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Psychotherapeuten begrüßen Stärkung der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie

Der vierte Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) räumt Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten einen höheren Stellenwert ein.

BildBonn, 17.04.2024 – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat den vierten Referentenentwurf für das GVSG vorgelegt. Er beinhaltet unter anderem eine grundsätzliche Neuberechnung des Bedarfes an Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten. Es geht um Neuerungen im Paragraphen 101 „Überversorgung“ im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB).

Dort war bisher in Absatz 4 vorgeschrieben, dass ein Fünftel aller Psychotherapie-Niederlassungen überwiegend Kinder und Jugendliche behandeln sollen. Der neue GVSG-Entwurf sieht vor, diese Zahl an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) unterstützt diesen Schritt ausdrücklich und geht von einer deutlichen Erhöhung aus.

Der DPNW-Vorsitzender Dieter Adler meint dazu: „Wir begrüßen, dass unsere Gesundheitspolitiker die Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen ernst nehmen und endlich die lange überfällige und sehr sinnvolle Neuberechnung von Kassensitzen angehen. Die Corona-Pandemie, der Ukrainekrieg und der Klimawandel führen nachweislich zu verstärkten Ängsten und erhöhtem Behandlungsdarf bei Heranwachsenden.“

Das DPNW ist überzeugt, dass mehr Praxen für Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie auch Eltern, Schulen und Beratungsstellen deutlich entlasten werden. Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk fordert eine rasche Umsetzung: „Der Gesetzesentwurf darf nicht zum zahnlosen Papiertiger verkommen. Es sollten als Sofort-Maßnahme unmittelbar mehr Sitze freigegeben werden. Dazu muss nicht lange gerechnet werden. Die Zahlen liegen auf der Hand.“

Adler unterstreicht die Sinnhaftigkeit des Handelns: „Jede Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie ist letztlich eine ,eingesparte‘ Erwachsenentherapie – nur wesentlich effektiver, weil die Symptomatik viel früher erfasst und behandelt wird.“ Darüber hinaus fordert das DPNW eine schnellere Anerkennung und Zulassung von Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten aus Krisengebieten, um muttersprachliche Therapien in Flüchtlingsfamilien leisten zu können.

Psychotherapierichtlinie – Jugendlichen-Psychotherapie bis Ende des 23. Lebensjahrs

Das DPNW setzt sich fürderhin für eine Änderung der Psychotherapierichtlinie ein, mit der Erlaubnis, Jugendlichen-Psychotherapie bis zur Vollendung des 23. Lebensjahrs zu gestatten. DPNW-Vorsitzender Adler meint: „In besonderen Lebens- und Entwicklungslagen, wie einer Schwellensituationskrise oder bei Nachreifungsbedarf, sind vorzugsweise Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten gefragt. Dies ist dann hochsinnvoll, wenn der Patient bei seinem Psychotherapeuten, seiner Psychotherapeutin, schon einmal in Behandlung war.“

Elektronische Patientenakte – keine Aufnahme von psychotherapeutischen Kinder- und Jugendlichen-Daten

Darüber hinaus fordert das DPNW: „Eine gesetzliche Regelung zum vollständigen Verzicht der Aufnahme von psychotherapeutischen Daten in der elektronischen Patientenakte von Kindern und Jugendlichen.“ Dies sei dringend geboten, so der Verband. Dieter Adler kommentiert: „Es kann nicht angehen, dass Daten aus Kinder- und Jugendlichen Krisen dauerhaft für Dritte einsehbar in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden. Hierdurch kann die Zukunft eines jungen Menschen gefährdet werden, beispielsweise weil sich die Eltern streiten und das Kind mit einer depressiven Krise darauf reagiert und später aufgrund dokumentierter Vorbefunde als junger Erwachsener bestimmte Berufe nicht ergreifen darf. Weil diese persönlichen Daten auch in die Hände künftiger Arbeitgeber kommen. Auch in anderen Bereichen hat der Gesetzgeber gerade diesen besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen anerkannt.“

Zu den Daten, die nicht aufgenommen werden sollen, zählt das DPNW auch die „erlaubten“ Daten nach § 341 Absatz 2 Nummer 8 des Fünften Sozialgesetzbuches. Dort steht geschrieben, dass die Krankenkassen alle Leistungsdaten (=Behandlungsdaten) und Abrechnungsziffern ohne Zutun des Arztes und ohne Einwilligung des Patienten abspeichern dürfen.

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk Psychotherapie“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.300 Mitglieder und 13.000 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist der DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner. Mehr unter: www.dpnw.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk – DPNW
Herr Dieter Adler
Karmeliterstraße 1c
53229 Bonn
Deutschland

fon ..: 0228-7638203-0
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NRW-Gesundheitsminister Laumann übt deutliche Kritik an neuem Qualitätssicherungsverfahren Psychotherapie

Deutsche Psychotherapeuten befürchten hohen bürokratischen Aufwand ohne Nutzen.

BildBonn, 11.04.2024 – Der nordrheinwestfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat in einem Schreiben an ein Mitglied des Deutschen Psychotherapeuten Verbandes deutliche Kritik an der Erprobung des neuen QS-Verfahrens geäußert. Die Position wurde von der Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigt.

Karl-Josef Laumann kann die Sorgen der Psychotherapeuten in NRW sehr gut nachvollziehen. Er schreibt: „Eine Erprobung des Verfahrens in allen ambulanten psychotherapeutischen Praxen für Erwachsene in NRW – mit hohem Aufwand in der Dokumentation – wird zu einer großen Belastung der Praxen und damit möglicherweise zu einer Verschlechterung der psychotherapeutischen Versorgung führen.“

Seine Bedenken äußert er insbesondere angesichts der aktuellen Versorgungssituation, in der viele Patienten lange auf den Beginn ihrer Psychotherapie warten müssen. Der Minister hält die Vorgehensweise für „unangemessen“. Er versichert den Psychotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: „Sie können sich dabei sicher sein, dass ich mir der besonderen Belastungen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in NRW bewusst bin, die bereits jetzt aus der steigenden Nachfrage nach ambulanten Psychotherapien erwächst.“

Laumann hofft, dass eine Überarbeitung des Beschlusses vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) veranlasst wird. Er weist darauf hin, dass seine Mitarbeiter bereits vor einigen Wochen ihre Bedenken schriftlich gegenüber dem zuständigen Bundesgesundheitsministerium (BMG) geäußert haben. Hierbei ging es einerseits um eine gerechtere Verteilung der Belastungen im gesamten Bundesgebiet und andererseits um die methodische Frage, warum in einem Bundesland eine Vollerhebung durchgeführt werden muss.

Der Vorsitzende des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerkes (DPNW) Dieter Adler begrüßt die deutlichen Minister-Worte: „Karl-Josef Laumann hat vollkommen recht, wenn er den enormen bürokratischen Aufwand, die Ballung der Erprobung auf Nordrhein-Westfalen und die Gefahr der schlechteren Versorgung kritisiert. Dies entspricht ganz und gar unserer Einschätzung. Wir hoffen, dass sein Wort Gewicht hat und zu einer Überarbeitung oder Abschaffung des überflüssigen Aufwands führt.“

Bei einer Umfrage des DPNW aus dem Jahre 2022 lehnten 83 Prozent der 2.000 befragten Psychotherapeuten das neue QS-Verfahren ab.

Adler kritisiert: „Wir sind nicht im Hotelgewerbe, in dem das Ambiente und das Personal bewertet wird. Bei einer Operation oder einer Zahnwurzelbehandlung lassen wir auch nicht die Patienten darüber entscheiden, ob die Behandlung qualitativ gut war oder nicht. Das führt zu einer Jamedaisierung der Psychotherapie. Das ist weder im Sinne der Patienten noch im Sinne einer qualitativ hochwertigen Behandlung.“

Zum Hintergrund
Die Einführung eines neuen Qualitätssicherungsverfahren ist ein Gesetzesbeschluss der aus den Jahren von Jens Spahn als Gesundheitsminister herrührt. Zuständig für die Umsetzung ist der Gemeinsame Bundesausschuss. Dieser beauftragte das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Das IQTIG legte ein Modell vor, bei dem 101 Datenfelder von Patienten für jede individuelle Therapie befüllt werden sollen (davon 89 händisch). Der Prozess sieht bei schlechten Bewertungen durch die Patienten unter anderem Sanktionsmaßnahmen bis hin zum Verlust der Zulassung von Psychotherapeuten vor.

Der studienbegleitende Evaluationsforscher Dr. Uwe Kleinemas kam zu folgendem Schluss: „Das Verfahren zur Patientenbefragung hat für die Qualitätssicherung psychotherapeutischer Tätigkeit keine Zukunft, da aufgrund des eklatanten Mangels an Akzeptanz die Eignung des Instruments generell bezweifelt werden muss.“ Hingegen: „Das bestehende Gutachterverfahren kann unter Berücksichtigung von Reformschritten auch weiterhin eine bedeutsame Säule der Qualitätssicherung darstellen.“

Adler resümiert: „Es ist gut, dass auch andere erkennen, dass das neue QS-Verfahren keinen Mehrwert hat. Wir werden ohne Wenn und Aber gegen diese Befragung der Patienten kämpfen. Vielen Patienten ist nicht bewusst, dass eine schlechte Bewertung zu Bestrafungen ihrer Therapeuten führt. Hier ist Aufklärung notwendig. Zum Schutz der Patienten und der Behandler wehren wir uns gegen das neue aufwändige Verfahren. Deshalb sagen wir als Verband, Nein zur Patientenbefragung!“

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk Psychotherapie“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.300 Mitglieder und 13.000 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist der DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner. Mehr unter: www.dpnw.de

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Bundestag beschließt Einführung elektronischer Patientenakte – Psychotherapeuten befürchten Vertrauensverlust

Psychotherapeuten befürchten Vertrauensbruch durch die Pflicht, Daten aus Psychotherapien allen anderen Behandlern europaweit zugänglich zu machen.

BildBonn, 14.12.2023 – Heute hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf „zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) angenommen. Das Digitalgesetz sieht vor, dass Anfang 2025 die elektronische Patientenakte mit Opt-out (Widerspruchsmöglichkeit der Patienten) für alle gesetzlich Versicherten verbindlich eingerichtet wird. Darüber hinaus wurde ein Gesetzentwurf „zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) verabschiedet.

Der Vorsitzende des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerkes (DPNW) Dieter Adler: „Wenn wir gegen diese Pflicht, unsere Gesundheitsdaten digital allen möglichen Kreisen zur Verfügung zu stellen, nichts unternehmen, können wir uns von der Vertraulichkeit in der Psychotherapie verabschieden.“

Adler weiter: „Wir haben dann keine Kontrolle mehr darüber, wer alles unsere höchst vertraulichen Daten mitlesen kann. Alle anderen Behandler, also auch der Augenarzt, der Zahnarzt, sogar der Apotheker, können diese extrem sensiblen Informationen einsehen. Wir kämpfen weiter für unseren Standpunkt: Inhalte aus einer Psychotherapie gehören nicht in eine elektronische Patientenakte!“

Dazu kommen aus DPNW-Sicht weitere EU-Beschlüsse, die den Schutz der persönlichen Daten und das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung zunichtemachen. Gestern beschloss das EU-Parlament die Schaffung eines „Europäischen Raums für Gesundheitsdaten“. Dieser Raum soll Informationen über sämtliche ärztliche Behandlungen eines Bürgers in einer europaweit vernetzten und fernabrufbaren elektronischen Patientenakte (ePA) zusammenführen. Die Nutzung dieser Daten ist für Ärzte und die Forschung, aber auch für die Gesundheitsindustrie vorgesehen. Die deutsche Version der elektronischen Patientenakte bekommt zwar jeder Versicherte zwangsweise, in Deutschland kann jedoch dagegen widersprochen werden. Ob es für diese Nutzung eine Möglichkeit zum Widerspruch nach deutschem Modell geben soll, ist fraglich. Geplant ist in Brüssel, die elektronische Patientenakte zur Pflicht zu machen – ein Widerspruchsrecht ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Adler: „Das könnte dann ganz schnell zu einer Abschaffung des Widerspruchsrechts in Deutschland führen.“ Außerdem können dann auch Ermittlungsbehörden aus EU-Staaten wegen der bereits gültigen sogenannten E-Evidence-Verordnung auf diese Daten zugreifen.

Adler weiterhin: „Zum Jahresende entmündigen uns die emsigen deutschen und europäischen Gesundheitspolitiker vollends und zwingen uns zur Teilnahme an der elektronischen Gesundheitsakte. Leider wurden alle datenschutzrechtlichen Hinweise beiseite gewischt. Unsere persönlichen Behandlungsdaten liegen dann zukünftig auf zentralen Cloud-Servern, die von Hackern beliebig angegriffen werden können. Dieses unverantwortliche Risiko werden wir so nicht hinnehmen.“

Der Verband kündigt an, Rechtsoptionen zu prüfen, um eine Verfassungsbeschwerde (BVG) oder eine Klage am Europäischen Gerichtshof anzustrengen. Darüber hinaus will der Verband eine Informationsoffensive zur deutschlandweiten Aufklärung der Patienten starten.

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Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk Psychotherapie“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.300 Mitglieder und 13.000 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist der DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner. Mehr unter: www.dpnw.de

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Bundesdatenschutzbeauftragter: psychische Erkrankungen in ePA geben Anlass zur Diskriminerung

Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) begrüßt die Feststellung von Bundesdatenschutzbeauftragtem Ulrich Kelber, dass Psychotherapeutische Daten nichts in der ePA zu suchen haben.

BildBonn, 16.11.2023 – In einem Interview mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) äußerte Ulrich Kelber datenschutzrechtliche Bedenken hinsichtlich der zwangsweisen Einführung der elektronischen Patientenakte in Deutschland. Er sagte unter anderem: „Es liegt auf der Hand, dass das automatische Befüllen mit besonders schutzwürdigen Daten das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gefährdet. Gerichtliche Auseinandersetzungen werden also nicht auf sich warten lassen.“ Zu den besonders schutzwürdigen Daten zählt Kelber auch Daten zu psychischen Erkrankungen.

Der DPNW-Vorsitzende Dieter Adler meint dazu: „Wir hatten mehrfach Professor Kelber bei uns zu Gast und haben ihm unsere Bauchschmerzen bei der zwangsweisen Befüllung der ePA mit psychotherapeutischen Daten geschildert. Es freut uns sehr, dass Ulrich Kelber unsere Bedenken teilt.“ Adler führt weiter dazu aus: „Für manche Politiker sind Daten aus einer Psychotherapie so etwas wie Dioptrien-Werte vom Augenarzt. Glücklicherweise ist Professor Kelber hier wesentlich aufgeklärter und kann dank seiner fachlichen Expertise ein gut begründetes Urteil abgeben. Und er bietet Lösungsvorschläge an, wie eine ePA datenschutzrechtlich funktionieren kann. Wir hoffen, dass seine Kassandrarufe gehört werden.“

Im weiteren Verlauf des RND-Interviews weist Ulrich Kelber darauf hin: „Als Aufsichtsbehörde für den Datenschutz sind wir gesetzlich verpflichtet einzugreifen, wenn der vorgeschriebene Schutzstandard nicht eingehalten und damit europäisches Recht verletzt wird. Bieten die Krankenkassen das jetzt geplante Verfahren künftig an, werden wir voraussichtlich von unseren Abhilfemaßnahmen nach Datenschutzgrundverordnung Gebrauch machen müssen. Das kann bis zur Untersagung der Datenverarbeitung reichen.“

Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk hält weiterhin fest an seiner Ablehnung der ePA in seiner jetzigen Form. Adler stellt fest: „Der von Ulrich Kelber geschilderte „gläserne Versicherte“ ist weder im Sinne unserer Patienten noch im Sinne der Psychotherapeuten. Wir müssen diesem Unsinn ein Ende bereiten. Die Gesundheitspolitiker sollten sich von Experten beraten lassen, die etwas von ihrem Handwerk verstehen und die angestrebte Digitalisierung rechtskonform umsetzen können. Professor Kelber ist da sicher ein guter Ansprechpartner.“

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk Psychotherapie“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.300 Mitglieder und 13.000 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist der DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner. Mehr unter: www.dpnw.de

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Dieter Adler und Claudia Reimer als Vorstand im Deutschen Psychotherapeuten Netzwerk wiedergewählt

Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) wählte Dieter Adler, Claudia Reimer und als neues Mitglied Sevgi Meddur-Gleissner in den Vorstand.

BildBonn, 27.10.2023 – Auf der gestrigen, vierten ordentlichen Mitgliederversammlung des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerkes bestätigten die zahlreichen Teilnehmer den 1. Vorstandsvorsitzenden Dieter Adler in seinem Amt. Ebenso mehrheitlich wurde die zweite Vorsitzende Claudia Reimer wiedergewählt. Der bisherige Kassenführer Robert Warzecha verzichtete aus privaten Gründen auf eine erneute Kandidatur. Seine Nachfolge tritt die Frankfurter Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeutin Sevgi Meddur-Gleissner an. Als Beisitzer wurden Sabine Kaiser, Norbert Cremer und Georg Moerschner gewählt.

Kurz zuvor war das Führungsgremium für seine Arbeit entlastet worden. Nach der Wahl bedankte sich Dieter Adler für das Vertrauen der Mitglieder: „Ich freue mich sehr, mich weiterhin für unsere Interessen gegenüber Politik, Behörden, Krankenkassen einsetzen zu können.“ Adler bedankte sich ebenfalls für die gute Zusammenarbeit im Vorstand bei Claudia Reimer und Robert Warzecha und für den großen Einsatz des Verbandsteams in der Geschäftsstelle.

Der DPNW-Vorsitzende fügt hinzu: „Auch nach vier Jahren Verbandsarbeit gibt es viel zu tun. Und wir lassen auch nicht nach, uns gegen Ungerechtigkeiten zu wehren.“

Hauptbetätigungsfelder des Verbandes sind:

– Schaffung sinnvoller Maßnahmen zur schnelleren Vergabe von Therapieplätze
– Unterstützung von Krisenopfern (Ahrtal, Erftkreis, Ukraine, Türkei)
– Einsatz für sinnvolle Digitalisierung, Ablehnung der unsicheren Telematik-Infrastruktur
– Ablehnung von Zwangsmaßnahmen zur Digitalisierung
– Ablehnung, Inhalte von Psychotherapien in die elektronischen Patientenakte zu schreiben
– Ablehnung von zentraler Datenspeicherung vertraulicher Inhalte
– Forderung, dass Patientendaten Patienten gehören und nur von ihnen verwaltet werden dürfen (Datenhoheit beim Patienten)
– Ablehnung der ungefragten Verwendung von Patientendaten zu Forschungszwecken
– Behalten der Entscheidungshoheit über die Dauer und Notwendigkeit von psychotherapeutischen Behandlungen
– Schaffen sinnvoller, wissenschaftlich geprüfter Qualitätssicherungsinstrumente – statt Patientenbefragung

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