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Preissteigerungen im Baugewerbe absichern: Bauministerium erweitert Anwendung der Stoffpreisgleitklauseln

Lieferengpässe halten an, Bauvorhaben werden ausgebremst. Für mehr Kalkulationssicherheit verlängert der Bund die Stoffpreisgleitklauseln ab sofort – auch für bestehende Verträge.

BildMünchen, 07.07.2022 Unkalkulierbare Baustoffpreise und Lieferengpässe sind seit Beginn des Ukrainekrieges Alltag im Baugewerbe. Am 25. März erließ das Bundesbauministerium daher Stoffpreisgleitklauseln, die zunächst bis Juni gültig sein sollten. Zahlreiche Länder und öffentliche Auftraggeber haben die Bundesregelung übernommen, die Klauseln haben sich bewährt. Deshalb verlängerte der Bund die Regelung bis 30.12.2022 und erweiterte den Anwendungsbereich. Sie gilt seit Neustem auch für bestehende Verträge.

Im Wesentlichen sind folgende Neuregelungen zu beachten:

1. Um für die Unternehmen die Planungssicherheit zu erhöhen, wird die Befristung von drei auf sechs Monate verlängert.

2. Stoffpreisgleitklauseln kommen zum Tragen, wenn der Stoffanteil 0,5% der Auftragssumme übersteigt. Bisher lag die Anwendungsschwelle bei 1,0. Dies führte zu erheblichen Mehrbelastungen bei den Unternehmen.

3. Wichtig bei Vergabeverfahren: Zur Vereinfachung der Anwendung der Stoffpreisgleitklauseln und zur Risikoreduzierung bei der Angebotskalkulationen des Unternehmers soll die Stoffpreisgleitklausel künftig auf dem tatsächlichen Angebotspreis basieren. Bisher haben Bauverwaltungen den Angebotspreis definiert.

4. Weiterhin bleibt es der Einzelfallbetrachtung vorbehalten, ob das Festhalten an einem Vertrag aufgrund von Mehrbelastungen für den Unternehmer zumutbar erscheint. Nach wie vor werden feste Prozent- und Betragsgrenzen für unzumutbare Mehrbelastungen nicht rechtlich verankert.

5. Um Erschwernisse und unzumutbare Härten zu vermeiden, können Stoffpreisgleitklauseln auch im Nachhinein vereinbart werden. Der bisher geltende Selbstbehalt wird für bestehende und künftige Verträge auf den einen Satz von 10% reduziert. Mit der Reduzierung des Selbstbehaltes von 20% auf 10% kann das Unternehmen wirtschaftlich einkaufen. Sinken die Einkaufspreise unter den Kalkulationspreis, kommt dem Unternehmen die Einsparung bis 10% zugute, ohne dass der Auftraggeber daran zu beteiligen ist. Steigen die Einkaufspreise, kann eine Preisanpassung erst dann verlangt werden, wenn der Selbstbehalt von 10% überschritten wird.

Stoffpreisklauseln müssen AGB-rechtlich abgesichert sein. Tipps zur Anwendung der Stoffpreisgleitklausel erfahren Sie in unseren VOB/B-Schulungen:

– VOB/B kompakt und Auswirkungen des BGB-Bauvertragsrechts – Die rechtssichere Durchführung von Bauvorhaben

– VOB konforme Leistungsbeschreibung und VOB/C zur Bestimmung des Leistungssolls, Aufmaß und Abrechnung

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

BVM Bauvertragsmanagement GmbH
Frau Rosina Sperling
Evastraße 2
81927 München
Deutschland

fon ..: (089) 92 09 09-10
fax ..: (089) 92 09 09-20
web ..: https://www.bvm-seminare.de
email : sperling@bvm-seminare.de

BVM in München steht seit über 20 Jahren für die kompetente Schulung und Beratung in baurechtlichen und bauwirtschaftlichen Fragestellungen. Weiterbildungsangebote zum Streitlöser DGA-Bau-Zert® und Wirtschaftsmediator befähigen Bauprojektleiter, Konflikte, insbesondere bei Preisanpassungen und Nachträgen möglichst in Echtzeit zu managen, um langwierige Rechtsstreitigkeiten bei Gericht zu vermeiden.

In praxisnahen Seminaren vermitteln erfahrene Referenten, Baurechtsexperten und Sachverständige wichtiges Knowhow für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sie erfahren alles Aktuelle zur Vergabe und VOB/A, VOB/B und BGB-Bauvertragsrecht, Architektenrecht und HOAI, zum Nachtragsmanagement und Bauablaufstörungen sowie Projektmanagement.

Die Geschäftsführerin, Rosina Th. Sperling hat sich auf außergerichtliche Streitbeilegung spezialisiert und bietet den Weiterbildungslehrgang Streitlöser/in DGA-Bau-Zert und die Qualifizierung zum Zertifizierten Wirtschaftsmediator an. Weitere Informationen stellt die BVM BauVertragsManagement GmbH auf ihrer Webseite https://www.bvm-seminare.de zur Verfügung.

Hinweis: Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

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HOAI 2021 Online-Seminar: Neuerungen für Planer, Architekten und Ingenieure erfahren

Was Sie jetzt wissen müssen für Ihre Honorarberechnungen, bei Vergabeverfahren und für die Gestaltung Ihrer Planerverträge, erfahren Sie in unserem Online-Seminar HOAI 2021 am 17.2. und 22.03. 2021.

München, 21.01.2021 Für Verträge, die nach dem 01.01.2021 geschlossen werden, gilt nun die HOAI 2021. Das Honorarmanagement kann völlig neugestaltet werden – unter Berücksichtigung des neuen gesetzlichen, vertraglichen und honorarrechtlichen Rahmens.

Welche Auswirkungen haben die Neuerungen für Architekten und Ingenieure, öffentliche und private Auftraggeber, Justiziare und leitende Mitarbeiter aus den Bereichen Bau, Vergabe und Einkauf? Das erfahren Sie in unseren Seminaren für das Bauwesen.

Live Online-Seminar HOAI 2021

Seminarinhalte und Anmeldung: HOAI 2021 – Was ändert sich bei Honorarermittlung und Honorarvereinbarungen? Termine: 17.02.2021 und 22.03.2021.

Das HOAI Online-Seminar orientiert sich am Ablauf der Leistungserbringung von der Vertragsanbahnung über die richtige Honorarberechnung bis zum Vertragsschluss. Ausgehend von der geschuldeten Planungsleistung in den jeweiligen Leistungsphasen werden die Gestaltungsmöglichkeiten zur Vergütung im Geltungsbereich der HOAI 2013 und der HOAI 2021 bei freier Vergütungsvereinbarung verglichen.

Sie gewinnen fundierte Kenntnisse der HOAI sowie eindeutiger und vollständiger Leistungsbeschreibungen – wichtige Voraussetzung bei Vergabeverfahren von Planungsleistungen. So erkennen Sie Abweichungen der Mindestangebote.

Sie erfahren, wie Sie mit Altverträgen vor dem 1.01.2021 und laufenden Planerverträgen umgehen und Konflikte bei der Abwicklung von Architekten- und Ingenieurverträgen vermeiden.

Weitere Online-Seminare für die Bau- und Immobilienbranche

BVM Bauvertragsmanagement bietet weitere Präsenz- und Online-Seminare an – zur Vergabe von Planer- und Bauleistungen sowie zur VOB/B an unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung. Dazu gehören auch Bauzeitnachträge wegen Entschädigungsansprüchen gemäß § 642 BGB. Auf der BVM Website finden Sie alle Termine. Oder buchen Sie individuelle Inhouseschulungen für Ihr Unternehmen. Kontaktieren Sie uns einfach unter (089) 92 09 09-10.

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