Mehr als 100 Millionen Papierbelege: Die AOK Hessen überträgt SPS einen geschäftskritischen Teil ihrer Leistungsabrechnung – mit hohen Anforderungen an Datenschutz und Digitalisierung.
Die SPS Germany GmbH hat den Zuschlag der AOK Hessen für die Ausschreibung „Externes Belegmanagement“ erhalten. Damit übernimmt der Spezialist für digitale Dokumentenprozesse einen geschäftskritischen Teil der dokumentenbasierten Leistungsabrechnung der Krankenkasse. Im Mittelpunkt stehen Abrechnungen nach § 302 SGB V und § 105 SGB XI. Ziel ist es, papiergebundene Vorgänge in strukturierte, maschinell weiterverarbeitbare Daten zu überführen und damit digitale Abrechnungsprozesse zu unterstützen.
„Für gesetzliche Krankenkassen ist die Belegverarbeitung ein sensibler Prozess. Hohe Fallzahlen, komplexe Leistungsbereiche, strenge Datenschutzanforderungen und regulatorische Vorgaben treffen auf den Anspruch, Abrechnungen zügig, korrekt und wirtschaftlich zu bearbeiten“, sagt Oliver Wibbe, Geschäftsführer der SPS Germany GmbH. „Komplexität beherrschbar zu machen und in digitale Effizienz zu übersetzen, ist unser Ziel. Wir verwandeln Papier in verlässliche, strukturierte Daten – skalierbar, sicher und effizient – und schaffen damit echte Mehrwerte für die AOK Hessen.“
Digitalisierung im industriellen Maßstab
Über die Vertragslaufzeit von bis zu vier Jahren verarbeitet und digitalisiert SPS mehr als hundert Millionen Papierbelege. Dazu gehören Rechnungen und rechnungsbegründende Unterlagen aus Leistungsbereichen wie Hilfsmittelversorgung, häusliche Krankenpflege, Heilmittel, Fahrkosten, Pflegeleistungen und weiteren Versorgungsformen. SPS übernimmt dabei das End-to-End-Belegmanagement vom Posteingang über die hochautomatisierte Digitalisierung und Datenbereitstellung bis hin zur revisionssicheren Archivierung und datenschutzkonformen Vernichtung. Weitere Leistungen umfassen:
* strukturierte Nutzdatengewinnung für die maschinelle Weiterverarbeitung,
* vollständige Integration in digitale Abrechnungsprozesse einschließlich ImageLink und
* automatisierte Generierung fehlender Abrechnungsdatensätze.
So entsteht eine digitale Prozesskette, die operative Effizienz, Nachvollziehbarkeit und Qualitätssicherung unterstützt.
AOK Hessen setzt auf Erfahrung und technologische Kompetenz
Die AOK Hessen sieht in der Zusammenarbeit mit SPS einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung ihrer Belegprozesse. „SPS verfügt über Erfahrung im Gesundheitswesen und technologische Kompetenz, um unsere Prozesse zukunftssicher zu gestalten“, sagt Karlheinz Löw, Leiter Personal, Finanzen und Infrastruktur. „Entscheidend war dabei die frühzeitige Umsetzung der RESISCAN-Richtlinie.“
RESISCAN als zentraler Baustein
Die BSI-Richtlinie TR-03138 „Ersetzendes Scannen“ definiert Bedingungen für rechtssichere Digitalisierung. Sie beschreibt, unter welchen Voraussetzungen Papierdokumente so digitalisiert werden können, dass die digitale Fassung das Original ersetzt. SPS setzt dies in ein skalierbares Betriebsmodell um, inklusive Beweiswerterhalt, qualifizierter elektronischer Signaturen, lückenloser Prozessdokumentation und Auditierbarkeit. Ziel ist es, physische Archivierung zu reduzieren und digitale Prozesse zu stärken. „Mit RESISCAN im Hochvolumenbereich setzen wir neue technologische Standards und zeigen, dass höchste regulatorische Anforderungen und industrielle Skalierung kein Widerspruch sind“, so Wibbe.
Qualität, Sicherheit und Verfügbarkeit als Grundlage
Die AOK Hessen stellt hohe Anforderungen an Datenschutz, Verfügbarkeit und Qualität. Grundlage sind zertifizierte Qualitäts- und Sicherheitsstandards wie ISO 9001 und ISO/IEC 27001 nach BSI-IT-Grundschutz sowie eine skalierbare Plattformarchitektur, kontinuierliches Monitoring und enge IT-Integration.
Durch die Zusammenarbeit stärkt SPS seine Position im Gesundheitsmarkt als Spezialist für sichere, skalierbare Dokumentenprozesse. Zugleich steht das Projekt exemplarisch für eine Entwicklung, die viele gesetzliche Krankenkassen und andere Organisationen im Gesundheitswesen betrifft: Dokumentenintensive Prozesse müssen künftig schneller, sicherer und stärker digital verarbeitet werden. Entscheidend ist, dass rechtliche Anforderungen, technische Integration und operative Leistungsfähigkeit von Beginn an zusammengedacht werden.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
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Frau Andrea Tschopp
Am Börstig 5
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email : andrea.tschopp@spsglobal.com
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Bonn, 02.02.26 – Die gesetzlichen Krankenkassen planen eine deutliche Abwertung psychotherapeutischer Leistungen. Nach einem Antrag des GKV-Spitzenverbandes im Bewertungsausschuss vom 21. Januar 2026 sollen die Honorare für psychotherapeutische Leistungen pauschal um zehn Prozent gesenkt werden. Die Entscheidung darüber soll bereits am 11. März 2026 fallen und ab dem 1. April 2026 wirksam werden. Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) schlägt Alarm.
Bonn, 09.12.2025 – Die aktuellen Reformvorschläge des GKV-Spitzenverbandes zur psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung stoßen auf scharfe Kritik des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerkes (DPNW). Der Verband warnt eindringlich vor einer Verschlechterung der Versorgung für schwer psychisch erkrankte Menschen.
Bamberg – Zentrale Abrechnungsprozesse in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen neu geordnet werden. Das haben die Urteile des Bundessozialgerichts vom 30. August 2023 unmissverständlich klargestellt. Sie untersagen die Auslagerung wesentlicher Prüfaufgaben an private Dienstleister. Aus den Urteilen und dem Rundschreiben des Bundesamts für Soziale Sicherung vom April 2024 ergibt sich die Notwendigkeit zur Neubewertung bestehender Vertragsmodelle – und damit Handlungsdruck. Krankenkassen müssen ihre Modelle prüfen, interne Kompetenzen aufbauen und neue Partnerstrukturen definieren.
Bonn, 08.09.2025 – Das Deutsche Psychotherapeuten-Netzwerk (DPNW) nimmt Stellung zu einem Anfang September in der Rheinischen Post und im Bonner General-Anzeiger veröffentlichten Artikel. Die darin enthaltenen Behauptungen des GKV-Pressesprechers Florian Lanz basieren auf falschen Interpretationen und verzerren die Realität. „Offensichtlich soll auf diese Weise das Vertrauen in die ambulante Psychotherapie geschwächt werden“, so der DPNW-Vorsitzende Dieter Adler. Der GKV-Spitzenverband ist der Dachverband der Gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.
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