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19. Fachtagung Brandschutz offiziell als Weiterbildung anerkannt! – TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH

Gute Nachrichten für Architekten (m/w/d): Die 19. Fachtagung Brandschutz der TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH wurde von der Architektenkammer als offizielle Fortbildungsveranstaltung anerkannt!

BildGute Nachrichten für alle Architektinnen, Architekten und Planer: Die 19. Fachtagung Brandschutz der TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH wurde von der Architektenkammer als offizielle Fortbildungsveranstaltung anerkannt! Damit erhalten Teilnehmende nicht nur wertvolle Einblicke in aktuelle Entwicklungen und Best Practices im Brandschutz, sondern können auch Fortbildungspunkte sammeln, die für ihre berufliche Weiterbildung relevant sind.

Warum die Anerkennung wichtig ist:
In einer Branche, die sich ständig weiterentwickelt, ist kontinuierliche Fortbildung essenziell. Neue technische Lösungen, gesetzliche Vorgaben und innovative Planungsmethoden erfordern es, dass Fachleute ihr Wissen stets auf dem neuesten Stand halten. Aus diesem Grund ist die Fortbildungspflicht in den Architektengesetzen der Länder fest verankert. Mit der Anerkennung durch die Architektenkammer bietet die 19. Fachtagung Brandschutz nun eine ideale Möglichkeit, dieser Verpflichtung nachzukommen – und das mit praxisnahen Vorträgen und wertvollen Netzwerkmöglichkeiten.

Fortbildungspunkte und Inhalte:
Die Architektenkammer vergibt für die Teilnahme an der Fachtagung folgende Fortbildungspunkte:
o Tag 1: 8 Fortbildungspunkte
o Tag 2: 5 Fortbildungspunkte

Teilnehmende erhalten eine Bescheinigung, aus der die Anzahl der Fortbildungspunkte, die vermittelten Inhalte und die zeitliche Dauer der Veranstaltung hervorgehen. Damit wird sichergestellt, dass die Fortbildung in vollem Umfang anerkannt werden kann.

Die Fachtagung Brandschutz – ein fester Bestandteil im Jahreskalender!

Seit über 30 Jahren ist die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH ein bundesweit anerkannter Weiterbildungspartner. Besonders die Fachtagungen haben sich als fester Bestandteil der Jahresplanung für viele Planer und Bauträger etabliert. Neben fundierten Fachvorträgen zu den neuesten technischen und rechtlichen Entwicklungen bietet die Veranstaltung eine hervorragende Plattform zum Netzwerken. Der Austausch mit Expertinnen und Experten sowie Gleichgesinnten ist für viele Teilnehmende ebenso wertvoll wie die vermittelten Inhalte.

Jetzt anmelden und profitieren!

Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Wissen zu erweitern, wertvolle Kontakte zu knüpfen und gleichzeitig Ihre Fortbildungspflicht zu erfüllen. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz bei der 19. Fachtagung Brandschutz und profitieren Sie von einem hochkarätigen Programm, das Sie beruflich weiterbringt!

Die Termine der Brandschutz-Fachtagung finden an ganz besonderen Locations statt – welche ist Ihr Favorit?

Datum: 15. + 16. Mai 2025
Ort: Nürburgring
Hotel: Dorint Am Nürburgring Hocheifel

Datum: 18. + 19. September 2025
Ort: Hamburg
Hotel: Lindner Park Hotel Hagenbeck

Datum: 27. + 28. November 2025
Ort: Freiburg
Hotel: Dorint Thermenhotel

Weitere Informationen zu den Dozenten und der Agenda erhalten Sie unter https://www.tuev-seminare.de/19.-fachtagung-brandschutz.

Sichern Sie sich Ihren Platz und nutzen die Gelegenheit, Ihr Wissen zu vertiefen!

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH
Frau Carolin Gerwert
Am TÜV 1
66280 Sulzbach/Saar
Deutschland

fon ..: 06897506531
web ..: https://www.tuev-seminare.de/
email : carolin.gerwert@tuev-seminare.de

Die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH ist Teil der TÜV Saarland Unternehmensgruppe und als spezialisierter Dienstleister im Seminargeschäft tätig. Unter Wahrung der Werte Sicherheit, Integrität und Neutralität sowie den Interessen der Stakeholder (Gesellschaft, Gesellschafter, Kunden und Dozenten) entwickelt die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH innovative Konzepte für Seminare, Inhouse-Schulungen, Fachtagungen und Webinare, die zügig, qualitativ hochwertig und kundenorientiert umgesetzt werden und den höchsten Standards entsprechen. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der Vermittlung praxisnaher Inhalte, der Beachtung individueller Kundenbedürfnisse und der Auswahl der zur Marke TÜV passenden (technisch orientierten) Themen.

Pressekontakt:

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Am TÜV 1
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Kostenloses Webinar: Alles Wichtige zur NIS-2-Richtlinie – TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH

Die NIS-2-Richtlinie bringt für viele Unternehmen neue Verpflichtungen mit sich. Alles Wichtige zur NIS-2-Richtlinie erfahren Sie in dem kostenlosen Webinar der TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH.

BildDie NIS-2-Richtlinie (Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit) wurde als Nachfolger der NIS-Richtlinie verabschiedet, um die Cybersicherheit in der EU weiter zu stärken. Sie trat am 27. Dezember 2022 in Kraft und bringt für viele Unternehmen neue Verpflichtungen mit sich. Höhere Sicherheitsanforderungen sollen den Schutz vor Cyberangriffen verbessern – doch was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?

In erster Linie zielt die Richtlinie darauf ab, die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe zu stärken. Langfristig trägt die Richtlinie zur Sicherheitsstrategie der EU bei und schützt sowohl Unternehmen als auch Bürger vor den Folgen von Cybervorfällen. Unternehmen müssen Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, darunter Risikoanalysen, Erkennung und Abwehr von Vorfällen sowie regelmäßige Audits, um die Cybersicherheit aufrechtzuerhalten. Auch die Meldung von Sicherheitsvorfällen wird verschärft und Vorfälle müssen unverzüglich an die Behörden gemeldet werden. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Geldstrafen und weitere rechtliche Konsequenzen.

Die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH hat in Zusammenarbeit mit der detacon GmbH ein kostenloses Webinar entwickelt, um Unternehmen auf die Veränderungen optimal vorzubereiten. Das Webinar beinhaltet kompakte und praxisnahe Einblicke.

Das erwartet Sie:
? Aktuelle Hintergrundinformationen zu NIS-2 – Was plant die neue Regierung?
? NIS-2 aufgeschoben, nicht aufgehoben – Worauf müssen Unternehmen sich bzgl. NIS-2 einstellen?
? Was sollten Unternehmen tun, um sich ohne Umsetzungsgesetz bereits 2025 auf das Thema vorzubereiten?

Am 19.03.2025 haben Sie die Möglichkeit von 10:00 bis 11:30 Uhr an dem Webinar teilzunehmen. Melden Sie sich kostenlos unter https://www.tuev-seminare.de/nis-2-webinar an und Sie bekommen alle Informationen von der TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH, welche Sie für die Teilnahme benötigen, per E-Mail zugeschickt.

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Erhöhte Sicherheitsanforderungen durch die NIS-2-Richtlinie – TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH

Die NIS-2-Richtlinie bringt erhöhte Sicherheitsanforderungen zu Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe mit sich. Die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH informiert über relevante Änderungen.

BildDie NIS-2-Richtlinie (Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit) wurde als Nachfolger der NIS-Richtlinie verabschiedet, um die Cybersicherheit in der EU weiter zu stärken. Sie trat am 27. Dezember 2022 in Kraft und bringt für viele Unternehmen neue Verpflichtungen mit sich.

Wer ist betroffen?

Die NIS-2-Richtlinie gilt für Unternehmen und Organisationen in kritischen Sektoren, wie Energie, Gesundheit, Transport, Wasserwirtschaft, digitale Infrastruktur und Finanzwesen. Neu ist, dass sowohl „wesentliche“ als auch „wichtige“ Einrichtungen erfasst werden, was den Anwendungsbereich der Richtlinie deutlich erweitert. Unternehmen sind unabhängig von ihrer Größe betroffen, wenn sie in diesen Sektoren tätig sind.

Erhöhte Sicherheitsanforderungen:

Die Richtlinie zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe zu stärken. Unternehmen müssen Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, darunter Risikoanalysen, Erkennung und Abwehr von Vorfällen sowie regelmäßige Audits, um die Cybersicherheit aufrechtzuerhalten. Auch die Meldung von Sicherheitsvorfällen wird verschärft, und Vorfälle müssen unverzüglich an die Behörden gemeldet werden.

Was müssen Unternehmen tun?

o Sicherheitsmaßnahmen verschärfen: Unternehmen müssen technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz ihrer IT-Systeme ergreifen.
o Vorfallmeldungen: Cybersicherheitsvorfälle müssen innerhalb strenger Fristen gemeldet werden.
o Sanktionen: Bei Nichteinhaltung drohen hohe Geldstrafen und weitere rechtliche Konsequenzen.

Warum ist das wichtig?

Die NIS-2-Richtlinie reagiert auf die zunehmenden Bedrohungen durch Cyberangriffe. Sie soll sicherstellen, dass kritische Infrastrukturen in der EU geschützt sind, und fördert die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Behörden. Langfristig trägt die Richtlinie zur Sicherheitsstrategie der EU bei und schützt sowohl Unternehmen als auch Bürger vor den Folgen von Cybervorfällen.

Die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH bietet praxisorientierte Weiterbildungen deutschlandweit zur NIS-2-Richtlinie an. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.tuev-seminare.de/nis-2-richtlinie-praktische-anwendung-und-umsetzung.

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Hinweisgeberschutzgesetz: Was Unternehmen jetzt beachten müssen! – TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH

Ein sicheres internes Meldesystem zum Schutz vor Missständen wird zur Pflicht! Die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH informiert über relevante Änderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes.

BildAm 02. Juli 2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft, das den Schutz von Whistleblowern in Deutschland grundlegend stärkt. Für viele Unternehmen bringt dieses Gesetz neue Herausforderungen mit sich, die jetzt zeitnah umgesetzt werden müssen. Aber was bedeutet das genau?

Wer ist betroffen?
Das HinSchG betrifft alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern. Diese sind verpflichtet, ein sicheres und vertrauliches internes Meldesystem einzurichten, über das Mitarbeiter, Geschäftspartner oder andere Hinweisgeber Missstände, wie Verstöße gegen Gesetze oder ethische Richtlinien melden können.

Schutz für Hinweisgeber:
Das zentrale Ziel des Gesetzes ist der Schutz der sogenannten Whistleblower vor negativen Konsequenzen, wie z. B. Kündigungen oder Diskriminierung. Um dies zu gewährleisten, müssen Meldesysteme so gestaltet sein, dass Hinweisgeber anonym bleiben können und ihre Hinweise diskret behandelt werden.

Was müssen Unternehmen tun?
o Interne Meldestellen einrichten: Unternehmen müssen entweder selbst ein Meldesystem aufbauen oder externe Dienstleister beauftragen.
o Fristen einhalten: Eingehende Hinweise müssen zeitnah bearbeitet werden und Hinweisgeber haben das Recht, innerhalb eines festgelegten Zeitraums Rückmeldung zu erhalten.
o Sanktionen vermeiden: Unternehmen, die ihre Pflichten nicht erfüllen, riskieren hohe Geldstrafen und einen Vertrauensverlust sowohl bei Mitarbeitern als auch Geschäftspartnern.

Warum ist das wichtig?
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine große Chance für Unternehmen. Es fördert Transparenz, stärkt das Vertrauen innerhalb des Unternehmens und zeigt Mitarbeitern, dass Missstände ernst genommen werden. Langfristig trägt dies zu einer offenen Unternehmenskultur bei, die Risiken frühzeitig aufdeckt und Reputationsschäden vorbeugt.

Für Unternehmen, die sich nicht sicher sind, wie sie die neuen Anforderungen umsetzen sollen, gibt es jetzt Seminare und Schulungen, die den Weg durch die neuen Regelungen weisen. Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Datenschutz, Personal und Informationssicherheit können hier wertvolle Unterstützung erhalten.

Zeit zu handeln! Unternehmen, die die Anforderungen noch nicht erfüllt haben, sollten schnell reagieren, um nicht hinterherzuhinken. Ein strukturiertes und sicheres Hinweisgebersystem ist ein wichtiger Schritt, um sowohl rechtlich auf der sicheren Seite zu sein als auch das Vertrauen innerhalb der Belegschaft zu stärken.

Die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH bietet praxisorientierte Weiterbildungen deutschlandweit zum Hinweisgeberschutzgesetz an. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.tuev-seminare.de/hinweisgeberschutzgesetz-praktische-umsetzung.

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ComPers unterstützt neue IT-Fortbildungsverordnung.

Eine neue IT-Fortbildungsverordnung ermöglicht es IT-Azubis und Fachkräften bei ComPers, sich mit staatlicher Unterstützung berufsbegleitend zum Bachelor Professional in IT weiterzubilden.

BildComPers begrüßt die Einführung der neuen, bundesweit gültigen IT-Fortbildungsverordnung, die eine bedeutende Neuerung in der beruflichen Weiterentwicklung von IT-Fachkräften und Auszubildenden darstellt. Die Verordnung eröffnet sowohl kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) als auch IT-Professionals völlig neue Perspektiven: Sie können sich nun betrieblich unterstützt und berufsbegleitend zum Bachelor Professional in IT weiterbilden. Diese innovative Möglichkeit stellt eine wertvolle Ergänzung zu herkömmlichen Herstellerzertifikaten dar und fördert die Qualifizierung von IT-Fachkräften direkt am Arbeitsplatz. Besonders für KMUs, die oftmals Schwierigkeiten haben, hochqualifiziertes IT-Personal zu gewinnen und zu halten, bietet diese Regelung enorme Vorteile.

Vom Azubi zum Bachelor: Eine neue Ära der IT-Weiterbildung

Die neue IT-Fortbildungsverordnung schafft eine einzigartige Verbindung zwischen betrieblicher Praxis und akademischer Weiterbildung, die es IT-Azubis und Fachkräften ermöglicht, ihre Qualifikationen auf ein neues Niveau zu heben. Durch die gezielte Förderung und Unterstützung durch ihre Arbeitgeber können Auszubildende und Spezialisten in der IT-Branche den Bachelor Professional in IT erwerben, ohne ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen zu müssen. Diese berufsbegleitende Weiterbildung ermöglicht es den Teilnehmenden, das erlernte Wissen unmittelbar in den Arbeitsprozessen ihres Unternehmens anzuwenden und so einen direkten Mehrwert für ihren Arbeitgeber zu schaffen. Diese praxisorientierte Herangehensweise stärkt nicht nur die fachliche Kompetenz der IT-Fachkräfte, sondern fördert auch ihre Bindung an das Unternehmen.

Förderung durch den Staat: Aufstiegs-BAföG als finanzieller Rückenwind

Ein besonders wichtiger Aspekt der neuen IT-Fortbildungsverordnung ist die begleitende finanzielle Unterstützung durch den Staat. Über das sogenannte Aufstiegs-BAföG können Fachkräfte und Auszubildende eine Förderung von bis zu 15.000 Euro erhalten. Diese finanzielle Hilfe ist insbesondere für diejenigen von großer Bedeutung, die aufgrund ihrer finanziellen Situation Schwierigkeiten haben, eine solche Weiterbildung zu finanzieren. Das Aufstiegs-BAföG stellt sicher, dass die berufliche Weiterentwicklung nicht an den finanziellen Ressourcen scheitert und ermöglicht es einer breiten Zielgruppe, von dieser neuen Fortbildungsmöglichkeit zu profitieren. Dies ist nicht nur ein Gewinn für die individuelle Karriereentwicklung, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung in der IT-Branche.

Vorteile für Unternehmen: Investition in die Zukunft des eigenen IT-Personals

Für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Betriebe, bietet die neue IT-Fortbildungsverordnung eine hervorragende Gelegenheit, ihr IT-Personal langfristig zu qualifizieren und zu binden. Indem sie ihre Mitarbeitenden durch praktische Umsetzungsmöglichkeiten bei der berufsbegleitenden Weiterbildung unterstützen, investieren sie direkt in die Zukunft ihres Unternehmens. Die praxisnahe Ausbildung und die enge Verzahnung von Theorie und Praxis führen dazu, dass das Unternehmen von den neu erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten der Mitarbeitenden unmittelbar profitiert. Darüber hinaus stärkt die Unterstützung durch den Arbeitgeber die Loyalität und Zufriedenheit der Mitarbeitenden, was sich positiv auf die Mitarbeitermotivation und die Unternehmensbindung auswirkt. In einer Zeit, in der der Fachkräftemangel in der IT-Branche zunehmend spürbar wird, kann diese Form der Weiterbildung einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil darstellen.

Um mehr über die Möglichkeiten der neuen IT-Fortbildungsverordnung zu erfahren und wie Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden davon profitieren können, besuchen Sie die Website von Compers unter https://www.compers.de/.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

ComPers Computer Personalberatung GmbH
Herr Dierk Harder
Ludwig-Erhard-Straße 18
20459 Hamburg
Deutschland

fon ..: 040 / 69 63 28 461
web ..: https://www.compers.de/
email : harder@compers.de

Die ComPers ist renommiertes Unternehmen im Bereich der IT-Dienstleistungen und -Weiterbildung. Mit über 30 Jahren Erfahrung im IT-Bildungsmarkt und einem tiefen Verständnis für die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen bietet ComPers maßgeschneiderte IT-Lösungen, die Fachkräfte und Unternehmen dabei unterstützen, ihre Potenziale voll auszuschöpfen. Das Ziel ist es, durch innovative Ansätze zur Weiterbildung und praxisorientierte Qualifizierungsangebote die Zukunft der IT-Branche aktiv mitzugestalten.

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ComPers Computer Personalberatung GmbH
Herr Dierk Harder
Ludwig-Erhard-Straße 18
20459 Hamburg

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web ..: https://www.compers.de/
email : harder@compers.de