Tag Archives: Behandlungsfehler

Uncategorized

Rechtsbeistand bei Behandlungsfehlern: NÄTHER I KRÜGER I PARTNER an der Seite geschädigter Patienten

Behandlungsfehler? Wir kämpfen für Ihr Recht! NÄTHER I KRÜGER I PARTNER – Ihre erfahrene Kanzlei für Medizinrecht und Geburtsschäden. Deutschlandweit. Empathisch. Durchsetzungsstark.

Behandlungsfehler bei Operationen sind keine Seltenheit, allein in Deutschland wurden in rund jedem fünften Fall medizinische Fehler begangen, die oft mit schweren Schäden am Patienten einhergingen. In solchen Fällen ist nicht nur die mentale Belastung extrem hoch, sondern auch die finanzielle. Um finanziell für Erleichterung zu sorgen, gibt es Anwaltskanzleien, die sich für Patienten und deren Familien einsetzen.

Eine dieser Kanzleien ist NÄTHER I KRÜGER I PARTNER. Die Kanzlei betreut geschädigte Patienten deutschlandweit bei allen medizinischen Behandlungsfehlern und hat sich dabei insbesondere auf Geburtsschäden spezialisiert. Sie ist ausschließlich auf Patientenseite tätig und arbeitet eng mit Mandanten zusammen, um die besten gerichtlichen oder außergerichtlichen Ergebnisse zu erzielen. Hinter dem Team von NÄTHER I KRÜGER I PARTNER stehen die beiden Fachanwälte für Medizinrecht Axel Näther und Caterina Krüger. Beide Anwälte verfügen über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Bereich Medizinrecht. Die Kanzlei ist bereits mehrfach ausgezeichnet worden.

Zu den Mandanten der Kanzlei zählen in erster Linie geburtsgeschädigte Kinder, Jugendliche und deren Eltern. Zu den häufigen Fehlern bei Geburten gehören unter anderem ein nicht erkannter Sauerstoffmangel, ein zu spät durchgeführter Kaiserschnitt, die nicht richtige Reanimation des Neugeborenen, nicht erkannte Schwangerschaftsrisiken wie Diabetes oder Neugeborene. Sollten diese Komplikationen zu gesundheitlichen Konsequenzen führen, können Eltern für sie eine Kompensation einfordern.

Zudem werden auch Patienten, die durch chirurgische, orthopädische, neurochirurgische oder gynäkologische Eingriffe massiv geschädigt wurden, vertreten. Zu den Systemfehlern in Kliniken zählen zum Beispiel eine unvollständige Operationsvorbereitung, die falsche Operationsmethode, verspätete Reaktionen, fehlende Befunderhebungen oder eine fehlende technische Ausstattung.

Bei NÄTHER I KRÜGER I PARTNER finden auch Kranken- oder Pflegekassen und sonstige Sozialversicherungsträger Unterstützung in Regressverfahren. Ärzte, Krankenhäuser und deren Versicherer gehören nicht zu den Mandanten der Kanzlei, um Interessenkonflikte von vornherein auszuschließen.

Die Zusammenarbeit mit der Kanzlei verläuft in den folgenden Schritten: Im ersten Schritt werden alle notwendigen Unterlagen von Kliniken, Ärzten und Therapeuten zusammengetragen und ausgewertet. Im nächsten Schritt wird untersucht, welche Fehler bei der Behandlung unterlaufen sind und wie sich diese auf den Patienten ausgewirkt haben. In einigen Fällen werden dabei medizinische Gutachter zu Rate gezogen, die den Fall objektiv begutachten.

NÄTHER I KRÜGER I PARTNER verfügt über ein breites Netzwerk von kompetenten Gutachtern, mit denen die Kanzlei schon seit Jahren zusammenarbeitet. Im letzten Schritt wird, nach der Auswertung, das weitere Vorgehen geklärt. Die Kanzlei gibt geschädigten Patienten einen Überblick über die Höhe der Ansprüche und berät, wie diese durchgesetzt werden können. Im besten Fall wird eine Übereinkunft außergerichtlich erreicht. Sollte dies nicht möglich sein, erhebt die Kanzlei Klage und vertritt ihre Mandanten vor Gericht. Anfallende Kosten und zu erwartende Ergebnisse werden immer zu Beginn der Zusammenarbeit vermittelt. Bei Finanzierungsproblemen ohne Rechtsschutzversicherung können Prozessfinanzierer eingebunden werden.

Die Anwaltskanzlei legt bei allen Beratungsgesprächen besonderen Wert auf Transparenz und Empathie. NÄTHER I KRÜGER I PARTNER setzt sich mit ihrer langjährigen Kompetenz für geschädigte Patienten von Behandlungsfehlern ein, um diese vor Gericht oder außergerichtlich zu vertreten.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

NÄTHER I KRÜGER I PARTNER
Herr Axel Näther
Rheinallee 27
53173 Bonn
Deutschland

fon ..: +49 228 – 227 446-0
web ..: https://naetherkrueger.de/
email : mail@naetherkrueger.de

Pressekontakt:

NÄTHER I KRÜGER I PARTNER
Herr Axel Näther
Rheinallee 27
53173 Bonn

fon ..: +49 228 – 227 446-0
web ..: https://naetherkrueger.de/
email : mail@naetherkrueger.de

Uncategorized

Medizinisches Melderegister: Aus Fehlern lernen ohne anzuprangern

Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) begrüßt unter bestimmten Bedingungen die Einrichtung eines Melderegisters für Behandlungsfehler

BildBonn, 05.09.2024 – Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion Tino Sorge forderte kürzlich die Einrichtung eines anonymen Melderegisters für besonders schwere Behandlungsfehler. Der drittgrößte deutsche Psychotherapeutenverband DPNW begrüßt diese Initiative unter bestimmten Voraussetzungen.

Der DPNW-Vorstandsvorsitzende Dieter Adler meint: „Es sollte ein Register nicht nur für besonders schwere Behandlungsfehler geben, sondern für alle Kunstfehler. Zielsetzung sollte dabei sein, Ursachen von Kunstfehlern zu ergründen, um sie in Zukunft zu vermeiden. Es geht nicht darum, „Täter“ zu ermitteln, sondern um eine rein wissenschaftliche Aufarbeitung. Auch eine Amnestie im Vor- oder Nachhinein darf nicht Thema dieses Registers sein.“

Adler kommentiert weiter: „Wir haben das bereits 2021 vorgeschlagen und würden das auch für Psychotherapeuten, Hebammen, Physiotherapeuten, kurz, alle Behandler empfehlen. Es gibt nur einige Hürden, die ernst genommen werden sollten.“

Das DPNW zeigt sich überzeugt, dass ein rein wissenschaftlich geführter Diskurs schwerer Behandlungsfehler allen medizinischen Behandlern helfen kann. Um das zu gewährleisten, müssten aber bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Adler erläutert: „Ärzte und Psychotherapeuten müssen in einem solchen Forum unumkehrbar geschützt werden. Es sollte einen klaren Schutz vor Strafverfolgung, disziplinarischen Strafen oder Schadensersatzforderungen geben, dem Behandler vertrauen können. Hierfür ist eine Verankerung entsprechender Vorschriften im Strafrecht, im Zivilrecht und im Berufsrecht notwendig. Andernfalls wird niemand an dem Verfahren teilnehmen.“

Vorbild einer solchen Datenbank könnten die Prozessabläufe nach Flugzeug- oder Schiffsunglücken sein, so das DPNW. Damit das angedachte Melderegister nicht zu einem mittelalterlichen Verbalpranger werde, sei es zudem notwendig, so das DPNW, dass die Diskussionen von professionellen Fachleuten moderiert werden. Dafür sei ein entsprechendes Budget im Gesundheitshaushalt vorzusehen.

Außerdem dürften sich nur medizinische Behandler einbringen, damit die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit echten Fehlern sichergestellt sei. Eine Überprüfung der Forenteilnehmer sei im Vorhinein zu tätigen. Die rein fehlerorientierte Analyse solle zudem dadurch gewährleistet werden, dass nur geschultes Personal die Fehleranalyse vornehmen dürfe (analog der Aufarbeitung von Flug- und Schiffsunglücken).

Adler berichtet, dass sein Verband über die Schaffung einer solchen Datenbank für Psychotherapeuten bereits selbst nachgedacht habe, dies aber aus finanziellen Gründen bisher nicht umsetzte.

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk Psychotherapie“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.400 Mitglieder und 13.000 Abonnenten seines Freitagsnewsletters. Damit ist das DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner. Mehr unter: www.dpnw.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk – DPNW
Herr Dieter Adler
Karmeliterstraße 1c
53229 Bonn
Deutschland

fon ..: 0228-7638203-0
web ..: http://dpnw.de
email : pr@dpnw.info

Pressekontakt:

Hanfeld PR
Herr Ulrich Hanfeld
Ubierstraße 78
53173 Bonn

fon ..: 01751819772
web ..: http://www.hanfeld-pr.de#
email : mail@hanfeld-pr.de