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Justizministerium: elektronische Patientenakte observationsfrei bei E-Evidence-Verordnung – Erfolg des DPNW

Die psychotherapeutische Schweigepflicht und der Schutz sensibler Gesundheitsdaten sollen im digitalen Ermittlungsraum gewahrt bleiben.

BildBonn, 23.01.26 – Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) begrüßt die Zusage des Bundesjustizministeriums (BMJV), dass die elektronische Patientenakte (ePA) bei der Umsetzung der E-Evidence-Verordnung als „observationsfreier Raum“ festgesetzt werden soll, wie golem.de berichtete. Diese Klarstellung erfolgte nach Interventionen des DPNW.

Die E-Evidence-Verordnung zielt darauf ab, Ermittlungsbehörden europaweit einen grenzüberschreitenden Zugriff auf digitale Daten zu ermöglichen. In ihrer aktuellen Fassung können Ermittlungsbehörden auch Einsicht in Gesundheitsdaten aus der ePA nehmen. Dies hätte – so das DPNW – einen schwerwiegenden Eingriff in die ärztliche und psychotherapeutische Schweigepflicht bedeutet. Außerdem würde hierdurch das grundrechtlich geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Behandler außer Kraft gesetzt.

Der DPNW-Vorsitzende Dieter Adler erklärt dazu: „Die Zusage des Bundesjustizministeriums ist ein wichtiges Signal für den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Patientinnen und Patienten. Psychotherapie braucht einen geschützten Raum – das gilt analog wie digital. Dass die ePA künftig ausdrücklich als observationsfreier Raum gelten soll, ist ein Erfolg der Intervention des DPNW.“

Das DPNW hat in Stellungnahmen eindringlich darauf hingewiesen, dass ein Zugriff auf psychotherapeutische Behandlungsdaten fatale Folgen für das Vertrauen in therapeutische Behandlungen und die ePA hätte. Gerade Menschen mit psychischen Erkrankungen seien auf maximale Vertraulichkeit angewiesen, um sich überhaupt in Behandlung begeben zu können.

Das DPNW fordert, dass die Zusage des Bundesjustizministeriums nun in nationales Recht gegossen wird. Es solle sichergestellt werden, dass die ePA kein Instrument der Überwachung, sondern ein Werkzeug zur Verbesserung der medizinischen Versorgung sei. Abschließend betont Adler: „Wir begleiten den weiteren Gesetzgebungsprozess mit Argusaugen. Der Schutz sensibler Gesundheitsdaten und die Schweigepflicht sind nicht verhandelbar. Das sollte jedem Politiker klar sein.“

Wichtig, so Adler, sei dabei auch die Änderung des § 97 der Strafprozessordnung (StPO): „Hier muss die elektronische Patientenakte ausdrücklich eingeschlossen werden. Bisher sind nur Daten, die sich im Besitz des Arztes befinden und die elektronische Versichertenkarte vor Beschlagnahme geschützt.“ So würde die elektronische Patientenakte auch bei deutschen Ermittlungsbehörden den gleichen Schutz vor Beschlagnahme haben, wie die Akte in der Praxis des Arztes.

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat rund 2.800 Mitglieder und 13.500 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist das DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner und Dipl.-Soz.Päd. Tania Ghosh. Mehr unter: www.dpnw.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk – DPNW
Herr Dieter Adler
Karmeliterstraße 1c
53229 Bonn
Deutschland

fon ..: 0228-7638203-0
web ..: http://dpnw.de
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Psychotherapeuten fordern observationsfreie Zone für die elektronische Patientenakte in E-Evidence-Verordnung

Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) will den europaweiten, behördlichen Zugriff auf sensible Patientendaten verhindern.

BildDer Verband warnt vor einem europaweiten behördlichen Zugriff auf hochsensible Patientendaten und fordert für die elektronische Patientenakte (ePA) eine sogenannte „observationsfreie Zone“.

Anlässlich der öffentlichen Anhörung zur E-Evidence-Verordnung im Deutschen Bundestag weist der Verband erneut auf die erheblichen Risiken des grenzüberschreitenden Datenaus-tauschs hin. Dem DPNW-Vorsitzenden Dieter Adler ist bewusst, dass das deutsche Umset-zungsgesetz zur E-Evidence-Verordnung nicht grundsätzlich verhindert werden kann, da es sich um bereits beschlossenes EU-Recht handelt.

Adler betont: „Für die nationale Umsetzung bestehen Handlungsspielräume. Wir fordern für die elektronische Patientenakte eine observationsfreie Zone – vergleichbar mit dem Schutz, der heute bereits für Drogenberatungsstellen gilt. In deren Umfeld darf die Polizei nicht ermitteln. Dieses bewährte Modell muss auch für die ePA gelten, insbesondere gegenüber europä-ischen Ermittlungsbehörden.“

Nach der E-Evidence-Verordnung können Ermittlungsbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten die Herausgabe medizinischer Daten verlangen – selbst dann, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt nach deutschem Recht nicht strafbar ist. Damit werden elektronische Patienten-akten grundsätzlich auch für EU-Strafverfolgungsbehörden wie Staatsanwaltschaften, Steu-erfahndung oder Zoll zugänglich.

Adler verdeutlicht die Problematik anhand eines Beispiels:
„Angenommen, gegen eine polnische Staatsbürgerin wird in Polen wegen einer dort strafba-ren Abtreibung ermittelt. Es stellt sich heraus, dass sie sich zuvor in Deutschland beraten ließ und dabei sowohl einen Arzt als auch eine Psychotherapeutin aufsuchte. Der polnische Staatsanwalt beantragt daraufhin die Herausgabe der entsprechenden Daten aus der elektronischen Patientenakte. Nach der E-Evidence-Verordnung müssten diese Daten übermittelt werden.“

Das DPNW befürchtet, dass mit der E-Evidence-Verordnung zentrale Grundrechte ausge-höhlt werden und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten ihre Patienten nicht mehr wirksam vor einer EU-weiten Ausforschung hochsensibler Gesundheitsdaten schützen können. Die ärztliche Schweigepflicht würde dadurch faktisch entwertet.

Der Verband wendet sich bereits seit 2021 gegen die E-Evidence-Verordnung und sieht in ihr eine erhebliche Gefährdung der Patientenrechte und des verfassungsrechtlich geschützten Vertrauensverhältnisses zwischen Patient und Behandler.

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.800 Mitglieder und 13.500 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist der DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner und Dipl.-Soz.Päd. Tania Ghosh. Mehr unter: www.dpnw.de

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Geplante GKV-Reformen gefährden die Versorgung psychisch kranker Menschen

Psychotherapeuten warnen vor Bettenabbau, Budgetdeckelung und Einschränkungen in der ambulanten Therapie.

BildBonn, 09.12.2025 – Die aktuellen Reformvorschläge des GKV-Spitzenverbandes zur psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung stoßen auf scharfe Kritik des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerkes (DPNW). Der Verband warnt eindringlich vor einer Verschlechterung der Versorgung für schwer psychisch erkrankte Menschen.

Insbesondere die Einführung eines sektorenübergreifenden Gesamtbudgets für psychiatrische Kliniken sowie der geplante Abbau von über 13.000 stationären Betten verschlechtere die eh schon teils desaströse Betten-Lage, so das DPNW. Dieter Adler, DPNW-Vorsitzender, meint: „Schon heute sind viele Regionen unterversorgt, Stationen überbelegt und Notaufnahmen überlastet. Der massive Bettenabbau trifft genau die Patienten, die auf geschützte stationäre Behandlung angewiesen sind, wie zum Beispiel suizidale, psychotische oder traumatisierte Menschen.

Adler betont: „Bettenabbau zu predigen und mit fiktiven Einsparzahlen zu locken – weil ambulant per se doch viel besser sei, ohne vorab eine leistungsfähige und passgenaue ambulante breite Versorgung aufgebaut zu haben, ist nicht nur Augenwischerei, sondern fahrlässig.“

Das DPNW führt aus, dass psychiatrische ambulante Pflegedienste in Deutschland ebenso rar seien wie die aufsuchende psychiatrische Behandlung anderer Disziplinen. Würde die Politik endlich ernsthaft „therapeutische Lebens- und Arbeitsgemeinschaften“ für psychisch Kranke in notwendigem Maße fördern und installieren, könnten in deren Folge gewiss auch Betten wegfallen. Aber erst dann, so der Verband.

Auch die Vorschläge zur finanziellen Kürzung der Kurzzeittherapie stoßen auf große Bedenken des DPNW. Dieter Adler kommentiert: „Die Abschaffung der finanziellen Förderung der Kurzzeittherapie sowie neue Mengensteuerungsinstrumente erschweren weiter den Zugang zur Therapie. Sind doch gerade niedrigschwellige Therapieangebote für viele Betroffene der einzige frühe Zugang zu wirksamer Behandlung. Mit dieser GKV-Maßnahme würden sich die Wartezeiten weiter verlängern.“

Aus therapeutischer Sicht sei zudem die einseitige Ausrichtung der Reform auf Kostendämpfung problematisch. Dieter Adler gibt zu bedenken: „Milliarden-Einsparungen sollen erzielt werden, obwohl die psychische Belastung der Bevölkerung steigt, die Zahl der Krankschreibungen aufgrund psychischer Erkrankungen erneut Rekordwerte erreicht und der Fachkräftemangel dramatisch ist. Man kann nicht gleichzeitig massiv sparen und die Versorgungsqualität verbessern – das ist ein unlösbarer Widerspruch in sich.“

Die Einsparvorschläge seien umso problematischer, so Adler weiter, weil eine stark zunehmende Patientengruppe junger Menschen zu beobachten sei, die durch „soziale“ Medien und Corona-Isolation aus dem gesunden sozialen Lebensrhythmus herausgerissen wurden und nun oft nur schwer und langsam wieder neue Wege für ihr Leben finden könnten.

Das DPNW unterstreicht, dass die geplante stärkere Ökonomisierung durch Leistungsbudgets, Kodierpflichten und Mengensteuerung die therapeutische Beziehungsarbeit gefährde, die das Fundament jeder wirksamen Psychotherapie darstellt. Demgemäß drohten langfristig mehr Chronifizierungen, mehr Erwerbsunfähigkeit, steigende Sozialkosten und eine weitere Zuspitzung sozialer Ungleichheit in der Gesundheitsversorgung.

Der DPNW-Vorsitzende Adler fordert deshalb ein Umdenken in der Reformpolitik: „Statt kurzfristiger Sparlogik braucht es nachhaltige Investitionen in Personal, Behandlungsplätze und niedrigschwellige Zugangswege zum Schutz der Patienten sowie zur langfristigen Stabilisierung des Gesundheitssystems.“

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.800 Mitglieder und 13.500 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist das DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner. Mehr unter: www.dpnw.de

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Psychotherapeuten begrüßen Grünen-Antrag zur Ausnahmeregelung der Psychotherapie vom Primärarztsystem

Der Antrag der Partei Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag greift die Forderung des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks (DPNW) auf, den freien Zugang zur Psychotherapie gesetzlich zu sichern.

BildBonn / Berlin, 18.11.2025 – Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) sieht in dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag „Primärversorgung gesetzlich verankern – Die Versorgung der Patientinnen und Patienten bedarfsgerecht steuern, Fachkräfte entlasten“ (Drucksache 21/2823) einen bedeutenden Fortschritt: Die Fraktion fordert darin, psychotherapeutische und psychiatrische Leistungen ausdrücklich aus der Pflicht-Primärversorgung auszunehmen.

Damit erfüllt der Antrag eine Kernforderung des DPNW. „Dass die psychotherapeutische Versorgung im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Sonderstatus erhält, ist ein starkes Zeichen: Der direkte Zugang zu Psychotherapie darf nicht durch zusätzliche bürokratische Hürden gefährdet werden. Und auch die psychiatrische Versorgung mit in den Antrag reinzunehmen, ist mehr als folgerichtig und im Sinne der Patienten.“, so Dieter Adler, Vorsitzender des DPNW. Weiter meint er: „Die von uns massiv geäußerten Vorbehalte und die von uns eingebrachte und am 10. November im Petitionsausschuss des Bundestages vorgestellt Petition zeigen Wirkung. Wir freuen uns über diese wichtige und richtige Initiative der Parlamentarier“.

Das DPNW sieht in dem Antrag ein wichtiges politisches Signal, dass den Wert einer niedrigschwelligen, direkten psychischen Versorgung anerkennt. Und es wird offenbar dem Wunsch der Zivilgesellschaft Rechnung getragen. Die zahlreichen Unterschriften sowohl bei der DPNW-Bundestagspetition (über 37.000) als auch auf der innn.it-Plattform (103.000) zeigen, dass das Anliegen nicht Therapeutinnen und -therapeuten, sondern auch Patientinnen, Patienten und der allgemeinen Öffentlichkeit wichtig ist.

Appell des DPNW
Das DPNW ruft alle Bundestagsabgeordneten auf, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu unterstützen und Psychotherapie als Ausnahme vom Primärarztsystem zu verankern. Das DPNW ist bereit, weiterhin konstruktiv mit allen demokratischen Parteien zusammenzuarbeiten, um die Versorgungsrealität für Patientinnen und Patienten zu verbessern.

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Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.800 Mitglieder und 13.500 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist der DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner. Mehr unter: www.dpnw.de

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Dieter Adler erneut zum Vorstandvorsitzenden des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerkes (DPNW) gewählt

Mitgliederversammlung wählte Dieter Adler, Claudia Reimer, Sevgi Meddur-Gleissner und Tania Gosh in den DPNW-Vorstand.

BildBonn, 10.09.2025 – Auf der fünften ordentlichen Mitgliederversammlung des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerkes bestätigten die zahlreichen Teilnehmer den 1. Vorstandsvorsitzenden Dieter Adler in seinem Amt. Ebenso wurden die beiden zweiten Vorsitzenden Sevgi Meddur-Gleissner und Claudia Reimer wiedergewählt, die noch bis zum 31.12.2025 ihre Rolle ausfüllt ehe Reimer ihren 2. Vorsitz an ihre neugewählte Nachfolgerin Tania Gosh übergibt. Als Beisitzer wurden Sabine Kaiser, Georg Moerschner, Matthias Glöckner und Stefan Paffrath gewählt.

Kurz zuvor war das bisherige Führungsgremium für seine Arbeit der letzten zwei Jahre entlastet worden. Nach der Wahl bedankte sich Dieter Adler für das Vertrauen der Mitglieder: „Ich freue mich außerordentlich, auch künftig unsere Anliegen gegenüber Politik, Behörden und Krankenkassen vertreten zu dürfen. Wir merken, dass wir uns einen guten Ruf bei den Politikern erarbeitet haben, die unsere fachliche Expertise und Ideen schätzen.“

Sein besonderer Dank galt allen Mitstreiterinnen und -streitern im Psychotherapeuten-Verband: „Ich möchte mich besonders bei meinen Vorstandkolleginnen und -kollegen für die tolle Zusammenarbeit bedanken. Pragmatisch, konstruktiv und zupackend. Ebenso exzellent war die Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Geschäftsstelle, die unsere erfolgreiche Arbeit und das Wachstum unseres Verbandes erst möglich gemacht haben.“

Als neuer 2. Geschäftsführer wurde Dr. Thorsten Quiel den Mitgliedern vorgestellt. Er ist Fachanwalt für Medizinrecht und unterstützt den Verband seit April 2025 als Justiziar. Wie der Verband außerdem in seinen Geschäftszahlen bekannt gab, zählte das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) Ende August 2025 über 2.700 Mitglieder.

In seiner Rede umriss Dieter Adler die Aktivitäten und Forderungen des Verbandes:
– Erhalt des direkten Zugangs zur Psychotherapie – Herausnahme der Psychotherapie aus geplantem Primärarztsystem (Petition im Bundestag)
– Schaffung sinnvoller Maßnahmen zur schnelleren Vergabe von Therapieplätzen
– Unterstützung von Krisenopfern (Ahrtal, Erftkreis, Ukraine, Türkei)
– Einsatz für sinnvolle Digitalisierung, Ablehnung der unsicheren Telematik-Infrastruktur
– Ablehnung von Zwangsmaßnahmen zur Digitalisierung
– Weigerung, Psychotherapie-Inhalte in der elektronischen Patientenakte zu dokumentieren
– Ablehnung der zentralen Datenspeicherung vertraulicher Inhalte
– Forderung: Patientendaten gehören den Patienten und werden von ihnen selbst verwaltet (Datenhoheit beim Patienten)
– Ablehnung der ungefragten Verwendung von Patientendaten zu Forschungszwecken
– Behalten der Entscheidungshoheit über die Dauer und Notwendigkeit von psychotherapeutischen Behandlungen
– Schaffung sinnvoller, wissenschaftlich geprüfter Qualitätssicherungsinstrumente – statt Patientenbefragung

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