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hkk-Gesundheitstag: Nils Traummann spricht über Schlaf als Präventionsfaktor

Beim hkk-Gesundheitstag im Bremer Weserstadion sprach Nils Traummann vor rund 1.200 Teilnehmenden über Schlaf, Regeneration und umsetzbare Routinen im Arbeitsalltag.

BildBremen, 5. Juni 2026

Am 5. Juni 2026 hat Nils Traummann beim hkk-Gesundheitstag im Bremer Weserstadion vor rund 1.200 Teilnehmenden einen Vortrag zum Thema Schlaf gehalten. Im Zentrum stand Prävention als betriebliche Realität: Schlaf wird im Arbeitsalltag oft als Restgröße behandelt, wirkt aber direkt auf Konzentration, Stressstabilität, Entscheidungsqualität und Regeneration.

„Schlaf ist das Betriebssystem der Regeneration. Wenn dieses System instabil läuft, steigen Reibung, Fehleranfälligkeit und mentale Erschöpfung – nicht punktuell, sondern systematisch“, sagte Traummann im Anschluss.

Schlaf als System: weniger Aktionismus, mehr Architektur

Traummann ordnete Schlaf nicht als kurzfristiges „Optimierungsprojekt“ ein, sondern als Ergebnis einer stabilen Architektur aus Rhythmus, Reizmanagement und klaren Grenzen. Der Fokus lag auf Mechanismen, die in belasteten Lebens- und Arbeitsphasen typischerweise kippen: zu späte Aktivierung, fragmentierte Abendroutinen, unklare Übergänge zwischen Arbeit und Erholung sowie ein dauerhaft erhöhter innerer Tonus.

„Viele Menschen versuchen Schlaf zu reparieren, statt ihn zu führen. Entscheidend sind Standards, die auch unter Druck greifen: konstante Ankerzeiten, ein klarer Abend-Downshift und weniger späte Reizspitzen“, so Traummann.

Kernthemen des Vortrags

Der Vortrag setzte auf umsetzbare Hebel, die ohne Überfrachtung funktionieren und präventiv gedacht sind:

– Rhythmus als Anker: stabile Aufsteh- und Schlafzeiten als Grundlage für circadiane Stabilität
– Schlafdruck und Timing: Zubettgehen, wenn der Körper tatsächlich schlafbereit ist, statt „zu früh in den Kampf zu gehen“
– Reizmanagement am Abend: Licht, Screens, Inhalte und mentale Last als zentrale Stellgrößen
– Mentale Entlastung: Grübelschleifen nicht im Bett verhandeln, sondern strukturiert auslagern
– Pragmatische Routinen: kurze, wiederholbare Abläufe statt komplexer Programme

„Prävention scheitert selten am Wissen. Sie scheitert an fehlender Umsetzbarkeit. Schlaf braucht weniger Diskussion und mehr Struktur“, sagte Traummann.

Die im Vortrag dargestellte Systemlogik ist in Traummanns jüngst erschienenem Buch „Schlaf ist kein Zufall“ zusammengeführt. Das Werk beschreibt Schlaf als steuerbares Zusammenspiel aus Umgebung, Reizen, Routinen und Grenzen und arbeitet mit Checklisten sowie einem kompakten Umsetzungsrahmen, der sich in den Alltag übertragen lässt.

„Wer Schlaf stabilisieren will, braucht kein weiteres Informationspaket, sondern eine klare Ordnung. Das Buch ist als Arbeitsgrundlage gebaut: weniger Theorie, mehr Standard“, so Traummann.

Nils Traummann ist Schlafcoach, Lifestyle-Speaker und Content Creator mit Fokus auf Schlaf, Regeneration und moderne Arbeits- und Lebenswelten. In seinen Vorträgen, Coachings und digitalen Formaten verbindet er evidenzbasierte Erkenntnisse der Schlafforschung mit umsetzbaren Routinen für Menschen im Spannungsfeld von Leistungsdruck, Mediennutzung und Erholung.

Mit seinem Content erreicht er eine wachsende Community, die Schlaf als strategische Ressource für Gesundheit, Performance und Lebensqualität versteht. Weitere Informationen zu Angeboten, Vorträgen und aktuellen Formaten finden sich unter nils-traummann.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Nils Traummann
Herr Nils Traummann
Kornstrasse 129
28201 Bremen
Deutschland

fon ..: 0163 523 0398
web ..: http://www.nils-traummann.de
email : info@nils-traumann.de

Nils Traummann ist Schlafcoach, Lifestyle-Speaker und Content Creator mit Fokus auf Schlaf, Regeneration sowie moderne Arbeits- und Lebenswelten. In Vortraegen, Coachings und digitalen Formaten verbindet er evidenzbasierte Erkenntnisse der Schlafforschung mit umsetzbaren Routinen fuer Menschen im Spannungsfeld von Leistungsdruck, Mediennutzung und Erholung.

Pressekontakt:

Nils Traummann
Herr Nils Traummann
Kornstrasse 129
28201 Bremen

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email : info@nils-traummann.de

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Blumen Basar GbR – Ihre florale Expertise für jeden Anlass

Florale Kreativität aus Bremen: Die Blumen Basar GbR gestaltet seit über 50 Jahren frische Sträuße und individuelle Arrangements für jeden Anlass – persönlich, hochwertig und nachhaltig.

Die Blumen Basar GbR ist ein traditionsreiches Familienunternehmen aus Bremen, das seit über 50 Jahren für hochwertige Floristik und persönliche Beratung steht. Sowohl am Stand auf dem Bremer Blumenmarkt als auch im eigenen Geschäft erwartet Kundinnen und Kunden eine vielfältige Auswahl an frischen Blumen, stilvollen Arrangements und individuellen Lösungen für jeden Anlass.

Blumen mit Gefühl und Leidenschaft

Für das Team sind Blumen weit mehr als reine Dekoration – sie transportieren Emotionen und verleihen besonderen Momenten eine persönliche Note. Mit viel Kreativität und Erfahrung entstehen individuelle florale Konzepte für private Feiern, geschäftliche Anlässe oder auch würdevolle Abschiede. Dabei wird großer Wert darauf gelegt, die Wünsche der Kundschaft genau zu verstehen und umzusetzen.

Vielfältige Floristik für jeden Anlass

Das Leistungsangebot reicht von frischen, saisonalen Schnittblumen über maßgeschneiderte Hochzeitsfloristik bis hin zu einfühlsamen Trauerarrangements. Auch Dekorationen für Events, Jubiläen oder Firmenfeiern gehören zum Portfolio. Ergänzend bietet das Unternehmen eine Auswahl an Zimmer- und Dekorationspflanzen, die Wohn- und Arbeitsräume bereichern.

Persönliche Beratung und Nachhaltigkeit

Individuelle Beratung steht stets im Mittelpunkt. Gleichzeitig achtet die Blumen Basar GbR auf Nachhaltigkeit, setzt bevorzugt auf regionale Anbieter und verwendet umweltfreundliche Materialien. So entstehen florale Kreationen mit Verantwortung und Qualität.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Blumen Basar GbR
Frau Tanja Tomic
Woltmershauser Str. 224
28197 Bremen
Deutschland

fon ..: 0421 3365433
web ..: http://www.blumen-basar-gbr.de
email : pr@dsa-marketing.ag

Pressekontakt:

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Regionale Anzeigenmärkte in Bremen schaffen planbare Sichtbarkeit für Unternehmen

Unternehmen benötigen verlässliche Sichtbarkeit im lokalen Umfeld. In Bremen zeigen regionale Anzeigenmärkte, wie Angebote gezielt und planbar bei regionalen Zielgruppen ankommen.

BildWarum regionale Anzeigenmärkte in Bremen für Unternehmen planbarer werden

Unternehmen stehen im digitalen Umfeld vor einer klaren Herausforderung: Sichtbarkeit ist verfügbar, aber sie ist nicht automatisch planbar. Wer lokal Immobilien anbietet, Fahrzeuge verkauft oder Fachkräfte sucht, benötigt eine Ansprache, die sich am tatsächlichen Einzugsgebiet orientiert. Vergleichbare Anforderungen sind auch aus Städten wie Essen bekannt, wo wirtschaftliche Dynamik und regionale Verflechtungen präzise Ausspielung erfordern. In Bremen zeigen regionale Anzeigenmärkte, wie sich Sichtbarkeit strukturieren lässt.

1A-Anzeigenmarkt.de bündelt lokale Anzeigenportale und ist thematisch dem Umfeld von 1A-Stellenmarkt.de zugeordnet. Der Ansatz basiert auf einer klaren regionalen Einordnung von Angeboten. Premiumanzeigen für Immobilien, Autos und Jobs werden nicht breit gestreut, sondern im jeweiligen Stadt- und Einzugsgebiet verankert. Dadurch entsteht eine nachvollziehbare Verbindung zwischen Angebot und regionaler Nachfrage.

Für gewerbliche Anbieter bedeutet das eine gezieltere lokale Kundenansprache. Statt auf allgemeine Reichweite zu setzen, können Unternehmen ihre Leistungen dort präsentieren, wo potenzielle Kunden konkret suchen. Diese regionale Fokussierung unterstützt eine planbare Sichtbarkeit im Marktumfeld und erleichtert die Einordnung von Anfragen.

Ergänzend tragen lokale Events und Veranstaltungen dazu bei, die Stadtportale regelmäßig in den digitalen Alltag der Nutzer einzubinden. Anzeigen erscheinen dadurch im Kontext des regionalen Lebens und werden nicht isoliert wahrgenommen. Das stärkt die lokale Präsenz von Unternehmen zusätzlich.

Wie dieser Ansatz in verschiedenen Städten umgesetzt wird, zeigen Portale wie Anzeigenmarkt-Bremen.de, Anzeigenmarkt-Heidelberg.de, Anzeigenmarkt-Kaiserslautern.de und Anzeigenmarkt-Leipzig.de. Sie stehen exemplarisch für regionale Anzeigenmärkte, die Unternehmen eine strukturierte und standortbezogene Sichtbarkeit ermöglichen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

1A Infosysteme GmbH
Herr Jörg Teichler
Lavesstraße 80
30159 Hannover
Deutschland

fon ..: 051145089904
web ..: https://www.1a-portale.de/
email : kontakt@1A-Portale.de

1A-Anzeigenmarkt.de ist Teil des Portalsystems von 1A-Portale.de, zu dem auch spezialisierte Plattformen wie 1A-Stellenmarkt.de, 1A-Immobilienmarkt.de und 1A-Automarkt.de gehören. Durch die lokale Gliederung und hohe Sichtbarkeit in Suchmaschinen profitieren sowohl Nutzer:innen als auch Anbieter.

Pressekontakt:

1A-Infosysteme GmbH
Herr Jörg Teichler
Lavesstraße 80
Hannover 30159

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email : presse@1A-Portale.de

Wirtschaft

Auf Wachstumskurs: Aus Zweirad Jakst wird Little John Bikes + kostenlose Inspektion für E-Bikes & Fahrräder

Little John Bikes ist jetzt 2x in Bremen: mehr Kundennähe durch gut erreichbare Werkstätten, planbare Service-Termine, kostenlose Inspektionen, Express Reparaturen, Beratung, Probefahrten + Ergonomie

BildLittle John Bikes baut seine Präsenz in Bremen weiter aus: Neben dem bestehenden Standort in Bremen-Huchting hat das Unternehmen nun eine zweite Filiale in Bremen-Osterholz (Davoser Straße 67-69) eröffnet. Damit ist der Fahrradfachhändler ab sofort zweimal in der Hansestadt vertreten.

Mit der Neueröffnung am ehemaligen Standort von Zweirad-Center Jakst stärkt das Unternehmen die Nahversorgung rund um Fahrrad- und E-Bike-Mobilität in den östlichen Stadtteilen.

Fokus auf Kundennähe und Service

Kunden profitieren an beiden Standorten vom vollständigen Sortiment sowie einem serviceorientierten Betreuungskonzept.

„_Bremen ist eine ausgeprägte Fahrradstadt. Viele Menschen nutzen ihr Rad täglich für den Arbeitsweg oder in der Freizeit. Wer darauf angewiesen ist, braucht eine Werkstatt, die erreichbar ist und Serviceleistungen, die planbar bleiben_“, sagt Dr. Robert Peschke, CEO von Little John Bikes. „_Mit zwei Standorten verkürzen wir Wege und erhöhen die Verlässlichkeit._“

Investition in Standort und Arbeitsplätze

Mit der Eröffnung in Osterholz investiert das Unternehmen in Umbau, Ausstattung und Werkstatttechnik. Insgesamt entstehen beziehungsweise sichern die beiden Standorte in Bremen über zehn Arbeitsplätze.

Die neue Filiale verfügt über eine modern ausgestattete Werkstatt sowie ein breites Angebot an E-Bikes, City-, Trekking- und Mountainbikes verschiedener Markenhersteller.

Service als Bestandteil des Kaufkonzepts

Ein zentrales Element des Geschäftsmodells ist die Service Kundenkarte _Velocard_, die beim Kauf eines Neurads enthalten ist. Sie beinhaltet unter anderem eine jährlich kostenfreie Inspektion.

„_Ein Fahrrad, insbesondere ein E-Bike, ist heute ein hochwertiges Alltagsverkehrsmittel. Regelmäßige Wartung erhöht Sicherheit und Lebensdauer deutlich_“, so Peschke. „_Unser Anspruch ist es, Kunden langfristig zu begleiten._“

Darüber hinaus bieten beide Standorte Beratung zu Leasing, Finanzierung und Versicherung sowie ergonomische Anpassungen und Probefahrten an.

Stärkung der Fahrradmobilität in Bremen

Mit der Expansion reagiert Little John Bikes auf die hohe Fahrradnutzung in Bremen und die weiterhin wachsende Nachfrage im E-Bike-Segment. Zwei Standorte ermöglichen kürzere Wege für Wartung und Reparatur, ein wichtiger Faktor für Pendler sowie Familien, die das Fahrrad täglich nutzen.

Standorte in Bremen

Bremen-Huchting
Kirchhuchtinger Landstraße 36

Bremen-Osterholz
Davoser Straße 67-69

Weitere Informationen: www.littlejohnbikes.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Little John Bikes GmbH
Felix Natuschke
Heidestraße 3
01127 Dresden
Deutschland

fon ..: 0351 563 497 46
web ..: https://littlejohnbikes.de
email : f.natuschke@littlejohnbikes.com

Little John Bikes. Seit fast 30 Jahren auf dem Markt.
Über 65+ Filialen deutschlandweit. 400+ Mitarbeitende.
Ganz vorne dabei im deutschen Fahrradhandel.

Hier wird Fahrrad aus dem Alltag gedacht.
Arbeitsweg. Wochenende. Nutzung statt Schaufenster.
Der Fokus: alltagstaugliche Räder, planbare Kosten
und Service, der bleibt, wenn man ihn braucht.

Als Leasing-Experte macht LJB Fahrradmobilität
einfach, transparent und passend für Arbeitgeber
und unterschiedliche Lebensrealitäten.

Kein Schnellverkauf.
Sondern langfristige Begleitung mit klaren Prozessen
und hoher Teileverfügbarkeit.
Little John Bikes: Fährt sich gut an.

Pressekontakt:

Little John Bikes GmbH 
Felix Natuschke
Heidestraße 3
01127 Dresden

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Bremen erweitert Polizeibefugnisse: Schutzinstrument oder Einstieg in die Vorfeldkontrolle?

Der Rechtsstaat schützt nicht nur vor Tätern. Er schützt auch vor Übermaß oder er verfehlt seinen Kern.

BildBremen schafft mit dem neuen Polizeigesetz die Grundlage für präventive elektronische Fußfesseln und einen gestuften Drohneneinsatz, offen wie verdeckt. Offiziell geht es um besseren Schutz, insbesondere vor häuslicher Gewalt. Und ja: Wer bedroht wird, braucht wirksame Instrumente. Der Staat hat hier eine Schutzpflicht. Aber genau deshalb muss er besonders sorgfältig sein.

Denn dieses Gesetz verschiebt eine zentrale Grenze unseres Rechtsstaates: die Grenze zwischen konkreter Gefahrenabwehr und präventiver Verhaltensüberwachung.

1. Die elektronische Fußfessel: Schutz mit verfassungsrechtlicher Sprengkraft

Künftig kann eine Person eine elektronische Fußfessel tragen müssen, obwohl noch keine Straftat begangen wurde. Grundlage ist die Annahme einer Gefahr für Leib, Leben, Freiheit oder Selbstbestimmung gegenüber einer bestimmten Person, richterliche Zustimmung inklusive. Das klingt rechtsstaatlich abgesichert. Doch der entscheidende Punkt ist nicht der Richterstempel, sondern die Eingriffsschwelle.

Im deutschen Gefahrenabwehrrecht gilt traditionell:
Ein schwerer Grundrechtseingriff setzt eine konkrete Gefahr voraus, also eine hinreichend bestimmte Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts in absehbarer Zeit. Die Frage lautet daher: Wie konkret ist „konkret“ in Bremen?

* Reichen Drohungen und ein eskalierter Streit?
* Reicht eine polizeiliche Gefährderprognose?
* Reicht das abstrakte Risiko in einer „toxischen Beziehung“?

Je niedriger diese Schwelle definiert und je weiter die Prognosebegriffe gefasst werden, desto näher rücken wir an ein System heran, in dem staatliche Sanktionen vor der Tat einsetzen auf Grundlage von Annahmen. Prävention ist legitim. Aber Prävention darf nicht zur Vorverurteilung werden.

_Ein freiheitliches Polizeirecht muss daher klar regeln:_
Elektronische Fußfesseln bleiben eine eng begrenzte Ausnahmemaßnahme mit hoher Eingriffsschwelle, maximaler Befristung und enger gerichtlicher Kontrolle, nicht ein neues Standardwerkzeug „für alle Fälle“.

2. Das „Spanische Modell“: Doppelter Schutz oder doppelte Überwachung?

Besonders sensibel ist das sogenannte „Spanische Modell“: Nicht nur der Gefährder trägt einen GPS-Sender, sondern auch das potenzielle Opfer. Das wird als Schutzinstrument verkauft. Faktisch bedeutet es, dass auch die bedrohte Person in ein permanentes Ortungssystem eingebunden wird.

Formal mag das „freiwillig“ sein. Faktisch entsteht ein struktureller Druck:
Wer „richtig“ geschützt sein will, soll sich tracken lassen. Ein Schutzinstrument darf aber nicht dazu führen, dass Betroffene selbst Teil eines dauerhaften Überwachungsarrangements werden mit allen Risiken von Datenzugriff, Fehlalarmen und falschen Verdachtsmomenten.

_Freiheitliche Leitlinie sollte sein:_

Schutz ja – aber ohne Zwang zur Selbstüberwachung. Klare Zweckbindung der Daten ausschließlich zum Schutz vor dem konkreten Gefährder. Strikte Löschung, sobald die Gefährdungslage entfällt. Kein „Nebenbei“-Einsatz der Daten für andere Zwecke (Strafverfolgung, Aufenthaltsermittlung, Beziehungsanalysen).

Schutz, der nur funktioniert, wenn das Opfer sich dauerhaft tracken lässt, verschiebt die Verantwortung vom Täter hin zum Opfer. Das ist genau die Verschiebung, die ein freiheitlicher Rechtsstaat vermeiden sollte.

3. Drohnen – vom Lagebild zur schleichenden Luftaufsicht?

Das Gesetz erlaubt Drohnen in drei Stufen:

* Live-Übersicht (Lagebilder),
* offene Aufzeichnung,
* verdeckter Einsatz mit richterlicher Anordnung.

Technisch ist das nachvollziehbar. Rechtlich entscheidend ist etwas anderes: Drohnen verändern den Charakter polizeilicher Präsenz. Ein Streifenwagen ist sichtbar und örtlich begrenzt. Eine Kamera an einem Mast ist ortsgebunden und erkennbar.

Eine Drohne ist mobil, flexibel, schwer wahrnehmbar und kann Bereiche erfassen, die bislang faktisch unbeobachtet waren. Die Schwelle zwischen punktueller Lageerfassung und systematischer Beobachtung ganzer Räume sinkt erheblich. Genau deshalb braucht es – ausdrücklich im Gesetz, nicht nur in Verordnungen -:

* klare zeitliche Befristungen für Drohneneinsätze,
* enge Zweckbindung (z.B. konkrete Lagebewältigung statt „allgemeine Gefahrenvorsorge“),
* strikte Löschfristen,
* ein Verbot anlassloser Dauerbeobachtung öffentlicher Räume,
* transparente Berichtspflichten an Bürgerschaft und Öffentlichkeit über Zahl, Dauer, Anlässe und Speicherpraxis.

_Ohne diese Sicherungen droht eine schleichende Normalisierung der Luftüberwachung._ Was heute als Ausnahme bei Fanmärschen und Großlagen eingeführt wird, kann morgen still zum Normalbild im öffentlichen Raum werden.

4. Der eigentliche Maßstab: Verhältnismäßigkeit : Konkret, nicht abstrakt

Das Bundesverfassungsgericht verlangt bei schweren Grundrechtseingriffen: geeignet, erforderlich, angemessen mit besonders strenger Prüfung, wenn heimlich überwacht oder dauerhafte Bewegungsprofile erzeugt werden. Bei elektronischen Fußfesseln, GPS-Ortung und verdecktem Drohneneinsatz reden wir nicht über Bagatellen, sondern über:

* Bewegungsfreiheit,
* informationelle Selbstbestimmung,
* Persönlichkeitsrechte,
* das Grundvertrauen, sich ohne permanenten Blick von oben im öffentlichen Raum zu bewegen.

Je tiefer der Eingriff, desto enger muss die gesetzliche Fassung sein. Die Frage ist daher nicht, ob Bremen handeln darf. Die Frage ist, ob Bremen ausreichend begrenzt:

* Hohe Eingriffsschwellen, klar definiert im Gesetz.
* Richterliche Anordnung mit strenger Begründungspflicht und kurzer Befristung.
* Verpflichtende regelmäßige Überprüfung und Beendigung, sobald die konkrete Gefährdungslage entfällt.

_Kein Datenteilen über den Ursprungszweck hinaus._

Ein Polizeigesetz, das tief in Freiheitsrechte eingreift, muss wie ein Skalpell formuliert sein, nicht wie ein Schweizer Taschenmesser, das „für alles irgendwie taugt“.

5. Sicherheit braucht Grenzen, sonst verliert sie Legitimation

Ein moderner Rechtsstaat muss zweierlei leisten: Er muss Opfer schützen. Und er muss verhindern, dass Schutzinstrumente selbst zur strukturellen Ausweitung staatlicher Kontrolle werden.

Wer Sicherheit stärkt, ohne rechtsstaatliche Begrenzung mitzudenken, schwächt am Ende beides. Denn Vertrauen in staatliche Institutionen entsteht nicht durch maximale Befugnisse, sondern durch klar definierte Grenzen, Transparenz und wirksame Kontrolle.

_Die rote Linie_

Elektronische Fußfesseln und Drohnen können im Einzelfall legitime Instrumente sein. Aber sie dürfen:

* nicht zur Standardmaßnahme werden,
* nicht auf vage Gefahrenprognosen und politische Stimmungsbilder gestützt werden,
* nicht ohne strenge Evaluations- und Berichtspflichten eingesetzt werden,
* nicht zu einer dauerhaften Infrastruktur präventiver Überwachung ausgebaut werden.

_Ein freiheitliches Polizeigesetz misst sich nicht an der Zahl neuer Werkzeuge. _Es misst sich an der Präzision seiner Begrenzungen und an der Fähigkeit, „Nein“ zu sagen, wenn der Staat zu viel Zugriff verlangt.

_“Bremen betritt mit diesem Gesetz juristisch sensibles Terrain. Wenn Schutz vor Gewalt ernst gemeint ist, muss die Eingriffsschwelle hoch, die Kontrolle unabhängig, die Befristung verbindlich und die Transparenz gegenüber Parlament und Öffentlichkeit garantiert sein. Sicherheit darf nie zur Gewöhnung an Überwachung führen.“ Ingo Wendelken_

Der Rechtsstaat schützt nicht nur vor Tätern.
Er schützt auch vor Übermaß oder er verfehlt seinen Kern.

_Unsere freiheitliche Lösung: _Elektronische Fußfesseln und verdeckte Drohneneinsätze dürfen nur bei klar definierter, konkretisierter und unmittelbar bevorstehender Gefahr für eine bestimmte Person angeordnet werden, mit strenger richterlicher Begründungspflicht und fester Maximalbefristung (z.B. drei Monate bei Fußfesseln, 14 Tage bei verdeckten Drohnen). Jede Maßnahme muss automatisch enden, wenn die Gefährdung entfällt, und nach spätestens drei Jahren insgesamt evaluiert und neu parlamentarisch beschlossen werden (Sunset-Klausel). GPS- und Drohnendaten dürfen ausschließlich zweckgebunden zur Gefahrenabwehr genutzt, nicht dauerhaft gespeichert und nicht für andere Ermittlungen weiterverwendet werden. Zusätzlich braucht es einen jährlichen öffentlichen Transparenzbericht über Anzahl, Dauer und Ergebnisse der Maßnahmen sowie eine unabhängige parlamentarische Kontrollinstanz. Sicherheit ja! Aber nur mit klarer Eingriffsschwelle, enger Befristung und wirksamer demokratischer Kontrolle.

Bild, Text & Gestaltung:
Ingo Wendelken
Landesvorsitzender & Pressesprecher
WerteUnion Bremen

https://www.weser-kurier.de/bremen/politik/bremen-schafft-rechtsgrundlage-fuer-drohnen-und-elektronische-fussfessel-doc84kp0aj1y1lwcl34ijm

https://www.ardmediathek.de/video/buten-un-binnen-oder-regionalmagazin/fussfesseln-und-drohnen-das-steht-im-neuen-bremischen-polizeigesetz/radio-bremen/Y3JpZDovL3JhZGlvYnJlbWVuLmRlL3JhZGlvYnJlbWVuLmRlL29wZW5tZWRpYS8zXzM2MTY0OC9zZWN0aW9uL3VybjphcmQ6ZXBpc29kZTphMDUyZGYwZjcwYWI4Y2Nk

https://x.com/WerteUnionHB/status/2023556367588442332

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

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Herr Ingo Wendelken
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