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EmpCo-Richtlinie: Warum Unternehmen ihre Website vor dem 27. September 2026 überprüfen sollten

Ab 27. September 2026 verbietet die EU-Richtlinie 2024/825 („EmpCo“) pauschale Umweltwerbung wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ ohne Nachweis “ betroffen sind Unternehmen jeder Größe.

BildTeaser / Untertitel

Ab dem 27. September 2026 gelten in Deutschland neue Regeln für Umweltwerbung:

Die EU-Richtlinie 2024/825 („EmpCo“) untersagt pauschale Begriffe wie

„klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „öko“ ohne belegbaren Nachweis “ auf

Websites, in Shops, auf Verpackungen und in Social Media. Viele Unternehmen

haben ihre Werbetexte noch nicht angepasst.

Pressetext

Berlin, 12.07.2026. Zum 27. September 2026 ändert sich das Werberecht

für Umweltaussagen grundlegend: Ab diesem Tag sind die Vorgaben der

EU-Richtlinie 2024/825 “ bekannt als EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers

for the Green Transition“) “ in Deutschland auf die gesamte Werbepraxis

anzuwenden. Deutschland hat die Richtlinie mit dem Dritten Gesetz zur Änderung

des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt, verkündet im

Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2026 Nr. 43).

Was sich konkret ändert

Kern der Neuregelung sind sogenannte Per-se-Verbote: Bestimmte Werbeaussagen

gelten künftig ohne Einzelfallabwägung als unlauter. Dazu zählen insbesondere:

-Allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis: Begriffe wie „umweltfreundlich“,

„öko“, „grün“, „naturfreundlich“ oder „energieeffizient“ dürfen nur noch

verwendet werden, wenn die beworbene hervorragende Umweltleistung belegt ist

und der Beleg für Verbraucher erkennbar ist.

-Werbung mit Klimaneutralität durch Kompensation: Aussagen wie

„klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „klimapositiv“, die sich auf die

Kompensation von Treibhausgasemissionen stützen, sind in der Werbung

gegenüber Verbrauchern künftig unzulässig.

-Nachhaltigkeitssiegel ohne anerkanntes System: Eigene Umwelt- oder

Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur noch gezeigt werden, wenn sie auf einem

Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlicher Stelle festgelegt wurden.

-Zukunftsversprechen ohne Plan: Aussagen wie „klimaneutral bis 2030“

erfordern künftig unter anderem einen detaillierten und realistischen

Umsetzungsplan mit überprüfbaren Zielen und unabhängiger Überwachung.

Die Rechtsprechung ist bereits vorausgegangen

Bereits im Juni 2024 hat der Bundesgerichtshof im sogenannten

„klimaneutral“-Urteil (Urteil vom 27.06.2024, Az. I ZR 98/23) entschieden, dass

die Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ irreführend sein kann, wenn nicht

bereits in der Werbung selbst erläutert wird, dass die Klimaneutralität nur

durch Kompensationsmaßnahmen erreicht wird. Die EmpCo-Richtlinie geht über

diese Rechtsprechung hinaus und verbietet kompensationsgestützte

Klimaneutralitätswerbung gegenüber Verbrauchern generell.

Wer betroffen ist

Die neuen Regeln gelten für Werbung gegenüber Verbrauchern in der EU „

unabhängig von der Unternehmensgröße. Betroffen sind damit auch kleine und

mittlere Unternehmen: von der Website über den Online-Shop und

Produktverpackungen bis zu Newslettern und Social-Media-Beiträgen. Bei

Verstößen kommen nach dem UWG insbesondere Abmahnungen, Unterlassungs- und

Schadensersatzansprüche in Betracht, etwa durch Mitbewerber oder

klagebefugte Verbände. Bußgelder nach § 19 UWG sind in besonderen, EU-weit

koordinierten Verfahren möglich und können dort als gesetzliches Höchstmaß bis

zu 4 % des Jahresumsatzes erreichen.

Was Unternehmen jetzt tun können

Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme: Welche umweltbezogenen Aussagen

finden sich aktuell auf der eigenen Website, im Shop und in

Marketingmaterialien? Aussagen, die sich nicht belegen lassen, sollten bis zum

Stichtag überarbeitet oder entfernt werden. Für die rechtliche Bewertung des

Einzelfalls empfiehlt sich die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen

Rechtsanwalt.

Einen kostenlosen automatisierten Erst-Check der eigenen Website bietet

Empcora unter https://empcora.de an: Die Software durchsucht Websites auf

mehr als 40 umweltbezogene Begriffe und Formulierungen, die unter die neuen

Regelungen fallen können, und zeigt die Fundstellen im Kontext. Die Prüfung

ist eine technische Analyse und ersetzt keine Rechtsberatung.

Über Empcora

Empcora (https://empcora.de) ist eine Software zur automatisierten Prüfung

von Websites auf umweltbezogene Werbeaussagen im Hinblick auf die

EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und das UWG. Unternehmen, Agenturen und

E-Commerce-Anbieter erhalten einen Bericht mit Fundstellen, Einordnung und

Rechtsgrundlagen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Marcel Schlüter IT-Services
Marcel Schlüter
Kollwitzstraße 76
10435 Berlin
Deutschland

fon ..: 015154653906
web ..: https://empcora.de
email : kontakt@empcora.de

Empcora ist eine Software zur automatisierten Prüfung von Websites auf umweltbezogene Werbeaussagen. Das Werkzeug durchsucht Webseiten, Online-Shops und dort verlinkte Dokumente nach Begriffen und Formulierungen, die unter die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) fallen können, und erstellt einen Bericht mit Fundstellen, Einordnung und den zugehörigen Rechtsgrundlagen. Der Basis-Check ist kostenlos; für Unternehmen, Agenturen und E-Commerce-Anbieter stehen erweiterte Prüfungen sowie ein laufendes Monitoring zur Verfügung. Die Prüfung ist eine technische Analyse und ersetzt keine Rechtsberatung. Empcora wird von Marcel Schlüter IT-Services in Berlin entwickelt und betrieben.

Pressekontakt:

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Wirtschaft

„Waffen gehören nicht in nachhaltige Fonds“ – Greenvest fordert strengere Ausschlüsse in der SFDR-Reform

Greenvest fordert strengere Ausschlüsse in der SFDR-Reform: Der aktuelle Vorschlag schließt nur international verbotene Waffen aus – Investitionen in Rüstungsunternehmen bleiben weiterhin möglich.

BildVaihingen an der Enz, 18. März 2026 – Die Diskussion darüber, ob Rüstungsunternehmen künftig Teil nachhaltiger Investmentfonds sein können, gewinnt in Europa zunehmend an Bedeutung. Die Fondsplattform Greenvest warnt vor einer Verwässerung nachhaltiger Kriterien und fordert im Zuge der geplanten Reform der EU-Offenlegungsverordnung für nachhaltige Finanzprodukte (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR) klarere und strengere Mindeststandards für nachhaltige Fonds.

Die aktuelle Regulierung zeigt eine zentrale Schwäche: Die SFDR ist in erster Linie eine Transparenzverordnung. Sie verpflichtet Fondsgesellschaften und andere Anbieter von Finanzprodukten dazu, offenzulegen, wie sie Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen – schreibt jedoch keine verbindlichen Ausschlüsse bestimmter Branchen oder Geschäftsfelder vor. Dadurch ist es derzeit möglich, dass Fonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen auch Investitionen in Rüstungsunternehmen enthalten.

„Nachhaltige Fonds müssen für Anleger nachvollziehbar bleiben“, sagt Daniel Arbeiter, Gründer und Geschäftsführer von Greenvest. „Wenn Fonds als nachhaltig gelten, erwarten Anleger zu Recht, dass bestimmte Geschäftsbereiche – etwa Waffen – konsequent ausgeschlossen werden.“

Debatte um Rüstungsinvestments gewinnt an Dynamik

Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine wird in Politik und Finanzbranche verstärkt darüber diskutiert, ob Verteidigungsunternehmen stärker als bisher in nachhaltige Finanzstrategien einbezogen werden sollten. Einige Stimmen argumentieren, dass Sicherheit eine Voraussetzung für stabile und nachhaltige Gesellschaften sei.

Aus Sicht von Greenvest darf diese Diskussion jedoch nicht dazu führen, dass grundlegende Nachhaltigkeitsprinzipien verwässert werden. Ein zentrales Prinzip nachhaltiger Geldanlage ist das sogenannte „Do No Significant Harm“-Prinzip. Es besagt, dass nachhaltige Investitionen keinen erheblichen Schaden für Umwelt oder Gesellschaft verursachen dürfen.

SFDR-Reform bietet Chance für klarere Regeln

Die geplante Reform der SFDR – häufig als SFDR 2.0 bezeichnet – soll nachhaltige Finanzprodukte künftig klarer strukturieren und besser vergleichbar machen. Diskutiert werden unter anderem neue Produktkategorien für Fonds mit Nachhaltigkeitsbezug, etwa für Transformationsinvestments („Transition“), Fonds mit grundlegenden ESG-Strategien („ESG“) sowie Fonds mit besonders nachhaltigen Anlagestrategien („Sustainable“).

Außerdem sollen erstmals Mindest-Ausschlüsse für bestimmte Geschäftsbereiche eingeführt werden, etwa für Unternehmen mit hohen Anteilen an Kohleförderung oder bei schweren Verstößen gegen internationale Normen wie den UN Global Compact.

Greenvest begrüßt grundsätzlich den Versuch, nachhaltige Finanzprodukte klarer zu strukturieren und Mindeststandards einzuführen. Aus Sicht der Plattform gehen die derzeit diskutierten Regeln jedoch nicht weit genug – insbesondere beim Thema Waffeninvestments.

Ausschluss von Waffen im Reformvorschlag zu eng gefasst

Der aktuelle Reformvorschlag schließt lediglich international verbotene Waffen aus – etwa Anti-Personenminen, Streumunition sowie biologische und chemische Waffen.

Konventionelle Waffen sowie Investitionen in Rüstungsunternehmen wären damit weiterhin möglich. Dazu gehören beispielsweise Hersteller von Panzern, Kampfflugzeugen, Raketen oder militärischer Technologie – sowie Unternehmen, die an nuklearen Waffensystemen beteiligt sind.

„Der Reformvorschlag schließt nur wenige international verbotene Waffen aus. Konventionelle Waffen und Rüstungsunternehmen könnten weiterhin Teil nachhaltiger Fonds sein“, so Arbeiter. „Wenn nachhaltige Fonds weiterhin in Rüstungsunternehmen investieren können, wird für viele Anleger schwer nachvollziehbar, was nachhaltige Geldanlage tatsächlich bedeutet.“

Glaubwürdigkeit nachhaltiger Geldanlage sichern

Der Markt für nachhaltige Investmentfonds ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Gleichzeitig stehen nachhaltige Finanzprodukte zunehmend unter Beobachtung, wenn es um Greenwashing und uneinheitliche Nachhaltigkeitsdefinitionen geht.

Aus Sicht von Greenvest bietet die SFDR-Reform deshalb eine wichtige Chance, nachhaltige Geldanlage langfristig glaubwürdig zu gestalten. Klare Regeln und nachvollziehbare Kriterien könnten dazu beitragen, dass Anleger nachhaltige Fonds besser vergleichen und fundierte Anlageentscheidungen treffen können.

Hintergrund: Analyse zur SFDR-Reform

Greenvest hat die geplante Reform der europäischen Nachhaltigkeitsregulierung ausführlich analysiert. Eine detaillierte Einordnung der wichtigsten Entwicklungen rund um die SFDR-Reform finden Anleger auf der Webseite des Unternehmens: https://www.greenvest.de/sfdr-reform/

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Greenvest
Herr Daniel Arbeiter
Thymianweg 6
71665 Vaihingen an der Enz
Deutschland

fon ..: 01728125775
web ..: https://www.greenvest.de
email : daniel.arbeiter@greenvest.de

Greenvest ist eine unabhängige Plattform für nachhaltige Investments. Anlegerinnen und Anleger erhalten Zugang zu einer breiten Auswahl an nachhaltigen Investmentfonds und ETF, die sowohl finanzielle Rendite als auch einen messbaren positiven Beitrag für Umwelt und Gesellschaft ermöglichen.

Das Unternehmen verfolgt das Ziel, nachhaltige Geldanlagen transparenter und leichter zugänglich zu machen. Über die Partnerbanken können Depots direkt online eröffnet werden. Dabei profitieren Kundinnen und Kunden von einem vollständigen Rabatt auf den Ausgabeaufschlag sowie von zusätzlichen Nachhaltigkeitsinitiativen wie der Pflanzung von drei Bäumen für jedes eröffnete Depot.

Ein besonderer Fokus liegt auf Transparenz: Für nachhaltige Fonds stellt Greenvest detaillierte Nachhaltigkeitsinformationen bereit. Anleger können nachvollziehen, ob und in welchem Umfang ein Fonds beispielsweise in Rüstung, fossile Energien, Atomkraft oder andere kontroverse Geschäftsfelder investiert.

Weitere Informationen:
https://www.greenvest.de

Pressekontakt:

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Herr Daniel Arbeiter
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PFAS-belastete Löschmittel weiterhin im Umlauf – trotz bekannter Risiken

Trotz nachgewiesener Umweltgefahren gelangen PFAS-belastete Löschmittel weiter in Umlauf. Eine aktuelle Analyse deckt alarmierende Belastungen auf – und wirft brisante Fragen an Behörden auf.

BildNoch immer werden in Europa Löschmittel eingesetzt, die in erheblichem Maß mit persistenten, toxischen und nicht abbaubaren PFAS-Chemikalien (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) belastet sind. Besonders kritisch: Einige dieser Produkte werden weiterhin mit Aussagen beworben, die Umweltverträglichkeit und Unbedenklichkeit suggerieren – obwohl unabhängige Analysen ein gegenteiliges Bild zeigen.

? Laboranalyse zeigt extreme Belastung

In einem kürzlich analysierten Schaummittel, das aktuell in Industrieanlagen, bei Feuerwehren und auf Flughäfen Verwendung findet, wurden im Rahmen einer unabhängigen Laboruntersuchung signifikante Überschreitungen gängiger Zielwerte für PFAS festgestellt. Die gemessenen Konzentrationen von PFOA, PFHxA und langkettigen PFCA (C9-C14) lagen dabei teilweise bis zu 190-fach über den vom Umweltbundesamt (UBA) vorgeschlagenen Zielwerten für den Schutz der Umwelt (z. B. Geringfügigkeitsschwellenwerte für Grundwasser gemäß UBA-Empfehlung, 2023).

? Neufassung der Produktinformation aus 2024 verschärft die Diskrepanz

Besonders problematisch: Selbst in der überarbeiteten Produktinformation (Stand 2024) finden sich weiterhin Aussagen wie:

„[…] ist mit Ausnahme der biologisch nicht abbaubaren Fluorkomponenten biologisch sehr gut abbaubar.“
„Bei bestimmungsgemäßer Anwendung sind gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht zu erwarten.“

Diese Aussagen stehen aus fachlicher Sicht in deutlichem Widerspruch zur tatsächlichen chemischen Zusammensetzung: Enthalten sind zahlreiche PFAS-Verbindungen, darunter solche, die nachweislich persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT) sind. Für einige dieser Substanzen liegen gesundheits- und umweltrelevante Bewertungen gemäß REACH- oder OECD-Kriterien vor.

Zudem ist in den vorliegenden Unterlagen keine Deklaration moderner Ersatzstoffe wie GenX, ADONA oder Capstone(TM) zu finden – Stoffe, die gemäß EU-Chemikalienagentur (ECHA) zwar als Ersatzstoffe eingeführt wurden, aber ebenfalls mit toxikologischen Bedenken belegt sind. Ihr tatsächliches Vorhandensein im Produkt kann ohne vollständige Offenlegung jedoch nicht ausgeschlossen werden.

? PFAS-Krise längst Realität – aber politisch unterbelichtet

Die Folgen sind messbar: In zahlreichen Regionen Deutschlands ist das Grundwasser bereits heute in bedenklichem Maß mit PFAS belastet. Das hat gravierende Konsequenzen:

Trinkwasserbrunnen mussten geschlossen werden.

Landwirtschaftliche Flächen sind kontaminiert.

Langfristige Nutzungseinschränkungen sind Realität.

Und dennoch: PFAS-haltige Schaummittel gelangen weiterhin nahezu unbeachtet in Umlauf – ohne verpflichtende Rückhaltung, ohne konsequente Regulierung, ohne öffentlich geführte Diskussion.

? Behördenwissen vorhanden – Maßnahmen ausstehend

Öffentlich zugängliche Berichte, u. a. durch das Umweltbundesamt, zeigen: Die toxikologischen Risiken und Umweltverbleibeigenschaften vieler PFAS sind seit Jahren bekannt. Zahlreiche Fachveröffentlichungen und Risikobewertungen existieren – dennoch bleiben konkrete behördliche Maßnahmen oft aus oder erfolgen mit erheblicher Verzögerung. Dies betrifft sowohl die Marktaufsicht als auch die Regulierung des Inverkehrbringens.

Die mangelnde Kommunikation über Risiken sowie das Fehlen klarer Warnhinweise in Sicherheitsdatenblättern und Produktinformationen schwächen das Vertrauen in staatliche Kontrollinstanzen erheblich.

? Greenwashing durch unvollständige Produktinformation

Durch die Verwendung missverständlicher Begriffe und unvollständiger Angaben entsteht der Eindruck, es handele sich um umweltverträgliche Produkte – obwohl die chemische Realität eine andere ist. Dies kann aus unserer Sicht den Tatbestand der Irreführung gemäß § 5 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) erfüllen. Ob eine straf- oder zivilrechtliche Bewertung infrage kommt, wäre juristisch zu prüfen.

? Verantwortung bei Industrie und Behörden

Feuerwehren, Werkschutzkräfte und kommunale Einrichtungen setzen im guten Glauben auf geprüfte Produkte. Doch: Bereits geringe Mengen fluorhaltiger Schaummittel reichen aus, um Böden und Gewässer für Jahrzehnte zu kontaminieren. Der fahrlässige oder vorsätzlich in Kauf genommene Einsatz dieser Substanzen verletzt grundlegende Vorsorgeprinzipien des Umweltrechts.

? Unsere Forderungen

Wir fordern von Industrie, Behörden und politischen Entscheidungsträgern eine sofortige und transparente Kurskorrektur:

Sofortiger Verkaufs- und Anwendungstopp fluorhaltiger Schaummittel, sofern technisch geeignete Alternativen verfügbar sind.

Verbindliche Deklarationspflicht sämtlicher enthaltenen PFAS, inklusive moderner Ersatzstoffe wie GenX, ADONA und Capstone(TM).

Öffentliche Aufarbeitung der Rolle staatlicher Stellen, insbesondere des Umweltbundesamtes und der zuständigen Landesbehörden.

Rechtliche Konsequenzen bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Inverkehrbringen unter falschen oder unvollständigen Angaben.

Rücknahmeverpflichtung und Herstellerhaftung für belastete Bestände.

? Schluss mit der Intransparenz – jetzt handeln!

Wer heute schweigt, schützt keine Arbeitsplätze – sondern riskiert die gesundheitliche Sicherheit der Bevölkerung, die Umwelt und das Vertrauen in staatliche Institutionen.

Wir fordern Konsequenz. Wir fordern Transparenz.

Jetzt.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

NT Service GmbH
Herr Matthias Natusch
Baathstrasse 6b
15518 Steinhöfel
Deutschland

fon ..: 033432746089
web ..: https://tnt-reinigung.de
email : info@nt-service.eu

Die NT Service GmbH ist ein spezialisierter Anbieter für industrielle Reinigung, Dekontamination und Sanierung mit einem besonderen Fokus auf PFAS/PFC-Kontaminationen. Das Unternehmen verfügt über mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung in der sicheren Entfernung persistenter Schadstoffe aus technischen Anlagen, Brandschutzsystemen und industriellen Produktionsstätten.
Kernkompetenzen:

? PFAS/PFC-Dekontamination – Wissenschaftlich fundierte Reinigungsverfahren zur Entfernung langlebiger Chemikalien aus Anlagen und Umweltmedien.
? Industrie- und Tankreinigung – Maßgeschneiderte Lösungen zur Vermeidung von Betriebsstörungen und Schadstoffanreicherungen.
? Arbeitssicherheit & Umwelttechnik – Technische Maßnahmen zur Gefahrenminimierung und nachhaltigen Wiederinbetriebnahme von Industrieanlagen.
Einzigartige Marktstellung:

Die NT Service GmbH genießt das Vertrauen führender Industrieunternehmen, insbesondere aus dem Bereich Brandschutztechnik. Weltweit renommierte Konzerne empfehlen NT Service als bevorzugten Partner, was auf die 100 %ige Erfolgsquote und die wissenschaftlich fundierte Arbeitsweise des Unternehmens zurückzuführen ist.

Mit mehr als 250 erfolgreichen Dekontaminationsprojekten und einer umfassenden Haftungsübernahme für durchgeführte Arbeiten setzt die NT Service GmbH Maßstäbe in der Branche.

? Firmensitz: Steinhöfel OT Heinersdorf
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? Kontakt: 0800 – 588 82 03

Pressekontakt:

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