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Audit-Report: Fast jede geprüfte Website im Münsterland verstößt gegen geltendes Recht

Automatisierte Analyse von 512 Websites im Münsterland: Jede Seite hat mindestens einen rechtlichen Mangel. Am häufigsten betroffen: Datenschutzerklärung, Cookie-Einwilligung und Barrierefreiheit.

BildMünsterland, 24. Juli 2026. Wer im Münsterland eine Website für seinen Betrieb, seine Praxis oder seinen Verein betreibt, verstößt mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen geltendes Recht “ meist ohne es zu wissen. Zu diesem Ergebnis kommt der Audit-Report Münsterland 2026 des Dülmener Anbieters ScanCompliance.de. Für den Report wurden 512 öffentlich erreichbare Websites von Betrieben, Praxen, Kanzleien und Vereinen aus Münster und den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf automatisiert auf über 43 rechtliche und technische Prüfpunkte untersucht.

Das Ergebnis ist eindeutig: Auf jeder einzelnen auswertbaren Seite fand die Prüfung mindestens einen belegbaren Mangel. Im Schnitt waren es fast sieben pro Website, fast zwei von drei Seiten wiesen sechs oder mehr Befunde gleichzeitig auf.

Die Datenschutzerklärung ist das Sorgenkind

Am häufigsten hakt es bei der Datenschutzerklärung: 94 Prozent der Seiten tragen eine, die veraltet, unvollständig oder in Teilen unwirksam ist. Es folgen die Cookie-Einwilligung (73 Prozent), die seit dem 28. Juni 2025 gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheit (69 Prozent), das Impressum (66 Prozent) und die ungefragte Datenübertragung in die USA (47 Prozent), etwa durch von US-Servern nachgeladene Schriftarten oder Karten.

„Die meisten dieser Websites sind nicht falsch gebaut worden “ das Recht hat sich unter ihnen verändert“, sagt Lars Neujeffski, Gründer von ScanCompliance.de. „In wenigen Jahren kamen das Digitale-Dienste-Gesetz, strengere Cookie-Regeln und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hinzu. Eine Seite, die vor drei Jahren korrekt war, kann heute an mehreren Stellen gegen geltendes Recht verstoßen, ohne dass sich an ihr etwas geändert hätte.“

Der günstige Weg führt über die eigene Prüfung

Werden solche Mängel nicht behoben, drohen Abmahnungen “ von Mitbewerbern, Verbänden oder spezialisierten Kanzleien. Was sich oft in einer Stunde beheben ließe, kostet dann schnell einen vierstelligen Betrag. „Es ist deutlich billiger, die eigenen Lücken selbst zu finden und zu schließen, als zu warten, bis ein Abmahnanwalt sie kostenpflichtig entdeckt“, so Neujeffski weiter. Die meisten Befunde ließen sich mit überschaubarem Aufwand beheben: Datenschutzerklärung aktualisieren, Tracking erst nach aktiver Einwilligung laden, Schriften und Karten lokal einbinden, Kontraste und Alt-Texte nachbessern. Betriebe können ihre eigene Website unter scancompliance.de kostenlos auf dieselben Prüfpunkte testen.

Zur Methodik

Geprüft wurde vollständig automatisiert mit einem echten Browser; sämtliche Netzwerk-Anfragen vor jeder Nutzerinteraktion wurden protokolliert, sodass sich Tracking vor der Einwilligung technisch belegen lässt. Der Report unterscheidet dabei sauber zwischen belegbaren Verstößen und bloßen Prüfhinweisen. Nicht erreichbare Seiten (geparkt, weitergeleitet oder offline) blieben unberücksichtigt. Alle Ergebnisse sind vollständig anonymisiert und ausschließlich auf Aggregat-Ebene ausgewertet “ einzelne Betriebe werden nicht benannt. Die Erhebung ist regional und erhebt keinen Anspruch, für ganz Deutschland repräsentativ zu sein.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Lars Neujeffski
Herr Lars Neujeffski
Hanninghof 24
48249 Dülmen
Deutschland

fon ..: 02594-7929775
web ..: https://scancompliance.de
email : lars.neujeffski@scancompliance.de

Über ScanCompliance.de
ScanCompliance.de ist ein Dienst aus Dülmen, der Websites automatisiert auf die Einhaltung von DSGVO, TDDDG, DDG und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz prüft. Über 43 technische Prüfpunkte liefern für jeden Befund einen konkreten Handlungshinweis. Ein erster Scan ist kostenlos.

Pressekontakt:

ScanCompliance.de, Inh. Lars Neujeffski
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1 Jahr Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Die Abmahnwelle wird professioneller, der Markt steht erst bei 49 %

Ein Jahr BFSG zeigt zwei Dinge gleichzeitig: Der rechtliche Druck wird ernster und professioneller, und trotzdem stehen die meisten Unternehmen erst am Anfang.

Bild* Zweite Abmahnwelle erreicht neue Qualität: Forderungen stützen sich jetzt auf förmliche Prüfberichte statt auf pauschale Mängel.
* Marktüberwachungsstelle MLBF wird sichtbar aktiv und legt offen, wie sie reaktiv und durch eigene Stichproben prüft.
* Umsetzung bleibt lückenhaft: Unternehmen erfüllen im Schnitt erst 49 Prozent der Kriterien, oft fehlt sogar die Barrierefreiheitserklärung.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Ein Jahr später lässt sich Bilanz ziehen: Auf eine erste, breit gestreute Abmahnwelle im Sommer 2025 folgt jetzt eine zweite mit deutlich höherem Niveau, gestützt auf förmliche Prüfberichte. Mit der Marktüberwachungsstelle Barrierefreiheit (MLBF) ist zugleich eine Behörde aktiv geworden, die ihre Prüfverfahren inzwischen öffentlich macht. Und doch erfüllen deutsche Unternehmen im Schnitt erst rund die Hälfte der Anforderungen.

Von der Massenabmahnung zum Prüfbericht: Wie sich die Abmahnpraxis entwickelt hat

Schon im Sommer 2025 setzte eine erste Abmahnwelle ein: Spezialisierte Kanzleien verschickten im Namen einzelner Mandanten zahlreiche Schreiben wegen mutmaßlicher BFSG-Verstöße. Wie Fachmedien und Wettbewerbsrechtler berichten, waren diese breit gestreut und stützten sich meist auf pauschale Mängel, oft belegt nur durch einen Screenshot. Inzwischen hat die Praxis nach Einschätzung von Fachkanzleien eine neue Qualität erreicht. In einer zweiten Welle liegt den Abmahnungen ein automatisiert erstellter Barrierefreiheits-Prüfbericht bei, der die Forderungen deutlich besser fundiert. Die gerügten Fehler sind sehr spezifisch und maschinell auslesbar, etwa:

* „Klick ins Leere“ (leere Links ohne Ziel),
* „Unsichtbares Element“ (zu schwacher Farbkontrast),
* „Verwirrende Bild-Beschreibungen“ (verdächtige oder unpassende Alt-Texte).

Finanzielles Risiko: Die Abmahnung und ihre teuren Folgen

Laut diesen Berichten liegen die Forderungen bei rund 1.780 Euro (netto) Anwaltskosten plus rund 490 Euro (netto) für den Prüfbericht. Das ist aber oft erst der Anfang. Denn mit der Abmahnung kommt regelmäßig eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, bei jedem weiteren Verstoß droht dann eine Vertragsstrafe. Hinzu kommen erneute Abmahnungen, mögliche Gerichtskosten und der Umbau der Website unter Zeitdruck. Fachanwälte werten das niedrige, leicht skalierbare Kostenniveau zudem als Hinweis auf ein systematisches Massenmodell.

Marktüberwachung legt nach: MLBF macht Prüfverfahren öffentlich

Parallel zur privatrechtlichen Abmahnpraxis ist die staatliche Marktüberwachung in Bewegung gekommen. Die Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) tritt mittlerweile weiter in den Vordergrund und hat offengelegt, wie sie prüft. Kontrolliert wird sowohl reaktiv, also auf Beschwerden hin, als auch aktiv durch eigene Stichproben. Mit rund 70 Mitarbeitenden ist die Stelle dabei spürbar handlungsfähig aufgestellt. Für Unternehmen bedeutet das: Der Druck kommt nicht mehr nur von Abmahnkanzleien, sondern zunehmend auch von behördlicher Seite.

Falsches Pferd: Besucher-Plugins verdecken die eigentlichen Barrieren

Viele Unternehmen reagieren auf das BFSG mit sogenannten Besucher-Plugins, über die sich Schriftgröße, Kontrast und Ähnliches anpassen lassen. Solche Werkzeuge vermitteln schnell das Gefühl, barrierefrei zu sein. Tatsächlich liegt der größte Teil der Barrieren jedoch im Hintergrund und bleibt von diesen Plugins unberührt.

* Sie helfen vor allem Menschen mit leichteren Seheinschränkungen, etwa durch größere Schrift oder stärkeren Kontrast.
* Blinde Menschen und Menschen mit motorischen Einschränkungen profitieren davon kaum.
* Die zentralen Hürden bleiben bestehen: fehlende Alt-Texte für Bilder, fehlende Linkbeschriftungen und fehlende Tastaturbedienbarkeit.

Vorreiter und Nachzügler: Wo Branchen stehen

Ein Jahr nach Einführung zeigt sich ein deutliches Gefälle zwischen den Branchen. Wer eine ältere oder besonders schutzbedürftige Zielgruppe hat oder stark regulierten Märkten unterliegt, ist im Schnitt weiter. Andere Branchen hinken hinterher, oft auch, weil ihre Webauftritte technisch komplexer sind. Besonders konsequent zeigt sich der Sport: Im Profibereich, etwa in der Volleyball-Bundesliga, wird das Thema inzwischen ernst genommen.

* Eher vorbildlich: große Konzerne, Anbieter mit älterer Zielgruppe (etwa Sanitätshäuser), Finanzdienstleister und der Bildungssektor.
* Eher Nachzügler: kleine und mittlere Unternehmen, E-Commerce, Tourismus und Mode.
* Erschwerend wirkt dort häufig die Komplexität der Seiten, etwa sehr viele Unterseiten und Bilder.

Stand der Umsetzung: erst 49 Prozent erfüllt

Bei aller Bewegung im Markt bleibt die Umsetzung lückenhaft: Im Schnitt erfüllen Unternehmen aktuell nur rund 49 Prozent der Kriterien. Selbst die Barrierefreiheitserklärung, eine der grundlegendsten Pflichten, fehlt vielerorts. Die typischen technischen Hürden wiederholen sich: fehlende Alt-Texte, unklare Linkbeschriftungen, mangelnde Tastaturbedienbarkeit.

Matthias Wirz, Geschäftsführer von AccessGO: „Ein Jahr BFSG zeigt zwei Dinge gleichzeitig: Der rechtliche Druck wird ernster und professioneller, und trotzdem stehen die meisten Unternehmen erst am Anfang. Wer jetzt nur ein Plugin einbaut, kauft sich ein gutes Gefühl, aber keine echte Barrierefreiheit. Entscheidend ist, die Hürden im Hintergrund zu finden und zu beheben, denn dort werden Menschen tatsächlich ausgeschlossen. Genau dafür haben wir AccessGO gebaut: Wir machen die unsichtbaren Barrieren in wenigen Minuten sichtbar, unterstützen beim Beheben und überwachen die Website laufend, damit Unternehmen rechtssicher und wirklich barrierefrei bleiben.“

Hintergrund und Quellen für Redaktionen

Die Angaben zur Abmahnpraxis stützen sich auf öffentlich zugängliche Berichte spezialisierter Kanzleien und Fachmedien. Für eine vertiefte Recherche unter anderem:

* anwalt.de, Rechtstipp zur ersten Abmahnwelle (CLAIM Rechtsanwalts GmbH): https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-durch-claim-rechtsanwalts-gmbh-fuer-c-liermann-barrierefreiheitsgesetz-bfsg-unternehmen-aufgepasst-253896.html
* WBS Legal, Einordnung der ersten BFSG-Abmahnungen: https://www.wbs.legal/wettbewerbsrecht/erste-bfsg-abmahnungen-claim-rechtsanwaelte-mahnt-fuer-christopher-liermann-ab-das-muessen-sie-wissen-83937/
* KBM Legal, Bericht zur zweiten Welle mit Prüfberichten: https://www.kbm-legal.com/aktuelles/wissenswertes/artikel/abmahnwelle-wegen-bfsg-wie-barrierefreiheit-jetzt-zum-abmahnrisiko-fuer-webseitenbetreiber-wird.html
* IT-Recht Kanzlei, Verteidigung gegen BFSG-Abmahnungen
* Marktüberwachungsstelle Barrierefreiheit (MLBF)

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

AccessGO | DGfB Deutsche Gesellschaft für Barrierefreiheit mbH
Herr Frank Scheibe
Spinnereistraße 7 – Halle
04179 Leipzig
Deutschland

fon ..: +4915772588917
web ..: https://www.accessgo.de
email : frank.scheibe@accessgo.de

AccessGO ist eine Marke der DGfB Deutsche Gesellschaft für Barrierefreiheit mbH und bietet eine automatisierte Komplettlösung für digitale Barrierefreiheit.

Unternehmen und öffentliche Institutionen können mit AccessGO ihre Webseiten schnell, einfach und ohne einen komplexen Website-Relaunch barrierefrei gestalten. Die in Deutschland entwickelte und DSGVO-konforme Lösung hilft dabei, die gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit BFSG- und BITV-konform umzusetzen und Webseiten automatisch nach den WCAG 2.1 AA-Standards zu optimieren.

Mit Webseiten-Plugin, automatischer Optimierung, Monitoring- und Dokumentations-Tools sowie individuell generierten Barrierefreiheitserklärungen sorgt AccessGO bei Behörden, Top-Marken, Agenturen und Tausenden Webseiten europaweit für eine nachhaltige Verbesserung der digitalen Zugänglichkeit – mit messbaren Vorteilen für SEO und Nutzerfreundlichkeit.

Weitere Informationen unter www.accessgo.de

Pressekontakt:

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Volleyball Bundesliga und AccessGO: Gemeinsam für mehr digitale Teilhabe im Volleyball

Die Volleyball Bundesliga (VBL) rückt das Thema digitale Barrierefreiheit künftig stärker in den Fokus, um Volleyball-Inhalte für möglichst viele Menschen zugänglich zu machen.

BildGemeinsam mit ihrem neuen Partner AccessGO sollen digitale Angebote der Liga und ihrer Wettbewerbe weiterentwickelt und die Voraussetzungen für ein inklusives digitales Volleyballerlebnis geschaffen werden.

Im Rahmen der Zusammenarbeit werden die Webseiten der VBL, des Super- und Ligacups sowie des Zoi DVV-Pokals mit den Lösungen von AccessGO ausgestattet. Darüber hinaus wollen beide Partner das Bewusstsein für digitale Barrierefreiheit im Volleyball nachhaltig stärken. Geplant sind gemeinsame Kommunikationsmaßnahmen und Informationsangebote für die Vereine der VBL, um das Thema Zugänglichkeit in der gesamten Volleyball-Community voranzubringen.

Für dieses Ziel bringt AccessGO, eine Software-Lösung der DGfB Deutsche Gesellschaft für Barrierefreiheit mbH mit Sitz in Berlin, seine Expertise im Bereich barrierefreier Webseiten und digitaler Zugänglichkeit ein. „Die Volleyball Bundesliga steht für Spitzensport mit Haltung und für eine Sportart, die Gemeinschaft und Zusammenhalt lebt. Dass wir diese starke Liga als Partner gewonnen haben, ist für uns eine echte Ehre. Unsere Mission ist es, digitale Teilhabe für alle Menschen selbstverständlich zu machen. Mit einem Partner, der Offenheit und Fairness so vorbildlich verkörpert, kommen wir diesem Ziel ein gutes Stück näher“, sagt Matthias Wirz, Geschäftsführer von AccessGO.

„Volleyball soll für alle Menschen zugänglich sein, egal ob auf dem Spielfeld, in der Halle oder im digitalen Raum. Mit AccessGO haben wir einen Partner an unserer Seite, der uns dabei unterstützt, unsere digitalen Angebote noch inklusiver zu gestalten und gleichzeitig unsere Vereine für die Bedeutung digitaler Barrierefreiheit zu sensibilisieren. Gemeinsam wollen wir ein Zeichen für mehr Teilhabe im Sport setzen“, erklärt Kim Oszvald-Renkema, Geschäftsführerin der VBL.

Die datenschutzkonforme, technische Lösung von AccessGO kombiniert mehrere Bausteine wie ein Barrierefreiheits-Plugin für Webseiten, die automatische Erkennung und Reduzierung digitaler Barrieren mittels KI sowie Audit- und Monitoring-Tools. Die unkomplizierte Implementierung ermöglicht allen Volleyballfans einen optimierten, barrierefreien Zugriff auf die Inhalte der Volleyball Bundesliga.

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Digitale Barrierefreiheit darf für gemeinnützige Organisationen keine Kostenfrage sein

SiteCockpit stellt Vereinen, NGOs und gemeinnützigen Einrichtungen das volle Leistungspaket kostenfrei zur Verfügung.

BildBerlin, 19. Mai 2026. SiteCockpit stellt gemeinnützigen Organisationen, Vereinen und NGOs sein vollständiges Leistungspaket zur digitalen Barrierefreiheit kostenfrei zur Verfügung. Das Angebot richtet sich an Organisationen, die ihre digitalen Angebote barriereärmer gestalten und die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, sofern sie in den Anwendungsbereich fallen, strukturiert angehen möchten. Nach der Registrierung genügt der Upload eines Nachweises der steuerlichen Gemeinnützigkeit. Nach Prüfung durch SiteCockpit, in der Regel innerhalb von maximal 48 Stunden, werden sämtliche Funktionen freigeschaltet.
Damit senkt SiteCockpit eine zentrale Einstiegshürde für Organisationen, die häufig mit begrenzten Budgets, kleinen Teams oder ehrenamtlichen Strukturen arbeiten. Gerade gemeinnützige Träger, Sozialverbände, Stiftungen und Vereine betreuen zudem oft Menschen, für die barrierearme digitale Angebote besonders wichtig sind.

Websites, Online-Formulare, Spendenprozesse, Terminbuchungen und Informationsseiten sind für viele Organisationen zentrale Kontaktpunkte. Sind sie nicht ausreichend zugänglich, entstehen zusätzliche Hürden für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen, kognitiven Barrieren oder altersbedingten Nutzungshürden. Für gemeinnützige Organisationen ist digitale Barrierefreiheit deshalb mehr als eine regulatorische Aufgabe: Sie ist ein praktischer Beitrag zu Teilhabe und besserer Erreichbarkeit.
„Gemeinnützige Organisationen leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Gerade sie sollten digitale Barrierefreiheit nicht aus Budgetgründen aufschieben müssen“, sagt Henryk Lippert, Geschäftsführer von SiteCockpit. „Mit dem kostenfreien Zugang möchten wir Vereinen, NGOs und gemeinnützigen Einrichtungen ermöglichen, ihre digitalen Angebote besser zugänglich zu machen.“

Gemeinnützige Organisationen erhalten Zugriff auf das vollständige SiteCockpit-Paket: easyVision unterstützt nutzerseitige Anpassungen wie Kontrast- und Darstellungsoptionen, easyMonitoring prüft digitale Barrieren regelmäßig und macht Handlungsfelder sichtbar, easyStatement unterstützt bei der Erstellung und Pflege einer Barrierefreiheitserklärung.
So verbindet SiteCockpit praktische Sofortmaßnahmen mit fortlaufendem Monitoring und nachvollziehbarer Dokumentation. Die Nutzung ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung, hilft Verantwortlichen aber, digitale Barrierefreiheit technisch und organisatorisch fundiert umzusetzen.

Der Zugang ist bewusst einfach gehalten: Nach der Registrierung laden berechtigte Organisationen den Nachweis ihrer Gemeinnützigkeit hoch, etwa die Steuerbefreiung oder den entsprechenden Bescheid des Finanzamts. Nach erfolgreicher Prüfung wird der volle Leistungsumfang freigeschaltet.
Alle Informationen zum kostenfreien Angebot: https://www.sitecockpit.com/de/kostenlose-barrierefreiheit-fuer-gemeinnuetzige-vereine

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

SiteCockpit
Herr André Springer
Engeldamm 20
10179 Berlin
Deutschland

fon ..: 030403649898
web ..: http://www.sitecockpit.com
email : presse@sitecockpit.com

SiteCockpit ist ein deutsches Softwareunternehmen mit Fokus auf digitale Barrierefreiheit. Die Plattform unterstützt Unternehmen, Organisationen und öffentliche Einrichtungen dabei, digitale Barrieren zu erkennen, zu reduzieren und die Umsetzung nachvollziehbar zu dokumentieren.

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Wirtschaft

BFSG scharfgeschaltet: 94,8 % der Homepages fallen noch durch – Unternehmen müssen jetzt liefern

[Mainaschaff], 13. August 2025. Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland wirksam.

BildEs verpflichtet erstmals breite Teile der Privatwirtschaft, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten – darunter Websites, Apps und Online-Shops, die sich an Verbraucher richten. Für viele Firmen endet damit die Zeit des Aufschiebens: Barrierefreiheit ist keine Kür mehr, sondern Pflicht.

Status quo im Netz: viel Wille, wenig Konformität
Die jährliche WebAIM-Analyse von einer Million Startseiten zeigt 2025 zwar kleine Fortschritte, aber ein großes Defizit: 94,8 % der untersuchten Homepages weisen weiterhin WCAG-Fehler auf; im Schnitt werden 51 Fehler pro Seite erkannt. Am häufigsten sind zu geringe Kontraste (79,1 %), fehlende Alternativtexte (55,5 %) und nicht beschriftete Formulareingaben (48,2 %) – genau die Hürden, die Nutzer mit Seh- oder Motorik­einschränkungen ausbremsen.

Was das BFSG konkret verlangt
Das BFSG zieht die Linie dort, wo Verbraucherinnen und Verbraucher digitale Angebote nutzen: Online-Banking, Buchungs- und Ticketportale, Messenger-Dienste, Online-Shops und weitere Services müssen barrierefrei gestaltet sein. Für die Nachweisführung verweist der Gesetzgeber auf die BFSG-Verordnung (BFSGV) und die harmonisierte Norm EN 301 549, die auf den WCAG-Kriterien (AA-Niveau) basiert. Wer diese Norm erfüllt, kann seine Konformität belastbar belegen.

Ausnahmen – aber nur eng begrenzt
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen (weniger als 10 Mitarbeitende und <= 2 Mio. EUR Umsatz/Bilanzsumme), sind von den BFSG-Pflichten für Services ausgenommen. Für Produkte gilt diese Erleichterung nicht; zudem greift die Ausnahme nicht, wenn sich ein Angebot faktisch an Verbraucher richtet. Reine B2B-Services fallen nicht in den Anwendungsbereich. Unternehmen sollten Ausnahmen stets sauber dokumentieren. Sanktionen bei Verstößen
Wer die Anforderungen missachtet, riskiert Bußgelder bis zu 100.000 Euro – je nach Verstoß auch Untersagungen oder weitere Maßnahmen der Marktüberwachung. Spätestens seit Inkrafttreten des Gesetzes sollte jedes verbraucherorientierte Digitalangebot ein Accessibility-Konzept haben.

„Von der Pflicht zur Chance“ – warum sich Barrierefreiheit im Web rechnet
Barrierefreiheit senkt Absprungraten, erhöht Conversion und Reputation – und erschließt eine wachsende Zielgruppe: Menschen mit Behinderungen, ältere Nutzerinnen und Nutzer sowie alle, die auf gut bedienbare Interfaces angewiesen sind. „Barrierefreiheit ist der schnellste Weg zu besserer Usability – für alle. Wer jetzt handelt, minimiert Risiken und gewinnt Marktanteile“, sagt Stefan Straßburg, COO von https://aktion-barrierefrei.org/.

Typische Schwachstellen und schnelle Lösungen

Kontraste & Lesbarkeit: Mindestkontraste nach WCAG umsetzen; Schriftgrößen und Zeilenabstände prüfen; Fokus sichtbar machen. (Viele Verstöße sind hier verortet.)

Alternativtexte & Semantik: Sinnvolle Alt-Texte für Bilder, korrekte Überschriften­hierarchie, Landmark-Regionen und sprechende Linktexte.

Formulare & Interaktion: Eindeutige Labels, klare Fehlermeldungen, Tastatur­bedienbarkeit, verständliche Captcha-Alternativen.

Nachweis & Standard: Audit gegen EN 301 549/WCAG, Maßnahmenplan, Regression-Tests vor Livegang; Dokumentation für die Marktüberwachung.

Roadmap für die nächsten 30 Tage

48-Stunden-Audit: Automatisierte und manuelle Prüfungen der wichtigsten Seiten, Templates und Prozesse (Suche, Produkt, Checkout, Login). Ergebnis: Prioritätenliste A/B/C.

Quick-Fix-Sprint (2 Wochen): Kontraste, Fokus-Stile, Alt-Texte, Labels, semantische Struktur, Tastatur-Flows.

PDF-Pipeline: Exposés, AGB, Formulare in PDF/UA-fähige Vorlagen überführen; finale Prüfung vor Veröffentlichung.

Barrierefrei by Design: Komponentenbibliothek (Buttons, Formulare, Modale) auf WCAG-AA härten und als Teamstandard etablieren.

Monitoring: CI-Checks, regelmäßige Re-Audits und Schulung des Content-Teams.

Über Aktion-Barrierefrei.org
Aktion-Barrierefrei.org unterstützt Unternehmen seit Jahren bei der Einführung digitaler Barrierefreiheit – von Express-Audits über Umsetzung nach EN 301 549/WCAG bis zur rechtssicheren Dokumentation. Mehr Informationen: aktion-barrierefrei.org/handlungsfelder/barrierefreie-webseiten-fur-unternehmen.

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E-Mail: presse@aktion-barrierefrei.org · Tel.: +49 60 21 13 07 128

_Hinweis für Redaktionen:_

Rechtslage: BFSG in Kraft; Verbraucher-Websites und Apps müssen barrierefrei sein. Ausnahmen nur für Kleinstunternehmen bei Services. Bußgelder bis 100.000 EUR möglich.

Faktenlage Web: 94,8 % der Homepages mit erkannten WCAG-Fehlern; häufigste Probleme: Kontrast, Alt-Texte, Labels.

Wenn Sie möchten, erstelle ich Ihnen zusätzlich eine 16:10-Pressegrafik (JPG/PNG, <= 3 MB) mit Kernaussagen und Datum - bereit für openPR.

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