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Wirtschaft

IfKom: Recht auf schnelles Internet muss angepasst werden!

In Bezug auf einen schnellen Internetzugang fordern die IfKom e. V. eine deutliche Steigerung sowohl im Download als auch im Upload.

Erstmals verpflichtet die Bundesnetzagentur einen Telekommunikationsanbieter, einen Haushalt mit schnellem Internet zu versorgen. Aus diesem Anlass erneuert der Verband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) seine Forderung, die gesetzlichen Anforderungen an schnelles Internet endlich anzupassen.

Angesichts des schon bis zum Jahr 2018 von der damaligen Bundesregierung vorgesehenen flächendeckenden Ausbaus von Internetanschlüssen mit Mindestgeschwindigkeiten von 50 Megabit pro Sekunde im Download mutet der derzeit gesetzlich bzw. durch Verordnung festgelegte Mindestwert von 10 Megabit pro Sekunde geradezu anachronistisch an.

Der IfKom-Bundesvorsitzende Heinz Leymann erklärt dazu: „Bereits im Jahr 2022 haben die IfKom in ihrer Stellungnahme im Rahmen der Konsultation zum Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten die Festlegung von 25 bis 50 Megabit pro Sekunde als Mindestwert gefordert. Die derzeitige TK-Mindestversorgungsverordnung schreibt Werte von 10 Megabit pro Sekunde im Download und 1,7 Megabit pro Sekunde im Upload vor. Das berücksichtigt nicht die gleichzeitige Nutzung eines Anschlusses durch mehrere Personen bei gleichbleibender Qualität und passt im Kontext von Gigabitnetzen und Glasfaserausbau längst nicht mehr in die Zeit. Eine Anpassung ist dringend notwendig.“

Die Werte für die Mindestversorgung werden einmal im Jahr von der Bundesnetzagentur evaluiert. Änderungen der Mindestwerte in der Verordnung erfolgen, gestützt auf Sachverständigengutachten, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie mit dem Ausschuss für Digitales des Deutschen Bundestages. Ein aktuelles Gutachten zur gleichzeitigen Nutzung eines Anschlusses durch mehrere Personen geht bei den jetzigen Mindestwerten von einer im Alltag guten, wenn auch gegenüber der Situation ohne Parallelnutzung zum Teil reduzierten Qualität aus.

Die IfKom fordern, die untersuchten Szenarien in Zeiten sich ändernder Arbeitswelten anzupassen. Es muss bei zunehmenden Home-Office-Tätigkeiten möglich sein, dass zwei Personen eines Haushalts über ihren Anschluss beispielsweise gleichzeitig Videokonferenzen ohne Qualitätsverlust durchführen können, auch wenn parallel noch ein Datentransfer stattfindet. Dafür sind die derzeitigen Mindestwerte deutlich zu gering angesetzt.

Die soziale Teilhabe der Verbraucher sowie der wirtschaftliche Erfolg von freiberuflich Tätigen und kleinen Unternehmen bedürfen eines schnellen Internetzugangs. Daher fordern die IfKom, bei der kommenden Überprüfung der Mindestwerte eine deutliche Steigerung sowohl im Download als auch im Upload vorzunehmen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

IfKom – Ingenieure für Kommunikation e.V.
Herr Heinz Leymann
Castroper Str. 157
44357 Dortmund
Deutschland

fon ..: 0231 93699329
web ..: http://www.ifkom.de
email : info@ifkom.de

Die Ingenieure für Kommunikation e. V. (IfKom) sind der Berufsverband von technischen Fach- und Führungskräften in der Kommunikationswirtschaft. Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitglieder – Ingenieure und Ingenieurstudenten sowie fördernde Mitglieder – gegenüber Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit. Der Verband ist offen für Studenten und Absolventen von Studiengängen an Hochschulen aus den Bereichen Telekommunikation und Informationstechnik sowie für fördernde Mitglieder. Der Netzwerkgedanke ist ein tragendes Element der Verbandsarbeit. Gerade ITK-Ingenieure tragen eine hohe Verantwortung für die Gesellschaft, denn sie bestimmen die Branche, die die größten Veränderungsprozesse nach sich zieht. Die IfKom sind Mitglied im Dachverband ZBI – Zentralverband der Ingenieurvereine e. V. Mit über 50.000 Mitgliedern zählt der ZBI zu den größten Ingenieurverbänden in Deutschland.

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Medien

Stellungnahme von WebID zur Mitteilung der BNetzA bzgl. der Anerkennung zulässiger Identifizierungsverfahren

WebID nimmt Stellung zur Anerkennung zulässiger Identifizierungsverfahren seitens der BNetzA

BildDie Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am Freitag, den 24.11.2023 in einem Rundschreiben unter anderem mitgeteilt, dass sie die vorläufige Anerkennung der Videoidentifizierung – also die Videoidentifizierung mit einem Live-Call – als weiteres zulässiges Identifizierungsverfahren nach Artikel 24 Abs. 1d eIDAS-VO bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. 

Die Videoidentifizierung mit automatisierten Verfahren sollte ursprünglich hingegen nicht verlängert werden. Nach der Intervention anderer Marktteilnehmer scheint es, dass die zum Jahresende auslaufende vorläufige Anerkennung der automatisierten Verfahren für weitere sechs Monate verlängert werden soll. 

Einschätzung seitens WebID 

Wir teilen die ursprüngliche Ansicht der BNetzA und des BSI, dass derzeit kein vollautomatisches System – das unter der Regulierung der BNetzA konformitätsbewertet wird – ohne menschliche Nachkontrolle auskommt und gleichzeitig höchsten Sicherheitsanforderungen genügt. 

Wir bieten ein umfassendes Produktportfolio an: angefangen bei hochsicheren Verfahren, wie z.B. eID und VideoID (Live-Call), bis hin zu vollautomatisierten KI-basierten Verfahren. Unsere Prozesse, die auf biometrischer Erkennung, Liveness-Check und Hologramm- Validierung basieren, erzielen bereits heute beachtliche Ergebnisse und erhöhen damit die Sicherheit im Vergleich zu reinen Dokumentenabbildungen deutlich. 

WebID betrachtet KI-basierte Verfahren für Anwendungsfälle mit höchsten Sicherheitsanforderungen als ungeeignet. Es sei denn, sie können nachweislich eine wesentlich höhere Sicherheit als der aktuelle Standard bieten – was derzeit nicht der Fall ist. Dennoch erkennen wir die Bedeutung vorhandener KI-Technologien für die Identifikation im Sicherheitskontext an und sind entschlossen, diese kontinuierlich zu verbessern. 

Grundsätzlich bewerten wir die Entscheidung der Bundesnetzagentur positiv 

Wir sind zuversichtlich, dass die Regulierung auch in Zukunft den technologischen Fortschritt unterstützen wird. Die vorliegende Stellungnahme reflektiert den aktuellen Stand der Technik und berücksichtigt angemessen die Sicherheitsinteressen. Wir fühlen uns durch die Mitteilung der BNetzA in unserem Vorgehen bestätigt und begrüßen die Klarheit und Transparenz bei der Ausgestaltung der Sicherheitsanforderungen nach § 24 Abs. 1d eIDAS-VO. 

Unser Produkt VideoID basiert auf dem bewährten, akzeptierten und sicheren Videoident-Verfahren mit Live-Agentengespräch. Genau dieses Verfahren wird von der BNetzA, die für die Prüfung und Anerkennung der anderen Identifizierungsverfahren nach § 24 Abs. 1d eIDAS-VO zuständig ist, bis Ende 2025 weiterhin anerkannt. 

Daher ändert sich für WebID im Wesentlichen nichts: In Abstimmung mit unseren Vertrauensdiensteanbietern haben wir bisher unser Produkt VideoID (Live-Call) eingesetzt. Dieses bietet mit speziell geschulten Agenten ein Höchstmaß an Sicherheit und konnte bisher jeden extern erkennbaren Betrugsversuch erfolgreich abwehren. Die Verlängerung der Anerkennungsfrist bis Ende 2025 betrachten wir als Bestätigung dieses hohen Sicherheitsniveaus. 

Rechtlicher Rahmen 

Gemäß Artikel 24 Absatz 1 der europäischen eIDAS-Verordnung (eIDAS steht für „electronic Identification, Authentication and Trust Services“) – VO 910/2014 – müssen qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter zur Ausstellung eines qualifizierten Zertifikats – wie einer QES – die Identität der Nutzer anhand geeigneter Mittel überprüfen. 

Geeignet sind unter anderem gemäß Artikel 24 Absatz 1d eIDAS-VO auch sonstige Identifizierungsmethoden, die (1.) auf nationaler Ebene anerkannt sind und (2.) gleichwertige Sicherheit hinsichtlich der Verlässlichkeit wie bei einer persönlichen Anwesenheit bieten, wobei (3.) die gleichwertige Sicherheit von einer Konformitätsbewertungsstelle bestätigt werden muss. 

Gemäß Artikel 1 des Gesetzes zur Durchführung eben dieser Verordnung (eIDAS-Durchführungsgesetz) in Verbindung mit § 11 des deutschen Vertrauensdienstegesetzes (VDG) überprüft die Bundesnetzagentur (BNetzA) die sonstigen Identifizierungsmethoden nach Artikel 24 Absatz 1d eIDAS-VO und legt diese für Deutschland fest. 

Mit Verfügung Nr. 208/2018 hat die BNetzA am 13. Juni 2018 erstmalig die Videoidentifizierung als sonstige Identifizierungsmethode nach Artikel 24 Abs. 1d der eIDAS-VO befristet als zulässig anerkannt; die Befristung wurde sodann durch Verfügung Nr. 93/2020 bis zum 31.12.2021 und dann wieder durch Verfügung Nr. 118/2021 bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Aller Voraussicht nach wird diese Frist bis zum 31. Dezember 2025 nochmal verlängert. 

Die BNetzA hat zuletzt mit Beschluss Nr. 340/2021 die Videoidentifizierung im automatisierten Verfahren als weiteres zulässiges Identifizierungsverfahren nach Artikel 24 Abs. 1d eIDAS-VO befristet bis zum 21. Dezember 2023 anerkannt. Diese Frist wird aller Voraussicht nach um weitere sechs Monate verlängert. 

Schließlich hat die BNetzA mit Verfügung Nr. 341/2021 die Identifizierung mit einem mobilen Endgerät als sonstige zulässige Identifizierungsmethode nach Artikel 24 Abs. 1d der eIDAS-VO vorläufig bis zum 21. Dezember 2023 anerkannt. Auch diese Frist wird aller Voraussicht nach bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. 

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

WebID Solutions
Frau Irena Neumann
Friedrichstraße 88
10117 Berlin
Deutschland

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Über WebID

WebID ist ein führender Anbieter von Online-Identitätsverfahren und elektronischen Signaturlösungen. Mit Erfindung der Videoidentifikation (*kurz VideoIdent oder VideoID) im Jahr 2011 – und der erfolgreichen staatlichen Zulassung als geldwäschegesetz-konformes Online-Identifikationsverfahren zwei Jahre später – eröffnete Frank S. Jorga, Gründer und Co-CEO von WebID, ein neuartiges Marktsegment, welches den digitalen Fortschritt in Deutschland kontinuierlich vorantreibt. Heute vertrauen mehr als 80 Prozent der deutschen Großbanken, namhafte internationale und nationale Unternehmen – wie z.B. die Allianz – sowie öffentliche Institutionen auf die hohen Sicherheitsstandards und reibungslosen Abläufe des datenschutzkonformen Produktportfolios von WebID.

Als Pionier für rechtssichere Online-Identifikationsprozesse und Vertragsabschlüsse ist das Unternehmen auch für die Online-Identifikations-Innovation TrueID verantwortlich. In nur wenigen Jahren hat WebID mehr als 13,5 Millionen Kunden anhand von über 400 Millionen Online-Identitätsdatensätzen erfolgreich verifiziert, was bis heute zu mehr als 21 Millionen erfolgreichen Transaktionen geführt hat. TrueID wird u.a. auf dem ID X Summit am 25. April 2024 ausführlich vorgestellt. Deutschlands größtem Online-Identitätskongress – powered by WebID.

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SAIDI-Wert der Bundesnetzagentur: Gasnetz Hamburg hat das zuverlässigste Netz

o Nur 4,8 Sekunden durchschnittlicher Versorgungsausfall
o Bundesdurchschnitt 2022 bei 1:31 Minute
o Gut gewartetes Netz sichert Gasnetz Hamburg Spitzenplatz

BildHamburg. Die Bundesnetzagentur hat Gasnetz Hamburg zum zuverlässigsten Gasnetzbetreiber Deutschlands gekürt: Bei der jährlich erhobenen Kennzahl SAIDI (System Average Interruption Duration Index) führt das Hamburger Netz mit der kürzesten durchschnittlichen Versorgungsunterbrechung pro Haushalt: Im Jahr 2022 lag diese Dauer bei nur 4,8 Sekunden pro Anschluss, während der Bundesdurchschnitt bei einer Minute und 31 Sekunden lag. Berlin (15,6 Sekunden) und Baden-Württemberg (16,8 Sekunden) folgten auf den Plätzen zwei und drei.
„Mit kontinuierlichen Instandsetzungsmaßnahmen und modernen Prüfmethoden halten wir das Netz in einem guten Zustand“, betont Michael Dammann, technischer Geschäftsführer bei Gasnetz Hamburg. „Ein dichtes und zuverlässiges Netz nutzt der Versorgungssicherheit und dem Klimaschutz gleichermaßen.“

Gasnetz Hamburg überprüft sein rund 7.900 Kilometer langes Rohrnetz regelmäßig mit Begehungen durch seine Gasspürer. Diese Fachleute laufen regelmäßig die Leitungen mit sensiblen Sonden ab. Das Unternehmen erprobt darüber hinaus neue Methoden für einen sicheren und klimafreundlichen Netzbetrieb. Im vergangenen Jahr ging eine fahrzeuggestützte Prüfmethode an den Start. Das Pilotprojekt erlaubt zwischen den regulären Prüfintervallen zusätzlich das Aufspüren von Netzschäden. Dabei fährt ein mit Messtechnik ausgerüstetes Fahrzeug die Straßen der Freien und Hansestadt ab. Eine KI-gestützte Analyse der Messdaten erlaubt dann Rückschlüsse über mögliche kleine Leckagen im Netz. Mit der Methode kann Gasnetz Hamburg die Leitungsinspektion künftig noch intensiver vornehmen als von Regelwerk für den Gasnetzbetrieb vorgeschrieben.

Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller sieht in der Verbesserung des bundesweiten SAIDI-Werts 2022 gegenüber dem Vorjahr ein positives Signal. „Die Gasversorgung in Deutschland ist zuverlässig“, unterstrich er in einer Veröffentlichung der Behörde. Das bestätige der aktuelle Wert für die durchschnittlichen Versorgungsunterbrechungen in dem seit 2016 jährlich erhobenen Zuverlässigkeits-Index.

Zum SAIDI-Wert auf der Website der Bundesnetzagentur.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Gasnetz Hamburg GmbH
Herr Bernd Eilitz
Ausschläger Elbdeich 127
20539 Hamburg
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fon ..: 040 – 23 66 -35 07
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Gasnetz Hamburg – hundert Prozent Hamburg
Die Gasnetz Hamburg GmbH ist ein hundertprozentiges Unternehmen der Stadt und betreibt das Erdgasnetz in der Freien und Hansestadt Hamburg mit circa 7.900 Kilometern Länge, rund 160.000 Hausanschlüssen und fast 230.000 Netzkunden. Das Netz umfasst Hoch-, Mittel-, Niederdruck- und Hausanschlussleitungen sowie rund 600 Gasdruckregelanlagen. Die Steuerung und Überwachung des Netzes erfolgt über eine zentrale Leitstelle. Gasnetz Hamburg bereitet die Infrastruktur auf steigende Einspeisungen von grünem Gas wie Bio-Methan und Wasserstoff vor. Damit kann das Gasnetz einen noch größeren Beitrag für den Klimaschutz in Hamburg leisten.

365 Tage rund um die Uhr
Rund 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen für einen zuverlässigen und sicheren Betrieb des Hamburger Gasnetzes. Die langjährige technische Erfahrung ermöglicht ein Höchstmaß an Versorgungssicherheit. Dies belegen Zahlen der Bundesnetzagentur: Im Durchschnitt hatte 2022 jeder Netzkunde in Hamburg eine störungsbedingte Versorgungsunterbrechung von weniger als fünf Sekunden. Dagegen lag der Bundesdurchschnitt mit rund anderthalb Minuten deutlich höher.

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Gasnetz Hamburg GmbH
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