Tag Archives: Kündigung

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Seminare für den Betriebsrat – bundesweite Schulungen im Betrieb. Praxisnah und kostengünstig.

Fortbildung und Schulungen für Mitglieder von Betriebsräten. Inhouse.

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Die Praktiker-Seminare GbR führt bundesweit (kostengünstige) praxisnahe Inhouse- Seminare, insbesondere auch für Betriebsräte, mit hochqualifizierten Dozenten durch. Einige der Themen: BetrVG (Betriebsverfassungsrecht) Grundlagen und Vertiefung, allgemeines Arbeitsrecht für Betriebsräte, BR1, BR2, BR3, Wirtschaftsausschuß, Abmahnung, Kündigung, Betriebsübergang, Arbeitszeugnis u.a. … Nähere Informationen erhalten Sie unter

https://presseportalonline.de/bundesweite-schulungen-fuer-den-betriebsrat-seminare-im-betrieb

oder

https://www.arbeitsrechtliche-fortbildung.de/betriebsrat-seminare/

Hier werden die Grundlagen des BetrVG (und dafür erforderliches allgemeines Arbeitsrecht) vermittelt – die notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit des Betriebsrats. Auf Wunsch führen wir auch Seminare mit den Inhalten zu BR1, BR2, BR3 etc. … , auch AR1 und AR2 … , und natürlich auch Seminare zur „Wahl des Betriebsrats“ durch.

In diesen Seminaren werden Kenntnisse zum BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) vermittelt (und dafür erforderliches allgemeines Arbeitsrecht), die notwendig sind für eine ordnungsgemäße Arbeit des Betriebsrats bzw. des Betriebsratsmitglieds (vgl. § 37 Abs.6 BetrVG). Weiter unten auf dieser Seite finden Sie eine detailliertere Seminargliederung.

Auf Wunsch können auch weitere Inhalte und Schwerpunkte behandelt bzw. weitere Module hinzugefügt werden. Möglich sind natürlich auch Refresher.

Sinnvoll ist bspw. auch eine Kombination von BR1 und BR2 (dann 5 Tage insgesamt) oder von BR3 und AR1 (dann 5 Tage insgesamt). Einzeln dauern die Seminare jeweils 3 Tage.

Unsere Philosophie :

1) Wir fragen nicht danach, was „en vogue“ ist, sondern streben praxisnah und kompetent gestaltete Seminare an. Vermeidung von überflüssigen avantgardistischem Gehabe beim Anbieten und Durchführen der Seminare. Wir arbeiten mit guten Partnern zusammen.

2) Es kommen nur Dozenten zum Einsatz, die über gute didaktische und kommunikative Fertigkeiten verfügen und an deren fachbezogenen Kenntnissen kein Zweifel zulässig ist. Sie müssen sich in der Praxis bewährt haben.

3) Vermeidung aller Bürokratie bei der Organisation der Seminare und beim Verwalten der gesamten Seminaranbietertätigkeit. Dadurch können wir die Kosten gering halten und sehr günstige Seminargebühren gewährleisten. Wir anerkennen den Normenkatalog und die Weiterbildungsleitlinien des „Forums Werteorientierung in der Weiterbildung“.

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Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Praktiker-Seminare GbR
Herr Axel Quandt
Ollenhauerstrasse 46
13403 Berlin
Deutschland

fon ..: 030-46064746
web ..: https://www.praktiker-seminare.com/203422.html
email : admin@praktiker-seminare.com

Die Praktiker-Seminare GbR führt bundesweit (kostengünstige) praxisnahe Inhouse- Seminare, insbesondere auch für Betriebsräte, mit hochqualifizierten Dozenten durch.

Pressekontakt:

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Herr Axel Quandt
Ollenhauerstrasse 46
13403 Berlin

fon ..: 030-46064746
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Buch-Neuerscheinung: Job-Midlife-Crisis – Neuorientierung in der Lebensmitte

Mit diesem Buch möchte Franziska Ambacher Menschen, die in der beruflichen Midlife-Crisis stecken, Mut machen und einen Weg aus der Sinnkrise hin zur Berufung aufzeigen.

BildLiebes Redaktionsteam

Allein in Deutschland sind laut Bundesagentur für Arbeit (Dezember 2023) rund 8 Millionen der Angestellten älter als 55 Jahre – das ist jeder fünfte Arbeitnehmer. Diese Zahl hat sich in den letzten 20 Jahre nahezu verdreifacht. In diesem Lebensabschnitt beruflich noch einmal von vorn anfangen? Für viele über 50 undenkbar – selbst wenn die innere Kündigung längst vollzogen ist.

Zusätzlich dazu planen 2025 deutsche Unternehmen wie VW, Continental, Miele, Bosch, Coca Cola, Thyssenkrupp, SAP, Tesla, Henkel, Vodafone, Bayer, Evonik, ZF Friedrichshafen und weitere, Tausende von Arbeitsplätzen zu streichen.

Auch das trifft überwiegend Menschen in der Lebensmitte.

Wie sich eine Sinnkrise als Chance nutzen lässt und wie die berufliche Neuorientierung erfolgreich vollzogen wird, verrät die Buchneuerscheinung „Job-Midlife-Crisis – Neuorientierung in der Lebensmitte.“

Als Biografieberaterin, Werte- und Business-Coach, Change-Consultant und Mediatorin begleitet die Münchnerin mit ihrem Unternehmen changeify seit vielen Jahren Klienten und Klientinnen auf dem Weg, den eigenen Beruf wieder mit Erfüllung zu leben.

Ihre Botschaft: „Wer seine Werte kennt, wird die persönliche Veränderung, bedingt durch die Sinnkrise in der Lebensmitte, als auch den unausweichlichen Wandel der Arbeitswelt nicht nur gut bewältigen, sondern bewusst und aktiv mitgestalten.“

„Job-Midlife-Crisis“ zeigt, wie sich das (Berufs-)Leben selbst bestimmt neu gestalten lässt. Mit einem Wertekompass, biografischer Reflexion und praxisnahen Übungen gewinnt der Lesende Klarheit, Orientierung und Sinn für seinen ganz individuellen Weg.

Franziska Ambacher hat einen motivierenden Leitfaden geschaffen, der Menschen in der Lebensmitte hilft, ihren Karriereweg zu navigieren und fundierte Entscheidungen zu treffen, die mit den individuellen Grundwerten übereinstimmen.

So gelingt es, aus einer Krise gestärkt hervorzugehen und zu erleben, wie Beruf und Arbeit zu einer Quelle persönlicher Zufriedenheit werden. Denn jeder kann die Kraft der eigenen Werte als Leitprinzip für den Karriereweg nutzen.

Ein Buch für alle, die mehr wollen als nur einer Routinearbeit nachzugehen, die mehr vom Leben und vom Beruf erwarten.

Mehr über den Leitfaden zu mehr Erfüllung im Beruf finden Sie hier im Verlags-Link von Gabler/Springer aus dem Dez. 2024:

Job-Midlife-Crisis – Neuorientierung in der Lebensmitte: Durch Biografiearbeit und einen Wertekompass zu mehr Erfüllung im Beruf | SpringerLink

Über Ihre Unterstützung dieses wichtigen Themas, z. B. in Form einer Buchvorstellung, würde ich mich freuen. Gerne stehe ich auch als Expertin sowie für Interviews zur Verfügung.

Sollten Sie noch weiterführende Informationen oder Unterlagen benötigen, reiche ich diese gerne noch nach.

Mit freundlichen Grüßen

Franziska Ambacher

Werde, was in Dir steckt.

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Franziska Ambacher
Biografieberaterin
Werte- und Business-Coach
Change-Consultant und Mediatorin
Kunigundenstraße 13
80802 München
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Frau Franziska Ambacher
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Franziska Ambacher ist Biografieberaterin, Werte- und Business-Coach, Change-Management-Consultant und Mediatorin nach den Zertifizierungsstandards und Qualitätsrichtlinien des DBVC, ICV, QRC und DBM. Sie zeigt Existenzgründern, Fach- und Führungskräften, wie sie sich im größten Umbruch der Arbeitswelt neu entdecken. Franziska Ambachers Slogan „Werde, was in Dir steckt.“ kommt nicht von ungefähr. Sie selbst bleibt diesem Appell stets treu.

Aufgrund eines folgenschweren Arbeitsunfalls in der Ausbildung zur Schreinerin muss sie ihren ursprünglichen Plan, Gemälderestauratorin zu werden, an den Nagel hängen. Trotz zertrümmerter Hand gibt die wagemutige Abenteurerin nicht auf, glaubt an ihr Talent und erfindet sich in ihrem Berufsleben neu. Als willensstarke Überlebenskünstlerin und ambitionierte Quereinsteigerin gelingt Franziska Ambacher eine beispiellose Karriere von der Anlernkraft bis ins Top-Management diverser Unternehmen.

Auch als sie plötzlich in der Midlife-Crisis steckt und bei ihrem Arbeitgeber, einem DAX-notierten Premium Global Player der Fashionindustrie, zur sogenannten Insolvenzmasse gehört, fängt sie mit 40 Jahren wieder bei null an. Sie leitet mit dem Kennenlernen der Biografiearbeit eine kraftvolle Transformation ein.

In einer Münchner Unternehmensberatung orientiert sich Franziska Ambacher neu. Sie konzentriert sich als Coach und Beraterin auf ihre Kernkompetenz: Werteentwicklung von Führungskräften. Sie unterstützt das Who is Who der deutschen Wirtschaft und begleitet dynamische Change-Prozesse in der Medien- und Kreativbranche sowie in den Bereichen Automotive, Luft- und Raumfahrttechnik, Informationstechnologie und Maschinenbau.

Im Sommer 2015 gründet Franziska Ambacher ihr eigenes Coaching- und Beratungsunternehmen „changeify“. Ihre Klienten profitieren sowohl von ihrem Erfahrungsschatz und ihrer herzlichen, vertrauensvollen Art als auch von ihrem vielfältigen Praxis-Know-how aus über 35 Jahren durchlebten Veränderungsprozessen.

Ihre Begeisterung für Kunst und Kultur spiegelt sich darin wider, dass Franziska Ambacher von ihrem 4. bis zu ihrem 20. Lebensjahr Theater spielt und jahrzehntelang ein Malatelier in München unterhält. Mit den daraus entwickelten Kompetenzen bewegt sie sich auf gediegenem Parkett genauso leichtfüßig wie in agilen Startup-Unternehmenskulturen. Franziska Ambacher beflügelt und inspiriert veränderungsbereite Menschen und Unternehmen in bewegten Zeiten.

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Thema Mietrecht: Ist eine außerordentliche Kündigung bei Zerrüttung des Mietverhältnisses wirksam?

Eine Zerrüttung des Mietverhältnisses, ohne pflichtwidriges Verhalten der anderen Vertragsseite, reicht nicht aus, um ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung einzuräumen.

BildFrage: Ist eine außerordentliche Kündigung bei Zerrüttung des Mietverhältnisses wirksam?

Rechtsanwalt Oliver Thieler: Die Antwort lautet nein! Im Wohnraummietrecht reicht eine Zerrüttung des Mietverhältnisses, ohne der Feststellung durch ein pflichtwidriges Verhalten der anderen Vertragsseite, grundsätzlich nicht aus, um einer Mietvertragspartei ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses einzuräumen.

Der BGH hat mit Urteil vom 29.11.2023 (VIII ZR 211/22) folgenden Fall entschieden:

Ein Vermieter verklagte die Mieter auf Räumung und Herausgabe. Die Mieter bewohnen eine im ersten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses gelegenen Vierzimmerwohnung. Die Vermieter bewohnen eine Wohnung im Erdgeschoss des Hauses. Seit mehreren kam es zwischen den Parteien zu regelmäßigen Auseinandersetzungen wegen angeblicher beidseitiger Vertragsverletzungen. Die Mieter erstatteten gegen die Vermieter Strafanzeige wegen Verleumdung.

Wegen dieser Strafanzeige und des „zerrütteten“ Mietverhältnisses erklärten die Vermieter die außerordentliche fristlose, hilfsweise die fristgemäße Kündigung des Mietverhältnisses. Die auf Räumung und Herausgabe der Wohnung gerichtete Klage hat das Amtsgericht abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Berufung der Vermieter hat das Landgericht ebenfalls zurückgewiesen. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgten die Vermieter ihr Klagebegehren weiter.

Die Revision wurde vom Berufungsgericht ebenfalls zurückgewiesen mit der Begründung, dass der Vermieter keinen Anspruch auf Räumung und Herausgabe der gemieteten Wohnung haben. Die Kündigungserklärung habe nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses geführt.

Ein Mietverhältnis kann aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos gekündigt werden. Ein solcher Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Auch kann ein wichtiger Grund darstellen, wenn die nachhaltige Störung des Hausfriedens vorliegt. Eine nachhaltige Störung des Hausfriedens setzt voraus, dass eine Mietpartei aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme folgende Pflicht, sich bei der Nutzung der Mietsache so zu verhalten hat, dass die anderen Mieter nicht mehr als unvermeidlich gestört werden, in schwerwiegender Weise verletzt.

Die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund liegen hier nicht vor.

Die Kündigung wurde auf Zerrüttung und die von den Mietern erstattete Strafanzeige gestützt. Diese Gründe rechtfertigten eine fristlose Kündigung im vorliegenden Fall nicht. Vielmehr müsse zu der Zerrüttung hinzukommen, dass der Kündigungsgrund aus dem Bereich des Kündigungsgegners stamme. Vorliegend sei zwar eine nachhaltige Zerrüttung des Mietverhältnisses festzustellen. Es könne aber nicht festgestellt werden, dass die Ursachen aus dem Bereich der Mieter stammten.

Ein hierauf bezogenes pflichtwidriges Verhalten der Mieter, das zu dieser Zerrüttung zumindest beigetragen hat, lag nach Ansicht des Gerichts nicht vor.

Das Gericht ist der Ansicht, dass das Verhältnis der Parteien zueinander bereits seit Jahren von wechselseitigen Anschuldigungen geprägt ist, ohne dass die Ursachen für die hieraus resultierende Zerrüttung des Mietverhältnisses konkret den Mietern zugerechnet werden konnten. Die außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zerrüttung des Mietverhältnisses ist nicht wirksam und somit besteht seitens der Mieter kein Räumungs- und Herausgabeanspruch.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen länderübergreifenden Erbrechts tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbrechtsfall ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat zum Thema Erbrecht, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Sie können uns entweder unter 089/44 232 990 anrufen oder per E-Mail muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen oder das Kontaktformular verwenden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsanwalt-thieler.de

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fax ..: 089 / 44 232 9920
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email : muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.

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Inhouse-Schulungen / Seminare für den Personalrat – bundesweite Schulungen in der Behörde.

Fortbildung für Mitglieder von Personalräten, Ersatzmitgliedern, JAV und SBV. Seminare für Behörden, Jobcenter u.a. …, BPersVG und alle Länder-PersVG / Länder-PVG.

Die Praktiker-Seminare GbR führt bundesweit (kostengünstige) praxisnahe Inhouse- Seminare, insbesondere auch für Personalräte, mit hochqualifizierten Dozenten durch. Einige der Themen: PersVG bzw. LPVG (Personalvertretungsrecht – Bund und Länder), Grundlagen und Vertiefung, allgemeines Arbeitsrecht für Personalräte, Abmahnung, Kündigung, Betriebsübergang, Mobbing, Arbeitszeugnis u.a. … Unsere Seminare führen wir durch in Behörden, im Jobcenter, bei Sozialversicherungsträgern, Ärztekammern u.a. … Nähere Informationen erhalten Sie unter

http://www.praktiker-seminare.com

oder

http://www.personalrat-seminare.com

Zu unseren Seminaren für den Personalrat:

Hier werden in den Grundlagenseminaren Grundkenntnisse vermittelt zu den PersVG bzw. PVG (Personalvertretungsgesetzen) aller Bundesländer und des Bundes (BPersVG) und zur Personalratsarbeit. Natürlich bieten wir auch Vertiefungsseminare an. Das jeweilige PersVG steht dabei im Mittelpunkt; es werden aber auch allgemeinere arbeits- und beamtenrechtliche Fragen behandelt, die mit der Personalratsarbeit im Zusammenhang stehen (bspw. Kündigung, TVÖD oder TV-L, Befristungen, Zeugniserteilung, AGG, Teleheimarbeit u.a….). Dabei werden natürlich auch besondere Schwerpunktwünsche Ihrerseits berücksichtigt.

Unsere Philosophie:

1) Wir fragen nicht danach, was „en vogue“ ist, sondern streben praxisnah und kompetent gestaltete Seminare an. Vermeidung von überflüssigen avantgardistischem Gehabe beim Anbieten und Durchführen der Seminare. Wir arbeiten mit guten Partnern zusammen.

2) Es kommen nur Dozenten zum Einsatz, die über gute didaktische und kommunikative Fertigkeiten verfügen und an deren fachbezogenen Kenntnissen kein Zweifel zulässig ist. Sie müssen sich in der Praxis bewährt haben.

3) Vermeidung aller Bürokratie bei der Organisation der Seminare und beim Verwalten der gesamten Seminaranbietertätigkeit. Dadurch können wir die Kosten gering halten und sehr günstige Seminargebühren gewährleisten. Wir anerkennen den Normenkatalog und die Weiterbildungsleitlinien des „Forums Werteorientierung in der Weiterbildung“.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

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Herr Axel Quandt
Ollenhauerstrasse 46
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Deutschland

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email : admin@praktiker-seminare.com

Die Praktiker-Seminare GbR führt bundesweit (kostengünstige) praxisnahe Inhouse- Seminare, insbesondere auch für Personalräte, mit hochqualifizierten Dozenten durch.

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Preissteigerungen im Baugewerbe absichern: Bauministerium erweitert Anwendung der Stoffpreisgleitklauseln

Lieferengpässe halten an, Bauvorhaben werden ausgebremst. Für mehr Kalkulationssicherheit verlängert der Bund die Stoffpreisgleitklauseln ab sofort – auch für bestehende Verträge.

BildMünchen, 07.07.2022 Unkalkulierbare Baustoffpreise und Lieferengpässe sind seit Beginn des Ukrainekrieges Alltag im Baugewerbe. Am 25. März erließ das Bundesbauministerium daher Stoffpreisgleitklauseln, die zunächst bis Juni gültig sein sollten. Zahlreiche Länder und öffentliche Auftraggeber haben die Bundesregelung übernommen, die Klauseln haben sich bewährt. Deshalb verlängerte der Bund die Regelung bis 30.12.2022 und erweiterte den Anwendungsbereich. Sie gilt seit Neustem auch für bestehende Verträge.

Im Wesentlichen sind folgende Neuregelungen zu beachten:

1. Um für die Unternehmen die Planungssicherheit zu erhöhen, wird die Befristung von drei auf sechs Monate verlängert.

2. Stoffpreisgleitklauseln kommen zum Tragen, wenn der Stoffanteil 0,5% der Auftragssumme übersteigt. Bisher lag die Anwendungsschwelle bei 1,0. Dies führte zu erheblichen Mehrbelastungen bei den Unternehmen.

3. Wichtig bei Vergabeverfahren: Zur Vereinfachung der Anwendung der Stoffpreisgleitklauseln und zur Risikoreduzierung bei der Angebotskalkulationen des Unternehmers soll die Stoffpreisgleitklausel künftig auf dem tatsächlichen Angebotspreis basieren. Bisher haben Bauverwaltungen den Angebotspreis definiert.

4. Weiterhin bleibt es der Einzelfallbetrachtung vorbehalten, ob das Festhalten an einem Vertrag aufgrund von Mehrbelastungen für den Unternehmer zumutbar erscheint. Nach wie vor werden feste Prozent- und Betragsgrenzen für unzumutbare Mehrbelastungen nicht rechtlich verankert.

5. Um Erschwernisse und unzumutbare Härten zu vermeiden, können Stoffpreisgleitklauseln auch im Nachhinein vereinbart werden. Der bisher geltende Selbstbehalt wird für bestehende und künftige Verträge auf den einen Satz von 10% reduziert. Mit der Reduzierung des Selbstbehaltes von 20% auf 10% kann das Unternehmen wirtschaftlich einkaufen. Sinken die Einkaufspreise unter den Kalkulationspreis, kommt dem Unternehmen die Einsparung bis 10% zugute, ohne dass der Auftraggeber daran zu beteiligen ist. Steigen die Einkaufspreise, kann eine Preisanpassung erst dann verlangt werden, wenn der Selbstbehalt von 10% überschritten wird.

Stoffpreisklauseln müssen AGB-rechtlich abgesichert sein. Tipps zur Anwendung der Stoffpreisgleitklausel erfahren Sie in unseren VOB/B-Schulungen:

– VOB/B kompakt und Auswirkungen des BGB-Bauvertragsrechts – Die rechtssichere Durchführung von Bauvorhaben

– VOB konforme Leistungsbeschreibung und VOB/C zur Bestimmung des Leistungssolls, Aufmaß und Abrechnung

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

BVM Bauvertragsmanagement GmbH
Frau Rosina Sperling
Evastraße 2
81927 München
Deutschland

fon ..: (089) 92 09 09-10
fax ..: (089) 92 09 09-20
web ..: https://www.bvm-seminare.de
email : sperling@bvm-seminare.de

BVM in München steht seit über 20 Jahren für die kompetente Schulung und Beratung in baurechtlichen und bauwirtschaftlichen Fragestellungen. Weiterbildungsangebote zum Streitlöser DGA-Bau-Zert® und Wirtschaftsmediator befähigen Bauprojektleiter, Konflikte, insbesondere bei Preisanpassungen und Nachträgen möglichst in Echtzeit zu managen, um langwierige Rechtsstreitigkeiten bei Gericht zu vermeiden.

In praxisnahen Seminaren vermitteln erfahrene Referenten, Baurechtsexperten und Sachverständige wichtiges Knowhow für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sie erfahren alles Aktuelle zur Vergabe und VOB/A, VOB/B und BGB-Bauvertragsrecht, Architektenrecht und HOAI, zum Nachtragsmanagement und Bauablaufstörungen sowie Projektmanagement.

Die Geschäftsführerin, Rosina Th. Sperling hat sich auf außergerichtliche Streitbeilegung spezialisiert und bietet den Weiterbildungslehrgang Streitlöser/in DGA-Bau-Zert und die Qualifizierung zum Zertifizierten Wirtschaftsmediator an. Weitere Informationen stellt die BVM BauVertragsManagement GmbH auf ihrer Webseite https://www.bvm-seminare.de zur Verfügung.

Hinweis: Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

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