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Die Gewerbeabfall-Verordnung GewAbfV – Grundlagen und Aktuelles

Das Seminar richtet sich somit an Sie, als Abfallerzeuger und beratende Dienstleister, an Abfallwirtschaftsbeteiligte sowie Mitarbeiter/innen der zuständigen Abfallbehörden.

Bild„Die Gewerbeabfall-Verordnung GewAbfV – Grundlagen und Aktuelles“ lautet der Titel des Seminars, welches am 23. Juni 2025 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verlangt seit 01.06.2012 das grundsätzlich vorrangige Recycling von Abfällen vor deren sonstigen Verwertung ohne dies im KrWG für bestimmte Stoffströme zu konkretisieren.

Mit der am 01.08.2017 neu gefassten Gewerbeabfallverordnung ist diese Lücke geschlossen und Getrenntsammlungs- und Recyclinganforderungen erheblich ausgeweitet worden.

Der neue Pflichtenkanon für Abfallerzeuger, Vorbehandler und Verwerter hat umfangreiche Anpassungen in der betrieblichen Praxis der Entstehung, Überlassung und Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und Bauabfällen zur Folge.

Das Seminar richtet sich somit an Sie, als Abfallerzeuger und beratende Dienstleister, an Abfallwirtschaftsbeteiligte sowie Mitarbeiter/innen der zuständigen Abfallbehörden.

Programm

09.30 Uhr Begrüßung und Vorstellung

09.45 Uhr Einführung in die GewAbfV
– Aufkommen von Abfallgemische aus Gewerbe und Bauwirtschaft (Mengen, Verwertungswege etc.)
– Anwendungsbereich, Adressaten, Begriffe

10.30 Uhr GewAbfV – Vorschriften für Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen
– Getrenntsammlung von Siedlungsabfällen und
ähnlichen Fraktionen
– Ausnahmen (Technische Unmöglichkeit,
Wirtschaftliche Unzumutbarkeit)
– Erklärungen und Konformitätsbestätigung der Beförderer
– Dokumentationspflichten für Erzeuger
– Konsequenzen der 90:10-Regelung für die Entsorgungsstrategie und die Vertragsgestaltung

12.30 Uhr Mittagspause

13.15 Uhr GewAbfV – Vorschriften für Vorbehandlungsanlagen für gewerbliche Siedlungsabfälle
– Anforderungen an die Anlagenkonfiguration
– Kaskaden
– Sortierquote / Recyclingquote
– Dokumentationspflichten für Anlagenbetreiber

14.00 Uhr GewAbfV – Erzeuger und Besitzer von gemischten Bau- und Abbruchabfällen
– Getrenntsammlung (Fraktionen, Ausnahmen)
– Dokumentationspflichten für Erzeuger und Bauherren
14.45 Uhr Kaffeepause

15.00 Uhr – Anforderungen an Aufbereitungsanlagen
– Dokumentationspflichten für Anlagenbetreiber und Ausnahmen

GewAbfV – Ordnungswidrigkeiten und Rechtsfolgen

16.15 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung

16.30 Uhr Ende der Veranstaltung

Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmepauschale: 399EUR (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/A250623.pdf

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Frau Romy Steinke
Maxim-Gorki-Str. 13
39108 Magdeburg
Deutschland

fon ..: +49 391 7447894
web ..: https://iwu-ev.de/
email : presse@iwu-ev.de

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und -tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.

Für Sie bieten wir seit 1990 ein umfangreiches Programm berufsbegleitender Fort- und Weiterbildungen, vor allem auf den Gebieten der Verwaltung, des Rechts, der Betriebswirtschaft, im Bereich Arbeitssicherheit, Umweltschutz und des modernen Managements an.

Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.

Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.

Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.

Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.

Das IWU setzt auf flexibles Wissensmanagement, dazu zählt ein weit verzweigtes Netzwerk an fachspezifischen und spezialisierten Kompetenzen.

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Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
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Medien

Plattform für nationale Sicherheit Krivat wird von Solita und Patria modernisiert

Die State Security Networks Group Finland (Erillisverkot) hat ein von Solita und Patria gebildetes Konsortium mit dem Neuaufbau der finnischen Plattform für nationale Sicherheit beauftragt.

Helsinki / München, 30. April 2025. Krivat verbindet Behörden mit Unternehmen, die für kritische Infrastrukturen verantwortlich sind, und ermöglicht so einen umfassenderen Überblick über die Lage und eine schnelle Reaktion bei größeren wie kleineren Störungen. Um die Plattform auf die heutigen operativen Anforderungen hin anzupassen, hatte State Security Networks vor kurzem Pläne für ein Upgrade bekanntgegeben. Als Projektpartner wurden dafür jetzt Solita und Patria ausgewählt. Die Modernisierung soll bis Herbst 2026 abgeschlossen sein, nach einer fünfjähriger Vertragslaufzeit wird der Vertrag auf rollierender Basis fortgesetzt.

Die aktualisierte Version von Krivat wird zahlreiche neue Funktionen sowie eine mobile Version des Dienstes beinhalten. Solita stellt damit abermals seine Fähigkeit unter Beweis, hochsichere Lösungen mit hoher Benutzerfreundlichkeit zu entwickeln. Die Bereitschaft der lokalen Behörden zur nationalen Zusammenarbeit ist sehr wichtig und trägt auch zur gemeinsamen Sicherheit in Europa bei.

„Dies ist ein wichtiger Schritt für die Entwicklung und Zukunftsfähigkeit der Plattform“, erklärt Markku Järvinen, Chief Operating Officer bei State Security Networks. „Krivat spielt eine zentrale Rolle in der gesamten Sicherheitsinfrastruktur Finnlands und ermöglicht die Zusammenarbeit zwischen Behörden und anderen sicherheitskritischen Akteuren, insbesondere bei Krisen wie Stürmen, Stromausfällen oder Pandemien. Mit Krivat können sich die Organisationen ein gemeinsames Bild von der Lage machen, was die Reaktionszeiten verkürzt und hilft, die Ressourcen effektiver zu verteilen.“

Timo Honko, EVP Solita in Finnland: „Indem wir Technologien und Daten intelligenter nutzen und eine schnellere und transparentere Zusammenarbeit zwischen den Behörden unterstützen, tragen wir dazu bei, die Widerstandsfähigkeit der finnischen Gesellschaft in Ausnahmesituationen zu stärken. Wir sind stolz darauf, gemeinsam mit State Security Networks, der Nationalen Agentur für Notfallversorgung und Patria an einem so bedeutsamen Projekt mitzuwirken.“

Finanzierung durch die Nationale Agentur für Notfallversorgung
Die Modernisierung von Krivat wird von der finnischen Nationalen Agentur für Notfallversorgung (NESA) finanziert. Sobald sie abgeschlossen ist, wird die NESA eine Schlüsselrolle bei der Steuerung der strategischen Ausrichtung und Entwicklung des Dienstes übernehmen. State Security Networks wird den Krivat-Dienst auch nach der Erneuerung weiter betreiben und dabei eng mit den ausgewählten Partnern und der NESA zusammenarbeiten, um die Zuverlässigkeit und Effizienz des Dienstes zu gewährleisten.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Solita Germany GmbH
Herr Florian Disson
Brienner Straße 45 a-d, Ca
80333 München
Deutschland

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email : florian.disson@solita.fi

Solita ist ein europäischer Marktführer für datengetriebene digitale Transformation und Unternehmensdesign mit über als 2.200 Spezialist*innen in zehn Ländern. Die Geschäftstätigkeit umfasst Technologie, Daten und einen menschen-zentrischen Beratungsansatz mit Schwerpunkt in den Bereichen Big Data, KI und Advanced Analytics. Das Ziel des Unternehmens: Werte aus Daten in der vernetzten Welt schaffen. Der Spezialist verknüpft die Intelligenz von Menschen und Maschinen für nachhaltiges Wachstum durch Daten und Technologie. Dabei führen die Lösungen zum Unternehmenswachstum und stehen im Dienst für eine bessere Gesellschaft. Das Leistungsspektrum von Solita umfasst strategische Beratung, Service Design, Software-Entwicklung und Cloud Services. Solita wurde 1996 gegründet und beschäftigt Spezialist*innen für das digitale Geschäft in Finnland, Schweden, Norwegen, Dänemark, Großbritannien, Estland, Belgien, Polen, Deutschland und der Schweiz.
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agentur auftakt
Herr Frank Zscheile
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Medien

Inventarisierungslösung für öffentliche Verwaltungen – Worauf es bei der Auswahl ankommt

Die richtige Inventarisierungslösung für Verwaltungen muss mehr als IT erfassen: Sie muss Haushaltsrecht, Datenschutz, Compliance und Fördermittel-Transparenz sicher abbilden – wie Asset.Desk von FCS.

BildDie Suche nach einer geeigneten Inventarisierungslösung für die öffentliche Verwaltung in Deutschland stellt Kommunen, Behörden und andere staatliche Einrichtungen vor spezifische Herausforderungen. Es geht längst nicht mehr nur um die reine Bestandsaufnahme von IT, Mobiliar oder Fahrzeugen. Vielmehr müssen komplexe Anforderungen an Compliance, die Einhaltung des deutschen Haushaltsrechts (HGB/Doppik/NKF), strenger Datenschutz nach DSGVO und die transparente Verwaltung von Fördermitteln, wie etwa aus dem DigitalPakt Schule, erfüllt werden. In diesem Kontext erweist sich Expertise im deutschen Verwaltungsumfeld häufig als entscheidender Faktor bei der Software-Auswahl.

Kernanforderungen an moderne Inventarisierungslösungen im öffentlichen Sektor

Standardlösungen für das Asset Management reichen oft nicht aus, um die vielschichtigen Bedürfnisse deutscher Verwaltungen abzudecken. Eine wirklich passende Inventarisierungslösung für den öffentlichen Sektor muss folgende Kernbereiche beherrschen:

* Rechtssicherheit und Compliance: Die Lösung muss eine revisionssichere Protokollierung aller Vorgänge gemäß den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) gewährleisten und die Prüfungsanforderungen der Landesrechnungshöfe erfüllen. Änderungen an Inventargütern müssen lückenlos nachvollziehbar sein.
* Abbildung des deutschen Haushaltsrechts: Egal ob kameral oder doppisch gebucht wird – die Software sollte die spezifischen kommunalen oder landesspezifischen Kontenrahmen kennen und die korrekte buchhalterische Erfassung von Anlagevermögen unterstützen.
* Integriertes Fördermittel-Management: Eine zentrale Funktion ist die Möglichkeit, über Förderprogramme (wie DigitalPakt Schule, KIP, EFRE etc.) beschaffte Güter eindeutig zu kennzeichnen, Projekten zuzuordnen und deren Verwendung über den gesamten Lebenszyklus hinweg transparent zu dokumentieren – eine Voraussetzung für prüfungssichere Verwendungsnachweise.
* Datenschutz und Datensicherheit (DSGVO-Konformität): Ein detailliertes Rollen- und Rechtemanagement ist ebenso unerlässlich wie die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung. Ein Hosting der Daten in Deutschland oder die Möglichkeit zum On-Premises-Betrieb sind dabei wichtige Kriterien.
* Praxistauglichkeit im Verwaltungsalltag: Die Software muss intuitiv bedienbar sein, auch für Mitarbeitende ohne tiefgreifende IT-Kenntnisse. Mobile Erfassungsmöglichkeiten per App (z. B. via Barcode oder RFID) für Inventuren in Außenstellen, Schulen oder Bauhöfen sind entscheidend für die Akzeptanz und Effizienz.

Warum deutsches Know-how den Unterschied machen kann

Anbieter, die ihre Software in Deutschland entwickeln und ihren Sitz hier haben, bringen häufig ein tiefergehendes Verständnis für die spezifischen Regularien und die Kultur der deutschen Verwaltung mit. Sie sind vertraut mit den Erwartungen von Prüfbehörden, den Feinheiten des Haushaltsrechts und den hohen Anforderungen an den Datenschutz. Dieses spezifische Wissen kann sich in passgenaueren Funktionen, einer schnelleren Reaktion auf Gesetzesänderungen und qualifiziertem, deutschsprachigem Support äußern.

Ein Beispiel für eine solche spezialisierte, in Deutschland entwickelte Softwarelösung, die darauf abzielt, genau diese komplexen Anforderungen abzudecken, ist Asset.Desk von der FCS Fair Computer Systems GmbH. Systeme wie dieses sind darauf ausgelegt, die spezifischen Inventarisierungs-, Verwaltungs- und Nachweisprozesse deutscher öffentlicher Einrichtungen effizient und regelkonform zu unterstützen.

FCS unterstreicht, dass die Erfüllung zentraler Ziele wie Compliance, effiziente Ressourcenverwaltung und Transparenz für deutsche Verwaltungen maßgeblich von einer Inventarisierungslösung abhängt, die exakt auf die spezifischen rechtlichen und prozessualen Anforderungen zugeschnitten ist. Ein tiefgreifendes Verständnis der lokalen Gegebenheiten sei dafür unabdingbar.

Öffentliche Verwaltungen sind daher gut beraten, bei der Evaluation einer Inventarisierungslösung genau zu prüfen, wie gut die spezifisch deutschen Anforderungen erfüllt werden und ob der Anbieter die notwendige Expertise und Nähe zum lokalen Markt mitbringt.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

FCS Fair Computer Systems
Frau Stefanie Schiwek
Ostendstraße 132
90482 Nürnberg
Deutschland

fon ..: 09118108810
web ..: https://www.fair-computer.de/
email : sschiwek@fair-computer.de

FCS Fair Computer Systems GmbH ist seit über 20 Jahren führender Anbieter für IT-Asset-Management, Softwareverteilung, Endpoint Security und Service-Management „Made in Germany“. Mit Hauptsitz in Nürnberg entwickelt und vertreibt FCS praxisnahe, modulare Softwarelösungen, die speziell auf die Anforderungen von Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen und Bildungseinrichtungen zugeschnitten sind.

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FCS Fair Computer Systems
Stefanie Schiwek
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Wirtschaft

Kooperation zwischen LEADing Practice und Heinrich-Böll-Stiftung

LEADing Practice und Heinrich-Böll-Stiftung arbeiten zusammen, um IT-Standards für den öffentlichen Sektor zu schaffen.

LEADing Practice, eine führende Standardorganisation im Bereich Unternehmensführung und IT-Standardisierung, freut sich, eine strategische Partnerschaft mit der Heinrich-Böll-Stiftung bekannt zu geben. Gemeinsam werden sie daran arbeiten, Standards zu entwickeln, die speziell auf die Bedürfnisse des öffentlichen Sektors zugeschnitten sind.
 
Durch die Integration der Expertise beider Organisationen werden Standards und wiederverwendbare Lösungen, sogenannte Referenzinhalte, geschaffen, die den öffentlichen Sektor in den Bereichen Digitalisierung, IT-Strategie, Geschäftsmodell der IT-Transformation, Cloud-Konzepte, IT-Optimierung und IT-Standardisierung generell verbessern sollen. Dabei werden sie bewährte Vorgehensweisen (Best Practices) identifizieren, Benchmarks setzen und Instrumente zur Umsetzung der Standards bereitstellen. Durch die Zusammenarbeit werden LEADing Practice und die Heinrich-Böll-Stiftung ihr Fachwissen und ihre Ressourcen bündeln, um gemeinsam stärker zu sein.
 
Die LEADing Practice® (LEAD) ist eine weltweit führende Einrichtung für ‚Enterprise & Industry Standards‘. Ihre Mission ist es, Unternehmen durch ihre Standards zu befähigen, Führungskräfte sowie Expertinnen und Experten in die Lage zu versetzen, Veränderungen zu schaffen. Ihre Standards basieren auf der Erforschung von „de facto“, also bestehenden/vorhandenen, Praktiken, die sie in Referenzinhalten dokumentieren. „Wir sind sehr erfreut über die strategische Zusammenarbeit und Partnerschaft mit der Heinrich-Böll-Stiftung (hbs), einer Organisation, die sich für die Förderung demokratischer Werte und nachhaltiger Entwicklung einsetzt. Das wird frischen Wind in benötigte IT-Standards bringen“, sagt Prof. Mark von Rosing, Mitgründer und Geschäftsführer der LEADing Practice. Vonseiten der LEAD wird Hanka Czichos die Partnerschaft leiten. Sie sagt: „Das Ziel von LEAD ist es, Standards zu schaffen, die den öffentlichen Sektor dabei unterstützen, Digitalisierung voranzutreiben, um die IT zu erneuern, aber auch bessere Nachhaltigkeitskonzepte zu entwickeln.“
 
Die Heinrich-Böll-Stiftung (hbs) ist die parteinahe Stiftung von Bündnis 90/Die Grünen. Die hbs ist eine gemeinnützige Organisation, die sich für soziale Gerechtigkeit, Demokratie und nachhaltige Entwicklung einsetzt. „Die Heinrich-Böll-Stiftung ist davon überzeugt, dass IT und Digitalisierungsstandards im öffentlichen Sektor eine wichtige Rolle spielen, um IT zu erneuern, IT-Effizienz und Verantwortlichkeit zu fördern“, sagt Steffen Heizmann, Geschäftsführer der Heinrich-Böll-Stiftung. Vonseiten der hbs wird Gunter Holley, Referatsleiter IT, die Partnerschaft lenken. Er fügt hinzu: „Wir haben mehrere Projekte mit LEADing Practice bereits initiiert und freuen uns jetzt auf diese strategische Zusammenarbeit, um Standards zu entwickeln, die den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger entsprechen und eine nachhaltige und gerechte digitale Entwicklung fördern.“
 
Die Ergebnisse dieser Partnerschaft werden der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und sollen Regierungen, Ländern, Kommunen, Städten und öffentlichen Institutionen sowie Interessengruppen dabei helfen, ihre digitale Leistungsfähigkeit zu verbessern und den Bedürfnissen ihrer Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

LEADing Practice ApS
Frau Hanka Czichos
William Wains Gade 25
1432 Kopenhagen
Dänemark

fon ..: +49 160 15 99 897
web ..: https://www.leadingpractice.com
email : hc@leadingpractice.com

Pressekontakt:

LEADing Practice ApS
Frau Hanka Czichos
William Wains Gade 25
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Wirtschaft

AKDB holt Gold bei Fox Awards und startet neues eMagazin

Die FOX Awards werden seit 2010 unter dem Dach des dapamedien Verlags für die besten und effizientesten Lösungen der Marketing-Kommunikation in Print und Digital vergeben.

BildDas Kundenmagazin AKDB REPORT erhält dieses Jahr Gold bei den Fox Awards. Das Magazin, so die Jury in ihrer Begründung, überzeuge durch seine inhaltliche und optische Qualität und informiere zielgruppengerecht über die aktuellen Belange rund um die Digitalisierung von Kommunen und öffentlichen Einrichtungen. Seit September 2020 gibt es das Magazin auch als Online-Ausgabe im AKDB Newsroom.

Der AKDB REPORT, das Kundenmagazin der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), wurde am 22. September mit Gold ausgezeichnet. Die Print-Ausgabe des kommunalen IT-Dienstleisters, die drei Mal im Jahr in einer Auflage von über 8.000 Exemplaren erscheint, wird für seine inhaltliche und optische Qualität ausgezeichnet. Die Jury der Fox Awards, die sich aus 18 Experten aus der Kommunikationsbranche zusammensetzt, zeichnet Kommunikationskonzepte aus, die in allen Kriterien eine überdurchschnittliche Effizienz-Performance aufweisen und daher in ihrer Kategorie als inspirierendes Vorzeigebeispiel gelten dürfen. Zusammen mit dem AKDB REPORT wurde auch die Employer-Branding-Kampagne des öffentlichen IT-Dienstleisters prämiert, die sich mit dem Motto #WillkommenInDerAnstalt präsentiert.

„Wir freuen uns über diese Auszeichnung, zumal sie einmal mehr beweist, dass Kreativität, Unterhaltung und handfester Informationsgehalt sich keineswegs ausschließen müssen“, kommentiert Wolfram Weisse, Leiter Vertriebsmarketing und Unternehmenskommunikation bei der AKDB, das Ergebnis. Der AKDB REPORT, der erst 2018 von der Kreativagentur BALLEYWASL einer „Frischekur“ unterzogen wurde, bietet Lesern aus Kommunalverwaltungen, Behörden und Ministerien einen Mix aus News, Kundenstorys, Experteninterviews und beleuchtet Themen rund um die Verwaltungsdigitalisierung und das E-Government in Deutschland. „Es macht Freude, wenn ein ums andere Mal im engen Schulterschluss mit dem Team der AKDB ein Magazin entsteht, das eine stimmige Balance aus Redaktion und Design gefunden hat“, kommentiert Agenturgeschäftsführer und Kreativchef Albert Wasl die Auszeichnung und freut sich über den gemeinsamen Erfolg.

Brandneu seit September 2020 ist außerdem die eMagazin-Ausgabe des AKDB REPORT, der eREPORT. Sie ergänzt und erweitert die Print-Ausgabe online. Hier finden Leser nicht nur Artikel aus der gedruckten Zeitschrift, sondern künftig auch vertiefende Beiträge, Video-Interviews und Podcasts zu Themen rund um digitale Lösungen für die Verwaltung. Der eREPORT ist als eigene Rubrik im neuen Newsroom der AKDB ( www.akdb.de/newsroom ) eingebettet und mit praktischen thematischen Filterfunktionen versehen.

„Mit der neuen Darstellung und den neuen Funktionen im Newsbereich der AKDB tragen wir dem sich ändernden Informationsbedarf Rechnung, nämlich schnell, gezielt und in der gewünschten fachlichen Tiefe an genau die Informationen zu kommen, die für einen selbst relevant sind“, so Wolfram Weisse.

Die FOX Awards werden seit 2010 unter dem Dach des dapamedien Verlags für die besten und effizientesten Lösungen der Marketing-Kommunikation in Print und Digital vergeben. 2020 wurden die Gewinner aus rund 332 Einreichungen ausgewählt. Ausgezeichnet werden Projekte mit dem FOX Award in den Kategorien Gold, Silber und Honors (für junge Kampagnen mit Effizienzpotenzial) sowie den FOX Visual für Gestaltungseffizienz ebenfalls in Gold, Silber und Honors.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

AKDB – Anstalt des öffentlichen Rechts
Herr Dr. Florian Kunstein
Hansastraße 12-16
80686 München
Deutschland

fon ..: 089 5903 1230
web ..: https://www.akdb.de/
email : presse@akdb.de

Über die AKDB:
Seit Gründung 1971 entwickelt die AKDB ein Komplettangebot an Lösungen für die Digitalisierung von Kommunen und öffentlichen Einrichtungen. Hierzu zählen Software, IT-Sicherheit, Beratung, Schulung und eine umfassende Dienstleistungspalette. Das Spektrum an IT-Services reicht von SaaS-Lösungen aus dem BSI-zertifizierten Rechenzentrum für alle behördlichen Fachbereiche über hoheitliche Aufgaben bei den bayerischen Melde- und Personenstandsregistern bis hin zu komplett gemanagten IT-Umgebungen. Im Bereich E-Government bietet die AKDB Ländern und Kommunen das Bürgerservice-Portal an, die bundesweit reichweitenstärkste interoperable Plattform für Onlineverwaltungsdienste, über die Bürger und Unternehmen ihre Transaktionen mit der Verwaltung immer häufiger digital abwickeln. Mit dem Nutzerkonto Bund stellt die AKDB der Bundesverwaltung seit 2019 das zentrale Zugangssystem (Identity Provider) für die Nutzung von Diensten im Rahmen des Online-Zugangsgesetzes (OZG) zur Verfügung. Zu den Kunden der AKDB gehören über 4.700 Kommunen, Gemeinden, Städte, Landkreise, Bezirke sowie öffentliche Institutionen und der Bund. Die AKDB ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung in Trägerschaft der vier kommunalen Spitzenverbände in Bayern und zählt im Unternehmensverbund etwa 1.100 Beschäftigte.

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AKDB – Anstalt des öffentlichen Rechts
Herr Dr. Florian Kunstein
Hansastraße 12-16
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