Tag Archives: Pfandverwertung

Wirtschaft

Warum die öffentliche Versteigerung noch immer unterschätzt wird

Wenn Marktroutine Rechtsrahmen und Verfahrensqualität verkennt: Öffentliche Versteigerung ist rechtlich belastbar, effizient, haftungsarm und gerade in Distressed-Fällen oft überlegen.

BildBei der Verwertung verpfändeter Unternehmensanteile an deutschen Gesellschaften oder von Intellectual Property Rights (IP) wird die öffentliche Versteigerung im Markt häufig anhand unzutreffender Maßstäbe beurteilt. Gerade in Distressed- und Sondersituationen erweist sie sich jedoch als bewährter, effizienter und haftungsarmer Mechanismus zur finalen Verwertung – in Deutschland ebenso wie in grenzüberschreitenden Strukturen.

Persistente Vorbehalte – häufig ohne tragfähige Grundlage

Der öffentlichen Versteigerung wird bis heute entgegengehalten, sie sei langwierig, bürokratisch, operativ schwierig, reputationssensibel und wirtschaftlich nur als Verwertung unter Druck denkbar. Diese Vorbehalte werden im Markt vielfach wiederholt, ohne einer eigenständigen Prüfung unterzogen zu werden. Gerade bei der Verwertung von Unternehmensanteilen oder Rechten greift diese Sicht jedoch zu kurz.

Sie verkennt nicht nur den rechtlichen Rahmen, sondern auch die bewährte und kaufmännisch belastbare Verfahrenslogik der öffentlichen Versteigerung. Ihre besondere Stärke liegt darin, dass sie nicht nur einen Markt organisiert, sondern effektiv zu einem finalen, rechtlich klaren und haftungsarmen Abschluss führt.

Öffentliche Versteigerung ist nicht Zwangsvollstreckung

Ein erheblicher Teil der Missverständnisse beginnt bei der rechtlichen Einordnung. Die öffentliche Versteigerung im Pfandrecht wird vielfach gedanklich mit der Zwangsvollstreckung nach ZPO oder ZVG gleichgesetzt. Daraus entstehen Assoziationen von Schwerfälligkeit, formaler Übersteuerung und begrenzter praktischer Steuerbarkeit.

Für die Verwertung verpfändeter Unternehmensanteile, IP-Rechte und sonstiger Rechte nach dem BGB trägt dieser Bezugspunkt jedoch nicht. Maßgeblich ist hier nicht die Logik staatlicher Vollstreckung, sondern die gesetzlich vorgesehene Verwertungsordnung des Pfandrechts. Wer diesen Unterschied verwischt, beurteilt häufig nicht das tatsächliche Verfahren, sondern ein anderes. Die Folge sind unzutreffende Annahmen über Verfahrensdauer, Marktöffnung, Vertraulichkeit und Praktikabilität.

Kein Maßstab: bilaterale Distressed-M&A-Logik

Ebenso unzutreffend ist die reflexhafte Übertragung bilateraler M&A-Logiken auf die Verwertung komplexer Sicherheiten. Wer Share-Pledge-Enforcement wie einen kuratierten Verkaufsprozess mit selektiver Käuferansprache, Signing, Closing und möglicher Nachverhandlung behandelt, greift zu kurz. In hochbelasteten Sicherheitenlagen geht es nicht primär um Deal-Inszenierung, sondern um Zuständigkeitsklarheit, Marktöffnung, dokumentierte Preisbildung, saubere Verfahrensführung und finale Execution.

Bilaterale Freihandverfahren wirken auf den ersten Blick steuerbarer. Gerade diese Nähe zur Steuerung erhöht jedoch häufig die spätere Angriffsfläche. Je stärker ein Verfahren von selektiver Käuferansprache, diskretionären Informationszugängen, Bewertungsdiskussionen und individueller Käuferauswahl geprägt ist, desto eher stellen sich ex post die bekannten Fragen: Wer hatte Zugang? Wurde ein echter Markt hergestellt? War die Preisfindung belastbar? Wurden Drittinteressen hinreichend berücksichtigt?

Besondere Stärke in Distressed- und Sondersituationen

Gerade in Distressed Cases entfaltet die öffentliche Versteigerung ihre eigentliche Relevanz. Das gilt insbesondere dort, wo Kreditgeber, Fonds oder Security Agents den Übergang in ein StaRUG-Verfahren oder eine Insolvenz möglichst vermeiden wollen. Mit jeder Verzögerung steigen Informationsasymmetrien, Abstimmungskosten, Blockadepotenziale und die Gefahr, dass der Fall in ein restrukturierungs- oder insolvenzrechtlich engeres Umfeld kippt.

In dieser Phase wirkt die öffentliche Versteigerung als strukturierte Finalisierung: Sie schafft Markt, objektiviert den Wert, reduziert Streit über Preis und Auswahl, verkürzt die Time-to-Cash und führt über den Zuschlag zu einem rechtlich klaren Abschluss. Besonders deutlich zeigt sich dieser Vorteil in obstruktiven Schuldnerlagen. Dort, wo informelle oder bilateral gesteuerte Prozesse blockiert, verzögert oder taktisch unterlaufen werden können, entfaltet ein formalisiertes, marktoffenes und dokumentationssicheres Verfahren seine Stärke.

Nicht schwerfällig, sondern standardisiert und bewährt

Der häufigste Vorwurf lautet, die öffentliche Versteigerung sei zu langsam und dauere Monate. Professionell strukturierte Versteigerungsverfahren folgen jedoch einem klaren Ablauf: Prüfung der Verwertungsvoraussetzungen, Datenraum, Versteigerungsvertrag, öffentliche Bekanntmachung, Bieterqualifikation, Auktion, Zuschlag und Vollzug.

Das Verfahren lebt nicht von offenen Schleifen, sondern von einer Abschlusslogik mit definierten Schritten. In gut vorbereiteten Fällen bewegt sich der zeitliche Rahmen deshalb regelmäßig nicht in Monaten, sondern innerhalb weniger Wochen. Was von außen als Bürokratie erscheint, ist in Wahrheit häufig Ausdruck eines eindeutigen Rechtsrahmens und bewährter kaufmännischer Prozesse. Klare Zuständigkeiten, saubere Dokumentation und definierte Meilensteine sind im Distressed Enforcement kein Nachteil, sondern Voraussetzung dafür, dass das Ergebnis später trägt.

Öffentlichkeit bedeutet nicht Preisgabe sensibler Informationen

Ebenso hartnäckig ist die Vorstellung, eine öffentliche Versteigerung sei zwangsläufig reputationsschädigend, weil „alles öffentlich“ werde. Auch das beruht regelmäßig auf einer unzutreffenden Vorstellung des Verfahrens.

Öffentlich sind im Kern der Versteigerung der Termin und das Versteigerungsgut. Informationen zum Schuldner, zum Gläubiger, zu Verträgen oder zur wirtschaftlichen Ausgangslage werden gerade nicht frei offengelegt, sondern kontrolliert über VDR, NDA und Compliance-Prüfung der Interessenten bereitgestellt. Die praktisch relevante Frage lautet daher nicht, ob ein Markt überhaupt Kenntnis von einer Verwertung erlangt, sondern ob diese Verwertung geordnet, diskriminierungsfrei und im Ergebnis verteidigungsfähig ausgestaltet ist.

Marktöffnung als Grundlage belastbarer Preisbildung

Ein weiterer Vorwurf lautet, die öffentliche Versteigerung führe zwangsläufig zu einem Notverkauf oder zu wirtschaftlich nachteiligen Ergebnissen. Auch dies greift zu kurz. Entscheidend ist nicht, ob sich bilateral ein höherer Preis behaupten lässt. Entscheidend ist, ob tatsächlich ein Markt hergestellt und ein Ergebnis erzielt wird, das auch im Streitfall trägt.

Gerade darin liegt die Stärke der öffentlichen Versteigerung. Sie behauptet den Marktpreis nicht, sondern erzeugt ihn durch Wettbewerb, Bieterreichweite und Zuschlag. Internationale Ansprache, diskriminierungsfreier Bieterkreis und Informationsparität schaffen eine belastbare Grundlage für Bestpreisfindung. Recovery bemisst sich nicht nach einem nominellen Bruttobetrag, sondern nach dem tatsächlich realisierten Nettoergebnis unter Berücksichtigung von Zeit, Kosten, Vollzugssicherheit, Nachverhandlungsrisiken und Verteidigungsfähigkeit des Ergebnisses.

Insolvenzrechtliche Trennschärfe bleibt zwingend

Besonders folgenreich ist die weiterhin verbreitete Annahme, der Insolvenzverwalter könne verpfändete Gesellschaftsanteile oder sonstige Rechte im Ergebnis ebenso verwerten wie bewegliche Sachen oder sicherungsabgetretene Forderungen. Gerade in Share-Pledge-Strukturen ist diese Vorstellung gefährlich unpräzise.

Spätestens seit dem BGH-Urteil vom 27. Oktober 2022, IX ZR 145/21, ist deutlich, dass das Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters nach § 166 InsO nicht pauschal sonstige Rechte erfasst. Für verpfändete Gesellschaftsanteile und vergleichbare Rechte ist dieser Unterschied von erheblicher praktischer Bedeutung. Daraus folgt, dass Share-Pledge-Enforcement nicht auf der Annahme aufgebaut werden sollte, eine spätere insolvenzrechtliche Freihandverwertung werde den Vollzug schon auffangen.

Auch § 1245 BGB wird in diesem Zusammenhang häufig zu leicht gelesen. Zwar eröffnet die Norm Handlungsspielräume für eine abweichende Art des Pfandverkaufs, jedoch nur im rechtlich begrenzten Rahmen und mit erhöhten Haftungsrisiken. Daraus folgt gerade nicht, dass der Freihandverkauf institutionell vorzugswürdig wäre. Je weniger marktoffen, dokumentiert und nachvollziehbar ein Verfahren ist, desto größer wird das Challenge Risk.

Finalität, Abschlusswirkung und Haftungsprofil

Der eigentliche institutionelle Strukturvorteil der öffentlichen Versteigerung liegt in ihrer Finalität. Der Zuschlag beendet das Verfahren rechtswirksam. Signing und Closing fallen zusammen. Damit entsteht nicht bloß ein Verhandlungsergebnis, sondern ein rechtsverbindlicher Abschlussakt mit klarer zeitlicher und wirtschaftlicher Finalität.

Hinzu kommt die besondere Qualität der Wertfeststellung. Die öffentliche Versteigerung schafft nicht nur irgendeinen Preis, sondern eine unwiderrufliche und gerichtsfest dokumentierbare Wertfeststellung. Das unterscheidet sie grundlegend vom Freihandverkauf. Je stärker ein Verfahren auf klare Zuständigkeiten, offene Marktansprache, dokumentierte Preisbildung und finalen Zuschlag ausgerichtet ist, desto geringer ist regelmäßig das Angriffs- und Haftungspotential.

Besondere Relevanz im grenzüberschreitenden Kontext

Von besonderer praktischer Bedeutung ist die öffentliche Versteigerung dort, wo internationale Finanzierungsstrukturen an deutsche Sicherheiten und deutsche Jurisdiktion anschließen, etwa bei London-based Finanzierern, internationalen Private-Debt-Fonds, Mezzanine-Investoren, Security Agents und Intercreditor-Strukturen.

Gerade in solchen Konstellationen überzeugt sie durch einen klaren, rechtlich geordneten und dokumentationssicheren Übergang von der Sicherheitenposition zur finalen Verwertung. Für internationale Kreditgeber reduziert das regelmäßig nicht nur Execution Risk, sondern auch Abstimmungs- und Haftungsrisiken innerhalb komplexer Stakeholder-Strukturen.

Fazit

Die Hauptvorwürfe gegen die öffentliche Versteigerung halten einer näheren Prüfung vielfach nicht stand. Sie ist nicht notwendig langwierig, sondern bei professioneller Strukturierung innerhalb weniger Wochen umsetzbar. Sie ist nicht bürokratisch, sondern standardisiert, dokumentationsstark und belastbar. Sie ist nicht operativ unbeherrschbar, sondern gerade in komplexen Distressed-Lagen ein effektiver Mechanismus zur Finalisierung. Sie ist nicht reputationsschädlich, sondern wahrt sensible Informationen durch kontrollierte Verfahrensarchitektur. Und sie ist keine wirtschaftlich unterlegene Verwertungsform, sondern ein Verfahren, das durch Marktöffnung Wettbewerb, Reichweite und belastbare Preisbildung ermöglicht.

Ihr institutioneller Mehrwert liegt in der Verbindung von Rechtsrahmen, Verfahrensqualität, Marktöffnung, Finalität, reduzierter Angreifbarkeit und dokumentierter Wertfeststellung. Genau diese Kombination macht die öffentliche Versteigerung zu einem starken Instrument der Sicherheitenverwertung – in Deutschland ebenso wie in grenzüberschreitenden Strukturen.

Kontakt: www.deutsche-pfandverwertung.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR
Frau Dagmar Gold
Bierhäuslweg 9
83623 Dietramszell
Deutschland

fon ..: 08027 908 9928
web ..: http://www.deutsche-pfandverwertung.de
email : office@deutsche-pfandverwertung.de

Deutsche Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR ist als führendes deutsches Versteigerungsunternehmen für die Verwertung von vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechten für Sachen aller Art sowie für Rechte – wie Unternehmensanteile, Wertpapiere, Patente, Markenrechte oder Domains – deutschlandweit tätig, auch für Fälle mit internationalem Bezug. Das Unternehmen wird von öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerern betrieben, die von Gesetzes wegen zur Durchführung einer Öffentlichen Versteigerung befugt sind. Wir bieten die einfache und schnelle Alternative zur Umsetzung der Forderungsrealisierung mittels der Pfandrechtsverwertung aller Art. Bei der Verwertung akquirieren wir auch international, um einen größtmöglichen Käuferkreis zu erreichen. Unsere Auftraggeber sind Kreditinstitute, Unternehmer, die öffentliche Hand, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Immobiliengesellschaften, Speditionen, Logistiker, Unternehmen, Erben und Privatpersonen.
Wir sind Gründungsmitglied des BvV e.V. – Bundesverband der öffentlich bestellten, vereidigten und besonders qualifizierten Versteigerer, Berlin.

Pressekontakt:

DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR
Frau Dagmar Gold
Bierhäuslweg 9
83623 Dietramszell

fon ..: 08027 908 9928
web ..: http://www.deutsche.pfandverwertung.de
email : dr.gold@deutsche-pfandverwertung.de

Wirtschaft

Alpha durch Rechtsdurchsetzung: Die Neukalibrierung der LGD-Modelle

Eine Marktanalyse für Finanzierer, Private Equity und Alternative Debt Funds

BildExecutive Summary Klassische LGD-Modelle preisen bei Corporate-Portfolios systematisch zu hohe Verluste ein. Sie basieren auf der überholten Annahme, dass Insolvenzverwalter stets die Verwertungshoheit haben. Spätestens seit dem BGH-Urteil IX ZR 145/21 ist dies für Anteile, IP und Rechte („sonstige Rechte“) juristisch falsch. Diese Analyse zeigt, warum der Wechsel auf eine aktive, gläubigergeführte Verwertung nicht nur Massekosten eliminiert, sondern vor allem im vorinsolvenzlichen Stadium einen entscheidenden Zeitvorteil bietet: Statt monatelanger Hängepartien ermöglicht die moderne Pfandverwertung ein rechtskonformes Closing binnen 4 bis 8 Wochen – transparent, erlösmaximiert und netto oft deutlich lukrativer als klassische Distressed M&A-Prozesse.

Der Status Quo: Die teure Illusion der konservativen Modellierung.
In den Kreditkomitees von Banken und den Investment Committees von Debt Funds herrscht oft eine trügerische Einigkeit über den „Loss Given Default“ (LGD). Die Modelle folgen einem historischen Narrativ: Im Default-Fall übernimmt der Insolvenzverwalter das Ruder, das Asset diffundiert in die Masse, es folgen Monate des Stillstands, gefolgt von signifikanten Kostenabzügen.

Diese Sichtweise gilt als „konservativ“. Aus der Perspektive eines ROI-getriebenen Investors ist sie jedoch wertvernichtend. Wer modelliert, dass er die Kontrolle verliert, bereitet sich operativ nicht darauf vor, sie zu behalten. Er akzeptiert den „Haircut“ bereits im Underwriting.
Die Realität hat sich jedoch am 27. Oktober 2022 fundamental geändert. Der Bundesgerichtshof stellte im Urteil IX ZR 145/21 klar: Das Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters erstreckt sich nicht auf „sonstige Rechte“. Verpfändete GmbH-Anteile, Marken, Patente oder Lizenzen sind bankruptcy remote. Sie gehören nicht zur Masse. Wer hier weiterhin Massekosten und Verwalter-Zeitschienen modelliert, rechnet mit falschen Variablen.

Der Stress-Test: Hält die Theorie der Marktpraxis stand?
Jeder erfahrene Restrukturierer wird reflexhaft Einwände erheben. Theorie ist das eine – die operative „Schlammschlacht“ einer Krise das andere. Unterziehen wir den neuen Ansatz daher einem Stress-Test gegen die gängigsten Markteinwände.
Einwand A: „Der M&A-Prozess erzielt den höheren Preis durch den ,Going Concern‘-Verkauf.“
Der Realitätscheck: Dieses Argument verwechselt Verkaufsgegenstand mit Verfahrensherrschaft. Natürlich ist der Erhalt der operativen Einheit oft das Ziel. Doch überlässt der Gläubiger dem Verwalter das Feld, finanziert er dessen Kostenapparat. Nutzt der Gläubiger seine exklusive Verwertungsbefugnis bei Anteilen oder IP, sitzt er am Steuer. Er kann den Verkaufsprozess diktieren. Die gläubigergeführte Verwertung verhindert nicht den Gesamtverkauf, sie stellt nur sicher, dass der Erlös ohne die pauschalen Abzüge nach § 170 InsO (oft >9 % vom Bruttoerlös plus USt) direkt dem besicherten Gläubiger zufließt.

Einwand B: „Eine öffentliche Versteigerung ist ein ,Fire Sale‘ mit hohen Abschlägen.“
Der Realitätscheck: Hier liegt ein Missverständnis über moderne Verwertungsmethoden vor. In der professionellen Praxis ist die öffentliche Versteigerung nicht der Ersatz für Marktansprache, sondern das rechtssichere Closing-Instrument eines strukturierten Prozesses. Der Marktpreis wird in einer vorgelagerten Bieterphase transparent ermittelt. Der Zuschlag in der Auktion härtet diesen Preis lediglich juristisch. Der Vorteil: Das Execution Risk sinkt auf null. Signing und Closing fallen in einem Akt zusammen. Es gibt keine nachträglichen Gewährleistungsansprüche (§ 445 BGB) und keine Anfechtungsrisiken (§§ 156, 383 n.R., 1235 ff. BGB).

Einwand C: „Das Reputationsrisiko (‚Loan-to-Own‘) ist zu hoch.“
Der Realitätscheck: Aus Sicht der Fiduciary Duty ist das Gegenteil der Fall. Ein Verzicht auf insolvenzfeste Verwertungsrechte zugunsten einer ineffizienten Masseverwertung verstößt gegen die Pflicht zur Vermögenswahrung der eigenen LPs/Investoren. Zudem bietet die Pfandverwertung maximale Compliance-Sicherheit: Ein öffentlicher Termin schützt vor dem Vorwurf der Kungelei, der bei intransparenten Deals im Insolvenzumfeld oft im Raum steht.

Der ökonomische Hebel: Speed und Net-Recovery vor der Insolvenz.
LGD-Modelle reagieren hochsensibel auf die Zeitachse. Und genau hier schlägt die moderne Pfandverwertung den klassischen Distressed M&A-Prozess um Längen – insbesondere vor einer Insolvenzeröffnung.

Das Zeit-Argument: 4 bis 8 Wochen statt 6 bis 12 Monate
Ein klassischer M&A-Prozess in der Krise ist schwerfällig: Mandatierung, IDW S6 Gutachten, Datenraum, Q&A, langwierige SPA-Verhandlungen, Gremienvorbehalte. Bis Geld fließt, vergehen oft 6 bis 12 Monate – Zeit, in der der Unternehmenswert durch Liquiditätsabfluss („Cash Burn“) weiter erodiert.

Die Verwertung verpfändeter Rechte (Shares, IP) kann dagegen binnen 4 bis 8 Wochen ab Default final abgeschlossen sein:
1. Woche 1-2: Bewertung, Aufbereitung, Ladung.
2. Woche 3-6: Marktansprache, Due Diligence Phase für Investoren.
3. Woche 7-8: Termin, Zuschlag, Geldfluss.

Dieser Geschwindigkeitsvorteil ist massiv. Er stoppt den Werteverfall des Assets sofort und liefert Liquidität, wenn sie am dringendsten benötigt wird.
Das Kosten-Argument: Netto mehr in der Tasche

Vergleicht man die „Net Recovery“, schneidet die Pfandverwertung oft deutlich besser ab als der M&A-Deal:
o Keine Success-Fees von M&A-Beratern (oft 3-5 %).
o Keine extensiven Legal-Kosten für SPA-Verhandlungen (da Versteigerung nach gesetzlichen BGB-Regeln erfolgt).
o Keine Massekostenbeiträge (bei Rechten).
Ergebnis: Selbst wenn der nominale „Headline Price“ in einem langwierigen M&A-Prozess theoretisch marginal höher wäre, ist der Barwert der Rückführung (Net Present Value) bei der schnellen Pfandverwertung durch die geringeren Transaktionskosten und den früheren Zufluss fast immer überlegen.

Operative Konsequenzen: Vom Passagier zum Piloten.
Für Finanzierer ergibt sich aus der Kombination von BGH-Rechtsprechung und operativer Schnelligkeit ein klarer Handlungsauftrag:
1. Governance im Workout: Das reflexhafte Unterschreiben von Stillhalte- oder Verwertungsvereinbarungen mit Beratern oder (vorläufigen) Verwaltern muss enden. Wer bei Share Pledges die Verwertung abtritt, tauscht einen 8-Wochen-Prozess gegen eine monatelange Hängepartie.
2. Vorbereitung ist alles: Da die Verwertung extrem schnell gehen kann, muss sie vorbereitet sein. Die „Drohung“ mit einer in 4 Wochen realisierbaren Pfandverwertung verbessert zudem die Verhandlungsposition gegenüber Gesellschaftern massiv. Sie ist das schärfste Schwert in der Restrukturierung.
3. Differenzierung: Assets müssen getaggt werden. Maschinen mögen den Massepfad gehen – Rechte und Anteile gehören auf die „Fast Lane“ der gläubigergeführten Verwertung.

Fazit.
Die Zeiten, in denen LGD-Werte als schicksalhafte Variable aus der „Black Box“ des Insolvenzverfahrens hingenommen wurden, sind vorbei.
Für institutionelle Investoren bedeutet dies: Die Anpassung der Strategie ist eine Notwendigkeit zur Renditesicherung. Die Kombination aus dogmatisch korrekter Rechtsanwendung (BGH IX ZR 145/21) und operativer Exzellenz transformiert theoretische Sicherheitenwerte in reale Cash-Recoveries. Wer den Prozess kontrolliert, maximiert den Erlös. Die moderne Pfandverwertung ist dabei kein aggressives Störmanöver, sondern das effizienteste, schnellste und kostengünstigste Closing-Tool für Distressed Assets im aktuellen Markt.

Der Stress-Test liefert ein eindeutiges Ergebnis: Wer heute noch an ineffizienten Massepfaden festhält, handelt nicht konservativ, sondern verzichtet sehenden Auges auf realisierbare Werte.

Autorin: Dr. Dagmar Gold,
Partnerin https://www.deutsche-pfandverwertung.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR
Frau Dagmar Gold
Bierhäuslweg 9
83623 Dietramszell
Deutschland

fon ..: 08027 908 9928
web ..: http://www.deutsche-pfandverwertung.de
email : office@deutsche-pfandverwertung.de

Deutsche Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR ist als führendes deutsches Versteigerungsunternehmen für die Verwertung von vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechten für Sachen aller Art sowie für Rechte – wie Unternehmensanteile, Wertpapiere, Patente, Markenrechte oder Domains – deutschlandweit tätig, auch für Fälle mit internationalem Bezug. Das Unternehmen wird von öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerern betrieben, die von Gesetzes wegen zur Durchführung einer Öffentlichen Versteigerung befugt sind. Wir bieten die einfache und schnelle Alternative zur Umsetzung der Forderungsrealisierung mittels der Pfandrechtsverwertung aller Art. Bei der Verwertung akquirieren wir auch international, um einen größtmöglichen Käuferkreis zu erreichen. Unsere Auftraggeber sind Kreditinstitute, Unternehmer, die öffentliche Hand, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Immobiliengesellschaften, Speditionen, Logistiker, Unternehmen, Erben und Privatpersonen.
Wir sind Gründungsmitglied des BvV e.V. – Bundesverband der öffentlich bestellten, vereidigten und besonders qualifizierten Versteigerer, Berlin.

Pressekontakt:

DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR
Frau Dagmar Gold
Bierhäuslweg 9
83623 Dietramszell

fon ..: 08027 908 9928
web ..: http://www.deutsche.pfandverwertung.de
email : dr.gold@deutsche-pfandverwertung.de

Wirtschaft

Notverkauf einer Industriegasturbine LM2500+

Am 07.10.2024 wird eine gebrauchte Industriegasturbine des Herstellers General Electric aufgrund rechtsgeschäftlich vereinbarten Pfandrechts durch die Deutsche Pfandverwertung öffentlich versteigert.

BildBei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um eine gebrauchte Industriegasturbine (IGT) des Herstellers General Electric (GE), des Typs LM2500+ (Modellnummer: 7LM2500-PC-MDWG02; Seriennummer: 679-107). Aufgrund eines umfassenden Betriebsausfalls im Jahre 2018 wurde die LM2500+ umgehend zum Pfandgläubiger gebracht, um zunächst zur Begutachtung in Einzelteile zerlegt zu werden. Eine gründliche Begutachtung der Module und Einzelteile ergab, dass die veranschlagten Reparaturkosten der Maschine deren Wert übersteigen (wirtschaftlicher Totalschaden). Der Auftrag wurde auf Wunsch des Kunden abgebrochen. Seit 2018 werden die verbleibenden Einzelteile durch den Pfandgläubiger verwahrt. Auf den Incoming Inspection Report (pdf.-Datei „679-107“) und die vollständige Einzelteilliste (excel sheet „MDP_L08548_Teileliste#2) sowie die nachfolgende Erklärung dazu wird verwiesen (> diese genannten Dokumente sind ebenfalls im Datenraum abrufbar). Anm.: „Missing“ = diese Teile fehlten bei Anlieferung. „Serv./Unbef.“ = Bauteile sind serviceable. „Repair“ = Reparatur zunächst in Betracht gezogen. Teile noch nicht als Scrap aussortiert. Ob eine Reparatur tatsächlich möglich ist und zu welchen Kosten kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden. „Scrap“ = Diese Bauteile sind Schrott.

Der Versteigerungsgegenstand (Klassifizierung: 9A991) unterliegt aktuellem EU- und US-Exportkontrollrecht, insb. gegenüber der Russischen Föderation und Belarus. Interessenten und Bieter verpflichten sich insbesondere:
– zur Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31.07.2014 über restriktive Maßnahme angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren und Verordnung (EG) des Rates vom 18.05.2006 über restriktive Maßnahmen gegen Präsident Lukaschenko und verschiedene belarussische Amtsträger, in der jeweils aktuellen Fassung und
– keine ersteigerten Waren, Güter und/oder Technologie an natürliche oder juristischer Personen oder andere Rechtsträger in der Russischen Föderation oder Belarus oder zum Gebrauch in der Russischen Föderation oder Belarus zu (re-) exportieren,
und zwar auch dann, wenn Bieter und/oder Endverwender nicht der Rechtsordnung der EU unterliegen.
Zuwiderhandlungen entbinden den Pfandgläubiger von seinen Pflichten und werden der zuständige Behörde in der Europäischen Union gemeldet.

Interessenten und Bieter verpflichten sich darüber hinaus im Rahmen der Versteigerung zur Einhaltung des Exportkontrollrechts der Europäischen Union, Deutschlands, der Vereinten Nationen, der Vereinigten Staaten von Amerika und jeder weiteren Rechtsordnung der die Interessenten und Bieter unterworfen sind. Interessenten und Bieter verpflichten sich keine Gebote abzugeben, wenn die mit der Versteigerung verbundenen Rechtsgeschäfte und/oder die tatsächliche oder beabsichtigte Verwendung einen Verstoß gegen eine oder mehrere oben genannten Exportkontrollvorschriften darstellen würde.
Bereits bei der Registrierung sind Interessenten verpflichtet dem Pfandverwerter und dem Pfandgläubiger sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen die vernünftigerweise verlangt werden können, um eine abschließende exportkontrollrechtliche Prüfung durchführen zu können. Dies umfasst auch aber nicht nur ein End User Statement.
Verstöße gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen stellen
– einen irreparablen Vertragsverstoß dar und berechtigt den Pfandgläubiger unbeschadet sonstiger Rechte, zum sofortigen Rücktritt vom Kaufvertrag und Entbindung seiner Pflichten, ohne deswegen dafür eine Haftung übernehmen zu müssen, und
– verpflichten den Käufer zu Minderung von Schadensersatz und Vermeidung sonstiger nachteiliger Auswirkungen.

Gebote werden in als online-Gebote, telefonisch oder schriftlich entgegengenommen. Der Zuschlag wird online mittels Live-Übertragung über die digitale Betriebsstätte der Deutschen Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR, Bierhäuslweg 9, 83602 Dietramszell, ab 14.00 Uhr Uhr durch den allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer, Herrn F. Eberhard Ostermayer, erteilt und ist nur gegen Sofortüberweisung wirksam.

Die Gebote sind gemäß der Versteigerungsbedingungen abzugeben. Die Versteigerungsbedingungen sind auf www.deutsche-pfandverwertung.de einsehbar. Die Besichtigung der Unterlagen der zur Versteigerung anstehenden Industrieturbine erfolgt über den virtuellen Datenraum auf der Webseite der Deutschen Pfandverwertung nach Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung (NDA). Eine rechtzeitige Registrierung und Unterzeichnung von Erklärungen zur Exportkontrolle spätestens 48 Stunden vor dem Versteigerungstermin ist für eine Zulassung zur Teilnahme an der Versteigerung erforderlich. Die Informationen und Konditionen sind unter „Versteigerungstermine“ auf www.deutsche-pfandverwertung.de Rubrik Versteigerungstermine veröffentlicht.

Fragen sind an Herrn F. Eberhard Ostermayer zu richten: DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR, Bierhaeuslweg 9, D-83623 Dietramszell, Tel. 08027 – 908 9928, E-Mail: office

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR
Frau Dagmar Gold
Bierhäuslweg 9
83623 Dietramszell
Deutschland

fon ..: 08027 908 9928
web ..: http://www.deutsche-pfandverwertung.de
email : office@deutsche-pfandverwertung.de

Deutsche Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR ist als führendes deutsches Versteigerungsunternehmen für die Verwertung von vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechten für Sachen aller Art sowie für Rechte – wie Unternehmensanteile, Wertpapiere, Patente, Markenrechte oder Domains – deutschlandweit tätig, auch für Fälle mit internationalem Bezug. Das Unternehmen wird von öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerern betrieben, die von Gesetzes wegen zur Durchführung einer Öffentlichen Versteigerung befugt sind. Wir bieten die einfache und schnelle Alternative zur Umsetzung der Forderungsrealisierung mittels der Pfandrechtsverwertung aller Art. Bei der Verwertung akquirieren wir auch international, um einen größtmöglichen Käuferkreis zu erreichen. Unsere Auftraggeber sind Kreditinstitute, Unternehmer, die öffentliche Hand, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Immobiliengesellschaften, Speditionen, Logistiker, Unternehmen, Erben und Privatpersonen.
Wir sind Gründungsmitglied des BvV e.V. – Bundesverband der öffentlich bestellten, vereidigten und besonders qualifizierten Versteigerer, Berlin.

Pressekontakt:

DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR
Frau Dagmar Gold
Bierhäuslweg 9
83623 Dietramszell

fon ..: 08027 908 9928
web ..: http://www.deutsche.pfandverwertung.de
email : dr.gold@deutsche-pfandverwertung.de

Wirtschaft

„Schneckenjustiz“ – Risiko für Unternehmen bei der Forderungsrealisierung vor Gericht

Die Anzahl der Zahlungsüberfälligkeiten und Insolvenzen steigt rasant. Unternehmen taumeln. Dies trifft aber ausgerechnet auf eine Phase, in der die Gerichte total überlastet sind.

BildDie „Welt“ schrieb in ihrem Beitrag am 02.08.2024 über die Defizite im deutschen Justizsystem, die auch die Überlastung der Gerichte betreffen. Deutschland muss seinen Rechtsstaat nachbessern. So resümierte laut der „Welt“ die EU-Kommission in ihrem „Rechtsstaatsberichts 2024“. Deren Rechtsexperten stellten Mängel im deutschen Justizsystem fest. Im Ergebnis hat Deutschland im Bereich des Rechtsstaats einige Hausaufgaben bei der personellen Ausstattung und Effizienz der Gerichte zu erledigen. Die „Neue Zürcher Zeitung“ schrieb 2023 bereits dazu: „In Deutschlands Gerichten gibt es zu viel Papier und zu wenig Personal“. Das läge, so die Zeitung, zunehmend an dem Anstieg der Verfahren zum Bürgergeld an das Sozialgericht, an der Asylklagewelle und der steigenden Kriminalität. Dann bleiben für die Gerichtsverfahren, die Unternehmen in Mahn- und Klageverfahren anstrengen, immer weniger Kapazitäten.
Wichtig für Sie als Unternehmer ist: Deutschland muss – trotz Fortschritte im vergangenen Jahr – die Zahl der Richter und Staatsanwälte deutlich erhöhen, um damit auch europäische Standards zu erreichen. Wie die „Welt“ konstatiert, gibt es besonders einen Punkt, den auch die Bürger in Deutschland zunehmend als ärgerlich empfinden: Viele Gerichtsprozesse finden erst gar nicht statt oder aber viel später, oft erst nach Jahren. Oder gerichtliche Prozesse ziehen sich ewig hin, weil es zu wenige Richter und Staatsanwälte gibt.
Gerade in Zeiten mit hoher Inflationsrate kann eine zeitnahe Urteilsfindung und Beitreibung von offenen Forderungen für Unternehmer von existenzieller Bedeutung sein.
In der Regel haben leistungsgestörte Verträge kaufmännische Ursachen. Es liegt in der Natur der Sache, dass unter Kaufleuten eine zeitnahe und faire Problemlösung am besten über den kaufmännischen Weg herbeizuführen ist.
Was viele nicht wissen oder nicht mehr auf ihrem Radar haben: Es gibt zum Problem eine einfache Antwort. Um rechtliches Gehör zu erlangen, kann alternativ zum herkömmlichen Klageverfahren der Weg über die Schiedsgerichtsbarkeit der Industrie- und Handelskammer beschritten werden. Eine endgültig rechtskräftige Entscheidung lässt sich auf diesem Weg meistens erheblich schneller herbeiführen als über das herkömmliche Mahn- und Klageverfahren vor Gericht. International agierende Konzerne wenden diese Option sehr oft an. Über die Webseite der IHK können sich Unternehmer informieren und auch persönlich beraten lassen. Das ist das gute Recht der IHK-Mitglieder. Nebenbei profitieren sie dabei von Ihren jahrelang überwiesenen Kammerbeiträgen. Auch Mittelständler können die Einschaltung eines IHK-Schiedsgerichts zur Bedingung machen. Es muss so lediglich als Bedingung zu dem Rechtsstand in der Gerichtsstandsvereinbarung festgehalten werden. Der Gesetzgeber sieht diese Möglichkeit der Streitklärung weiterhin vor. Das entlastet die Gerichtsbarkeit. Es ist inzwischen häufig der Fall, dass Auftraggeber dieses Procedere bereits anwenden.
Es existiert aber noch ein weiterer effektiver und effizienter Weg: Die zeitnahe und erheblich kostengünstigere Forderungsrealisierung lässt sich kurzfristig und außergerichtlich über vertragliche oder gesetzliche Pfandrechte umsetzen. Die Pfandnahme ist die kaufmännische Lösung anstatt des sehr langwierigen Vollstreckungsverfahrens über den Gerichtsvollzieher, der nach der Zivilprozessordnung und den Gerichtsvollzieherdurchführungsbestimmungen arbeitet.
Der Gesetzgeber sieht ferner vor, dass werthaltige Gegenstände bei einem unabhängigen Verwahrer hinterlegt werden können. Im Falle des Forderungsausfalls kann dann kurzfristig verwertet werden. In einem eventuell folgenden Insolvenzverfahren hat der Insolvenzverwalter dann keinen Zugriff auf die Pfandgegenstände. Die öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer der Deutschen Pfandverwertung sind auf ihre Unabhängigkeit im Verfahren vereidigt und bieten – außer ihrer primären Tätigkeit als Verwerter von Sachen und Rechten aller Art – als neutrale Instanz auch die Verwahrung an. Unternehmer holen sich durch die alternativen Wege der Forderungsrealisierung stückweit einen Teil ihrer kaufmännischen Freiheit zurück.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR
Frau Dagmar Gold
Bierhäuslweg 9
83623 Dietramszell
Deutschland

fon ..: 08027 908 9928
web ..: http://www.deutsche-pfandverwertung.de
email : office@deutsche-pfandverwertung.de

Deutsche Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR ist als führendes deutsches Versteigerungsunternehmen für die Verwertung von vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechten für Sachen aller Art sowie für Rechte – wie Unternehmensanteile, Wertpapiere, Patente, Markenrechte oder Domains – deutschlandweit tätig, auch für Fälle mit internationalem Bezug. Das Unternehmen wird von öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerern betrieben, die von Gesetzes wegen zur Durchführung einer Öffentlichen Versteigerung befugt sind. Wir bieten die einfache und schnelle Alternative zur Umsetzung der Forderungsrealisierung mittels der Pfandrechtsverwertung aller Art. Bei der Verwertung akquirieren wir auch international, um einen größtmöglichen Käuferkreis zu erreichen. Unsere Auftraggeber sind Kreditinstitute, Unternehmer, die öffentliche Hand, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Immobiliengesellschaften, Speditionen, Logistiker, Unternehmen, Erben und Privatpersonen.
Wir sind Gründungsmitglied des BvV e.V. – Bundesverband der öffentlich bestellten, vereidigten und besonders qualifizierten Versteigerer, Berlin.

Pressekontakt:

DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR
Frau Dagmar Gold
Bierhäuslweg 9
83623 Dietramszell

fon ..: 08027 908 9928
web ..: http://www.deutsche.pfandverwertung.de
email : dr.gold@deutsche-pfandverwertung.de

Wirtschaft

NOTVERKAUF: Inventar eines Unternehmens für Indoor Farming

Öffentliche Versteigerung am 06.02.2024 aufgrund Speditionspfandrecht

BildDas eingelagerte Inventar eines Unternehmens für Indoor Farming wird aufgrund Pfandrecht des Spediteurs am Dienstag, den 06. Februar 2024 um 14.00 Uhr von der Deutschen Pfandverwertung öffentlich versteigert. Der Bestand umfasst 888 teils verschiedene Artikel, gelagert auf ca. 2.010 Paletten und 380 Euroboxen bei bis zu 32 Boxen pro Europalette. Eine persönliche Besichtigung am Lagerort in 76316 Malsch wird empfohlen, die nach Terminvereinbarung unter office@deutsche-pfandverwertung.de veranlasst werden kann. Der Zuschlag wird online mittels Live-Übertragung in der digitalen Betriebsstätte der Deutschen Pfandverwertung durch den allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer F. Eberhard Ostermayer erteilt. Die Gebote werden schriftlich, telefonisch oder online-live entgegengenommen. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag. Zum Zuschlagpreis addiert sich das Aufgeld nach der Aufgeldstaffel in der Versteigerungsankündigung der Deutschen Pfandverwertung.
Bei Pfandrechtsverwertungen gibt es keinen Mindestpreis.Allerdings sollte das Gebot realistisch sein. Für Schnellentschlossene können sich bei einer öffentlichen Versteigeurng interessante Investitionsmöglichkeiten ergeben.

Indoor Farming liegt im Trend. Sei es in Europa, Asien-Pazfik, den USA oder dem Mittleren Osten. Dubai setzt seit einigen Jahre nahezu vollständig auf diese Art der Landwirtschaft. Dort wird intensiv an der hochindustrialisierten Landwirtschaft geforscht. 2022 entstand in der Nähe des Dubaier Flughafens die größte Indoor Farm der Welt. So genanntes „Vertical Farming“ gilt als Zukunftstechnologie für die Lebensmittelversorgung von immer mehr Menschen auf unserem Planeten mit endlichen Ressourcen unter Berücksichtigung umweltfreundlicher Standards. Denn erdenbasierte landwirtschaftliche Verfahren können die Ernähung auf Dauer nicht allein gewährleisten. Es gibt unterschiedliche Indoor Farming-Methoden, die zusammengenommen dieses Jahr, die einen weltweiten Marktwert für Obst und Gemüse von ungefähr 4 Milliarden US-Dollar ausmachen. Für das Jahr 2027 wird ein Wert von 8 Milliariden US-Doller prognostiziert.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR
Frau Dagmar Gold
Bierhäuslweg 9
83623 Dietramszell
Deutschland

fon ..: 08027 908 9928
web ..: http://www.deutsche-pfandverwertung.de
email : office@deutsche-pfandverwertung.de

Deutsche Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR ist als führender deutscher Dienstleister für die Verwertung von vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechten deutschlandweit tätig. Das Unternehmen wird von öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerern betrieben, die von Gesetzes wegen zur Durchführung einer Öffentlichen Versteigerung befugt sind. Wir bieten die einfache und schnelle Alternative zur Umsetzung der Forderungsrealisierung mittels der Pfandrechtsverwertung aller Art. Bei der Verwertung akquirieren wir auch international, um einen größtmöglichen Käuferkreis zu erreichen. Unsere Auftraggeber sind Kreditinstitute, Unternehmer, die öffentliche Hand, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Immobiliengesellschaften, Speditionen, Logistiker, Unternehmen, Erben und Privatpersonen.
Wir sind Gründungsmitglied des BvV e.V. – Bundesverband der öffentlich bestellten, vereidigten und besonders qualifizierten Versteigerer, Berlin.

Pressekontakt:

DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR
Frau Dagmar Gold
Bierhäuslweg 9
83623 Dietramszell

fon ..: 08027 908 9928
web ..: http://www.deutsche.pfandverwertung.de
email : dr.gold@deutsche-pfandverwertung.de