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Patientenverfügung beim Notarzt: Wenn Sekunden über den Patientenwillen entscheiden

Aktueller Fachbeitrag beleuchtet die rechtlichen Herausforderungen der Patientenverfügung im Einsatz.

BildBerlin, 04.08.2026 – Bei einem Herzstillstand, einem schweren Unfall oder einem plötzlichen Zusammenbruch müssen in der Notfall- und Rettungsmedizin Entscheidungen oft innerhalb von Sekunden fallen. Rettungskräfte sowie Notärztinnen und Notärzte stehen dabei regelmäßig vor der Frage, ob eine Maßnahme dem Willen der betroffenen Person entspricht. Ebenso wichtig ist, ob überhaupt eine Patientenverfügung vorliegt, gültig und im entscheidenden Moment verfügbar ist.

Mehrere aktuelle Fachbeiträge in der Zeitschrift „Notfall + Rettungsmedizin“ widmen sich genau diesem Spannungsfeld. Sie beschreiben einerseits die rechtliche Unsicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen im Notfall und andererseits die ethische Entscheidungsfindung im Rettungsdienst. Beide Themen verbindet dieselbe Herausforderung. Der Wille des Patienten soll respektiert werden, doch häufig fehlen im Einsatz die dafür nötigen Informationen.

Denn eine Patientenverfügung entfaltet ihre Bindungswirkung nur, wenn sie auf die konkrete Situation passt. Allgemein gehaltene Formulierungen lassen im Ernstfall Interpretationsspielraum und kosten wertvolle Zeit. Liegt das Dokument im Rettungswagen gar nicht vor, greifen Einsatzkräfte im Zweifel zu lebenserhaltenden Maßnahmen. Das kann Leben retten, im Einzelfall aber auch dem ausdrücklich erklärten Willen eines Menschen widersprechen.

„Für Rettungskräfte ist das eine enorme Belastung“, sagt Dr. Christian Probst, Gründer und Geschäftsführer von PatientenverfügungPlus. „Sie sind verpflichtet, Leben zu retten, und sollen zugleich den Willen des Patienten achten. Ohne eine klare, auffindbare Patientenverfügung bleibt ihnen in dieser Drucksituation kaum eine belastbare Grundlage.“

Aus Sicht von PatientenverfügungPlus zeigt die Fachdiskussion vor allem eines. Eine Patientenverfügung ist nur dann wirksam, wenn sie zwei Bedingungen erfüllt. Sie muss inhaltlich konkret und im Notfall sofort verfügbar sein. Fehlt eine der beiden Voraussetzungen, läuft der dokumentierte Wille ins Leere, so gut er auch gemeint war.

Gerade im Rettungsdienst zählt die Verfügbarkeit. Ein Dokument im heimischen Aktenordner hilft nicht, wenn der Notfall auf der Straße, am Arbeitsplatz oder im Urlaub eintritt. Ein Notfallausweis, ein Aufkleber für die Gesundheitskarte und ein digitaler Zugriff auf die Vorsorgedokumente können den entscheidenden Unterschied machen, damit Einsatzkräfte den Willen des Patienten überhaupt kennen und berücksichtigen können.

„Vorsorge endet nicht mit dem Ausfüllen eines Formulars“, so Probst. „Entscheidend ist, dass die Wünsche im Ernstfall auch bei den Menschen ankommen, die in Sekunden handeln müssen.“

PatientenverfügungPlus empfiehlt vier Punkte, damit eine Patientenverfügung im Notfall wirkt.

* Wichtige Situationen und Maßnahmen wie Wiederbelebung, künstliche Beatmung, künstliche Ernährung oder Intensivbehandlung sollten so konkret wie möglich beschrieben werden, statt nur allgemein von lebensverlängernden Maßnahmen zu sprechen.
* Die Verfügung sollte regelmäßig überprüft und an veränderte Lebens- und Gesundheitssituationen angepasst werden.
* Ein Notfallausweis, eine gekennzeichnete Gesundheitskarte und ein schneller, idealerweise digitaler Zugriff sorgen dafür, dass die Dokumente im Ernstfall auffindbar sind.
* Vertrauenspersonen sollten wissen, dass eine Verfügung existiert, wo sie liegt und was sie beinhaltet.

Genau hier setzt PatientenverfügungPlus an. Das Berliner Unternehmen hilft Menschen, ihre Patientenverfügung verständlich zu formulieren und aktuell zu halten. Mit einem Notfallausweis und einem Aufkleber für die Gesundheitskarte sorgt es zugleich dafür, dass die Dokumente im Ernstfall sofort gefunden und im Volltext gelesen werden können. So wird aus einem ausgefüllten Formular eine Vorsorge, die im entscheidenden Moment tatsächlich wirkt.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

PatientenverfügungPlus | Plusrecht GmbH
Herr Christian Probst
Albrechtstr. 14 B
10117 Berlin
Deutschland

fon ..: 030208480430
web ..: https://www.patientenverfuegungplus.de
email : news@patientenverfuegungplus.de

PatientenverfügungPlus steht für digitale Vorsorge, die nicht in der Schublade endet. Anwaltlich und ärztlich entwickelte Dokumente, regelmäßige Aktualisierungen und der schnelle Zugriff im Notfall mit einem persönlichen Notfallausweis und einen Hinweis auf der Gesundheitskarte greifen zu einer vollständigen Vorsorgelösung ineinander. So bleibt der eigene Wille aktuell und ist für Ärzte und Angehörige im Volltext jederzeit weltweit verfügbar, wenn es darauf ankommt. Finanztip empfiehlt PatientenverfügungPlus seit 2016.

Pressekontakt:

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Patientenverfügung im Urlaub: Der große Irrtum über ihre Gültigkeit im Ausland

Viele glauben, ihre Patientenverfügung gilt im Urlaubsland wie zu Hause. Ein Irrtum. PatientenverfügungPlus erklärt die Regeln in Spanien, Italien und Österreich und gibt Tipps für die Abreise.

BildBerlin, 14. Juli 2026. Millionen Deutsche verbringen die Sommerferien in Spanien, Italien oder Österreich. Viele glauben fest, dass ihre Patientenverfügung auch dort genauso gilt. Das ist ein Irrtum. Eine EU-weite Anerkennung gibt es leider nicht. Jedes Land folgt eigenen Formvorschriften. Der Online-Vorsorgedienst PatientenverfügungPlus erklärt die Rechtslage in beliebten Reiseländern und gibt drei praktische Empfehlungen für die Abreise.

In Deutschland ist die Rechtslage eindeutig. Ärztinnen und Ärzte müssen sich an eine Patientenverfügung halten (§ 1827 BGB). Die Hürden dafür sind bewusst niedrig. Wer volljährig und einwilligungsfähig ist, verfasst seine Festlegungen schriftlich und unterschreibt eigenhändig. Mehr verlangt das Gesetz nicht. Es braucht weder Notar oder Zeugen. Entscheidend ist der Inhalt. Die Verfügung muss konkret beschreiben, welche Behandlungen in welchen Situationen gewünscht oder abgelehnt werden. Pauschale Sätze genügen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht.

Dieses Schutzniveau endet jedoch an der Grenze. Ob und wie ein deutsches Dokument im Ausland wirkt, bestimmt allein das Recht des Reiselandes. Der Blick auf drei Klassiker der deutschen Urlaubsplanung zeigt die Spannbreite.

In Spanien liegen die Hürden deutlich höher. Die Grundlage setzt das staatliche Patientenrechtegesetz (Ley 41/2002). Die Wirksamkeit einer Patientenverfügung hängt jedoch von lokalen Formvorschriften ab, die sich von Region zu Region unterscheiden. Mal ist der Notar vorgesehen, mal sind es Zeugen oder eine Behörde. Die Ausgestaltung liegt bei den 17 Autonomen Gemeinschaften. Ein zentrales Register mit dem Namen „Registro Nacional de Instrucciones Previas“ sammelt alle regional errichteten Verfügungen und macht sie landesweit auffindbar. Ein deutsches Dokument, das die örtliche Form nicht erfüllt, ist nach Hinweis des Auswärtigen Amts in Spanien rechtlich unwirksam. Ärzte müssen ihm nicht folgen.

Italien hat einen anderen Weg gewählt. Das Land hat Patientenverfügungen erst 2018 gesetzlich verankert (Gesetz 219/2017), dafür aber mit klarer Verbindlichkeit. Ärzte müssen den „Disposizioni anticipate di trattamento“ (DAT) folgen. Errichtet werden sie beim Notar oder persönlich beim Standesamt der Wohnsitzgemeinde. Sie fließen in eine nationale Datenbank ein, die Kliniken im Ernstfall abfragen können. Abweichen darf das Behandlungsteam nur zusammen mit der benannten Vertrauensperson, dem sogenannten fiduciario. Das ist etwa dann möglich, wenn die Verfügung durch den medizinischen Fortschritt offensichtlich überholt ist. Ein deutsches Dokument wird dadurch nicht automatisch umgesetzt. Als klarer Nachweis des Patientenwillens behält es dennoch Gewicht.

Österreich kennt seit dem Patientenverfügungs-Gesetz von 2006 zwei Stufen. Die volle Verbindlichkeit erreicht nur, wer die strengen österreichischen Formvorgaben erfüllt. Dazu gehören ein ärztliches Aufklärungsgespräch, die Errichtung vor Rechtsanwalt, Notar oder Patientenvertretung sowie die Erneuerung alle acht Jahre. Ein deutsches Dokument besitzt diese Voraussetzungen in aller Regel nicht. Die deutsche Verfügung gilt dann immerhin als „beachtliche“ Patientenverfügung. Ärztinnen und Ärzte müssen sie dann bei der Ermittlung des Patientenwillens berücksichtigen. Das gilt umso stärker, je mehr Kriterien der verbindlichen österreichischen die deutsche Verfügung erfüllt. Ihr Gewicht wächst also mit ihrer Qualität. Je konkreter und aktueller die deutschen Festlegungen sind, desto stärker wirken sie auch jenseits der Grenze in Österreich.

Trotz aller Unterschiede gibt es eine beruhigende Konstante. Wer nach deutschem Standard gültige Vorsorgeunterlagen mit sich führt, kann davon ausgehen, dass verständige Ärztinnen und Ärzte sie im Ernstfall berücksichtigen. Denn in jedem Land gilt derselbe medizinethische Grundsatz: Behandelt wird der Patient nach seinem Willen.

„Ob eine Verfügung jede Formvorschrift des Reiselandes erfüllt, ist in aller Regel nicht die entscheidende Frage“, sagt Dr. Christian Probst von PatientenverfügungPlus. „Und die Sprachbarriere ist es auch nicht mehr – ein deutsches Dokument übersetzt jedes Behandlungsteam mit künstlicher Intelligenz heute in Sekunden. Entscheidend ist vielmehr, ob der eigene Wille im Ernstfall klar, aktuell und sofort verfügbar ist. Ein einwandfreies Dokument, eine eingeweihte Vertrauensperson und der digitale Abruf über den Notfallausweis schaffen die besten Voraussetzungen, um auch im Ausland gehört zu werden.“

PatientenverfügungPlus empfiehlt für die Reisevorbereitung drei Schritte.

1. Gültigkeit prüfen. Vor der Abreise sollte die Verfügung auf Konkretheit, Unterschrift, Datum und Aktualität geprüft werden. Nur ein Dokument, das zu Hause einwandfrei ist, überzeugt auch unterwegs.

2. Vertrauensperson einweihen. Bevollmächtigte und Reisebegleitung sollten wissen, dass die Dokumente existieren, wo sie liegen und wie sie im Notfall abrufbar sind. Dazu gehören Telefonnummern mit internationaler Vorwahl.

3. Dokumente digital verfügbar machen. PatientenverfügungPlus bietet dafür den Notfallausweis für das Portemonnaie und den Notfallaufkleber für die Gesundheitskarte an. Ärzte und Angehörige können die Unterlagen damit weltweit jederzeit im Volltext digital abrufen, auch im Ausland und auch nachts.

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Warum eine Patientenverfügung erst mit der Familie richtig wirkt

Eine aktuelle Studie zeigt: Patientenverfügungen wirken besser, wenn sie konkret sind und die Familie einbinden. Dann wissen Angehörige im Ernstfall, was im Sinne des Betroffenen richtig ist.

BildNeue Studie bestätigt: Patientenverfügungen wirken am besten, wenn sie konkret formuliert sind und Angehörige eingebunden werden.

Berlin, 12.05.2026 – Die meisten Menschen wünschen sich, dass im Ernstfall in ihrem Sinne entschieden wird. Doch wissen Partner, Kinder oder Eltern wirklich, was man sich bei künstlicher Beatmung, Wiederbelebung oder Intensivtherapie wünschen würde?

Eine aktuelle Untersuchung des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf, veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt, macht deutlich: Angehörige liegen mit ihrer Einschätzung zwar oft richtig – fühlen sich aber häufig nicht sicher genug, den Patientenwillen tatsächlich wiederzugeben. Genau hier zeigt sich der Wert einer guten Patientenverfügung: Sie schafft Klarheit, gibt Orientierung und entlastet die Familie.

Für die Studie wurden 105 stationäre Patientinnen und Patienten mit erhöhtem Risiko für eine spätere intensivmedizinische Behandlung sowie jeweils eine nahestehende Person getrennt voneinander befragt. Das Ergebnis: Nur gut die Hälfte der Patient-Angehörigen-Paare gab übereinstimmend an, über die Wünsche der erkrankten Person gesprochen zu haben. Gleichzeitig fühlten sich nur 37,1 Prozent der Angehörigen sicher, den Patientenwillen zutreffend wiedergeben zu können.

„Viele Menschen glauben: Meine Familie weiß schon, was ich will. Aber gerade bei medizinischen Entscheidungen macht ein vorheriger Austausch mit seinen Angehörigen den Unterschied“, sagt Dr. Christian Probst, Gründer und Geschäftsführer von PatientenverfügungPlus. „Eine gute Patientenverfügung sorgt dafür, dass Angehörige im Ernstfall nicht raten müssen, sondern eine belastbare Basis haben, was gewünscht ist.“

Die Studie zeigt damit ein Thema, das viele Familien erst bemerken, wenn es plötzlich ernst wird. Muss über eine Beatmung entschieden werden? Soll eine Wiederbelebung versucht werden? Welche Behandlung wäre noch gewünscht, wenn eine Rückkehr in das bisherige Leben unwahrscheinlich ist? Solche Fragen sind für Angehörige emotional extrem belastend – selbst dann, wenn die Beziehung eng ist.

PatientenverfügungPlus sieht in der Studie deshalb eine wichtige Bestätigung: Eine Patientenverfügung ist nicht nur ein rechtliches Dokument. Sie ist auch ein Akt der Fürsorge gegenüber den Menschen, die später vielleicht Entscheidungen treffen oder den eigenen Willen vertreten müssen.

„Vorsorge bedeutet nicht nur: Ich bestimme selbst. Vorsorge bedeutet auch: Ich binde meine Familie mit in die Entscheidung ein und nehmen ihnen eine schwere Last ab“, so Probst. „Wer seine Wünsche klar festhält und mit Angehörigen bespricht, sorgt für Sicherheit auf beiden Seiten.“

Besonders wichtig ist aus Sicht von PatientenverfügungPlus, dass Patientenverfügungen verständlich und konkret formuliert sind. Allgemeine Aussagen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ helfen im Ernstfall oft nur begrenzt, weil Angehörige und Ärztinnen und Ärzte trotzdem klären müssen, was damit in der konkreten Situation gemeint ist. Besser ist es, wichtige medizinische Situationen möglichst klar zu beschreiben – etwa künstliche Beatmung, Wiederbelebung, künstliche Ernährung, Dialyse oder Intensivbehandlung.

Gerade das Gespräch mit der Familie ist entscheidend. Denn Angehörige müssen nicht nur wissen, dass es eine Patientenverfügung gibt. Sie sollten auch verstehen, warum bestimmte Wünsche vom Verfasser festgehalten wurden. Das macht es ihnen später leichter, ruhig und sicher im Sinne des Patienten zu handeln.

PatientenverfügungPlus empfiehlt daher Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihre Vorsorge in vier einfachen Schritten zu prüfen:

* Wünsche konkret festhalten: Welche medizinischen Maßnahmen sollen in schweren Krankheitssituationen gewünscht oder abgelehnt werden?
* Angehörige einbeziehen: Wissen Partner, Kinder oder Eltern, was in der Patientenverfügung steht?
* Bevollmächtigte vorbereiten: Kann die Person, die im Ernstfall entscheiden soll, den eigenen Willen erklären und vertreten?
* Dokumente aktuell und auffindbar halten: Eine Patientenverfügung hilft nur, wenn sie im entscheidenden Moment verfügbar ist.

PatientenverfügungPlus unterstützt Menschen dabei, ihre Patientenverfügung und weitere Vorsorgedokumente online zu erstellen, zu verwalten und bei Bedarf zu aktualisieren. Ergänzend können ein Notfallausweis und ein Aufkleber für die Gesundheitskarte dabei helfen, dass die Dokumente im Ernstfall schnell gefunden werden.

„Eine gute Patientenverfügung schafft nicht nur rechtliche Klarheit“, sagt Probst. „Sie gibt Familien etwas sehr Wertvolles: die Gewissheit, im entscheidenden Moment im Sinne des geliebten Menschen zu handeln.“

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

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PatientenverfügungPlus ist ein Online-Angebot mit Sitz in Berlin. Über die Plattform können Nutzerinnen und Nutzer Vorsorgedokumente online erstellen, verwalten und bei Bedarf aktualisieren. Zusätzlich informiert PatientenverfügungPlus nach eigenen Angaben über Rechtsänderungen und erinnert an regelmäßige Überprüfung. Mit einem Notfallausweis und einem Aufkleber für die Gesundheitskarte sind die Vorsorgedokumente im Ernstfall von Ärzten und Angehörigen im Ernstfall jederzeit verfügbar und im Volltext abrufbar.

Pressekontakt:

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Herr Christian Probst
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