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Geplantes Tierversuchsgesetz schwächt den Tierschutz – Bundestagspetition gestartet

Ein Bündnis von zehn Tierschutzorganisationen hat die Bundestagspetition initiiert. Bis 31.08.2026 müssen mind. 30.000 Unterzeichner mitmachen, damit das Anliegen in den polit. Prozess eintritt.

BildBündnis startet Bundestagspetition gegen die Pläne der Bundesregierung und ruft zur Unterzeichnung auf

Die Bundesregierung plant ein eigenständiges Gesetz für Tierversuche. Im Rahmen des im Koalitionsvertrag angekündigten Innovationsfreiheitsgesetzes sollen die Regelungen zu Tierversuchen aus dem Tierschutzgesetz herausgelöst und künftig in einem eigenen Gesetz zusammengefasst werden. Ethische und rechtliche Schranken gegen das Zufügen von Schmerzen, Leiden und Schäden sowie gegen die Tötung aus rein wirtschaftlichen Gründen, die derzeit im Tierschutzgesetz verankert sind, könnten damit entfallen. Ein Bündnis von zehn Tierschutzorganisationen* hatte daher bereits Anfang Februar eine Bundestagspetition gegen das Vorhaben eingereicht, die jetzt zur öffentlichen Mitzeichnung freigeschaltet wurde. Bis zum 31. August 2026 können Bürgerinnen und Bürger die Petition online unterzeichnen und sich dafür einsetzen, dass das geplante Tierversuchsgesetz nicht umgesetzt wird und die Regelungen zu Tierversuchen im Tierschutzgesetz verbleiben. Werden mindestens 30.000 Unterschriften erreicht, kommt es zu einer Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Bundestags. Das Bündnis kommentiert:

„Millionen Tieren droht durch die Ausgliederung der Tierversuchsregelungen aus dem Tierschutzgesetz eine massive Verschlechterung ihres ohnehin schon unzureichenden rechtlichen Schutzes. Damit würde der Gesetzgeber gegen das in der Verfassung festgesetzte Staatsziel Tierschutz sowie den bei früheren Novellierungen des Tierschutzgesetzes beachteten Grundsatz, nicht hinter geltendes Recht zurückzugehen, verstoßen. Überzählige Tiere, die gezüchtet wurden, ohne in einem Versuch eingesetzt zu werden, sowie Tiere, die den Tierversuch überlebt haben, könnten ohne den bislang im §17 Tierschutzgesetz geforderten ,vernünftigen Grund‘ legal getötet werden. Unter anderem könnte auch die Pflicht zur art- und bedürfnisgerechten Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere entfallen. Tierversuchsbefürworter fordern zudem Erleichterungen im Genehmigungsverfahren, wodurch die Prüftiefe der Behörden weiter eingeschränkt werden könnte. Außerdem könnten Tierschutzverbände in Bundesländern mit Verbandsklagerecht die Möglichkeit verlieren, Genehmigungen gerichtlich überprüfen zu lassen.

Während die Europäische Union den Übergang zu speziesrelevanten und tierleidfreien Methoden längst vorantreibt und deren Entwicklung, Validierung und rechtlich verpflichtende Anwendung gezielt fördert, plant die Bundesregierung Tierversuche sogar zu erleichtern. Dabei sollte im Rahmen des Innovationsfreiheitsgesetzes vielmehr die Transformation hin zu zukunftstauglichen tierleidfreien Methoden gesetzlich verankert werden. Nur so kann Deutschland seine Wettbewerbsfähigkeit international sichern. Wir fordern eine innovative, speziesrelevante und tierleidfreie Wissenschaft.“

Die Tierschutzorganisationen rufen dazu auf, die Bundestagspetition „Stopp des geplanten Tierversuchsgesetzes“ auf der Website des Deutschen Bundestags zu unterzeichnen: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2026/_02/_02/Petition_194593.html

*Das Tierschutzbündnis besteht aus:
Ärzte gegen Tierversuche e.V.,
Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.,
Bundesverband Menschen für Tierrechte e.V.,
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.,
Deutscher Tierschutzbund e.V.,
mensch fair tier e.V.,
Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V.,
Politischer Arbeitskreis für Tierrechte in Europa e.V.,
Team Tierschutz gGmbH,
PETA Deutschland e.V.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Frau Melanie Seiler
Lustheide 85
51427 Bergisch Gladbach
Deutschland

fon ..: 02204-99902-24
web ..: https://www.aerzte-gegen-tierversuche.de
email : seiler@aerzte-gegen-tierversuche.de

„Medizinischer Fortschritt ist wichtig – Tierversuche sind der falsche Weg!“ – Unter diesem Motto setzt sich Ärzte gegen Tierversuche e. V. seit 1979 für eine tierversuchsfreie Forschung ein, die auf dem Einsatz von modernen Methoden z.B. mit menschlichen Zellkulturen und Organchips sowie der Ursachenforschung und Vorbeugung von Krankheiten basiert. Ziel ist die Abschaffung aller Tierversuche und damit eine ethisch

Pressekontakt:

Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Frau Gaby Neumann
Lustheide 85
51427 Bergisch Gladbach

fon ..: 02204-99902-32
email : neumann@aerzte-gegen-tierversuche.de

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Die Gewerbeabfall-Verordnung GewAbfV – Grundlagen und Aktuelles

Das Seminar richtet sich somit an Sie, als Abfallerzeuger und beratende Dienstleister, an Abfallwirtschaftsbeteiligte sowie Mitarbeiter/innen der zuständigen Abfallbehörden.

Bild„Die Gewerbeabfall-Verordnung GewAbfV – Grundlagen und Aktuelles“ lautet der Titel des Seminars, welches am 23. Juni 2025 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verlangt seit 01.06.2012 das grundsätzlich vorrangige Recycling von Abfällen vor deren sonstigen Verwertung ohne dies im KrWG für bestimmte Stoffströme zu konkretisieren.

Mit der am 01.08.2017 neu gefassten Gewerbeabfallverordnung ist diese Lücke geschlossen und Getrenntsammlungs- und Recyclinganforderungen erheblich ausgeweitet worden.

Der neue Pflichtenkanon für Abfallerzeuger, Vorbehandler und Verwerter hat umfangreiche Anpassungen in der betrieblichen Praxis der Entstehung, Überlassung und Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und Bauabfällen zur Folge.

Das Seminar richtet sich somit an Sie, als Abfallerzeuger und beratende Dienstleister, an Abfallwirtschaftsbeteiligte sowie Mitarbeiter/innen der zuständigen Abfallbehörden.

Programm

09.30 Uhr Begrüßung und Vorstellung

09.45 Uhr Einführung in die GewAbfV
– Aufkommen von Abfallgemische aus Gewerbe und Bauwirtschaft (Mengen, Verwertungswege etc.)
– Anwendungsbereich, Adressaten, Begriffe

10.30 Uhr GewAbfV – Vorschriften für Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen
– Getrenntsammlung von Siedlungsabfällen und
ähnlichen Fraktionen
– Ausnahmen (Technische Unmöglichkeit,
Wirtschaftliche Unzumutbarkeit)
– Erklärungen und Konformitätsbestätigung der Beförderer
– Dokumentationspflichten für Erzeuger
– Konsequenzen der 90:10-Regelung für die Entsorgungsstrategie und die Vertragsgestaltung

12.30 Uhr Mittagspause

13.15 Uhr GewAbfV – Vorschriften für Vorbehandlungsanlagen für gewerbliche Siedlungsabfälle
– Anforderungen an die Anlagenkonfiguration
– Kaskaden
– Sortierquote / Recyclingquote
– Dokumentationspflichten für Anlagenbetreiber

14.00 Uhr GewAbfV – Erzeuger und Besitzer von gemischten Bau- und Abbruchabfällen
– Getrenntsammlung (Fraktionen, Ausnahmen)
– Dokumentationspflichten für Erzeuger und Bauherren
14.45 Uhr Kaffeepause

15.00 Uhr – Anforderungen an Aufbereitungsanlagen
– Dokumentationspflichten für Anlagenbetreiber und Ausnahmen

GewAbfV – Ordnungswidrigkeiten und Rechtsfolgen

16.15 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung

16.30 Uhr Ende der Veranstaltung

Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmepauschale: 399EUR (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/A250623.pdf

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Frau Romy Steinke
Maxim-Gorki-Str. 13
39108 Magdeburg
Deutschland

fon ..: +49 391 7447894
web ..: https://iwu-ev.de/
email : presse@iwu-ev.de

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und -tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.

Für Sie bieten wir seit 1990 ein umfangreiches Programm berufsbegleitender Fort- und Weiterbildungen, vor allem auf den Gebieten der Verwaltung, des Rechts, der Betriebswirtschaft, im Bereich Arbeitssicherheit, Umweltschutz und des modernen Managements an.

Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.

Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.

Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.

Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.

Das IWU setzt auf flexibles Wissensmanagement, dazu zählt ein weit verzweigtes Netzwerk an fachspezifischen und spezialisierten Kompetenzen.

Pressekontakt:

Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Frau Romy Steinke
Maxim-Gorki-Str. 13
39108 Magdeburg

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