Tag Archives: Fortbildung

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Seminare für den Betriebsrat – bundesweite Schulungen im Betrieb. Praxisnah und kostengünstig.

Fortbildung und Schulungen für Mitglieder von Betriebsräten. Inhouse.

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Die Praktiker-Seminare GbR führt bundesweit (kostengünstige) praxisnahe Inhouse- Seminare, insbesondere auch für Betriebsräte, mit hochqualifizierten Dozenten durch. Einige der Themen: BetrVG (Betriebsverfassungsrecht) Grundlagen und Vertiefung, allgemeines Arbeitsrecht für Betriebsräte, BR1, BR2, BR3, Wirtschaftsausschuß, Abmahnung, Kündigung, Betriebsübergang, Arbeitszeugnis u.a. … Nähere Informationen erhalten Sie unter

https://presseportalonline.de/bundesweite-schulungen-fuer-den-betriebsrat-seminare-im-betrieb

oder

https://www.arbeitsrechtliche-fortbildung.de/betriebsrat-seminare/

Hier werden die Grundlagen des BetrVG (und dafür erforderliches allgemeines Arbeitsrecht) vermittelt – die notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit des Betriebsrats. Auf Wunsch führen wir auch Seminare mit den Inhalten zu BR1, BR2, BR3 etc. … , auch AR1 und AR2 … , und natürlich auch Seminare zur „Wahl des Betriebsrats“ durch.

In diesen Seminaren werden Kenntnisse zum BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) vermittelt (und dafür erforderliches allgemeines Arbeitsrecht), die notwendig sind für eine ordnungsgemäße Arbeit des Betriebsrats bzw. des Betriebsratsmitglieds (vgl. § 37 Abs.6 BetrVG). Weiter unten auf dieser Seite finden Sie eine detailliertere Seminargliederung.

Auf Wunsch können auch weitere Inhalte und Schwerpunkte behandelt bzw. weitere Module hinzugefügt werden. Möglich sind natürlich auch Refresher.

Sinnvoll ist bspw. auch eine Kombination von BR1 und BR2 (dann 5 Tage insgesamt) oder von BR3 und AR1 (dann 5 Tage insgesamt). Einzeln dauern die Seminare jeweils 3 Tage.

Unsere Philosophie :

1) Wir fragen nicht danach, was „en vogue“ ist, sondern streben praxisnah und kompetent gestaltete Seminare an. Vermeidung von überflüssigen avantgardistischem Gehabe beim Anbieten und Durchführen der Seminare. Wir arbeiten mit guten Partnern zusammen.

2) Es kommen nur Dozenten zum Einsatz, die über gute didaktische und kommunikative Fertigkeiten verfügen und an deren fachbezogenen Kenntnissen kein Zweifel zulässig ist. Sie müssen sich in der Praxis bewährt haben.

3) Vermeidung aller Bürokratie bei der Organisation der Seminare und beim Verwalten der gesamten Seminaranbietertätigkeit. Dadurch können wir die Kosten gering halten und sehr günstige Seminargebühren gewährleisten. Wir anerkennen den Normenkatalog und die Weiterbildungsleitlinien des „Forums Werteorientierung in der Weiterbildung“.

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Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Praktiker-Seminare GbR
Herr Axel Quandt
Ollenhauerstrasse 46
13403 Berlin
Deutschland

fon ..: 030-46064746
web ..: https://www.praktiker-seminare.com/203422.html
email : admin@praktiker-seminare.com

Die Praktiker-Seminare GbR führt bundesweit (kostengünstige) praxisnahe Inhouse- Seminare, insbesondere auch für Betriebsräte, mit hochqualifizierten Dozenten durch.

Pressekontakt:

Praktiker-Seminare GbR
Herr Axel Quandt
Ollenhauerstrasse 46
13403 Berlin

fon ..: 030-46064746
web ..: https://www.personalrat-seminare.com/42471.html
email : admin@praktiker-seminare.com

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Erhöhte Sicherheitsanforderungen durch die NIS-2-Richtlinie – TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH

Die NIS-2-Richtlinie bringt erhöhte Sicherheitsanforderungen zu Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe mit sich. Die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH informiert über relevante Änderungen.

BildDie NIS-2-Richtlinie (Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit) wurde als Nachfolger der NIS-Richtlinie verabschiedet, um die Cybersicherheit in der EU weiter zu stärken. Sie trat am 27. Dezember 2022 in Kraft und bringt für viele Unternehmen neue Verpflichtungen mit sich.

Wer ist betroffen?

Die NIS-2-Richtlinie gilt für Unternehmen und Organisationen in kritischen Sektoren, wie Energie, Gesundheit, Transport, Wasserwirtschaft, digitale Infrastruktur und Finanzwesen. Neu ist, dass sowohl „wesentliche“ als auch „wichtige“ Einrichtungen erfasst werden, was den Anwendungsbereich der Richtlinie deutlich erweitert. Unternehmen sind unabhängig von ihrer Größe betroffen, wenn sie in diesen Sektoren tätig sind.

Erhöhte Sicherheitsanforderungen:

Die Richtlinie zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe zu stärken. Unternehmen müssen Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, darunter Risikoanalysen, Erkennung und Abwehr von Vorfällen sowie regelmäßige Audits, um die Cybersicherheit aufrechtzuerhalten. Auch die Meldung von Sicherheitsvorfällen wird verschärft, und Vorfälle müssen unverzüglich an die Behörden gemeldet werden.

Was müssen Unternehmen tun?

o Sicherheitsmaßnahmen verschärfen: Unternehmen müssen technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz ihrer IT-Systeme ergreifen.
o Vorfallmeldungen: Cybersicherheitsvorfälle müssen innerhalb strenger Fristen gemeldet werden.
o Sanktionen: Bei Nichteinhaltung drohen hohe Geldstrafen und weitere rechtliche Konsequenzen.

Warum ist das wichtig?

Die NIS-2-Richtlinie reagiert auf die zunehmenden Bedrohungen durch Cyberangriffe. Sie soll sicherstellen, dass kritische Infrastrukturen in der EU geschützt sind, und fördert die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Behörden. Langfristig trägt die Richtlinie zur Sicherheitsstrategie der EU bei und schützt sowohl Unternehmen als auch Bürger vor den Folgen von Cybervorfällen.

Die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH bietet praxisorientierte Weiterbildungen deutschlandweit zur NIS-2-Richtlinie an. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.tuev-seminare.de/nis-2-richtlinie-praktische-anwendung-und-umsetzung.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH
Frau Carolin Gerwert
Am TÜV 1
66280 Sulzbach/Saar
Deutschland

fon ..: 06897506531
web ..: https://www.tuev-seminare.de/
email : carolin.gerwert@tuev-seminare.de

Die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH ist Teil der TÜV Saarland Unternehmensgruppe und als spezialisierter Dienstleister im Seminargeschäft tätig. Unter Wahrung der Werte Sicherheit, Integrität und Neutralität sowie den Interessen der Stakeholder (Gesellschaft, Gesellschafter, Kunden und Dozenten) entwickelt die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH innovative Konzepte für Seminare, Inhouse-Schulungen, Fachtagungen und Webinare, die zügig, qualitativ hochwertig und kundenorientiert umgesetzt werden und den höchsten Standards entsprechen. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der Vermittlung praxisnaher Inhalte, der Beachtung individueller Kundenbedürfnisse und der Auswahl der zur Marke TÜV passenden (technisch orientierten) Themen.

Pressekontakt:

TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH
Frau Carolin Gerwert
Am TÜV 1
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Hinweisgeberschutzgesetz: Was Unternehmen jetzt beachten müssen! – TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH

Ein sicheres internes Meldesystem zum Schutz vor Missständen wird zur Pflicht! Die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH informiert über relevante Änderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes.

BildAm 02. Juli 2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft, das den Schutz von Whistleblowern in Deutschland grundlegend stärkt. Für viele Unternehmen bringt dieses Gesetz neue Herausforderungen mit sich, die jetzt zeitnah umgesetzt werden müssen. Aber was bedeutet das genau?

Wer ist betroffen?
Das HinSchG betrifft alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern. Diese sind verpflichtet, ein sicheres und vertrauliches internes Meldesystem einzurichten, über das Mitarbeiter, Geschäftspartner oder andere Hinweisgeber Missstände, wie Verstöße gegen Gesetze oder ethische Richtlinien melden können.

Schutz für Hinweisgeber:
Das zentrale Ziel des Gesetzes ist der Schutz der sogenannten Whistleblower vor negativen Konsequenzen, wie z. B. Kündigungen oder Diskriminierung. Um dies zu gewährleisten, müssen Meldesysteme so gestaltet sein, dass Hinweisgeber anonym bleiben können und ihre Hinweise diskret behandelt werden.

Was müssen Unternehmen tun?
o Interne Meldestellen einrichten: Unternehmen müssen entweder selbst ein Meldesystem aufbauen oder externe Dienstleister beauftragen.
o Fristen einhalten: Eingehende Hinweise müssen zeitnah bearbeitet werden und Hinweisgeber haben das Recht, innerhalb eines festgelegten Zeitraums Rückmeldung zu erhalten.
o Sanktionen vermeiden: Unternehmen, die ihre Pflichten nicht erfüllen, riskieren hohe Geldstrafen und einen Vertrauensverlust sowohl bei Mitarbeitern als auch Geschäftspartnern.

Warum ist das wichtig?
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine große Chance für Unternehmen. Es fördert Transparenz, stärkt das Vertrauen innerhalb des Unternehmens und zeigt Mitarbeitern, dass Missstände ernst genommen werden. Langfristig trägt dies zu einer offenen Unternehmenskultur bei, die Risiken frühzeitig aufdeckt und Reputationsschäden vorbeugt.

Für Unternehmen, die sich nicht sicher sind, wie sie die neuen Anforderungen umsetzen sollen, gibt es jetzt Seminare und Schulungen, die den Weg durch die neuen Regelungen weisen. Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Datenschutz, Personal und Informationssicherheit können hier wertvolle Unterstützung erhalten.

Zeit zu handeln! Unternehmen, die die Anforderungen noch nicht erfüllt haben, sollten schnell reagieren, um nicht hinterherzuhinken. Ein strukturiertes und sicheres Hinweisgebersystem ist ein wichtiger Schritt, um sowohl rechtlich auf der sicheren Seite zu sein als auch das Vertrauen innerhalb der Belegschaft zu stärken.

Die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH bietet praxisorientierte Weiterbildungen deutschlandweit zum Hinweisgeberschutzgesetz an. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.tuev-seminare.de/hinweisgeberschutzgesetz-praktische-umsetzung.

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TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH
Frau Carolin Gerwert
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Die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH ist Teil der TÜV Saarland Unternehmensgruppe und als spezialisierter Dienstleister im Seminargeschäft tätig. Unter Wahrung der Werte Sicherheit, Integrität und Neutralität sowie den Interessen der Stakeholder (Gesellschaft, Gesellschafter, Kunden und Dozenten) entwickelt die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH innovative Konzepte für Seminare, Inhouse-Schulungen, Fachtagungen und Webinare, die zügig, qualitativ hochwertig und kundenorientiert umgesetzt werden und den höchsten Standards entsprechen. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der Vermittlung praxisnaher Inhalte, der Beachtung individueller Kundenbedürfnisse und der Auswahl der zur Marke TÜV passenden (technisch orientierten) Themen.

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Expertenumfrage zeigt: Künstliche Intelligenz ist entscheidend für den Unternehmenserfolg

Institut für Führungskultur im digitalen Zeitalter (IFIDZ) veröffentlicht überraschende Ergebnisse

Das Institut für Führungskultur im digitalen Zeitalter (IFIDZ) in Wiesbaden hat kürzlich eine umfassende Umfrage unter 275 Führungskräften aus verschiedenen Branchen durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass 84,5 Prozent der befragten Führungskräfte überzeugt sind, dass der professionelle Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) für den Erfolg ihrer Unternehmen eine „hohe“ oder sogar „sehr hohe“ Bedeutung hat.

Dennoch nutzen nur 22,5 Prozent dieser Führungskräfte KI-Tools wie ChatGPT, Deepl und Copilot nahezu täglich. Diese Diskrepanz ist bemerkenswert, da es zahlreiche Angebote gibt, um die notwendigen Fähigkeiten zu erlernen. Neben bekannten Namen wie Haufe oder der Frankfurter FSFM bieten auch Newcomer wie E4L professionelle Schulungsangebote an.

„Bildung ist der Schlüssel in die Zukunft. Der technologischer Wandel schreitet immer schneller voran und der Alltag wird zunehmend von Digitalisierung bestimmt. Um hier wettbewerbsfähig zu sein, sind zielgerichtete und praxistaugliche Schulungen notwendig,“ sagt Christoph Tatzber, Geschäftsführer von Experts4Learning.

Die Umfrageergebnisse des IFIDZ verdeutlichen die wachsende Bedeutung von Künstlicher Intelligenz in der modernen Geschäftswelt. Während viele Führungskräfte die Relevanz von KI erkennen, besteht noch ein erheblicher Nachholbedarf bei der täglichen Nutzung entsprechender Tools. Dies unterstreicht die Notwendigkeit von gezielten Fortbildungsangeboten- innerbetrieblich oder aus privatem Antrieb.

Mit einem guten Fortbildungsangebot können Führungskräfte die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, um KI erfolgreich in ihren Arbeitsalltag zu integrieren. Dies trägt nicht nur zur Steigerung der Effizienz bei, sondern sorgt auch für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen sowie Personal.

Die Ergebnisse der IFIDZ-Umfrage zeigen, dass der professionelle Einsatz von Künstlicher Intelligenz ein entscheidender Faktor für den zukünftigen Erfolg von Unternehmen ist. Führungskräfte, die sich jetzt weiterbilden, können die Vorteile von KI nutzen und ihre Unternehmen auf die nächste Stufe heben.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Schäfer Digital
Herr Peter Schäfer
Risselstr. 29
49762 Sustrum
Deutschland

fon ..: +491717460447
web ..: http://schaefer-seo.de
email : peter@schaefer-seo.de

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

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Herr Peter Schäfer
Risselstr. 29
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Peter Schmidt Group gibt KI-Webinar bei der PAGE Academy

Welche KI-Tools haben es gestalterisch drauf? Und welche Rechte am Output haben Designer:innen und Kund:innen? Darum geht es im Webinar „KI in Branding und Gesetz“ am 8. Oktober 2024, 14 – 18 Uhr.

BildFelix May ist Director Digital Consulting bei der Marken- und Designagentur Peter Schmidt Group und Lead der Innovations-Unit „PSG Imagine“. KI-Tools gehören zu seinem Alltag: Er kennt deren Stärken und Schwächen – vor allem wenn es um die Integration in Designprozesse und Branding-Systeme geht. Um gestalterisch das Beste aus den Tools herauszuholen, gleichzeitig aber die Gesetze im Auge zu behalten, arbeitet Felix May mit der Anwältin Britta Klingberg zusammen. Gemeinsam geben sie beim PAGE Webinar „KI in Branding und Gesetz“ tiefe Einblicke in Cases, Tools und Rechte. Darüber hinaus zeigen sie auch auf, was Designer:innen gegenüber Kund:innen und Partner:innen berücksichtigen müssen, wenn generative KI Teil des Designprozesses ist.

Das Webinar auf einen Blick

Je mehr Tools genutzt werden, desto komplexer wird es, die Lizenzen oder mögliche Rechtsverletzungen KI-generierter Inhalte einzuordnen. Zumal sich die Rechtslage ebenso rasant weiterentwickelt, wie die Technologien. Im PAGE Webinar geben Felix May und Britta Klingberg einen Überblick über die aktuelle Toollandschaft, die neusten Trends und Learnings aus mehreren Jahren KI-Exploration und sensibilisieren zugleich für juristische Grauzonen. Darüber hinaus erhalten Teilnehmende gestalterische und juristische Orientierung unter anderem für die Tools Photoshop, Midjourney und ComfyUI. Im Webinar werden folgende Cases ausführlich besprochen: Stile entdecken, bestehende Bilder erweitern, fotorealistische Mockup-Shots für Packagings entwickeln, Bilder nach vorgegebenem Stil generieren, Kampagnenmotive erweitern und Avatare kreieren.

Die Teilneh­merzahl ist auf 20 Personen begrenzt, die Teilnahmegebühr beträgt 480 Euro zzgl. MwSt. Hier kannst du dich anmelden und dir einen der begehrten Plätze sichern.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Peter Schmidt Group
Herr Guido Schröpel
Westhafenplatz 8
60327 Frankfurt
Deutschland

fon ..: 069 850993-36
web ..: https://www.peter-schmidt-group.de
email : guido.schroepel@peter-schmidt-group.de

Über die Peter Schmidt Group

Die Peter Schmidt Group ist eine der erfolgreichsten Marken- und Designagenturen Europas und Teil von TEAMBBDO The Marketing Group Germany. Von den Standorten Hamburg, Frankfurt, Düsseldorf, München, Lissabon und Tokio führt sie Marken auf dem Weg des Wandels: Unter dem Motto „Amplified Imagination. With character, craft and curiosity.“ verbindet die Peter Schmidt Group für Kunden wie Mercedes-Benz, E.ON, Henkel, Linde oder die Deutsche Bank technologische Expertise mit gestalterischer Exzellenz. Mit der eigenständigen Unit „PSG Imagine“ bietet sie Unternehmen maßgeschneiderte Lösungen in den Bereichen Brand Innovation, Digital Experience und Service Design.

Pressekontakt:

Peter Schmidt Group
Herr Guido Schröpel
Westhafenplatz 8
60327 Frankfurt

fon ..: 069 850993-36
email : guido.schroepel@peter-schmidt-group.de