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Frankfurter Bürger rettet Eschenheimer Turm vor schleichender Zerstörung – Helfer gesucht

Ein Frankfurter rettet den 600 Jahre alten Eschenheimer Turm vor Efeu, Götterbäumen & Co. – und teilt seine ehrenamtlichen Reinigungsaktionen auf Instagram unter frankfurt.trash.

BildFrankfurt am Main – Der über 600 Jahre alte Eschenheimer Turm, eines der markantesten Wahrzeichen der Stadt, war unbemerkt dabei, von Pflanzen überwuchert zu werden – mit dramatischen Folgen für die historische Substanz.
Ein aufmerksamer Frankfurter stellte fest, dass nicht nur dichter Efeu den halben unteren Turm bedeckte, sondern auch Flieder, Kirschlorbeer und sogar mehrere Götterbäume (Ailanthus altissima) aus dem Mauerwerk herauswuchsen. Die größten Götterbäume hatten bereits eine Höhe von rund drei Metern erreicht.

Gefahr für das Bauwerk
Pflanzenbewuchs in historischem Mauerwerk ist nicht nur ein optisches Problem: Wurzeln dringen tief in den Sandstein und in die Fugen ein, speichern Feuchtigkeit, lockern das Mauerwerk und können langfristig ganze Bauteile sprengen. Besonders Götterbäume gelten als aggressive, invasive Art, deren Wurzeln sich tief im Fundament verankern.

Eigeninitiative statt Abwarten
Der Frankfurter Bürger zögerte nicht: Mit Akkusäge und Gartenschere befreite er den Turm eigenhändig vom dichten Bewuchs. Nun sind nicht nur die Sandsteinmauern wieder sichtbar, sondern auch die aufwendig installierte, zuvor völlig verdeckte Beleuchtung am Fuß des Turms, die das Bauwerk abends eindrucksvoll in Szene setzt.

Zusätzlich entdeckte er, dass die umlaufende Regenablaufrinne am Turmrand komplett mit Erde verstopft war – ein Risiko, da Regenwasser so ins Innere des Turms statt nach außen abgeleitet wird. Eine vollständige Reinigung steht noch aus.

Weitere Pflege dringend nötig
Damit die Wurzeln der Götterbäume endgültig absterben, müssen in den kommenden Wochen regelmäßig neue Triebe entfernt werden. Der engagierte Bürger will dies tun, ruft aber auch andere Frankfurter dazu auf, bei Spaziergängen vorbeizuschauen und ebenfalls Hand anzulegen.

Appell an alle Frankfurter
„Wenn wir Denkmäler wie den Eschenheimer Turm erhalten wollen, dürfen wir nicht immer nur warten, bis jemand anderes etwas tut“, so der Helfer. „Viele Dinge kann man selbst entfernen – ob Pflanzenbewuchs an historischen Bauwerken oder Aufkleber und Schmierereien an Verkehrsschildern.“

Die Botschaft ist klar: Frankfurts Denkmäler brauchen nicht nur Gesetze – sie brauchen Bürger, die hinschauen und handeln.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Creative Job GmbH
Herr Klaus Wehner
Carl-Zeiss-Str. 47
55129 Mainz
Deutschland

fon ..: 06131-809490
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Die „Baurechtsschaffung“ für PV-Projekte insb. PV-Freiflächenanlagen (ohne EEG und Zivilrecht)

Ziel des Seminars: Im Seminar geht es um die gemeinsame Erarbeitung und Durchdringung von typischen Konstellationen bei der „Baurechtsschaffung“ von PV-Projekten, insbesondere Freiflächenanlagen.

Bild„Die „Baurechtsschaffung“ für PV-Projekte insb. PV-Freiflächenanlagen (ohne EEG und Zivilrecht)“ lautet der Titel des Seminars, welches am 19. Juni 2025 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Die Erzeugung von Strom aus PV-Anlagen hat eine wichtige Bedeutung für den Umbau der Energieversorgung auf Erneuerbare Energien. In der Praxis ist die „Schaffung von Baurecht“ für PV-Projekte aber eine – oft zeitkritische – Aufgabe, die eine erhebliche Herausforderung darstellt.

Im Seminar werden die typischen Konstellationen behandelt, die bei der Baurechtsschaffung auftreten:
Der Umgang mit vorhandenen und aufzustellenden Bebauungsplänen, die Genehmigung von PV-Anlagen ohne Bebauungsplan.

Im Fokus stehen Problemlösungen, praktische Tipps, anwendungsbezogene Fallbeispiele und Ihre konkreten Fragen.

Die Rechtsfragen des EEG werden in dem konsequent auf die Ebene der Baurechtsschaffung ausgerichteten Seminar aus Gründen der Schwerpunktsetzung nicht behandelt.

Der Referent berät zu EEG-Projekten mit Schwerpunkt auf PV-Projekten. Prof. Dr. Götze ist unter anderem Verfasser des Kapitels „Photovoltaik-Anlagen“ im Handbuch des öffentlichen Baurechts (Hoppenberg/de Witt).

Ziel des Seminars: Im Seminar geht es um die gemeinsame Erarbeitung und Durchdringung von typischen Konstellationen bei der „Baurechtsschaffung“ von PV-Projekten, insbesondere Freiflächenanlagen.

Das Seminar wendet sich an Sie als Projektierer oder Betreiber von PV-Anlagen, als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, die mit Fragen im Zusammenhang mit PV-Vorhaben befasst oder von diesen betroffen sind; Berater und Fachleute aus Planungsbüros, Unternehmen und Verbänden.

Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmepauschale: 469EUR (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/E250619.pdf

Programm

09.30 Uhr Begrüßung und Einführung

09.40 Uhr I. Einführung

1. Erneuerbare-Energien-Projekte im Spannungsfeld des Planungs- und Vorhabenzulassungsrecht
2. Dynamische“ und „statische“ Projektentwicklung
II. Die planerische Ebene:
Bauleitplanung für Projekte und Bestandspläne
– Bauleitplanung für PV-Projekt
a) vorhabenbezogener Bebauungsplan (§ 12, 30 II BauGB) versus Angebotsplan nach § 30 I BauGB
b) Das Aufstellungsverfahren (§§ 2 ff. BauGB)
im Überblick
c) Beschleunigungsoptionen, insbesondere vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren (§§ 13, 13a BauGB)
d) Vorgaben aus höherstufigen Planungsebenen (insb. Raumordnung) oder Fachplänen (§ 38 BauGB),
insb. Planungen auf Konversionsflächen
e) Das „Hineinwachsen“ des Projekts
in die Genehmigungsfähigkeit nach § 33 BauGB oder
§ 35 BauGB als „Notoption“?
3. PV-Projekte im Umgriff von Bestandsplänen
a) Typische Wirksamkeitsmängel bei
Bestandsplänen – und wie man sie erkennt
b) PV in GE und GI-Gebieten
c) Verhinderungsoptionen der Gemeinde
und Reaktionsmöglichkeiten

12.15 Uhr Mittagspause

13.00 Uhr III. Die Vorhabenzulassungsebene: Zulassung nach Bauordnungsrecht und Fachrecht
1. Zulassung im B-Plan-Gebiet
– Anzeigeverfahren
– Baugenehmigungsverfahren
2. Zulassung im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB,
3. Zulassung im Innenbereich nach § 34 BauGB
4. Straßenrechtliche Bauverbote
5. Floating-PV und WHG
6. Zulassung nach Fachplanungsrecht

16.15 Uhr Ende der Veranstaltung

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Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Frau Romy Steinke
Maxim-Gorki-Str. 13
39108 Magdeburg
Deutschland

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email : presse@iwu-ev.de

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und -tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.

Für Sie bieten wir seit 1990 ein umfangreiches Programm berufsbegleitender Fort- und Weiterbildungen, vor allem auf den Gebieten der Verwaltung, des Rechts, der Betriebswirtschaft, im Bereich Arbeitssicherheit, Umweltschutz und des modernen Managements an.

Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.

Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.

Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.

Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.

Das IWU setzt auf flexibles Wissensmanagement, dazu zählt ein weit verzweigtes Netzwerk an fachspezifischen und spezialisierten Kompetenzen.

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Filigrane Fenster für ehemalige Fabrikhallen

Erfolgreiche Sanierung der Flottmann-Hallen in Herne unter Denkmalschutzbedingungen

BildDie seit Mitte der Achtzigerjahre unter Denkmalschutz stehenden Flottmann-Hallen in Herne genießen längst über das Ruhrgebiet hinaus einen hohen Stellenwert als Location für moderne Kunst und Kultur – allerdings unter erschwerten Bedingungen. Marode Dachverglasungen aus Vorkriegszeiten und ungedämmte Dachflächen sorgten jahrelang für Wassereinbrüche, extreme Temperaturschwankungen und Energieverluste. Durch umfassende Sanierungen ist der Betrieb seit Herbst 2024 nun wieder uneingeschränkt möglich. Firstverglasungen und Lichtbänder von Glasolux sorgen für die ganzjährige Nutzbarkeit des historischen Areals – und ein Interieur, das die Kunst ideal unterstützt.

Herne / Bielefeld. Die Adresse „Straße des Bohrhammers Nr. 5“ mag für Auswärtige erstaunlich klingen. Doch in Herne, das den Beinamen „Stadt der Bohrhämmer“ trägt, ist diese Bezeichnung selbsterklärend. Schließlich wurden hier ab 1908 jene Werkzeuge gefertigt, ohne die der industrialisierte Steinkohleabbau im Ruhrgebiet kaum denkbar gewesen wäre.

Die „Maschinenfabrik H. Flottmann & Co.“ gründete hier nach der Jahrhundertwende eine Schmiede, eine Schlosserei sowie eine Ausstellungs- und Versandhalle. Nach den Plänen der Architekten Schmidtmann und Klemp wurde hierfür ein fünfschiffiger, symmetrisch gegliederter Gebäudekomplex errichtet, der den Jugendstil Darmstädter Prägung reflektierte und mit moderner Zweckmäßigkeit verband.

Der unternehmerische Erfolg ließ die Belegschaft im Herner Werk vor der Weltwirtschaftskrise der Zwanzigerjahre auf 1.520 Personen anwachsen. Es folgte eine äußerst unrühmliche Phase der Firmengeschichte, als sich die Geschäftsführung der NSDAP-Ideologie anschloss, was nach dem 2. Weltkrieg übergangsweise zu einer Stilllegung des Betriebs führte. Während der Zeit des Wiederaufbaus in den Sechzigerjahren konnte der Enkel des Firmengründers, Friedrich Heinrich Flottmann, das Unternehmen nochmals beleben, aber in den Siebzigerjahren begann der letzten Endes doch unaufhaltsame Abstieg. Die Flottmann-Hallen wurden für die Produktion nicht mehr benötigt, verwaisten und begannen zu verfallen.

Rettung vor dem Abriss und Aufnahme in den Denkmalschutz

1980 übernahm die Stadt Herne die Immobilie, und 1983 stand der Abriss kurz bevor. Der konnte jedoch noch einmal abgewendet werden, und 1986 erfolgte die Erteilung des Denkmalschutzes. Damals begann bereits der Kulturbetrieb, und die „wohnungsnahe Freizeit- und Erholungsanlage mit integrierter Begegnungsstätte“ erarbeitete sich einen guten Ruf in der überregionalen Kulturszene.

Doch der Zustand des Gebäudes verschlechterte sich zusehends, und die Nutzung war nur noch sehr eingeschränkt möglich. Die Dachflächen waren komplett ungedämmt, und die noch aus den Vorkriegsjahren stammenden Fenster mit eingekitteten Einscheibenverglasungen schlossen nicht mehr richtig. Unterhalb der Oberlichter trugen zudem 1,5 bis 2 cm breite Luftspalten über die gesamte Länge ebenfalls zu Undichtigkeiten bei.

„Vor der Sanierung haben wir hier immer wieder massive Wassereinbrüche erleben müssen. Außerdem war es im Winter in den Hallen oftmals viel zu kalt und im Sommer mit manchmal mehr als 45 Grad wiederum deutlich zu heiß für Veranstaltungen und Ausstellungen. Teile der Flächen insbesondere in der Ausstellungshalle konnten wir oftmals nicht nutzen. Daher waren wir bei der Gestaltung unseres Kulturprogramms eingeschränkt, und eine umfassende Sanierung war unausweichlich“, sagt Thomas Witt, der die Verwaltung der Flottmann-Hallen leitet.

Dies bestätigt auch Sabine Albrecht, die bei der Stadt Herne dem Team Bauleitung des Fachbereichs Gebäudemanagement vorsteht: „Den baulichen Wärmeschutz zu gewährleisten, bildete einen Schwerpunkt der Sanierungsmaßnahmen. Darüber hinaus mussten auch die Lüftungs- und Beleuchtungsanlagen erneuert werden, und die Barrierefreiheit war eine weitere wichtige Aufgabe. Über allem stand dabei, den Denkmalschutz zu beachten.“

Dies galt beispielsweise für den barrierefreien Zugang zum Gebäude, denn die schweren Stahltüren durften nicht entfernt werden. Jedoch bot der Einbau neuer Technik für das erleichterte Öffnen und Schließen eine relativ einfache Lösung. Auch der Einsatz einer neuen Lüftungsanlage sowie der Austausch der Beleuchtung durch moderne LED-Tiefstrahler und -Langfeldleuchten stellten hinsichtlich des Denkmalschutzes keine großen Hürden dar.

Energetische Sanierung und Erhalt der Architektur

Anders verhielt es sich mit den Verglasungen, die mit rund 600 m² weite Teile der Dachgesamtfläche ausmachen. Sabrina Gronotte von gronotte.architekten wurde mit der Sanierungsplanung beauftragt. Sie erläutert die Anforderungen: „Notwendig war eine energetische Sanierung mit vollständigem Austausch der Einscheiben-Schrägverglasungen, jedoch ohne architektonische Veränderungen. Die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes und den Denkmalschutz auf einen Nenner zu bringen, war die eigentliche Aufgabe. Der Baustil der Flottmann-Hallen besitzt einen zugleich typischen und doch ganz eigenen industriellen Charme, und das ursprüngliche Erscheinungsbild musste natürlich erhalten bleiben.“

Dies war bei den großen Fensterflächen alles andere als einfach umzusetzen, denn die traditionelle Stahlkonstruktion war sehr filigran gearbeitet. Moderne Wärmeschutzgläser, deren Einbau hier unumgänglich war, erfordern aber einen stärker belastbaren Rahmen. „Zum Glück ergab die Online-Recherche recht schnell, dass solche Lösungen durchaus existieren. Zumindest Glasolux war in der Lage, entsprechend filigrane und zugleich höchst stabile Aluminiumeinfassungen zu fertigen, die für dreifach verglaste Fenster uneingeschränkt geeignet sind“, so die Architektin.

Dank der Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ war die Finanzierung der Umbauten mit dem Bewilligungsbescheid vom September 2021 gesichert. Die Ausschreibung konnte erfolgen, und Glasolux erhielt den Zuschlag für die Fertigung und Montage von vier großen Firstverglasungen und insgesamt zehn Lichtbändern.

2,5 Mio. Euro für die Sanierung der Infrastruktur

Für die Sanierung der gesamten Infrastruktur standen 2,5 Mio. Euro zur Verfügung; der Eigenanteil der Stadt Herne belief sich auf 250.000 EUR. Den ersten beiden Hallen widmete man sich ab 2022, die nächsten beiden folgten 2023.

Während Glasolux im heimischen Bielefeld an die Planung und Herstellung der Firstverglasungen und Lichtbänder gehen konnte, schritten die Sanierungsmaßnahmen in Herne voran. Das Anbringen der mehrschichtigen Wärmedämmung in den Satteldächern auf einer Fläche von rund 1.400 m² inklusive einer neuen bituminösen Abdichtung gehörte ebenso zu den grundlegenden Aufgaben wie das Schließen der Luftspalten.

Mit der Demontage der Firstverglasungen und Lichtbänder wurde Glasolux ebenfalls beauftragt. Aufwändige Innengerüste gewährleisteten hierbei – wie auch bei den späteren Montagearbeiten – höchste Sicherheitsstandards.

Dachverglasungen: Höhere Energieeffizienz und mehr Funktionalität

Die neuen Firstverglasungen und Lichtbänder unterscheiden sich zwar optisch nicht von den früheren Ausführungen, wohl aber hinsichtlich ihrer Funktionalität und der Energieeffizienz. Energieeinsparungen von bis zu 30 Prozent sind laut Architektin Sabrina Gronotte realistisch zu prognostizieren. Neben dem Klima- und Ressourcenschutz ist die nachhaltige Verbesserung der klimatischen Bedingungen ein weiterer wichtiger Faktor. So sind die Dachverglasungen mit 26 Öffnungsmodulen ausgestattet, die einfach zu steuern sind und zur bedarfsgerechten Klimatisierung beitragen.

Thomas Witt von der Verwaltung der Flottmann-Hallen nennt einen weiteren Vorteil: „Die früheren Werkstatt-Glasfenster waren deutlich weniger transparent als die jetzigen Elemente. Deshalb können wir nun mehr natürliches Tageslicht nutzen, und das ist gerade für Kunstausstellungen sehr gut. Einige Künstler haben sich zu den aktuellen Lichtverhältnissen bereits begeistert geäußert.“

Ob Theater, Tanz, Musik, Kabarett, Comedy, Figurentheater, junge Kultur und Kleinkunst oder Ausstellungen: Der Austausch der Dachverglasungen ist für die Stadt Herne eine wichtige Facette in dem Unterfangen, die revitalisierten Flottmann-Hallen über die Ruhrmetropole weit hinaus noch stärker in den Fokus kulturinteressierter Menschen zu rücken.

Übersicht der eingesetzten Glasolux-Produkte:

4 große Firstverglasungen
2 x 62 Module (rechte Gebäudeseite, rechte und linke Firstseite),
1 x 60 Module (linke Gebäudeseite, rechte und linke Firstseite) und
1 x 60 Module (Mitte, Haupteingang, rechte und linke Firstseite)

8 Lichtbänder mit Neigung 28,5 0
3 Lichtbänder mit 7 Modulen (4.160 x 2.955 mm),
3 Lichtbänder mit 6 Modulen (4.070 x 2.955 mm),
1 Lichtband mit 5 Modulen (4.220 x 2.955 mm) und
1 Lichtband mit 4 Modulen (4.080 x 2.955 mm)

Diverse Produkte und Zubehöre
26 Öffnungsfenster (RWA)
7 RWA-Hauptbedienstellen
4 Lüftungstaster
8 Rauchmelder
1 Regen- und Windsensor

Weitere Infos:
Planung, Produktion & Montage der Dachverglasung: www.glasolux.com
Nutzer: Flottmann-Hallen / Stadt Herne, www.flottmann-hallen.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

GSL GLASOLUX GmbH
Frau Gaby Rohmann
Nordfeldweg 87
33659 Bielefeld
Deutschland

fon ..: +49 (0) 521 77 01 943 – 0
web ..: http://www.glasolux.com
email : anfrage@glasolux.de

Kurzportrait: GLASOLUX

GLASOLUX plant, entwickelt, produziert und vertreibt Dachfenstersysteme und begehbare Bodenverglasungen für das Business, Kommunen und den privaten Bereich.
Beheimatet im ostwestfälischen Bielefeld, verfügt GLASOLUX über langjährige Erfahrung in der Planung, Fertigung und Montage von Dachverglasungen – auch für die Realisierung anspruchsvollster Projekte.

Durch die Zusammenarbeit mit Vitral, einem dänischen Hersteller für innovative Dachverglasungssysteme (seit 2018 Tochterunternehmen von VELUX), wurde der deutschlandweite Vertrieb von exklusiven Dachverglasungen aufgenommen. Schnell zeigten sich die Synergie-Effekte dieser partnerschaftlichen Zusammenarbeit, so dass schon nach kurzer Zeit der gesamte europäische Raum bedient werden konnte.

Anfang 2019 wurde diese Zusammenarbeit auf VELUX ausgeweitet. GLASOLUX plant und vertreibt somit – zusätzlich zu den auf Maß gefertigten Tageslichtsystemen – Verglasungsmodule in Standardformaten für VELUX Commercial.

Neben den klassischen Produkten werden immer häufiger ausgefallene Verglasungen für exklusive Bauvorhaben angefragt. Mit handwerklicher Erfahrung und technischer Experimentierfreude erstellt GLASOLUX innovative Lösungen. Heute ist das mittelständische Unternehmen ein gefragter Partner für unterschiedlichste Verglasungen in Flach- und Steildächern sowie begehbarer Verglasungen im Außen- und Innenbereich.

Die enge Kooperation mit namhaften Architekten, dem Baufachhandel und Fachhandwerkern bildet eine wichtige Grundlage für die Inspirationen zu neuen, innovativen Produkten.

www.glasolux.com

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Herr Frank Beushausen
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„Denkmalschutz-Behauptung für Villa Diering nach wie vor mehr als fragwürdig“

Nach erneuter Stellungnahme des LWL: Eigentümer und Projektentwickler kritisieren „fadenscheinige Rechtfertigung“ für Unterschutzstellung und Druck auf Haller Ratsmitglieder.

BildBissendorf / Halle (Westf.). Das Wohnbauprojekt Am Laibach in Halle befindet sich weiterhin in der Schwebe – erst recht nach einer erneuten Stellungnahme des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), der an der Unterschutzstellung der dortigen Villa Diering festhält und damit den Neubau behindert.

Mit großem Befremden nehmen der Eigentümer der Villa, Gustav Upmeyer, und die FIM Gruppe als Projektentwickler eine erneute Stellungnahme des LWL zur angeblichen Denkmalschutzwürdigkeit des 1938/39 errichteten Gebäudes zur Kenntnis. So könne der LWL nach wie vor nicht belegen, warum der Denkmalschutz im öffentlichen Interesse liegen soll.

Zuvor hatte eine gutachterliche Stellungnahme im Auftrag des Eigentümers die Denkmalwertbegründung bei einem Ortstermin im Herbst 2023 nach eingehender Prüfung widerlegt. Der Gutachter Dr. Geerd Dahms kam zu dem Ergebnis, dass die von der Unteren Denkmalschutzbehörde behauptete Denkmalschutzwürdigkeit der Villa Diering einer objektiven Prüfung nicht standhält.

Zahlreiche Änderungen, Umbauten und Umnutzungen

Dr. Dahms verweist unter anderem auf zahlreiche Umbauten bzw. bauliche Änderungen im Zuge von Umnutzungen, den Austausch der ursprünglichen Holzfenster durch Kunststoffvarianten sowie auf einen Zementputz der Außenmauer, der als grobkörniger Kratzputz anstelle des bauzeitgemäßen hellen Außenputzes aufgebracht wurde. Darüber hinaus gab es signifikante Änderungen am Dach sowie an den Außentreppen zu den Eingängen an der Südostseite, einen angeblichen „Freiplatz“ (LWL), der aber erst in den 1970er Jahren angelegt wurde, und nicht zuletzt eine Garage, die „durch An- und Umbauten in ihrem Erscheinungsbild erheblich verunstaltet wurde“, wie es in der gutachterlichen Stellungnahme des unabhängigen Experten heißt.

Im Innern wurden bauzeitgemäße Küchen und Bäder entfernt und Wanddurchbrüche geschaffen, um die Nutzungen auf allen Ebenen neu aufzuteilen. Hinzu kommen zahlreiche architektonische Details, die von den Bauzeichnungen bzw. bauzeitlichen Plänen erheblich abweichen. Hierzu nennt der Gutachter u. a. die Formen und Ausführungen der Fenster. Statt der laut Bauzeichnungen vorgesehenen Holzfenster mit Stichbogenstürzen fand Dr. Dahms beispielsweise nur Kunststofffenster mit geradem Sturz vor.

Im Hinblick auf den architektonischen Hintergrund verweist der Gutachter auf die Tatsache, dass der Verfasser der Entwurfszeichnungen aus dem Juli 1938 laut Bauakte ein Vertrauensarchitekt der nationalsozialistischen Deutschen Arbeitsfront (DAF) war. Das Fehlen einer besonderen architekturhistorischen Einordnung stellt somit für Dr. Dahms wie auch für den Grundstücksbesitzer Upmeyer und die Projektentwickler bereits die Schutzwürdigkeit erheblich infrage. Lediglich für die Denkmalbehörde scheine dies allerdings keine Rolle zu spielen.

Bestandsgebäude und ursprüngliche Planung der Villa „stimmen nur rudimentär überein“

Der Eigentümer und FIM sehen in der erneuten Stellungnahme des LWL „eine fadenscheinige Rechtfertigung ihrer vorherigen Behauptung mit dem Ziel, in diesem Verfahren das Gesicht zu wahren, indem sie ihre Sichtweise durchdrücken“, so Robert Hase, Projektleiter bei FIM. „Dabei ignoriert der LWL in der neuesten Version seiner Denkmalschutz-Behauptung auch, dass der aktuelle Zustand des Gebäudes mit den ursprünglichen Planungen nur noch rudimentär übereinstimmt. Inwieweit der Originalzustand des Gebäudes jemals der ursprünglichen Planung entsprochen hat, ist kaum noch nachvollziehbar“, so Robert Hase weiter.

Schon die Überprüfung der Schutzwürdigkeit im Rahmen der Feststellung des Bebauungsplans 2007 kam zu dem Ergebnis, dass lediglich der Baumbestand im Vorgarten zu schützen sei. Dies hat FIM in sämtlichen Plänen für den Neubau auf diesem Grundstück konsequent berücksichtigt.
Noch immer sei es aus Sicht der Projektentwickler unerklärlich, dass aufgrund der Initiative einer ehemaligen Mieterin der Villa eine neue Denkmalschutzbewertung im Jahr 2023 überhaupt vorgenommen wurde. Die Mieterin sei in diesem Fall – im Gegensatz zum Eigentümer – gar nicht antragsberechtigt gewesen und habe damit ausschließlich persönliche Interessen verfolgt. Ein öffentliches Interesse am Denkmalschutz hingegen sei auch heute noch nicht erkennbar.

Unzulässiger Druck der Verwaltung auf Ratsmitglieder?

Dessen ungeachtet schreitet das Denkmalschutzverfahren fort. Am 13.02.2024 wird sich der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Halle mit dem Antrag des LWL auf Denkmalschutz für die Villa Diering beschäftigen. Fünf Wochen später steht das Thema auf der Tagesordnung der Ratssitzung. Robert Hase sagt hierzu: „Vonseiten des Bauamts Halle wird den Ratsmitgliedern nun suggeriert, dass sie gar keine Entscheidungsbefugnis haben. Ihre Rolle bestehe demnach nur darin, die Vorlage einfach abzunicken.“

In der Beschlussvorlage der Verwaltung heißt es beispielsweise: „Anders als der Rechtsanwalt des Eigentümers vorträgt, besteht kein Ermessen der Stadt.“ Robert Hase hält dagegen: „Es mag sein, dass die Verwaltung für sich selbst keinen Ermessensspielraum sieht. Dies gilt jedoch keinesfalls für den Rat! In unserer Demokratie treffen auch auf kommunaler Ebene immer noch die gewählten Vertreter der Bürger die wesentlichen Entscheidungen. Ansonsten könnte man sich die Abstimmungen ja auch sparen. Wir haben daher kein Verständnis dafür, dass die Ratsmitglieder der Stadt Halle in der Beschlussvorlage gleich mehrfach derartig unter Druck gesetzt werden.“

Verlorene Planungssicherheit und ein „Gefühl der Enteignung“

Weiterer Druck sei vor allem für den Eigentümer und einige Käufer entstanden. Infolge der vom Kreis Gütersloh am 26.01.2023 ausgesprochenen Baugenehmigung für das Wohnbauprojekt Am Laibach hatte FIM mit der Vermarktung der insgesamt zehn neu zu schaffenden Wohneinheiten mit KfW-40-Standard begonnen und schnell Interessenten gewonnen.

„Sieben Wohneinheiten sind bereits durch verbindliche Vereinbarungen vergeben“, sagt Gustav Upmeyer. „Eine Käuferin hat zum Beispiel ihr Wohneigentum inzwischen veräußert, weil sie sich darauf verlassen hat, hier bald einziehen zu können. Nun steht sie sprichwörtlich auf der Straße und muss auf unbestimmte Zeit zur Miete wohnen, weil die Unterschutzstellung den Neubau blockiert. Nicht nur für sie, sondern auch für mich stellt diese bürokratische Schikane einen erheblichen finanziellen Schaden dar. Ich fühle mich, als ob ich enteignet wurde“, so der 93-jährige Privatier.

Ihm und der FIM Gruppe wird im Falle einer Bestätigung der Denkmalschutzbewertung durch den Rat nur der juristische Weg offenbleiben. Der Immobilieneigentümer hat im Mai 2023 vor dem Verwaltungsgericht Minden fristwahrend Klage gegen die Stadt Halle eingereicht, um die damals noch vorläufige Unterschutzstellung des Gebäudes aufheben zu lassen. Dieses Verfahren ruht zurzeit und wird gegebenenfalls nach dem Ratsbeschluss wieder aufgenommen. Laut FIM und dem Eigentümer steht hier ein Schadenersatz in Millionenhöhe im Raum.

Weitere Infos: www.fim-gruppe.de

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Kurzportrait: FIM Gruppe

Die in Bissendorf bei Osnabrück beheimatete FIM Finanz- und Immobilienmanagement GmbH (FIM Gruppe) wurde 1998 gegründet und fungiert mit weiteren Niederlassungen in Münster und Gevelsberg sowie auf Mallorca schwerpunktmäßig als Immobilienmakler. Die Wurzeln des Unternehmens finden sich sowohl in der Tätigkeit als Finanz- und Versicherungsmakler als auch im Immobilienmanagement. Auf dieser Basis verlagerten der Firmengründer Nihad Muracevic und sein Team den Schwerpunkt im Laufe der Zeit immer stärker auf die klassische Maklertätigkeit.

So sieht sich die FIM Gruppe als Vermittler zwischen verschiedenen Interessenten: Käufern und Verkäufern von Immobilien, Mietern und Vermietern oder auch zwischen Bauherren, Architekten, Baufirmen, Kreditinstituten und vielen weiteren Akteuren rund um Grundstücke sowie den Bau und die Nutzung von Gebäuden aller Art.

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Das Urteil aus Karlsruhe kassiert Haushaltspläne – kein Spielraum mehr für kriselnde Baubranche

Wird aus der Regierungsbank ein Pokertisch? Finanzierungen für zentrale Vorhaben fehlen, Verteilungskämpfe sind unausweichlich. Für den kriselnden Wohnungsmarkt liegt keinerlei Rezept vor.

BildEin Kommentar von Theodor J. Tantzen

Das historische Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Nachtragshaushalt 2021 von Mitte November hat die grundlegende Schwäche unserer Bundesregierung eindrücklich vorgeführt: Weder der liberale Finanzminister Christian Lindner noch der sozialdemokratische Bundeskanzler Olaf Scholz beherrschen eine ordnungsgemäße Haushaltsführung.

Richterspruch hat weitreichende Folgen
Karlsruhe hat klar entschieden, dass der Nachtragshaushalt 2021 nicht nur verfassungswidrig ist, sondern sogar nichtig, sprich von Anfang an unwirksam war. Das Urteil hat sehr weitreichende Folgen. Für zahlreiche Vorhaben fehlt jegliche Finanzierungsgrundlage. Das populär gewordene Regieren mit Schattenhaushalten ist krachend gescheitert.
Seriöse Finanzexperten hatten – schon lange vor der höchstrichterlichen Schelte aus Karlsruhe – die Ampel-Koalition gewarnt, noch nicht benötigte 60 Milliarden Euro aus dem Corona-Sonderfonds für andere politische Vorhaben im Rahmen des Klimaschutzes und sonstige Transformationen umzuschichten. Die Berliner Regierungskreise hatten alle Warnungen ignoriert; verwechselten sie die Regierungsbank mit einem Pokertisch?

Fundament der Regierung schwer beschädigt
Karlsruhe hat mit seinem Urteil das Fundament der Regierung schwer beschädigt. Offenbar war der Ampel-Koalition die Erfüllung der vermeintlichen Bedürfnisse ihres grünen, liberalen und sozialdemokratischen Wählerklientels wichtiger als ein korrekter Haushaltsplan. Die obersten Richter haben die unverantwortliche Regierungspolitik gestoppt, denn es gibt klare Grenzen für die Aufnahme von Schulden.

Für zentrale Projekte der Ampel-Koalition fehlt Geld
60 Milliarden Euro fehlen im Ampelhaushalt – das sind alles andere als Peanuts. Für zentrale Projekte der Ampel-Koalition fehlt schlicht Geld. Nun muss das selbst geschaffene Problem gelöst werden. Die Regierung darf grundsätzlich nur so viel Geld ausgeben, wie durch Steuereinnahmen gedeckt ist. Die 2011 eingeführte Schuldenbremse gilt. Jährlich dürfen neue Schulden in Höhe von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufgenommen werden. Die Ausnahmeregelungen sind strikt.

Völlig unklar, wie betroffene Regierungsvorhaben finanziert werden sollen
Es ist sträflich, die Haushaltsberatungen nach dem Karlsruher Richterspruch so fortzuführen, als beträfe das Urteil die Regierungsarbeit nicht. Wann herrscht Klarheit, wie die nicht finanziell abgesicherten Vorhaben gegenfinanziert werden sollen? Haushaltsexperten dürfte klar sein, die Setzung von Prioritäten ist unvermeidlich. Was bleibt für die dringend benötigte Förderung des Wohnungsbaus übrig? Wichtig wären zweifellos milliardenschwere Investitionen in den Wohnungsbau. Der einstige Konjunkturmotor Baubranche kriselt massiv. Die dafür verantwortlichen vielfältigen Gründe sind seit langem bekannt. Welches Rezept hat Berlin?

Steuerliche Anreize und verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten kaum realisierbar
Die seit dem Regierungsantritt gesetzten völlig utopischen Regierungsziele von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr verfehlt Bauministerin Klara Geywitz. Dass sie jüngst steuerliche Anreize vorgeschlagen hat, um den kriselnden Wohnungsbau wieder anzukurbeln, dürfte nach dem Kassensturz recht unrealistisch geworden sein.
Selbst für eine angedachte Erweiterung der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten von 2025 bis 2030 dürfte es im Haushalt jetzt ausgesprochen eng werden. Vor dem Urteil war geplant, im Jahr der Fertigstellung eines Gebäudes und in den darauffolgenden drei Jahren jeweils sieben Prozent der Baukosten abschreiben zu können. Aktuell sind es drei Prozent.
Die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) sollte in den folgenden vier Jahren nochmals eine Abschreibung von je fünf Prozent ermöglichen. Selbst wenn der Haushalt dies hergeben sollte, würde es unsere Branche nicht retten, denn es rechnet sich nicht. Wir müssen nüchtern erkennen, Wohnungsmangel ist und bleibt leider unter dieser Ampel-Regierung eine der größten sozialen Herausforderungen unserer Gesellschaft.

Debatte über Grundgesetzänderung
Einfache Lösungen sind im Rahmen eines regulären Haushaltes kaum realisierbar. Weder lässt unsere kriselnde Wirtschaft in absehbarer Zeit höhere Steuereinnahmen erwarten, noch sind für die Vorhaben der Ampel erforderliche Steuererhöhungen möglich. Die strikte Ablehnung steigender Steuern durch die FDP kann in einem finanzpolitischen Supergau der ohnehin schon instabilen Koalition münden. Für eine Grundgesetzänderung fehlt der Koalition zweifellos die erforderliche Mehrheit, die Debatte läuft jedoch bereits an.

Verteilungskämpfe der Ressorts unausweichlich
Wie reagiert unsere Regierung? Die Verteilungskämpfe der Ressorts beginnen gerade. Nach tagelangem Stillschweigen scheint der gesetzgeberische Betrieb unverändert fortgeführt zu werden. Die Ampel hält an ihren Prestigeprojekten fest, die durch die kassierten 60 Milliarden Euro finanziert werden sollten. Soll es nun im Blindflug mit dem Kopf durch die Wand gehen?

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