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1 Jahr Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Die Abmahnwelle wird professioneller, der Markt steht erst bei 49 %

Ein Jahr BFSG zeigt zwei Dinge gleichzeitig: Der rechtliche Druck wird ernster und professioneller, und trotzdem stehen die meisten Unternehmen erst am Anfang.

Bild* Zweite Abmahnwelle erreicht neue Qualität: Forderungen stützen sich jetzt auf förmliche Prüfberichte statt auf pauschale Mängel.
* Marktüberwachungsstelle MLBF wird sichtbar aktiv und legt offen, wie sie reaktiv und durch eigene Stichproben prüft.
* Umsetzung bleibt lückenhaft: Unternehmen erfüllen im Schnitt erst 49 Prozent der Kriterien, oft fehlt sogar die Barrierefreiheitserklärung.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Ein Jahr später lässt sich Bilanz ziehen: Auf eine erste, breit gestreute Abmahnwelle im Sommer 2025 folgt jetzt eine zweite mit deutlich höherem Niveau, gestützt auf förmliche Prüfberichte. Mit der Marktüberwachungsstelle Barrierefreiheit (MLBF) ist zugleich eine Behörde aktiv geworden, die ihre Prüfverfahren inzwischen öffentlich macht. Und doch erfüllen deutsche Unternehmen im Schnitt erst rund die Hälfte der Anforderungen.

Von der Massenabmahnung zum Prüfbericht: Wie sich die Abmahnpraxis entwickelt hat

Schon im Sommer 2025 setzte eine erste Abmahnwelle ein: Spezialisierte Kanzleien verschickten im Namen einzelner Mandanten zahlreiche Schreiben wegen mutmaßlicher BFSG-Verstöße. Wie Fachmedien und Wettbewerbsrechtler berichten, waren diese breit gestreut und stützten sich meist auf pauschale Mängel, oft belegt nur durch einen Screenshot. Inzwischen hat die Praxis nach Einschätzung von Fachkanzleien eine neue Qualität erreicht. In einer zweiten Welle liegt den Abmahnungen ein automatisiert erstellter Barrierefreiheits-Prüfbericht bei, der die Forderungen deutlich besser fundiert. Die gerügten Fehler sind sehr spezifisch und maschinell auslesbar, etwa:

* „Klick ins Leere“ (leere Links ohne Ziel),
* „Unsichtbares Element“ (zu schwacher Farbkontrast),
* „Verwirrende Bild-Beschreibungen“ (verdächtige oder unpassende Alt-Texte).

Finanzielles Risiko: Die Abmahnung und ihre teuren Folgen

Laut diesen Berichten liegen die Forderungen bei rund 1.780 Euro (netto) Anwaltskosten plus rund 490 Euro (netto) für den Prüfbericht. Das ist aber oft erst der Anfang. Denn mit der Abmahnung kommt regelmäßig eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, bei jedem weiteren Verstoß droht dann eine Vertragsstrafe. Hinzu kommen erneute Abmahnungen, mögliche Gerichtskosten und der Umbau der Website unter Zeitdruck. Fachanwälte werten das niedrige, leicht skalierbare Kostenniveau zudem als Hinweis auf ein systematisches Massenmodell.

Marktüberwachung legt nach: MLBF macht Prüfverfahren öffentlich

Parallel zur privatrechtlichen Abmahnpraxis ist die staatliche Marktüberwachung in Bewegung gekommen. Die Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) tritt mittlerweile weiter in den Vordergrund und hat offengelegt, wie sie prüft. Kontrolliert wird sowohl reaktiv, also auf Beschwerden hin, als auch aktiv durch eigene Stichproben. Mit rund 70 Mitarbeitenden ist die Stelle dabei spürbar handlungsfähig aufgestellt. Für Unternehmen bedeutet das: Der Druck kommt nicht mehr nur von Abmahnkanzleien, sondern zunehmend auch von behördlicher Seite.

Falsches Pferd: Besucher-Plugins verdecken die eigentlichen Barrieren

Viele Unternehmen reagieren auf das BFSG mit sogenannten Besucher-Plugins, über die sich Schriftgröße, Kontrast und Ähnliches anpassen lassen. Solche Werkzeuge vermitteln schnell das Gefühl, barrierefrei zu sein. Tatsächlich liegt der größte Teil der Barrieren jedoch im Hintergrund und bleibt von diesen Plugins unberührt.

* Sie helfen vor allem Menschen mit leichteren Seheinschränkungen, etwa durch größere Schrift oder stärkeren Kontrast.
* Blinde Menschen und Menschen mit motorischen Einschränkungen profitieren davon kaum.
* Die zentralen Hürden bleiben bestehen: fehlende Alt-Texte für Bilder, fehlende Linkbeschriftungen und fehlende Tastaturbedienbarkeit.

Vorreiter und Nachzügler: Wo Branchen stehen

Ein Jahr nach Einführung zeigt sich ein deutliches Gefälle zwischen den Branchen. Wer eine ältere oder besonders schutzbedürftige Zielgruppe hat oder stark regulierten Märkten unterliegt, ist im Schnitt weiter. Andere Branchen hinken hinterher, oft auch, weil ihre Webauftritte technisch komplexer sind. Besonders konsequent zeigt sich der Sport: Im Profibereich, etwa in der Volleyball-Bundesliga, wird das Thema inzwischen ernst genommen.

* Eher vorbildlich: große Konzerne, Anbieter mit älterer Zielgruppe (etwa Sanitätshäuser), Finanzdienstleister und der Bildungssektor.
* Eher Nachzügler: kleine und mittlere Unternehmen, E-Commerce, Tourismus und Mode.
* Erschwerend wirkt dort häufig die Komplexität der Seiten, etwa sehr viele Unterseiten und Bilder.

Stand der Umsetzung: erst 49 Prozent erfüllt

Bei aller Bewegung im Markt bleibt die Umsetzung lückenhaft: Im Schnitt erfüllen Unternehmen aktuell nur rund 49 Prozent der Kriterien. Selbst die Barrierefreiheitserklärung, eine der grundlegendsten Pflichten, fehlt vielerorts. Die typischen technischen Hürden wiederholen sich: fehlende Alt-Texte, unklare Linkbeschriftungen, mangelnde Tastaturbedienbarkeit.

Matthias Wirz, Geschäftsführer von AccessGO: „Ein Jahr BFSG zeigt zwei Dinge gleichzeitig: Der rechtliche Druck wird ernster und professioneller, und trotzdem stehen die meisten Unternehmen erst am Anfang. Wer jetzt nur ein Plugin einbaut, kauft sich ein gutes Gefühl, aber keine echte Barrierefreiheit. Entscheidend ist, die Hürden im Hintergrund zu finden und zu beheben, denn dort werden Menschen tatsächlich ausgeschlossen. Genau dafür haben wir AccessGO gebaut: Wir machen die unsichtbaren Barrieren in wenigen Minuten sichtbar, unterstützen beim Beheben und überwachen die Website laufend, damit Unternehmen rechtssicher und wirklich barrierefrei bleiben.“

Hintergrund und Quellen für Redaktionen

Die Angaben zur Abmahnpraxis stützen sich auf öffentlich zugängliche Berichte spezialisierter Kanzleien und Fachmedien. Für eine vertiefte Recherche unter anderem:

* anwalt.de, Rechtstipp zur ersten Abmahnwelle (CLAIM Rechtsanwalts GmbH): https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-durch-claim-rechtsanwalts-gmbh-fuer-c-liermann-barrierefreiheitsgesetz-bfsg-unternehmen-aufgepasst-253896.html
* WBS Legal, Einordnung der ersten BFSG-Abmahnungen: https://www.wbs.legal/wettbewerbsrecht/erste-bfsg-abmahnungen-claim-rechtsanwaelte-mahnt-fuer-christopher-liermann-ab-das-muessen-sie-wissen-83937/
* KBM Legal, Bericht zur zweiten Welle mit Prüfberichten: https://www.kbm-legal.com/aktuelles/wissenswertes/artikel/abmahnwelle-wegen-bfsg-wie-barrierefreiheit-jetzt-zum-abmahnrisiko-fuer-webseitenbetreiber-wird.html
* IT-Recht Kanzlei, Verteidigung gegen BFSG-Abmahnungen
* Marktüberwachungsstelle Barrierefreiheit (MLBF)

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

AccessGO | DGfB Deutsche Gesellschaft für Barrierefreiheit mbH
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AccessGO ist eine Marke der DGfB Deutsche Gesellschaft für Barrierefreiheit mbH und bietet eine automatisierte Komplettlösung für digitale Barrierefreiheit.

Unternehmen und öffentliche Institutionen können mit AccessGO ihre Webseiten schnell, einfach und ohne einen komplexen Website-Relaunch barrierefrei gestalten. Die in Deutschland entwickelte und DSGVO-konforme Lösung hilft dabei, die gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit BFSG- und BITV-konform umzusetzen und Webseiten automatisch nach den WCAG 2.1 AA-Standards zu optimieren.

Mit Webseiten-Plugin, automatischer Optimierung, Monitoring- und Dokumentations-Tools sowie individuell generierten Barrierefreiheitserklärungen sorgt AccessGO bei Behörden, Top-Marken, Agenturen und Tausenden Webseiten europaweit für eine nachhaltige Verbesserung der digitalen Zugänglichkeit – mit messbaren Vorteilen für SEO und Nutzerfreundlichkeit.

Weitere Informationen unter www.accessgo.de

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Wirtschaft

Gesetz erst ab Juni? Das Brand cam/b führt neuen EU-Widerrufsbutton Monate vor der Pflicht ein

Neuer Standard für Verbraucherschutz: cam/b implementiert die neue EU-Widerrufsrichtlinie bereits vor der Frist. Erfahren Sie, wie der Fotokunst-Anbieter auf digitale Transparenz setzt.

BildWUPPERTAL, 07.02.2026 – Erst am 5. Februar 2026 wurde im Bundesgesetzblatt die finale Umsetzung der neuen EU-Richtlinie zur Vereinfachung des Widerrufsrechts verkündet. Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Händler einen leicht zugänglichen Widerrufsbutton anbieten. Der spezialisierte Fotokunst-Anbieter und Spezialist für hochwertige Alu-Dibond Wandbilder cam/b® hat in seinem Online Shop cam-b.store nicht gewartet und die Funktion bereits heute vollständig implementiert.

„Wir warten nicht auf gesetzliche Fristen, wenn es um das Vertrauen unserer Kunden geht“, erklärt Inhaber Dirk Eichler. „Unser Ziel ist es, den Online-Handel respektvoller und transparenter zu gestalten. Dazu gehört, dass ein Widerruf ebenso einfach sein muss wie der Kauf selbst.“

Mehr als nur ein Button: Eine Vision von digitalem Respekt

Die vorzeitige Einführung des Widerrufsbuttons ist Teil einer umfassenden Service-Offensive. Neben der neuen Kündigungsfunktion setzt cam-b.store bereits heute das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) um und garantiert durch die Einhaltung der 30-Tage-Preisregelung maximale Preistransparenz bei Rabattaktionen.

„In einer Zeit von manipulativen Designs und unübersichtlichen Tracking-Verfahren setzen wir auf digitale Entschleunigung und radikale Kundenorientierung“, so Dirk Eichler weiter. Der Shop verzichtet bewusst auf aufdringliche Pop-ups und übermäßige Tracker, um ein respektvolles Einkaufserlebnis zu schaffen.

Weitere honorarfreie Presseberichte und Bilder zum Unternehmen und den Produkten erhalten Sie im Pressearchiv von cam/b® direkt zum Download.

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Gegründet im Januar 2024 betreibt cam/b® den Online Versandhandel cam-b.store mit hochwertigen Premium Alu-Dibond Wandbildern. Als Start-up ist cam/b® regional stark verwurzelt im Bergischen Städtedreieck. Neben vielen eigenen Fotografien sind mit dem Premium Partner Programm auch weitere professionelle Fotografen mit ihren Bildern im Online Store vertreten.

Alle Wandbilder werden ausschließlich in Deutschland hergestellt und sind daher Made in Germany. Auch werden sämtliche Verpackungsmaterialien in Deutschland produziert und sind zu 100 % recyclebar.

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Was Immobilienmakler & Wohnimmobilienverwalter seit 28. Juni 2025 beim BFSG beachten müssen

Seit 28. 06. 2025 zwingt das BFSG Makler und Verwalter zu barrierefreien Websites, PDFs und Portalen. Wer jetzt nicht nachbessert, riskiert hohe Bußgelder und Abmahnungen.

BildBarrierefreiheit ist jetzt Pflicht

Was Immobilienmakler & Wohnimmobilienverwalter seit 28. Juni 2025 beim BFSG beachten müssen

Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz (BFSG) in Deutschland voll wirksam. Was bis dahin für viele Betriebe noch ein abstraktes Zukunfts­thema war, ist nun verbindliches Recht: Digitale Angebote, die sich an Verbraucher richten, dürfen nur noch bereitgestellt werden, wenn sie barrierefrei sind. Für Immobilienmakler und Wohn­immobilien­verwalter hat das Gesetz besondere Sprengkraft – schließlich hängen Exposés, Portale und Self-Service-Apps inzwischen direkt am Kerngeschäft. Wer jetzt nicht nachgezogen hat, riskiert Bußgelder von bis zu 100 000 Euro, wettbewerbs­rechtliche Abmahnungen sowie im Extremfall die Abschaltung der Website.

Warum trifft das BFSG die Immobilienbranche besonders hart?

Hoher Digitalisierungs­grad
Besichtigungs­kalender, 360-Grad-Rundgänge, Reservierungs- und Bewerber­portale – Immobilien­prozesse sind längst online. Fast jeder dieser Kontakt­punkte ist als „Dienstleistung im elektronischen Geschäfts­verkehr“ klar vom BFSG erfasst.

PDF-Exposés und Vertrags­unterlagen
PDF bleibt das Standard­format für Grund­risse, Energie­ausweise und Mietverträge. Für Screenreader sind viele dieser Dokumente jedoch unlesbar. Das Gesetz verlangt nun korrekt getaggte PDFs, alternative Bild­beschreibungen und barrierefreie Formular­felder.

Heterogene System­landschaften
Zwischen Makler-CMS, CRM, ERP und Vermieter-Apps tummeln sich proprietäre Tools und SaaS-Lösungen unterschiedlicher Alters­klassen. Die nachträgliche Barrierefrei­heit wird dadurch komplexer und teurer, je später man ansetzt.

Konkret: Diese Anforderungen gelten seit 28. Juni 2025

Praktische Anforderungen und erste Schritte im Überblick – ganz ohne Tabellenform

Websites und Portale: Seit Inkrafttreten des BFSG müssen alle öffentlich zugänglichen Seiten die Vorgaben der Norm EN 301 549 bzw. der WCAG 2.1 AA erfüllen. Konkret heißt das: komplette Tastatur-Bedienbarkeit, ausreichende Farbkontraste, sichtbare Fokus-Umrandungen, aussagekräftige Alternativtexte sowie eine saubere, semantische Überschriften- und Landmark-Struktur.

PDF-Downloads: Exposés, Energieausweise oder Mietverträge müssen für Screenreader verständlich sein. Das gelingt nur mit korrekt getaggten PDF/UA-konformen Vorlagen, klarer Lesereihenfolge und Alternativtexten für eingebettete Bilder. Eine automatisierte Abschlussprüfung – etwa mit PAC oder axesPDF – stellt die Qualität sicher.

Chatbots und Termin-Widgets: Digitale Assistenten dürfen nicht auf Maus­eingaben angewiesen sein und müssen Ausgaben über Screenreader liefern. Entwickelnde integrieren dafür ARIA-Labels, kümmern sich um sauberes Fokus-Management und setzen Live-Regions ein, damit neue Inhalte vorgelesen werden.

Self-Service-Terminals (z. B. Hauszugangs- oder Schließanlagen-Kioske): Für bestehende Geräte gilt noch eine Übergangsfrist bis 2030; danach müssen auch sie barrierefrei sein. Praxisnah heißt das: Austausch veralteter Hardware, Ergänzung alternativer Touch- oder Tastensteuerungen und Bereitstellung von Audio-Ausgaben.

Kleinstunternehmen: Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz fallen grundsätzlich unter eine Ausnahmeregel. Sie müssen jedoch nachweisen, dass die Umsetzung eine „unverhältnismäßige Belastung“ darstellt – inklusive nachvollziehbarer Aufwand-/Nutzen-Analyse und dokumentierter Entscheidung.

Sanktionen und Überwachung

Die Markt­überwachungs­behörden der Länder reagieren bereits auf Verbraucher­beschwerden. Bei Verstößen fordern sie zunächst Abhilfe innerhalb kurzer Fristen; bei Untätigkeit folgen Zwangs­gelder, Bußgelder und letztlich die Untersagung des Angebots. Abmahn­fähige Wettbewerbs­verstöße kommen hinzu. Wer hingegen frühzeitig handelt, signalisiert Kunden­orientierung und stärkt die eigene Marke.

Stefan Straßburg, COO Aktion-Barrierefrei.org:
„Barrierefreiheit ist kein Kosten­treiber, sondern ein Marktöffner. In Deutschland leben 13 Millionen Menschen mit Behinderung – plus ältere Nutzerinnen und Nutzer, die von guter Usability profitieren. Wer zugänglich ist, verkauft schneller und rechtssicher.“

Fünf Schritte zur schnellen Compliance

48-Stunden-Audit
Automatisches und manuelles Testing der Top-20 Seiten, PDFs und Formulare. Ergebnis: Ampel­report mit Prioritätenliste.

Quick-Fix-Sprint (2 Wochen)
Umsetzung der dringlichsten Punkte (Kontraste, Alternativ­texte, Tastatur­fokus, semantische Überschriften).

Accessible PDF-Pipeline
Einführung barrierefreier Exposé-Vorlagen; Schulung der Marketing­abteilung.

CMS-Upgrade & UI-Pattern-Library
Einheitliche Komponenten (Buttons, Formulare, Modale) mit ARIA-Labels und validem HTML.

Qualitätssicherung & Monitoring
Integration automatischer Accessibility-Checks in den Release-Prozess; jährliches Re-Audit.

Unterstützung von Aktion-Barrierefrei.org

Die Initiative bietet speziell für Makler und Verwalter:

Express-Audits & Sofortmaßnahmen durch zertifizierte WCAG-Experten

Entwickler-Support für TYPO3, WordPress, onOffice, FlowFact & Co.

Rechts­sichere Dokumentation für die Markt­überwachung

Team-Trainings zu barrierefreiem Content und barrierefreiem PDF

Mehr Informationen: https://aktion-barrierefrei.org/handlungsfelder/barrierefreie-webseiten-fur-unternehmen

Redaktioneller Service

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Download „BFSG-Immobilien-Countdown“ – JPG, 1 536 × 960 px, 206 KB

Alt-Text:

Illustration: Stadt­silhouette, Laptop mit barrierefreiem Immobilien-Exposé, Kalender „28. Juni 2025“; Überschrift „BFSG-Countdown – Barrierefreie Immobilien-Websites“, in Blau-Grün-Orange gehalten.

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aktion-barrierefrei.de ist eine Initiative der camindu GmbH
Herr Stefan Straßburg
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Express-Audit & Maßnahmen­plan speziell für Makler-CMS und Verwalter­portale

Umsetzung durch zertifizierte Accessibility-Entwickler*innen

Rechtssichere BFSG-Dokumentation für die Markt­überwachung

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Wirtschaft

Audit zur Barrierefreiheit von Joomla-Websites.

Barrierefreiheitsstärktungsgesetzt (BFSG): Seit dem 28. Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit für viele Online-Angebote zur Pflicht. formativ.net unterstützt als spezialisierte Joomla-Agentur.

BildKarlsruhe/Frankfurt, 01.07.2025 – Seit dem 28. Juni 2025 ist das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Damit müssen zahlreiche Unternehmen ihre Websites und Apps barrierefrei gestalten. formativ.net bietet als spezialisierte Joomla-Agentur ein Audit zur Barrierefreiheit für Joomla-Websites an und unterstützt anschließend bei der Umsetzung der BFSG-Vorgaben.

Wer ist vom BFSG betroffen?

Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von über 2 Mio. EUR, die elektronische Dienstleistungen anbieten, etwa Online-Shops, Buchungssysteme, Kundenportale oder eCommerce, sind seit dem 28.06.2025 gesetzlich verpflichtet, die WCAG-Standards (Stufen A und AA) sowie die EN 301 549 einzuhalten.

Bei Nichteinhaltung drohen Abmahnungen, Bußgelder bis 100 000 EUR sowie Marktüberwachungsmaßnahmen und Reputationsschäden.

Barrierefreiheit als Chance

Unabhängig davon, ob Websitebetreiber bereits unter die neuen Vorgaben des BFSG fallen oder nicht, ist ein barrierefreier oder möglichst barrierearmer Zugang zu Websites natürlich empfehlenswert und bietet viele Vorteile:

o Leichterer Zugang für 7,8 Mio. Menschen mit Einschränkungen
o Verbesserte Nutzererfahrung und höhere Conversion-Rates
o SEO Plus durch saubere Semantik, Alt Texte & responsives Design
o Imagegewinn und klare CSR Positionierung
o Rechtliche Absicherung gegen Abmahnungen und Sanktionen

Audit für Joomla-Websites

Als spezialisierte Joomla-Agentur unterstützt die formativ.net Internetagentur bei der Optimierung und Umsetzung von Websites für mehr Barrierefreiheit.

Audit und Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit

Im ersten Schritt erfolgt ein strukturiertes Audit zur Barrierefreiheit, um Schwachstellen und mögliche Maßnahmen klar zu benennen. Dies beinhaltet:

1. Automatisierte Prüfung nach WCAG 2.1 und EN 301 549
2. Manuelle Tests für Templates, Erweiterungen und Tastaturnavigation
3. Detailberatung zu technischer Implementierung und Content-Optimierung
4. Individueller Fahrplan für die Umsetzung konkreter Maßnahmen
5. Persönliche Begleitung bei der Implementierung

Im abschließenden Beratungsgespräch werden mögliche Maßnahmen und deren Kosten besprochen sowie ein konkreter Fahrplan zur Umsetzung festgelegt.

Weitere Informationen:
https://www.formativ.net/internetagentur/webdesign/barrierefreiheit-joomla/

Für wen eignet sich das Audit?

Das Audit richtet sich in erster Linie an privatwirtschaftliche Unternehmen, Organisationen in öffentlicher Trägerschaft sowie Behörden und öffentlich-rechtliche Institutionen, die Websites und Digitalangebote mit Joomla bereitstellen.

„Natürlich können Sie unser Audit auch für eine Website in Anspruch nehmen, die ein anderes CMS nutzt. Auch hier erhalten Sie eine Übersicht über notwendige Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit“, erklärt Sebastian Mohila von formativ.net. „Inwiefern wir auch die anschließende Umsetzung übernehmen können, besprechen wir dann im persönlichen Abschlussgespräch. Je nachdem – und das erleben wir derzeit wiederholt – ist mehr Barrierefreiheit auch ein willkommener Anlass für einen schon länger geplanten Relaunch der Online-Angebote. Sprechen Sie uns auch hierzu gerne an.“

https://www.formativ.net/kontakt/

Über formativ.net, Agentur für Software und Webentwicklung, Partner für den Mittelstand

Die Digitalagentur formativ.net wurde im Jahr 2000 gegründet. Mit Büros in Karlsruhe und Frankfurt am Main stellt sie ihren Kunden aus Privatwirtschaft und öffentlicher Verwaltung ein umfangreiches Leistungsportfolio für Internetprojekte und Digitalisierung zur Verfügung.

Seit rund 25 Jahren finden diese in formativ.net einen erfahrenen Partner für individuelle Webentwicklung, App-Programmierung, Webdesign und Hosting. Ein Schwerpunkt der Agentur liegt in der Entwicklung von anspruchsvollen Internetseiten, Webanwendungen und Apps.

Besondere Expertise besitzen die Webdesigner und Programmierer von formativ.net in der Umsetzung, Weiterentwicklung und Pflege von Online-Projekten mit den Content Management Systemen Joomla und WordPress. Die Agentur ist in der Joomla-Community aktiv. Sie veranstaltet unter anderem die Treffen der Joomla User Group Karlsruhe, ist Mitgründer der Joomla User Group Frankfurt und unterstützt als Sponsor den jährlich stattfindenden JoomlaDay(TM) Deutschland, Österreich & Schweiz.

Tag-It: Joomla, Barrierefreiheit, BFSG, Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, Webdesign, Webentwicklung, Webanwendungen, Programmierung, Internet, CMS, Digitalisierung, Agentur, Karlsruhe, Frankfurt

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Sunwave launcht barrierefreie Homepage als einer der ersten Spezial Veranstalter

Der Hamburger Singlereisen-Veranstalter übernimmt Vorreiterrolle in punkto digitaler Inklusion

BildDer auf Gruppenreisen für Alleinurlauber und Singles spezialisierte Veranstalter Sunwave hat seine Website einem großen Relaunch unterzogen und in diesem Zuge bereits jetzt barrierefrei gestaltet. Damit ist das Hamburger Unternehmen einer der ersten Reiseveranstalter, die sich noch vor Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes am 28. Juni klar zu digitaler Inklusion und Nutzerfreundlichkeit bekennen. Im Zuge des Relaunchs wurden auch neue Reisen zur Buchung veröffentlicht.

Nutzerfreundlichkeit und digitale Inklusion im Fokus
Sunwave startet mit einer modernisierten und barrierefreien Website in den Sommer. Die Online-Präsenz wurde hierfür in ihrer Struktur und Navigation überarbeitet: Auf der neuen Seite „Services“ finden Besucher jetzt noch leichter Zusatzangebote wie Reiseversicherungen und Service-Pakete. Eine optimierte Navigation sorgt insgesamt für mehr Übersichtlichkeit und eine verbesserte Auffindbarkeit der Inhalte. Dabei setzt Sunwave konsequent auf Barrierefreiheit: Höhere Kontraste und größere Schriftgrößen sorgen für bessere Lesbarkeit, Alt-Texte und Titelbeschreibungen für Bilder erleichtern die Nutzung mit Screenreadern und auf animierte Inhalte wie Slider oder Blinkeffekte wird ab sofort bewusst verzichtet, um Epilepsierisiken zu minimieren. Die Maßnahmen wurden bereits vor Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes am 28. Juni umgesetzt – damit nimmt Sunwave eine Vorreiterrolle unter den deutschen Reiseveranstaltern beim Thema digitale Inklusion ein.

Neue Reiseziele und Zielgruppen
Mit dem Relaunch der barrierefreien Homepage kommen auch neue buchbare Reisen und Reiseziele – insbesondere im Segment Luxusreisen stellt sich Sunwave noch breiter auf. So wird es zum Jahreswechsel 2025/26 erstmals eine Silvesterreise nach Bangkok geben, wo der Veranstalter mit einem 5-Sterne-Hotel kooperiert. Darüber hinaus organisiert Sunwave auch Silvesterreisen, die sich explizit an eine Zielgruppe Ü60 richten. „Uns ist es wichtig, jeden zu erreichen, der sich für das Thema Alleinreisen interessiert – das setzen wir sowohl mit dem Relaunch unserer barrierefreien Website, der über gesetzliche Mindestauflagen hinaus geht, als auch mit neuen Reise-Konzepten und Angeboten um“, erklärt Geschäftsführer Ralph Benecke. Weitere Informationen finden sich auf www.sunwave.de.

Fotos: Sunwave.de Reisen

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Die 1986 in Hamburg gegründete Sunwave Gruppenreisen GmbH ist heute einer der führenden Singlereisen-Spezialisten Deutschlands. Das Portfolio von Sunwave umfasst neben klassischen Pauschalreisen auch Städtetrips, Schiffstouren, Skiurlaube und Reisen zu saisonalen Events. Als Destinationen stehen dabei Deutschland und Europa sowie Ziele in ­Nordamerika, Asien und Südafrika zur Wahl. Alle Angebote zeichnen sich durch eine ausgewogene Geschlechter- und Altersstruktur der Reisegruppen, speziell geschulte Reiseleiter sowie eine individuell abgestimmte Programmgestaltung aus. Weitere Informationen finden sich unter www.sunwave.de.

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