Tag Archives: digitale Barrierefreiheit

Uncategorized

Digitale Barrierefreiheit darf für gemeinnützige Organisationen keine Kostenfrage sein

SiteCockpit stellt Vereinen, NGOs und gemeinnützigen Einrichtungen das volle Leistungspaket kostenfrei zur Verfügung.

BildBerlin, 19. Mai 2026. SiteCockpit stellt gemeinnützigen Organisationen, Vereinen und NGOs sein vollständiges Leistungspaket zur digitalen Barrierefreiheit kostenfrei zur Verfügung. Das Angebot richtet sich an Organisationen, die ihre digitalen Angebote barriereärmer gestalten und die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, sofern sie in den Anwendungsbereich fallen, strukturiert angehen möchten. Nach der Registrierung genügt der Upload eines Nachweises der steuerlichen Gemeinnützigkeit. Nach Prüfung durch SiteCockpit, in der Regel innerhalb von maximal 48 Stunden, werden sämtliche Funktionen freigeschaltet.
Damit senkt SiteCockpit eine zentrale Einstiegshürde für Organisationen, die häufig mit begrenzten Budgets, kleinen Teams oder ehrenamtlichen Strukturen arbeiten. Gerade gemeinnützige Träger, Sozialverbände, Stiftungen und Vereine betreuen zudem oft Menschen, für die barrierearme digitale Angebote besonders wichtig sind.

Websites, Online-Formulare, Spendenprozesse, Terminbuchungen und Informationsseiten sind für viele Organisationen zentrale Kontaktpunkte. Sind sie nicht ausreichend zugänglich, entstehen zusätzliche Hürden für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen, kognitiven Barrieren oder altersbedingten Nutzungshürden. Für gemeinnützige Organisationen ist digitale Barrierefreiheit deshalb mehr als eine regulatorische Aufgabe: Sie ist ein praktischer Beitrag zu Teilhabe und besserer Erreichbarkeit.
„Gemeinnützige Organisationen leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Gerade sie sollten digitale Barrierefreiheit nicht aus Budgetgründen aufschieben müssen“, sagt Henryk Lippert, Geschäftsführer von SiteCockpit. „Mit dem kostenfreien Zugang möchten wir Vereinen, NGOs und gemeinnützigen Einrichtungen ermöglichen, ihre digitalen Angebote besser zugänglich zu machen.“

Gemeinnützige Organisationen erhalten Zugriff auf das vollständige SiteCockpit-Paket: easyVision unterstützt nutzerseitige Anpassungen wie Kontrast- und Darstellungsoptionen, easyMonitoring prüft digitale Barrieren regelmäßig und macht Handlungsfelder sichtbar, easyStatement unterstützt bei der Erstellung und Pflege einer Barrierefreiheitserklärung.
So verbindet SiteCockpit praktische Sofortmaßnahmen mit fortlaufendem Monitoring und nachvollziehbarer Dokumentation. Die Nutzung ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung, hilft Verantwortlichen aber, digitale Barrierefreiheit technisch und organisatorisch fundiert umzusetzen.

Der Zugang ist bewusst einfach gehalten: Nach der Registrierung laden berechtigte Organisationen den Nachweis ihrer Gemeinnützigkeit hoch, etwa die Steuerbefreiung oder den entsprechenden Bescheid des Finanzamts. Nach erfolgreicher Prüfung wird der volle Leistungsumfang freigeschaltet.
Alle Informationen zum kostenfreien Angebot: https://www.sitecockpit.com/de/kostenlose-barrierefreiheit-fuer-gemeinnuetzige-vereine

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

SiteCockpit
Herr André Springer
Engeldamm 20
10179 Berlin
Deutschland

fon ..: 030403649898
web ..: http://www.sitecockpit.com
email : presse@sitecockpit.com

SiteCockpit ist ein deutsches Softwareunternehmen mit Fokus auf digitale Barrierefreiheit. Die Plattform unterstützt Unternehmen, Organisationen und öffentliche Einrichtungen dabei, digitale Barrieren zu erkennen, zu reduzieren und die Umsetzung nachvollziehbar zu dokumentieren.

Pressekontakt:

SiteCockpit
Herr André Springer
Engeldamm 20
10179 Berlin

fon ..: 030403649898
email : presse@sitecockpit.com

Wirtschaft

Nur noch wenige Tage…

Am 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit Pflicht: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt in Kraft. Aktion-Barrierefrei.org zeigt Unternehmen jetzt letzte Schritte zur Umsetzung.

Bild26. Mai 2025 – In weniger als fünf Wochen endet die Übergangsfrist: Ab 28. Juni 2025 müssen viele digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, ihre Webseiten, Online-Shops, Self-Service-Terminals und weitere Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Menschen – einschließlich Menschen mit Behinderung – ohne zusätzliche Hürden nutzbar sind.

Gesetzlicher Rahmen

Umsetzung des European Accessibility Act (EAA): Das BFSG überführt die EU-Richtlinie in deutsches Recht und schafft erstmals verbindliche Vorgaben für private Anbieter.

Geltungsbereich: Betroffen sind u. a. E-Commerce-Plattformen, Banking-Apps, E-Book-Reader, Geld- und Fahrkartenautomaten sowie Kundenschnittstellen in Hotels, Verkehr und Telekommunikation.

Fristen & Sanktionen: Für Neuentwicklungen gilt die Barrierefreiheit ab 28. Juni 2025 unmittelbar; bestehende Automaten dürfen noch bis 2030 betrieben werden, müssen aber anschließend den Anforderungen entsprechen. Bei Verstößen drohen Bußgelder und Wettbewerbsnachteile.

Dringender Handlungsbedarf

„Viele Unternehmen haben die Komplexität unterschätzt. Wer jetzt nicht reagiert, riskiert nicht nur Strafen, sondern verliert eine wachsende Kundengruppe von rund 13 Mio. Menschen mit Behinderung in Deutschland“, warnt Stefan Strassburg, Sprecher der Initiative Aktion-Barrierefrei.org.

Unsere Unterstützung

Aktion-Barrierefrei.org begleitet Unternehmen aller Branchen – vom KMU bis zum Konzern – auf dem Weg zur rechtskonformen digitalen Barrierefreiheit:

Schnellanalyse Ihrer bestehenden Website oder App (48-h-Audit)

Priorisierte Maßnahmenpläne nach BFSG- und WCAG-Kriterien

Umsetzungs-Support durch zertifizierte Accessibility-Experten

Schulungen & Awareness-Sessions für Entwickler- und Marketing-Teams

Langfristiges Monitoring inkl. Reportings für Aufsichtsbehörden

Mehr Informationen finden Sie unter
https://aktion-barrierefrei.org/handlungsfelder/barrierefreie-webseiten-fur-unternehmen.

Über Aktion-Barrierefrei.org

Aktion-Barrierefrei.org ist eine Initiative von Expert*innen aus IT, Design und Rechtswissenschaft, die Unternehmen praxisnah bei der Erreichung digitaler Barrierefreiheit unterstützt. Seit 2022 wurden bereits über 220 Web- und Software-Projekte auf barrierefreie Standards umgestellt.

Pressekontakt
Aktion-Barrierefrei.org
E-Mail: presse@aktion-barrierefrei.org
Telefon: +49 30 1234 5678

_Diese Pressemitteilung darf frei verwendet werden. Wir freuen uns über ein Belegexemplar._

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

aktion-barrierefrei.de ist eine Initiative der camindu GmbH
Herr Stefan Straßburg
Behringstraße 13
63814 Mainaschaff
Deutschland

fon ..: 06021-130 712-8
web ..: https://aktion-barrierefrei.org/handlungsfelder/barrierefreie-webseiten-fur-unternehmen
email : s.strassburg@aktion-barrierefrei.de

Über Aktion-Barrierefrei.org
Aktion-Barrierefrei.org ist eine Initiative von Expert*innen aus IT und Design, die Unternehmen und Kommunen praxisnah bei der Erreichung digitaler Barrierefreiheit unterstützt. Seit 2022 wurden bereits hunderte Web- und Software-Projekte auf barrierefreie Standards umgestellt.

Pressekontakt
Aktion-Barrierefrei.org
E-Mail: info@aktion-barrierefrei.org
Telefon: +49 06021-130 712-8

Pressekontakt:

aktion-barrierefrei.de ist eine Initiative der camindu GmbH
Herr Stefan Straßburg
Behringstraße 13
63814 Mainaschaff

fon ..: 06021-130 712-8
email : s.strassburg@aktion-barrierefrei.de

Medien

Barrierefreiheit im E-Commerce: Was Shopbetreiber jetzt tun müssen

Ab Juni 2025 gilt das BFSG: Onlinehändler müssen ihre Shops barrierefrei gestalten. mitho® unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung und zeigt, welche Maßnahmen jetzt wichtig sind.

BildBerlin, 18. Februar 2025 – Das Barrierefreiheits­­stärkungsgesetz (BFSG) tritt im Juni 2025 in Kraft und stellt Onlinehändler vor neue Herausforderungen. Die E-Commerce-Agentur mitho® informiert über die Auswirkungen, notwendige Anpassungen und gibt praxisnahe Empfehlungen. So können Shopbetreiber die neuen gesetzlichen Anforderungen effizient umzusetzen.

Barrierefreiheit wird Pflicht – darum geht’s

Ab dem 28. Juni 2025 müssen Onlinehändler sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote barrierefrei sind. Dies betrifft insbesondere jene Händler, die Produkte und Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen. Grundlage ist das BFSG, das die EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht umsetzt. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Davon profitieren nicht nur betroffene Nutzergruppen, sondern auch die Betreiber selbst: Barrierefreie Websites verbessern die Nutzerfreundlichkeit insgesamt, steigern die Reichweite und können sich positiv auf das Google-Ranking auswirken.

Anforderungen und Umsetzungsstrategien im Überblick

Die neuen Vorgaben umfassen unter anderem:

* Alternative Texte für Bilder: Screenreader-kompatible Beschreibungen müssen bereitgestellt werden.
* Bedienbarkeit per Tastatur: Nutzer dürfen nicht auf Maussteuerung angewiesen sein.
* Klare und verständliche Inhalte: Komplexe Texte sollten leicht lesbar sein.
* Kontraste und Schriftgrößen: Inhalte müssen für Menschen mit Sehbehinderungen optimiert sein.
* Strukturierte Navigation: Logisch aufgebaute Menüs erleichtern die Orientierung.
* Untertitel und Transkriptionen: Multimediale Inhalte sollten für hörgeschädigte Personen zugänglich sein.

Diese Maßnahmen erfordern teils erhebliche Anpassungen in bestehenden Online-Shops. Unternehmen, die sich nicht an die neuen Vorschriften halten, riskieren Abmahnungen und Bußgelder. Um diesem Risiko zu entgehen, sollten Shopbetreiber frühzeitig aktiv werden.

Sensibilität für Inklusion sorgt für neue Standards

Abgesehen von der gesetzlichen Pflicht bringt Barrierefreiheit auch wirtschaftliche Vorteile. Studien zeigen, dass eine optimierte Benutzerführung die Absprungrate reduziert und die Conversion-Rate steigert. Zudem eröffnet ein barrierefreier Shop neue Zielgruppen und verbessert die Reputation des Unternehmens. Kundenfreundliche und zugängliche Online-Shops werden in Zeiten wachsender Sensibilität für Inklusion zunehmend zum neuen Standard.

Aktive Beratung und Unterstützung durch mitho®

„Viele Shopbetreiber sind sich der Tragweite des BFSG noch nicht bewusst. Wer jetzt handelt, kann sich rechtzeitig vorbereiten und Wettbewerbsvorteile sichern“, sagt Thorsten Raschke, Head of Development von mitho®. Die Berliner E-Commerce-Agentur unterstützt Unternehmen bei der Analyse und Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen, um eine nahtlose Anpassung an die neuen Richtlinien zu gewährleisten. Die E-Commerce-Experten bieten individuelle Beratungen, Workshops und technische Lösungen, um Shops barrierefrei zu gestalten. Dazu gehören unter anderem Barrierefreiheits-Audits, konkrete Handlungsempfehlungen und die technische Umsetzung gemäß den neuesten Webstandards. „Wir empfehlen, das Thema nicht auf die lange Bank zu schieben. Eine schrittweise Optimierung kann den Anpassungsaufwand erheblich reduzieren“, sagt Thorsten Raschke.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

mitho
Frau Michaela Müller
Hohenzollerndamm 196
10717 Berlin
Deutschland

fon ..: +4930 200 03 9724
web ..: https://www.mitho-media.de/
email : info@mitho-media.de

Über mitho®
mitho® ist eine Full-Service-Agentur für E-Commerce und Softwarelösungen mit über 20 Jahren Erfahrung. Die Agentur entwickelt maßgeschneiderte digitale Lösungen für mittelständische Unternehmen (B2B, B2C, D2C) sowie für Agenturen (A&A). Der Fokus liegt auf individuellen Shopware-Entwicklungen, agiler Software-Entwicklung und der nahtlosen Systemintegration. Das Leistungsspektrum umfasst Schnittstellen-Entwicklung, Webdesign, Programmierung und Suchmaschinenoptimierung (SEO) – alles mit dem Ziel, skalierbare und zukunftssichere Online-Plattformen zu schaffen.

Weitere Informationen unter: www.mitho-media.de

Pressekontakt:

mitho
Frau Michaela Müller
Hohenzollerndamm 196
12165 Berlin

fon ..: 030/2000397 22
email : rechnung@mitho-media.de