Tag Archives: F&E-Förderung

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Innovationsnetzwerk MEDIA gestartet: Neue Technologien für die Film- und Medienproduktion

Das ZIM-Innovationsnetzwerk MEDIA ist bewilligt. KMU und Forschung entwickeln gemeinsam neue Technologien für Virtual Production, KI-gestützte Produktionsplanung und immersive Medienformate.

BildHamburg, 15.07.2026 – Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Förderung des ZIM-Innovationsnetzwerks „MEDIA“ bewilligt. Die Laufzeit der ersten Netzwerkphase erstreckt sich vom 01.03.2026 bis zum 28.02.2027. Ziel des Netzwerks ist es, kleine und mittlere Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen zu vernetzen, um gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte für innovative Produktions- und Darstellungsverfahren zu entwickeln. Im Fokus stehen unter anderem Virtual Production, KI-gestützte Produktionsplanung, immersive Medienformate und intelligente Medienverarbeitung. Die IWS GmbH übernimmt als Netzwerkmanagement die Koordination sowie die strategische Weiterentwicklung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten.

Intelligente Systeme für eine zukunftsfähige Medienproduktion

Die Film- und Medienbranche verändert sich rasant. Virtuelle Produktionsumgebungen, KI-gestützte Planungsprozesse und immersive Medienformate eröffnen neue kreative und wirtschaftliche Möglichkeiten. Gleichzeitig stehen viele kleine und mittelständische Produktionsunternehmen vor der Herausforderung, moderne und bezahlbare Technologien zu entwickeln und diese effizient in bestehende Produktionsprozesse zu integrieren.

Das Innovationsnetzwerk MEDIA setzt genau hier an und stärkt die technologische Handlungsfähigkeit von KMU der deutschen Film- und Medienbranche. Gemeinsam mit Partnern aus Wirtschaft und Forschung sollen Forschungs- und Entwicklungsprojekte initiiert werden, aus denen wirtschaftlich tragfähige Lösungen entstehen.

Technologische Schwerpunkte des Netzwerks MEDIA

Die inhaltliche Arbeit des Netzwerks konzentriert sich auf zentrale Zukunftsfelder der Film- und Medienproduktion:

o KI-gestützte Produktionsplanung

o Virtual Production für KMU

o Immersive und interaktive Medienformate

o Intelligente Medienverarbeitung

Auf diese Weise unterstützt MEDIA die Entwicklung eigenständiger technologischer Lösungen, die kreative Spielräume wahren und die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen stärken.

Starke Partner aus Medienwirtschaft, Technologie und Forschung

o DAYWALKER Studios GmbH

o Effekt-Technik GmbH, Airstage

o Hochschule Düsseldorf

o LAVAlabs Moving Images GmbH & Co. KG

o RnDeep GmbH

o RockAByte GmbH

o Stötzer Thomsen GbR, MOO Video Productions

o TrickStudio Lutterbeck GmbH

o Xenorama Production GmbH

Werden Sie Teil unseres Netzwerks und profitieren Sie von attraktiven Fördermöglichkeiten

Das Netzwerkmanagement für MEDIA wird von der IWS Innovations- und Wissensstrategien GmbH aus Hamburg übernommen. Die IWS GmbH begleitet die Netzwerkpartner bei der Entwicklung förderfähiger Forschungs- und Entwicklungsprojekte, bei der Vernetzung mit passenden Kooperationspartnern sowie bei der Vorbereitung und Beantragung geeigneter Fördermittel.

Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit technologischen Kompetenzen oder Innovationsideen im Bereich moderner Film- und Medientechnologien sind eingeladen, sich dem Netzwerk anzuschließen und die Zukunft der Medienproduktion aktiv mitzugestalten.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.media-zim.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

IWS Innovations- und Wissensstrategien GmbH
Frau Lisanne Pfeiffer
Deichstraße 29
20459 Hamburg
Deutschland

fon ..: 04036006630
web ..: https://www.iws-nord.de/
email : mail@iws-nord.de

IWS steht für den Technologie- und Wissenstransfer zwischen Industrie und Spitzenforschung und agiert branchenübergreifend dort, wo Innovationen entstehen. Wir arbeiten in mehreren Innovationsnetzwerken mit Unternehmen und Forschungseinrichtungen zusammen, die den Nukleus für die gemeinschaftliche Entwicklung hochinnovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen darstellen.

Pressekontakt:

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Wirtschaft

ZIM-Antragsstopp 2026: Was Unternehmen jetzt für ihre Innovationsplanung beachten sollten

Das ZIM nimmt seit dem 7. Juli 2026 vorerst keine neuen Anträge an. Unternehmen sollten geplante F&E-Vorhaben jetzt neu bewerten und alternative Förderwege prüfen.

BildHamburg, 13.07.2026 – Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) nimmt seit dem 7. Juli 2026 vorübergehend keine neuen Anträge mehr an. Grund dafür ist die stark gestiegene Nachfrage nach dem Förderprogramm bei gleichzeitig begrenzt verfügbaren Haushaltsmitteln. Für kleine und mittlere Unternehmen, die Forschungs- und Entwicklungsprojekte planen, entsteht dadurch kurzfristig neuer Handlungsbedarf.

Der befristete Antragsstopp betrifft nach aktuellem Stand neue ZIM-Anträge und Projektskizzen im Jahr 2026. Bereits eingereichte Anträge können weiterhin geprüft werden, sofern die Förderbedingungen erfüllt sind und Mittel verfügbar sind. Bewilligte Vorhaben sowie Auszahlungen für laufende Projekte sind von der Maßnahme nicht betroffen. Ausgenommen sind außerdem Anträge mit internationalen Partnern im Rahmen offener bilateraler und multilateraler Ausschreibungen.

Förderstrategie neu bewerten

Für Unternehmen bedeutet der ZIM-Antragsstopp vor allem, geplante Innovationsvorhaben frühzeitig neu einzuordnen. Projektideen müssen nicht gestoppt werden, sollten jedoch hinsichtlich Förderfähigkeit, Zeitplanung und alternativer Finanzierungswege überprüft werden.

Je nach Vorhaben können weiterhin andere Förderinstrumente infrage kommen. Dazu zählen unter anderem die steuerliche Forschungszulage, Förderprogramme auf Landesebene, Bundesprogramme außerhalb des ZIM, europäische Förderprogramme oder themenspezifische F&E-Förderungen.

Besonders die Forschungszulage kann in der aktuellen Situation eine sinnvolle Alternative oder Ergänzung sein. Sie ist branchenoffen angelegt, gesetzlich verankert und kann für laufende, geplante oder unter bestimmten Voraussetzungen auch bereits abgeschlossene Forschungs- und Entwicklungsprojekte relevant sein.

Innovationsnetzwerke bleiben wichtige Entwicklungsräume

Auch wenn neue ZIM-Anträge derzeit pausiert sind, bleibt die Projektentwicklung in Innovationsnetzwerken relevant. Unternehmen und Forschungseinrichtungen können weiterhin technologische Ansätze schärfen, Kooperationen vorbereiten und Projektideen so weiterentwickeln, dass sie bei passenden Fördermöglichkeiten schnell anschlussfähig sind.

Die IWS GmbH unterstützt Unternehmen dabei, laufende und geplante F&E-Vorhaben einzuordnen, alternative Förderwege zu prüfen und bestehende Förderstrategien an die aktuelle Situation anzupassen. Ziel der IWS ist es, Innovationsprojekte trotz der ZIM-Pause strukturiert weiterzuentwickeln und Unternehmen handlungsfähig zu halten.

Unternehmen, die aktuell ein F&E-Projekt planen oder bereits Vorarbeiten für einen ZIM-Antrag geleistet haben, sollten prüfen, welche Förderinstrumente in der Übergangsphase sinnvoll genutzt werden können.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.iws-nord.de

www.forschungszulage.jetzt

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Wirtschaft

Forschungszulage 2026: Neue Anreize für strategische F&E-Investitionen

Mit dem Investitionsbooster wird die Forschungszulage 2026 zu einem strategischen Instrument für Innovation. Neue Förderbausteine stärken Planungssicherheit und die Attraktivität von F&E-Vorhaben.

BildHamburg, 02.02.2026 – Mit dem Investitionsbooster und den Anpassungen des Wachstumschancengesetzes positioniert die Bundesregierung die Forschungszulage ab 2026 deutlich stärker als langfristiges Investitionsinstrument. Ziel ist es, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten gezielt zu motivieren und Unternehmen frühzeitig Planungssicherheit zu geben. Im Fokus steht dabei eine strukturelle Stärkung von Forschung, Entwicklung und Innovation über mehrere Jahre hinweg.

Mehr Spielraum für Investitionen und Projektplanung

Ab 2026 steigt die maximale Bemessungsgrundlage der Forschungszulage von zuvor 10 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro pro Jahr. Dadurch haben insbesondere technologieorientierte Unternehmen mehr Gestaltungsraum für Großprojekte, da höhere F&E-Projektkosten steuerlich abgesetzt werden können und sich Projekte strategisch skalieren lassen.

Für kleine und mittlere Unternehmen ergibt sich eine jährliche Steuergutschrift von bis zu 4,2 Millionen Euro. Großunternehmen können bis zu 3 Millionen Euro geltend machen. Außerdem erhalten kleine und mittlere Unternehmen mit dem KMU-Bonus rückwirkend ab März 2024 einen höheren Fördersatz von 35% auf ihre internen F&E-Kosten. Große Unternehmen bleiben dagegen bei 25% Förderung.

Ergänzend zur erhöhten Bemessungsgrundlage, wurde der förderfähige Stundensatz für Eigenleistungen von Einzelunternehmer:innen und Gesellschafter:innen einer Mitunternehmerschaft von 70 Euro auf 100 Euro angehoben. Diese Erhöhung wird dann relevant, wenn F&E-Arbeit maßgeblich durch die Unternehmer:innen selbst erfolgt und wie beispielsweise in Start-ups und KMU mit begrenztem Personalbudget kein klassisches F&E-Team vorhanden ist.

Der bisherige Stundensatz von 70 Euro lag häufig deutlich unter den tatsächlichen Opportunitätskosten qualifizierter Fachkräfte, Gründer:innen oder technischer Leitungspersonen. Mit 100 Euro nähert sich der Ansatz stärker der Praxis an.

Neuer Gemeinkostenzuschlag stärkt FuE-Vorhaben ab 2026

Ein zentrales neues Element ab 2026 ist der pauschale Gemein- und Betriebskostenzuschlag von 20 Prozent auf förderfähige Personalkosten. Dieser gilt ausschließlich für neue F&E-Projekte, die nach dem 31.12.2025 starten.

Damit werden erstmals auch indirekte Kosten wie beispielsweise Miete für Labor- oder Entwicklungsflächen oder für Personalverwaltung, Buchhaltung und Controlling systematisch berücksichtigt. Gerade kleine und mittlere Unternehmen tragen Gemeinkosten oft proportional stärker als Großunternehmen. Der Zuschlag gleicht diesen strukturellen Nachteil aus und macht eigengetriebene Forschung wirtschaftlich attraktiver.

Forschungszulage als strategisches Steuerungsinstrument

Die Forschungszulage ist branchenoffen angelegt, wirkt sich jedoch besonders vorteilhaft auf Branchen aus, in denen kontinuierliche Forschung und technologische Weiterentwicklung zum Kerngeschäft gehören. Darunter fallen beispielsweise Industrie und produzierendes Gewerbe, IT, Software und Digitalisierung, Chemie, Werkstoffe und neue Materialien, Lebensmitteltechnologie und Agrartechnologie und viele mehr.

Das neue Investitionssofortprogramm und die Änderungen im Wachstumschancengesetz ermöglichen Unternehmen ihre F&E-Roadmaps, Personalplanung und Investitionsentscheidungen frühzeitig an der Förderlogik der Forschungszulage auszurichten und Innovationsvorhaben strategisch abzusichern. Eine besondere Chance bietet die Möglichkeit, Anträge bis zu vier Jahre rückwirkend zu stellen und bereits getätigte Innovationsinvestitionen nachträglich finanziell wirksam zu machen, ohne bestehende Projekte neu starten oder anpassen zu müssen. Unternehmen, die seit 2022 Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchgeführt haben, können diese also bis Ende des Jahres 2026 in die Förderung einbeziehen.

IWS unterstützt Sie bis zu Ihrem erfolgreichen F&E-Vorhaben

Die IWS GmbH begleitet Sie bei der Identifikation von förderfähigen F&E-Vorhaben, bei der Beantragung der F&E-Bescheinigung (Stufe 1) sowie bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen für die Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt (Stufe 2).
Kommen Sie bei Interesse gerne auf uns zu.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.forschungszulage.jetzt und www.iws-nord.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

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email : l.pfeiffer@iws-nord.de

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Forschung und Entwicklung steuerlich fördern lassen: IWS unterstützt bei der Beantragung der Forschungszulage

Mit der Forschungszulage erhalten Unternehmen bis zu 3,5 Mio. EUR Steuervorteil jährlich. IWS unterstützt sie dabei – digital, rechtssicher und erfolgsbasiert von der Idee bis zur Förderung.

BildInnovative Unternehmen können sich jährlich bis zu 3,5 Millionen Euro steuerliche Vorteile sichern – dank der Forschungszulage, dem staatlichen Förderprogramm für Forschung und Entwicklung (F&E). Die IWS Innovations- und Wissensstrategien GmbH begleitet Unternehmen dabei umfassend und digital durch den gesamten Antragsprozess.

Die Forschungszulage bietet eine attraktive Möglichkeit, F&E-Ausgaben steuerlich geltend zu machen – unabhängig von Unternehmensgröße, Branche oder Rechtsform. Auch Start-ups profitieren: Anders als bei vielen klassischen Förderprogrammen zählt hier allein das Innovationspotenzial.

„Unsere Kunden profitieren nicht nur von erheblichen Steuervorteilen, sondern auch von einem reibungslosen, digitalen und erfolgsbasierten Antragsprozess. Wir identifizieren mit förderfähige Vorhaben, übernehmen die Antragstellung und begleiten unsere Kunden sowohl beim Einholen der F&E-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), als auch bei der Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt.“, erklärt Mauricio Tercero, Funding-Experte bei IWS.

Die Leistungen der IWS im Überblick:

* Identifikation förderfähiger F&E-Vorhaben
* Erstellung und Beantragung der F&E-Bescheinigung (Stufe 1)
* Vorbereitung der Unterlagen zur steuerlichen Geltendmachung beim Finanzamt (Stufe 2)
* Beantwortung von möglichen Rückfragen durch Behörden
* Digitale Nachweisführung und kaufmännische Unterstützung

Die Vorteile für Unternehmen:

* Förderung von bis zu 35 % der F&E-Kosten
* Jährlich bis zu 10 Millionen Euro F&E-Aufwendungen förderfähig
* Rückwirkende Antragstellung für bis zu 4 Jahre möglich
* Keine lange Vertragsbindung, sondern erfolgsbasierte Zusammenarbeit

Die IWS Innovations- und Wissensstrategien versteht sich als strategischer Partner für innovative Unternehmen und begleitet seine Kund:innen ganzheitlich durch den Förderdschungel – von der ersten Idee bis zur finanziellen Umsetzung.

Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch mit unserem Funding-Experten Mauricio Tercero, wie Sie die Forschungszulage optimal für Ihr Unternehmen nutzen können:

Mauricio Tercero, Funding-Experte
IWS Innovations- und Wissensstrategien GmbH
Meeting buchen https://meetings.hubspot.com/mauricio-tercero
E-Mail m.tercero@iws-nord.de
Anrufen ? +49 40 3600 663-22

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

IWS Innovations- und Wissensstrategien GmbH
Herr Patrick Zessin
Deichstraße 29
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Deutschland

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