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Künstliche Intelligenz in der Geldwäscheprävention: Neue Haftungsrisiken für Compliance Officer und Management

Unternehmen setzen zunehmend auf KI-Systeme in der Geldwäscheprävention. Doch die EU-AI-Verordnung und die neue AML-Verordnung bringen Compliance Officer 2025 in eine doppelte Haftungsverantwortung.

BildDie zunehmende Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in AML-Prozesse verändert die Anforderungen an Geldwäscheprävention grundlegend. Die neue EU-Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche (AMLR) und der AI Act treten 2025 in Kraft – und stellen insbesondere Compliance Officer, Geldwäschebeauftragte und Geschäftsführer vor komplexe rechtliche und technische Herausforderungen.

Wer zukünftig automatisierte KI-Systeme zur Kundenidentifikation oder Transaktionsüberwachung einsetzt, muss deren Risiken regulatorisch bewerten, intern dokumentieren und nachvollziehbar prüfen – oder persönlich haften.

Neue regulatorische Anforderungen ab 2025

1. EU-AI Act: Hochrisiko-KI in der Geldwäscheprävention

-KI-Systeme zur Identifizierung von Kunden (KYC), Transaktionsüberwachung und PEP-/Sanktionslistenprüfung gelten als „Hochrisiko-KI“.

-Unternehmen müssen die Systeme technisch nachvollziehbar dokumentieren – inklusive Datengrundlage, Modelllogik und Entscheidungsgrenzen.

-Es gelten neue Audit- und Transparenzpflichten: Jede automatisierte Bewertung muss manuell nachvollziehbar gemacht werden.

-Compliance Officer haften, wenn KI-Systeme falsche Risikoeinstufungen erzeugen und keine ausreichenden Kontrollmechanismen bestehen.

2. AMLR: Verschärfte KYC-Pflichten und persönliche Haftung

Die neue EU-Geldwäscheverordnung (AMLR) ersetzt ab 2025 nationale Gesetze und gilt unmittelbar für alle Finanzunternehmen und verpflichteten Stellen.
Zentrale Neuerung: erweiterte KYC-Pflichten – Unternehmen müssen bei jedem Kunden eine risikobasierte Identitätsprüfung durchführen, inkl. kontinuierlicher Überwachung.

Für Hochrisikokunden ist verpflichtend eine Enhanced Due Diligence (EDD) erforderlich.
Fehlerhafte oder lückenhafte KYC-Verfahren – insbesondere durch nicht validierte KI-Modelle – gelten als Organisationsverschulden.
Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Pflichten liegt bei den Geldwäschebeauftragten und der Geschäftsleitung.

3. Compliance & Haftung: Neue Führungsaufgaben in der Regulatorik

Die Kombination von KI und AML-Prozessen verlangt eine interdisziplinäre Governance-Struktur – Technik, Recht und Aufsicht müssen zusammenspielen.

Compliance Officer haften bei fehlenden Prüfprozessen oder unklarer Risikoverteilung – auch bei ausgelagerten AML-Systemen.

Die Anforderungen an technisches und regulatorisches Verständnis steigen deutlich: Begriffe wie Explainable AI, Modellvalidierung oder Bias Detection gehören künftig zur Basiskompetenz.

Auch Vorstände und Geschäftsführer sind in der Pflicht, eine funktionsfähige Compliance-Struktur sicherzustellen

4. Handlungsempfehlungen für das Management und Compliance Officer

-Verantwortlichkeiten klären: Governance-Strukturen für KI-gestützte AML-Systeme definieren und Rollen dokumentieren.

-Risikobewertungen und Validierungspflichten ernst nehmen: Jede eingesetzte KI muss einem internen Audit und einer nachvollziehbaren Risikoanalyse unterzogen werden.

-KYC-Prozesse modernisieren: Risikoklassifizierung und kontinuierliche Kundenüberwachung müssen 2025 regulatorischen Standards entsprechen.

-Schulungen frühzeitig einplanen: Compliance-Verantwortliche benötigen nicht nur rechtliches, sondern auch technisches Verständnis.

Fazit: Compliance braucht KI-Kompetenz – und klare Haftungsgrenzen

Ab 2025 verändert sich der Compliance-Alltag grundlegend. Die direkte Wirksamkeit der AML-Verordnung und des AI Acts verschärft die Haftungsrisiken für Compliance Officer und Geschäftsleitung. Wer KI nutzt, ohne ihre Risiken zu kennen und kontrollieren zu können, gefährdet nicht nur das Unternehmen – sondern haftet persönlich.

Nur wer jetzt in Schulungen, Governance-Strukturen und Validierungsprozesse investiert, kann Haftungsrisiken wirksam begrenzen – und die Chancen der digitalen Transformation sicher nutzen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

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Was sind die Aufgaben eines Chief Compliance Officers?

Was genau sind die Aufgaben eines Chief Compliance Officers?

BildIn einer Welt, die von strengen gesetzlichen Bestimmungen und wachsenden regulatorischen Anforderungen geprägt ist, ist die Rolle des Chief Compliance Officers (CCO) in Unternehmen von entscheidender Bedeutung geworden. Ein CCO spielt eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung, dass ein Unternehmen alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhält, ethische Standards einhält und rechtliche Risiken minimiert. Doch was genau sind die Aufgaben eines Chief Compliance Officers?

?Die Vielseitige Rolle des Chief Compliance Officers

Der CCO ist ein Mitglied des Top-Managements und hat die Verantwortung, die Compliance des Unternehmens zu überwachen und sicherzustellen. Die Aufgaben eines CCO können je nach Branche und Unternehmensgröße variieren, aber sie umfassen im Allgemeinen die folgenden Schlüsselaspekte:

1. Entwicklung und Implementierung von Compliance-Richtlinien:

Der CCO ist dafür verantwortlich, Compliance-Richtlinien und -verfahren zu entwickeln und sicherzustellen, dass sie in der gesamten Organisation implementiert werden. Dies erfordert eine gründliche Kenntnis der geltenden Gesetze und Vorschriften, um sicherzustellen, dass das Unternehmen alle Anforderungen erfüllt.

2. Überwachung und Überprüfung der Compliance:

Die Überwachung der Einhaltung von Compliance-Richtlinien ist eine der wichtigsten Aufgaben eines CCO. Dies umfasst die Identifizierung von Risiken und die Durchführung regelmäßiger Prüfungen, um sicherzustellen, dass alle Abteilungen und Mitarbeiter die Compliance-Anforderungen erfüllen.

3. Schulung und Sensibilisierung:

Um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter die Bedeutung der Einhaltung von Vorschriften verstehen, ist es Aufgabe des CCO, Schulungsprogramme zu entwickeln und durchzuführen. Dies hilft, das Bewusstsein für Compliance zu schärfen und das Risiko von Verstößen zu reduzieren.

4. Berichterstattung und Kommunikation:

Ein CCO muss regelmäßig Berichte über die Compliance-Aktivitäten des Unternehmens erstellen und diese an das Top-Management und den Vorstand weitergeben. Die klare Kommunikation von Compliance-Themen und -Risiken ist entscheidend, um fundierte Geschäftsentscheidungen zu treffen.

5. Krisenmanagement:

Im Falle von Compliance-Verstößen oder Krisen ist der CCO dafür verantwortlich, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation zu bewältigen und Schäden für das Unternehmen zu minimieren. Dies kann die Zusammenarbeit mit internen und externen Teams zur Untersuchung und Behebung von Verstößen beinhalten.

6. Stakeholder-Kommunikation:

Ein CCO muss in der Lage sein, effektiv mit internen und externen Stakeholdern zu kommunizieren. Dies schließt die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden ein, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen, und die Bereitstellung von Informationen an Investoren und Aktionäre über die Compliance-Leistung des Unternehmens.

7. Whistleblower-Programme:

Die Implementierung und Verwaltung von Whistleblower-Programmen gehört ebenfalls zu den Aufgaben eines CCO. Diese Programme bieten den Mitarbeitern die Möglichkeit, mögliche Verstöße anonym zu melden, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Ein CCO muss sicherstellen, dass diese Meldungen gründlich untersucht und behandelt werden.

8. Daten- und Datenschutz:

In einer zunehmend digitalisierten Welt ist der Schutz von Daten und die Einhaltung der Datenschutzgesetze von entscheidender Bedeutung. Ein CCO muss sicherstellen, dass das Unternehmen die Datenschutzbestimmungen einhält und die Datensicherheit gewährleistet ist.

9. Compliance-Monitoring und -Technologie:

Die Nutzung von Technologie und Software zur Überwachung der Compliance-Aktivitäten gewinnt an Bedeutung. CCOs müssen in der Lage sein, Daten und Informationen aus verschiedenen Quellen zu sammeln und zu analysieren, um potenzielle Risiken zu identifizieren und proaktiv Maßnahmen zu ergreifen.

10. Internationale Compliance:

In einer globalisierten Wirtschaft sind Unternehmen oft in verschiedenen Ländern tätig, was die Einhaltung internationaler Gesetze und Vorschriften erforderlich macht. Ein CCO muss sich mit den regulatorischen Anforderungen in verschiedenen Jurisdiktionen auskennen und sicherstellen, dass das Unternehmen globalen Standards entspricht.

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Compliance-Kompass: Welche Funktionen weisen den Weg?

In der komplexen Welt der Finanzdienstleistungen sind Compliance und Geldwäscheprävention zwei Säulen, die für die Integrität und Sicherheit von zentraler Bedeutung sind.

BildWie ein zuverlässiger Kompass in der Navigation weisen der Geldwäsche Officer und der Compliance Officer den richtigen Kurs, um durch die regulatorischen Herausforderungen zu steuern und Unternehmen vor rechtlichen Fallstricken und Reputationsrisiken zu schützen. Doch welche spezifischen Funktionen und Aufgaben nehmen diese Rollen wahr, und warum sind sie so entscheidend für den Geschäftsbetrieb?

Compliance Officer: Der Compliance Officer spielt eine entscheidende Rolle in Unternehmen, indem er sicherstellt, dass alle Geschäftsaktivitäten in Übereinstimmung mit internen und externen Vorschriften durchgeführt werden. Zu seinen Hauptaufgaben gehören:

Überwachung und Analyse von Gesetzesänderungen und regulatorischen Vorgaben.
Entwicklung und Implementierung von internen Richtlinien und Verfahren.
Schulung von Mitarbeitern in Bezug auf Compliance-Themen.
Überwachung und Meldung von potenziellen Compliance-Verstößen.
Geldwäsche Officer: Der Geldwäsche Officer sorgt dafür, dass das Unternehmen Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken effektiv bewältigt. Zu den zentralen Funktionen gehören:

Implementierung und Überwachung von Richtlinien und Verfahren zur Verhinderung von Geldwäsche.
Schulung von Mitarbeitern zur Erkennung und Meldung verdächtiger Aktivitäten.
Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden und internen Teams.
Regelmäßige Überprüfung und Anpassung von Geldwäschepräventionsmaßnahmen.
Wie S+P Lehrgänge helfen: S+P Lehrgänge sind darauf ausgelegt, Fach- und Führungskräften die Werkzeuge und das Wissen an die Hand zu geben, um in ihren jeweiligen Funktionen zu glänzen. Für Compliance und Geldwäsche bietet S+P:

Aktuelle Schulungen, die sich an den neuesten regulatorischen Anforderungen orientieren.
Praxisorientierte Inhalte, die den Teilnehmern helfen, das Gelernte direkt im Unternehmen anzuwenden.
Expertengeleitete Seminare, die Einblicke in Best-Practice-Methoden bieten.
Netzwerkmöglichkeiten mit Branchenkollegen, um Erfahrungen und Lösungsansätze auszutauschen.
Durch die Teilnahme an S+P Lehrgängen sind Compliance und Geldwäsche Officers bestens gerüstet, um die Herausforderungen ihrer Rollen effektiv zu meistern und ihr Unternehmen sicher und konform zu führen.

?Seminare + Online Schulungen – Schneller Karriere machen mit S+P

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Whistleblowerhotline und IT

Bei allen Meldekanälen muss die Vertraulichkeit der Identität des Whistleblowers gewahrt sein, damit dieser keinerlei Repressalien zu befürchten hat. Auch die IT Abteilung muss außen vor sein.

BildAutorin & Juristin Nicole Biermann-Wehmeyer – Expertin für Compliance Themen

Whistleblowerhotline und IT
Die Richtlinie umfasst folgende Anforderungen an die digitale Umsetzung:

Einrichtung von Kanälen und Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen
Möglichkeit zur schriftlichen und mündlichen Meldung
Schutz der Identität des Hinweisgebers und Dritter, die in der Meldung erwähnt werden
Empfangsbestätigung an den Hinweisgeber innerhalb von sieben Tagen
Rückmeldung an den Hinweisgeber innerhalb von drei Monaten
Dokumentation aller eingehenden Meldungen
Maßnahmen, um jede Form von Repressalien gegen den Hinweisgeber zu verhindern (etwa Einschüchterung, Rufschädigung oder fristlose Kündigung)
Erfordernisse in der digitalen Umsetzung
Welche Erforderlichkeiten gibt es nun für die digitale Umsetzung. Ich habe einige wichtige Punkte zusammengestellt:

Eindeutige Meldewege
Aufklärung und Handreichung über Möglichkeiten und Grenzen
Sicherer Kommunikationsweg
Eingangsbestätigung
Rückmeldung
„Sicheres Postfach“
Das Postfach wird bei Meldung erstellt und ist z.B. nur über einen generierten Code abrufbar
Dokumentation aller eingegangenen Meldung
In allen Schritten gilt, dass Vertraulichkeit und Schutz gewährleistet werden müssen. Gerade in der heutigen Zeit ist der Datenschutz extrem wichtig.

Erfordernisse und Anforderungen
Es reicht aus, eine Meldestelle konzernweit einzurichten. Das HinSchG erlaubt mit dem sog. „Konzernprivileg“ konzernweite Meldestellen. Danach kann die interne Meldestelle eines Unternehmens auch innerhalb eines Konzerns zentral bei einer Konzerngesellschaft eine unabhängige und vertrauliche Stelle als Dritter im Sinne des § 14 Absatz 1 HinSchG angesiedelt werden. Dabei ist es notwendig, dass die originäre Verantwortung dafür, einen festgestellten Verstoß weiterzuverfolgen und zu beheben, immer bei dem jeweiligen beauftragenden Konzernunternehmen verbleibt. Für hinweisgebende Personen muss ein leichter Zugang gewährleistet (z.B. keine sprachlichen Barrieren) sein.

Der Scope in der digitalen Umsetzung : Usability und Zugänglichkeit des Systems

Unternehmen sollten intensiv ein einfach zu nutzendes, internes Hinweisgebersystem unterstützen, um möglichst starke Anreize zu setzen, dass das interne Hinweisgebersystem vorrangig genutzt wird und somit ein externer Hinweis möglichst unterbleibt.

Die Unternehmen sollten dafür den Beschäftigten klare und leicht zugängliche Informationen über die Nutzung des internen Meldeverfahrens an die Hand geben. Die Möglichkeit einer externen Meldung darf hierdurch jedoch nicht beschränkt oder erschwert werden.

Vertraulichkeit & Dokumentation
Wie sieht es nun mit der Vertraulichkeit und Beschränkung von Nutzern aus?
Die eigene IT Abteilung muss von den Informationen abgeschirmt sein – da sie in der Regel nicht die zuständige Stelle zur Bearbeitung der Meldungen ist. Einzig die zur Bearbeitung der Meldungen zuständige Stelle darf Inhalte einsehen

Wie sieht es mit der Dokumentation im System aus?
Die in einer Meldestelle für die Entgegengenahme von Meldungen zuständige Stelle, dokumentiert alle eingehenden Meldungen in dauerhaft abrufbarer Weise unter Beachtung des Vertraulichkeitsgebotes. Erfolgt die Meldung über das Telefon oder über eine andere Art der Sprachübermittlung, darf eine brauchbare Tonaufzeichnung des Gespräches nur mit der Einwilligung der hinweisgebenden Person erfolgen. Die Dokumentation ist drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens zu löschen.

Anforderungen an das IT-System
Welche Anforderungen werden nun an die Datensicherheit gestellt.

Folgende Maßnahmen fallen unter den Begriff: „Geeignete technische Sicherheitsmaßnahmen“

Schutz vor maschinellen Angriffen
Erstellung und Zugang zum sicheren Postfach
Einsichtnahme nur durch Hinweisgeber
Beschränkung von Nutzerzugängen
Kein Zugriff der Betreibenden Personen des Systems
Alleiniger inhaltlicher Zugriff zuständige Meldestelle
Verschlüsselung der Falldaten
Übermittlungssicherheit (via SSL / EtoE)
Serverstandort (und z.B. ISO 27001 für den Hostingbetreiber)
Praktische Umsetzung – Whistleblowerhotline und IT
Die Vertraulichkeit der Meldungen ist digital abbildbar.
Bei allen Meldekanälen muss die Vertraulichkeit der Identität des Whistleblowers gewahrt sein, damit dieser keinerlei Repressalien zu befürchten hat.
Da alle Meldungen von Verstößen dokumentiert und Folgemaßnahmen ergriffen werden müssen, sollte jede Meldung abrufbar und für Compliance-Beauftragte leicht zu bearbeiten sein.

Internationale bzw. globale Unternehmen sollten auf eine orts- und zeitunabhängige Hinweisabgabe achten

Bei der Umsetzung des internen Meldekanals sollte darauf geachtet werden, dass die für die Bearbeitung der Meldungen zuständigen Mitarbeitenden speziell geschult und auch mit den geltenden Datenschutzvorschriften vertraut sind, damit sie die Meldungen effizient bearbeiten und die Kommunikation mit den Hinweisgebenden sowie geeignete Folgemaßnahmen einleiten können.

Welche Maßnahmen sind zu empfehlen?
Binden Sie bereits in die Onboarding Prozesse Compliance und Datenschutz Schulungen sowie eine Aufklärung zur Whistleblowerhotline mit ein.

Evaluieren Sie Ihr Compliance Management System durch regelmäßige Risikoanalysen und Anpassungen. Auch an dieser Stelle sollten die Ergebnisse der Whistleblowerhotline integriert werden.

Sorgen Sie für ein Handbuch, welches für jeden Mitarbeitenden zugänglich ist!

Veröffentlichen Sie regelmäßig Compliance Hinweise im Intranet!

Veranstalten Sie regelmäßige Schulungen und E-Learnings!

Ich stehe für Beratungen zur Verfügung.

Viel Erfolg!

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Bildungsinstitut Wirtschaft
Frau Nicole Biermann-Wehmeyer
Up de Welle 17
46399 Bocholt
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Bildungsinstitut Wirtschaft – Bundesweite Inhouse Seminare –

Das Bildungsinstitut Wirtschaft ist spezialisiert auf praxisnahe Fortbildungen in den Bereichen

o Kommunikation im Team, Schulungen Resilienz, Gesunde Führung, Führung auf Distanz
o Verkaufstraining
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o Compliance
o Datenschutz
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Die Themen werden in modernen Präsentationen für die Kunden vorbereitet und praxisnah und lebendig in Workshops an die Teilnehmer/innen weitergegeben.

Die Präsentationen werden den Teilnehmern in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
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Inhaberin:
Juristin Nicole Biermann-Wehmeyer

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Whistleblowerhotline und Datenschutz Teil 3

Wenn Sie daran interessiert sind, eine Rolle als Compliance Officer zu übernehmen, ist eine qualitativ hochwertige Ausbildung der erste Schritt auf diesem Weg.

BildAutorin & Juristin Nicole Biermann-Wehmeyer – Expertin für Compliance Themen

Whistleblowerhotline und Datenschutz
Integration der Whistleblower und Datenschutz
Mit der Bearbeitung von Meldungen zu Verstößen geht in der Regel auch die Verarbeitung personenbezogener Daten einher.
Die Anwendbarkeit der DSGVO und des BDSG ist auch bei der Implementierung der Whistleblowerhotline gegeben.
Es besteht ein erhöhter Compliance-Aufwand, da bei der Einrichtung der Whistleblower-Hotline oder entsprechender Online-Lösungen die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden müssen. Es handelt sich um die
Verarbeitung personenbezogener Daten. Somit ist eine Geltung der DSGVO und dem BDSG gegeben.

Wann ist ein Personenbezug der Daten gegeben?
Im Rahmen der Whistleblower-Hotline kann ein Personenbezug in mehreren Konstellationen gegeben sein.
Die Whistleblower-Richtlinie schreibt zum Datenschutz lediglich vor, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit der DSGVO erfolgen soll und fordert die Mitgliedstaaten pauschal auf, den Datenschutz zu gewährleisten.
Im Bereich der Whistleblower-Hotline finden spezielle Anforderungen aus DSGVO und BDSG zum Beschäftigungsverhältnis Anwendung.

Ein Weg für Unternehmen, zusätzliche datenschutzrechtliche Anforderungen zu verhindern, stellt die Anonymisierung von personenbezogenen Daten dar.

Werden im Rahmen des Meldesystems Daten grundsätzlich nur anonymisiert verarbeitet und liegt insofern gar kein Personenbezug vor, ist auch die DSGVO nicht anwendbar.

Faktisch werden die Meldungen jedoch zumeist personenbezogene Daten enthalten. Zunächst kann es um die Verarbeitung der Daten des Hinweisgebers selbst gehen, wenn er z.B. seinen Namen bei der Meldung eines Missstandes angibt oder für Rückfragen sogar angeben muss.

Kann der Hinweisgeber jedoch anonym handeln, dann liegt an dieser Stelle kein Personenbezug vor. Hier ist denkbar, dass das Hinweisgebersystem auf einem Formularsystem aufgebaut wird, in das der Hinweisgeber sein Anliegen eintragen kann ohne seinen Namen oder eine E-Mail-Adresse preiszugeben.

So wird sichergestellt, dass nicht über eine E-Mail-Adresse oder Telefonnumer ein Personenbezug hergestellt wird.

Personenbezogene Daten in der Sachverhaltsbeschreibung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten kann außerdem in Bezug auf den Sachverhalt vorliegen, den der Hinweisgeber aufdecken möchte.
In der Sachverhaltsbeschreibung werden sich sehr häufig auch Namen oder andere personenbezogene Daten von anderen Personen wiederfinden, die mit dem Sachverhalt in Verbindung stehen oder die der Hinweisgeber offenlegen möchte. In diesen Fällen ergeben häufig anonymisierte Angaben keinen Sinn, da der Sachverhalt nicht effektiv aufgeklärt werden kann, wenn genauere Informationen zu weiteren Beteiligten fehlen.
Wie kann die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig werden?
Ist eine anonyme Ausgestaltung des Meldesystems nicht möglich, wird der Anwendungsbereich der DSGVO und BDSG eröffnet sein und die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist nur erlaubt, wenn eine Rechtfertigung dafür vorliegt.

Einwilligung des Hinweisgebers
Der Hinweisgeber kann eine Einwilligung dafür erteilen, dass sein Name, seine E-Mail-Adresse oder andere personenbezogene Daten verarbeitet werden. Es ist in diesem Fall eine freiwillige Einwilligung erforderlich.
Eine echte oder freie Wahl die Einwilligung zu erteilen oder sie zu verweigern muss bestehen.
Diesbezüglich gibt es im Beschäftigungsverhältnis in § 26 BDSG zusätzliche Kriterien, die zu beachten sind.
Eine Verarbeitung auf Grundlage des Arbeitsvertrags des Hinweisgebers oder der Person, deren Identität er preisgibt, ist unzulässig. Im Rahmen des Hinweisgebersystems ist der Arbeitsvertrag nicht direkt betroffen und die Datenverarbeitung ist zur Erfüllung des Arbeitsvertrags nicht notwendig.

Wann wird eine Datenverarbeitung ohne Einwilligung zulässig?
Allerdings kann eine Verarbeitung zulässig werden, wenn diese zur Meldung von Missständen erforderlich ist und durch die berechtigten Interessen des Unternehmens gerechtfertigt ist.
Solche Interessen können z.B. die Verhütung von Betrugsfällen im Unternehmen, die Aufdeckung oder Vermeidung von Korruption oder die Gewährleistung finanzieller Sicherheit des Unternehmens sein.
Diese Interessen müssen allerdings mit den Interessen der betroffenen Personen abgewogen werden, damit die Verarbeitung zulässig wird. Es handelt sich somit um eine Ermessensentscheidung und es ist eine Interessenabwägung vorzunehmen.

Die Interessen des Unternehmens werden insbesondere bei Verhaltensweisen der betroffenen Person überwiegen, die einen Straftatbestand erfüllen oder die gegen Menschenrechte und gewichtige Umweltbelange verstoßen.Bei der Meldung von Verstößen gegen interne Regeln ist jedoch gründlich abzuwägen und im Einzelfall zu entscheiden, wessen Interessen überwiegen.

Die Interessen des Unternehmens werden vermutlich nur dann ausreichen, wenn die internen Regeln, gegen die laut Hinweisgeber verstoßen wurde, der Vermeidung der „Katalogstraftaten“ dienen.

Verstöße gegen interne Regeln wie das Gebot der Freundlichkeit in der Kundenbetreuung werden die Verarbeitung personenbezogener Daten wohl nicht rechtfertigen.

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