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Meilenstein für Digitalisierung im Gesundheitswesen: SPS Germany übernimmt Belegmanagement für AOK Hessen

Mehr als 100 Millionen Papierbelege: Die AOK Hessen überträgt SPS einen geschäftskritischen Teil ihrer Leistungsabrechnung – mit hohen Anforderungen an Datenschutz und Digitalisierung.

BildDie SPS Germany GmbH hat den Zuschlag der AOK Hessen für die Ausschreibung „Externes Belegmanagement“ erhalten. Damit übernimmt der Spezialist für digitale Dokumentenprozesse einen geschäftskritischen Teil der dokumentenbasierten Leistungsabrechnung der Krankenkasse. Im Mittelpunkt stehen Abrechnungen nach § 302 SGB V und § 105 SGB XI. Ziel ist es, papiergebundene Vorgänge in strukturierte, maschinell weiterverarbeitbare Daten zu überführen und damit digitale Abrechnungsprozesse zu unterstützen.

„Für gesetzliche Krankenkassen ist die Belegverarbeitung ein sensibler Prozess. Hohe Fallzahlen, komplexe Leistungsbereiche, strenge Datenschutzanforderungen und regulatorische Vorgaben treffen auf den Anspruch, Abrechnungen zügig, korrekt und wirtschaftlich zu bearbeiten“, sagt Oliver Wibbe, Geschäftsführer der SPS Germany GmbH. „Komplexität beherrschbar zu machen und in digitale Effizienz zu übersetzen, ist unser Ziel. Wir verwandeln Papier in verlässliche, strukturierte Daten – skalierbar, sicher und effizient – und schaffen damit echte Mehrwerte für die AOK Hessen.“

Digitalisierung im industriellen Maßstab

Über die Vertragslaufzeit von bis zu vier Jahren verarbeitet und digitalisiert SPS mehr als hundert Millionen Papierbelege. Dazu gehören Rechnungen und rechnungsbegründende Unterlagen aus Leistungsbereichen wie Hilfsmittelversorgung, häusliche Krankenpflege, Heilmittel, Fahrkosten, Pflegeleistungen und weiteren Versorgungsformen. SPS übernimmt dabei das End-to-End-Belegmanagement vom Posteingang über die hochautomatisierte Digitalisierung und Datenbereitstellung bis hin zur revisionssicheren Archivierung und datenschutzkonformen Vernichtung. Weitere Leistungen umfassen:

* strukturierte Nutzdatengewinnung für die maschinelle Weiterverarbeitung,
* vollständige Integration in digitale Abrechnungsprozesse einschließlich ImageLink und
* automatisierte Generierung fehlender Abrechnungsdatensätze.

So entsteht eine digitale Prozesskette, die operative Effizienz, Nachvollziehbarkeit und Qualitätssicherung unterstützt.

AOK Hessen setzt auf Erfahrung und technologische Kompetenz

Die AOK Hessen sieht in der Zusammenarbeit mit SPS einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung ihrer Belegprozesse. „SPS verfügt über Erfahrung im Gesundheitswesen und technologische Kompetenz, um unsere Prozesse zukunftssicher zu gestalten“, sagt Karlheinz Löw, Leiter Personal, Finanzen und Infrastruktur. „Entscheidend war dabei die frühzeitige Umsetzung der RESISCAN-Richtlinie.“

RESISCAN als zentraler Baustein

Die BSI-Richtlinie TR-03138 „Ersetzendes Scannen“ definiert Bedingungen für rechtssichere Digitalisierung. Sie beschreibt, unter welchen Voraussetzungen Papierdokumente so digitalisiert werden können, dass die digitale Fassung das Original ersetzt. SPS setzt dies in ein skalierbares Betriebsmodell um, inklusive Beweiswerterhalt, qualifizierter elektronischer Signaturen, lückenloser Prozessdokumentation und Auditierbarkeit. Ziel ist es, physische Archivierung zu reduzieren und digitale Prozesse zu stärken. „Mit RESISCAN im Hochvolumenbereich setzen wir neue technologische Standards und zeigen, dass höchste regulatorische Anforderungen und industrielle Skalierung kein Widerspruch sind“, so Wibbe.

Qualität, Sicherheit und Verfügbarkeit als Grundlage

Die AOK Hessen stellt hohe Anforderungen an Datenschutz, Verfügbarkeit und Qualität. Grundlage sind zertifizierte Qualitäts- und Sicherheitsstandards wie ISO 9001 und ISO/IEC 27001 nach BSI-IT-Grundschutz sowie eine skalierbare Plattformarchitektur, kontinuierliches Monitoring und enge IT-Integration.

Durch die Zusammenarbeit stärkt SPS seine Position im Gesundheitsmarkt als Spezialist für sichere, skalierbare Dokumentenprozesse. Zugleich steht das Projekt exemplarisch für eine Entwicklung, die viele gesetzliche Krankenkassen und andere Organisationen im Gesundheitswesen betrifft: Dokumentenintensive Prozesse müssen künftig schneller, sicherer und stärker digital verarbeitet werden. Entscheidend ist, dass rechtliche Anforderungen, technische Integration und operative Leistungsfähigkeit von Beginn an zusammengedacht werden.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

SPS Germany GmbH
Frau Andrea Tschopp
Am Börstig 5
96052 Bamberg
Deutschland

fon ..: +49 160 3660824
web ..: https://www.spsglobal.com/de/home
email : andrea.tschopp@spsglobal.com

SPS ist ein weltweit führender, technologieorientierter Partner zur Unternehmenstransformation. Mit unseren innovativen Enterprise Workplace Solutions ermöglichen wir moderne Arbeitsplatzkonzepte und fördern damit das Mitarbeiterengagement und die Produktivität der Unternehmen. Unsere Angebote im Bereich Technology Business Solutions kombinieren neueste Automatisierungstechnologien mit tiefgreifenden Prozess- und Branchenkenntnissen sowie einem globalen Talent Pool. Dadurch lösen unsere Kunden ihre komplexesten Herausforderungen im Rahmen ihrer digitalen Transformation.

SPS mit Hauptsitz in Zürich, Schweiz, ist international mit über 8’000 Mitarbeitenden in über 20 Ländern tätig und fokussiert sich auf die Branchen Banken, Versicherungen und Gesundheit. Von ihren Kunden auf der ganzen Welt wird SPS mit einem „Weltklasse“ Net Promoter Score (NPS) ausgezeichnet. Erfahren Sie wie unsere engagierten Teams einen relevanten Beitrag für unsere Kunden leisten: https://www.spsglobal.com/de/home.

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„Hände weg von Therapiehonoraren“ – Psychotherapeuten wehren sich gegen geplante Kürzung um 10 Prozent

GKV-Spitzenverband fordert Absenkung psychotherapeutischer Honorare trotz Inflation und steigendem Versorgungsbedarf.

BildBonn, 02.02.26 – Die gesetzlichen Krankenkassen planen eine deutliche Abwertung psychotherapeutischer Leistungen. Nach einem Antrag des GKV-Spitzenverbandes im Bewertungsausschuss vom 21. Januar 2026 sollen die Honorare für psychotherapeutische Leistungen pauschal um zehn Prozent gesenkt werden. Die Entscheidung darüber soll bereits am 11. März 2026 fallen und ab dem 1. April 2026 wirksam werden. Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) schlägt Alarm.

„Was hier passiert, ist kein technischer Automatismus, sondern ein vorsätzlicher Sparbeschluss auf dem Rücken psychisch erkrankter Menschen“, erklärt Dieter Adler, Vorstandsvorsitzender des DPNW. „Während der Bedarf an Psychotherapie steigt, wollen die Krankenkassen die Vergütung zusammenstreichen. Das ist unverantwortlich.“

Im offiziellen Beschluss des Bewertungsausschusses wird lediglich von einer „Überprüfung“ der Bewertungen gesprochen. Dem DPNW liegt allerdings ein Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen vor. In diesem wird dokumentiert, dass die Kassenseite ausdrücklich eine pauschale Absenkung um zehn Prozent vorschlägt. Hiervon wären quasi alle psychotherapeutischen Leistungen betroffen.

„Hier wird nicht über Qualität, Bedarf oder Versorgung gesprochen – hier wird schlicht und einfach gekürzt“, so Adler. „Das ist ein fatales Signal an alle Therapeutinnen und Therapeuten, die ihr Bestes geben.“ Adler befürchtet, dass dann noch weniger Kassenpatienten einen Psychotherapieplatz bekommen werden: „Wenn 10 Prozent der Einkünfte wegfallen, werden viele Kolleginnen und Kollegen lieber Privatpatienten nehmen.“

Aus DPNW-Sicht ist der Vorstoß angesichts der Inflation der vergangenen Jahre besonders ärgerlich. Zwischen 2022 und 2024 ist die Inflation in Deutschland kumuliert um rund 16 Prozent gestiegen. Um die Kaufkraft von 2021 zu erhalten, wäre daher eine entsprechende Honoraranhebung um 16 Prozent notwendig. Stattdessen fordern die Krankenkassen eine Kürzung um zehn Prozent.

Dieter Adler kommentiert: „Das ist eine verkehrte Welt. Statt zu prüfen, wie eine Anpassung um 16 Prozent nach oben aussehen könnte, wird pauschal ein Minus von zehn Prozent nach unten vorgeschlagen. Nehme ich beide Zahlen zusammen, so komme ich auf einen Realverlust von 25 Prozent. Die Krankenkassen versuchen erneut unsere Arbeit zu entwerten. Wir sagen: Hände weg von den Therapiehonoraren.“

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.800 Mitglieder und 13.500 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist das DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner und Dipl.-Soz.Päd. Tania Ghosh. Mehr unter: www.dpnw.de

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Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk – DPNW
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Geplante GKV-Reformen gefährden die Versorgung psychisch kranker Menschen

Psychotherapeuten warnen vor Bettenabbau, Budgetdeckelung und Einschränkungen in der ambulanten Therapie.

BildBonn, 09.12.2025 – Die aktuellen Reformvorschläge des GKV-Spitzenverbandes zur psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung stoßen auf scharfe Kritik des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerkes (DPNW). Der Verband warnt eindringlich vor einer Verschlechterung der Versorgung für schwer psychisch erkrankte Menschen.

Insbesondere die Einführung eines sektorenübergreifenden Gesamtbudgets für psychiatrische Kliniken sowie der geplante Abbau von über 13.000 stationären Betten verschlechtere die eh schon teils desaströse Betten-Lage, so das DPNW. Dieter Adler, DPNW-Vorsitzender, meint: „Schon heute sind viele Regionen unterversorgt, Stationen überbelegt und Notaufnahmen überlastet. Der massive Bettenabbau trifft genau die Patienten, die auf geschützte stationäre Behandlung angewiesen sind, wie zum Beispiel suizidale, psychotische oder traumatisierte Menschen.

Adler betont: „Bettenabbau zu predigen und mit fiktiven Einsparzahlen zu locken – weil ambulant per se doch viel besser sei, ohne vorab eine leistungsfähige und passgenaue ambulante breite Versorgung aufgebaut zu haben, ist nicht nur Augenwischerei, sondern fahrlässig.“

Das DPNW führt aus, dass psychiatrische ambulante Pflegedienste in Deutschland ebenso rar seien wie die aufsuchende psychiatrische Behandlung anderer Disziplinen. Würde die Politik endlich ernsthaft „therapeutische Lebens- und Arbeitsgemeinschaften“ für psychisch Kranke in notwendigem Maße fördern und installieren, könnten in deren Folge gewiss auch Betten wegfallen. Aber erst dann, so der Verband.

Auch die Vorschläge zur finanziellen Kürzung der Kurzzeittherapie stoßen auf große Bedenken des DPNW. Dieter Adler kommentiert: „Die Abschaffung der finanziellen Förderung der Kurzzeittherapie sowie neue Mengensteuerungsinstrumente erschweren weiter den Zugang zur Therapie. Sind doch gerade niedrigschwellige Therapieangebote für viele Betroffene der einzige frühe Zugang zu wirksamer Behandlung. Mit dieser GKV-Maßnahme würden sich die Wartezeiten weiter verlängern.“

Aus therapeutischer Sicht sei zudem die einseitige Ausrichtung der Reform auf Kostendämpfung problematisch. Dieter Adler gibt zu bedenken: „Milliarden-Einsparungen sollen erzielt werden, obwohl die psychische Belastung der Bevölkerung steigt, die Zahl der Krankschreibungen aufgrund psychischer Erkrankungen erneut Rekordwerte erreicht und der Fachkräftemangel dramatisch ist. Man kann nicht gleichzeitig massiv sparen und die Versorgungsqualität verbessern – das ist ein unlösbarer Widerspruch in sich.“

Die Einsparvorschläge seien umso problematischer, so Adler weiter, weil eine stark zunehmende Patientengruppe junger Menschen zu beobachten sei, die durch „soziale“ Medien und Corona-Isolation aus dem gesunden sozialen Lebensrhythmus herausgerissen wurden und nun oft nur schwer und langsam wieder neue Wege für ihr Leben finden könnten.

Das DPNW unterstreicht, dass die geplante stärkere Ökonomisierung durch Leistungsbudgets, Kodierpflichten und Mengensteuerung die therapeutische Beziehungsarbeit gefährde, die das Fundament jeder wirksamen Psychotherapie darstellt. Demgemäß drohten langfristig mehr Chronifizierungen, mehr Erwerbsunfähigkeit, steigende Sozialkosten und eine weitere Zuspitzung sozialer Ungleichheit in der Gesundheitsversorgung.

Der DPNW-Vorsitzende Adler fordert deshalb ein Umdenken in der Reformpolitik: „Statt kurzfristiger Sparlogik braucht es nachhaltige Investitionen in Personal, Behandlungsplätze und niedrigschwellige Zugangswege zum Schutz der Patienten sowie zur langfristigen Stabilisierung des Gesundheitssystems.“

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.800 Mitglieder und 13.500 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist das DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner. Mehr unter: www.dpnw.de

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BSG-Urteile verlangen Neuaufstellung von Prüf- und Abrechnungsprozessen

Nach BSG-Urteile: Zentrale Abrechnungsprozesse in der GKV stehen an einem Wendepunkt. Die
Kassen sind gefordert, bisher ausgelagerte Tätigkeiten zu überprüfen und
zurückzuführen.

BildBamberg – Zentrale Abrechnungsprozesse in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen neu geordnet werden. Das haben die Urteile des Bundessozialgerichts vom 30. August 2023 unmissverständlich klargestellt. Sie untersagen die Auslagerung wesentlicher Prüfaufgaben an private Dienstleister. Aus den Urteilen und dem Rundschreiben des Bundesamts für Soziale Sicherung vom April 2024 ergibt sich die Notwendigkeit zur Neubewertung bestehender Vertragsmodelle – und damit Handlungsdruck. Krankenkassen müssen ihre Modelle prüfen, interne Kompetenzen aufbauen und neue Partnerstrukturen definieren.

Damit endet eine Praxis, die über Jahre hinweg gewachsen war und zu großen Abhängigkeiten geführt hat. „Die Abrechnungsprozesse im deutschen Gesundheitswesen stehen an einem Wendepunkt. Jetzt geht es darum, Verantwortung zurück in die Kassen zu holen und zugleich moderne Hilfsdienste rechtssicher einzubinden“, erklärt Professor David Matusiewicz, Mitautor des neuen Whitepapers von SPS Germany, das sich mit der Frage beschäftigt, wie Krankenkassen ihre Abrechnungsprozesse im Einklang mit der neuen Rechtslage stabil und zukunftsfähig organisieren können.

Ein Oligopol bricht auf – Versorgung darf nicht ins Wanken geraten

Über viele Jahre war es gängige Praxis, große Teile der Abrechnungs- und Prüfprozesse – insbesondere im Bereich der sogenannten ,Sonstigen Leistungen‘ nach § 302 SGB V – an externe Dienstleister auszulagern. Diese Unternehmen übernahmen nicht nur technische Hilfstätigkeiten, sondern teilweise auch Vorentscheidungen über Leistungsansprüche. Es entstand ein Oligopol mit wenigen dominanten Marktakteuren.

Mit den BSG-Urteilen und dem BAS-Rundschreiben ist klar: Entscheidungen über Leistungsansprüche gehören allein in die Hände der Kassen. „Die BSG-Urteile sind ein notwendiger Wendepunkt. Die entstandenen Oligopolstrukturen im Bereich der Abrechnungsprüfung haben nicht nur zu Abhängigkeiten geführt, sondern auch zu Fehlanreizen und Intransparenz“, sagt Oliver Wibbe, Geschäftsführer von SPS Germany.

In der Folge stellen sich viele Kassen grundsätzliche Fragen zur zukünftigen Organisation ihrer Leistungsprüfung – und sehen sich gezwungen, ausgelagerte Tätigkeiten zurückzuverlagern und alternative, rechtssichere Modelle zu finden. „Der Rückbau dieser Strukturen ist herausfordernd, aber unerlässlich, um die Selbstverantwortung der Kassen und ihre Rolle im Versorgungssystem wieder zu stärken“, so Wibbe weiter.

Was erlaubt bleibt – der neue Handlungsrahmen

Gleichzeitig gilt: Nicht alle Türen sind geschlossen. Unterstützende Hilfsdienste wie das Scannen, Validieren und Klassifizieren von Unterlagen können weiterhin ausgelagert werden – solange sie keine inhaltliche Prüfung enthalten. Und das ist auch notwendig. Denn noch immer erreichen Krankenkassen jedes Jahr hunderte Millionen papiergebundene Belege.

Wibbe betont: „Von einer flächendeckenden Echtzeitabrechnung oder volldigitalen Prozesslandschaft ist man in vielen Fällen weit entfernt. Ohne verlässliches Inputmanagement ist eine stabile und rechtskonforme Abrechnung vielerorts nicht umsetzbar. Deshalb brauchen Kassen Partner, die klar abgegrenzte Hilfsdienste übernehmen – vom revisionssicheren Scannen bis zur automatisierten Datenübertragung. Nur so lassen sich Versorgungssicherheit und Rechtskonformität miteinander verbinden.“

Doch nicht jeder Dienstleister kann diese Rolle übernehmen. „Zulässig ist nur, was streng arbeitsteilig, transparent und dokumentiert erfolgt – ohne verdeckte Rückdelegation von Entscheidungsbefugnissen oder vermischte Verantwortlichkeiten“, ergänzt Matusiewicz.

Zukunft der Abrechnungsprozesse – rechtssicher, digital, partnerschaftlich

Die Autoren betonen: Die Zukunft der Abrechnungsprozesse wird von drei Faktoren geprägt sein – Rechtssicherheit, digitale Transformation und partnerschaftliche Zusammenarbeit. Erstens müssen Krankenkassen ihre Prozesse so gestalten, dass keine Zweifel an der Hoheit über die Leistungsentscheidungen bestehen. Zweitens werden moderne Technologien zur zentralen Grundlage effizienter Abläufe. Drittens braucht es externe Partner, die nicht als stille Entscheider auftreten, sondern als transparente Dienstleister mit klar abgegrenzten Rollen.

„Dieser Umbruch ist kein Risiko, sondern eine Chance“, fasst Wibbe zusammen. „Wenn es uns gelingt, Rechtssicherheit mit Innovation und pragmatischer Zusammenarbeit zu verbinden, wird das Gesundheitswesen gestärkt aus dieser Transformation hervorgehen.“

Das vollständige Whitepaper „Abrechnungs- und Prüfprozesse in der gesetzlichen Krankenversicherung – Neuordnung und Kriterien“ ist hier verfügbar.

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SPS ist eines der weltweit führenden technologiebasierten Transformationsunternehmen. Mit innovativen Lösungen für die hybride Arbeitswelt fördern wir das Engagement der Mitarbeitenden und die Produktivität der Unternehmen. Unsere Angebote im Bereich Technology Business Solutions vereinbaren neueste Technologien mit tiefen Prozess- und Branchenkenntnissen sowie einem globalen Talent Pool. Dadurch meistern unsere Kunden effizient ihre größten Herausforderungen im Rahmen ihrer Transformationsprogramme.

SPS mit Hauptsitz in Zürich, Schweiz, ist international in über 20 Ländern tätig und fokussiert sich auf die Branchen Banken, Versicherungen und Gesundheit. Mit über 8.500 Mitarbeitenden wird SPS von seinen Kunden weltweit mit einem „Weltklasse“ Net Promoter Score (NPS) ausgezeichnet. Mit Präzision verbinden wir Menschen mit relevanten Informationen, überführen Daten in Wissen und Wissen in Geschäftsergebnisse.

Erfahren Sie mehr über unsere engagierten Teams und wie sie für unsere Kunden einen relevanten Beitrag leisten: https://www.spsglobal.com/de/home.

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Psychotherapeuten reagieren auf Unwahrheiten des GKV-Spitzenverbandes

GKV nutzt offensichtlich falsche Interpretationen, um Glaubwürdigkeit von Psychotherapeutinnen und -therapeuten zu untergraben.

BildBonn, 08.09.2025 – Das Deutsche Psychotherapeuten-Netzwerk (DPNW) nimmt Stellung zu einem Anfang September in der Rheinischen Post und im Bonner General-Anzeiger veröffentlichten Artikel. Die darin enthaltenen Behauptungen des GKV-Pressesprechers Florian Lanz basieren auf falschen Interpretationen und verzerren die Realität. „Offensichtlich soll auf diese Weise das Vertrauen in die ambulante Psychotherapie geschwächt werden“, so der DPNW-Vorsitzende Dieter Adler. Der GKV-Spitzenverband ist der Dachverband der Gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.

Fehlerhafte Zahlen und irreführende Darstellung
Im Artikel wird behauptet, in der ambulanten Versorgung seien 40.000 Psychotherapeutinnen und -therapeuten tätig. Tatsächlich sind es laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) exakt 34.921 Psychologische Psychotherapeuten zum Stichtag 31. Dezember 2024 – eine Diskrepanz, die nicht ignoriert werden darf [Quelle 1].

Verdoppelung der Patientenzahlen – auch stationär
Zwar ist es korrekt, dass sich die Patientenzahlen in der ambulanten Psychotherapie seit 2013 mehr als verdoppelt haben, doch trifft diese Entwicklung auch für den stationären Bereich zu – der GKV-Spitzenverband lässt diese Parallele unerwähnt und erweckt den falschen Eindruck, die Steigerung gäbe es nur im ambulanten Bereich.

Steigende Kosten stationär – keine Kostenexplosion ambulant
Zwischen 2020 und 2023 entwickelten sich die Ausgaben im stationären Bereich stark: In einer Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums heißt es, die Aufwendungen für stationäre psychiatrische Behandlungen stiegen um 13,5 Prozent – ein Zuwachs von 1,1 Milliarden Euro allein in diesem Segment [Quelle 2]. Die stationären Krankenhausausgaben insgesamt lagen 2023 bei rund 94 Milliarden Euro und 2024 sogar bei ungefähr 102 Milliarden Euro [Quelle 3].

Im Vergleich dazu sind die Kosten der ambulanten Psychotherapie seit Jahren stabil, laut Schätzungen auf etwa 1,1 Prozent der Gesamtausgaben der GKV – ein Wert, der keinen Grund zur Panik bietet [Quelle 4]

Voller Einsatz in Praxis – keine „Härtefälle“-Vermeidung
Eine weitere Behauptung lautet, Psychotherapeutinnen und -therapeuten würden freie Plätze nicht nutzen oder nur leichte Fälle behandeln. Doch die Praxis zeigt, dass nach unseren Berechnungen das Gegenteil gilt: Voller Sitz: im Schnitt 29 Therapiesitzungen pro Woche; halber Sitz: 14,5 Sitzungen – mehr als vorgeschrieben. Das lässt kein Argument für Arbeitsverweigerung zu.

Gefährlicher Vertrauensverlust durch Verbreitung von Unwahrheiten
Indem der General-Anzeiger die Zahlen der GKV unkritisch übernimmt, werden Psychotherapeutinnen und -therapeuten zu Unrecht an den Pranger gestellt: Ihnen wird unterstellt, ihren Versorgungsauftrag zu vernachlässigen und damit für die langen Wartezeiten verantwortlich zu sein. Solche falschen Anschuldigungen richten doppelten Schaden an – sie diffamieren eine ganze Berufsgruppe und lassen gleichzeitig die Menschen im Stich, die dringend auf Hilfe angewiesen sind. Statt die wahren Ursachen zu benennen, wird mit dem Finger auf Psychotherapeuten gezeigt, um von gravierenden Versäumnissen im Versorgungssystem abzulenken. Für die vielen psychisch Erkrankten, die monatelang auf einen Therapieplatz warten, bedeutet das nur eines: Sie bleiben weiter im Regen stehen. Im Bereich der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und -therapeuten betragen die Wartezeiten sogar bis zu einem Jahr.

Dieter Adler warnt: „Gegen die Verbreitung von Unwahrheiten über unseren Berufstand müssen wir uns wehren. Es wird suggeriert, es sind genug Therapieplätze da – die Therapeuten sind nur bequem und elitär. Das ist falsch und wir können so etwas nicht unwidersprochen stehen lassen – und das dringend im Sinne der hilfesuchenden Patientinnen und Patienten“, schließt Dieter Adler. Die hier erwähnten GKV-Unwahrheiten lassen sich leicht widerlegen.

Quellen
[1] „Vertragsärztinnen und -ärzte: Fachgruppe und Schwerpunkt – KBV“: https://www.kbv.de/infothek/zahlen-und-fakten/gesundheitsdaten/fachgruppe-und-schwerpunkt

[2] „Vorläufige Finanzergebnisse der GKV für das Jahr 2023 | BMG“: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/vorlaeufige-gkv-finanzergebnisse-2023.html

[3] „GKV-Kennzahlen – GKV-Spitzenverband“: https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/zahlen_und_grafiken/gkv_kennzahlen/gkv_kennzahlen.jsp

[4] „Kosten der ambulanten Psychotherapie“: https://www.dptv.de/fileadmin/Redaktion/Bilder_und_Dokumente/Wissensdatenbank_oeffentlich/Report_Psychotherapie/DPtV_Report_Psychotherapie_2021.pdf).

[5]: https://www.vdek.com/presse/daten/d_versorgung_leistungsausgaben.html
„Daten zum Gesundheitswesen: Ausgaben – VDEK“

[6]: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhausfinanzierung.html „Krankenhausfinanzierung | BMG – Bundesministerium für Gesundheit“

Über den Verband
Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat über 2.700 Mitglieder und 13.500 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist der DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Dipl.-Päd. Sevgi Meddur-Gleissner. Mehr unter: www.dpnw.de

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