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Meilenstein für Digitalisierung im Gesundheitswesen: SPS Germany übernimmt Belegmanagement für AOK Hessen

Mehr als 100 Millionen Papierbelege: Die AOK Hessen überträgt SPS einen geschäftskritischen Teil ihrer Leistungsabrechnung – mit hohen Anforderungen an Datenschutz und Digitalisierung.

BildDie SPS Germany GmbH hat den Zuschlag der AOK Hessen für die Ausschreibung „Externes Belegmanagement“ erhalten. Damit übernimmt der Spezialist für digitale Dokumentenprozesse einen geschäftskritischen Teil der dokumentenbasierten Leistungsabrechnung der Krankenkasse. Im Mittelpunkt stehen Abrechnungen nach § 302 SGB V und § 105 SGB XI. Ziel ist es, papiergebundene Vorgänge in strukturierte, maschinell weiterverarbeitbare Daten zu überführen und damit digitale Abrechnungsprozesse zu unterstützen.

„Für gesetzliche Krankenkassen ist die Belegverarbeitung ein sensibler Prozess. Hohe Fallzahlen, komplexe Leistungsbereiche, strenge Datenschutzanforderungen und regulatorische Vorgaben treffen auf den Anspruch, Abrechnungen zügig, korrekt und wirtschaftlich zu bearbeiten“, sagt Oliver Wibbe, Geschäftsführer der SPS Germany GmbH. „Komplexität beherrschbar zu machen und in digitale Effizienz zu übersetzen, ist unser Ziel. Wir verwandeln Papier in verlässliche, strukturierte Daten – skalierbar, sicher und effizient – und schaffen damit echte Mehrwerte für die AOK Hessen.“

Digitalisierung im industriellen Maßstab

Über die Vertragslaufzeit von bis zu vier Jahren verarbeitet und digitalisiert SPS mehr als hundert Millionen Papierbelege. Dazu gehören Rechnungen und rechnungsbegründende Unterlagen aus Leistungsbereichen wie Hilfsmittelversorgung, häusliche Krankenpflege, Heilmittel, Fahrkosten, Pflegeleistungen und weiteren Versorgungsformen. SPS übernimmt dabei das End-to-End-Belegmanagement vom Posteingang über die hochautomatisierte Digitalisierung und Datenbereitstellung bis hin zur revisionssicheren Archivierung und datenschutzkonformen Vernichtung. Weitere Leistungen umfassen:

* strukturierte Nutzdatengewinnung für die maschinelle Weiterverarbeitung,
* vollständige Integration in digitale Abrechnungsprozesse einschließlich ImageLink und
* automatisierte Generierung fehlender Abrechnungsdatensätze.

So entsteht eine digitale Prozesskette, die operative Effizienz, Nachvollziehbarkeit und Qualitätssicherung unterstützt.

AOK Hessen setzt auf Erfahrung und technologische Kompetenz

Die AOK Hessen sieht in der Zusammenarbeit mit SPS einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung ihrer Belegprozesse. „SPS verfügt über Erfahrung im Gesundheitswesen und technologische Kompetenz, um unsere Prozesse zukunftssicher zu gestalten“, sagt Karlheinz Löw, Leiter Personal, Finanzen und Infrastruktur. „Entscheidend war dabei die frühzeitige Umsetzung der RESISCAN-Richtlinie.“

RESISCAN als zentraler Baustein

Die BSI-Richtlinie TR-03138 „Ersetzendes Scannen“ definiert Bedingungen für rechtssichere Digitalisierung. Sie beschreibt, unter welchen Voraussetzungen Papierdokumente so digitalisiert werden können, dass die digitale Fassung das Original ersetzt. SPS setzt dies in ein skalierbares Betriebsmodell um, inklusive Beweiswerterhalt, qualifizierter elektronischer Signaturen, lückenloser Prozessdokumentation und Auditierbarkeit. Ziel ist es, physische Archivierung zu reduzieren und digitale Prozesse zu stärken. „Mit RESISCAN im Hochvolumenbereich setzen wir neue technologische Standards und zeigen, dass höchste regulatorische Anforderungen und industrielle Skalierung kein Widerspruch sind“, so Wibbe.

Qualität, Sicherheit und Verfügbarkeit als Grundlage

Die AOK Hessen stellt hohe Anforderungen an Datenschutz, Verfügbarkeit und Qualität. Grundlage sind zertifizierte Qualitäts- und Sicherheitsstandards wie ISO 9001 und ISO/IEC 27001 nach BSI-IT-Grundschutz sowie eine skalierbare Plattformarchitektur, kontinuierliches Monitoring und enge IT-Integration.

Durch die Zusammenarbeit stärkt SPS seine Position im Gesundheitsmarkt als Spezialist für sichere, skalierbare Dokumentenprozesse. Zugleich steht das Projekt exemplarisch für eine Entwicklung, die viele gesetzliche Krankenkassen und andere Organisationen im Gesundheitswesen betrifft: Dokumentenintensive Prozesse müssen künftig schneller, sicherer und stärker digital verarbeitet werden. Entscheidend ist, dass rechtliche Anforderungen, technische Integration und operative Leistungsfähigkeit von Beginn an zusammengedacht werden.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

SPS Germany GmbH
Frau Andrea Tschopp
Am Börstig 5
96052 Bamberg
Deutschland

fon ..: +49 160 3660824
web ..: https://www.spsglobal.com/de/home
email : andrea.tschopp@spsglobal.com

SPS ist ein weltweit führender, technologieorientierter Partner zur Unternehmenstransformation. Mit unseren innovativen Enterprise Workplace Solutions ermöglichen wir moderne Arbeitsplatzkonzepte und fördern damit das Mitarbeiterengagement und die Produktivität der Unternehmen. Unsere Angebote im Bereich Technology Business Solutions kombinieren neueste Automatisierungstechnologien mit tiefgreifenden Prozess- und Branchenkenntnissen sowie einem globalen Talent Pool. Dadurch lösen unsere Kunden ihre komplexesten Herausforderungen im Rahmen ihrer digitalen Transformation.

SPS mit Hauptsitz in Zürich, Schweiz, ist international mit über 8’000 Mitarbeitenden in über 20 Ländern tätig und fokussiert sich auf die Branchen Banken, Versicherungen und Gesundheit. Von ihren Kunden auf der ganzen Welt wird SPS mit einem „Weltklasse“ Net Promoter Score (NPS) ausgezeichnet. Erfahren Sie wie unsere engagierten Teams einen relevanten Beitrag für unsere Kunden leisten: https://www.spsglobal.com/de/home.

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BSG-Urteile verlangen Neuaufstellung von Prüf- und Abrechnungsprozessen

Nach BSG-Urteile: Zentrale Abrechnungsprozesse in der GKV stehen an einem Wendepunkt. Die
Kassen sind gefordert, bisher ausgelagerte Tätigkeiten zu überprüfen und
zurückzuführen.

BildBamberg – Zentrale Abrechnungsprozesse in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen neu geordnet werden. Das haben die Urteile des Bundessozialgerichts vom 30. August 2023 unmissverständlich klargestellt. Sie untersagen die Auslagerung wesentlicher Prüfaufgaben an private Dienstleister. Aus den Urteilen und dem Rundschreiben des Bundesamts für Soziale Sicherung vom April 2024 ergibt sich die Notwendigkeit zur Neubewertung bestehender Vertragsmodelle – und damit Handlungsdruck. Krankenkassen müssen ihre Modelle prüfen, interne Kompetenzen aufbauen und neue Partnerstrukturen definieren.

Damit endet eine Praxis, die über Jahre hinweg gewachsen war und zu großen Abhängigkeiten geführt hat. „Die Abrechnungsprozesse im deutschen Gesundheitswesen stehen an einem Wendepunkt. Jetzt geht es darum, Verantwortung zurück in die Kassen zu holen und zugleich moderne Hilfsdienste rechtssicher einzubinden“, erklärt Professor David Matusiewicz, Mitautor des neuen Whitepapers von SPS Germany, das sich mit der Frage beschäftigt, wie Krankenkassen ihre Abrechnungsprozesse im Einklang mit der neuen Rechtslage stabil und zukunftsfähig organisieren können.

Ein Oligopol bricht auf – Versorgung darf nicht ins Wanken geraten

Über viele Jahre war es gängige Praxis, große Teile der Abrechnungs- und Prüfprozesse – insbesondere im Bereich der sogenannten ,Sonstigen Leistungen‘ nach § 302 SGB V – an externe Dienstleister auszulagern. Diese Unternehmen übernahmen nicht nur technische Hilfstätigkeiten, sondern teilweise auch Vorentscheidungen über Leistungsansprüche. Es entstand ein Oligopol mit wenigen dominanten Marktakteuren.

Mit den BSG-Urteilen und dem BAS-Rundschreiben ist klar: Entscheidungen über Leistungsansprüche gehören allein in die Hände der Kassen. „Die BSG-Urteile sind ein notwendiger Wendepunkt. Die entstandenen Oligopolstrukturen im Bereich der Abrechnungsprüfung haben nicht nur zu Abhängigkeiten geführt, sondern auch zu Fehlanreizen und Intransparenz“, sagt Oliver Wibbe, Geschäftsführer von SPS Germany.

In der Folge stellen sich viele Kassen grundsätzliche Fragen zur zukünftigen Organisation ihrer Leistungsprüfung – und sehen sich gezwungen, ausgelagerte Tätigkeiten zurückzuverlagern und alternative, rechtssichere Modelle zu finden. „Der Rückbau dieser Strukturen ist herausfordernd, aber unerlässlich, um die Selbstverantwortung der Kassen und ihre Rolle im Versorgungssystem wieder zu stärken“, so Wibbe weiter.

Was erlaubt bleibt – der neue Handlungsrahmen

Gleichzeitig gilt: Nicht alle Türen sind geschlossen. Unterstützende Hilfsdienste wie das Scannen, Validieren und Klassifizieren von Unterlagen können weiterhin ausgelagert werden – solange sie keine inhaltliche Prüfung enthalten. Und das ist auch notwendig. Denn noch immer erreichen Krankenkassen jedes Jahr hunderte Millionen papiergebundene Belege.

Wibbe betont: „Von einer flächendeckenden Echtzeitabrechnung oder volldigitalen Prozesslandschaft ist man in vielen Fällen weit entfernt. Ohne verlässliches Inputmanagement ist eine stabile und rechtskonforme Abrechnung vielerorts nicht umsetzbar. Deshalb brauchen Kassen Partner, die klar abgegrenzte Hilfsdienste übernehmen – vom revisionssicheren Scannen bis zur automatisierten Datenübertragung. Nur so lassen sich Versorgungssicherheit und Rechtskonformität miteinander verbinden.“

Doch nicht jeder Dienstleister kann diese Rolle übernehmen. „Zulässig ist nur, was streng arbeitsteilig, transparent und dokumentiert erfolgt – ohne verdeckte Rückdelegation von Entscheidungsbefugnissen oder vermischte Verantwortlichkeiten“, ergänzt Matusiewicz.

Zukunft der Abrechnungsprozesse – rechtssicher, digital, partnerschaftlich

Die Autoren betonen: Die Zukunft der Abrechnungsprozesse wird von drei Faktoren geprägt sein – Rechtssicherheit, digitale Transformation und partnerschaftliche Zusammenarbeit. Erstens müssen Krankenkassen ihre Prozesse so gestalten, dass keine Zweifel an der Hoheit über die Leistungsentscheidungen bestehen. Zweitens werden moderne Technologien zur zentralen Grundlage effizienter Abläufe. Drittens braucht es externe Partner, die nicht als stille Entscheider auftreten, sondern als transparente Dienstleister mit klar abgegrenzten Rollen.

„Dieser Umbruch ist kein Risiko, sondern eine Chance“, fasst Wibbe zusammen. „Wenn es uns gelingt, Rechtssicherheit mit Innovation und pragmatischer Zusammenarbeit zu verbinden, wird das Gesundheitswesen gestärkt aus dieser Transformation hervorgehen.“

Das vollständige Whitepaper „Abrechnungs- und Prüfprozesse in der gesetzlichen Krankenversicherung – Neuordnung und Kriterien“ ist hier verfügbar.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

SPS Germany GmbH
Herr Martin Lorenz
Am Börstig 5
96052 Bamberg
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fon ..: +49 151 188 358 26
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email : martin.lorenz@spsglobal.com

SPS ist eines der weltweit führenden technologiebasierten Transformationsunternehmen. Mit innovativen Lösungen für die hybride Arbeitswelt fördern wir das Engagement der Mitarbeitenden und die Produktivität der Unternehmen. Unsere Angebote im Bereich Technology Business Solutions vereinbaren neueste Technologien mit tiefen Prozess- und Branchenkenntnissen sowie einem globalen Talent Pool. Dadurch meistern unsere Kunden effizient ihre größten Herausforderungen im Rahmen ihrer Transformationsprogramme.

SPS mit Hauptsitz in Zürich, Schweiz, ist international in über 20 Ländern tätig und fokussiert sich auf die Branchen Banken, Versicherungen und Gesundheit. Mit über 8.500 Mitarbeitenden wird SPS von seinen Kunden weltweit mit einem „Weltklasse“ Net Promoter Score (NPS) ausgezeichnet. Mit Präzision verbinden wir Menschen mit relevanten Informationen, überführen Daten in Wissen und Wissen in Geschäftsergebnisse.

Erfahren Sie mehr über unsere engagierten Teams und wie sie für unsere Kunden einen relevanten Beitrag leisten: https://www.spsglobal.com/de/home.

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***Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden. ***

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Wirtschaft

Studie zur Terminvergabe und Erreichbarkeit bei Fachärzten in Bielefeld & Umgebung: PKV vs. GKV

Neue Studie zeigt, dass Privatpatienten in Bielefeld und Umgebung oft schneller Facharzttermine erhalten und von Exklusivsprechstunden profitieren, während Kassenpatienten länger warten müssen.

BildPrivatpatienten erhalten in 25 Prozent der Fälle schneller einen Termin und profitieren von besserer Erreichbarkeit und Exklusivterminen – Engpässe bei Haut- und HNO-Ärzten.

Eine aktuelle Studie der PKV-Welt zur Terminvergabe bei Fachärzten zeigt deutliche Unterschiede zwischen privat und gesetzlich Versicherten. Privatpatienten erhalten oft schneller einen Termin und profitieren von einer besseren Erreichbarkeit. Viele Praxen bieten exklusive Rufnummern oder gesonderte Sprechstunden für Privatversicherte an, was den Zugang zur medizinischen Versorgung erleichtert.

Gleichzeitig müssen gesetzlich Versicherte in einigen Fachbereichen lange Wartezeiten in Kauf nehmen oder haben Schwierigkeiten, überhaupt einen Termin zu bekommen. In einigen Fachgebieten ist die medizinische Versorgung in den Regionen Bielefeld, Paderborn und Gütersloh angespannt.

Die Ergebnisse nach Fachrichtungen

* Zahnärzte: Bei der Terminvergabe gab es kaum Unterschiede. Gesetzlich Versicherte erhielten in der Regel genauso schnell einen Termin wie Privatversicherte.
* Orthopäden: Deutliche Unterschiede gab es bei den Orthopäden. Privatversicherte erhielten in den meisten Fällen schneller einen Termin, zum Teil mehrere Wochen früher. Zudem bieten viele Orthopäden gesonderte Privatsprechstunden an.
* HNO-Ärzte: Von den kontaktierten HNO-Praxen waren nur wenige bereit, neuen Patienten einen Termin zu geben. Privatversicherte konnten in Einzelfällen einen früheren Termin erhalten.
* Hautärzte: Viele Hautarztpraxen in unserer Stichprobe nehmen keine neuen Patienten auf, insbesondere keine gesetzlich Versicherten. Bei den kontaktierten Praxen, die noch Neupatienten aufnehmen, war kein Termin für gesetzlich Versicherte möglich. Einige Praxen nahmen nur Privatversicherte oder Selbstzahler auf, diese wurden jedoch nicht kontaktiert.

Insgesamt ist das Angebot an Fachärzten in der Region Bielefeld und Umgebung eher heikel, was die Wartezeiten für alle Patienten verlängert.

Methodik der Studie

Die vorliegende Studie wurde von der www.pkv-welt.de durchgeführt und zielt darauf ab, die Unterschiede in der Terminvergabe zwischen gesetzlich und privat Versicherten zu analysieren. Um ein umfassendes Bild zu erhalten, wurden 125 Facharztpraxen in den Bereichen Zahnmedizin, Orthopädie, HNO und Dermatologie in der Region Bielefeld, Gütersloh, Paderborn kontaktiert.

* Stichprobe: Insgesamt wurden 125 Facharztpraxen zufällig ausgewählt und telefonisch kontaktiert. Es wurde ein „nicht dringender“ Behandlungsgrund gewählt. Im Anschluss erfolgte die Bitte auf einen früheren Termin, mit explizitem Hinweis auf die private Krankenversicherung.
* Studienzeitraum: Die Daten wurden im August / September 2024 erhoben.
* Fachrichtungen: Die Studie umfasst Fachrichtungen wie Zahnmedizin, Orthopädie, HNO und Dermatologie.
* Kriterien: Erfasst wurden sowohl die Verfügbarkeit von Terminen, der Zeitpunkt des nächsten freien Termins als auch spezielle Angebote für Privatversicherte wie exklusive Sprechstunden oder Rufnummern.

Die Auswertung basiert auf der Anzahl der kontaktierten Praxen, den verfügbaren Terminen und der Wartezeit im Vergleich zwischen PKV- und GKV-Patienten. Weitere Auffälligkeiten wurden ebenfalls erfasst (keine neuen Patienten bzw. ausschließlich Privatversicherte; exklusive Sprechstunden bzw. Rufnummern).

Zitate und Expertenmeinungen

„_Die Ergebnisse der Studie bestätigen, was wir immer wieder von unseren Kunden hören_“, erklärt Tim Bökemeier, Experte für private Krankenversicherungen und Betreiber der PKV-Welt. „_Schnellere Termine und exklusive Angebote sind neben der Kostenersparnis für viele Interessenten ein Grund, sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden. Die vorliegenden Zahlen belegen dies. Sie zeigen auch, dass es in vielen Fachbereichen deutliche Unterschiede in der Versorgung sowie Engpässe gibt. _“ Mehr dazu auch im zugehörigen Blogbeitrag.

Fazit und Ausblick

Die Studie verdeutlicht die Herausforderungen für gesetzlich Versicherte, zeitnahe Facharzttermine zu erhalten. Insbesondere in fachärztlich unterversorgten Regionen wie Bielefeld, Gütersloh oder Paderborn müssen gesetzlich Versicherte häufig längere Wartezeiten in Kauf nehmen, in manchen Bereichen besteht zudem eine knappe Abdeckung an Fachärzten. Privatversicherte profitieren dagegen von einer bevorzugten Terminvergabe und einer besseren Erreichbarkeit.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

PKV-Welt
Herr Tim Bökemeier
Hakenort 37
33609 Bielefeld
Deutschland

fon ..: +49 (0)521 / 97 79 82 32
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email : pr@pkv-welt.de

Die PKV-Welt ist ein Dienstleister mit langjähriger Erfahrung im Bereich der privaten Krankenversicherung. Ohne Bindung an eine Versicherungsgesellschaft wird ein kostenloser und unverbindlicher Marktvergleich angeboten. Das Team ist auf die Beratung von Angestellten, Selbstständigen und Ärzten spezialisiert, wobei jede Berufsgruppe individuell betreut wird. Dabei werden sowohl die aktuelle finanzielle Situation als auch die Absicherung im Rentenalter berücksichtigt. Ziel ist es, nicht nur bei der Auswahl des passenden Tarifs zu unterstützen, sondern auch eine umfassende Betreuung nach Vertragsabschluss sicherzustellen.

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Herr Tim Bökemeier
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