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Karikaturist Marcel Bender macht historische Kirche zu Atelier und Wohnhaus

Kunst trifft Historie: Karikaturist Marcel Bender verwandelt eine ehemalige Kirche von 1775 in ein außergewöhnliches Atelier und Wohnhaus – und erfüllt alte Mauern mit neuem Leben.

BildKunst zieht in die Kirche: Karikaturist Marcel Bender macht historische Kirche von 1775 zu Atelier und Wohnhaus

Wo früher Gottesdienste gefeiert wurden, entsteht heute Kunst: Der Schnellzeichner, Karikaturist und Diplom-Designer Marcel Bender verwandelt eine ehemalige Kirche aus dem Jahr 1775 in einen außergewöhnlichen Ort zum Leben und Arbeiten. Die „Atelierkirche“ soll dabei weit mehr werden als nur ein privates Wohnhaus – sie wird zum kreativen Mittelpunkt seines künstlerischen Schaffens.

Fast 250 Jahre Geschichte, hohe Kirchenwände, historische Architektur – und mittendrin Staffeleien, Zeichenpapier und neue Kunstwerke. Mit dem Umbau einer ehemaligen Kirche zu Atelier und Wohnhaus verwirklicht sich der Karikaturist und Schnellzeichner Marcel Bender ein außergewöhnliches Projekt.

Unter dem Namen „Atelierkirche“ entsteht ein Ort, an dem historische Bausubstanz und zeitgenössische Kunst unmittelbar aufeinandertreffen.

Ein Atelier, das selbst Geschichte erzählt

Das Gebäude stammt aus dem Jahr 1775. Seine besondere Architektur und sein historischer Charakter sollen beim Umbau nicht verschwinden – im Gegenteil. Ziel ist es, die Geschichte des Gebäudes sichtbar zu erhalten und gleichzeitig eine völlig neue Nutzung hineinzubringen.

So wird aus einem ehemaligen Gotteshaus ein persönlicher Lebensraum, Atelier und kreativer Arbeitsplatz.

„Mich fasziniert der Gedanke, neue Kunst in einem Gebäude entstehen zu lassen, das selbst schon fast 250 Jahre Geschichte erlebt hat“, sagt Marcel Bender. „Ich möchte die Kirche nicht zu einem gewöhnlichen Wohnhaus machen. Ihr Charakter soll erhalten bleiben. Gleichzeitig soll man spüren, dass hier heute wieder etwas Neues entsteht.“

Der Umbau erfolgt deshalb mit besonderem Blick auf die historische Substanz. Farben, Materialien und Veränderungen werden auf den Charakter des denkmalgeschützten Gebäudes abgestimmt. Historisches soll bewahrt werden, ohne dass die Kirche zum Museum wird.

Vom Kirchenraum zum Künstleratelier

Der ehemalige Kirchenraum bietet dafür eine außergewöhnliche Kulisse. Wo einst die Gemeinde zusammenkam, entstehen künftig Zeichnungen, Karikaturen, Illustrationen und freie künstlerische Arbeiten.

Für Bender ist die Atelierkirche damit auch ein Gegenentwurf zum klassischen Künstleratelier.

Nicht ein neutraler weißer Raum bildet den Hintergrund seiner Arbeit, sondern ein Gebäude mit eigener Geschichte, Atmosphäre und Identität.

Dabei soll die Atelierkirche zukünftig nicht ausschließlich privater Rückzugsort bleiben. Denkbar sind auch Zeichenkurse und besondere Kunstformate vor Ort, die das historische Gebäude mit kreativem Leben füllen.

Als Schnellzeichner auf Veranstaltungen in Deutschland, Europa und darüber hinaus

Marcel Bender arbeitet seit vielen Jahren professionell als Schnellzeichner und Karikaturist. Auf Veranstaltungen zeichnet er Menschen innerhalb weniger Minuten und macht damit den Entstehungsprozess selbst zum Erlebnis.

Seine Arbeit führte ihn zu Firmenveranstaltungen, Messen, Feiern und internationalen Events. Einer seiner außergewöhnlichsten Auftritte führte ihn beispielsweise nach Marrakesch zu einer mehrtägigen Veranstaltung im Umfeld der Afrikanischen Union.

Das Besondere an seiner Arbeit: Kunst entsteht nicht abgeschottet im Atelier, sondern unmittelbar vor Publikum.

Genau dieser Gedanke soll künftig auch die Atelierkirche prägen.

Neben seiner Tätigkeit auf Veranstaltungen vermittelt Bender sein Wissen außerdem in Online-Zeichenkursen. Perspektivisch sollen die digitalen Angebote durch Präsenzkurse und weitere künstlerische Formate in der Atelierkirche ergänzt werden.

Wenn ein altes Gebäude ein neues Kapitel beginnt

Hinter dem Projekt steckt dabei nicht nur eine ungewöhnliche Immobilienidee.

Die Atelierkirche steht auch für einen persönlichen und künstlerischen Neuanfang.

Nach einem tiefgreifenden privaten Umbruch entschied sich Bender bewusst dafür, einen Ort zu schaffen, an dem Wohnen, Kunst und berufliche Zukunft zusammenfinden.

Aus einem Gebäude, dessen ursprüngliche Nutzung längst Geschichte ist, entsteht damit etwas Neues – ohne seine Vergangenheit auszulöschen.

„Vielleicht passt gerade deshalb eine alte Kirche so gut zu diesem neuen Abschnitt“, sagt Bender. „Das Gebäude verändert sich – und trotzdem bleibt seine Geschichte ein Teil von ihm.“

Kunst in alten Gemäuern

In den kommenden Monaten wird sich die Atelierkirche Schritt für Schritt weiterentwickeln. Neben dem Umbau und der Restaurierung soll auch die künstlerische Nutzung wachsen.

Für Bender ist das Gebäude dabei längst selbst Teil seines künstlerischen Projekts geworden.

Eine Kirche von 1775. Ein Karikaturist des 21. Jahrhunderts. Und die Frage, was entsteht, wenn fast 250 Jahre Geschichte auf neue Kunst treffen.

Die Antwort darauf entsteht gerade – Strich für Strich.

Über Marcel Bender

Marcel Bender ist Diplom-Designer, Schnellzeichner, Karikaturist und Illustrator. Seit rund zwei Jahrzehnten zeichnet er live auf Veranstaltungen und verbindet dabei Porträt, Karikatur und Entertainment. Seine Auftritte führen ihn zu privaten und geschäftlichen Veranstaltungen in Deutschland und international.

Neben seiner Tätigkeit als Live-Künstler gibt er sein Wissen in Online-Zeichenkursen weiter und beschäftigt sich mit freier Malerei und Illustration.

Mit der Atelierkirche, einer ehemaligen Kirche aus dem Jahr 1775, entsteht nun ein außergewöhnlicher neuer Mittelpunkt seiner künstlerischen Arbeit.

Themen und Möglichkeiten für die redaktionelle Berichterstattung

Für Redaktionen bieten sich unter anderem Reportagen und Beiträge zu folgenden Themen an:

* Vom Gotteshaus zum Künstleratelier: der Umbau einer Kirche von 1775
* Wohnen und Arbeiten in einem historischen Kirchengebäude
* Denkmalschutz und moderne Nutzung
* Besuch im Atelier eines professionellen Schnellzeichners und Karikaturisten
* Wie eine Karikatur innerhalb weniger Minuten entsteht
* Kunst und Kreativität in historischen Räumen
* Ein außergewöhnlicher persönlicher und künstlerischer Neuanfang
* Aufbau einer neuen Kunst- und Zeichenschule mit Online- und zukünftigen Präsenzangeboten
* Fotostrecke oder Video-Reportage über die Atelierkirche und ihren Umbau

Interviews, Foto- und Filmaufnahmen sowie ein Besuch der Atelierkirche sind nach Absprache möglich.

Pressekontakt

Marcel Bender
Schnellzeichner · Karikaturist · Diplom-Designer
Atelierkirche

Telefon: 0160/98509740

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Schnellzeichner Marcel Bender
Herr Marcel Bender
Kirchplatz 1
64846 Groß-Zimmern
Deutschland

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Marcel Bender ist Diplom-Designer, Schnellzeichner, Karikaturist und Illustrator. Seit über zwei Jahrzehnten zeichnet er live auf Veranstaltungen und verbindet dabei Porträt, Karikatur und Entertainment. Seine Auftritte führen ihn zu privaten und geschäftlichen Veranstaltungen in Deutschland und international.

Neben seiner Tätigkeit als Live-Künstler gibt er sein Wissen in Online-Zeichenkursen weiter und beschäftigt sich mit freier Malerei und Illustration.

Mit der Atelierkirche, einer ehemaligen Kirche aus dem Jahr 1775, entsteht nun ein außergewöhnlicher neuer Mittelpunkt seiner künstlerischen Arbeit.

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Inhaftierung des 95-jährigen Lee Man-hee: Europäische Religionswissenschaftler fordern Freilassung

Die Inhaftierung eines 95-jährigen religiösen Führers schadet dem Ansehen Koreas: Europäische Religionswissenschaftler fordern die Freilassung des Vorsitzenden Lee Man-hee

BildBedenken auf der internationalen Konferenz der Europäischen Akademie für Religionswissenschaften in Rom geäußert – Nachdrückliche Appelle wegen Verstößen gegen das Völkerrecht

Europäische Religionswissenschaftler richten eindringliche Appelle an die südkoreanische Regierung, Lee Man-hee, den 95-jährigen Vorsitzenden der Shincheonji-Kirche, der sich weiterhin in Haft befindet, freizulassen.

Vorsitzender Lee wurde am 24. Juni aufgrund von Vorwürfen, darunter Verstöße gegen das Parteiengesetz, festgenommen und am 29. Juni angeklagt. Die gemeinsame Ermittlungszentrale von Polizei und Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, zwischen Juli 2021 und Januar 2024 die Massenregistrierung von etwa 50.000 Kirchenmitgliedern bei einer bestimmten politischen Partei angeordnet zu haben.

Daraufhin erklärte die Shincheonji-Kirche, dass einzelne Mitglieder freiwillig an politischen Aktivitäten teilgenommen hätten und dass sowohl Vorsitzender Lee als auch die Kirche während des gesamten Ermittlungsverfahrens, einschließlich der Durchsuchungen und Beschlagnahmungen, gewissenhaft kooperiert hätten. Die Kirche drückte zudem ihr tiefes Bedauern aus und erklärte, dass die Inhaftierung des 95-jährigen Vorsitzenden Lee faktisch einer Form körperlicher Bestrafung gleichkomme.

Religionswissenschaftler erklären, dass die Inhaftierung einer älteren Person aufgrund von Vorwürfen wegen gewaltfreier Handlungen gegen das Völkerrecht verstößt

Die Europäische Akademie für Religionswissenschaft (EuARe), ein gemeinnütziges akademisches Netzwerk, das Wissenschaftler und Institutionen der Religionswissenschaft in ganz Europa miteinander verbindet, hielt am 3. Juli in Rom, Italien, ihre neunte Jahreskonferenz ab, auf der die Umstände rund um die Shincheonji-Kirche thematisiert wurden. Im Rahmen der Sitzung mit dem Titel „Shincheonji, eine koreanische neue Religion im globalen Kontext“ stellten europäische Religionswissenschaftler ihre jeweiligen wissenschaftlichen Beiträge zur Shincheonji-Kirche vor. Auch die aktuelle Lage in Südkorea, einschließlich der Inhaftierung von Vorsitzendem Lee, wurde den Teilnehmern dargelegt.

Auf der Konferenz äußerte sich Dr. Massimo Introvigne, Religionssoziologe sowie Gründer und Geschäftsführer des Zentrums für Studien über neue Religionen (CESNUR), wie folgt zur Inhaftierung von Vorsitzendem Lee:

„In allen Ländern der Europäischen Union schreibt das Gesetz vor, dass Personen über 80 Jahren nur in Ausnahmefällen inhaftiert werden dürfen; sie sollten bei Bedarf unter Hausarrest stehen, und zwar nur bei Gewaltverbrechen, wenn die Gefahr tatsächlicher Gewalt im Zusammenhang mit Kapitalverbrechen besteht. Hier liegt natürlich kein Kapitalverbrechen vor, und die Vorwürfe beziehen sich auf Verstöße gegen das Wahlrecht.“

„Und was Korea diesem älteren religiösen Führer antut, verstößt gegen das Völkerrecht, einschließlich der sogenannten Mandela-Regeln der Vereinten Nationen, die vorschreiben, dass Untersuchungshaft im Allgemeinen nicht die Regel sein sollte und nur in einer äußerst begrenzten Anzahl von Ausnahmefällen auf ältere Häftlinge angewendet werden darf. Was hier geschieht, ist also ein regelrechter Skandal, hinter dem sich eine politische und religiöse Racheaktion verbirgt.“

Eric Roux, ein Verfechter des interreligiösen Dialogs und Präsident des Europäischen Interreligiösen Forums für Religionsfreiheit (EIFRF), der ebenfalls an der Sitzung teilnahm, wies erneut auf die Ungerechtigkeit hin, eine ältere Person in Haft zu halten.

„Einen 95-jährigen Mann ins Gefängnis zu stecken, lässt sich nicht mit dem Ziel der Achtung der Menschenwürde vereinbaren. Selbst wenn das, was man ihm vorwirft, wahr wäre, würde man einen Mann dieses Alters nicht ins Gefängnis stecken, wie es derzeit der Fall ist. Ich würde daher vorschlagen, dass diese Angelegenheit sehr schnell überprüft wird, um etwas zu vermeiden, das dem Ansehen Südkoreas sehr schaden würde: Bitte holen Sie diesen Mann aus dem Gefängnis, und zwar sofort.“

Menschenrechtsexperte bezeichnet die Inhaftierung als in einem demokratischen Land undenkbar

Der Menschenrechtsanwalt Alessandro Amicarelli äußerte sich besorgt und verwies dabei auf die demokratische Tradition Südkoreas. Er ist Solicitor an den Senior Courts of England and Wales, Rechtsanwalt in Italien und Vorsitzender der Europäischen Föderation für Glaubensfreiheit (FOB).

„Als Menschenrechtsanwalt habe ich Südkorea stets als eine echte Demokratie betrachtet, in der die Menschenrechte als Fundament der Demokratie gewahrt werden. Leider ist das, was derzeit geschieht, wirklich schockierend. … Wir können nicht hinnehmen, dass ein religiöser Führer in einem demokratischen Land im Alter von 95 Jahren einem solchen Druck ausgesetzt ist.“

„Was wir derzeit beobachten, … lässt den Eindruck entstehen, dass Südkorea von seiner eigenen Verfassung, von seinen eigenen Menschenrechtsgrundsätzen abweicht. Aus diesem Grund freue ich mich sehr, Shincheonji in eurem Kampf gegen Missbrauch und Verfolgung in Südkorea und überall auf der Welt zu unterstützen.“

Die Shincheonji-Kirche betonte, dass die Inhaftierung von Vorsitzendem Lee über das rein akademische Interesse hinausgegangen sei und nun als internationales Menschenrechtsproblem thematisiert werde.

Die internationalen Menschenrechtsorganisationen „United for Human Rights“ und „Coordination des Associations et des Particuliers pour la Liberté de Conscience“ (CAP-LC; Koordination von Vereinigungen und Einzelpersonen für Gewissensfreiheit) reichten am 25. Mai bei der 62. Sitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (UNHRC) eine gemeinsame schriftliche Erklärung zu den Menschenrechtsproblemen der Shincheonji-Kirche ein (Dokument Nr. A/HRC/62/NGO/236; verteilt am 10. Juni). In der Stellungnahme kamen die beiden Organisationen zu dem Schluss, dass sich „die Lage in Südkorea verschärft hat“, und wiesen darauf hin, dass die Darstellung der Registrierung von Mitgliedern bei einer politischen Partei als Beweis für eine „Verquickung von Religion und Politik“ im Widerspruch zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) stehe, der jedem Bürger das Recht auf Teilnahme am politischen Leben garantiere.

Die beiden Organisationen erklärten weiter: „Im Dezember 2025 ordnete der Präsident die Einrichtung einer gemeinsamen Taskforce aus Polizei und Staatsanwaltschaft an, die ausdrücklich gegen Shincheonji gerichtet ist… Hochrangige Beamte haben Shincheonji öffentlich als ,kriminelle Organisation‘ bezeichnet – Aussagen, die mit der Unschuldsvermutung unvereinbar sind.“ Sie fügten hinzu: „Wir [fordern] die Regierung der Republik Korea auf, ihr Bekenntnis zur Religionsfreiheit, zur Nichtdiskriminierung und zur staatlichen Neutralität zu bekräftigen.“

Die Shincheonji-Kirche merkte an: „Da die Unterstützung und die Petitionen von prominenten Persönlichkeiten der internationalen Gemeinschaft bezüglich der Inhaftierung von Vorsitzendem Lee Man-hee weiter zunehmen, wächst auch der Druck auf die südkoreanische Regierung und die Justiz.“ Sie erklärte weiter: „Die unverzügliche Freilassung von Vorsitzendem Lee ist eine Frage des Schutzes der Religionsfreiheit und der Menschenrechte, die Kernwerte der Demokratie sind.“

Shincheonji-Kirche Jesu, dem Tempel des Zeltes des Zeugnisses. Als globale Medienplattform mit Inhalten aus den Bereichen Gottesdienst, Bibelunterricht, Lehre und Kultur hat sich SCJ TV zum Ziel gesetzt, seine auf der Bibel basierenden Lehren einem weltweiten Publikum zugänglich zu machen und dabei geografische und sprachliche Grenzen zu überwinden.

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Wachsende Besorgnis über Diskriminierung von Shincheonji-Mitgliedern im Ausland

Stigmatisierung überschreitet Grenzen: Wachsende Besorgnis über Diskriminierung gegenüber Shincheonji-Mitgliedern im Ausland

BildDie internationale Menschenrechtsorganisation CAP LC legt dem UN-Menschenrechtsrat eine schriftliche Stellungnahme vor, in der sie darauf drängt, dass Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen auf überprüfbaren Beweisen beruhen müssen

Die Shincheonji-Kirche Jesu, der Tempel des Zeltes des Zeugnisses, teilte am 9. Juli mit, dass die internationale Menschenrechtsorganisation CAP LC (Coordination des Associations et Particuliers pour la Liberté de Conscience) dem UN-Menschenrechtsrat eine gemeinsame schriftliche Erklärung vorgelegt habe, in der sie ihre Besorgnis über die zunehmende Diskriminierung und Stigmatisierung von Mitgliedern der Shincheonji-Kirche Jesu zum Ausdruck brachte.

In der Erklärung konzentrierte sich CAP LC weniger auf die Kontroverse um die Shincheonji-Kirche Jesu selbst als vielmehr auf die Maßstäbe, anhand derer solche Angelegenheiten beurteilt werden. Die Gruppe äußerte die Sorge, dass negative Wahrnehmungen und unbestätigte Informationen, die in Südkorea entstanden sind, bei einer Verbreitung im Ausland schwerwiegende Auswirkungen nicht nur auf die öffentliche Meinung in anderen Ländern, sondern auch auf administrative und gerichtliche Entscheidungen haben könnten.

CAP LC forderte die Regierungen daher nachdrücklich auf, alle Entscheidungen bezüglich der Shincheonji-Kirche Jesu auf überprüfbare Beweise und klare rechtliche Maßstäbe zu stützen.

Die Shincheonji-Kirche Jesu erklärte, die Stellungnahme zeige, dass, sollte sich eine unbegründete Stigmatisierung international durchsetzen, auch andere religiöse Minderheiten auf dieselbe Weise beurteilt werden könnten, und unterstrich damit die Verantwortung der Staaten, die Rechte aller religiösen Minderheiten zu schützen.

CAP LC, die einen besonderen Beraterstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) innehat, ist eine internationale Nichtregierungsorganisation, die immer wieder international beachtete Fälle im Zusammenhang mit der Religionsfreiheit thematisiert hat. Sie hat bereits zuvor Themen vor die Vereinten Nationen gebracht, darunter die Verfolgung der Kirche des Allmächtigen Gottes in China sowie Bedenken hinsichtlich Verletzungen der Religionsfreiheit, die sich aus dem Antrag der japanischen Regierung auf eine Auflösungsverfügung gegen die Vereinigungskirche, offiziell bekannt als „Familienverband für Weltfrieden und Vereinigung“, ergaben.

Die Shincheonji-Kirche Jesu erklärte, die Tatsache, dass eine solche internationale Nichtregierungsorganisation eine Stellungnahme zu dieser Angelegenheit abgegeben habe, zeige, dass der Fall, der die Kirche betreffe, nicht lediglich eine innenpolitische Kontroverse in Südkorea sei, sondern auch im Lichte internationaler Menschenrechtsstandards Aufmerksamkeit erhalte.

In der Erklärung wurden Fälle im Vereinigten Königreich und in deutschsprachigen Ländern angeführt, wobei darauf hingewiesen wurde, dass die negative Wahrnehmung von Mitgliedern der Shincheonji-Kirche Jesu über die öffentliche Meinung hinausgegangen sei und zu Verwaltungsverfahren sowie zu Eingriffen in das soziale Leben einzelner Personen geführt habe.

Im Vereinigten Königreich lehnte die Charity Commission den Antrag der Shincheonji-Kirche Jesu auf Registrierung ab und bezeichnete die Kirche als „Sekte“, ein Begriff, dessen rechtliche Definition nach wie vor unklar ist. CAP LC wies darauf hin, dass die Verwendung solcher Begriffe ohne klare rechtliche Grundlage in offiziellen Verwaltungsverfahren zu einer starken sozialen Stigmatisierung führen kann.

In Deutschland und anderen deutschsprachigen Ländern wurden Fälle gemeldet, in denen Mitglieder am Arbeitsplatz diskriminiert wurden aufgrund einer negativen öffentlichen Stimmung, die von bestimmten Medien und kirchlichen Persönlichkeiten geschürt wurde. CAP LC erklärte, ein kritisches Buch, das 2025 von evangelikalen Aktivisten veröffentlicht wurde, sei ein wesentlicher Faktor für die Verschärfung solcher diskriminierenden Wahrnehmungen gewesen.

Die Shincheonji-Kirche Jesu erklärte, solche Fälle beschränkten sich nicht auf vereinzelte Vorfälle, die in einigen Ländern festgestellt worden seien. Sie wies darauf hin, dass unbegründete Stigmatisierung und unbestätigte Behauptungen einzelnen Mitgliedern am Arbeitsplatz, in der Familie und im weiteren sozialen Umfeld Nachteile verursachten, und forderte, dass Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen in den jeweiligen Ländern auf klaren rechtlichen Standards und nachprüfbaren Beweisen beruhen sollten.

Die Erklärung beleuchtete zudem die Kontroverse in Südkorea rund um das Thema politische Teilhabe. CAP LC kritisierte Behauptungen einiger politischer Kräfte, wonach die Parteimitgliedschaft von Angehörigen der Shincheonji-Kirche Jesu einer „Kollusion zwischen Religion und Politik“ gleichkomme, und erklärte, politische Teilhabe dürfe nicht allein deshalb als Verdachtsgrund gewertet werden, weil die Beteiligten Angehörige einer bestimmten Religion seien.

Auf dieser Grundlage forderte CAP LC die südkoreanische Regierung auf, die Religionsfreiheit, den Grundsatz der Nichtdiskriminierung und die religiöse Neutralität des Staates zu wahren.

Vor dem Hintergrund dieser Bedenken führt Südkorea derzeit Ermittlungen zu Vorwürfen im Zusammenhang mit der Parteimitgliedschaft von Kirchenmitgliedern durch. Am 24. Juni erließ ein Gericht einen Haftbefehl gegen den Vorsitzenden Lee Man-hee und begründete dies unter anderem mit der Befürchtung einer möglichen Beweisvernichtung. Am 29. Juni erhob die gemeinsame Ermittlungszentrale der Regierung Anklage gegen Lee, der sich zu diesem Zeitpunkt in Haft befand, unter anderem wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz.

Zwar wird die endgültige Feststellung der Anklagepunkte im Rahmen des Gerichtsverfahrens erfolgen, doch vertritt die Shincheonji-Kirche Jesu die Auffassung, dass auch dieser Fall im Einklang mit den Grundsätzen eines ordnungsgemäßen Verfahrens und auf der Grundlage objektiver Beweise behandelt werden sollte, anstatt sich von gesellschaftlichen Wahrnehmungen oder politischen Kontroversen leiten zu lassen. Die Kirche erklärte, diese Position stehe auch im Einklang mit den in der Erklärung von CAP LC geäußerten Bedenken.

Auch die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft sind zu Streitpunkten geworden. Die Shincheonji-Kirche Jesu vertritt die Auffassung, dass die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft einer strengeren Prüfung unterzogen werden sollten, da Lee, der 1931 geboren wurde und mittlerweile 95 Jahre alt ist, ein fortgeschrittenes Alter hat, aktiv mit den Ermittlern kooperiert hat und wichtige Beweismittel bereits durch Durchsuchungen und Beschlagnahmungen gesichert wurden.

Die Shincheonji-Kirche Jesu erklärte, die in der Stellungnahme von CAP LC angeführten Fälle von Diskriminierung sowie die Ermittlungen in Südkorea warfen eine gemeinsame Frage auf: Welche Maßstäbe sollten staatliche Justiz- und Verwaltungsbehörden im Umgang mit religiösen Minderheiten anlegen?

Die Kirche erklärte, das Thema gehe über die Kontroverse um eine bestimmte religiöse Gruppe hinaus und diene als Maßstab dafür, ob die Rechte religiöser Minderheiten in nationalen und internationalen Verfahren gleichermaßen geschützt würden. Sie erklärte ferner, dass dies der Grund sei, warum die internationale Gemeinschaft den Fall aufmerksam verfolgen, um festzustellen, ob die rechtlichen Grundlagen und die Grundsätze eines ordnungsgemäßen Verfahrens bei den Ermittlungen in Südkorea sowie bei Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen in anderen Ländern konsequent gewahrt werden.

Letztendlich, so die Kirche, werde die Lösung dieses Falls als Test für die Stärke des gesellschaftlichen und institutionellen Vertrauens in den Schutz religiöser Minderheiten dienen, der über die Angelegenheit einer einzelnen religiösen Organisation hinausgehe.

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Mit 95 Jahren in Haft: Südkoreas Strafverfolgung eines religiösen Führers löst internationale Besorgnis aus

Renommierter Forscher bezeichnet die Situation als „Schandfleck für Südkoreas demokratische Glaubwürdigkeit“, da der Justizminister einem laufenden Verfahren vorweggreift

Bild– Ein 95-Jähriger sitzt wegen Vorwürfen ohne Gewaltanwendung im Zusammenhang mit einer politischen Partei hinter Gittern
– Hochrangiger Beamter zitiert öffentlich die Heilige Schrift, um eine religiöse Minderheit zu verurteilen
– Inhaftierung verstößt angeblich gegen die UN-Mandela-Regeln und die Grundsätze der WGAD

SEOUL, Südkorea “ 6. Juli, 2026 “ Die internationale Kritik an der Inhaftierung und Strafverfolgung von Lee Man-hee, dem 95-jährigen Vorsitzenden der Shincheonji-Kirche Jesu, sowie an den jüngsten öffentlichen Äußerungen des südkoreanischen Justizministers Jeong Seong-ho nimmt zu.

Am 30. Juni gab Minister Jeong auf seinem Social-Media-Account bekannt, dass gegen den Vorsitzenden Lee während seiner Haft Anklage erhoben worden sei, und schrieb, dass „eine strenge strafrechtliche Bestrafung entsprechend seiner Verantwortung unvermeidlich ist“. Er schloss den Beitrag mit einem Zitat aus Matthäus 7,15: „Hütet euch vor falschen Propheten.“ Die Shincheonji-Kirche Jesu ist eine christliche Glaubensgemeinschaft, die 1984 in Südkorea gegründet wurde.

Dr. Massimo Introvigne, ein italienischer Religionssoziologe, hat in der Fachzeitschrift „Bitter Winter“, die sich mit Religionsfreiheit und Menschenrechten befasst, zwei Artikel zu dieser Situation veröffentlicht: den ersten am 24. Juni 2026, in dem er die Inhaftierung von Vorsitzender Lee zum Zeitpunkt seiner Festnahme kritisierte, und einen zweiten am 2. Juli 2026, in dem er detaillierte Kritik an den öffentlichen Äußerungen von Minister Jeong übte.

Inhaftierung des 95-jährigen Vorsitzenden: „Die Inhaftierung eines betagten religiösen Führers verstößt gegen internationale Standards“

Vorsitzender Lee wurde am 24. Juni unter anderem wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz in Gewahrsam genommen und am 30. Juni, während er sich noch in Haft befand, offiziell angeklagt. Die Ermittler werfen Lee vor, zwischen Juli 2021 und Januar 2024 die Aufnahme von rund 50.000 Shincheonji-Mitgliedern in die People Power Party (PPP) organisiert zu haben, um die Vorwahlen der Partei für die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen zu beeinflussen.

Dr. Introvigne argumentierte, dass die Inhaftierung eines älteren religiösen Führers in einem Fall, der weder Gewalt noch andere schwere Straftaten beinhalte, nicht den Verhältnismäßigkeitsstandards entspreche, wie sie in den Mindestgrundsätzen der Vereinten Nationen für die Behandlung von Gefangenen (den „Mandela-Regeln“) sowie in den von der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen formulierten Grundsätzen festgelegt sind.

Er stellte einen Zusammenhang zwischen diesem Fall und dem von Han Hak-ja her, der 83-jährigen Vorsitzenden der Vereinigungskirche (Familienverband für Weltfrieden und Vereinigung), die in einem anderen Fall in Haft saß, und warnte: „Dies ist kein Problem, das sich auf eine einzige religiöse Gruppe beschränkt – es zeichnet sich ein Muster ab, bei dem wiederholt Haftmaßnahmen gegen ältere religiöse Führer eingesetzt werden.“

Unmittelbar nach der Festnahme erklärte die Shincheonji-Kirche Jesu, dass „Vorsitzender Lee und die Kirche in jeder Phase der Ermittlungen, einschließlich der Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsmaßnahmen, uneingeschränkt kooperiert haben“, und bezeichnete die Festnahme als „im Grunde eine körperliche Bestrafung, die einem 95-jährigen Verdächtigen auferlegt wurde“.

Öffentliche Äußerungen des Justizministers, die sich gegen eine bestimmte Religion richten: „Ein Verstoß gegen die Neutralität des Staates“

Was Dr. Introvigne als besonders beunruhigend empfand, war der Zeitpunkt der Äußerung von Minister Jeong. Jeong forderte öffentlich „strenge strafrechtliche Sanktionen“ genau an dem Tag, an dem gegen den in Untersuchungshaft befindlichen Vorsitzenden Lee offiziell Anklage erhoben wurde. Introvigne merkte an, dass die öffentliche Forderung nach Bestrafung durch den für das Justiz- und Strafverfolgungssystem zuständigen Beamten zu Beginn eines Verfahrens die Gefahr birgt, als Vorverurteilung des Ausgangs wahrgenommen zu werden.

Dr. Introvigne wies zudem darauf hin, dass die Verwendung eines Bibelverses durch einen Amtsträger, der den Angeklagten in ein negatives Licht rücken könnte, im Widerspruch zum staatlichen Grundsatz der religiösen Neutralität stehen könnte. Da öffentliche Äußerungen eines amtierenden Justizministers wahrscheinlich nicht nur als persönliche Meinung, sondern faktisch als offizielle Position der Regierung verstanden werden, argumentierte er, dass solche Äußerungen weitaus größere Vorsicht erfordern.

Die zentrale Frage wird sein, ob Zwang ausgeübt wurde

Die rechtliche Frage, um die es in diesem Fall im Kern geht, ist nicht, dass Mitglieder einer politischen Partei beigetreten sind, sondern ob sie dazu gezwungen wurden. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, die Beweise deuteten auf eine organisierte Kampagne zur Zwangsanmeldung hin, während die Shincheonji-Kirche Jesu behauptet, die Mitglieder seien weder durch Gewalt noch durch Anweisungen dazu gezwungen worden.

Dr. Introvigne prognostizierte, dass der Ausgang des Verfahrens davon abhängen werde, welche Beweise und welche rechtlichen Argumente zum Nachweis der Nötigung herangezogen würden. Er argumentierte, dass „diese Anklagen die Gefahr bergen, gewöhnliches bürgerschaftliches Engagement zu kriminalisieren, nur weil die Betroffenen einer religiösen Minderheit angehören“, und fügte hinzu, dass „Shincheonji-Mitglieder wie alle anderen südkoreanischen Bürger das Recht haben, einer politischen Partei beizutreten und einen Kandidaten zu unterstützen“.

Dr. Introvigne erklärte, der Fall werde in internationalen Kreisen, die sich mit Religionsfreiheit befassen, nicht nur als Frage der Schuld oder Unschuld einer bestimmten Religionsgemeinschaft aufmerksam verfolgt, sondern auch als Test dafür, „ob ein demokratischer Staat dieselben Maßstäbe in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte auf Religionsgemeinschaften anwendet, die umstritten sind oder als Minderheiten eingestuft werden“.

Wenn Äußerungen hochrangiger Regierungsvertreter den Anschein erwecken, die Unabhängigkeit der Justiz, das Recht eines Angeklagten auf Verteidigung oder die politische Freiheit von Gläubigen zu beeinflussen, geht der Schaden über die Fairness eines einzelnen Falles hinaus – er kann das Vertrauen in das Bekenntnis des Staates zu Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten untergraben. Eine echte Demokratie, so sagte er, müsse Minderheitengruppen dieselben Verfahren und Rechte garantieren wie allen anderen auch.

Dr. Introvigne bezeichnete die Situation als „Schandfleck für Südkoreas demokratische Glaubwürdigkeit“ und sagte, dies sei „eine Angelegenheit, der die Welt Beachtung schenken sollte“.

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Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem nimmt neue Mitglieder in Konstanz auf

Reinhard Kardinal Marx steht der festlichen Liturgie zur Frühjahrsinvestitur des Ritterordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem in Konstanz vor.

BildDie Deutsche Statthalterei des Ritterordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem freut sich, die bevorstehende Frühjahrsinvestitur bekannt zu geben, die vom 29. Mai bis zum 31. Mai 2026 in Konstanz stattfinden wird. Mehr als 800 geladene Gäste, darunter Mitglieder des päpstlichen Ordens, hohe Geistliche und Ehrengäste, werden an diesem bedeutenden Ereignis teilnehmen.

Im Rahmen eines Festgottesdienstes am 30. Mai 2026 im Münster Unserer Lieben Frau zu Konstanz erhalten 21 Damen und Herren ihre Ordenskleidung, die sie künftig zu liturgischen Gemeinschaftsveranstaltungen des Ordens tragen werden. Die Damen erhalten einen schwarzen Mantel, die Herren einen weißen, jeweils verziert mit dem roten Jerusalemkreuz, das auf die enge Verbundenheit des Ordens mit dem Heiligen Land ebenso hinweist wie auf die fünf Wundmale Christi. Der Feier wird der Großprior der Deutschen Statthalterei, S. Em. Reinhard Kardinal Marx, Erzbischof von München und Freising, vorstehen. Die Investiturfeierlichkeiten stehen unter dem Motto „Hab festen Mut und hoffe auf den Herrn! (Psalm 27)“.

Die Investitur, ein festlicher Ritus der Aufnahme neuer Mitglieder in den Ritterorden, steht im Zeichen der jahrhundertealten Tradition des Ordens. Während der dreitägigen Veranstaltung werden spirituelle Feierlichkeiten und Begegnungen im Mittelpunkt stehen, die die Bedeutung des Glaubens, der Einheit und der humanitären Arbeit des Ordens hervorheben.

Der katholische Fernsehsender EWTN überträgt diesen Gottesdienst via Livestream und im regulären Programm. Damit erhält eine breite Öffentlichkeit die Möglichkeit, Anteil an der Aufnahme der neuen Ritter und Ordensdamen zu nehmen. Mancherorts finden auch begleitende kleinere liturgische Veranstaltungen in geistlicher Verbundenheit statt.

Dr. Michael Schnieders, Statthalter der Deutschen Statthalterei des Ritterordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem, hat der Gemeinschaft in Konstanz für das Engagement bei der Vorbereitung der Frühjahrsinvestitur gedankt. Die sorgfältige Planung und Organisation der Veranstaltung würdigte er als wichtigen Beitrag für den Orden sowie für Stadt und Region. Zugleich verwies er auf die zeitliche Nähe zum Heilig-Blut-Fest auf der Insel Reichenau, das in der Region eine besondere geistliche Tradition hat. Die Investitur biete „eine Gelegenheit, Gemeinschaft im Glauben und Verbundenheit sichtbar zu machen“.

Der Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem nimmt katholische Männer und Frauen, Laien und Kleriker auf, die sich in besonderem Maße in Kirche, Politik und Gesellschaft engagieren. Der Orden hilft den Christinnen und Christen im Heiligen Land – Israel, Palästina, Zypern und Jordanien – durch Gebet, Wallfahrten und finanzielle Unterstützung zahlreicher Einrichtungen, die oftmals auch Muslimen und Juden offenstehen. Hierzu zählen etwa Schulen, Universitäten oder Kinderkrippen, ebenso Hospize und Feriencamps für junge Menschen mit und ohne Einschränkungen. Bei Interesse erfahren Sie mehr auf www.oessh.net.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem
Herr Oliver Cerza
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82031 Grünwald
Deutschland

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Der Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem ist ein päpstlicher Orden, dem auch Priester angehören. Er ist aus einer spätmittelalterlichen Pilgerbewegung entstanden. Unsere Gemeinschaft römisch-katholischer Frauen (Ordensdamen) und Männer (Ritter) übernimmt seit mehr als 150 Jahren als päpstliche Einrichtung unter der Leitung eines Kardinal-Großmeisters besondere Aufgaben im Heiligen Land (mit Schwerpunkt in Israel, Jordanien und Palästina).

Wir kümmern uns in erster Linie um die Christen im Heiligen Land. Unsere Aufgabe ist es aber auch, unsere Mitglieder und Angehörigen in ihrer religiösen Überzeugung zu stärken, ihnen eine geistliche Heimat zu geben. Es ist wichtig, dass wir gerade in diesen unwägbaren und durchaus herausfordernden Zeiten einen geschützten Raum, eine Atmosphäre gegenseitiger Wertschätzung, der Geborgenheit und der Vertiefung geistlich-religiöser Praxis finden. Zum festen Bestandteil unseres Ordenslebens gehören regelmäßige Pilgerreisen ins Heilige Land und die Unterstützung zahlreicher Projekte dort.

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Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem
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