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Persönliche Haftung in der Unternehmenskrise: Neuer Fachbeitrag zeigt Handlungsoptionen

Die persönliche Haftung wird in Unternehmenskrisen oft unterschätzt. Dr. Alexander Raab zeigt, welche Pflichten Geschäftsführer kennen sollten und wie sich Risiken früh begrenzen lassen.

BildDr. Alexander Raab erläutert, wie Unternehmer Haftungsrisiken frühzeitig erkennen und wirksam begrenzen können.

Neumünster, 1. Juni 2026 – Die persönliche Haftung von Geschäftsführern gehört zu den größten Sorgen in Unternehmenskrisen. Während sich viele Unternehmer zunächst auf Liquidität, Kunden und Mitarbeitende konzentrieren, wird das eigene Haftungsrisiko häufig erst dann sichtbar, wenn die Krise bereits weit fortgeschritten ist. Ein neuer Fachbeitrag von Dr. Alexander Raab beleuchtet die rechtlichen Risiken und zeigt konkrete Maßnahmen zur Risikobegrenzung auf.

Der Beitrag „Persönliche Haftung des Geschäftsführers in der Unternehmenskrise“ richtet sich an Geschäftsführer, Unternehmer und Entscheidungsträger, die sich mit den rechtlichen Folgen wirtschaftlicher Schieflagen auseinandersetzen müssen. Dabei werden insbesondere die Insolvenzantragspflicht, mögliche Haftungsfolgen bei verspäteten Entscheidungen sowie die Abgrenzung zwischen zivilrechtlicher und strafrechtlicher Verantwortung erläutert.

Im Mittelpunkt stehen praxisnahe Handlungsempfehlungen. Dazu gehören eine strukturierte Liquiditätsplanung, die frühzeitige Einbindung spezialisierter Berater sowie eine belastbare Dokumentation aller wesentlichen Entscheidungen. Der Beitrag verdeutlicht, dass viele Haftungsrisiken nicht erst mit dem Eintritt der Insolvenz entstehen, sondern bereits deutlich früher durch fehlende Transparenz und verspätete Reaktionen.

„Viele Geschäftsführer stellen die Haftungsfrage erst dann, wenn die Krise bereits eskaliert ist. Wer sich frühzeitig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzt und belastbare Entscheidungsgrundlagen schafft, kann Risiken deutlich reduzieren und bessere Entscheidungen für das Unternehmen treffen“, erklärt Dr. Alexander Raab.

Der Fachbeitrag basiert auf langjähriger Praxiserfahrung im Insolvenz- und Sanierungsrecht und bietet Unternehmern eine verständliche Orientierung in einer oft komplexen Situation. Ziel ist es, Unsicherheiten abzubauen und frühzeitig Handlungsspielräume aufzuzeigen.

Weitere Informationen und den vollständigen Beitrag finden Interessierte unter:

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Medien

Haftungsfalle Compliance: Wenn Delegieren zur Existenzgefahr wird

NIS-2, DORA, EU AI Act: Compliance ist Chefsache “ keine IT-Frage. Dr. Holger Reibold zeigt mit Executable Compliance, wie Unternehmen Haftung minimieren und Audit-ready werden.

BildMit dem Inkrafttreten von NIS-2, DORA und dem EU AI Act tritt eine unbequeme Wahrheit in den Vordergrund: Compliance ist keine IT-Aufgabe “ sie ist Chefsache. Wer regulatorische Anforderungen weiterhin delegiert, riskiert nicht nur Bußgelder in Millionenhöhe. Im Haftungsfall stehen Geschäftsführer persönlich mit ihrem Privatvermögen in der Pflicht.

„Das eigentliche Problem ist ein Architekturfehler“, erklärt Dr. Holger Reibold, Autor des Fachbuchs Executable Compliance. „Regulierung wird als statischer Text in Ordnern vergraben. Totes Papier schützt nicht vor Haftung. Nur was im System ausführbar ist, bietet echte Rechtssicherheit.“

Das Brain-Media Audit Model: Compliance, die funktioniert

Das von Brain-Media entwickelte BAM-Modell überführt abstrakte Gesetzestexte in ein maschinenlesbares Datenmodell und integriert Compliance direkt in die operativen Geschäftsprozesse. Jede Anforderung wird in sechs Ebenen operationalisiert “ von der präzisen Risikobewertung bis zum automatisierten, revisionssicheren Nachweis.

Besonders der Mittelstand gerät unter Druck: Als Zulieferer werden Unternehmen über Lieferketten zur Compliance-Pflicht gezogen “ oft ohne die nötigen Ressourcen.

Drei strategische Vorteile:

* Echtzeit-Auditfähigkeit: Ein lückenloser Protokoll-Stream ersetzt die hektische Vorbereitung auf Audits.
* Haftungsminimierung: Abweichungen werden im Entstehungsmoment erkannt und systemische Verstöße verhindert.
* Skalierbarkeit: „Collect Once, Comply Many“ “ Compliance wächst mit dem Unternehmen, Kosten nicht.

„In fünf Jahren wird es zwei Arten von Unternehmen geben: solche, die Compliance automatisiert haben “ und solche, die nicht mehr wettbewerbsfähig sind“, so Reibold. Sein Fachbuch Executable Compliance liefert Entscheidern den konkreten Einstieg in die Umsetzung.

Bibliografische Daten

Autor: Dr. Holger Reibold

Verlag: Brain-Media.de

Umfang: 145 Seiten

ISBN: 978-3-95444-364-2 (Buch), 978-3-95444-365-9 (E-Book)

Preis: 29,99 EUR (Buch), 19,99 EUR (E-Book)

Über den Autor

Dr. Holger Reibold ist Experte für digitale Compliance und IT-Architektur. Als Autor und Berater entwickelt er mit Brain-Media innovative Modelle wie Executable Compliance und das BAM-Framework zur Automatisierung regulatorischer Anforderungen.

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Über Brain-Media.de
Brain-Media.de ist der deutschsprachige Anbieter, der eine RAG-fähige, audit-taugliche Wissensdatenbank für NIS2, DORA und CRA entwickelt.

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Unternehmen müssen Bewertungen prüfen – sonst droht Geschäftsführern persönliches Bußgeldrisiko

Unternehmen riskieren Bußgelder und persönliche Haftung der Geschäftsführung, wenn sie anonyme Online-Bewertungen ignorieren und deren Echtheit nicht gesetzeskonform prüfen.

BildDüsseldorf, 7. Juli 2025 – Viele Unternehmen sehen über negative Online-Bewertungen hinweg – auch wenn sie offenkundig beleidigend, verleumderisch oder schlichtweg unwahr sind. Doch genau das kann zum Problem werden: Seit der Umsetzung der europäischen „Omnibusrichtlinie“ in deutsches Recht besteht eine gesetzliche Prüfpflicht für Unternehmer, wie sie in § 5b Abs. 3 UWG geregelt ist. Diese Vorschrift verpflichtet Unternehmen dazu, bei veröffentlichten Bewertungen zu prüfen, ob diese tatsächlich von echten Kundinnen oder Kunden bzw. Bewerberinnen oder Bewerbern stammen.

„Die Gesetzeslage ist eindeutig – aber kaum bekannt“, erklärt Rechtsanwalt Jan Meyer, Geschäftsführer der auf Bewertungsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo in Düsseldorf. „Unternehmen müssen sich aktiv darum kümmern, dass keine irreführenden oder gefälschten Bewertungen auf ihren Profilen kursieren – gerade auf Plattformen wie Kununu oder Google. Wer das ignoriert, riskiert Bußgelder.“

Gesetzliche Pflicht zur Prüfung – auch bei Kununu, Google & Co.

Während sich § 5b UWG ursprünglich auf Verbraucherbewertungen in Online-Shops konzentrierte, wird der Anwendungsbereich inzwischen weiter interpretiert. Da Bewerber- und Mitarbeiterbewertungen ebenfalls die öffentliche Wahrnehmung von Unternehmen prägen, gelten dieselben Prüfmaßstäbe. Kommt ein Unternehmen dieser Pflicht nicht nach, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro oder – bei systematischer Irreführung – sogar bis zu 4 % des weltweiten Konzernjahresumsatzes (§ 19 UWG).

Rechtsanwalt Meyer ergänzt: „Das betrifft insbesondere Arbeitgeber, deren Kununu- oder Google-Bewertungen anonym und offenkundig rufschädigend sind. Wer hier nicht aktiv wird, verstößt nicht nur gegen seine Compliance-Pflichten – sondern riskiert ernsthafte finanzielle und rechtliche Konsequenzen.“

Persönliche Haftung der Geschäftsführung

Besonders brisant: Bei Verletzung dieser Prüfpflicht kann nicht nur das Unternehmen selbst belangt werden – sondern auch seine Geschäftsführer oder Vorstände persönlich. In seinem Beschluss vom 11. Februar 2025 (Az. KZR 74/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass ein Bußgeld einen Schaden im Sinne der Organhaftung (§ 43 Abs. 2 GmbHG, § 93 Abs. 2 AktG) darstellen kann. Damit eröffnet sich für die Gesellschaft die Möglichkeit, den verantwortlichen Organmitgliedern das Bußgeld in Regress zu stellen – also aus dem Privatvermögen zurückzufordern.

Und das ist nicht nur graue Theorie: Die Fachpresse warnt bereits seit Längerem davor, dass gängige D&O-Versicherungen solche Bußgeldforderungen nicht abdecken, da sie regelmäßig unter den Ausschluss von Ordnungswidrigkeiten und vorsätzlichem Verhalten fallen. (vgl. Haufe.de)

Fazit: Jetzt ist aktives Handeln gefragt

Auch wenn vielen Unternehmen die neuen gesetzlichen Prüfpflichten zu Online-Bewertungen noch unbekannt sind – das schützt nicht vor Konsequenzen. Denn wer als Geschäftsführung untätig bleibt, obwohl offensichtlich unlautere oder gefälschte Bewertungen vorliegen, handelt fahrlässig. Und das kann teuer werden.

Bußgelder von bis zu 50.000 Euro oder sogar 4 % des Konzernumsatzes sind nur die eine Seite. Viel gravierender: Nach aktueller Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 11.02.2025 – KZR 74/23) können Unternehmen diese Bußgelder von ihren Geschäftsführern oder Vorständen persönlich zurückfordern, wenn diese ihre gesetzlichen Pflichten verletzt haben. Solche Regressforderungen fallen nicht unter den Schutz gängiger D&O-Versicherungen. (vgl. Haufe.de)

Was folgt: Wer als Führungskraft Verantwortung trägt, muss heute mehr denn je dafür sorgen, dass Bewertungsplattformen nicht zum schwelenden Haftungsrisiko für das Unternehmen werden. Denn Pflichtverletzung ist nicht delegierbar – und Bußgeldhaftung nicht versicherbar.

Weitere Informationen zum rechtssicheren Umgang mit Online-Bewertungen und zum Schutz vor anonymen Angriffen erhalten Sie unter:
www.sterne-advo.de/rufmord-schutzbrief

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

sterne-advo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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SterneAdvo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine hochspezialisierte Kanzlei für digitalen Rufmordschutz. Mit Sitz im Düsseldorfer Dreischeibenhaus an der Kö berät SterneAdvo im gesamten DACH-Raum Unternehmen, Geschäftsführer und Institutionen, die gezielten Online-Angriffen ausgesetzt sind – etwa durch anonyme Bewertungen auf Plattformen wie Kununu, Indeed, Google oder Glassdoor.

Im Zentrum der Tätigkeit stehen juristisch fundierte Bewertungslöschungen, die Identifikation anonymer Verfasser sowie strategisch aufgebaute Schutzsysteme gegen digitale Verleumdung. Dabei verfolgt SterneAdvo einen klaren Anspruch: Substanz statt Schnelllöschung, rechtliche Präzision statt Massenabfertigung.

Die Kanzlei hat im Februar 2024 den bundesweit bekannten Klarnamenbeschluss des OLG Hamburg erstritten und zählt zu den Vorreitern im Bereich Täteridentifikation und langfristiger Reputationskontrolle für Arbeitgeber. Mit dem neuen Rufmord-Schutzbrief bietet SterneAdvo ein einzigartiges Schutzkonzept für Unternehmen ab 1 Mio. EUR Jahresumsatz.

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