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Wie die Politik die Industrie vergrault und Deutschland ins Abseits lenkt

Nach 10 Jahren würde es Deutschland guttun, zu einer sozialen Marktwirtschaft zurückzukehren. Grundlage wäre eine soziale, vertrauensvolle, konservative, liberale Wirtschaftspolitik.

BildDie soziale Marktwirtschaft basiert auf einer wettbewerbsfähigen Industrie. Ohne eine erfolgreiche mittelständische Industrie fehlt es dem Sozialstaat zukünftig an Steuereinnahmen. Notwendig ist eine konservative, verlässliche bürgernahe Regierung mit Sachverstand, die Leistungs- und Verantwortungsbereitschaft fördert und goutiert. Eine Politik, die sich nicht selbst bereichert und ihre Macht schützt, sondern die Zukunft unseres Landes vor Augen hat.

Nach 30 Jahren in der Industrie mache ich mir Sorgen um die Zukunft unserer Kinder und die unserer Gesellschaft. 

Die Pro-Kopf Schulden sind auf über EUR 30k gewachsen – bei Ø 25k Jahres-Netto-Gehalts in Vollzeit. Die Kluft wächst, ebenso wie Inflation und Abwanderung – letztere liegen eng beieinander. Inflation ist für produzierende Firmen unerträglich. Mehrschichtbetriebe können Gehälter nicht schnell genug anpassen und verlieren die Loyalität ihrer Mitarbeiter. Die Bürokratie durch die Öffentliche Hand wächst durch 6-7 Mio. oft unproduktive Mitarbeiter. Sie denkt links – klar, sie lebt vom „Staat“. Deutschland war früher „gehasst“ – wegen seiner wirtschaftlichen Stärke. Und deshalb gefürchtet und geachtet – die ganze EU profitiert(e). Ohne ein starkes Deutschland verliert die gesamte EU, vor allem politisch. Vor langer Zeit wurde die Hälfte des gesamten deutschen BIP von produzierenden Unternehmen erwirtschaftet. Heute rechnet sich die Politik diese Zahl schön, denn sie hat die Primärproduktion (Agra und teilweise das Handwerk) mit eingerechnet. Dennoch liegt der Anteil heute nur noch bei 22% und war in zwei Jahrzehnten nur deshalb so stabil, weil es den Deutschen Mittelstand gibt. Dank Schuldenunion haften die Bürger auch für die Renten der hochdefizitären EU-Länder. Unsere Deindustrialisierung hat mit Frau Merkel Fahrt aufgenommen, alle volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen wurden unter ihr schlechter (Bildung, Familie, Infrastruktur, uvm.). 

Ohne die Herstellung von Gütern ist eine Volkswirtschaft am Ende. Dienstleistung, Handel, Behörden oder auch die Forschung, wofür? 

10 JAHRE MERKEL & 2 JAHRE AMPEL SIND GENUG

Es wird höchste Zeit für den Reset! Patriotisch, liberal und konservativ sind Schimpfwörter und gelten als „rechts“. Die Ampel ist geballte Inkompetenz, die CDU ist Klientenpartei – über 100.000 Steuerberater sind Teil des Systems und meist CDU-Mitglied. Inzwischen haben alle „Parteien“ ein gemeinsames Interesse, sie eint, dass sie die eher rechte AfD um deren Stimmen willen diskreditieren – durch Populismus und gelenkte ideologische, paternalistische Meinungsmache. Es ist in Deutschlands Demokratie gefährlich geworden, sich objektiv zu den sozialliberalen Seiten des AfD Programms zu äußern – mit der Ampel mehr denn je. Hinzu kommt eine zukünftige Zersplitterung der Parteienlandschaft, neben Wagenknecht und Werteunion strebt eine türkische Partei ins Parlament. 

Ist Industrie weg, bleibt sie weg – andere Regierungen (China, USA) haben das verstanden. Seit Frau Merkel hören Familienunternehmer leere Reformversprechen. Spätestens mit ihrer 2. Legislatur war klar, dass sie nur unseren Wohlstand verwalten würde, keine Strategie verfolgt, leider auch keinen ökonomischen Sachverstand besitzt. Nicht nur Miele, Viessmann oder auch Stihl – sehr viele Familienunternehmen verlagern Investitionen zunehmend häufig nach USA und Asien – nur raus aus der EU. Und bauen in Deutschland still und leise Mitarbeiter ab. 

Bis vor 10 Jahren haben internationale Personalberater für Amerikaner, Japaner und Südkoreaner deutsche Ingenieure angeworben. Heute suchen dieselben Personalberater für deutsche Familienunternehmen in Asien und USA. Der Welt ist klar geworden, dass Deutschland kaum mehr Erfinder ausbildet. Aus einem Land der Denker ist ein Land der Verwalter geworden. „Berufung“ ist selten, die Leistungs- und Verantwortungsbereitschaft fokussiert sich nur noch auf die private Lebenssituation. Schlechte politische Vorbilder und die öffentlich vorgeführte Umverteilung auf Basis immer höherer Schulden sind nachvollziehbar Gründe. Ausnahmen bestätigen die Regel.

NUR NOCH 15 MILLIONEN NETTO-STEUERZAHLER 

Unser aktuelles Pro-Kopf-Steueraufkommen gehört zu den höchsten der Welt. Jedoch sind von 83 Millionen Einwohnern nur 53%, d.h. 44 Millionen, berufstätig. Aufgrund vieler niedriger Einkommen sind 27 Millionen davon Steuerzahler, d.h. 33% der Bevölkerung halten durch ihre Steuern das Land am Laufen. Da die beim Staat beschäftigten Beamten und Angestellten (Polizei, Schulen, Bundeswehr, Stiftungen, Institute, Hochschulen usw.) auch von Steuern bezahlt werden, müssen sie abgezogen werden. Es bleiben ca. 15 Millionen echte Netto-Steuerzahler (18%). 

Rechnung: Staatsquote in 2020: 44%, 44% von 27 Mio. ergibt 11,88 Mio., 27 minus 11,88 Mio. ergibt 15,12 Mio. Die Rechnung erhebt keinen Anspruch auf absolute Richtigkeit, vielleicht sind es schon 14 oder noch 16 Mio.

Unter den Lockdowns hatte besonders der private Sektor (Produktion, Handwerk, Handel, Dienstleister) zu leiden. Diese Einkommen sind nicht staatlich garantiert, sondern benötigt Umsatz und Gewinn. Die privaten Steuerzahler, Vermögende, unsere Kinder, sind akut bedroht, weil vielfach belastet:

* 18% der Bürger finanzieren den Sozialstaat, d.h. 6-7 Mio. Angestellte der öffentli-chen Hand inkl. 800 Stiftungen und 500 Institutionen sowie NGOs inkl. Renten,
* 40 Mio. Haushalte bezahlen fast EUR 9 Mrd. Zwangsabgabe an die Öffentlich-Rechtlichen Meinungsmacher mit über 100 Sendern inkl. deren Renten, und
* die 18% sind im Krisenfall von Einkommens- und Arbeitsplatzverlust bedroht.

Die beim und durch den Staat Beschäftigten sind sehr eingeschränkt betroffen. Ihre Einkommen sind „sicher“, ihre Jobs sind es auch. Ein Pensionär oder Rentner, der aus dem Staatsdienst in Ruhestand geht, erhält im Durchschnitt das 2-3-fache an Rente. Hierzu zählen auch Berufspolitiker und Angestellte der vom Staat finanzierten NGO’s.

110.000 Beschäftigte bei den Arbeitsagenturen haben zuletzt insgesamt 102.000 Arbeitslose vermittelt, d.h. ein einziger Mitarbeiter in der Arbeitsagentur schafft es nicht einmal, einen Arbeitslosen pro Jahr in eine Beschäftigung zu vermitteln. Die Kosten der Behörde inkl. deren Renten trägt der Bürger.  

Die Ampel-Regierung nimmt inzwischen EUR 1.43 Billionen an Abgaben und Versi-cherungen – ein Drittel der gesamten Wertschöpfung unseres Landes. Die verbliebenen 15 Mio. Nettosteuerzahler finanzieren Staat und EU. Diese Bürger stehen nicht nur für Arbeitslosen- und Bürgergeld gerade, sondern sie bezahlen die Administration der über 100 gesetzlicher Krankenkassen und schon an dritter Stelle (vor Bildung, Verkehr, Sicherheit) die öffentliche Verwaltung in Politik, Beamtentum und Öffentlicher Hand. Hier finanzieren sie Stiftungen, Institute und Hochschulen, NGOs, Wirtschaftsweise und TV-präsente Besserwisser. Auch für all deren Renten haften nur noch 18% aller Bürger – das sichere Potential der rechten Parteien. Die 34 Mrd. Euro Entwicklungsprojekte inkl. der für die Atommächte Indien und China nicht zu vergessen.

Wer gerne abendliche Talkrunden schaut, kann leicht erkennen, welche Ziele die einzelnen Gäste verfolgen. Die meisten Teilnehmer sind Steuergeldempfänger, sehr häufig sind sogar alle Nettoempfänger. 

DIE SOZIALE MARKTWIRTSCHAFT IST OHNE INDUSTRIE AM ENDE 

Die Wirtschaft flieht aus Deutschland. Kennzahlen verdeutlichen die aktuelle Situation. So investierten Wirtschaftsunternehmen im vergangenen Jahr nur noch 11 Mrd. $ in Deutschland, während aus Deutschland 142,8 Mrd. $ ins Ausland abflossen.  

Industriekunden stöhnen ob der Bürokratie durch Behörden, Gesetze, Richtlinien und Programme: Gewerbeaufsicht, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, Unfallschutz, Gewässerschutz, Umweltschutz, Bafa, Sicherheit, Naturschutz, BMU. Dazu kommen Inspektionen, Prüfungen und Zertifizierungen durch TÜV & Co.

Werksleiter beschweren sich, dass oft mehrere Behörden für dieselben Themen zu-ständig sind – sie wollen beschäftigt werden. Die Staatsangestellten entwerfen im Monatstakt neue Formulare, fallen durch „Krankheit“ aus oder verschleppen Prozesse wg. fehlender Sympathie oder Inkompetenz. Kompetenzstreit und sehr viele Ausfälle plus Freizeit der unkündbaren Angestellten verzögern notwendige Investitionen oft über Jahre. So kann die Industrie nicht auf Trends reagieren. 

Hinzu kommen hohe Gehaltsforderungen „neuer“ Facharbeiter durch die steigende Inflation. Mehrschichtbetriebe haben aufgrund dessen und der Inflation sehr viele Konflikte in der Belegschaft auszugleichen. Angetrieben durch öffentlich präsente Streiks und unseriöse Forderungen, ob Verdi oder GDL, wachsen Unzufriedenheit und soziale Spannungen.

NEGATIV-, NULLZINS UND INFLATION FINANZIEREN DIE EU

Zuletzt haben nur die Wiedervereinigung und Wolfgang Clements Reformen unter Gerhard Schöder zu Realwachstum geführt, nicht der Euro. Die Schuldentransfers in hoch verschuldete EU-Südstaaten inkl. der „Bankenrettung“ haben in den wenigen starken Ländern zu Negativzinsen und kollektiver Inflation geführt. Und Deutschland zugleich relativ ärmer gemacht. 

Helmut Kohls Leistung ist in unserer Geschichte ist unvergleichlich, aber: Deutschlands Sparer erhalten seit der Finanzkrise keine Zinsen auf ihre Auslandsvermögen. Hätten die Bürger sowie private Unternehmen Zinsen auf deren Sparguthaben erhalten, hätte Deutschland allein im Kalenderjahr 2018 ca. 700 Milliarden Euro mehr für den Konsum von Auslandsgütern zur Verfügung gehabt. Herrn Steinbrück sei Dank, kam der Rückgang unseres BIPs zum Erliegen. Negativ- und Nullzins plus Inflation finanzieren seit der Finanzkrise die EU auf Kosten der deutschen Sparer.

Die Flut des Geldes hat zu einer verzerrten Schuldenverantwortung geführt – auf Kosten von Deutschland. Auch wenn Helmut Kohl und François Mitterrand mit Michail Gorbatschow eine Glanzleistung zur Befriedung der EU geschafft haben, die inneren Konflikte nehmen zu. 

KEIN POLITIKER WEISS, WIE WOHLSTAND ENTSTEHT 

Die Bezüge eines Berufspolitikers erhöhen sich um seine „Amtsausstattung“, d.h. er oder sie erhält weitere bis zu EUR 100.000 netto für Geld- und Sachleistungen seines Amts. Die Entscheider der jetzigen Ampel sind inklusive Kanzler geballte Inkompetenz. Ämter werden nach Loyalität besetzt. Keiner haftet für seine Fehlentscheidungen. Nur 7% der Mitglieder des Bundestags haben jemals zum Netto-Steueraufkommen beigetragen. 

Heute ist das lebenslange Berufspolitikertum üblich, wenn überhaupt eine Ausbildung geht es über Partei, NGO bzw. Parlamentarierassistenz direkt in die Politik. Wo das Geld herkommt, ist den meisten Politikern fremd: Laut Frau Baerbock hat sie 25.000 Euro Weihnachtsgeld „von ihrer Partei“ bekommen, Herr Habeck meint, Bäcker müssten wegen der hohen Energiekosten nur aufhören zu produzieren!

_Was also soll man anderes erwarten als diese Politik. _

Seit Frau Merkel leben wir in einem links-sozial geprägten Staat – die wirtschaftsfreundliche soziale Marktwirtschaft ist in weite Ferne gerückt. Dank der Grünen Ideologie ist vielfach bereits die Planwirtschaft nahe. Bürokratie und Formalismus haben dank der EU neue Höhen erreicht. Kaum ein Politiker der Ampel hat gelernt (oder gar beigetragen) wie Werte, Vermögen und Wohlstand entstehen. Alle Macht dem Gelddrucken! Steigende „Wachstumsgrafiken“ zeigen aufgrund des Geldwertverfalls ein trügerisches Bild. Ohne Wissen um Volks- und Betriebswirtschaft geht jedes Land zugrunde.

Insbesondere die KMUs, die kleinen und mittelständischen Betriebe, sind im Fokus der Regierung. Internationale Firmen sind für die Finanzbeamten schlecht greifbar, kompliziert, aufwändig, zeitintensiv. Die großen Unternehmen unterhalten Steuer- und Wirtschaftsprüfer und haben es leicht, Investitionen und Gewinne zu „verschieben“. Insbesondere die internationalen Industrieunternehmen haben häufig einen Exportanteil von bis zu 80%. Kleinunternehmen haben diese Chancen nicht. Im Gegenteil: mit 10 Mitarbeitern haben KMUs oft 10 unterschiedliche Krankenkassen zu befriedigen, die nach jeweils völlig unterschiedlichen „Regeln“ arbeiten. Digital ist bis heute keine Behörde, höchsten parallel. Selbstständige Kleinunternehmer erhalten außerdem keine Rente, kein Arbeitslosengeld und sie unterliegen extremer Kontrolle. Hinzu kommt, dass Kleinunternehmen häufig jedes Jahr eine Steuerprüfung zu begleiten haben. Viele Unternehmer gehen auch mit leichtem Fieber ins Büro, es geht nicht anders. Familienunternehmen versuchten auch in Krisenzeiten keine Mitarbeiter zu entlassen. 

Setzt sich diese Politik fort, ändert sich die Gesellschaft. Die hohe Zunahme an Insolvenzanmeldungen sprechen eine deutliche Sprache. Noch belastender für unsere Volkswirtschaft aber sind die im Gegenzug ausbleibenden Neugründungen, die auf einem Tiefstand seit Entstehung der Bundesrepublik Deutschland sind.

IN 10 JAHREN EUR 2 BILLIONEN FÜR UMVERTEILUNG

Leistung zählt nicht mehr, Vermögen wird verteufelt. Legt man die Wertschöpfung eines Kleinunternehmens mit 10-20 Mitarbeitern zugrunde, so nimmt sich der Staat risikolos bis zu 70% des Umsatzes, da jeder Euro mehrfach versteuert wird. Bis das Stück Butter auf dem Teller eines Mitarbeiters liegt oder 1l Sprit den Tank füllt, geht 2/3 der Wertschöpfung der Firma an den Staat, d.h. er kann weder in Innovation noch in Wachstum investiert werden. 

Die meisten mittelständischen Unternehmer bezahlen gerne Steuern – wenn sie etwas dafür bekommen. Diese positive Grundeinstellung hat sich jedoch dramatisch verschlechtert. Nicht nur im Handwerk oder der Gastronomie, auch der produzierende Mittelstand hat kaum mehr Lust. Dumm nur für unsere Kinder, dass sich mit der Ampel-Politik nun auch viele Industriefamilien leise abwenden. 

Bildung, Wettbewerb, Chancen und mehr Vertrauen wären Garanten für eine gute Zukunft unserer Kinder und Enkel. Gleichmacherei ist das Gegenteil. Zudem notwendig wäre eine deutliche Reduzierung der Bürokratie sowie wettbewerbsfähige Steuern. Man sollte meinen, das sei zu schaffen.

_Frankenthal, 26.2.2024: Der Autor ist Unternehmer im Umfeld der Personalbeschaffung für die Industrie. Im Executive Search sucht er mit seiner Personalberatung nach Fach- und Führungskräften._

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

HSH+S Management- und Personalberatung GmbH
Frau Hanna Star
Siebenpfeifferstr. 1
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email : meet@hshs.net

Seit 1994 unterstützt die HSH+S Personalberatung die Industrie mit Fokus auf die professionelle Personalsuche. Im Executive-Search finden, prüfen und gewinnen die HSH+S Personalberater mittels der vertraulichen persönlichen Direktansprache (Headhunting) Talente und Leistungsträger.

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Einvernehmliches Sexting junger Menschen nicht kriminalisieren

Das Bundeskabinett berät heute, am Mittwoch, 7. Februar über einen Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz zur Änderung des Strafgesetzbuches hinsichtlich des einvernehmlichen Sextings.

BildWenn junge Menschen ihre ersten sexuellen Erfahrungen machen, sind heute häufig auch digitale Medien im Spiel: Freizügige Fotos werden mit dem Smartphone aufgenommen und verschickt.

In diesem Kontext berät das Bundeskabinett heute, am Mittwoch, 7. Februar über einen Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz zur Änderung des Strafgesetzbuches hinsichtlich des einvernehmlichen Sextings. Das Versenden und Empfangen von sexuellen Darstellungen entspricht der altersgemäßen Entwicklung junger Menschen und soll daher künftig nicht mehr unter Strafe stehen. Durch Anpassungen des Strafmaßes in Paragraph 184b StGB soll erreicht werden, dass Verfahrenseinstellungen wieder ermöglicht werden. Damit reagiert die Bundesregierung auf die Intention des Kinderrechteausschuss der Vereinten Nationen, der mit der 25. Allgemeinen Bemerkung die Vertragsstaaten im März 2021 aufgefordert hat, „von Kindern selbst erstelltes Material mit sexuellem Inhalt, das sie besitzen oder freiwillig teilen und das ausschließlich für ihren eigenen privaten Gebrauch bestimmt ist, nicht zu kriminalisieren“ (1).

Ausdrücklich nicht betroffen von der Änderung des § 184b ist die Verbreitung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen, die illegal bleibt und weiterhin mit einem hohen Strafmaß belegt ist.

„Aus kinderrechtlicher Perspektive ist die Novellierung des Strafrechts zu begrüßen“, sagt Üwen Ergün vom KRF (KinderRechteForum), Sprecher des Netzwerks Kinderrechte Deutschland. „Wir setzen uns dafür ein, dass die Rechte von Kindern auch im digitalen Umfeld geachtet werden. Dazu gehört heute ein selbstverständlicher und verantwortungsbewusster Umgang mit Medien, der durch Aufklärung und Kompetenzvermittlung in den Bildungseinrichtungen unterstützt werden muss.“

Laut den Studien des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Süd-West besitzen knapp die Hälfte der sechs- bis 13-jährigen Kinder (45 Prozent der Jungen, 43 Prozent der Mädchen) (2) sowie fast alle Jugendlichen (96 Prozent) zwischen zwölf und 19 Jahren ein Smartphone (3). Für Kinder und Jugendliche ist die Nutzung von Medien und digitalen Angeboten ein selbstverständlicher Teil ihrer Alltagsgestaltung, dazu gehört auch die selbstständige Entwicklung der eigenen sexuellen Orientierung.

Das Netzwerk Kinderrechte ist ein Zusammenschluss auf Bundesebene von 109 kinderrechtlich engagierten Organisationen und Verbänden. Das Netzwerk setzt sich für die Umsetzung und Bekanntmachung der UN-Kinderrechtskonvention sowie für die Stärkung des zivilgesellschaftlichen Netzwerks ein.

Weitere Informationen unter: https://netzwerk-kinderrechte.de/ 

Weiterführende Informationen – Stellungnahme der Stiftung Digitale Chancen zur Strafrechtsreform: https://kinderrechte.digital/transfer/assets/9339.pdf

Quellen:
(1) https://kinderrechte.digital/hintergrund/index.cfm/topic.280/key.1738, Kap. XII Besondere Schutzmaßnahmen, Abs. 118

(2) Feierabend, Sabine et al. (2023): KIM-Studie 2022. Kindheit, Internet, Medien. Basisuntersuchung zum Medienumgang 6- bis13-Jähriger. Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest. https://www.mpfs.de/fileadmin/files/Studien/KIM/2022/KIM-Studie2022_website_final.pdf Abruf am 28.12.2023

(3) Feierabend, Sabine et al. (2023): JIM-Studie 2023. Jugend, Information, Medien. Basisuntersuchung zum Medienumgang 12- bis19-Jähriger. Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest. https://www.mpfs.de/fileadmin/files/Studien/JIM/2022/JIM_2023_web_final_kor.pdf Abruf am 28.12.2023

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.
Frau Jutta Croll
Steinstr. 13
10119 Berlin
Deutschland

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email : info@netzwerk-kinderrechte.de

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Zitelmann bei Agri Terra Paraguay

Dr. Dr. Rainer Zitelmann hat dieses Jahr wieder Paraguay besucht und stellte dabei sein neues Buch „Die 10 Irrtümer der Anti-Kapitalisten_“ vor

BildDer renommierte Autor Dr. Rainer Zitelmann hat in diesem Jahr wieder die Agri Terra Gruppe in Paraguay besucht, wie bereits im Vorjahr. Der Berliner Historiker stellte dabei sein neues Buch ,Die 10 Irrtümer der Anti-Kapitalisten‘ vor, welches nun auch in spanischer Sprache erhältlich ist. Wie auch im Vorjahr, organisierte die Agri Terra Gruppe ein Mittagessen, gefolgt von Rainer Zitelmanns Vortrag vor einem illustren Kreis von Gästen aus der paraguayischen Wirtschaft und Politik.

„Ich bin ein großer Fan von Dr. Zitelmann und habe viele seiner Bücher gelesen“, so Carsten Pfau, Gründer und Geschäftsführer der Agri Terra. „Gerne haben wir dieses Event organisiert, das wieder sehr gut besucht war. Den Gästen hat der Vortrag jedenfalls sehr gefallen“, erklärt Pfau weiter.

Im konservativen Paraguay findet Zitelmann offene Ohren für seine Vorträge und seine Bücher, die sich für freie Marktwirtschaft und eine kapitalistische Gesellschaftsstruktur aussprechen. Wie auch im Vorjahr, war das exklusiv angemietete Nobel-Restaurant im Herzens Asuncións gesteckt voll, hochrangige Vertreter aus Politik und Wirtschaft gaben sich ein Stelldichein. 

„Freie Marktwirtschaft ist der Schlüssel zu Erfolg und Wohlstand, das zeigt Dr. Zitelmann in seiner unnachahmlichen Weise in seinen Büchern sehr gekonnt auf“, so Carsten Pfau, dessen Firmengruppe inzwischen als südamerikanisches Powerhouse angesehen wird. Pfau selber hatte einst in den Neunzigern Deutschland den Rücken gekehrt und war mit nur sehr bescheidenen Mitteln nach Paraguay ausgewandert. Er hat es dort inzwischen zu beachtlichem Wohlstand gebracht. „Mir gefällt der Ansatz des Historikers“, so der deutsch-paraguayische Unternehmer, „hier werden schlicht historische Tatsachen wiedergegeben und analysiert, es geht nicht um Ideologie, sondern um Tatsachen“, schwärmt Pfau über Zitelmanns Bücher. Carsten Pfaus bekannte Fernsehsendung Libres para Elegir widmete dem Besuch von Rainer Zitelmann ein eigenes Segment.

Auch der frisch gewählte argentinische Präsident Javier Milei – vor zwei Jahren noch Teil von Pfaus Fernsehsendung – ist ein Fan von Rainer Zitelmann. „Carsten (Pfau) hatte Herrn Milei mein Buch ,Kapitalismus ist nicht das Problem, sondern die Lösung‘ geschenkt, und wie er selber in einem Interview sagte, hatte er es mit großem Interesse gelesen“, sagte Zitelmann im Rahmen seines Vortrags in Asunción. 

In Paraguay hofft man indes, dass der deutsche Autor im kommenden Jahr erneut Asunción besuchen wird. 

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Agri Terra Gruppe
Herr Carsten Pfau
Cruz del Defensor 1302
001885 Asunción
Paraguay

fon ..: +49 8106 9995540
web ..: https://agri-terra.net/
email : service@agri-terra.net

Carsten Pfau ist Unternehmer und Investor. Der gebürtige Schwabe ist in Bielefeld aufgewachsen. An der Universität Mannheim studierte er Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Bank- und Finanzwissenschaften. Im Zweitstudium belegte er Jura und Mathematik. Er spricht fünf Sprachen fließend. Seit 1996 ist Paraguay sein Hauptwohnsitz; daneben lebt er auch in Österreich und Hong Kong.

Mit seinen Gesellschaften zählt Carsten Pfau in Paraguay zu den größten 1 % aller Unternehmer. Er ist drittgrößter Anbauer von Orangen und anderen Zitrusfrüchten und führender Betreiber von Gewächshaus-Komplexen für Obst- und Gemüseanbau. Weitere Bestandteile seines Portfolios sind großflächige Immobilien (EcoVita Country Club in Nueva Italia, Aldera und Terra Tower in Asunción), Bio-Supermärkte, ein Frischsafthersteller, eine Mineralwasser-Quelle sowie einer der größten Obst- und Gemüsegroßhändler des Landes.

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Prof. Dr. Maria Böhmer zur Beiratsvorsitzenden der Stiftung Digitale Chancen gewählt

Digitalisierung als Schlüssel der Teilhabe

BildDer Beirat der Stiftung Digitale Chancen hat in seiner 22. Sitzung die Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission, Frau Prof. Dr. Maria Böhmer zur Vorsitzenden gewählt. Zu ihrem Stellvertreter wurde Dr. Holger Krimmer, der ab 1. Mai 2023 als Geschäftsführer des Deutschen Bibliotheksverbandes agieren wird, gewählt.

„Den digitalen Wandel gerecht zu gestalten, zählt zu den größten Herausforderungen unserer Zeit“, erklärt die neu gewählte Beiratsvorsitzende, Maria Böhmer. „Besonders deutlich sehen wir im Moment die Chancen der Künstlichen Intelligenz, weltweit und bei uns in Deutschland. Künstliche Intelligenz wird unser Leben, unsere Gesellschaften verändern und insbesondere den Bildungsbereich revolutionieren. Die Vorzüge müssen wir nutzen, ohne die Risiken aus dem Blick zu verlieren. Denn: Die Digitalisierung in all ihren Ausprägungen darf nicht zu Ausgrenzung führen. Um ein erfülltes Leben führen zu können, müssen die digitalen Errungenschaften für alle Menschen zugänglich sein, gerade in der Bildung. Dafür setzen wir uns im Beirat der Stiftung Digitale Chancen gemeinsam ein“, so Böhmer.

Dem Stiftungsbeirat gehören 30 bundesweit tätige Organisationen an, die die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln und zur Verwirklichung der Stiftungsziele beitragen. Gemeinsam mit der Stiftung begleiten sie die gesellschaftlichen Folgen der Digitalisierung für ihre jeweiligen Zielgruppen und setzen Maßnahmen um für die chancengleiche, digitale Teilhabe aller Menschen.

Erstmals seit ihrem Bestehen tagte die Stiftung mit ihren Beiratsmitgliedern im Bundeskanzleramt auf Einladung von Kulturstaatsministerin Claudia Roth; Anlass ist die Zusammenarbeit mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien bei der Umsetzung des KulturPasses. „Die KulturPass-App ist der digitale Schlüssel für die kulturelle Teilhabe junger Menschen“, erklärt Jutta Croll, Vorstandsvorsitzende der Stiftung. Wer in diesem Jahr seinen 18. Geburtstag feiert und in Deutschland lebt, erhält von der Bundesregierung ein Budget in Höhe von 200 EUR, das innerhalb von zwei Jahren auf der KulturPass-App für Kino-, Theater-, Museums- und Festivalbesuche sowie für Bücher und Musikinstrumente eingelöst werden kann. „Kulturanbieter und junge Menschen profitieren bei diesem Vorhaben gleichermaßen von den Chancen der Digitalisierung, sie erwerben neue Kompetenzen und erschließen die Potenziale kultureller Vielfalt“, so Croll.

Weitere Informationen unter:

Stiftungsbeirat: https://www.digitale-chancen.de/stiftung/vorstand-und-beirat

Staatsministerin für Kultur und Medien: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien

Kulturpass: https://www.kulturpass.de/ueber-den-kulturpass

Über die Stiftung Digitale Chancen:
Die Stiftung Digitale Chancen ist eine gemeinnützige, operativ tätige Stiftung mit Sitz in Berlin; sie erforscht die gesellschaftlichen Folgen der Digitalisierung und setzt sich für den chancengleichen Zugang aller Menschen zum Internet ein. Die Stiftung wurde im Januar 2002 von AOL Deutschland und der Universität Bremen mit Sitz in Berlin gegründet. Sie steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Stiftung Digitale Chancen
Frau Laura Hänsch
Chausseestr. 15
10115 Berlin
Deutschland

fon ..: (030) 437277-40
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email : lhaensch@digitale-chancen.de

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Sinophobie oder Völkermord? – Der Fall Xinjiang

Von Prof. Dr. h.c. Mehmet Sükrü Güzel (Präsident des Zentrums für Friedens- und Versöhnungsstudien, Schweiz)

BildEin sogenanntes Uiguren-Tribunal wurde 2020 im Vereinigten Königreich von Sir Geoffrey Nice, dem leitenden Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, der die Kriegsverbrechen von Slobodan Milosevic im ehemaligen Jugoslawien auf der Grundlage der Völkermordvorwürfe gegen Uiguren, Kasachen und andere muslimische Minderheiten verhandelte, ins Leben gerufen. Sir Geoffrey Nice behauptete am 9. Dezember 2021 einen Völkermord in der Volksrepublik China (VR China) herausgefunden zu haben. Er las das sogenannte Urteil des Tribunals und sagte, es gebe „keine Beweise für Massentötungen“ in Xinjiang, aber die angeblichen Bemühungen, um Geburten zu verhindern, einer völkermörderischen Absicht gleichkämen.

Nicht die Rechtmäßigkeit des sogenannten Tribunals muss festgestellt werden, sondern ob das Urteil des Tribunals zu Völkermordansprüchen rechtsgültig ist. Die Rechtmäßigkeit des sogenannten Urteils des Tribunals ist die Antwort darauf, ob das Tribunal als politisches Instrument einer politischen Strategie gegen die VR China eingesetzt wird oder nicht. Wenn die Rechtmäßigkeit des Urteils des Tribunals null und nichtig ist, werden die falschen Anschuldigungen als Hassrede im Sinne der Sinophobie angesehen.

Artikel II der UN-Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Völkermordkonvention) von 1951 enthält die Definition von Völkermord und bildet damit das „Herzstück“ des Regimes der Konvention. Einer der Gründe, warum das Verbrechen des Völkermords als „Verbrechen der Verbrechen“ bezeichnet wird, ist seine besondere Absicht – „Völkermordplan“ zu zerstören, wie in Artikel II geschrieben. Völkermord hat zwei Hauptakteure, d.h. diejenigen, die den Völkermordplan ausarbeiten, die mens rea („krimineller Verstand“ auf Latein) und diejenigen, die die Morde und andere Verbrechen begehen, die den actus reus („schuldige Tat“ auf Latein) des Völkermords ausmachen. Der actus reus des Völkermords macht den Übergang des Völkermordplans mit der Absicht zum Ergebnis eines Völkermords. Der Völkermordplan wird in Artikel II der Völkermordkonvention definiert als „Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören“. Wenn es keinen menschlichen Grund oder Vorsatz zur Zerstörung gibt, gibt es keinen Völkermord, sondern andere Arten von actus reus, Gräueltaten wie Kriegsverbrechen oder ethnische Säuberungen.

Das Völkermord-Urteil des sogenannten Uiguren-Tribunals in Xinjiang, China

Nach Angaben des sogenannten Tribunals ist es zweifelsfrei davon überzeugt, dass die VR China durch die Verhängung von Maßnahmen zur Verhinderung von Geburten, die darauf abzielen, einen erheblichen Teil der muslimischen Minderheiten in Xinjiang als solche zu zerstören, einen Völkermord begangen hat, und zwar in einem Ausmaß von Geburtenkontrolle und Sterilisation. Um zu beweisen, dass ein Völkermord begangen wird, hat das sogenannte Tribunal „Vorsatz“ (dolus special) der Ära der Männer im Abschnitt „Was There a Plan“ definiert als:

„Intermittierende und schwankende Spannungen zwischen den indigenen Völkern in der Region, einschließlich der Uiguren, und dem Han-zentrierten China, verschärften sich 2014, nachdem die Gewalt auf das ,Festland‘-China übergegriffen hatte. Die KPC startete den „Krieg gegen den Terror“, dessen Zweck darin bestand, die wahrgenommene Sicherheitsbedrohung auszurotten, die von ihrer muslimischen Minderheitsbevölkerung ausgeht, aber auch die Region in einen stärker integrierten Teil Chinas zu verwandeln, unter anderem aus wirtschaftlichen Gründen.“

Die Formulierung „aber auch die Region in einen stärker integrierten Teil Chinas umzuwandeln, unter anderem aus wirtschaftlichen Gründen“, ist in verschiedener Hinsicht ein offener Verstoß gegen die UN-Charta. Xinjiang ist ein Territorium Chinas. Um die Absicht zu beweisen, einen Völkermord zu begehen, benutzte das sogenannte Uiguren-Tribunal einige Wortspiele unter der Annahme, dass Xinjiang außerhalb der VR China läge, und definierte die wirtschaftliche Integration von Xinjiang mit anderen Teilen Chinas als Verbrechen. Die Integration der Volkswirtschaften verschiedener Regionen Chinas ist eine ausschließlich innenpolitische Angelegenheit Chinas und ein Recht des chinesischen Volkes auf Entwicklung und Integration. In Artikel 2.7 der UN-Charta steht geschrieben, dass „nichts in dieser Charta die UN ermächtigt, in Angelegenheiten einzugreifen, die im Wesentlichen in die innerstaatliche Zuständigkeit eines Staates fallen“. Das sogenannte Tribunal hat sich sogar über die UN-Charta erhoben, im Sinne von legibus solutus, nicht an Gesetze gebunden, was eine klare Verletzung der UN-Charta durch das sogenannte Tribunal darstellt.

Der sogenannte „Plan“, wie er im sogenannten Urteil beschrieben wird, wurde von der VR China bereits seit Jahren öffentlich gemacht, daran ist nichts geheim. Der „Plan“, den das Tribunal herausfinden wollte, sind nur die Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) der VR China. Die SDGs, auch als globale Ziele bekannt, wurden 2015 von der UNO als universeller Aufruf zum Handeln verabschiedet, um die Armut zu beenden, den Planeten zu schützen und sicherzustellen, dass alle Menschen bis 2030 Frieden und Wohlstand genießen. Die 17 SDGs sind integriert – sie erkennen an, dass Maßnahmen in einem Bereich die Ergebnisse in anderen beeinflussen und dass die Entwicklung soziale, wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit in Einklang bringen muss. Die SDGs sollen Armut, Hunger, AIDS und Diskriminierung von Frauen und Mädchen beenden. Die SDGs der VR China umfassen auch 27 Minderheitengebiete wie Yunnan, Qinghai, Xinjiang und die Innere Mongolei, um neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen und Armut durch die Kombination traditioneller und innovativer Praktiken zu lindern. Das sogenannte Tribunal hat die SDG der VR China und auch sich selbst über die UNO gestellt, indem es die SDGs der VR China abgelehnt hat.

Das Gericht hat somit das Recht auf Entwicklung chinesischer Minderheiten, das ein universelles Menschenrecht ist, beanstandet. In seinem sogenannten Urteil definierte das Gericht im Abschnitt „Was There a Plan“ die Minderheiten der VR China als indigene Völker. Indem es die Minderheiten der VR China zu den indigenen Völkern erklärte, hat sich das sogenannte Tribunal damit gerechtfertigt, dass es verpflichtet war, zwei Erklärungen der UN-Generalversammlung zu berücksichtigen: die Erklärung zu den Rechten der indigenen Völker und die Erklärung zu den Rechten der Personen, die nach seinem Urteil nationalen oder ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören. Die Erklärung über die Rechte indigener Völker führt keine besonderen Rechte für indigene Gemeinschaften außer der Mehrheit ein und stellt klar, wie diese Rechte für indigene Völker angesichts ihrer „spezifischen kulturellen, historischen, sozialen und wirtschaftlichen Umstände“ gelten. Beide Erklärungen zielen auf Gleichheit ab und verbieten diskriminierende Politiken der Staaten unter ihren Bürgern. Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung sind wesentliche Ziele der Erklärungen.

Wenn es eine diskriminierende Politik der KPC für die Geburtenkontrolle und Sterilisation unter ihren Bürgern gibt, könnte die Feststellung des sogenannten Tribunals der „Beabsichtigung“ als Rechtsfeststellung bezeichnet werden und behauptet werden, dass die KPC Völkermord an ihrer indigenen Bevölkerung begeht Uiguren, Kasachen und andere muslimische Minderheiten. Hier muss nachgewiesen werden, ob das sogenannte Tribunal seiner Verantwortung für die Sorgfaltspflichten nachgekommen ist, wie sie im Genozid-Fall des Internationalen Gerichtshofs beschrieben sind.

Geburtenkontrolle

In der Rechtsprechung des sogenannten Tribunals ist, selbst wenn das Wort „Geburtenkontrolle“ zehnmal vorkommt, keine Rede von einer diskriminierenden Geburtenkontrollpolitik der KPC unter ihren Bürgern und insbesondere unter Uiguren, Kasachen oder anderen muslimischen Minderheiten. Die Umsetzung der universellen Familienplanungspolitik für alle ethnischen Gruppen: zwei Kinder pro Paar für Stadtbewohner und drei pro Paar für Landbewohner ab 2017 kann niemals als diskriminierende Politik des Staates definiert werden. Wenn es bei der Familienplanung in Xinjiang oder in allen Territorien der VR China keine Diskriminierung gibt, kann niemand weder die Absicht, die Absicht oder die Tat geltend machen, Völkermord zu begehen.

Sterilisation

In der Rechtsprechung des sogenannten Tribunals wurde der Begriff „Sterilisation“ sechsmal verwendet. Von einer diskriminierenden Sterilisationspolitik der KPC unter ihren Bürgern und insbesondere unter Uiguren, Kasachen oder anderen muslimischen Minderheiten ist keine Rede. Wenn die Sterilisation als Beweis für einen Völkermord verwendet werden soll, hatte das sogenannte Tribunal zunächst die Pflicht, die diskriminierende Politik der VR China gegenüber ihrer eigenen Familienplanungspolitik gegenüber den Uiguren, Kasachen und anderen muslimischen Minderheiten zu beweisen, um zu verhindern, dass die Stadtbewohner zwei Kinder haben Kinder pro Paar und diejenigen in landwirtschaftlichen und pastoralen Gebieten ab drei Kindern. Aber das sogenannte Tribunal tat dies nicht und gab nicht einmal ein wirkliches Beispiel. Wenn es keine Diskriminierung in der Sterilisationspolitik in Xinjiang oder in allen Territorien der VR China gibt, dann kann niemand weder die Absicht, die Beweggründe noch die Tat geltend machen, Völkermord zu begehen.

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