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Haftungsfalle Ewigkeitschemikalien: Warum Anlagenbetreiber bei der Entsorgung

Anlagenbetreiber riskieren bei der Entsorgung von PFAS-belastetem Abwasser hohe Bußgelder und Strafen. Die Service GmbH zeigt, wie Sie sich rechtssicher absichern

BildWarum Anlagenbetreiber bei der Entsorgung von PFAS-belastetem Abwasser jetzt rechtssicher handeln müssen

_Neue Grenzwerte, POP-Verordnung und das Kreislaufwirtschaftsgesetz nehmen Industrie und Gewerbe in die Pflicht. Die Service GmbH informiert über die rechtssichere Vergabe und den Schutz vor Organisationsverschulden bei Silosanierungen._

Berlin, 17. Juni 2026 – Ob bei der Wartung, der industriellen Brandbekämpfung oder der wiederkehrenden Tanksanierung von Industrie- und Lageranlagen: Werden Oberflächen gereinigt, die mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Kontakt kamen – beispielsweise durch Rückstände alter Schaumlöschmittel -, fällt hochkontaminiertes PFAS-belastetes Abwasser oder hochkonzentriertes Spülwasser an. Angesichts der im Jahr 2026 drastisch verschärften Umweltgesetze und EU-weiten Beschränkungen wie den neuen Fristen der POP-Verordnung und der REACH-Richtlinien für Fluorchemikalien stehen viele Unternehmen vor einem massiven Haftungsrisiko. Die Service GmbH, führender Spezialist für anspruchsvolle Industrie- und Siloservices, klärt Anlagenbetreiber nun umfassend darüber auf, wie sie sich bei der Vergabe an einen Entsorgungsfachbetrieb rechtlich lückenlos absichern müssen.

Das Missverständnis: Die Delegation der Verantwortung ist ein Trugschluss – hier PFAS Analysetool: https://tnt-reinigung.de/pfc-pfas-dekontamination/pfas-analyse-werte-einordnen-lassen/

Viele Betreiber von Siloanlagen wiegen sich in falscher Sicherheit und gehen fälschlicherweise davon aus, dass mit dem Abtransport des Abwassers durch einen externen Dienstleister jegliche Verantwortung erlischt. Das ist ein gefährlicher und teurer Irrtum, denn nach dem deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bleibt der sogenannte Abfallerzeuger – also der Anlagenbetreiber – so lange in der rechtlichen Mitverantwortung, bis der gefährliche Abfall nachweislich, ordnungsgemäß und schadlos thermisch zerstört oder unschädlich gemacht wurde. Wird das Abwasser entsorgen unvollständig dokumentiert oder verstößt der beauftragte Entsorger gegen geltende Umweltauflagen, drohen dem Anlagenbetreiber empfindliche Bußgelder, Strafverfahren wegen Umweltkriminalität und Schadensersatzforderungen unter dem rechtlichen Aspekt des sogenannten Organisationsverschuldens.

Der Weg zur rechtssicheren Entsorgung im B2B-Bereich

Um dieses Haftungsrisiko vollständig zu eliminieren, müssen Unternehmen bereits im Rahmen der Vergabe und der Bestellung ihrer Industriedienstleistungen strikte Compliance-Regeln einhalten. Ein rechtssicherer Ablauf beginnt immer mit der konsequenten Erfüllung der gesetzlichen Deklarationspflicht, bei welcher der Anlagenbetreiber das Vorhandensein sowie die Konzentration von PFAS vorab schriftlich offenlegen muss. Ein Verschweigen führt zur direkten und alleinigen Haftung bei späteren Schäden.

Darüber hinaus reicht es nicht aus, blind auf das Label eines Fachbetriebs zu vertrauen. Betreiber sind in der Pflicht, das aktuelle Entsorgungsfachbetriebszertifikat inklusive des detaillierten Anhangs einzufordern und genau zu prüfen, ob die spezifische Abfallschlüsselnummer für halogenierte oder PFAS-haltige Flüssigkeiten abgedeckt ist. Da es sich bei PFAS-Konzentraten rechtlich um gefährliche Abfälle handelt, ist zudem das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) zwingend vorgeschrieben, um jeden Transportschritt und die finale Beseitigung digital zu quittieren. Zuletzt muss diese lückenlose Einhaltung aller Verordnungen über eine rechtssichere vertragliche Klausel direkt in der schriftlichen Bestellung fixiert werden.

Leitfaden für die Praxis: Der rechtssichere Textbaustein für die Bestellung

Um Industrieunternehmen und Anlagenbetreibern eine direkte und unkomplizierte Hilfestellung an die Hand zu geben, hat die Rechtsabteilung der Service GmbH einen verbindlichen Vergabetext formuliert. Betreiber sollten diesen Textbaustein zwingend in jedes Bestellschreiben und jede Auftragserteilung an den Entsorgungsbetrieb integrieren:

„Wichtiger Entsorgungshinweis (Sonderabfall / PFAS): Bei den zu entsorgenden Flüssigkeiten, Konzentraten und Spülwässern handelt es sich um PFAS-belastete Abwässer. Der Auftragnehmer garantiert als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb, dass die Übernahme, der Transport und die finale Beseitigung/Verwertung streng nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (insb. Kreislaufwirtschaftsgesetz [KrWG], EU-POP-Verordnung sowie den länderspezifischen Abwasser- und Umweltverordnungen) erfolgt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber alle erforderlichen Entsorgungs- und Verwertungsnachweise über das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) unverzüglich nach erfolgter Entsorgung vorzulegen. Mit der Annahme dieses Auftrags bestätigt der Auftragnehmer ausdrücklich, dass seine Behandlungs-, Verbrennungs- oder Anlagenkapazitäten für die ordnungsgemäße Fraktionierung oder die vollständige Zerstörung von PFAS-Verbindungen behördlich zugelassen und technisch geeignet sind.“

Ganzheitlicher Industrieservice schützt Umwelt und Budget

Als Full-Service-Dienstleister für Industrieservice Silo zeigt die Service GmbH, wie moderner Umweltschutz und hocheffiziente Technik Hand in Hand gehen. Bei Sanierungsprojekten – wie der jüngst umgesetzten Beschichtung einer 55 Meter hohen Siloanlage – setzt das Unternehmen auf innovative Verfahren wie das Sandstrahlen mit permanenter Direktabsaugung, wodurch verhindert wird, dass kontaminierte Stäube oder Reinigungskomponenten überhaupt unkontrolliert in die Umwelt gelangen.

Der Anspruch des Unternehmens ist es nicht nur, Siloanlagen durch Spezialharze fit für die nächsten Jahrzehnte zu machen und zuverlässigen Korrosionsschutz zu bieten. Vielmehr versteht sich das Team als strategischer Partner seiner Kunden, was einschließt, die Betreiber vor den juristischen Fallstricken des modernen Umweltrechts zu schützen und ihnen klare, rechtssichere Leitfäden für ihr gesamtes Abwassermanagement an die Hand zu geben.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

NT Service GmbH
Herr Matthias Natusch
Baathstraße 6b 6b
15518 Steinhöfel OT Heinersdorf
Deutschland

fon ..: 01739641344
fax ..: 01739641344
web ..: https://tnt-reinigung.de
email : info@nt-service.eu

Über die Service GmbH: Die Service GmbH ist ein bundesweit agierender Spezialdienstleister für Industrie- und Siloanlagen. Das Leistungsportfolio umfasst die professionelle Siloreinigung, mechanische und chemische Oberflächenbehandlung, Korrosionsschutzbeschichtungen sowie anspruchsvolle Höhenarbeiten mittels moderner Zugangstechniken. Mit maßgeschneiderten Konzepten verbindet das Unternehmen maximale Wirtschaftlichkeit und kurze Projektlaufzeiten mit kompromissloser Rechtssicherheit und Umwelt-Compliance für Anlagenbetreiber.

Pressekontakt:

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PFAS Analysewerte jetzt kostenlos testen und bewerten lassen

PFAS-Analysen von Löschschaum- oder Sprinklersystemen häufig vor Interpretationsproblemen.

BildDie NT Service GmbH stellt kostenfreies PFAS-Analysetool für Betreiber zur Verfügung Steinhöfel, Mai 2026 – Betreiber von Industrieanlagen, Logistikstandorten und kritischer Infrastruktur stehen bei vorliegenden PFAS-Analysen von Löschschaum- oder Sprinklersystemen häufig vor Interpretationsproblemen. Laborberichte sind komplex, Grenzwertsysteme uneinheitlich und die daraus resultierenden Bewertungen oft nur schwer nachvollziehbar.

Die NT Service GmbH stellt daher ab sofort ein internes Bewertungs- und Analysewerkzeug für PFAS-Daten kostenfrei zur Verfügung. Ziel ist eine erste fachliche Einordnung vorhandener Analysedaten ohne externe Gutachterkosten.

Ziel: Einordnung statt Unsicherheit

Viele Betreiber verfügen bereits über Laboranalysen, können diese jedoch ohne spezialisierte Bewertung kaum in betriebliche oder rechtliche Konsequenzen übersetzen. Die NT Service GmbH bietet hierfür eine unverbindliche Ersteinschätzung auf Basis vorhandener Daten.

„In der Praxis sehen wir häufig Unsicherheiten bei der Bewertung von PFAS-Analysen, insbesondere im Hinblick auf Vorläuferstoffe und deren mögliche Relevanz im Betrieb“, so die Geschäftsführung der NT Service GmbH. „Mit dem kostenfreien Tool soll eine erste Orientierung ermöglicht werden, bevor kostenintensive Maßnahmen eingeleitet werden.“

Das Analysetool kann zudem auch im Rahmen der Qualitätssicherung bereits durchgeführter Reinigungs- oder Dekontaminationsmaßnahmen eingesetzt werden. Dabei erfolgt eine rein datenbasierte Prüfung, ob die vorliegenden Laborwerte im Anschluss an Maßnahmen innerhalb der jeweils relevanten Grenz- und Bewertungsbereiche liegen. In der Praxis zeigt sich, dass eine unabhängige Nachbewertung bereits abgeschlossener Projekte in Einzelfällen sinnvoll sein kann, um Messergebnisse und dokumentierte Reinigungsziele nachvollziehbar abzugleichen und die technische Bewertung zu präzisieren.

Leistungsumfang der Ersteinschätzung

Eingereichte Analysedaten werden im Rahmen einer strukturierten Auswertung geprüft. Dabei stehen insbesondere folgende Aspekte im Fokus:

* Einordnung der Laborwerte im betrieblichen Kontext
* Bewertung möglicher Vorläuferverbindungen und deren Relevanz
* Orientierende rechtliche Einschätzung im Hinblick auf Umwelt- und Abfallrecht
* Abschätzung möglicher Handlungsoptionen, einschließlich der Frage, ob weitere Maßnahmen technisch oder wirtschaftlich erforderlich sind

Die Bewertung ersetzt keine behördliche oder rechtsverbindliche Begutachtung, sondern dient ausschließlich der ersten technischen Orientierung.

Fokus auf Transparenz

Die NT Service GmbH betont, dass die kostenfreie Ersteinschätzung nicht an weiterführende Leistungen gebunden ist. Ziel sei es, Entscheidungsgrundlagen zu verbessern und Fehlinterpretationen von Laborberichten zu vermeiden, die in der Praxis zu unnötigen oder überzogenen Maßnahmen führen können.

Zugang zum Tool

Das PFAS-Analysetool ist ab sofort über die Website der TNT-Reinigung verfügbar:
https://tnt-reinigung.de/pfas-analyse/

Über NT Service GmbH

Die NT Service GmbH ist ein spezialisierter Fachbetrieb für industrielle Reinigung und Dekontamination komplexer Anlagenstrukturen. Der Schwerpunkt liegt auf der technischen Bewertung und Umsetzung von Reinigungs- und Sanierungsmaßnahmen im industriellen Umfeld.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

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Herr Matthias Natusch
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Die NT Service GmbH mit Sitz in Brandenburg ist ein spezialisierter Industriedienstleister für technisch anspruchsvolle Dekontaminations und Reinigungslösungen in sicherheitskritischen Anlagen. Das Unternehmen konzentriert sich insbesondere auf PFAS Dekontamination von Feuerlöschanlagen, Reinigung komplexer Industrieanlagen sowie die Beseitigung von Schüttgutblockaden in Silos und Prozesssystemen.

Der Schwerpunkt liegt auf Projekten mit erhöhten regulatorischen Anforderungen, etwa in der chemischen Industrie, bei Flughäfen, in der Automobilproduktion, in Energieanlagen oder in Logistikzentren mit stationären Feuerlöschsystemen. Neben der praktischen Durchführung umfasst das Leistungsspektrum auch analytische Nachkontrollen, Dokumentation sowie die technische Bewertung im Hinblick auf geltende und zukünftige Umweltvorschriften.

Ein besonderes Merkmal der NT Service GmbH ist der empirische Ansatz bei der PFAS Dekontamination. Seit 2016 wurden mehr als 200 Anlagen bearbeitet und in qualifizierten Nachkontrollen überprüft. Diese Langzeituntersuchungen dienen dazu, die Nachhaltigkeit der Dekontaminationsmaßnahmen unter sich verschärfenden regulatorischen Rahmenbedingungen zu verifizieren. Die Ergebnisse zeigen, dass die behandelten Systeme auch Jahre später unterhalb der relevanten Nachweisgrenzen liegen können, sofern eine umfassende Entfernung von PFAS Vorläuferverbindungen und Restfrachten erfolgt.

Das Unternehmen arbeitet international und betreut Anlagen in mehreren europäischen Ländern. Die Projekte umfassen unter anderem Schaummittel Tankanlagen, FireDos Systeme, Venturi Zumischer, Rohrleitungsnetze sowie komplette Sprinklerzentralen. Ergänzend werden Siloreinigungen, Spezialdekontaminationen und sicherheitsrelevante Arbeiten in beengten Räumen durchgeführt.

Neben der technischen Umsetzung legt die NT Service GmbH großen Wert auf rechtssichere Dokumentation und regulatorische Konformität. Ziel ist es, Anlagenbetreibern eine langfristige Betriebssicherheit zu ermöglichen und Risiken durch zukünftige PFAS Regulierung zu minimieren.

Durch die Kombination aus praktischer Erfahrung, analytischer Nachkontrolle und regulatorischer Bewertung positioniert sich die NT Service GmbH als spezialisierter Anbieter für nachhaltige PFAS Sanierung und komplexe industrielle Spezialreinigungen.

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PFAS-belastete Löschmittel weiterhin im Umlauf – trotz bekannter Risiken

Trotz nachgewiesener Umweltgefahren gelangen PFAS-belastete Löschmittel weiter in Umlauf. Eine aktuelle Analyse deckt alarmierende Belastungen auf – und wirft brisante Fragen an Behörden auf.

BildNoch immer werden in Europa Löschmittel eingesetzt, die in erheblichem Maß mit persistenten, toxischen und nicht abbaubaren PFAS-Chemikalien (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) belastet sind. Besonders kritisch: Einige dieser Produkte werden weiterhin mit Aussagen beworben, die Umweltverträglichkeit und Unbedenklichkeit suggerieren – obwohl unabhängige Analysen ein gegenteiliges Bild zeigen.

? Laboranalyse zeigt extreme Belastung

In einem kürzlich analysierten Schaummittel, das aktuell in Industrieanlagen, bei Feuerwehren und auf Flughäfen Verwendung findet, wurden im Rahmen einer unabhängigen Laboruntersuchung signifikante Überschreitungen gängiger Zielwerte für PFAS festgestellt. Die gemessenen Konzentrationen von PFOA, PFHxA und langkettigen PFCA (C9-C14) lagen dabei teilweise bis zu 190-fach über den vom Umweltbundesamt (UBA) vorgeschlagenen Zielwerten für den Schutz der Umwelt (z. B. Geringfügigkeitsschwellenwerte für Grundwasser gemäß UBA-Empfehlung, 2023).

? Neufassung der Produktinformation aus 2024 verschärft die Diskrepanz

Besonders problematisch: Selbst in der überarbeiteten Produktinformation (Stand 2024) finden sich weiterhin Aussagen wie:

„[…] ist mit Ausnahme der biologisch nicht abbaubaren Fluorkomponenten biologisch sehr gut abbaubar.“
„Bei bestimmungsgemäßer Anwendung sind gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht zu erwarten.“

Diese Aussagen stehen aus fachlicher Sicht in deutlichem Widerspruch zur tatsächlichen chemischen Zusammensetzung: Enthalten sind zahlreiche PFAS-Verbindungen, darunter solche, die nachweislich persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT) sind. Für einige dieser Substanzen liegen gesundheits- und umweltrelevante Bewertungen gemäß REACH- oder OECD-Kriterien vor.

Zudem ist in den vorliegenden Unterlagen keine Deklaration moderner Ersatzstoffe wie GenX, ADONA oder Capstone(TM) zu finden – Stoffe, die gemäß EU-Chemikalienagentur (ECHA) zwar als Ersatzstoffe eingeführt wurden, aber ebenfalls mit toxikologischen Bedenken belegt sind. Ihr tatsächliches Vorhandensein im Produkt kann ohne vollständige Offenlegung jedoch nicht ausgeschlossen werden.

? PFAS-Krise längst Realität – aber politisch unterbelichtet

Die Folgen sind messbar: In zahlreichen Regionen Deutschlands ist das Grundwasser bereits heute in bedenklichem Maß mit PFAS belastet. Das hat gravierende Konsequenzen:

Trinkwasserbrunnen mussten geschlossen werden.

Landwirtschaftliche Flächen sind kontaminiert.

Langfristige Nutzungseinschränkungen sind Realität.

Und dennoch: PFAS-haltige Schaummittel gelangen weiterhin nahezu unbeachtet in Umlauf – ohne verpflichtende Rückhaltung, ohne konsequente Regulierung, ohne öffentlich geführte Diskussion.

? Behördenwissen vorhanden – Maßnahmen ausstehend

Öffentlich zugängliche Berichte, u. a. durch das Umweltbundesamt, zeigen: Die toxikologischen Risiken und Umweltverbleibeigenschaften vieler PFAS sind seit Jahren bekannt. Zahlreiche Fachveröffentlichungen und Risikobewertungen existieren – dennoch bleiben konkrete behördliche Maßnahmen oft aus oder erfolgen mit erheblicher Verzögerung. Dies betrifft sowohl die Marktaufsicht als auch die Regulierung des Inverkehrbringens.

Die mangelnde Kommunikation über Risiken sowie das Fehlen klarer Warnhinweise in Sicherheitsdatenblättern und Produktinformationen schwächen das Vertrauen in staatliche Kontrollinstanzen erheblich.

? Greenwashing durch unvollständige Produktinformation

Durch die Verwendung missverständlicher Begriffe und unvollständiger Angaben entsteht der Eindruck, es handele sich um umweltverträgliche Produkte – obwohl die chemische Realität eine andere ist. Dies kann aus unserer Sicht den Tatbestand der Irreführung gemäß § 5 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) erfüllen. Ob eine straf- oder zivilrechtliche Bewertung infrage kommt, wäre juristisch zu prüfen.

? Verantwortung bei Industrie und Behörden

Feuerwehren, Werkschutzkräfte und kommunale Einrichtungen setzen im guten Glauben auf geprüfte Produkte. Doch: Bereits geringe Mengen fluorhaltiger Schaummittel reichen aus, um Böden und Gewässer für Jahrzehnte zu kontaminieren. Der fahrlässige oder vorsätzlich in Kauf genommene Einsatz dieser Substanzen verletzt grundlegende Vorsorgeprinzipien des Umweltrechts.

? Unsere Forderungen

Wir fordern von Industrie, Behörden und politischen Entscheidungsträgern eine sofortige und transparente Kurskorrektur:

Sofortiger Verkaufs- und Anwendungstopp fluorhaltiger Schaummittel, sofern technisch geeignete Alternativen verfügbar sind.

Verbindliche Deklarationspflicht sämtlicher enthaltenen PFAS, inklusive moderner Ersatzstoffe wie GenX, ADONA und Capstone(TM).

Öffentliche Aufarbeitung der Rolle staatlicher Stellen, insbesondere des Umweltbundesamtes und der zuständigen Landesbehörden.

Rechtliche Konsequenzen bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Inverkehrbringen unter falschen oder unvollständigen Angaben.

Rücknahmeverpflichtung und Herstellerhaftung für belastete Bestände.

? Schluss mit der Intransparenz – jetzt handeln!

Wer heute schweigt, schützt keine Arbeitsplätze – sondern riskiert die gesundheitliche Sicherheit der Bevölkerung, die Umwelt und das Vertrauen in staatliche Institutionen.

Wir fordern Konsequenz. Wir fordern Transparenz.

Jetzt.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

NT Service GmbH
Herr Matthias Natusch
Baathstrasse 6b
15518 Steinhöfel
Deutschland

fon ..: 033432746089
web ..: https://tnt-reinigung.de
email : info@nt-service.eu

Die NT Service GmbH ist ein spezialisierter Anbieter für industrielle Reinigung, Dekontamination und Sanierung mit einem besonderen Fokus auf PFAS/PFC-Kontaminationen. Das Unternehmen verfügt über mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung in der sicheren Entfernung persistenter Schadstoffe aus technischen Anlagen, Brandschutzsystemen und industriellen Produktionsstätten.
Kernkompetenzen:

? PFAS/PFC-Dekontamination – Wissenschaftlich fundierte Reinigungsverfahren zur Entfernung langlebiger Chemikalien aus Anlagen und Umweltmedien.
? Industrie- und Tankreinigung – Maßgeschneiderte Lösungen zur Vermeidung von Betriebsstörungen und Schadstoffanreicherungen.
? Arbeitssicherheit & Umwelttechnik – Technische Maßnahmen zur Gefahrenminimierung und nachhaltigen Wiederinbetriebnahme von Industrieanlagen.
Einzigartige Marktstellung:

Die NT Service GmbH genießt das Vertrauen führender Industrieunternehmen, insbesondere aus dem Bereich Brandschutztechnik. Weltweit renommierte Konzerne empfehlen NT Service als bevorzugten Partner, was auf die 100 %ige Erfolgsquote und die wissenschaftlich fundierte Arbeitsweise des Unternehmens zurückzuführen ist.

Mit mehr als 250 erfolgreichen Dekontaminationsprojekten und einer umfassenden Haftungsübernahme für durchgeführte Arbeiten setzt die NT Service GmbH Maßstäbe in der Branche.

? Firmensitz: Steinhöfel OT Heinersdorf
? Webseite: https://tnt-reinigung.de
? Kontakt: 0800 – 588 82 03

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