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„Denkmalschutz-Behauptung für Villa Diering nach wie vor mehr als fragwürdig“

Nach erneuter Stellungnahme des LWL: Eigentümer und Projektentwickler kritisieren „fadenscheinige Rechtfertigung“ für Unterschutzstellung und Druck auf Haller Ratsmitglieder.

BildBissendorf / Halle (Westf.). Das Wohnbauprojekt Am Laibach in Halle befindet sich weiterhin in der Schwebe – erst recht nach einer erneuten Stellungnahme des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), der an der Unterschutzstellung der dortigen Villa Diering festhält und damit den Neubau behindert.

Mit großem Befremden nehmen der Eigentümer der Villa, Gustav Upmeyer, und die FIM Gruppe als Projektentwickler eine erneute Stellungnahme des LWL zur angeblichen Denkmalschutzwürdigkeit des 1938/39 errichteten Gebäudes zur Kenntnis. So könne der LWL nach wie vor nicht belegen, warum der Denkmalschutz im öffentlichen Interesse liegen soll.

Zuvor hatte eine gutachterliche Stellungnahme im Auftrag des Eigentümers die Denkmalwertbegründung bei einem Ortstermin im Herbst 2023 nach eingehender Prüfung widerlegt. Der Gutachter Dr. Geerd Dahms kam zu dem Ergebnis, dass die von der Unteren Denkmalschutzbehörde behauptete Denkmalschutzwürdigkeit der Villa Diering einer objektiven Prüfung nicht standhält.

Zahlreiche Änderungen, Umbauten und Umnutzungen

Dr. Dahms verweist unter anderem auf zahlreiche Umbauten bzw. bauliche Änderungen im Zuge von Umnutzungen, den Austausch der ursprünglichen Holzfenster durch Kunststoffvarianten sowie auf einen Zementputz der Außenmauer, der als grobkörniger Kratzputz anstelle des bauzeitgemäßen hellen Außenputzes aufgebracht wurde. Darüber hinaus gab es signifikante Änderungen am Dach sowie an den Außentreppen zu den Eingängen an der Südostseite, einen angeblichen „Freiplatz“ (LWL), der aber erst in den 1970er Jahren angelegt wurde, und nicht zuletzt eine Garage, die „durch An- und Umbauten in ihrem Erscheinungsbild erheblich verunstaltet wurde“, wie es in der gutachterlichen Stellungnahme des unabhängigen Experten heißt.

Im Innern wurden bauzeitgemäße Küchen und Bäder entfernt und Wanddurchbrüche geschaffen, um die Nutzungen auf allen Ebenen neu aufzuteilen. Hinzu kommen zahlreiche architektonische Details, die von den Bauzeichnungen bzw. bauzeitlichen Plänen erheblich abweichen. Hierzu nennt der Gutachter u. a. die Formen und Ausführungen der Fenster. Statt der laut Bauzeichnungen vorgesehenen Holzfenster mit Stichbogenstürzen fand Dr. Dahms beispielsweise nur Kunststofffenster mit geradem Sturz vor.

Im Hinblick auf den architektonischen Hintergrund verweist der Gutachter auf die Tatsache, dass der Verfasser der Entwurfszeichnungen aus dem Juli 1938 laut Bauakte ein Vertrauensarchitekt der nationalsozialistischen Deutschen Arbeitsfront (DAF) war. Das Fehlen einer besonderen architekturhistorischen Einordnung stellt somit für Dr. Dahms wie auch für den Grundstücksbesitzer Upmeyer und die Projektentwickler bereits die Schutzwürdigkeit erheblich infrage. Lediglich für die Denkmalbehörde scheine dies allerdings keine Rolle zu spielen.

Bestandsgebäude und ursprüngliche Planung der Villa „stimmen nur rudimentär überein“

Der Eigentümer und FIM sehen in der erneuten Stellungnahme des LWL „eine fadenscheinige Rechtfertigung ihrer vorherigen Behauptung mit dem Ziel, in diesem Verfahren das Gesicht zu wahren, indem sie ihre Sichtweise durchdrücken“, so Robert Hase, Projektleiter bei FIM. „Dabei ignoriert der LWL in der neuesten Version seiner Denkmalschutz-Behauptung auch, dass der aktuelle Zustand des Gebäudes mit den ursprünglichen Planungen nur noch rudimentär übereinstimmt. Inwieweit der Originalzustand des Gebäudes jemals der ursprünglichen Planung entsprochen hat, ist kaum noch nachvollziehbar“, so Robert Hase weiter.

Schon die Überprüfung der Schutzwürdigkeit im Rahmen der Feststellung des Bebauungsplans 2007 kam zu dem Ergebnis, dass lediglich der Baumbestand im Vorgarten zu schützen sei. Dies hat FIM in sämtlichen Plänen für den Neubau auf diesem Grundstück konsequent berücksichtigt.
Noch immer sei es aus Sicht der Projektentwickler unerklärlich, dass aufgrund der Initiative einer ehemaligen Mieterin der Villa eine neue Denkmalschutzbewertung im Jahr 2023 überhaupt vorgenommen wurde. Die Mieterin sei in diesem Fall – im Gegensatz zum Eigentümer – gar nicht antragsberechtigt gewesen und habe damit ausschließlich persönliche Interessen verfolgt. Ein öffentliches Interesse am Denkmalschutz hingegen sei auch heute noch nicht erkennbar.

Unzulässiger Druck der Verwaltung auf Ratsmitglieder?

Dessen ungeachtet schreitet das Denkmalschutzverfahren fort. Am 13.02.2024 wird sich der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Halle mit dem Antrag des LWL auf Denkmalschutz für die Villa Diering beschäftigen. Fünf Wochen später steht das Thema auf der Tagesordnung der Ratssitzung. Robert Hase sagt hierzu: „Vonseiten des Bauamts Halle wird den Ratsmitgliedern nun suggeriert, dass sie gar keine Entscheidungsbefugnis haben. Ihre Rolle bestehe demnach nur darin, die Vorlage einfach abzunicken.“

In der Beschlussvorlage der Verwaltung heißt es beispielsweise: „Anders als der Rechtsanwalt des Eigentümers vorträgt, besteht kein Ermessen der Stadt.“ Robert Hase hält dagegen: „Es mag sein, dass die Verwaltung für sich selbst keinen Ermessensspielraum sieht. Dies gilt jedoch keinesfalls für den Rat! In unserer Demokratie treffen auch auf kommunaler Ebene immer noch die gewählten Vertreter der Bürger die wesentlichen Entscheidungen. Ansonsten könnte man sich die Abstimmungen ja auch sparen. Wir haben daher kein Verständnis dafür, dass die Ratsmitglieder der Stadt Halle in der Beschlussvorlage gleich mehrfach derartig unter Druck gesetzt werden.“

Verlorene Planungssicherheit und ein „Gefühl der Enteignung“

Weiterer Druck sei vor allem für den Eigentümer und einige Käufer entstanden. Infolge der vom Kreis Gütersloh am 26.01.2023 ausgesprochenen Baugenehmigung für das Wohnbauprojekt Am Laibach hatte FIM mit der Vermarktung der insgesamt zehn neu zu schaffenden Wohneinheiten mit KfW-40-Standard begonnen und schnell Interessenten gewonnen.

„Sieben Wohneinheiten sind bereits durch verbindliche Vereinbarungen vergeben“, sagt Gustav Upmeyer. „Eine Käuferin hat zum Beispiel ihr Wohneigentum inzwischen veräußert, weil sie sich darauf verlassen hat, hier bald einziehen zu können. Nun steht sie sprichwörtlich auf der Straße und muss auf unbestimmte Zeit zur Miete wohnen, weil die Unterschutzstellung den Neubau blockiert. Nicht nur für sie, sondern auch für mich stellt diese bürokratische Schikane einen erheblichen finanziellen Schaden dar. Ich fühle mich, als ob ich enteignet wurde“, so der 93-jährige Privatier.

Ihm und der FIM Gruppe wird im Falle einer Bestätigung der Denkmalschutzbewertung durch den Rat nur der juristische Weg offenbleiben. Der Immobilieneigentümer hat im Mai 2023 vor dem Verwaltungsgericht Minden fristwahrend Klage gegen die Stadt Halle eingereicht, um die damals noch vorläufige Unterschutzstellung des Gebäudes aufheben zu lassen. Dieses Verfahren ruht zurzeit und wird gegebenenfalls nach dem Ratsbeschluss wieder aufgenommen. Laut FIM und dem Eigentümer steht hier ein Schadenersatz in Millionenhöhe im Raum.

Weitere Infos: www.fim-gruppe.de

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Kurzportrait: FIM Gruppe

Die in Bissendorf bei Osnabrück beheimatete FIM Finanz- und Immobilienmanagement GmbH (FIM Gruppe) wurde 1998 gegründet und fungiert mit weiteren Niederlassungen in Münster und Gevelsberg sowie auf Mallorca schwerpunktmäßig als Immobilienmakler. Die Wurzeln des Unternehmens finden sich sowohl in der Tätigkeit als Finanz- und Versicherungsmakler als auch im Immobilienmanagement. Auf dieser Basis verlagerten der Firmengründer Nihad Muracevic und sein Team den Schwerpunkt im Laufe der Zeit immer stärker auf die klassische Maklertätigkeit.

So sieht sich die FIM Gruppe als Vermittler zwischen verschiedenen Interessenten: Käufern und Verkäufern von Immobilien, Mietern und Vermietern oder auch zwischen Bauherren, Architekten, Baufirmen, Kreditinstituten und vielen weiteren Akteuren rund um Grundstücke sowie den Bau und die Nutzung von Gebäuden aller Art.

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Das Urteil aus Karlsruhe kassiert Haushaltspläne – kein Spielraum mehr für kriselnde Baubranche

Wird aus der Regierungsbank ein Pokertisch? Finanzierungen für zentrale Vorhaben fehlen, Verteilungskämpfe sind unausweichlich. Für den kriselnden Wohnungsmarkt liegt keinerlei Rezept vor.

BildEin Kommentar von Theodor J. Tantzen

Das historische Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Nachtragshaushalt 2021 von Mitte November hat die grundlegende Schwäche unserer Bundesregierung eindrücklich vorgeführt: Weder der liberale Finanzminister Christian Lindner noch der sozialdemokratische Bundeskanzler Olaf Scholz beherrschen eine ordnungsgemäße Haushaltsführung.

Richterspruch hat weitreichende Folgen
Karlsruhe hat klar entschieden, dass der Nachtragshaushalt 2021 nicht nur verfassungswidrig ist, sondern sogar nichtig, sprich von Anfang an unwirksam war. Das Urteil hat sehr weitreichende Folgen. Für zahlreiche Vorhaben fehlt jegliche Finanzierungsgrundlage. Das populär gewordene Regieren mit Schattenhaushalten ist krachend gescheitert.
Seriöse Finanzexperten hatten – schon lange vor der höchstrichterlichen Schelte aus Karlsruhe – die Ampel-Koalition gewarnt, noch nicht benötigte 60 Milliarden Euro aus dem Corona-Sonderfonds für andere politische Vorhaben im Rahmen des Klimaschutzes und sonstige Transformationen umzuschichten. Die Berliner Regierungskreise hatten alle Warnungen ignoriert; verwechselten sie die Regierungsbank mit einem Pokertisch?

Fundament der Regierung schwer beschädigt
Karlsruhe hat mit seinem Urteil das Fundament der Regierung schwer beschädigt. Offenbar war der Ampel-Koalition die Erfüllung der vermeintlichen Bedürfnisse ihres grünen, liberalen und sozialdemokratischen Wählerklientels wichtiger als ein korrekter Haushaltsplan. Die obersten Richter haben die unverantwortliche Regierungspolitik gestoppt, denn es gibt klare Grenzen für die Aufnahme von Schulden.

Für zentrale Projekte der Ampel-Koalition fehlt Geld
60 Milliarden Euro fehlen im Ampelhaushalt – das sind alles andere als Peanuts. Für zentrale Projekte der Ampel-Koalition fehlt schlicht Geld. Nun muss das selbst geschaffene Problem gelöst werden. Die Regierung darf grundsätzlich nur so viel Geld ausgeben, wie durch Steuereinnahmen gedeckt ist. Die 2011 eingeführte Schuldenbremse gilt. Jährlich dürfen neue Schulden in Höhe von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufgenommen werden. Die Ausnahmeregelungen sind strikt.

Völlig unklar, wie betroffene Regierungsvorhaben finanziert werden sollen
Es ist sträflich, die Haushaltsberatungen nach dem Karlsruher Richterspruch so fortzuführen, als beträfe das Urteil die Regierungsarbeit nicht. Wann herrscht Klarheit, wie die nicht finanziell abgesicherten Vorhaben gegenfinanziert werden sollen? Haushaltsexperten dürfte klar sein, die Setzung von Prioritäten ist unvermeidlich. Was bleibt für die dringend benötigte Förderung des Wohnungsbaus übrig? Wichtig wären zweifellos milliardenschwere Investitionen in den Wohnungsbau. Der einstige Konjunkturmotor Baubranche kriselt massiv. Die dafür verantwortlichen vielfältigen Gründe sind seit langem bekannt. Welches Rezept hat Berlin?

Steuerliche Anreize und verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten kaum realisierbar
Die seit dem Regierungsantritt gesetzten völlig utopischen Regierungsziele von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr verfehlt Bauministerin Klara Geywitz. Dass sie jüngst steuerliche Anreize vorgeschlagen hat, um den kriselnden Wohnungsbau wieder anzukurbeln, dürfte nach dem Kassensturz recht unrealistisch geworden sein.
Selbst für eine angedachte Erweiterung der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten von 2025 bis 2030 dürfte es im Haushalt jetzt ausgesprochen eng werden. Vor dem Urteil war geplant, im Jahr der Fertigstellung eines Gebäudes und in den darauffolgenden drei Jahren jeweils sieben Prozent der Baukosten abschreiben zu können. Aktuell sind es drei Prozent.
Die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) sollte in den folgenden vier Jahren nochmals eine Abschreibung von je fünf Prozent ermöglichen. Selbst wenn der Haushalt dies hergeben sollte, würde es unsere Branche nicht retten, denn es rechnet sich nicht. Wir müssen nüchtern erkennen, Wohnungsmangel ist und bleibt leider unter dieser Ampel-Regierung eine der größten sozialen Herausforderungen unserer Gesellschaft.

Debatte über Grundgesetzänderung
Einfache Lösungen sind im Rahmen eines regulären Haushaltes kaum realisierbar. Weder lässt unsere kriselnde Wirtschaft in absehbarer Zeit höhere Steuereinnahmen erwarten, noch sind für die Vorhaben der Ampel erforderliche Steuererhöhungen möglich. Die strikte Ablehnung steigender Steuern durch die FDP kann in einem finanzpolitischen Supergau der ohnehin schon instabilen Koalition münden. Für eine Grundgesetzänderung fehlt der Koalition zweifellos die erforderliche Mehrheit, die Debatte läuft jedoch bereits an.

Verteilungskämpfe der Ressorts unausweichlich
Wie reagiert unsere Regierung? Die Verteilungskämpfe der Ressorts beginnen gerade. Nach tagelangem Stillschweigen scheint der gesetzgeberische Betrieb unverändert fortgeführt zu werden. Die Ampel hält an ihren Prestigeprojekten fest, die durch die kassierten 60 Milliarden Euro finanziert werden sollten. Soll es nun im Blindflug mit dem Kopf durch die Wand gehen?

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Die Prinz von Preussen Grundbesitz AG, Bonn, zeichnet sich durch jahrzehntelange Kompetenz auf dem Gebiet der Projektentwicklung und Projektsteuerung aus. Die Kernkompetenz des namhaften Bauträgerunternehmens liegt in der Entwicklung, Umsetzung und Vermarktung sowohl historischer, denkmalgeschützter und restaurierter Bauwerke als auch von Neubauprojekten, die durch ein unverwechselbares architektonisches Flair sowie exklusive Lage und Ausstattung für sich einnehmen. Weitere Informationen unter www.prinzvonpreussen.eu

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„Neue gutachterliche Stellungnahme widerlegt vermeintliche Denkmalwürdigkeit der Villa Diering“

Eigentümer und Projektentwickler setzen weiter auf einvernehmliche Lösung mit der Stadt Halle

BildBissendorf / Halle (Westf.). „Der Ortstermin mit dem renommierten Gutachter Dr. Geerd Dahms hat eindeutig aufgezeigt: Die von der Unteren Denkmalschutzbehörde behauptete Denkmalschutzwürdigkeit der Villa Diering hält einer objektiven Prüfung nicht stand. Der Bau der zehn neuen Wohneinheiten darf nicht länger behindert werden“, fasst Robert Hase von der FIM Gruppe aus Bissendorf bei Osnabrück zusammen.

Das Unternehmen wurde vom Eigentümer der Haller Villa, Gustav Upmeyer, mit der Projektentwicklung beauftragt und ist für den Neubau des modernen Gebäudes nach KfW-40-Standard federführend zuständig. Nachdem der Kreis Gütersloh bereits eine Baugenehmigung erteilt hatte, wurde die Immobilie auf Betreiben einer Mietpartei – zum Erstaunen des Eigentümers und der FIM Gruppe – vorläufig nach Denkmalschutzgesetz unterschutzgestellt, um die Baumaßnahmen zu stoppen.

„Keine nachvollziehbaren Beweise für eine besondere architekturhistorische Einordnung des Gebäudes“

Hiergegen hat Eigentümer Upmeyer im Mai 2023 Klage am Verwaltungsgericht Minden eingereicht. Zudem nahm sein Rechtsanwalt Dr. Caspar David Hermanns mit Schreiben vom 24. September 2023 Stellung zu den Ausführungen der Unteren Denkmalschutzbehörde. Hierbei bemängelte der Osnabrücker Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zum einen das Fehlen objektiv nachvollziehbarer Beweise für eine besondere architekturhistorische Einordnung des Gebäudes und kritisierte zum anderen die zweifelhafte Methodik des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe.

Dennoch beschloss der Haller Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss am 24. Oktober 2023, die Immobilie Am Laibach 30 in die Denkmalliste der Stadt Halle einzutragen und somit den Abriss und Neubau zu verhindern.

Neue Stellungnahme im September 2023 offiziell angekündigt

„Auf dieser Ausschusssitzung wurde der Eindruck erweckt, der Eigentümer sei im Nachgang der ersten vorläufigen Unterschutzstellung untätig geblieben und habe die Gelegenheit einer Stellungnahme verstreichen lassen – so berichtet es das Haller Kreisblatt am 26. Oktober. Aber das Gegenteil ist richtig: In seinem Schreiben vom September hatte Rechtsanwalt Dr. Hermanns bereits mitgeteilt, dass mandantenseits eine gutachterliche Stellungnahme in Auftrag gegeben wurde, die im November vorgelegt werden soll“, erklärt Robert Hase. Der Projektleiter sei sehr enttäuscht, dass die Öffentlichkeit und die Ausschussmitglieder hierüber offensichtlich nicht vollständig informiert wurden.

Dabei lagen der Stadtverwaltung die Einwände von Eigentümerseite längst vor. Belegt wird dies durch die Beschlussvorlage DSNr. 85/2023, die für die am 13. Dezember 2023 bevorstehende Ratssitzung von der Stadtverwaltung erstellt wurde. Hierin ist die Mitteilung des Rechtsanwalts ausdrücklich erwähnt.

Robert Hase sagt: „Wir finden es sehr bedauerlich, dass die Stadtverwaltung in der Frage des Denkmalschutzes schnell Fakten schaffen will, ohne die angekündigte gutachterliche Stellungnahme abzuwarten. Dabei wird diese klarstellen, dass die Aufnahme des Objekts Am Laibach 30 in die Denkmalliste keinesfalls gerechtfertigt ist. Dies hat uns der Gutachter Dr. Dahms beim Ortstermin im Oktober unmissverständlich erklärt: Seine gutachterliche Stellungnahme widerlegt die vermeintliche Denkmalwürdigkeit der Villa Diering in jeder Hinsicht.“

Deutschlandweit anerkannter Experte für Denkmalschutz eingeschaltet

Dr. phil. Geerd Dahms ist öffentlich bestellt und vereidigt als Sachverständiger für die Beurteilung der Denkmalwürdigkeit von Gebäuden und seit 1999 als Denkmalgutachter tätig. 2008 wurde er vom Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. zum Fachgutachter für Denkmalschutz und Denkmalpflege ernannt. Laut FIM Gruppe zählt Dr. Dahms deutschlandweit zu den erfahrensten Experten im Denkmalschutz. Deshalb legte die FIM Gruppe besonderen Wert darauf, diese Expertise für das Projekt in Halle heranzuziehen.

Eigentümer Upmeyer und die FIM Gruppe sind zuversichtlich, auf Grundlage der neuen gutachterlichen Stellungnahme mit der Stadt Halle zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen, die den Neubau der Wohnungen ebenso ermöglicht wie den von allen Seiten als schützenswert erachteten Baumbestand im Umfeld des Gebäudes. „So bedeuten die Schaffung dringend benötigten Wohnraums nach vorbildlichen Effizienzstandards und eine schonende sowie nachhaltige Umgestaltung des Areals eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten“, meint Robert Hase.

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Kurzportrait: FIM Gruppe

Die in Bissendorf bei Osnabrück beheimatete FIM Finanz- und Immobilienmanagement GmbH (FIM Gruppe) wurde 1998 gegründet und fungiert mit weiteren Niederlassungen in Münster und Gevelsberg sowie auf Mallorca schwerpunktmäßig als Immobilienmakler. Die Wurzeln des Unternehmens finden sich sowohl in der Tätigkeit als Finanz- und Versicherungsmakler als auch im Immobilienmanagement. Auf dieser Basis verlagerten der Firmengründer Nihad Muracevic und sein Team den Schwerpunkt im Laufe der Zeit immer stärker auf die klassische Maklertätigkeit.
So sieht sich die FIM Gruppe als Vermittler zwischen verschiedenen Interessenten: Käufern und Verkäufern von Immobilien, Mietern und Vermietern oder auch zwischen Bauherren, Architekten, Baufirmen, Kreditinstituten und vielen weiteren Akteuren rund um Grundstücke sowie den Bau und die Nutzung von Gebäuden aller Art.

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Wohnen hinter Kirchenmauern

Essen-Steele: Hochwärmedämmende Fenster und Türen für Kirchenumbau nebst angrenzenden Neubau

BildElf Jahre nach ihrer Entweihung begann der Umbau der Marienkirche in Essen-Steele zu einem Wohngebäude. Um das historische Objekt langfristig sinnvoll zu nutzen, entstanden in dem einstigen Gotteshaus bis Herbst 2022 insgesamt zwölf Wohneinheiten. Dafür waren der Austausch alter sowie das Einlassen zusätzlicher Fensterelemente erforderlich. Deren Lieferung und Montage übernahm der Münsterländer Fenster- und Türenhersteller German Windows (Südlohn-Oeding). Insgesamt wurden im denkmalgeschützten Kirchengebäude 45 Aluminium-Bauelemente in Betongrau verbaut – unter anderem Pfosten-Riegel-Konstruktionen sowie Fenster mit aufgekoppeltem Rundbogenfenster. Im angrenzenden Neubau kamen derweil mehr als 90 schiefergraue Kunststoff- und Aluminiumelemente zum Einsatz.

Angesichts der Verknappung natürlicher Rohstoffe und der klimatischen Herausforderungen gilt es, den Gebäudebestand möglichst zu erhalten und energetisch auf Vordermann zu bringen. Ein besonders kreatives sowie zukunftsweisendes Beispiel ist aktuell im Ruhrgebiet zu bewundern: In Essen-Steele wurde die einstige St.-Marien-Kirche unlängst zu einem Wohnhaus mit zwölf Parteien umgebaut. Zum Einsatz kamen dabei neue Fensterelemente von German Windows (Südlohn-Oeding), deren Lieferung und Montage der Münsterländer Hersteller selbst übernahm.

Historische Substanz erfordert speziellen Umbau

Bis zur Schließung und Entweihung im Jahr 2009 feierte die Gemeinde 83 Jahre lang heilige Messen in der katholischen Marienkirche. Elf Jahre später erwarb die Lambert SCHLUN GmbH (Gangelt) die einstige Kirche, um wichtigen Wohnraum zu schaffen. Gemeinsam mit dem Architekturbüro Dr. Hermann Klapheck (Recklinghausen) verwandelte die SCHLUN-Baugruppe das Sakralgebäude innerhalb von zwei Jahren in ein Wohngebäude mit zwölf Einheiten. Zusätzlich wurde hinter der Kirche das ehemalige Pfarrhaus abgerissen und ein moderner Neubau errichtet, der 21 Wohnungen samt Tiefgarage umfasst. An der Westseite des einstigen Gotteshauses entstanden darüber hinaus fünf Einfamilienhäuser. „Mit diesem Projekt konnten wir den historischen Bestand erhalten und zugleich neuen Wohnraum schaffen. Die Kirche bleibt weiterhin als Solitär im Essener Stadtbild bestehen“, erklärt Reinhard Kalker, Geschäftsführer und Leiter der Projektentwicklung bei der SCHLUN-Baugruppe.

Da es sich bei der Marienkirche um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt, erforderte der Umbau besondere Maßnahmen. Die Planung des Projektes erfolgte daher in enger Zusammenarbeit mit der Denkmalbehörde. Demnach durfte etwa die äußere Gestalt der Kirche nur geringfügig verändert werden. Darüber hinaus wurden historische Elemente teils gesichert und restauriert, um den sakralen Raumeindruck im Gebäudeinneren zu bewahren. So blieben der Kirchturm, zahlreiche Säulen sowie bleiverglaste Fenster an der Vorderfront bestehen. Da jedoch bis zu 40 Prozent des Wärmeverlustes in Wohnhäusern auf veraltete Fenster zurückzuführen ist, wurden die meisten der ursprünglichen Elemente gegen neue hochwärmedämmende Aluminium-Fenster von German Windows ausgetauscht. Damit ausreichend Tageslicht in die neuen Wohneinheiten gelangt, sind zusätzliche Bauelemente eingelassen worden. Für das Sakralgebäude lieferte das Münsterländer Familienunternehmen insgesamt 45 betongraue Fenster aus Aluminium in verschiedensten Ausführungen. Im Neubau hinter der Kirche fanden schiefergraue GW-Elemente Verwendung – vier aus Aluminium sowie rund 90 aus Kunststoff.

Zukunftsweisend bauen mit Aluminium

Alle Fensterprofile des Herstellers verfügen über Mehrkammer-Geometrien, deren Aufbau optimale Dämmergebnisse sowie höchste Energieeffizienz gewährleisten. Mit einem Uw-Wert von bis zu 0,9 (W/m2K) erfüllen die verwendeten Aluminiumfenster beispielsweise sämtliche Anforderungen der DIN- und Euro-Normen sowie des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). So können in der Nutzungsphase nicht nur Heizkosten gesenkt, sondern zugleich auch CO2-Emissionen eingespart werden. Dank ihrer Geometrie punkten GW-Aluminiumelemente zudem mit hoher Stabilität und hervorragendem Schallschutz. Daher ließen sich beim Kirchenumbau auch große bodentiefe Fenster einsetzen, die einen maximalen Lichteinfall ermöglichen – ohne, dass Bewohner von Lärm beeinträchtigt werden.

Historischer Charakter bleibt erhalten

Fenster sind allerdings nicht nur rein funktionale Elemente, sondern spiegeln zugleich den kulturellen Charakter und historischen Wert eines Gebäudes wider. Aus diesem Grund waren Lösungen erforderlich, die dem historischen Stil der Marienkirche entsprechen und sich problemlos in die Bauweise des Gebäudes einfügen. „Unser Sortiment zeichnet sich durch vielfältige Farb- und Design-Varianten aus. Daher konnten wir auch für das außergewöhnliche Projekt in Essen-Steele die passenden Bauelemente liefern. Fenster und Türen in eleganten Grau-Tönen sind es letzlich geworden“, erklärt Tobias Schnelting, Prokurist bei German Windows. Dabei konnten auch spezielle Fensterformen der historischen Kirche erhalten werden. Beispielsweise wurde ein altes Rundfenster durch ein neues, deutlich energieeffizienteres Element ersetzt.

Die gewünschte lichtdurchflutete Gestaltung der Wohnungen erforderte großflächige Verglasungen. Die Lösung bestand – passend zum Stil der Kirche – im Einbau von vier Aluminium-Fensterelementen mit aufgekoppeltem Rundbogenfenster. Für helle Räume sorgen darüber hinaus zehn Pfosten-Riegel-Konstruktionen der Serie GW 2950 mit einflügeligen Dreh-Kipp-Fenstern (GW 2510), die als Einspannelemente in der Fassade verbaut sind. Im Bereich der Geschossdecken verfügen diese über spezielles Delogcolorglas: Das vollflächig farbig emallierte Einscheiben-Sicherheitsglas passt farblich zur Fassade und prägt als harmonisierendes Element den Charakter der Innenräume. Zudem verfügen die Konstruktionen über Ganzglas-Absturzsicherungen im Brüstungsbereich sowie ROMA-Textilscreens für einen effektiven Sonnenschutz.

Im angrenzenden Neubau kamen derweil insgesamt 90 schiefergraue Kunststoff-Fenster und -Türen der Serie GW 510 zum Einsatz, die teilweise über eine absturzsichere TRAV Verglasung verfügen. Darüber hinaus wurden hier farblich passende Aluminiumelemente verbaut: Eine Eingangsanlage sowie drei einflügelige Rauchschutztüren mit Seitenteilen und Oberlichtern vervollständigen die Ausstattung.

Hochwertiger Wohnraum in denkmalgeschützter Kirche

Die ehemalige Marienkirche in Essen ist ein Paradebeispiel für die kreative Nutzung von Bestandsgebäuden. Mit dem Umbau hat die SCHLUN-Baugruppe der denkmalgeschützten Kirche nicht nur neuen Glanz verliehen, sondern zugleich eine neue Funktion als Wohnhaus gegeben. Dabei lässt das Zusammenspiel aus denkmalgeschützten Fenstern und neuen Aluminium-Bauelementen von German Windows die Wohnungen in einem einzigartigen Licht erstrahlen. Hinter den historischen Kirchenmauern profitieren die Bewohner nun von hellen und freundlichen Räumen – inklusive einzigartigem Wohnerlebnis, das in Deutschland nur selten zu finden sein dürfte.

Autor: Stephan Böcker, Prokurist und Betriebsleiter bei German Windows Aluminium

Bautafel
Bauprojekt: Umbau der Marienkirche in Essen-Steele zu einem Wohngebäude sowie angrenzender Neubau
Ort: Marienkirche, 45276 Essen
Auftraggeber: Lambert SCHLUN GmbH & Co. KG, 52538 Gangelt-Niederbusch
Architekt: Architekturbüro Dr. Ing. Hermann Klapheck, 45657 Recklinghausen
Bauzeit: Sommer 2020 bis September 2022
Zahl der Wohneinheiten: zwölf Wohnungen in der ehemaligen Kirche, 21 Wohnungen im Neubau
Fenster: 45 Aluminiumelemente (Kirche) sowie 90 Kunststoff- und vier Aluminiumelemente (Neubau) von German Windows

Hintergrund:
Der Münsterländer Hersteller German Windows ist seit knapp vier Jahrzehnten eine feste Größe im deutschen Fenster- und Türenmarkt. Bis zur strategischen Umfirmierung im Jahr 2016 noch unter dem Namen „Athleticos“ bekannt, arbeitet das von Manfred Frechen gegründete und seit Mai 2021 von Helmut Paß geführte Familienunternehmen ausschließlich nach höchsten deutschen Qualitätsstandards. An sechs Standorten im gesamten Bundesgebiet beschäftigt German Windows dabei mehr als 450 Mitarbeiter. Mit Türen und Fenstern aus Aluminium, Holz und Kunststoff im Portfolio zählt German Windows zu den Vollsortimentern im Markt.

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Der Münsterländer Hersteller German Windows ist seit knapp vier Jahrzehnten eine feste Größe im deutschen Fenster- und Türenmarkt. Bis zur strategischen Umfirmierung im Jahr 2016 noch unter dem Namen „Athleticos“ bekannt, arbeitet das von Manfred Frechen gegründete und seit Mai 2021 von Helmut Paß geführte Familienunternehmen ausschließlich nach höchsten deutschen Qualitätsstandards. An sechs Standorten im gesamten Bundesgebiet beschäftigt German Windows dabei mehr als 450 Mitarbeiter. Mit Türen und Fenstern aus Kunststoff, Holz sowie Aluminium im Portfolio zählt German Windows zu den Vollsortimentern im Markt.

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Fakten statt Spekulationen

Immobilienbranche unverändert stabil +++ Mangel an Bauflächen und Kostensteigerungen sind Preistreiber +++ Keine besorgniserregenden Leerstände +++ Baudarlehen solide finanziert +++

BildEin Kommentar von Theodor J. Tantzen

Wirtschaftlich angespannte Zeiten wie jetzt scheinen der ideale Nährboden für Pessimisten und Panikmacher zu sein. Als wären die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie nicht schon groß genug, wird jetzt mal wieder das abrupte Ende des Immobilienbooms verkündet. Über eine in Bälde platzende Immobilienblase wird in namhaften Medien ausführlich räsoniert. Sind schlechte Nachrichten wirklich immer gute Nachrichten? Wohl kaum, noch dazu, wenn solche Nachrichten lediglich Spekulationen darstellen.

Corona zeigt, wie stabil die Immobilienbranche ist

Gibt es denn aktuell eine Immobilienblase in der Bundesrepublik? Hier kann man nur mit einem klaren Nein antworten. Die Corona-Pandemie hat vielmehr gezeigt, wie stabil die Branche ist, weil Immobilien in jeder wirtschaftlichen Krise die wertstabilste Anlage darstellen. Wer in Immobilien investiert, sichert nicht nur sein Geld vor einem Wertverfall, sondern betreibt vielmehr einen lukrativen Vermögensaufbau.

Preissteigerungen beruhen auf tatsächlichen Kostensteigerungen

Der deutsche Immobilienboom ist auch in der Corona-Pandemie nicht zu bremsen. Unverändert steigen vor allem in und rund um die deutschen Metropolen die Häuserpreise deutlich an. Wer bevorzugt von preislichen Überhitzungen spricht, verkennt dabei oft und gerne die wahren Gründe der steigenden Immobilienpreise und spricht lieber nur von Anzeichen. Aber auch das sind eher reine Spekulationen.

Mangel an verfügbaren Wohnungen und Bauflächen treibt Preise

Als wahrer Preistreiber ist zuallererst der große Mangel an verfügbaren Wohnungen und Bauflächen in den Städten zu nennen. Mittlerweile werden Bauflächen in Städten fast nur noch im Bieterverfahren verkauft. Aber auch jährlich steigende Löhne, die höheren Materialkosten sowie die wachsenden Nebenkosten für den Immobilienerwerb tragen ihren Teil zum Preisanstieg bei. Zu guter Letzt werden durch die nachvollziehbaren Preissteigerungen der Immobilien auch die höhere Architektenhonorare fällig. Fazit: Wir haben keine spekulative Überhitzung der Immobilienpreise, sondern vielmehr einen Preisanstieg, der das Ergebnis der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen ist.

Solide Finanzierungen der Baudarlehen sprechen gegen eine Immobilienblase

Gegen eine drohende Immobilienblase sprechen vor allem die unverändert soliden Finanzierungen der Immobilien. Denn: Niemand erhält bei deutschen Banken so locker seinen Baukredit, wie es etwa in Amerika vor dem Jahr 2008 möglich war. Zudem sind die deutschen Privathaushalte nicht überschuldet, so dass die Banken auch nicht mit Kreditausfällen im großen Stil rechnen müssen.

Verbraucher haben ferner in der Corona-Pandemie weniger in ihren Konsum investiert, sondern viel mehr Geld als sonst auf die hohe Kante gelegt. Das vergrößert naturgemäß wieder den verfügbaren Spielraum für einen Immobilienkauf und senkt die Zinsbelastung. Die aktuellen Bauzinsen sind unverändert niedrig.

Es gibt keine besorgniserregenden Leerstände

Dass am Ende die Immobilien in Metropolen und in deren Speckgürteln teurer werden und sich die Preisentwicklung von dem Anstieg der Löhne und Mieten abkoppelt, ist nicht zwingend ein Beleg dafür, dass nun angeblich in Kürze eine Immobilienblase platzt. Die Dynamik des Marktes wird schlicht von dem zu geringen Wohnangebot und der großen Nachfrage bestimmt. Leerstände bei Wohnimmobilien oder vor ihrem Eigentumserwerb zurückschreckende Bürger – das ist nicht wirklich zu beobachten.

Solange es kein Überangebot an Wohnungen gibt, steigen die Immobilienpreise weiter
Lassen wir uns also nicht ständig durch Ängste lähmen, die die Medien mit immer wieder neu prognostizierten Katastrophenszenarien schüren. Es ist seröser, mit Fakten zu argumentieren: Es gibt leider in den deutschen Ballungsgebieten zu wenig bezahlbaren Wohnraum. Das zu ändern, ist eine große, verpflichtende und längst noch nicht erfüllte Aufgabe der Politik, auf Ebene des Bundes, der Länder und der Städte. Klar ist, solange kein Überangebot an Wohnraum besteht, werden sich die Preise der Immobilien nicht entspannen.

Wohneigentum zu Schnäppchenpreisen darf niemand erwarten

Es ist natürlich kein Wunder, dass deshalb immer mehr Käufer in das Umland der Metropolen auswei-chen, um wenigstens dort ihren Traum vom Wohneigentum zu realisieren. Natürlich ist man auch auf dem Land nicht vor Preissteigerungen gefeit, allein schon wegen der unverändert hohen Nachfrage. So entstehen seit Jahrzehnten die höheren Durchschnittspreise der Immobilien in der Zukunft. Eigentum zu Schnäppchenpreisen darf in unserer gegenwärtigen Situation auf dem Immobilienmarkt niemand erwarten.

Die Entwicklung zeigt vielmehr, wie beliebt Eigenheime hierzulande sind und wie wenig Wirksames unsere Politiker in der Wohnungspolitik unternehmen, um die vorhandene Nachfrage zu stillen und den seit Jahrzehnten vorhandenen Wohnraummangel effektiv zu beseitigen. Eigenheime sind und bleiben ein großes Grundbedürfnis des Menschen. Corona hat den hohen Wert der eigenen vier Wände deutlich vor Augen geführt.

Die Realisierung des Traums von den eigenen Wänden ist leichter denn je

Auch wenn es aktuell schwerer denn je ist, bezahlbaren Wohnraum in der gewünschten Lage zu finden, ist es dank der Niedrigzinsen unverändert leicht, den Traum von den eigenen vier Wänden zu realisieren. Packen wir es jetzt an, investieren wir in wertstabile und sogar lukrative Sachwerte – lassen wir uns nicht von spekulativen Berichten über drohende Immobilienblasen Angst machen.

Und: Was wäre denn, wenn tatsächlich eine Immobilienblase platzen würde? Die wenigsten müssen Angst haben – Käufer würden wohl zurückschrecken und „überteuerte“ Immobilien vorerst nicht kaufen. Immobilienbesitzer, die ihr Wohneigentum bereits abgezahlt haben und keinen Hausverkauf planen, wären die Gewinner. Sie können die Krise schlicht aussitzen bzw. „auswohnen“. Nur wer tatsächlich verkauft oder verkaufen muss, würde einen Wertverlust seiner Immobilie spüren.

Über Prinz von Preussen Grundbesitz AG:
Die Prinz von Preussen Grundbesitz AG, Bonn, zeichnet sich durch jahrzehntelange Kompetenz auf dem Gebiet der Projektentwicklung und Projektsteuerung aus. Die Kernkompetenz des namhaften Bauträgerunternehmens liegt in der Entwicklung, Umsetzung und Vermarktung sowohl historischer, denkmalgeschützter und restaurierter Bauwerke als auch von Neubauprojekten, die durch ein unverwechselbares architektonisches Flair sowie exklusive Lage und Ausstattung für sich einnehmen. Weitere Informationen unter www.prinzvonpreussen.eu.

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