Tag Archives: Innovationsförderung

Wirtschaft

ZIM-Antragsstopp 2026: Was Unternehmen jetzt für ihre Innovationsplanung beachten sollten

Das ZIM nimmt seit dem 7. Juli 2026 vorerst keine neuen Anträge an. Unternehmen sollten geplante F&E-Vorhaben jetzt neu bewerten und alternative Förderwege prüfen.

BildHamburg, 13.07.2026 – Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) nimmt seit dem 7. Juli 2026 vorübergehend keine neuen Anträge mehr an. Grund dafür ist die stark gestiegene Nachfrage nach dem Förderprogramm bei gleichzeitig begrenzt verfügbaren Haushaltsmitteln. Für kleine und mittlere Unternehmen, die Forschungs- und Entwicklungsprojekte planen, entsteht dadurch kurzfristig neuer Handlungsbedarf.

Der befristete Antragsstopp betrifft nach aktuellem Stand neue ZIM-Anträge und Projektskizzen im Jahr 2026. Bereits eingereichte Anträge können weiterhin geprüft werden, sofern die Förderbedingungen erfüllt sind und Mittel verfügbar sind. Bewilligte Vorhaben sowie Auszahlungen für laufende Projekte sind von der Maßnahme nicht betroffen. Ausgenommen sind außerdem Anträge mit internationalen Partnern im Rahmen offener bilateraler und multilateraler Ausschreibungen.

Förderstrategie neu bewerten

Für Unternehmen bedeutet der ZIM-Antragsstopp vor allem, geplante Innovationsvorhaben frühzeitig neu einzuordnen. Projektideen müssen nicht gestoppt werden, sollten jedoch hinsichtlich Förderfähigkeit, Zeitplanung und alternativer Finanzierungswege überprüft werden.

Je nach Vorhaben können weiterhin andere Förderinstrumente infrage kommen. Dazu zählen unter anderem die steuerliche Forschungszulage, Förderprogramme auf Landesebene, Bundesprogramme außerhalb des ZIM, europäische Förderprogramme oder themenspezifische F&E-Förderungen.

Besonders die Forschungszulage kann in der aktuellen Situation eine sinnvolle Alternative oder Ergänzung sein. Sie ist branchenoffen angelegt, gesetzlich verankert und kann für laufende, geplante oder unter bestimmten Voraussetzungen auch bereits abgeschlossene Forschungs- und Entwicklungsprojekte relevant sein.

Innovationsnetzwerke bleiben wichtige Entwicklungsräume

Auch wenn neue ZIM-Anträge derzeit pausiert sind, bleibt die Projektentwicklung in Innovationsnetzwerken relevant. Unternehmen und Forschungseinrichtungen können weiterhin technologische Ansätze schärfen, Kooperationen vorbereiten und Projektideen so weiterentwickeln, dass sie bei passenden Fördermöglichkeiten schnell anschlussfähig sind.

Die IWS GmbH unterstützt Unternehmen dabei, laufende und geplante F&E-Vorhaben einzuordnen, alternative Förderwege zu prüfen und bestehende Förderstrategien an die aktuelle Situation anzupassen. Ziel der IWS ist es, Innovationsprojekte trotz der ZIM-Pause strukturiert weiterzuentwickeln und Unternehmen handlungsfähig zu halten.

Unternehmen, die aktuell ein F&E-Projekt planen oder bereits Vorarbeiten für einen ZIM-Antrag geleistet haben, sollten prüfen, welche Förderinstrumente in der Übergangsphase sinnvoll genutzt werden können.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.iws-nord.de

www.forschungszulage.jetzt

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

IWS Innovations- und Wissensstrategien GmbH
Frau Lisanne Pfeiffer
Deichstraße 29
20459 Hamburg
Deutschland

fon ..: 04036006630
web ..: https://www.iws-nord.de/
email : mail@iws-nord.de

IWS steht für den Technologie- und Wissenstransfer zwischen Industrie und Spitzenforschung und agiert branchenübergreifend dort, wo Innovationen entstehen. Wir arbeiten in mehreren Innovationsnetzwerken mit Unternehmen und Forschungseinrichtungen zusammen, die den Nukleus für die gemeinschaftliche Entwicklung hochinnovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen darstellen.

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Wirtschaft

Forschungszulage 2026: Neue Anreize für strategische F&E-Investitionen

Mit dem Investitionsbooster wird die Forschungszulage 2026 zu einem strategischen Instrument für Innovation. Neue Förderbausteine stärken Planungssicherheit und die Attraktivität von F&E-Vorhaben.

BildHamburg, 02.02.2026 – Mit dem Investitionsbooster und den Anpassungen des Wachstumschancengesetzes positioniert die Bundesregierung die Forschungszulage ab 2026 deutlich stärker als langfristiges Investitionsinstrument. Ziel ist es, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten gezielt zu motivieren und Unternehmen frühzeitig Planungssicherheit zu geben. Im Fokus steht dabei eine strukturelle Stärkung von Forschung, Entwicklung und Innovation über mehrere Jahre hinweg.

Mehr Spielraum für Investitionen und Projektplanung

Ab 2026 steigt die maximale Bemessungsgrundlage der Forschungszulage von zuvor 10 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro pro Jahr. Dadurch haben insbesondere technologieorientierte Unternehmen mehr Gestaltungsraum für Großprojekte, da höhere F&E-Projektkosten steuerlich abgesetzt werden können und sich Projekte strategisch skalieren lassen.

Für kleine und mittlere Unternehmen ergibt sich eine jährliche Steuergutschrift von bis zu 4,2 Millionen Euro. Großunternehmen können bis zu 3 Millionen Euro geltend machen. Außerdem erhalten kleine und mittlere Unternehmen mit dem KMU-Bonus rückwirkend ab März 2024 einen höheren Fördersatz von 35% auf ihre internen F&E-Kosten. Große Unternehmen bleiben dagegen bei 25% Förderung.

Ergänzend zur erhöhten Bemessungsgrundlage, wurde der förderfähige Stundensatz für Eigenleistungen von Einzelunternehmer:innen und Gesellschafter:innen einer Mitunternehmerschaft von 70 Euro auf 100 Euro angehoben. Diese Erhöhung wird dann relevant, wenn F&E-Arbeit maßgeblich durch die Unternehmer:innen selbst erfolgt und wie beispielsweise in Start-ups und KMU mit begrenztem Personalbudget kein klassisches F&E-Team vorhanden ist.

Der bisherige Stundensatz von 70 Euro lag häufig deutlich unter den tatsächlichen Opportunitätskosten qualifizierter Fachkräfte, Gründer:innen oder technischer Leitungspersonen. Mit 100 Euro nähert sich der Ansatz stärker der Praxis an.

Neuer Gemeinkostenzuschlag stärkt FuE-Vorhaben ab 2026

Ein zentrales neues Element ab 2026 ist der pauschale Gemein- und Betriebskostenzuschlag von 20 Prozent auf förderfähige Personalkosten. Dieser gilt ausschließlich für neue F&E-Projekte, die nach dem 31.12.2025 starten.

Damit werden erstmals auch indirekte Kosten wie beispielsweise Miete für Labor- oder Entwicklungsflächen oder für Personalverwaltung, Buchhaltung und Controlling systematisch berücksichtigt. Gerade kleine und mittlere Unternehmen tragen Gemeinkosten oft proportional stärker als Großunternehmen. Der Zuschlag gleicht diesen strukturellen Nachteil aus und macht eigengetriebene Forschung wirtschaftlich attraktiver.

Forschungszulage als strategisches Steuerungsinstrument

Die Forschungszulage ist branchenoffen angelegt, wirkt sich jedoch besonders vorteilhaft auf Branchen aus, in denen kontinuierliche Forschung und technologische Weiterentwicklung zum Kerngeschäft gehören. Darunter fallen beispielsweise Industrie und produzierendes Gewerbe, IT, Software und Digitalisierung, Chemie, Werkstoffe und neue Materialien, Lebensmitteltechnologie und Agrartechnologie und viele mehr.

Das neue Investitionssofortprogramm und die Änderungen im Wachstumschancengesetz ermöglichen Unternehmen ihre F&E-Roadmaps, Personalplanung und Investitionsentscheidungen frühzeitig an der Förderlogik der Forschungszulage auszurichten und Innovationsvorhaben strategisch abzusichern. Eine besondere Chance bietet die Möglichkeit, Anträge bis zu vier Jahre rückwirkend zu stellen und bereits getätigte Innovationsinvestitionen nachträglich finanziell wirksam zu machen, ohne bestehende Projekte neu starten oder anpassen zu müssen. Unternehmen, die seit 2022 Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchgeführt haben, können diese also bis Ende des Jahres 2026 in die Förderung einbeziehen.

IWS unterstützt Sie bis zu Ihrem erfolgreichen F&E-Vorhaben

Die IWS GmbH begleitet Sie bei der Identifikation von förderfähigen F&E-Vorhaben, bei der Beantragung der F&E-Bescheinigung (Stufe 1) sowie bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen für die Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt (Stufe 2).
Kommen Sie bei Interesse gerne auf uns zu.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.forschungszulage.jetzt und www.iws-nord.de

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Wirtschaft

Forschungszulage: Letzte Chance F&E-Kosten für 2021 einzureichen und ab 2026 mehr Förderung zu sichern

Letzte Chance für Unternehmen: F&E-Kosten aus 2021 können nur noch bis 31.12.2025 über die Forschungszulage geltend gemacht werden – jetzt Förderung sichern!

BildHamburg, 06.10.2025 – Unternehmen, die im Jahr 2021 in Forschung und Entwicklung investiert haben, können diese Aufwendungen noch bis zum 31.12.2025 über die Forschungszulage geltend machen. Voraussetzung ist eine BSFZ-Bescheinigung. Der anschließende Antrag beim Finanzamt muss innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist gestellt werden.

Das Wachstumschancengesetz und das Investitionssofortprogramm ermöglichen neue steuerliche Vorteile

Mit dem Wachstumschancengesetz und dem Investitionssofortprogramm wurde die Forschungszulage spürbar ausgebaut. Die Neuerungen schaffen mehr Planungssicherheit, höhere Fördersummen und weniger Bürokratie.

* Kleine und mittlere Unternehmen erhalten mit dem KMU-Bonus rückwirkend ab März 2024 einen höheren Fördersatz von 35% auf ihre internen F&E-Kosten. Große Unternehmen bleiben dagegen bei 25% Förderung.

* Für Aufwendungen nach dem 27.03.2024 bis Ende 2025 beträgt die maximale Bemessungsgrundlage 10 Mio. Euro, ab dem Jahr 2026 wurde eine Erhöhung auf 12 Mio. Euro festlegt. Dadurch können Unternehmen eine Steuergutschrift von bis zu 4,2 Mio. Euro pro Jahr erhalten.

* Seit 2024 sind auch abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen, maschinelle Anlagen, Betriebsvorrichtungen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen) förderfähig.

* Der ansetzbare Anteil für Auftragsforschung wurde von 60 % auf 70 % erhöht.

* Für Einzelunternehmer:innen und Mitunternehmer:innen wurde der Stundensatz für Eigenleistungen von 70 Euro auf 100 Euro pro Stunde angehoben.

* Für Vorhaben ab 2026 können zusätzlich 20 % Gemein- und Betriebskosten pauschal angesetzt werden.

Warum Sie als KMU jetzt aktiv werden sollten

* Deadline für 2021: F&E-Aufwendungen aus dem Jahr 2021 können nur noch bis Ende 2025 berücksichtigt werden.

* Höhere Fördersummen für Ihr F&E-Vorhaben: Durch die Gesetzesänderungen sind deutlich mehr Kosten förderfähig – vom Personal über Auftragsforschung bis hin zu Equipment.

* KMU-Bonus: Kleine und mittlere Unternehmen erhalten für F&E-Aufwendungen ab dem Jahr 2024 eine erhöhte Förderung von +10%.

IWS unterstützt bis zu Ihrem erfolgreichen F&E-Vorhaben

Die IWS GmbH begleitet Sie bei der Identifikation von förderfähigen F&E-Vorhaben, bei der Beantragung der F&E-Bescheinigung (Stufe 1) sowie bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen für die Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt (Stufe 2).

Wenn Sie als KMU, noch in diesem Jahr ihre F&E-Kosten rückwirkend ab 2021 geltend machen wollen oder die erweiterten Fördermöglichkeiten ab 2026 nutzen möchten, ist es jetzt Zeit zu handeln.

Melden Sie sich bei uns. Wir sind an ihrer Seite – bis zur bewilligten Förderung und darüber hinaus.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.forschungszulage.jetzt und www.iws-nord.de

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IWS Innovations- und Wissensstrategien GmbH
Herr Patrick Zessin
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BVIZ übernimmt offizielle Interessenvertretung der Innovations- und Gründerzentren in NRW

Der BVIZ stärkt die Innovations- und Gründerzentren in NRW – für bessere Rahmenbedingungen, mehr Sichtbarkeit und eine aktive Förderung von Start-ups.

Der Bundesverband Deutscher Innovations-, Technologie- und Gründerzentren e.V. (BVIZ) wird künftig die offizielle Interessenvertretung der Innovations- und Gründerzentren in Nordrhein-Westfalen übernehmen. Dies ist das Ergebnis eines intensiven Austauschs mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

„Die Innovations- und Gründerzentren sind wichtige Anlaufstellen für die Förderung von Start-ups, technologieorientierten Unternehmen und regionaler Wirtschaftsentwicklung. Wir freuen uns, diese Akteure in Nordrhein-Westfalen künftig noch gezielter unterstützen zu können“, erklärt Matthias Neugebauer, Vorstandsmitglied des BVIZ.

Das Ministerium begrüßt die neue Rolle des BVIZ: „Die Innovations- und Gründerzentren in Nordrhein-Westfalen leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstrukturen und zur Förderung innovativer Geschäftsideen. Mit dem BVIZ als erfahrenem Partner wissen wir die Interessen der Zentren in guten Händen“, so Dr. Johannes Velling, Abteilungsleiter für Digitalisierung, Start-ups und Dienstleistungen.

Der bisherige Ansprechpartner, der Verband der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaften in NRW e.V. (VWE), war eng in den Austausch mit dem Ministerium eingebunden. „Wir danken dem VWE für die bisherige Unterstützung der Innovations- und Gründerzentren. Mit der Entscheidung, die Vertretung nun in die Hände des BVIZ zu legen, wird der besonderen Rolle der Zentren als Innovations- und Gründungsförderer noch gezielter Rechnung getragen“, betont Peggy Zimmermann, Geschäftsführerin des BVIZ.

Als zentrale Stimme der Zentren vertritt der BVIZ seit über 30 Jahren die Interessen seiner Mitglieder auf Bundes- und Länderebene. Der Verband bündelt das Know-how von mehr als 150 Mitgliedern und setzt sich für optimale Rahmenbedingungen zur Förderung von Innovation und Unternehmertum ein.

„Unsere Aufgabe ist es, die Zentren in ihrer wichtigen Rolle als Innovationsmotoren zu stärken – sowohl politisch als auch in der täglichen Arbeit vor Ort. Dabei bringen wir unsere langjährige Erfahrung, unsere Netzwerke und unser umfassendes Branchenwissen ein“, so Zimmermann weiter.

Mit der Übernahme der Interessenvertretung in NRW wird der BVIZ die Sichtbarkeit der Zentren weiter erhöhen, den Austausch und Wissenstransfer fördern und Impulse für die zukunftsorientierte Entwicklung der Einrichtungen setzen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

BVIZ e. V.
Peggy Zimmermann
Charlottenstr. 65
10117 Berlin
Deutschland

fon ..: 03039200581
web ..: http://www.innovationszentren.de
email : zimmermann@innovationszentren.de

Über den Der Bundesverband der deutschen Innovations-, Technologie- und Gründerzentren sowie
Wissenschafts- und Technologieparks e. V. (BVIZ):
Der Bundesverband Deutscher Innovations-, Technologie- und Gründerzentren e. V. (BVIZ) setzt sich
für die Förderung und Unterstützung von Technologie- und Gründerzentren (TGZs) sowie deren
Unternehmen ein. Der BVIZ vertritt die Interessen seiner Mitglieder auf nationaler und
internationaler Ebene und bietet eine Plattform für den Austausch von Wissen und Erfahrungen. Bis heute wurden in den deutschen Zentren über 50.100 Unternehmen erfolgreich gegründet und
316.000 Arbeitsplätze geschaffen.

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

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Frau Peggy Zimmermann
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9 Thesen von Fernholz für eine nachhaltige Reform des Einwegkunststofffondsgesetzes

Die Fernholz GmbH setzt sich für eine zukunftsfähige Umweltgesetzgebung ein: In 9 klar formulierten Thesen fordert das Unternehmen eine grundlegende Reform des Einwegkunststofffondsgesetzes.

BildDie Fernholz GmbH, ein führendes mittelständisches Unternehmen in der Kunststoffverpackungsbranche, fordert mit 9 Thesen eine Reform des Einwegkunststofffondsgesetzes. Die bisherigen Regelungen führen zu übermäßigen Belastungen für die mittelständische Industrie, ohne einen spürbaren ökologischen Mehrwert zu bieten. Stattdessen braucht es klare, faire und innovationsfördernde Maßnahmen, um eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu erreichen.

Was ist das Einwegkunststofffondsgesetz?

Das Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte, Abgaben in einen zentralen Fonds einzuzahlen. Ziel ist es, die Kosten für die Beseitigung von Kunststoffabfällen und Umweltverschmutzung zu decken. Die Abgabenhöhe richtet sich nach der Menge der in Verkehr gebrachten Produkte. Zudem müssen sich die Hersteller registrieren und detaillierte Berichte über ihre Produkte und Verpackungen abliefern. Mit diesen Maßnahmen soll der Einsatz von Einwegkunststoffen reduziert und umweltfreundliche Alternativen gefördert werden.

9 Thesen zur Reformierung des Gesetzes

„Unsere 9 Thesen zeigen, wie eine sinnvolle Reform aussehen könnte. Wir brauchen keine zusätzlichen Strafen und Bürokratie, sondern praxisorientierte Lösungen, die Unternehmen zu Innovationen motivieren und die Umwelt tatsächlich entlasten.“, erklärt Uwe Fernholz, Geschäftsfüher der Fernholz GmbH.

Die 9 Thesen von Fernholz fordern eine Neuausrichtung des Gesetzes in folgenden Bereichen:

1. Wirtschaftliche Fairness
Die einseitige finanzielle Belastung durch das Einwegkunststofffondsgesetz trifft deutsche Mittelständler hart und führt zu höheren Preisen für Verbraucher, ohne einen klaren ökologischen Mehrwert zu garantieren. Die Unternehmen sehen sich gezwungen, die Zahlungen ab 2024 und 2025 auf die Produktpreise umzulegen. Dies bedeutet, dass die Endverbraucher ab 2026 die zusätzlichen Kosten tragen müssen – eine Entwicklung, die die allgemeine Preisstabilität gefährdet.

2. Fehlende Innovationsförderung
Anstatt innovative Materialien und Recyclingtechnologien zu fördern, bestraft das Gesetz Hersteller, die bereits umweltfreundliche Lösungen entwickeln.

3. Nachhaltigkeit braucht Anreize statt Strafen
Nachhaltigkeit wird durch positive Anreize und Förderung von Innovation besser erreicht als durch Bestrafung und Abgaben.

4. Kalkulationsunsicherheit
Die nicht vorhersehbaren Abgaben machen es Herstellern unmöglich, langfristige finanzielle Planungen und Rückstellungen zuverlässig zu gestalten.

5. Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis
Die inhaltlichen Vorgaben des Gesetzes sind in der Praxis kaum anwendbar, da selbst Prüfer keine klaren Richtlinien für die Umsetzung besitzen.

6. Fehlende Transparenz der Fond-Verwendung
Es gibt keine transparente Garantie dafür, dass die eingezahlten Mittel tatsächlich zur Umweltentlastung verwendet werden und nicht für andere Zwecke abfließen.

7. Verfassungsrechtliche Bedenken
Das Gesetz ist so unausgereift, dass mehrere große Unternehmen bereits Verfassungsbeschwerden eingereicht haben, um gegen die Ungerechtigkeit vorzugehen.

8. Ungleiche Wettbewerbsbedingungen
Das Gesetz schafft einen Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen im internationalen Vergleich, was Arbeitsplätze gefährdet.

9. Alternative Lösungsansätze werden ignoriert
Statt auf Steuermechanismen zu setzen, sollten bessere Recyclingquoten, kreislaufwirtschaftliche Innovationen und Bildungsmaßnahmen gefördert werden.

Fernholz Verpackungen ist bereit, mit Politik und Gesellschaft in einen konstruktiven Dialog zu treten, um das Einwegkunststofffondsgesetz zukunftsfähig zu gestalten. Die neun Thesen bieten hierfür konkrete Ansätze und Lösungsvorschläge.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

W. u. H. Fernholz GmbH & Co. KG.
Herr Dirk Meid
Gewerbegebiet Ihne 2
58540 Meinerzhagen
Deutschland

fon ..: +49 2652 5952591
web ..: https://www.fernholz.biz/
email : presse@fernholz.biz

Die W. u. H. Fernholz GmbH & Co. KG ist ein Produzent für Folien und Kunststoffverpackungen mit Sitz in Meinerzhagen und Schkopau. Das Unternehmen hat zahlreiche Zertifikate, die nachhaltige und innovative Projekte auszeichnen.

Pressekontakt:

W. u. H. Fernholz GmbH & Co. KG.
Herr Dirk Meid
Gewerbegebiet Ihne 2
58540 Meinerzhagen

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email : presse@fernholz.biz