Der Tierrechtsorganisation ANINOVA hatte im Sommer 2024 erschreckendes Bildmaterial aus einem Schafstall in Bühlingen bei Asbach, Landkreis Neuwied (Rheinland-Pfalz) veröffentlich.
Versteckte Kameras filmten über Wochen, wie Schafe geschlagen, getreten und misshandelt wurden. Und mehr noch: Tiere wurden ohne Betäubung geschlachtet. „Die Bilder sorgten damals für bundesweites Aufsehen und auch mich haben die Aufnahmen sehr berührt“, erinnert sich Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA. Dem Betrieb lag keine Schlachtlizenz vor, zudem ist das betäubungslose Schlachten in Deutschland generell verboten. Die Tierrechtsorganisation hatte damals die Behörden informiert. Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Koblenz erlies nun das Amtsgericht Linz einen Strafbefehl gegen den Beschuldigten über 260 Tagessätze zu je 40 Euro (zusammen 10.040 Euro), zudem gilt der Schäfer damit als vorbestraft. Das Gericht sieht es als erwiesen an, das mehreren Tieren erheblich Leid und Schmerz zugefügt worden ist. „In dem meisten Fällen von Tierquälerei passiert einfach nichts, daher sind wir mit der Verurteilung zufrieden“, sagt Peifer. Mehr Informationen hier.
ANINOVA e.V. liegt Bildmaterial aus einem Schafstall in Bühlingen bei Asbach, Landkreis Neuwied (Rheinland-Pfalz) vor. Die Aufnahmen sind im Sommer 2024 entstanden und wurden unmittelbar nach der Erstellung der Öffentlichkeit und den Behörden zugänglich gemacht. Die Bilder sind mit versteckter Kamera entstanden und zeigen einen Schäfer, der immer wieder bewusst Tiere quält. So bekommen die Tiere Schläge ins Gesicht, sie werden immer wieder getreten, geworfen oder mit einer Eisenstange und einem Holzstab regelrecht verprügelt. „Ich habe selten einen Tierhalter gesehen, der so brutal Tiere misshandelt. Der Schäfer quält die Tiere teilweise komplett willkürlich“, so Peifer.
Der Hauptvorwurf war aber die illegale Schlachtung. Gleich mehrfach haben die versteckten Kameras gefilmt, wie Schafe ohne vorherige Betäubung geschlachtet worden sind. Dabei werden den Tieren die Hinterläufe fixiert und mehrere Männer knien und stellen sich auf die Tiere. Dann wird dem Schaf die Kehle aufgeschnitten, dies erfolgt ohne Betäubung. „Es müssen Höllenqualen sein. Ich glaube, es gibt nichts Schlimmeres, was einem Tier angetan werden kann“, so Peifer. Der Schäfer hat keine Zulassung zum Schlachten von Tieren, zudem ist das betäubungslose Schlachten von Tieren in Deutschland verboten (bzw. nur mit einer Ausnahmegenehmigung erlaubt, die dem Schäfer aber nicht vorliegt).
Die Tierrechtsorganisation ANINOVA hatte damals auch Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Koblenz erstattet (AZ 2080 Js 42276/24). Auf Grund der Ermittlungen wurde nun vom Amtsgericht Linz ein Strafbefehl gegen den Schäfer erlassen, dieses ist bereits rechtskräftig. Der Beschuldigte hat nach dem Strafbefehl wegen Tötung von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund in drei Fällen und wegen der durch Rohheit Wirbeltieren zugefügten erheblichen Schmerzen oder Leiden in vier weiteren Fällen 260 Tagessätze á 40,- EUR zu zahlen. Damit gilt der Schäfer als vorbestraft. „Immer wieder decken wir Tierquälerei auf, meist passiert aber einfach überhaupt nichts. Daher sind wir mit der Verurteilung zufrieden“, sagt Peifer.
ANINOVA weist darauf hin, dass auch in kleinen und regionalen Betrieben Tiere gequält werden. „Wir empfehlen die vegane Lebensweise, nur so kann Tierquälerei wirklich beendet werden“, so Peifer abschließend.
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Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
ANINOVA e.V. (vormals Deutsches Tierschutzbüro e.V.)
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
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fax ..: 02241-261549-1
web ..: http://www.aninova.org
email : Presse@aninova.org
Der Focus von ANINOVA e.V. liegt in den Bereichen Massentierhaltung und Pelz. Die Tierrechtsorganisation zeigt mit Aufdeckungen und Undercover Recherchen auf, wie sogenannte Nutztiere in Deutschland gehalten werden. Weitere Informationen unter www.aninova.org
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2022 veröffentlichte die Tierrechtsorganisation ANINOVA (damals noch unter dem Namen Deutsches Tierschutzbüro) erschreckendes Bildmaterial aus einem Betrieb in Hessisch Oldendorf (Landkreis Hameln-Pyrmont, Niedersachsen). Das Bildmaterial zeigte, dass kranke und verletzte Tiere nicht behandelt worden sind. Die Bilder lösten einen bundesweiten Skandal aus und führten zu einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Hameln. Das Gericht verurteilt den Landwirt zu 160 Tagessätzen à 230 Euro (36.800 Euro), er gilt damit als vorbestraft. Zudem muss er die Verfahrenskosten von ca. 15.000 Euro zahlen. Zusätzlich kam es zu einer weiteren Verurteilung, denn der Landwirt wurde auch vom zuständigen Veterinäramt in Hameln angezeigt. Das Amtsgericht Hameln verurteilte den Landwirt zu neun Monaten auf Bewährung und zur Zahlung der Gerichtskosten von rund 50.000 Euro. „Wir sind zufrieden mit dem Urteil und würden uns wünschen, dass auch andere Gerichte so konsequent durchgreifen würden“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA e.V. Das Veterinäramt hat zudem ein Tierhalteverbot ausgesprochen, wogegen der Landwirt aber juristisch vorgegangen ist. Westfleisch und auch die Initiative Tierwohl hatten die Zusammenarbeit mit dem Schweinemäster auf Grund der Bilder beendet. Weitere Informationen
Im Sommer 2023 veröffentliche ANINOVA e.V. (damals noch unter dem Vereinsnamen Deutsches Tierschutzbüro) erschreckendes Bildmaterial aus einem Schweinemastbetrieb in Rees, Kreis Kleve (NRW). Die Videoaufnahmen, die teilweise mit versteckter Kamera entstanden sind, zeigten kranke, verletzte und blutende Schweine. Den Tieren wurde nicht geholfen. Der Hauptvorwurf war allerdings, dass der Landwirt bewusst Schweine in einen Zwischengang ohne Futter und Wasser gesperrt hatte. „Die Tiere sind dort qualvoll verhungert und verdurstet. Das war offenbar günstiger, als die Schweine tierärztlich behandeln zu lassen“, empört sich Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom ANINOVA. Damals hatte die Tierrechtsorganisation auch Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Kleve (AZ 303 Js 491/22) erstattet, diese hat u.a. auf Grund der Videoaufnahmen einen Strafbefehl erlassen. Das Amtsgericht Emmerich verurteilte den Schweinemäster, der bis zu der Veröffentlichung der Videoaufnahmen an Tönnies geliefert hatte, zu sechs Monaten auf Bewährung. „Wir sind zufrieden mit der Verurteilung, auch wenn wir uns eine höhere Strafe gewünscht hätten“, so Peifer. Mehr Informationen
Die Bilder zeigen, wie brutal die Mitarbeitenden mit den Schweinen umgegangen sind. Sie schlugen, traten und misshandelten die Tiere . Auch zeigten die versteckten Aufnahmen, die der Tierrechtsorganisation zugespielt worden sind, dass teilweise die Betäubung bei der Schlachtung unzureichend war. In dem Betrieb wurden primär „Bio-Tiere“ geschlachtet, zu den Abnehmern zählte auch die Bio-Company in Berlin. Die Bio-Kette hatte die Zusammenarbeit beendet. Der Betreiber des Schlachthofs, die Firma Färber, hat nach Bekanntwerden der Vorwürfe den Schlachthof geschlossen und die Mitarbeitenden entlassen. „Bis heute ist der Schlachthof dicht und das ist auch gut so“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA. Eine Strafanzeige der Tierrechtsorganisation führte jetzt dazu, dass zwei Mitarbeitende vom Amtsgericht Neuruppin wegen Tierquälerei verurteilt worden sind. Das Gericht verhängte einmal 80 Tagessätze und einmal 90 Tagessätze. ANINOVA hätte sich zwar höhere Strafen gewünscht, dennoch sieht die Organisation in der Verurteilung einen Teilerfolg. Weitere Informationen 
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