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Anwalt für Arbeitsrecht Düsseldorf

Fachanwältin für Arbeitsrecht Jacqueline Huber mit neuer Online-Präsenz

Neue Online-Präsenz von Fachanwältin für Arbeitsrecht Düsseldorf: Jacqueline Huber startet moderne Website für Mandanten deutschlandweit

Düsseldorf, 10.01.2025 – Die renommierte Fachanwältin für Arbeitsrecht Jacqueline Huber aus Düsseldorf geht mit einer neuen, informativen Online-Präsenz an den Start: arbeitsrecht-anwalt-duesseldorf.com.

Fachanwältin für Arbeitsrecht Jacqueline Huber berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber In Düsseldorf u.a. bei folgenden Themen:

– Kündigung und Kündigungsschutzklage, insbesondere bei: fristlose Kündigung, außerordentliche Kündigung, ordentliche Kündigung, personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, betriebliche Kündigung
– Verhandlung bestmöglicher Aufhebungsverträge
– Abfindung und Verhandlung bestmöglicher Abfindungen
– Lohn- und Gehaltsklagen
– Arbeitsrecht für Geschäftsführer
– Arbeitsrecht für leitende Angestellte
– Bonuszahlungen

Mit über 15 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht und einer nachgewiesenen Expertise als Fachanwältin für Arbeitsrecht bietet Jacqueline Huber kompetente Beratung und Vertretung – sowohl außergerichtlich als auch vor den Arbeitsgerichten in Düsseldorf und bundesweit. Die neue Website richtet sich an alle, die rechtliche Unterstützung in arbeitsrechtlichen Konflikten suchen, von Kündigungsschutz und Abfindungsverhandlungen bis zu Lohn- und Gehaltsfragen oder der Prüfung von Arbeitsverträgen.

„Gerade im Arbeitsrecht kommt es auf Schnelligkeit und Fachwissen an – sei es bei der Kündigung erhalten, bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen oder bei Fragen rund um Arbeitsverträge und Abfindungen. Unsere neue Online-Plattform soll Betroffenen unmittelbaren Zugang zu verständlichen Informationen und unkomplizierter Hilfe bieten“, erklärt Jacqueline Huber, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Düsseldorf.

Fachanwältin Jacqueline Huber berät und vertritt Mandanten aus Düsseldorf und dem Großraum Rheinland (z. B. Neuss, Krefeld, Mönchengladbach, Duisburg, Wuppertal etc.).

Über Jacqueline Huber
Rechtsanwältin Jacqueline Huber ist als Fachanwältin für Arbeitsrecht zugelassen und verfügt über langjährige Erfahrung in der Vertretung von Mandanten vor Arbeitsgerichten. Sie berät sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und begleitet ihre Mandanten mit rechtswissenschaftlicher Kompetenz und lösungsorientierter Praxis.

Kontakt:
arbeitsrecht-anwalt-duesseldorf.com
Telefon: +49 (0)211-15831842
Adresse: Am Hackenbruch

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Dimsic Rechtsanwälte | Fachanwälte | Strafverteidiger
Herr Benjamin Dimsic
Am Hackenbruch 19
40231 Düsseldorf
Deutschland

fon ..: 021115831842
web ..: http://arbeitsrecht-anwalt-duesseldorf.com/
email : mail@dimsic.com

„Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“

Pressekontakt:

Dimsic Rechtsanwälte | Fachanwälte | Strafverteidiger
Herr Benjamin Dimsic
Am Hackenbruch 19
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Wirtschaft

Ist verspätete Mietzahlung ein Kündigungsgrund?

Urteil klärt: Wann verspätete Mietzahlungen Kündigung rechtfertigen – und wann nicht. Praxisnah für Mieter & Vermieter, mit Tipps zur Konfliktvermeidung.

BildSpätestens seit der Pandemie ist das pünktliche Begleichen der Miete ein Dauerthema, weil Zahlungswege, Daueraufträge und Banklaufzeiten häufiger ins Blickfeld geraten. Das Amtsgericht Saarbrücken liefert mit seinem Urteil vom 12.02.2025 (3 C 181/24) einen praxisnahen Leitfaden, welche Rechte und Pflichten beide Seiten bei Zahlungsrückständen, verspäteten Überweisungen und vermeintlich „schlechten“ Vertragsklauseln haben. Der folgende Artikel erläutert, weshalb die fristlose Räumungsklage scheiterte, wann Verzugszinsen dennoch fällig werden und wie man ähnliche Konflikte in Zukunft vermeidet.

Obwohl erstinstanzlich – das Verfahren kann noch vor das Landgericht ziehen – liefert die Entscheidung handfeste Orientierung: Ein vereinzelter, kurzer Zahlungsrückstand ohne Vorwarnung rechtfertigt in der Regel keine Kündigung, wohl aber Zinsen.

Wann ist eine verspätete Mietzahlung ein Kündigungsgrund – und wann nicht?

Unwirksame Fälligkeitsklausel

Laut Mietvertrag musste die Miete bis spätestens zum dritten _Werktag_ auf dem Vermieterkonto _eingegangen_ sein.

Das Gericht stützte sich auf § 307 Abs. 1 BGB i. V. m. § 556b Abs. 1 BGB und erklärte die Klausel für unwirksam, weil sie dem Mieter das Überweisungsrisiko auferlegt. Entscheidend bleibt daher die _rechtzeitige Erteilung des Zahlungsauftrags_ (valutierender Banktag), nicht der Kontoeingang.

Verzugszins ja – Räumung nein

Für eine verspätete April- und Maimiete (je 540 EUR Warmmiete) sprach das Gericht Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über Basiszins zu (§§ 286, 288 BGB).

Die Räumungsklage wurde abgewiesen, weil kein „wichtiger Grund“ (§ 543 Abs. 1 BGB) und kein erheblicher Pflichtverstoß (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB) vorlagen.

Keine fristlose Kündigung wegen Streitgesprächs

Die behauptete Bedrohung des Vermietergeschäftsführers ließ sich nicht beweisen.

Ein einmaliger, lauter Disput über Nebenkosten reicht nicht als gravierende Pflichtverletzung aus.

Ordentliche Kündigung scheiterte am Zugangsnachweis

Die Kündigung vom 19. 05. 2024 konnte der Vermieter nicht ordnungsgemäß zustellen; Fax-Kopien oder spätere Schriftsatz­beilagen genügen § 130 BGB nicht.

Außerdem fehlte eine vorherige Abmahnung und die Mietrückstände waren bei Klageeinreichung bereits größtenteils ausgeglichen.

Was müssen Vermieter bei Mietrückständen und Kündigung wirklich beachten?

a) Klauseln zur Fälligkeit anpassen
Mietverträge, die den _Zahlungseingang_ bis zum dritten Werktag verlangen, verstoßen regelmäßig gegen § 307 BGB, sofern die Klausel das Überweisungsrisiko einseitig auf den Mieter abwälzt (BGH NJW 2017, 1596). Empfehlenswert ist die Formulierung:

„Die Miete ist monatlich _im Voraus_ bis spätestens zum dritten Werktag zu überweisen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige _Erteilung_ des Zahlungsauftrags.“

b) Abmahnung als Sicherheitsnetz
Auch wenn § 573 BGB keine Abmahnung zwingend verlangt, erhöht eine schriftliche, nachweisbare Abmahnung bei unpünktlichen Zahlungen die Erfolgsaussichten einer späteren Kündigung erheblich. Sie dokumentiert den Vertragsverstoß, einigt die Parteien oft außergerichtlich und belegt das „berechtigte Interesse“ des Vermieters.

c) Zustellung beweisen
Gerichte erkennen in aller Regel nur folgende Methoden als _sichere Zugangsnachweise_ an:

* Übergabe­einschreiben mit Rückschein (_Eigenhändig_)
* Boten­zustellung mit schriftlicher Empfangsbestätigung
* Gerichtsvollzieher­zustellung

Ein einfaches Fax oder E-Mail reicht nicht; selbst ein Telefax-Sendebericht belegt nur die _Absendung_, nicht den _Empfang_.

d) Reaktionszeiten beachten
Wer einen lange zurückliegenden Mietrückstand (hier: Juni 2022) erst mehr als 18 Monate später als Kündigungsgrund anführt, riskiert den Einwand widersprüchlichen Verhaltens (§ 242 BGB). Kündigungsgründe sollten _unverzüglich_ geltend gemacht werden.

e) Alternative Ansprüche sichern
Es lohnt sich, neben einer Räumungsklage auch auf _Zahlung_ (Mieten + Zinsen) zu klagen. Wird die Rückstandsmiete nach Antragstellung beglichen, bleibt wenigstens der Zinsanspruch bestehen – so wie im entschiedenen Fall.

Wie können Mieter bei Abmahnung, Nebenkosten und Kündigung richtig reagieren?

a) Daueraufträge optimieren
Um das Überweisungsrisiko vollständig auszuschalten, sollte der Dauerauftrag so eingerichtet werden, dass die Valuta spätestens zum zweiten Werktag liegt. Fällt der dritte Werktag auf einen Montag, empfiehlt sich das Ausführungsdatum am Donnerstag oder Freitag zuvor.

b) Überweisungsbelege archivieren
Bei Streitigkeiten ist der Kontoauszug mit _Valutadatum_ der wichtigste Beweis für die rechtzeitige Leistungshandlung nach § 556b BGB. Scans oder PDF-Kontoauszüge regelmäßig sichern – Onlinebanken stellen ältere Daten oft nur gegen Gebühr bereit.

c) Abmahnungen ernst nehmen
Erhalten Sie eine schriftliche Abmahnung wegen unpünktlicher oder ausstehender Miete, _reagieren Sie sofort_:

* Rückstände binnen 14 Tagen ausgleichen,
* Vermieter schriftlich informieren,
* Dauerauftrag prüfen oder neu einrichten.

d) Streit um Nebenkosten sachlich führen
Äußern Sie Zweifel an einzelnen Positionen stets schriftlich und begründet (§ 556 Abs. 3 BGB). Pauschale Vorwürfe wie „Schwarzarbeit“ können als Ehrverletzung oder Geschäftsschädigung ausgelegt werden. Das Saarbrücker Urteil entschied zwar zugunsten des Mieters, doch ein anderer Sachverhalt oder eine bessere Beweis­lage könnte das Ergebnis kippen.

e) Kündigungsbriefe prüfen
Ein Kündigungsschreiben muss im Original unterschrieben sein. Enthält es keine eigenhändige Unterschrift oder geht es nur als Scan per E-Mail ein, besteht eine realistische Chance, den Zugang erfolgreich zu bestreiten.

Wie beugen Mieter und Vermieter typischen Konflikten im Mietverhältnis vor?

Kalender erinnern lassen: Zahlungsfristen (auch Nachzahlungen) per Smartphone-Reminder oder Banking-App überwachen.

Kommunikation dokumentieren: Telefonische Absprachen anschließend per E-Mail bestätigen („Wie besprochen …“).

Schriftform wahren: Kündigungen, Abmahnungen, Nachzahlungsforderungen stets als unterschriebenes Original zustellen lassen.

Mieterselbstauskunft aktuell halten: Bankwechsel oder neue Kontoverbindung unverzüglich mitteilen, damit Daueraufträge nicht ins Leere laufen.

Mediation erwägen: Bei erhitzten Emotionen – etwa wegen Nebenkosten – frühzeitig einen Mieterverein oder Haus- & Grund-Verein einschalten.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsche Kautionskasse AG
Christian Sili
Gautinger Str. 10
82319 Starnberg
Deutschland

fon ..: 081516575100
web ..: https://www.kautionskasse.de
email : presse@kautionskasse.de

Die Deutsche Kautionskasse war der erste Finanzdienstleister in Deutschland, der mit Moneyfix® Mietkaution sowohl Mietern als auch Vermietern eine Alternative zu Barkautionen, Bankbürgschaften und teuren Kreditlösungen angeboten hat. Moneyfix® Mietkaution bietet privaten Haushalten wie auch gewerblichen Mietern eine einfache und schnelle Lösung für mehr finanzielle Flexibilität. Durch jahrelange Erfahrung im Bereich der alternativen Mietkaution bieten wir einfache, individuelle und zuverlässige Lösungen für Mieter, Vermieter, Partner und Finanzdienstleister. Und mit über 4 Millionen Mietobjekten in Deutschland haben wir als Marktführer die höchste Akzeptanz in der Immobilienwirtschaft. Tendenz: steigend.

Moneyfix® Mietkaution – Immer schön liquide bleiben.

Pressekontakt:

Deutsche Kautionskasse AG
Christian Sili
Gautinger Str. 10
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Seminare für den Betriebsrat – bundesweite Schulungen im Betrieb. Praxisnah und kostengünstig.

Fortbildung und Schulungen für Mitglieder von Betriebsräten. Inhouse.

Bild––––––––––––––––––––––

Die Praktiker-Seminare GbR führt bundesweit (kostengünstige) praxisnahe Inhouse- Seminare, insbesondere auch für Betriebsräte, mit hochqualifizierten Dozenten durch. Einige der Themen: BetrVG (Betriebsverfassungsrecht) Grundlagen und Vertiefung, allgemeines Arbeitsrecht für Betriebsräte, BR1, BR2, BR3, Wirtschaftsausschuß, Abmahnung, Kündigung, Betriebsübergang, Arbeitszeugnis u.a. … Nähere Informationen erhalten Sie unter

https://presseportalonline.de/bundesweite-schulungen-fuer-den-betriebsrat-seminare-im-betrieb

oder

https://www.arbeitsrechtliche-fortbildung.de/betriebsrat-seminare/

Hier werden die Grundlagen des BetrVG (und dafür erforderliches allgemeines Arbeitsrecht) vermittelt – die notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit des Betriebsrats. Auf Wunsch führen wir auch Seminare mit den Inhalten zu BR1, BR2, BR3 etc. … , auch AR1 und AR2 … , und natürlich auch Seminare zur „Wahl des Betriebsrats“ durch.

In diesen Seminaren werden Kenntnisse zum BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) vermittelt (und dafür erforderliches allgemeines Arbeitsrecht), die notwendig sind für eine ordnungsgemäße Arbeit des Betriebsrats bzw. des Betriebsratsmitglieds (vgl. § 37 Abs.6 BetrVG). Weiter unten auf dieser Seite finden Sie eine detailliertere Seminargliederung.

Auf Wunsch können auch weitere Inhalte und Schwerpunkte behandelt bzw. weitere Module hinzugefügt werden. Möglich sind natürlich auch Refresher.

Sinnvoll ist bspw. auch eine Kombination von BR1 und BR2 (dann 5 Tage insgesamt) oder von BR3 und AR1 (dann 5 Tage insgesamt). Einzeln dauern die Seminare jeweils 3 Tage.

Unsere Philosophie :

1) Wir fragen nicht danach, was „en vogue“ ist, sondern streben praxisnah und kompetent gestaltete Seminare an. Vermeidung von überflüssigen avantgardistischem Gehabe beim Anbieten und Durchführen der Seminare. Wir arbeiten mit guten Partnern zusammen.

2) Es kommen nur Dozenten zum Einsatz, die über gute didaktische und kommunikative Fertigkeiten verfügen und an deren fachbezogenen Kenntnissen kein Zweifel zulässig ist. Sie müssen sich in der Praxis bewährt haben.

3) Vermeidung aller Bürokratie bei der Organisation der Seminare und beim Verwalten der gesamten Seminaranbietertätigkeit. Dadurch können wir die Kosten gering halten und sehr günstige Seminargebühren gewährleisten. Wir anerkennen den Normenkatalog und die Weiterbildungsleitlinien des „Forums Werteorientierung in der Weiterbildung“.

––––––––––––––––––––––

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Praktiker-Seminare GbR
Herr Axel Quandt
Ollenhauerstrasse 46
13403 Berlin
Deutschland

fon ..: 030-46064746
web ..: https://www.praktiker-seminare.com/203422.html
email : admin@praktiker-seminare.com

Die Praktiker-Seminare GbR führt bundesweit (kostengünstige) praxisnahe Inhouse- Seminare, insbesondere auch für Betriebsräte, mit hochqualifizierten Dozenten durch.

Pressekontakt:

Praktiker-Seminare GbR
Herr Axel Quandt
Ollenhauerstrasse 46
13403 Berlin

fon ..: 030-46064746
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email : admin@praktiker-seminare.com

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Buch-Neuerscheinung: Job-Midlife-Crisis – Neuorientierung in der Lebensmitte

Mit diesem Buch möchte Franziska Ambacher Menschen, die in der beruflichen Midlife-Crisis stecken, Mut machen und einen Weg aus der Sinnkrise hin zur Berufung aufzeigen.

BildLiebes Redaktionsteam

Allein in Deutschland sind laut Bundesagentur für Arbeit (Dezember 2023) rund 8 Millionen der Angestellten älter als 55 Jahre – das ist jeder fünfte Arbeitnehmer. Diese Zahl hat sich in den letzten 20 Jahre nahezu verdreifacht. In diesem Lebensabschnitt beruflich noch einmal von vorn anfangen? Für viele über 50 undenkbar – selbst wenn die innere Kündigung längst vollzogen ist.

Zusätzlich dazu planen 2025 deutsche Unternehmen wie VW, Continental, Miele, Bosch, Coca Cola, Thyssenkrupp, SAP, Tesla, Henkel, Vodafone, Bayer, Evonik, ZF Friedrichshafen und weitere, Tausende von Arbeitsplätzen zu streichen.

Auch das trifft überwiegend Menschen in der Lebensmitte.

Wie sich eine Sinnkrise als Chance nutzen lässt und wie die berufliche Neuorientierung erfolgreich vollzogen wird, verrät die Buchneuerscheinung „Job-Midlife-Crisis – Neuorientierung in der Lebensmitte.“

Als Biografieberaterin, Werte- und Business-Coach, Change-Consultant und Mediatorin begleitet die Münchnerin mit ihrem Unternehmen changeify seit vielen Jahren Klienten und Klientinnen auf dem Weg, den eigenen Beruf wieder mit Erfüllung zu leben.

Ihre Botschaft: „Wer seine Werte kennt, wird die persönliche Veränderung, bedingt durch die Sinnkrise in der Lebensmitte, als auch den unausweichlichen Wandel der Arbeitswelt nicht nur gut bewältigen, sondern bewusst und aktiv mitgestalten.“

„Job-Midlife-Crisis“ zeigt, wie sich das (Berufs-)Leben selbst bestimmt neu gestalten lässt. Mit einem Wertekompass, biografischer Reflexion und praxisnahen Übungen gewinnt der Lesende Klarheit, Orientierung und Sinn für seinen ganz individuellen Weg.

Franziska Ambacher hat einen motivierenden Leitfaden geschaffen, der Menschen in der Lebensmitte hilft, ihren Karriereweg zu navigieren und fundierte Entscheidungen zu treffen, die mit den individuellen Grundwerten übereinstimmen.

So gelingt es, aus einer Krise gestärkt hervorzugehen und zu erleben, wie Beruf und Arbeit zu einer Quelle persönlicher Zufriedenheit werden. Denn jeder kann die Kraft der eigenen Werte als Leitprinzip für den Karriereweg nutzen.

Ein Buch für alle, die mehr wollen als nur einer Routinearbeit nachzugehen, die mehr vom Leben und vom Beruf erwarten.

Mehr über den Leitfaden zu mehr Erfüllung im Beruf finden Sie hier im Verlags-Link von Gabler/Springer aus dem Dez. 2024:

Job-Midlife-Crisis – Neuorientierung in der Lebensmitte: Durch Biografiearbeit und einen Wertekompass zu mehr Erfüllung im Beruf | SpringerLink

Über Ihre Unterstützung dieses wichtigen Themas, z. B. in Form einer Buchvorstellung, würde ich mich freuen. Gerne stehe ich auch als Expertin sowie für Interviews zur Verfügung.

Sollten Sie noch weiterführende Informationen oder Unterlagen benötigen, reiche ich diese gerne noch nach.

Mit freundlichen Grüßen

Franziska Ambacher

Werde, was in Dir steckt.

changeify
Franziska Ambacher
Biografieberaterin
Werte- und Business-Coach
Change-Consultant und Mediatorin
Kunigundenstraße 13
80802 München
+49.(0)163.56.23.575
info@changeify.de
www.changeify.de

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Frau Franziska Ambacher
Kunigundenstr. 13
80802 München
Deutschland

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Franziska Ambacher ist Biografieberaterin, Werte- und Business-Coach, Change-Management-Consultant und Mediatorin nach den Zertifizierungsstandards und Qualitätsrichtlinien des DBVC, ICV, QRC und DBM. Sie zeigt Existenzgründern, Fach- und Führungskräften, wie sie sich im größten Umbruch der Arbeitswelt neu entdecken. Franziska Ambachers Slogan „Werde, was in Dir steckt.“ kommt nicht von ungefähr. Sie selbst bleibt diesem Appell stets treu.

Aufgrund eines folgenschweren Arbeitsunfalls in der Ausbildung zur Schreinerin muss sie ihren ursprünglichen Plan, Gemälderestauratorin zu werden, an den Nagel hängen. Trotz zertrümmerter Hand gibt die wagemutige Abenteurerin nicht auf, glaubt an ihr Talent und erfindet sich in ihrem Berufsleben neu. Als willensstarke Überlebenskünstlerin und ambitionierte Quereinsteigerin gelingt Franziska Ambacher eine beispiellose Karriere von der Anlernkraft bis ins Top-Management diverser Unternehmen.

Auch als sie plötzlich in der Midlife-Crisis steckt und bei ihrem Arbeitgeber, einem DAX-notierten Premium Global Player der Fashionindustrie, zur sogenannten Insolvenzmasse gehört, fängt sie mit 40 Jahren wieder bei null an. Sie leitet mit dem Kennenlernen der Biografiearbeit eine kraftvolle Transformation ein.

In einer Münchner Unternehmensberatung orientiert sich Franziska Ambacher neu. Sie konzentriert sich als Coach und Beraterin auf ihre Kernkompetenz: Werteentwicklung von Führungskräften. Sie unterstützt das Who is Who der deutschen Wirtschaft und begleitet dynamische Change-Prozesse in der Medien- und Kreativbranche sowie in den Bereichen Automotive, Luft- und Raumfahrttechnik, Informationstechnologie und Maschinenbau.

Im Sommer 2015 gründet Franziska Ambacher ihr eigenes Coaching- und Beratungsunternehmen „changeify“. Ihre Klienten profitieren sowohl von ihrem Erfahrungsschatz und ihrer herzlichen, vertrauensvollen Art als auch von ihrem vielfältigen Praxis-Know-how aus über 35 Jahren durchlebten Veränderungsprozessen.

Ihre Begeisterung für Kunst und Kultur spiegelt sich darin wider, dass Franziska Ambacher von ihrem 4. bis zu ihrem 20. Lebensjahr Theater spielt und jahrzehntelang ein Malatelier in München unterhält. Mit den daraus entwickelten Kompetenzen bewegt sie sich auf gediegenem Parkett genauso leichtfüßig wie in agilen Startup-Unternehmenskulturen. Franziska Ambacher beflügelt und inspiriert veränderungsbereite Menschen und Unternehmen in bewegten Zeiten.

Pressekontakt:

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Frau Franziska Ambacher
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Thema Mietrecht: Ist eine außerordentliche Kündigung bei Zerrüttung des Mietverhältnisses wirksam?

Eine Zerrüttung des Mietverhältnisses, ohne pflichtwidriges Verhalten der anderen Vertragsseite, reicht nicht aus, um ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung einzuräumen.

BildFrage: Ist eine außerordentliche Kündigung bei Zerrüttung des Mietverhältnisses wirksam?

Rechtsanwalt Oliver Thieler: Die Antwort lautet nein! Im Wohnraummietrecht reicht eine Zerrüttung des Mietverhältnisses, ohne der Feststellung durch ein pflichtwidriges Verhalten der anderen Vertragsseite, grundsätzlich nicht aus, um einer Mietvertragspartei ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses einzuräumen.

Der BGH hat mit Urteil vom 29.11.2023 (VIII ZR 211/22) folgenden Fall entschieden:

Ein Vermieter verklagte die Mieter auf Räumung und Herausgabe. Die Mieter bewohnen eine im ersten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses gelegenen Vierzimmerwohnung. Die Vermieter bewohnen eine Wohnung im Erdgeschoss des Hauses. Seit mehreren kam es zwischen den Parteien zu regelmäßigen Auseinandersetzungen wegen angeblicher beidseitiger Vertragsverletzungen. Die Mieter erstatteten gegen die Vermieter Strafanzeige wegen Verleumdung.

Wegen dieser Strafanzeige und des „zerrütteten“ Mietverhältnisses erklärten die Vermieter die außerordentliche fristlose, hilfsweise die fristgemäße Kündigung des Mietverhältnisses. Die auf Räumung und Herausgabe der Wohnung gerichtete Klage hat das Amtsgericht abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Berufung der Vermieter hat das Landgericht ebenfalls zurückgewiesen. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgten die Vermieter ihr Klagebegehren weiter.

Die Revision wurde vom Berufungsgericht ebenfalls zurückgewiesen mit der Begründung, dass der Vermieter keinen Anspruch auf Räumung und Herausgabe der gemieteten Wohnung haben. Die Kündigungserklärung habe nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses geführt.

Ein Mietverhältnis kann aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos gekündigt werden. Ein solcher Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Auch kann ein wichtiger Grund darstellen, wenn die nachhaltige Störung des Hausfriedens vorliegt. Eine nachhaltige Störung des Hausfriedens setzt voraus, dass eine Mietpartei aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme folgende Pflicht, sich bei der Nutzung der Mietsache so zu verhalten hat, dass die anderen Mieter nicht mehr als unvermeidlich gestört werden, in schwerwiegender Weise verletzt.

Die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund liegen hier nicht vor.

Die Kündigung wurde auf Zerrüttung und die von den Mietern erstattete Strafanzeige gestützt. Diese Gründe rechtfertigten eine fristlose Kündigung im vorliegenden Fall nicht. Vielmehr müsse zu der Zerrüttung hinzukommen, dass der Kündigungsgrund aus dem Bereich des Kündigungsgegners stamme. Vorliegend sei zwar eine nachhaltige Zerrüttung des Mietverhältnisses festzustellen. Es könne aber nicht festgestellt werden, dass die Ursachen aus dem Bereich der Mieter stammten.

Ein hierauf bezogenes pflichtwidriges Verhalten der Mieter, das zu dieser Zerrüttung zumindest beigetragen hat, lag nach Ansicht des Gerichts nicht vor.

Das Gericht ist der Ansicht, dass das Verhältnis der Parteien zueinander bereits seit Jahren von wechselseitigen Anschuldigungen geprägt ist, ohne dass die Ursachen für die hieraus resultierende Zerrüttung des Mietverhältnisses konkret den Mietern zugerechnet werden konnten. Die außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zerrüttung des Mietverhältnisses ist nicht wirksam und somit besteht seitens der Mieter kein Räumungs- und Herausgabeanspruch.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen länderübergreifenden Erbrechts tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbrechtsfall ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat zum Thema Erbrecht, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Sie können uns entweder unter 089/44 232 990 anrufen oder per E-Mail muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen oder das Kontaktformular verwenden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsanwalt-thieler.de

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fax ..: 089 / 44 232 9920
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Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.

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