.2024 ohne Einigung auseinander. Es ging um die Schaffung eines europäischen Gesundheitsdatenraums, bei dem Gesundheitsdaten aller Menschen aus EU-Ländern europaweit frei zugänglich gemacht werden sollen. Die nächste Sitzung findet am 14.03.2024 statt.

Das EU-Parlament fordert, dass EU-Bürger weiterhin frei darüber entscheiden dürfen, ob ihre Gesundheitsdaten an Dritte weitergegeben werden. Dies stößt auf Widerstand einiger EU-Regierungen und der EU-Kommission. Sie wollen Patientenakten sammeln und innerhalb der EU weitergeben, ohne die Kontrolle der Patienten über ihre Daten sicherzustellen und ohne diesen ein Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe der Daten einzuräumen.

Der Vorsitzende des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerkes (DPNW) Dieter Adler befürchtet: „Wenn der europaweite Gesundheitsdatenraum ohne Chance auf Widerspruch kommt, läuten wir das Ende der vertraulichen Zusammenarbeit in der Psychotherapie ein. Es ist doch sicher jedem klar, dass wir unsere Patienten nur dann behandeln können, wenn diese wissen, dass ihre intimsten Gedanken und Probleme unter uns bleiben und nicht an andere weitergegeben werden.“

Die aktuelle deutsche Gesetzgebung ermöglicht, dass Patienten sich gegen die Aufnahme ihrer Daten in die elektronische Patientenakte aussprechen. Sollte der europaweite Gesundheitsdatenraum kommen, ist dies hinfällig. Dann gibt es keine Möglichkeit mehr, zu widersprechen.

Dieter Adler meint: „Wenn europaweit Betriebsärzte, Gesundheitsämter, Gesundheitsministerien, Universitäten, Krankenversicherungsgesellschaften, Apothekenmitarbeiter und viele andere mitlesen können, welche psychischen Erkrankungen die Bürger haben, dann ist unser Vertrauensverhältnis dahin.“

Der DPNW-Vorsitzende insistiert: „Deshalb muss jeder Versicherte sein Recht auf Löschung der elektronischen Patientenakte behalten oder das Recht, der Weitergabe von Daten zu widersprechen!“

Weiterhin wundert sich Adler, dass die Offenlegung von persönlichen Gesundheitsdaten in der EU jenseits aller Öffentlichkeit in Hinterzimmern entschieden wird: „Ich verstehe nicht, warum niemand auf die Barrikaden geht, angesichts dieser weitreichenden Offenlegung der sensibelsten Persönlichkeitsdaten. Wir werden damit alle seelisch nackt in Europa.“

Und weiter meint Adler: „Wie soll ein solches Gesetz in Deutschland den verfassungsmäßig verbrieften Grundrechten standhalten, wo doch das Bundesverfassungsgericht schon vor Jahren unmissverständlich klargemacht hat, dass die persönlichen Daten in den Bereich der freien Persönlichkeitsentfaltung fallen und damit durch Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes geschützt sind. Diese sind im Übrigen auch durch alle europarechtlichen Verträge zum Menschenrecht verbrieft. Ein solches Gesetz würde daher eine Flut von nationalen Klagen nach sich ziehen“.

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Dr. Henning Zitscher, Heilpraktiker zwischen Psychotherapie und Naturheilkunde

Heilpraktiker Dr. Henning Zitscher bietet Psychotherapie und Naturheilkunde in seiner Naturheilpraxis in Kiel an und führt diese in einem psychosomatischen Behandlungsansatz zielführend zusammen.

Dr. sc.agr. Henning Zitscher, ein erfahrener Heilpraktiker mit einer Leidenschaft für ganzheitliche Gesundheit, freut sich, seine Dienstleistungen der Kieler Gemeinschaft anzubieten. Mit seinem Ansatz der Psychosomatik unterstützt er seine Patienten sowohl psychotherapeutisch als auch naturheilkundlich dabei, ihre Gesundheitsziele zu erreichen.

Dr. Zitscher greift dabei auf einen beeindruckenden Schatz aus persönlichen Erfahrungen in den Bereichen Naturheilkunde und Bewusstseinsentwicklung zurück und verfügt als Naturwissenschaftler über ein ausgeprägtes analytisches Verständnis. Seine Behandlungsgebiete umfassen unter anderem Psychotherapie, Therapie von Autoimmunerkrankungen bzw. chronische Entzündungskrankheiten/Rheuma und Ernährungstherapie. So zählen zu seinen Patient*innen beispielsweise Betroffene von Morbus Crohn, Essstörungen, Schuppenflechte oder Angststörungen.

Als ganzheitlich denkender Heilpraktiker ist Herr Dr. Zitscher besonders bestrebt, die tatsächlichen Ursachen von Gesundheitsproblemen zu identifizieren. Hierfür nimmt es sich Zeit, um ein klares Bild vom Patienten zu erhalten und seine medizinische Geschichte und seinen seelischen Hintergrund zu verstehen. Es geht ihm aber auch darum, dass der Patient selbst ein vertieftes Eigenverständnis für seine Gesundheit entwickelt.

„Mein Ziel ist es, meinen Patient*innen zu helfen, ihre Gesundheit auf natürliche Weise zu verbessern und ein dauerhaft stabiles Gleichgewicht in ihrem Leben zu finden“, sagt Dr. Zitscher. „Dabei hilft es, wenn der Patient derjenige ist, der sich mit seiner Krankheit am besten auskennt.“

Besonderer Schwerpunkt der Behandlung von Herrn Dr. Zitscher stellt der psychosomatische Behandlungsansatz dar. Hier steht beispielsweise die Entwicklung einer ungetäuschten Selbstwahrnehmung im Mittelpunkt.

„Je mehr wir einer Vorstellung über unser Selbst, d.h. dem Ego, verfallen sind, desto stärker reagieren wir auch mit belastenden Emotionen auf Umwelt und innere Bilder. Dabei ist eine klare Wahrnehmung unserer eigenen Natur nicht nur heilsam, sondern macht uns auch glücklich“.

Aber auch Themen wie Darmgesundheit, Stressabbau oder Stärkung des Immunsystems spielen beim psychosomatischen Ansatz eine wichtige Rolle.

Mit seinem Behandlungsansatz für Psychotherapie und Naturheilkunde wird Herr Dr. Zitscher für Krankheitsbilder im Spektrum zwischen Depression, Burnout, Rheuma oder Adipositas aufgesucht und hat so in der Landschaft der Kieler Naturheilpraxen einen festen Platz eingenommen.

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Hallo, mein Name ist Henning Zitscher. Ich bin Heilpraktiker und Naturwissenschaftler. In meiner Heilpraktikerpraxis biete ich Psychotherapie, Naturheilkunde und Behandlungen im Bereich Psychosomatik an. Schwerpunkte sind: Psycho-Kinesiologie, Phytotherapie, Ernährungstherapie, Entgiftung, Darmsanierung, Physikalische Anwendungen, Stärkung des Immunsystems, Ernährungsberatung, Stressberatung, Suchtberatung, Beratung zur Lebensfreude. Philosophische Grundlagen sind die Naturwissenschaft, Buddhistische und Aryurvedische Psychologie und das buddhistische Konzept der Heilsamen Geistesfaktoren. Ich freue mich auf Ihren Besuch, Ihr Henning Zitscher

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Dieter Adler und Claudia Reimer als Vorstand im Deutschen Psychotherapeuten Netzwerk wiedergewählt

Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) wählte Dieter Adler, Claudia Reimer und als neues Mitglied Sevgi Meddur-Gleissner in den Vorstand.

BildBonn, 27.10.2023 – Auf der gestrigen, vierten ordentlichen Mitgliederversammlung des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerkes bestätigten die zahlreichen Teilnehmer den 1. Vorstandsvorsitzenden Dieter Adler in seinem Amt. Ebenso mehrheitlich wurde die zweite Vorsitzende Claudia Reimer wiedergewählt. Der bisherige Kassenführer Robert Warzecha verzichtete aus privaten Gründen auf eine erneute Kandidatur. Seine Nachfolge tritt die Frankfurter Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeutin Sevgi Meddur-Gleissner an. Als Beisitzer wurden Sabine Kaiser, Norbert Cremer und Georg Moerschner gewählt.

Kurz zuvor war das Führungsgremium für seine Arbeit entlastet worden. Nach der Wahl bedankte sich Dieter Adler für das Vertrauen der Mitglieder: „Ich freue mich sehr, mich weiterhin für unsere Interessen gegenüber Politik, Behörden, Krankenkassen einsetzen zu können.“ Adler bedankte sich ebenfalls für die gute Zusammenarbeit im Vorstand bei Claudia Reimer und Robert Warzecha und für den großen Einsatz des Verbandsteams in der Geschäftsstelle.

Der DPNW-Vorsitzende fügt hinzu: „Auch nach vier Jahren Verbandsarbeit gibt es viel zu tun. Und wir lassen auch nicht nach, uns gegen Ungerechtigkeiten zu wehren.“

Hauptbetätigungsfelder des Verbandes sind:

– Schaffung sinnvoller Maßnahmen zur schnelleren Vergabe von Therapieplätze
– Unterstützung von Krisenopfern (Ahrtal, Erftkreis, Ukraine, Türkei)
– Einsatz für sinnvolle Digitalisierung, Ablehnung der unsicheren Telematik-Infrastruktur
– Ablehnung von Zwangsmaßnahmen zur Digitalisierung
– Ablehnung, Inhalte von Psychotherapien in die elektronischen Patientenakte zu schreiben
– Ablehnung von zentraler Datenspeicherung vertraulicher Inhalte
– Forderung, dass Patientendaten Patienten gehören und nur von ihnen verwaltet werden dürfen (Datenhoheit beim Patienten)
– Ablehnung der ungefragten Verwendung von Patientendaten zu Forschungszwecken
– Behalten der Entscheidungshoheit über die Dauer und Notwendigkeit von psychotherapeutischen Behandlungen
– Schaffen sinnvoller, wissenschaftlich geprüfter Qualitätssicherungsinstrumente – statt Patientenbefragung

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