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Wirtschaft

Fast-Track-Antrag gestellt: Rua Gold will Gold- und Antimonprojekt Auld Creek massiv beschleunigen

Mit dem Antrag für das neue Fast-Track-Verfahren will RUA GOLD sein Auld-Creek-Projekt in Neuseeland beschleunigt Richtung Entwicklung bringen – Gold und Antimon rücken dabei gemeinsam in den Fokus.

BildRUA GOLD (WKN A40QYC / TSX RUA) erreicht mit seinem Auld-Creek-Projekt im neuseeländischen Reefton Goldfield einen wichtigen Meilenstein. Das Unternehmen hat einen Antrag eingereicht, damit das Projekt im Rahmen des neuen Fast-Track-Approvals-Verfahrens der neuseeländischen Regierung berücksichtigt wird. Gelingt dieser Schritt, könnte Auld Creek über einen beschleunigten Genehmigungspfad vorangebracht werden – ein entscheidender Übergang für RUA GOLD vom reinen Explorer hin zu einem angehenden Minenentwickler. Besonders im Fokus steht dabei nicht nur Gold, sondern auch Antimon, ein kritischer Rohstoff mit zunehmender geopolitischer Bedeutung.

RUA GOLD will Auld Creek über Fast Track entwickeln

Der Antrag bezieht sich auf das Auld-Creek-Projekt im Reefton Goldfield auf der Südinsel Neuseelands. RUA GOLD sieht Auld Creek als mögliche Startermine innerhalb des Reefton-Goldfelds. Das neue Fast-Track-Verfahren soll es ermöglichen, mehrere zentrale Genehmigungen in einem gestrafften Prozess zu bündeln. Dazu zählen unter anderem Bergbaugenehmigungen, Ressourcengenehmigungen, Wasserrechte sowie Genehmigungen im Zusammenhang mit Wildtier- und Umweltschutz.

Die rechtliche Grundlage dafür wurde im Dezember 2024 geschaffen. Damals führte die neuseeländische Regierung ein Fast-Track-Approvals-System ein, das als zentrale Anlaufstelle für Projekte mit erheblicher regionaler oder nationaler Bedeutung dienen soll. Für RUA GOLD könnte eine Zulassung zu diesem Prozess bedeuten, dass die Entwicklung von Auld Creek zeitlich deutlich effizienter strukturiert wird als in einem klassischen Genehmigungsablauf.

Bereits Ende 2025 hatte das Unternehmen ein eigenes Projektteam zusammengestellt, um die Genehmigungsarbeiten voranzutreiben und den Fast-Track-Antrag vorzubereiten. Nun liegt die Einreichung vor. Eine Entscheidung über die Aufnahme in das Verfahren wird in den kommenden drei Monaten erwartet.

Technische Studien und Stakeholder-Arbeit als Grundlage

Der eingereichte Antrag umfasst eine Reihe technischer Berichte und erster Basisstudien. Diese Unterlagen sollen im weiteren Verlauf vor der eigentlichen detaillierten Fast-Track-Anwendung noch erweitert werden, damit das Projekt die regulatorischen und ökologischen Anforderungen erfüllt oder übertrifft. RUA GOLD stützt sich dabei auf Untersuchungen und Beiträge aus mehreren Fachbereichen.

Zu den behandelten Themen zählen Wasserqualität, Ökologie, Landschafts- und Sichtauswirkungen, Luftqualität, sozioökonomische Effekte, Kulturerbe, Infrastruktur sowie die spätere Planung der Minenschließung. Die Arbeiten beinhalten zudem umfassende Abstimmungen mit lokalen Interessengruppen sowie Beiträge führender Umwelt-, Sozial- und Technikexperten.

Das Unternehmen hebt in diesem Zusammenhang die Unterstützung von Ngati Waewae, der Gemeinden Reefton und West Coast sowie staatlicher Stellen hervor. Auch OceanaGold wird ausdrücklich genannt, da der Konzern RUA Umweltdaten aus bestehenden Grundlagenstudien bereitgestellt hat. Diese Daten waren nach Angaben des Unternehmens wichtig, um den Zeitplan für die Einreichung einhalten zu können.
Parallel zum Genehmigungsprozess arbeitet RUA an einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung, einer Preliminary Economic Assessment. Diese soll im Mai 2026 abgeschlossen werden. Anschließend ist die Weiterführung in Richtung einer vorläufigen Machbarkeitsstudie (PFS) geplant, die für das vierte Quartal 2026 angestrebt wird.

Auld Creek soll als Untertagemine starten

Das Auld-Creek-Projekt ist als Untertagebetrieb konzipiert. Die anfängliche Minenlaufzeit wird mit bis zu acht Jahren angegeben. Nach derzeitiger Planung könnte das Projekt rund 200 Arbeitsplätze schaffen und etwa 240 Millionen Neuseeland-Dollar zur regionalen Wirtschaft beitragen. Darüber hinaus sieht RUA GOLD die Möglichkeit, über Auld Creek eine Verarbeitungsdrehscheibe aufzubauen, die auch künftige Bergbauentwicklungen in der Region unterstützen könnte.

Diese Perspektive ist für das Reefton Goldfield von Bedeutung, weil die Region historisch bereits eine starke Bergbauprägung besitzt. RUA kontrolliert dort mehr als 120.000 Hektar an Konzessionen und ist der dominierende Landhalter im Reefton-Golddistrikt. Historisch wurden in diesem Distrikt mehr als 2 Millionen Unzen Gold mit Gehalten zwischen 9 und 50 Gramm pro Tonne produziert.
Vice President Simon Delander betont, dass das Team intensiv an den technischen Berichten und ersten Basisstudien gearbeitet habe, die für den Antrag erforderlich sind. Er verweist zugleich darauf, dass das Reefton-Projekt das Potenzial habe, zu einem bedeutenden Gold- und Antimonbetrieb zu werden. Damit könne die Region als wichtige internationale Quelle für Antimon positioniert werden.

Reefton und Glamorgan bilden die Projektbasis von RUA GOLD

RUA GOLD ist strategisch auf Neuseeland ausgerichtet und konzentriert sich auf zwei hochgradige Goldprojekte. Neben dem Reefton Gold District auf der Südinsel hält das Unternehmen das Glamorgan-Projekt auf der Nordinsel. Dieses liegt im Hauraki-Distrikt, einer Region mit historischer Produktion von 15 Millionen Unzen Gold und 60 Millionen Unzen Silber. Glamorgan grenzt an Wharekirauponga, das größte Goldminenprojekt von OceanaGold.

Für die kurzfristige Unternehmensentwicklung steht jedoch Auld Creek im Mittelpunkt. Der Fast-Track-Antrag markiert dabei keinen endgültigen Genehmigungserfolg, sondern den Eintritt in einen möglichen beschleunigten Prüfungspfad. Nach dem Verfahren entscheidet zunächst die neuseeländische Regierung beziehungsweise die zuständigen Minister, ob ein Projekt für die Fast-Track-Behandlung infrage kommt. Geeignete Projekte müssen anschließend eine vollständige Anwendung einreichen, die von einem unabhängigen Expertengremium in Abstimmung mit Behörden geprüft wird.

Damit liegt für RUA GOLD nun ein klarer nächster Schritt vor: In den kommenden Monaten wird sich entscheiden, ob Auld Creek unter das neue Fast-Track-System fällt. Sollte dies gelingen, könnte das Unternehmen die Genehmigungsarbeit für eine mögliche Startermine im Reefton Goldfield deutlich gebündelter vorantreiben – und damit die Entwicklung eines Gold- und Antimonprojekts in Neuseeland auf eine neue formale Grundlage stellen.

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Ostern feiern – aber sicher! Rechtstipps für Mieter, Vermieter und Veranstalter

Ostern feiern – aber richtig! ?? Dieser Artikel zeigt, worauf Sie bei Osternestern, Eiersuchen & Osterfeuern achten müssen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.

BildOstern steht für Freude, Tradition und gemeinschaftliche Aktivitäten. Ob Osternester im Treppenhaus, Ostereiersuche im Park oder Osterfeuer: Ostern macht Freude, birgt aber auch rechtliche Fallstricke. Dieser Artikel klärt auf, wie Sie Osterfeiern, Dekorationen und Veranstaltungen gesetzeskonform gestalten können – für sichere und entspannte Ostertage!

1. Gefahr im Treppenhaus – Wie das Amtsgericht Dortmund Mieter und Vermieter in die Pflicht nimmt

Ein scheinbar harmloses Osternest sorgte in Dortmund für Aufsehen. Laut Urteil des Amtsgerichts Dortmund (Az. 425 C 4188/12) stolperte eine Mieterin über ein im Treppenhaus abgestelltes Osternest und verletzte sich. Das Gericht sah die Verkehrssicherungspflicht der Vermieterin verletzt und sprach der Klägerin Schmerzensgeld zu.

Was besagt die Verkehrssicherungspflicht?

Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet Vermieter dazu, gemeinschaftliche Bereiche wie Treppenhäuser frei von Gefahrenquellen zu halten. Mieter wiederum sind verpflichtet, keine Gegenstände abzustellen, die zur Stolperfalle werden könnten.

Praktische Konsequenzen für Vermieter

Vermieter sollten:

Regelungen zur Nutzung gemeinschaftlicher Flächen in Hausordnung oder Mietvertrag klar festlegen.

Regelmäßig kontrollieren und aktiv eingreifen, wenn Gegenstände wie Dekorationen, Fahrräder, Kinderwagen oder auch Schuhmatten im Treppenhaus platziert werden.

Tipps für Mieter

Verzichten Sie darauf, Dekorationen oder Gegenstände im Treppenhaus aufzustellen.

Melden Sie potenzielle Gefahrenstellen dem Vermieter unverzüglich.

2. Ostereiersuche im Park – Was ist erlaubt, was verboten?

Eine private Ostereiersuche ist für viele Familien ein Highlight. Doch wann ist dafür eine Genehmigung nötig, und was gilt es zu beachten, damit das Ostervergnügen rechtlich unbedenklich bleibt?

Privat oder öffentlich – ein entscheidender Unterschied

Für kleine, private Ostereiersuchen im engsten Familienkreis oder unter Freunden brauchen Sie in der Regel keine Genehmigung. Sobald die Veranstaltung größer wird oder öffentlich beworben wird (Flyer, soziale Medien), sprechen Städte und Gemeinden oft von einer Sondernutzung. Hier ist meist eine offizielle Genehmigung notwendig.

Wann brauchen Sie eine Genehmigung?

Veranstaltungen mit mehr als 20 Teilnehmern

Öffentliche Bewerbung der Veranstaltung (Flyer, Internet)

Kontaktieren Sie frühzeitig die zuständige Behörde (Ordnungsamt oder Grünflächenamt).

Wichtige Regeln für eine sichere Ostereiersuche

Entfernen Sie alle Dekorationen und Verpackungen nach der Veranstaltung.

Schützen Sie sensible Bereiche wie Blumenbeete und Naturschutzzonen.

Stellen Sie sicher, dass andere Parkbesucher nicht gestört oder behindert werden.

Beachten Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht und vermeiden Sie Stolperfallen.

3. Osterfeuer – Tradition genießen und Ärger vermeiden

Osterfeuer zählen zu den ältesten Bräuchen im deutschsprachigen Raum. Doch wer nicht aufpasst, riskiert empfindliche Bußgelder. Ein wichtiges Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Az.: 21 B 727/04) zeigt, worauf zu achten ist.

Wann ist ein Osterfeuer erlaubt?

Osterfeuer sind zulässig, wenn sie der Brauchtumspflege dienen, öffentlich zugänglich sind und von Gemeinschaften oder Vereinen organisiert werden. Eine reine Grünabfallentsorgung ist jedoch strikt verboten!

Was zählt als „Brauchtum“?

Öffentlich zugängliche Veranstaltung

Veranstalter ist ein Verein, die Gemeinde oder Kirche

Begleitende kulturelle oder traditionelle Aktivitäten (Musik, gemeinsames Essen)

Vorsicht vor verdeckter Abfallentsorgung

Ein Osterfeuer darf nicht primär der Entsorgung pflanzlicher Abfälle dienen. Behörden prüfen kritisch, ob der Brauchtumscharakter tatsächlich im Vordergrund steht.

Tipps für ein rechtssicheres Osterfeuer

Veranstalten Sie Ihr Osterfeuer gemeinsam mit Vereinen oder örtlichen Organisationen.

Melden Sie das Feuer rechtzeitig bei der zuständigen Behörde an und halten Sie alle Vorgaben ein.

Betonen Sie den Brauchtumscharakter deutlich und öffentlich.

Informieren Sie Nachbarn frühzeitig, um Beschwerden zu vermeiden.

Schichten Sie Brennmaterial erst unmittelbar vor dem Entzünden auf, um Tiere zu schützen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

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Die Deutsche Kautionskasse war der erste Finanzdienstleister in Deutschland, der mit Moneyfix® Mietkaution sowohl Mietern als auch Vermietern eine Alternative zu Barkautionen, Bankbürgschaften und teuren Kreditlösungen angeboten hat. Moneyfix® Mietkaution bietet privaten Haushalten wie auch gewerblichen Mietern eine einfache und schnelle Lösung für mehr finanzielle Flexibilität. Durch jahrelange Erfahrung im Bereich der alternativen Mietkaution bieten wir einfache, individuelle und zuverlässige Lösungen für Mieter, Vermieter, Partner und Finanzdienstleister. Und mit über 4 Millionen Mietobjekten in Deutschland haben wir als Marktführer die höchste Akzeptanz in der Immobilienwirtschaft. Tendenz: steigend.

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Einsatzmöglichkeiten für Drohnen erweitern – mit Genehmigungen in der Speziellen Kategorie

Ab 2024 gilt für uneingeschränkt die neue EU-Drohnenverordnung. Damit Flugeinsätze von Drohnen weiterhin möglich sind, erfordert es in vielen Fällen eine Genehmigung in der Speziellen Kategorie.

BildWorkshop zur Nutzung des ganzen Potenzials von Einsätzen in der Speziellen Kategorie

Wer seine nicht-CE-klassifizierte Bestandsdrohne wie bisher weiter nutzen oder generell die Einsatzmöglichkeiten für seine Drohnen erweitern möchte, brauch hierfür eine Genehmigung für Flugmissionen in der Speziellen Kategorie. Für den Antrag ist die Erstellung eines Betriebshandbuchs (Operations Manual mit ConOps) sowie einer Risikobewertung der geplanten Flugeinsätze nach SORA (Specific Operations Risk Assessment) erforderlich.

In einer mehrteiligen Webinar-Reihe werden im Workshop des BVCP wöchentlich neue Informationen, Tipps und Support zur Antragstellung für Genehmigungen in der Speziellen Kategorie vermittelt – von den Informationen zum Verfahren und den Anforderungen für eine Fluggenehmigung in der Speziellen Kategorie über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Struktur und Inhalte des Betriebshandbuchs bis hin zu den Verfahren der Volumenberechnung von Flugmissionen sowie der Risikoeinstufung mittels SORA und Maßnahmen zur Risikominderung.

Inhalte der Workshop-Reihe

* Erläuterung der Europäischen Drohnenverordnung – Entstehung, aktueller Stand und Ausblick für die nahe und weitere Zukunft. (Bsp.: Standardszenarien, U-Space, PDRA)
* Flugmöglichkeiten in den unterschiedlichen Kategorien und einführende Erläuterung der Speziellen Kategorie
* Erstellung des Operations Manual (Betriebshandbuch) mit Beschreibung des Flugbetriebes (ConOps) für beispielhafte UAS-Typen
– Informationen zum Unternehmen und Unternehmensstruktur, Betreiber
– Personalanforderungen
– Prozeduren (Flugplanung, Prozeduren für unerwartetes Wetter, TMPR, für spezielle UAS, Contingency und Notfallverfahren)
– Equipment (UAS und Schnittstelle Mensch-Machine, Wartung & Software-Updates)
– Genehmigungskonforme Kontrolllisten für Personal, Dokumentationen, Trainings und den UAS-Einsatz
* Modellhafte Risikoanalyse nach SORA 2.0 bzw. 2.5 gemäß JARUS
* Mitigation – Definition von Risiko-Minderungsmaßnahmen
* Enhanced Containment – Beschreibung von ggf. erforderlichen erhöhten Sicherheitsanforderungen
* Bedarfsanalyse der betrieblichen Sicherheitsschritte (Bestimmung der SAIL-Parameter bis SAIL II) und Verfahren der Antragstellung für die Genehmigung der Betriebserlaubnis in der Speziellen Kategorie

Der Kurs dient der schrittweisen Erstellung eines eigenen Benutzerhandbuchs (auch Operations Manual oder ConOps genannt) bis hin zur Risikobewertung mit SORA 2.0 am Beispiel typischer Missionen (mit Ausblick auf das kommende SORA 2.5) zwecks richtiger Einstufung in die Risikoklassen SAIL.

Start der nächsten Workshopreihe ist der 6. Mai 2024!

Vom 6. Mai bis 17. Juni 2024 finden insgesamt 7 Live-Webinare einmal wöchentlich von 16:00 bis 17:30 Uhr statt – mit der Möglichkeit, sich alle Webinare auch zum späteren Zeitpunkt als Video-Webinar anzusehen.

Durch die Workshops führen Drohnen-Experten und erfahrene Juristen für Luftfahrtrecht, die seit Jahren im UAS-Beirat und in Standardisierungsgremien für den DIN tätig sind, geben Tipps und wertvolle Hinweise und beantworten Fragen zur Erstellung des Betriebshandbuchs, der SORA und zu dem Antragsverfahren.

Der Workshop ist offen für alle und kann gleichermaßen von Mitgliedern und Nichtmitgliedern des BVCP gebucht werden. BVCP-Mitglieder erhalten 10 % Rabatt.

Nähere Informationen zum Workshop, zur Methodik und den Inhalten für die Erarbeitung des eigenen Betriebshandbuchs und der SORA für die Beantragung der Genehmigung in der Speziellen Kategorie können auf der Website des BVCP eingesehen werden:

Link zum Workshop Operations Manual & SORA für die Spezielle Kategorie

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Bundesverband Copter Piloten e.V.
Herr Christoph Bach
Im Mediapark 5
50670 Köln
Deutschland

fon ..: 022117733750
fax ..: 022117733759
web ..: https://bvcp.de
email : info@bvcp.de

Der Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) ist der im deutschen Sprachraum größte Dachverband für Drohnen-Piloten als Steuerer von Unmanned Aerial Vehicle (UAV) sowie für Unternehmen, die sich dem Betrieb, der Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb von Unmanned Aerial Systems (UAS) widmen. Beim BVCP steht der Drohnen-Pilot und das Drohnen-Unternehmen im Mittelpunkt. Wir vertreten deren Interessen und fördern den Einsatz von Multicoptern bzw. Unmanned Aerial Systems (UAS) zu gewerblichen oder privaten Zwecken in der Bundesrepublik Deutschland sowie auf europäischer und globaler Ebene.

Unbemannte Flugsysteme werden oft auch als Drohne bezeichnet und sind in Deutschland sehr beliebt. Inzwischen haben sich bereits viele neue wirtschaftliche Einsatzfelder entwickelt. Immer neue Drohnenmodelle mit neuen Nutzungsmöglichkeiten entstehen und treiben die ökonomische Nutzung von Drohnen weiter voran. Der Markt wächst exponentiell und damit auch die Herausforderungen.

Im Luftraum über Deutschland ergibt sich inzwischen eine ganz neue Situation. Der Entwicklung von Sicherheitsrichtlinien kommt hier eine entscheidende Rolle zu. Dabei gilt es, die unterschiedlichen Interessen wirtschaftlicher Unternehmen und behördlicher Einrichtungen, sowie die der privaten Nutzer mit dem Sicherheits- und Schutzbedürfnis der Allgemeinheit in Einklang zu bringen. Der BVCP bildet hier eine der wichtigsten Schnittstellen zwischen den Drohnen-Piloten bzw. Drohnen-Unternehmen, der Politik und der Öffentlichkeit – für ein wertvolles Miteinander.

Mit seiner Initiative AERIAL CULTURE macht sich der BVCP stark für ein rücksichtsvolles Fliegen mit Verantwortung – für ein verständnis- und respektvolles Miteinander von Drohnen-Industrie, Drohnen-Piloten und Bevölkerung. Und fördert in der Community, auf der Verbands-Website und bei regionalen, nationalen oder internationalen Treffen den Erfahrungsaustausch zwischen Drohnen-Piloten, Behörden und weiteren Luftverkehrsteilnehmern.

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