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Was Immobilienmakler & Wohnimmobilienverwalter seit 28. Juni 2025 beim BFSG beachten müssen

Seit 28. 06. 2025 zwingt das BFSG Makler und Verwalter zu barrierefreien Websites, PDFs und Portalen. Wer jetzt nicht nachbessert, riskiert hohe Bußgelder und Abmahnungen.

BildBarrierefreiheit ist jetzt Pflicht

Was Immobilienmakler & Wohnimmobilienverwalter seit 28. Juni 2025 beim BFSG beachten müssen

Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz (BFSG) in Deutschland voll wirksam. Was bis dahin für viele Betriebe noch ein abstraktes Zukunfts­thema war, ist nun verbindliches Recht: Digitale Angebote, die sich an Verbraucher richten, dürfen nur noch bereitgestellt werden, wenn sie barrierefrei sind. Für Immobilienmakler und Wohn­immobilien­verwalter hat das Gesetz besondere Sprengkraft – schließlich hängen Exposés, Portale und Self-Service-Apps inzwischen direkt am Kerngeschäft. Wer jetzt nicht nachgezogen hat, riskiert Bußgelder von bis zu 100 000 Euro, wettbewerbs­rechtliche Abmahnungen sowie im Extremfall die Abschaltung der Website.

Warum trifft das BFSG die Immobilienbranche besonders hart?

Hoher Digitalisierungs­grad
Besichtigungs­kalender, 360-Grad-Rundgänge, Reservierungs- und Bewerber­portale – Immobilien­prozesse sind längst online. Fast jeder dieser Kontakt­punkte ist als „Dienstleistung im elektronischen Geschäfts­verkehr“ klar vom BFSG erfasst.

PDF-Exposés und Vertrags­unterlagen
PDF bleibt das Standard­format für Grund­risse, Energie­ausweise und Mietverträge. Für Screenreader sind viele dieser Dokumente jedoch unlesbar. Das Gesetz verlangt nun korrekt getaggte PDFs, alternative Bild­beschreibungen und barrierefreie Formular­felder.

Heterogene System­landschaften
Zwischen Makler-CMS, CRM, ERP und Vermieter-Apps tummeln sich proprietäre Tools und SaaS-Lösungen unterschiedlicher Alters­klassen. Die nachträgliche Barrierefrei­heit wird dadurch komplexer und teurer, je später man ansetzt.

Konkret: Diese Anforderungen gelten seit 28. Juni 2025

Praktische Anforderungen und erste Schritte im Überblick – ganz ohne Tabellenform

Websites und Portale: Seit Inkrafttreten des BFSG müssen alle öffentlich zugänglichen Seiten die Vorgaben der Norm EN 301 549 bzw. der WCAG 2.1 AA erfüllen. Konkret heißt das: komplette Tastatur-Bedienbarkeit, ausreichende Farbkontraste, sichtbare Fokus-Umrandungen, aussagekräftige Alternativtexte sowie eine saubere, semantische Überschriften- und Landmark-Struktur.

PDF-Downloads: Exposés, Energieausweise oder Mietverträge müssen für Screenreader verständlich sein. Das gelingt nur mit korrekt getaggten PDF/UA-konformen Vorlagen, klarer Lesereihenfolge und Alternativtexten für eingebettete Bilder. Eine automatisierte Abschlussprüfung – etwa mit PAC oder axesPDF – stellt die Qualität sicher.

Chatbots und Termin-Widgets: Digitale Assistenten dürfen nicht auf Maus­eingaben angewiesen sein und müssen Ausgaben über Screenreader liefern. Entwickelnde integrieren dafür ARIA-Labels, kümmern sich um sauberes Fokus-Management und setzen Live-Regions ein, damit neue Inhalte vorgelesen werden.

Self-Service-Terminals (z. B. Hauszugangs- oder Schließanlagen-Kioske): Für bestehende Geräte gilt noch eine Übergangsfrist bis 2030; danach müssen auch sie barrierefrei sein. Praxisnah heißt das: Austausch veralteter Hardware, Ergänzung alternativer Touch- oder Tastensteuerungen und Bereitstellung von Audio-Ausgaben.

Kleinstunternehmen: Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz fallen grundsätzlich unter eine Ausnahmeregel. Sie müssen jedoch nachweisen, dass die Umsetzung eine „unverhältnismäßige Belastung“ darstellt – inklusive nachvollziehbarer Aufwand-/Nutzen-Analyse und dokumentierter Entscheidung.

Sanktionen und Überwachung

Die Markt­überwachungs­behörden der Länder reagieren bereits auf Verbraucher­beschwerden. Bei Verstößen fordern sie zunächst Abhilfe innerhalb kurzer Fristen; bei Untätigkeit folgen Zwangs­gelder, Bußgelder und letztlich die Untersagung des Angebots. Abmahn­fähige Wettbewerbs­verstöße kommen hinzu. Wer hingegen frühzeitig handelt, signalisiert Kunden­orientierung und stärkt die eigene Marke.

Stefan Straßburg, COO Aktion-Barrierefrei.org:
„Barrierefreiheit ist kein Kosten­treiber, sondern ein Marktöffner. In Deutschland leben 13 Millionen Menschen mit Behinderung – plus ältere Nutzerinnen und Nutzer, die von guter Usability profitieren. Wer zugänglich ist, verkauft schneller und rechtssicher.“

Fünf Schritte zur schnellen Compliance

48-Stunden-Audit
Automatisches und manuelles Testing der Top-20 Seiten, PDFs und Formulare. Ergebnis: Ampel­report mit Prioritätenliste.

Quick-Fix-Sprint (2 Wochen)
Umsetzung der dringlichsten Punkte (Kontraste, Alternativ­texte, Tastatur­fokus, semantische Überschriften).

Accessible PDF-Pipeline
Einführung barrierefreier Exposé-Vorlagen; Schulung der Marketing­abteilung.

CMS-Upgrade & UI-Pattern-Library
Einheitliche Komponenten (Buttons, Formulare, Modale) mit ARIA-Labels und validem HTML.

Qualitätssicherung & Monitoring
Integration automatischer Accessibility-Checks in den Release-Prozess; jährliches Re-Audit.

Unterstützung von Aktion-Barrierefrei.org

Die Initiative bietet speziell für Makler und Verwalter:

Express-Audits & Sofortmaßnahmen durch zertifizierte WCAG-Experten

Entwickler-Support für TYPO3, WordPress, onOffice, FlowFact & Co.

Rechts­sichere Dokumentation für die Markt­überwachung

Team-Trainings zu barrierefreiem Content und barrierefreiem PDF

Mehr Informationen: https://aktion-barrierefrei.org/handlungsfelder/barrierefreie-webseiten-fur-unternehmen

Redaktioneller Service

_Dieser Artikel ist frei zur Veröffentlichung. Bitte senden Sie uns bei Abdruck ein Beleg­exemplar oder den Online-Link._

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Illustration: Stadt­silhouette, Laptop mit barrierefreiem Immobilien-Exposé, Kalender „28. Juni 2025“; Überschrift „BFSG-Countdown – Barrierefreie Immobilien-Websites“, in Blau-Grün-Orange gehalten.

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BFSG-Countdown: Immobilienmakler & Wohnimmobilienverwalter müssen jetzt Barrierefreiheit liefern

Bild23. Juni 2025 – In nur fünf Tagen tritt das Barrierefreiheits­stärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet auch Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, ihre digitalen Touchpoints – von Objekt­exposés bis Mieterportalen – barrierefrei zu gestalten. Fehlt die Zugänglichkeit, drohen Bußgelder von bis zu 100 000 Euro und im Extremfall die Abschaltung der Website.

Was gilt ab 28. Juni 2025?

Websites & Online-Portale müssen den Anforderungen der Norm EN 301 549 (WCAG 2.2 AA) entsprechen. Übergangsfristen für Makler- und Verwalterseiten gibt es nicht.

Digitale Dokumente wie PDF-Exposés, Reservierungs- und Miet­verträge sind so aufzubereiten, dass Screenreader sie korrekt ausgeben können.

Mieter-Apps und Kundenportale fallen als „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ ebenfalls unter das Gesetz.

Kleinstunternehmen (<= 10 Beschäftigte und <= 2 Mio. EUR Umsatz) genießen zwar eine Ausnahme, müssen aber nachweisen, warum eine Umsetzung unverhältnismäßig wäre. Risiken bei Nicht­einhaltung Eine Nicht­beachtung kann – neben Bußgeldern – zu Unterlassungs­klagen, wettbewerbs­rechtlichen Abmahnungen und erheblichen Image­schäden führen. Die Markt­überwachungs­stellen prüfen auf Hinweis von Verbrauchern und verhängen Maßnahmen bis hin zur Deaktivierung des Angebots. Drei Sofort­schritte für die Branche Accessibility-Audit (48 h): Prüfen Sie Websites, PDF-Downloads, virtuelle Rundgänge und Kontakt­formulare auf WCAG-Konformität. Barrierefreie Exposés: Nutzen Sie strukturierte Tags, Alt-Texte für Grund­riss­grafiken und ausreichend Kontraste. Schulungen & Prozess-Fixes: Sensibilisieren Sie Marketing-, IT- und Objekt­teams für barrierefreie Inhalte und verankern Sie Accessibility in Ihren Redaktions-Workflows. Experten­stimme „Wer jetzt nachrüstet, sichert Reichweite, vermeidet Klagen und gewinnt das Vertrauen einer Zielgruppe von über 13 Mio. Menschen mit Behinderung in Deutschland“, erklärt Stefan Straßburg, COO von Aktion-Barrierefrei.org. Unterstützung durch Aktion-Barrierefrei.org Express-Audit & Maßnahmen­plan speziell für Makler-CMS und Verwalter­portale Umsetzung durch zertifizierte Accessibility-Entwickler Rechtssichere BFSG-Dokumentation für die Markt­überwachung Pressekontakt
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Wirtschaft

Nur noch wenige Tage…

Am 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit Pflicht: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt in Kraft. Aktion-Barrierefrei.org zeigt Unternehmen jetzt letzte Schritte zur Umsetzung.

Bild26. Mai 2025 – In weniger als fünf Wochen endet die Übergangsfrist: Ab 28. Juni 2025 müssen viele digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, ihre Webseiten, Online-Shops, Self-Service-Terminals und weitere Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Menschen – einschließlich Menschen mit Behinderung – ohne zusätzliche Hürden nutzbar sind.

Gesetzlicher Rahmen

Umsetzung des European Accessibility Act (EAA): Das BFSG überführt die EU-Richtlinie in deutsches Recht und schafft erstmals verbindliche Vorgaben für private Anbieter.

Geltungsbereich: Betroffen sind u. a. E-Commerce-Plattformen, Banking-Apps, E-Book-Reader, Geld- und Fahrkartenautomaten sowie Kundenschnittstellen in Hotels, Verkehr und Telekommunikation.

Fristen & Sanktionen: Für Neuentwicklungen gilt die Barrierefreiheit ab 28. Juni 2025 unmittelbar; bestehende Automaten dürfen noch bis 2030 betrieben werden, müssen aber anschließend den Anforderungen entsprechen. Bei Verstößen drohen Bußgelder und Wettbewerbsnachteile.

Dringender Handlungsbedarf

„Viele Unternehmen haben die Komplexität unterschätzt. Wer jetzt nicht reagiert, riskiert nicht nur Strafen, sondern verliert eine wachsende Kundengruppe von rund 13 Mio. Menschen mit Behinderung in Deutschland“, warnt Stefan Strassburg, Sprecher der Initiative Aktion-Barrierefrei.org.

Unsere Unterstützung

Aktion-Barrierefrei.org begleitet Unternehmen aller Branchen – vom KMU bis zum Konzern – auf dem Weg zur rechtskonformen digitalen Barrierefreiheit:

Schnellanalyse Ihrer bestehenden Website oder App (48-h-Audit)

Priorisierte Maßnahmenpläne nach BFSG- und WCAG-Kriterien

Umsetzungs-Support durch zertifizierte Accessibility-Experten

Schulungen & Awareness-Sessions für Entwickler- und Marketing-Teams

Langfristiges Monitoring inkl. Reportings für Aufsichtsbehörden

Mehr Informationen finden Sie unter
https://aktion-barrierefrei.org/handlungsfelder/barrierefreie-webseiten-fur-unternehmen.

Über Aktion-Barrierefrei.org

Aktion-Barrierefrei.org ist eine Initiative von Expert*innen aus IT, Design und Rechtswissenschaft, die Unternehmen praxisnah bei der Erreichung digitaler Barrierefreiheit unterstützt. Seit 2022 wurden bereits über 220 Web- und Software-Projekte auf barrierefreie Standards umgestellt.

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Medien

SUMM AI launcht erste KI-gestützte Bildgenerierung für Leichte Sprache

April 2025 – SUMM AI revolutioniert Leichte Sprache mit einer KI-gestützten Bild-Generierung, die automatisch passende Bilder vorschlägt und so die Verständlichkeit und Zugänglichkeit fördert.

BildMünchen, April 2025 – SUMM AI, Anbieter des führenden KI-gestützten Tools für Übersetzungen in Leichte und Einfache Sprache, setzt erneut Maßstäbe: Mit der neuen Bild-Generierung bietet das Unternehmen nun die erste Lösung, die Texte nicht nur vereinfacht, sondern sie auch visuell unterstützt. Die Entwicklung wurde im Rahmen der Civic Innovation Plattform des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gefördert und in Kooperation mit der Freien- und Hansestadt Hamburg durchgeführt. Ziel der Förderung ist es, innovative KI-Lösungen zu entwickeln, die gesellschaftlichen Mehrwert schaffen – genau das setzt SUMM AI mit der neuen Bild-Funktion um.

Barrierefreie Kommunikation auf einem neuen Level

Texte in Leichter und Einfacher Sprache sind essenziell für barrierefreie Kommunikation. Doch oft reichen Worte allein nicht aus, um Inhalte verständlich zu vermitteln. Genau hier setzt die neue Bild-Funktion von SUMM AI an: Das KI-gestützte Tool schlägt automatisch passende Bilder zu vereinfachten Texten vor und macht Informationen dadurch noch leichter zugänglich.

„Es ist inzwischen bekannt, dass Bilder das Textverständnis erheblich verbessern können – insbesondere für Menschen mit Lernschwierigkeiten, kognitiven Einschränkungen oder Sprachbarrieren. Unsere Illustrationen folgen bewährten Gestaltungsprinzipien für Leichte-Sprache-Texte: Durch klare Linien, einfache Formen und eine dezente Farbpalette entwickeln sie einen konsistenten und wiedererkennbaren Zeichenstil, der das Verständnis nachhaltig unterstützt „, erklärt Vanessa Theel, Gründerin und Geschäftsführerin von SUMM AI. „Mit dieser Funktion gehen wir einen Schritt weiter in Richtung inklusive Kommunikation.“

Wie funktioniert die neue Bild-Funktion?

Die Bild-Funktion erkennt Schlüsselbegriffe im Text und schlägt automatisch passende Bilder vor. Nutzer:innen können die vorgeschlagenen Bilder übernehmen oder eigene auswählen. Falls kein passendes Bild in den vorhandenen Bilddatenbanken gefunden wird, erstellt die KI ein individuell generiertes Bild. Die Funktion ist direkt in das SUMM AI-Tool integriert und wird ab April 2025 für alle Nutzer:innen verfügbar sein.

KI für mehr Verständlichkeit

SUMM AI ist bereits für seine leistungsstarke Übersetzungstechnologie bekannt, die Texte in Leichte und Einfache Sprache umwandelt. Die Kombination aus automatischen Wort-Erklärungen, Synonym-Funktion, Zusammenfassungs-Funktion und der neuen Bild-Funktion macht das Tool einzigartig.

* Die automatischen Erklärungen definieren und erläutern schwierige Begriffe.
* Die Synonym-Funktion schlägt einfachere Alternativen vor und zeigt die jeweilige Wortschatzstufe (A1 bis B1) an.
* Die Zusammenfassungs-Funktion fasst längere Texte verständlich zusammen, um die Informationsaufnahme zu erleichtern.

„Leichte und Einfache Sprache sind unverzichtbar, um Informationen für möglichst viele Menschen verständlich zu gestalten“, betont Vanessa Theel. „Mit unserer KI helfen wir dabei, diese Übersetzungen schnell, präzise und jetzt auch visuell ansprechend zu gestalten.“

Über SUMM AI

SUMM AI ist ein Softwareunternehmen mit Sitz in München, das Künstliche Intelligenz (KI) zur Übersetzung von Texten in Leichte und Einfache Sprache entwickelt. Die Lösung wird von über hundert Unternehmen und Behörden sowie von Trägern und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege eingesetzt, um barrierefreie Kommunikation zu ermöglichen. Zu den Kunden gehören unter anderem die Deutsche Bahn, die Apotheken Umschau und die Städte Hamburg und Aschaffenburg. SUMM AI wurde mit dem Ziel gegründet, mehr Verständlichkeit und Inklusion in der internen und externen Kommunikation zu schaffen.

Weitere Informationen, eine Pressemappe und Bildmaterialien finden Sie unter:
summ-ai.com/presse/.

Pressekontakt:

Magdalena Hinze
SUMM AI GmbH
E-Mail: presse@summ-ai.com
Telefon: +49 15566065790

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SUMM AI GmbH
Frau Vanessa Theel
Tal 44
München 80331
Deutschland

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email : vanessa@summ-ai.com

SUMM AI ist ein Softwareunternehmen mit Sitz in München, das Künstliche Intelligenz (KI) zur Übersetzung von Texten in Leichte und Einfache Sprache entwickelt. Die Lösung wird von über hundert Unternehmen und Behörden sowie von Trägern und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege eingesetzt, um barrierefreie Kommunikation zu ermöglichen. Zu den Kunden gehören unter anderem die Deutsche Bahn, die Apotheken Umschau und die Städte Hamburg und Aschaffenburg. SUMM AI wurde mit dem Ziel gegründet, mehr Verständlichkeit und Inklusion in der internen und externen Kommunikation zu schaffen.

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Barrierefreiheit im E-Commerce: Was Shopbetreiber jetzt tun müssen

Ab Juni 2025 gilt das BFSG: Onlinehändler müssen ihre Shops barrierefrei gestalten. mitho® unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung und zeigt, welche Maßnahmen jetzt wichtig sind.

BildBerlin, 18. Februar 2025 – Das Barrierefreiheits­­stärkungsgesetz (BFSG) tritt im Juni 2025 in Kraft und stellt Onlinehändler vor neue Herausforderungen. Die E-Commerce-Agentur mitho® informiert über die Auswirkungen, notwendige Anpassungen und gibt praxisnahe Empfehlungen. So können Shopbetreiber die neuen gesetzlichen Anforderungen effizient umzusetzen.

Barrierefreiheit wird Pflicht – darum geht’s

Ab dem 28. Juni 2025 müssen Onlinehändler sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote barrierefrei sind. Dies betrifft insbesondere jene Händler, die Produkte und Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen. Grundlage ist das BFSG, das die EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht umsetzt. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Davon profitieren nicht nur betroffene Nutzergruppen, sondern auch die Betreiber selbst: Barrierefreie Websites verbessern die Nutzerfreundlichkeit insgesamt, steigern die Reichweite und können sich positiv auf das Google-Ranking auswirken.

Anforderungen und Umsetzungsstrategien im Überblick

Die neuen Vorgaben umfassen unter anderem:

* Alternative Texte für Bilder: Screenreader-kompatible Beschreibungen müssen bereitgestellt werden.
* Bedienbarkeit per Tastatur: Nutzer dürfen nicht auf Maussteuerung angewiesen sein.
* Klare und verständliche Inhalte: Komplexe Texte sollten leicht lesbar sein.
* Kontraste und Schriftgrößen: Inhalte müssen für Menschen mit Sehbehinderungen optimiert sein.
* Strukturierte Navigation: Logisch aufgebaute Menüs erleichtern die Orientierung.
* Untertitel und Transkriptionen: Multimediale Inhalte sollten für hörgeschädigte Personen zugänglich sein.

Diese Maßnahmen erfordern teils erhebliche Anpassungen in bestehenden Online-Shops. Unternehmen, die sich nicht an die neuen Vorschriften halten, riskieren Abmahnungen und Bußgelder. Um diesem Risiko zu entgehen, sollten Shopbetreiber frühzeitig aktiv werden.

Sensibilität für Inklusion sorgt für neue Standards

Abgesehen von der gesetzlichen Pflicht bringt Barrierefreiheit auch wirtschaftliche Vorteile. Studien zeigen, dass eine optimierte Benutzerführung die Absprungrate reduziert und die Conversion-Rate steigert. Zudem eröffnet ein barrierefreier Shop neue Zielgruppen und verbessert die Reputation des Unternehmens. Kundenfreundliche und zugängliche Online-Shops werden in Zeiten wachsender Sensibilität für Inklusion zunehmend zum neuen Standard.

Aktive Beratung und Unterstützung durch mitho®

„Viele Shopbetreiber sind sich der Tragweite des BFSG noch nicht bewusst. Wer jetzt handelt, kann sich rechtzeitig vorbereiten und Wettbewerbsvorteile sichern“, sagt Thorsten Raschke, Head of Development von mitho®. Die Berliner E-Commerce-Agentur unterstützt Unternehmen bei der Analyse und Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen, um eine nahtlose Anpassung an die neuen Richtlinien zu gewährleisten. Die E-Commerce-Experten bieten individuelle Beratungen, Workshops und technische Lösungen, um Shops barrierefrei zu gestalten. Dazu gehören unter anderem Barrierefreiheits-Audits, konkrete Handlungsempfehlungen und die technische Umsetzung gemäß den neuesten Webstandards. „Wir empfehlen, das Thema nicht auf die lange Bank zu schieben. Eine schrittweise Optimierung kann den Anpassungsaufwand erheblich reduzieren“, sagt Thorsten Raschke.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

mitho
Frau Michaela Müller
Hohenzollerndamm 196
10717 Berlin
Deutschland

fon ..: +4930 200 03 9724
web ..: https://www.mitho-media.de/
email : info@mitho-media.de

Über mitho®
mitho® ist eine Full-Service-Agentur für E-Commerce und Softwarelösungen mit über 20 Jahren Erfahrung. Die Agentur entwickelt maßgeschneiderte digitale Lösungen für mittelständische Unternehmen (B2B, B2C, D2C) sowie für Agenturen (A&A). Der Fokus liegt auf individuellen Shopware-Entwicklungen, agiler Software-Entwicklung und der nahtlosen Systemintegration. Das Leistungsspektrum umfasst Schnittstellen-Entwicklung, Webdesign, Programmierung und Suchmaschinenoptimierung (SEO) – alles mit dem Ziel, skalierbare und zukunftssichere Online-Plattformen zu schaffen.

Weitere Informationen unter: www.mitho-media.de

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mitho
Frau Michaela Müller
Hohenzollerndamm 196
12165 Berlin

fon ..: 030/2000397 22
email : rechnung@mitho-media.de