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Sinophobie oder Völkermord? – Der Fall Xinjiang

Von Prof. Dr. h.c. Mehmet Sükrü Güzel (Präsident des Zentrums für Friedens- und Versöhnungsstudien, Schweiz)

BildEin sogenanntes Uiguren-Tribunal wurde 2020 im Vereinigten Königreich von Sir Geoffrey Nice, dem leitenden Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, der die Kriegsverbrechen von Slobodan Milosevic im ehemaligen Jugoslawien auf der Grundlage der Völkermordvorwürfe gegen Uiguren, Kasachen und andere muslimische Minderheiten verhandelte, ins Leben gerufen. Sir Geoffrey Nice behauptete am 9. Dezember 2021 einen Völkermord in der Volksrepublik China (VR China) herausgefunden zu haben. Er las das sogenannte Urteil des Tribunals und sagte, es gebe „keine Beweise für Massentötungen“ in Xinjiang, aber die angeblichen Bemühungen, um Geburten zu verhindern, einer völkermörderischen Absicht gleichkämen.

Nicht die Rechtmäßigkeit des sogenannten Tribunals muss festgestellt werden, sondern ob das Urteil des Tribunals zu Völkermordansprüchen rechtsgültig ist. Die Rechtmäßigkeit des sogenannten Urteils des Tribunals ist die Antwort darauf, ob das Tribunal als politisches Instrument einer politischen Strategie gegen die VR China eingesetzt wird oder nicht. Wenn die Rechtmäßigkeit des Urteils des Tribunals null und nichtig ist, werden die falschen Anschuldigungen als Hassrede im Sinne der Sinophobie angesehen.

Artikel II der UN-Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Völkermordkonvention) von 1951 enthält die Definition von Völkermord und bildet damit das „Herzstück“ des Regimes der Konvention. Einer der Gründe, warum das Verbrechen des Völkermords als „Verbrechen der Verbrechen“ bezeichnet wird, ist seine besondere Absicht – „Völkermordplan“ zu zerstören, wie in Artikel II geschrieben. Völkermord hat zwei Hauptakteure, d.h. diejenigen, die den Völkermordplan ausarbeiten, die mens rea („krimineller Verstand“ auf Latein) und diejenigen, die die Morde und andere Verbrechen begehen, die den actus reus („schuldige Tat“ auf Latein) des Völkermords ausmachen. Der actus reus des Völkermords macht den Übergang des Völkermordplans mit der Absicht zum Ergebnis eines Völkermords. Der Völkermordplan wird in Artikel II der Völkermordkonvention definiert als „Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören“. Wenn es keinen menschlichen Grund oder Vorsatz zur Zerstörung gibt, gibt es keinen Völkermord, sondern andere Arten von actus reus, Gräueltaten wie Kriegsverbrechen oder ethnische Säuberungen.

Das Völkermord-Urteil des sogenannten Uiguren-Tribunals in Xinjiang, China

Nach Angaben des sogenannten Tribunals ist es zweifelsfrei davon überzeugt, dass die VR China durch die Verhängung von Maßnahmen zur Verhinderung von Geburten, die darauf abzielen, einen erheblichen Teil der muslimischen Minderheiten in Xinjiang als solche zu zerstören, einen Völkermord begangen hat, und zwar in einem Ausmaß von Geburtenkontrolle und Sterilisation. Um zu beweisen, dass ein Völkermord begangen wird, hat das sogenannte Tribunal „Vorsatz“ (dolus special) der Ära der Männer im Abschnitt „Was There a Plan“ definiert als:

„Intermittierende und schwankende Spannungen zwischen den indigenen Völkern in der Region, einschließlich der Uiguren, und dem Han-zentrierten China, verschärften sich 2014, nachdem die Gewalt auf das ,Festland‘-China übergegriffen hatte. Die KPC startete den „Krieg gegen den Terror“, dessen Zweck darin bestand, die wahrgenommene Sicherheitsbedrohung auszurotten, die von ihrer muslimischen Minderheitsbevölkerung ausgeht, aber auch die Region in einen stärker integrierten Teil Chinas zu verwandeln, unter anderem aus wirtschaftlichen Gründen.“

Die Formulierung „aber auch die Region in einen stärker integrierten Teil Chinas umzuwandeln, unter anderem aus wirtschaftlichen Gründen“, ist in verschiedener Hinsicht ein offener Verstoß gegen die UN-Charta. Xinjiang ist ein Territorium Chinas. Um die Absicht zu beweisen, einen Völkermord zu begehen, benutzte das sogenannte Uiguren-Tribunal einige Wortspiele unter der Annahme, dass Xinjiang außerhalb der VR China läge, und definierte die wirtschaftliche Integration von Xinjiang mit anderen Teilen Chinas als Verbrechen. Die Integration der Volkswirtschaften verschiedener Regionen Chinas ist eine ausschließlich innenpolitische Angelegenheit Chinas und ein Recht des chinesischen Volkes auf Entwicklung und Integration. In Artikel 2.7 der UN-Charta steht geschrieben, dass „nichts in dieser Charta die UN ermächtigt, in Angelegenheiten einzugreifen, die im Wesentlichen in die innerstaatliche Zuständigkeit eines Staates fallen“. Das sogenannte Tribunal hat sich sogar über die UN-Charta erhoben, im Sinne von legibus solutus, nicht an Gesetze gebunden, was eine klare Verletzung der UN-Charta durch das sogenannte Tribunal darstellt.

Der sogenannte „Plan“, wie er im sogenannten Urteil beschrieben wird, wurde von der VR China bereits seit Jahren öffentlich gemacht, daran ist nichts geheim. Der „Plan“, den das Tribunal herausfinden wollte, sind nur die Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) der VR China. Die SDGs, auch als globale Ziele bekannt, wurden 2015 von der UNO als universeller Aufruf zum Handeln verabschiedet, um die Armut zu beenden, den Planeten zu schützen und sicherzustellen, dass alle Menschen bis 2030 Frieden und Wohlstand genießen. Die 17 SDGs sind integriert – sie erkennen an, dass Maßnahmen in einem Bereich die Ergebnisse in anderen beeinflussen und dass die Entwicklung soziale, wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit in Einklang bringen muss. Die SDGs sollen Armut, Hunger, AIDS und Diskriminierung von Frauen und Mädchen beenden. Die SDGs der VR China umfassen auch 27 Minderheitengebiete wie Yunnan, Qinghai, Xinjiang und die Innere Mongolei, um neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen und Armut durch die Kombination traditioneller und innovativer Praktiken zu lindern. Das sogenannte Tribunal hat die SDG der VR China und auch sich selbst über die UNO gestellt, indem es die SDGs der VR China abgelehnt hat.

Das Gericht hat somit das Recht auf Entwicklung chinesischer Minderheiten, das ein universelles Menschenrecht ist, beanstandet. In seinem sogenannten Urteil definierte das Gericht im Abschnitt „Was There a Plan“ die Minderheiten der VR China als indigene Völker. Indem es die Minderheiten der VR China zu den indigenen Völkern erklärte, hat sich das sogenannte Tribunal damit gerechtfertigt, dass es verpflichtet war, zwei Erklärungen der UN-Generalversammlung zu berücksichtigen: die Erklärung zu den Rechten der indigenen Völker und die Erklärung zu den Rechten der Personen, die nach seinem Urteil nationalen oder ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören. Die Erklärung über die Rechte indigener Völker führt keine besonderen Rechte für indigene Gemeinschaften außer der Mehrheit ein und stellt klar, wie diese Rechte für indigene Völker angesichts ihrer „spezifischen kulturellen, historischen, sozialen und wirtschaftlichen Umstände“ gelten. Beide Erklärungen zielen auf Gleichheit ab und verbieten diskriminierende Politiken der Staaten unter ihren Bürgern. Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung sind wesentliche Ziele der Erklärungen.

Wenn es eine diskriminierende Politik der KPC für die Geburtenkontrolle und Sterilisation unter ihren Bürgern gibt, könnte die Feststellung des sogenannten Tribunals der „Beabsichtigung“ als Rechtsfeststellung bezeichnet werden und behauptet werden, dass die KPC Völkermord an ihrer indigenen Bevölkerung begeht Uiguren, Kasachen und andere muslimische Minderheiten. Hier muss nachgewiesen werden, ob das sogenannte Tribunal seiner Verantwortung für die Sorgfaltspflichten nachgekommen ist, wie sie im Genozid-Fall des Internationalen Gerichtshofs beschrieben sind.

Geburtenkontrolle

In der Rechtsprechung des sogenannten Tribunals ist, selbst wenn das Wort „Geburtenkontrolle“ zehnmal vorkommt, keine Rede von einer diskriminierenden Geburtenkontrollpolitik der KPC unter ihren Bürgern und insbesondere unter Uiguren, Kasachen oder anderen muslimischen Minderheiten. Die Umsetzung der universellen Familienplanungspolitik für alle ethnischen Gruppen: zwei Kinder pro Paar für Stadtbewohner und drei pro Paar für Landbewohner ab 2017 kann niemals als diskriminierende Politik des Staates definiert werden. Wenn es bei der Familienplanung in Xinjiang oder in allen Territorien der VR China keine Diskriminierung gibt, kann niemand weder die Absicht, die Absicht oder die Tat geltend machen, Völkermord zu begehen.

Sterilisation

In der Rechtsprechung des sogenannten Tribunals wurde der Begriff „Sterilisation“ sechsmal verwendet. Von einer diskriminierenden Sterilisationspolitik der KPC unter ihren Bürgern und insbesondere unter Uiguren, Kasachen oder anderen muslimischen Minderheiten ist keine Rede. Wenn die Sterilisation als Beweis für einen Völkermord verwendet werden soll, hatte das sogenannte Tribunal zunächst die Pflicht, die diskriminierende Politik der VR China gegenüber ihrer eigenen Familienplanungspolitik gegenüber den Uiguren, Kasachen und anderen muslimischen Minderheiten zu beweisen, um zu verhindern, dass die Stadtbewohner zwei Kinder haben Kinder pro Paar und diejenigen in landwirtschaftlichen und pastoralen Gebieten ab drei Kindern. Aber das sogenannte Tribunal tat dies nicht und gab nicht einmal ein wirkliches Beispiel. Wenn es keine Diskriminierung in der Sterilisationspolitik in Xinjiang oder in allen Territorien der VR China gibt, dann kann niemand weder die Absicht, die Beweggründe noch die Tat geltend machen, Völkermord zu begehen.

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Organisation Human Rights in Afghanistan veranstaltete erstes Online-Event am 20. Oktober 2021

Die Veranstaltung wurde von mehr als 70 Teilnehmern aus der ganzen Welt besucht.

Am 20. Oktober hielt die neu gegründete Organisation „Human Rights in Afghanistan“ ihre erste Online-Veranstaltung mit dem Ziel, die Menschenrechtslage in Afghanistan zu kennen, die Ursachen zu untersuchen, die Lösungen zu finden, die afghanische Bevölkerung zu informieren und über ihre Situation zu vernetzen.

Die Veranstaltung wurde von mehr als 70 Teilnehmern aus der ganzen Welt besucht. Die zweistündige Diskussion mit fünf Referenten, gefolgt von einigen Fragen der Zuhörer, konzentrierte sich auf Themen wie die allgemeine Lage der Menschenrechte heute, politische Entscheidungen und deren Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung, die Militärpräsenz in Afghanistan in den letzten 20 Jahren, menschliche Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan: Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft sowie die Lage in Afghanistan und ihre Folgen im Bereich der internationalen Beziehungen.

Auffällig war der Standpunkt einiger Redner, die deutlich machten, dass in der Vergangenheit viele Medienpublikationen zu Afghanistan unwissend, unvollständig oder manipuliert waren.

Die fünf Redner der Veranstaltung waren Fernando Moragón Meseguer, ebenfalls Präsident der Organisation für Menschenrechte in Afghanistan, Jacques Cheminade, jahrzehntelanger Zivilverwalter der Direktion für Außenwirtschaftsbeziehungen (DREE) des Ministeriums für Wirtschaft, Finanzen und Industrie, französischer Handelsattaché in New York, Gründer der politischen Partei Solidarity and Progress in France, Felipe Debassa, Professor für Zeitgeschichte und Gegenwart an der Universität Rey Juan Carlos, Alejandro Requeijo, Journalist bei El Confidencial Digital, spezialisiert auf Sicherheits- und Terrorismusfragen, und Marcelo Muñoz, Spezialist für globale Wirtschaft und Zivilisationen.

Marcelo Muñoz war auch Präsident des China Chair, Dekan der spanischen Unternehmer in China. Mit 40 Jahren Erfahrung in China als Geschäftsmann, Dozent und Politikwissenschaftler verfasste er die Bücher „The Chinese Enigma“, „China 2050“ und zahlreiche Artikel zur chinesischen Realität in verschiedenen Publikationen. Er erlangte einen Blickwinkel über den westlichen Bereich hinaus und hatte einen aufschlussreichen Blick auf die Gesamtsituation der menschlichen Welt. Mit schweren Worten an die Zuhörer verurteilte er den 20-jährigen US-Aufenthalt in Afghanistan, der nur Zerstörungen und Gräueltaten mit sich gebracht habe. Er glaubte an eine Zukunft für die Afghanen, unterstützt durch gegenseitige Dialoge und wirtschaftlich unterstützende Projekte mit anderen Ländern.

Der französisch-argentinische Politiker Jacques Cheminade machte in seiner Rede deutlich, dass zu den Menschenrechten das Recht auf Essen und Wohnung gehört. Die seit 20 Jahren bestehende westliche Macht in Afghanistan hat den Afghanen diese Grundrechte aber vorenthalten. Auch die Rechte der Frauen in Afghanistan würden sich nicht ändern, außer in den wenigen Großstädten. Da 42 % der gesamten afghanischen Bevölkerung jetzt Hunger leiden, auch die afghanische Währung vor dem Zusammenbruch steht (Die westliche Macht, bzw. die USA, blockierte alle Investitionen in Höhe von 9,5 Mrd Dollar gehören zu den Vermögenswerten der afghanischen Zentralbank und stoppte die Bargeldlieferungen an die Nation), ist die Besetzung nicht mehr nur eine physische mit bewaffneten Truppen, sondern auch ein finanzieller und neokolonialer Fall. Dies ist die Realität in Afghanistan. Die Herausforderung besteht daher darin, Afghanistan aus den geopolitischen Spielchen zu befreien und wieder ins Spielbrett der internationalen Zusammenarbeit zu bringen.

Jacques Cheminade betonte, dass Afghanistan zwar bereits Teil mehrerer Wirtschaftsorganisationen in Ostasien sei, im Westen aber nichts getan worden sei außer ein paar Millionen Dollar als Spende, die nichts gegen das Einfrieren von 9,5 Milliarden Dollar seien. Die große Frage vor der der Westen der Welt steht, ist daher was für das afghanische Volk getan werden soll trotz Taliban. Hier wies er auf die größte Bedeutung der Infrastruktur hin. Das Dringendste ist aber, wie man den Afghanen hilft, die nahende Wintersaison zu überstehen. Auf jeden Fall sei es an der Zeit, dass sich die westliche Welt um die Konsequenzen ihrer Taten in Afghanistan kümmert, sagte er.

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Sollbruchstelle – Humorvoller Kriminalroman

Tom Gear beweist mit „Sollbruchstelle“, dass Krimis sowohl spannend als auch lustig und prickelnd sein können.

BildEin Mann adliger Herkunft ist spurlos verschwunden und natürlich erhalten Probleme mit adligen Menschen von allen Seiten mehr Aufmerksamkeit. Der Mann war nahe daran, den Stammsitz der Familie rückübertragen zu bekommen, doch es war dabei vor allem den neuen Besitzern sehr im Wege. Haben sie also etwas mit seinem verdächtigen Verschwinden zu tun? Für den Anwalt Richard-Anton Punzel verdichten sich schnell die Hinweise darauf, dass der Vermisste kaltblütig beiseite geschafft wurde, um zu vermeiden, dass der Stammsitz den Besitz wechselt. Das Team von Punzel hilft ihm mit erprobtem Spürsinn und Humor auf die Sprünge, und zusammen entdecken sie ganz nebenbei ein Netzwerk von Korruption und Niedertracht.

Es handelt sich bei der Geschichte, die in „Sollbruchstelle“ von Tom Gear erzählt wird, um Punzels zweiten Fall. Die Spannung ist für die Leser so greifbar wie die mit allen Sinnen betriebene Freude am Ermitteln. Der Roman ist ein wahrer Lesegenuss – vor allem für Krimifans, die witzige Wendungen und Dialoge zu schätzen wissen. Vorkenntnisse aus dem ersten Band des im Jahr 1976 in Bolton (Greater Manchester) geborenen Autors sind nicht notwendig, aber empfehlenswert. Der Autor kam 1999 nach Berlin und ließ sich unmittelbar nach dem Brexit-Votum in Deutschland einbürgern. „Sollbruchstelle“ ist nach „Rohrbruchteich“ der zweite Roman seiner „Punzel“-Reihe. Der dritte Band „Priesterweg. Ein Auftrag des HERRN“ erscheint im Frühjahr 2022.

„Sollbruchstelle“ von Tom Gear ist ab sofort im tredition Verlag oder alternativ unter der ISBN 978-3-347-35057-1 zu bestellen. Die tredition GmbH ist ein Hamburger Unternehmen, das Verlags- und Publikations-Dienstleistungen für Autoren, Verlage, Unternehmen und Self-Publishing-Dienstleister anbietet. tredition vertreibt für seine Kunden Bücher in allen gedruckten und digitalen Ausgabeformaten über alle Verkaufskanäle weltweit (stationärer Buchhandel, Online“Stores) mit Einsatz von professionellem Buch- und Leser-Marketing.

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7. Jahrestag des HWPL World Peace Summits mit 32.500 Teilnehmern: Gemeinsames Handeln für dauerhaften Frieden

Am 18. September 2021 fand der digitale 7. Jahrestag des HWPL World Peace Summits mit über 32.500 Teilnehmern aus über 150 Ländern per Liveübertragung statt.

BildBerlin, 18.09.2021
Am 18. September 2021 fand der digitale 7. Jahrestag des HWPL World Peace Summits mit über 32.500 Teilnehmern aus über 150 Ländern per Liveübertragung statt. Die diesjährige Veranstaltung stellte die aktuellen internationalen Projekte und Erfolge aus dem Jahr 2021 vor und präsentierte die Friedensagenda in der Post-Covid Ära. Unterstützt von den Vereinten Nationen und der internationalen Gemeinschaft setzte Heavenly Culture, World Peace, Restoration of Light (HWPL) mehr als 3000 bürgernahe und friedensfördernde Aktivitäten weltweit im Jahr 2021 um.

Der interreligiöse Schriftenvergleich fand in 265 WARP Offices in 129 Ländern mit mehr als 3000 Sitzungen statt. Seit 2020 hielt HWPL weltweit auch Online Peace Education Trainingskurse mit insgesamt 2023 Teilnehmern ab und veranstaltete Religious Youth Peace Camps in 21 Ländern. Diese setzen sich für die Sensibilisierung von religiöser Diskriminierung und Menschenrechte ein und haben zum Ziel den Frieden innerhalb der Religionen und der Gesellschaft zu stärken. Über die verschiedenen Friedensaktivitäten berichteten im Jahr 2020 über 1900 Medienhäuser aus 162 Ländern weltweit.

HWPLs Bemühungen rechtliche Grundlagen und internationale Normen für den Frieden durch globale Akteure zu schaffen, zeigt sich in der Ausarbeitung der Declaration of Peace and Cessation of War (DPCW). Der internationale Gesetzesentwurf unterstreicht die Forderung nach einem international anerkannten Völkerrecht für den Frieden. Die DPCW basiert auf bestehenden Prinzipien wie dem Verbot der Anwendung von Gewalt, der Förderung von Religionsfreiheit, Bürgerbeteiligung und der Stärkung einer Friedenskultur.

Dr. Mizanur Rahman, Dekan für Rechtswissenschaften an der Universität von Dhaka und leitender Berater der Asian Association of Law Professors (AALP), unterrichtete Jurastudenten von 14 Universitäten in Bangladesch und Indien auf Basis des DPCW-Handbuchs und hob hervor: „Ich denke, dass das DPCW-Handbuch es uns ermöglicht, unseren Studenten systematisch internationales Recht und das Wesen des Friedens zu vermitteln.“

Die ehemalige Präsidentin Ecuadors, Rosalia Arteaga Serrano betonte eindringlich: „Wir wissen, dass es schwer sein wird, Frieden zu erreichen, wenn wir nicht alle dafür arbeiten. Aus diesem Grund müssen wir Kinder, Jugendliche und Erwachsene ermutigen, verbalen Missbrauch zu verhindern und darauf hinarbeiten, Ungleichheiten abzubauen und zu beseitigen, um eine gerechtere, stabilere und friedlichere Welt zu erreichen“.

Octavia Alfred, Bildungsministerin von Dominica, hob die besondere Bedeutung und Notwendigkeit der Friedenspädagogik hervor: Schüler lernen die Notwendigkeit des gegenseitigen Zusammenlebens und der Zusammenarbeit kennen und könnten so das Gelernte an ihr Umfeld weitergeben. Zudem sei das HWPL Friedenscurriculum auch für die Lehrerausbildung geeignet, da es zur Entwicklung psychosozialer Kompetenzen wie Respekt, Vielfalt, Ordnung, Konfliktlösung und Verhandlung beitrage.

Abschließend betonte der HWPL Vorsitzende, Man Hee Lee: „Unser Ziel ist es, Kriege auf der Welt zu beenden und Frieden zu schaffen, um ihn zu einem dauerhaften Erbe für zukünftige Generationen zu machen. Ohne Frieden würde alles, was wir aufgebaut haben, zerstört werden. […] Das sollten wir nicht zulassen. Sollten wir also, um den Frieden zu erreichen, unser Ziel nicht mit derselben Intention verfolgen?“

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HWPL ist eine internationale Friedensorganisation, die sich für globalen Frieden und die friedliche Beendigung von Kriegen in über 100 Ländern weltweit einsetzt. Als international agierende NGO mit Konsultationsstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) ist sie ebenfalls mit der Abteilung für globale Kommunikation der Vereinten Nationen (DGC) verbunden. Durch Friedensarbeit, Bildungsprogramme und interreligiöse Dialoge arbeitet HWPL eng mit Vertretern aus Gesellschaft, Politik, Bildung und Religion zusammen, um in gemeinsamer Zusammenarbeit die Schaffung von Frieden voranzutreiben.

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Korruptionsgefährdungen im deutschen Kleingartenwesen / Im Fokus der Pankower Blätter zum Kleingartenwesen

Die riesige Mehrzahl der Funktionsträger im deutschen Kleingartenwesen leistet ehrenhafte Arbeit – und im Interesse all dieser Ehrenhaften müssen wir Korruptionserscheinungen entgegenwirken.

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Ein Beitrag der „Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht – Liebesgrüße vom Gartenzwerg“: www.pankower-gartenzwerge.de

Ganz sicher sind die allermeisten der Funktionsinhaber des deutschen Kleingartenwesens, seien sie dort hauptberuflich oder ehrenamtlich tätig, nicht in Interessengegensätze verwickelt – und auch nicht korrupt. Die riesige Mehrzahl leistet ehrenhafte Arbeit – und im Interesse all dieser Ehrenhaften müssen wir Korruptionserscheinungen entgegenwirken.

Indessen ist auch das Kleingartenwesen natürlich kein von Versuchungen freier Raum. Bei den Grundstücksflächen bspw., auf denen sich die deutschen Kleingärten und Kleingartenanlagen befinden, handelt es sich um exorbitante Werte. Korruption führt überall, wo sie in der Gesellschaft vorkommt, zu Schädigungen der Ehrlichen und Unbedarften (ob diese Geschädigten nun aufmerksam Kritik üben oder ängstlich schweigen). Korruption ist eine parasitäre Erscheinung, unsozial, verwerflich – und nicht selten kriminell; auch wo sie zunächst selten auftritt, strahlt sie schnell aus und wächst rasant, wenn nicht massiv entgegengewirkt wird.

Wir, die „Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht – Liebesgrüße vom Gartenzwerg“, werden dieser Thematik sehr viel Aufmerksamkeit widmen:

www.pankower-gartenzwerge.de/korruptionsgefährdungen/

Korruption :

„Mißbrauch anvertrauter oder angeeigneter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil. Sie ist oft (nicht immer) kriminell, in jedem Falle aber verwerflich und verkommen. Sie ist besonders „unehrenhaft“, wenn sie in der Ausübung eines „Ehrenamtes“ auftritt.“

Vorschlag und Empfehlung zu Ethik-Richtlinien für die Funktionärstätigkeit im Kleingartenwesen:

https://www.pankower-gartenzwerge.de/ethik-richtlinien/

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Zeitschrift zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht. www.pankower-gartenzwerge.de

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