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Bremen erweitert Polizeibefugnisse: Schutzinstrument oder Einstieg in die Vorfeldkontrolle?

Der Rechtsstaat schützt nicht nur vor Tätern. Er schützt auch vor Übermaß oder er verfehlt seinen Kern.

BildBremen schafft mit dem neuen Polizeigesetz die Grundlage für präventive elektronische Fußfesseln und einen gestuften Drohneneinsatz, offen wie verdeckt. Offiziell geht es um besseren Schutz, insbesondere vor häuslicher Gewalt. Und ja: Wer bedroht wird, braucht wirksame Instrumente. Der Staat hat hier eine Schutzpflicht. Aber genau deshalb muss er besonders sorgfältig sein.

Denn dieses Gesetz verschiebt eine zentrale Grenze unseres Rechtsstaates: die Grenze zwischen konkreter Gefahrenabwehr und präventiver Verhaltensüberwachung.

1. Die elektronische Fußfessel: Schutz mit verfassungsrechtlicher Sprengkraft

Künftig kann eine Person eine elektronische Fußfessel tragen müssen, obwohl noch keine Straftat begangen wurde. Grundlage ist die Annahme einer Gefahr für Leib, Leben, Freiheit oder Selbstbestimmung gegenüber einer bestimmten Person, richterliche Zustimmung inklusive. Das klingt rechtsstaatlich abgesichert. Doch der entscheidende Punkt ist nicht der Richterstempel, sondern die Eingriffsschwelle.

Im deutschen Gefahrenabwehrrecht gilt traditionell:
Ein schwerer Grundrechtseingriff setzt eine konkrete Gefahr voraus, also eine hinreichend bestimmte Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts in absehbarer Zeit. Die Frage lautet daher: Wie konkret ist „konkret“ in Bremen?

* Reichen Drohungen und ein eskalierter Streit?
* Reicht eine polizeiliche Gefährderprognose?
* Reicht das abstrakte Risiko in einer „toxischen Beziehung“?

Je niedriger diese Schwelle definiert und je weiter die Prognosebegriffe gefasst werden, desto näher rücken wir an ein System heran, in dem staatliche Sanktionen vor der Tat einsetzen auf Grundlage von Annahmen. Prävention ist legitim. Aber Prävention darf nicht zur Vorverurteilung werden.

_Ein freiheitliches Polizeirecht muss daher klar regeln:_
Elektronische Fußfesseln bleiben eine eng begrenzte Ausnahmemaßnahme mit hoher Eingriffsschwelle, maximaler Befristung und enger gerichtlicher Kontrolle, nicht ein neues Standardwerkzeug „für alle Fälle“.

2. Das „Spanische Modell“: Doppelter Schutz oder doppelte Überwachung?

Besonders sensibel ist das sogenannte „Spanische Modell“: Nicht nur der Gefährder trägt einen GPS-Sender, sondern auch das potenzielle Opfer. Das wird als Schutzinstrument verkauft. Faktisch bedeutet es, dass auch die bedrohte Person in ein permanentes Ortungssystem eingebunden wird.

Formal mag das „freiwillig“ sein. Faktisch entsteht ein struktureller Druck:
Wer „richtig“ geschützt sein will, soll sich tracken lassen. Ein Schutzinstrument darf aber nicht dazu führen, dass Betroffene selbst Teil eines dauerhaften Überwachungsarrangements werden mit allen Risiken von Datenzugriff, Fehlalarmen und falschen Verdachtsmomenten.

_Freiheitliche Leitlinie sollte sein:_

Schutz ja – aber ohne Zwang zur Selbstüberwachung. Klare Zweckbindung der Daten ausschließlich zum Schutz vor dem konkreten Gefährder. Strikte Löschung, sobald die Gefährdungslage entfällt. Kein „Nebenbei“-Einsatz der Daten für andere Zwecke (Strafverfolgung, Aufenthaltsermittlung, Beziehungsanalysen).

Schutz, der nur funktioniert, wenn das Opfer sich dauerhaft tracken lässt, verschiebt die Verantwortung vom Täter hin zum Opfer. Das ist genau die Verschiebung, die ein freiheitlicher Rechtsstaat vermeiden sollte.

3. Drohnen – vom Lagebild zur schleichenden Luftaufsicht?

Das Gesetz erlaubt Drohnen in drei Stufen:

* Live-Übersicht (Lagebilder),
* offene Aufzeichnung,
* verdeckter Einsatz mit richterlicher Anordnung.

Technisch ist das nachvollziehbar. Rechtlich entscheidend ist etwas anderes: Drohnen verändern den Charakter polizeilicher Präsenz. Ein Streifenwagen ist sichtbar und örtlich begrenzt. Eine Kamera an einem Mast ist ortsgebunden und erkennbar.

Eine Drohne ist mobil, flexibel, schwer wahrnehmbar und kann Bereiche erfassen, die bislang faktisch unbeobachtet waren. Die Schwelle zwischen punktueller Lageerfassung und systematischer Beobachtung ganzer Räume sinkt erheblich. Genau deshalb braucht es – ausdrücklich im Gesetz, nicht nur in Verordnungen -:

* klare zeitliche Befristungen für Drohneneinsätze,
* enge Zweckbindung (z.B. konkrete Lagebewältigung statt „allgemeine Gefahrenvorsorge“),
* strikte Löschfristen,
* ein Verbot anlassloser Dauerbeobachtung öffentlicher Räume,
* transparente Berichtspflichten an Bürgerschaft und Öffentlichkeit über Zahl, Dauer, Anlässe und Speicherpraxis.

_Ohne diese Sicherungen droht eine schleichende Normalisierung der Luftüberwachung._ Was heute als Ausnahme bei Fanmärschen und Großlagen eingeführt wird, kann morgen still zum Normalbild im öffentlichen Raum werden.

4. Der eigentliche Maßstab: Verhältnismäßigkeit : Konkret, nicht abstrakt

Das Bundesverfassungsgericht verlangt bei schweren Grundrechtseingriffen: geeignet, erforderlich, angemessen mit besonders strenger Prüfung, wenn heimlich überwacht oder dauerhafte Bewegungsprofile erzeugt werden. Bei elektronischen Fußfesseln, GPS-Ortung und verdecktem Drohneneinsatz reden wir nicht über Bagatellen, sondern über:

* Bewegungsfreiheit,
* informationelle Selbstbestimmung,
* Persönlichkeitsrechte,
* das Grundvertrauen, sich ohne permanenten Blick von oben im öffentlichen Raum zu bewegen.

Je tiefer der Eingriff, desto enger muss die gesetzliche Fassung sein. Die Frage ist daher nicht, ob Bremen handeln darf. Die Frage ist, ob Bremen ausreichend begrenzt:

* Hohe Eingriffsschwellen, klar definiert im Gesetz.
* Richterliche Anordnung mit strenger Begründungspflicht und kurzer Befristung.
* Verpflichtende regelmäßige Überprüfung und Beendigung, sobald die konkrete Gefährdungslage entfällt.

_Kein Datenteilen über den Ursprungszweck hinaus._

Ein Polizeigesetz, das tief in Freiheitsrechte eingreift, muss wie ein Skalpell formuliert sein, nicht wie ein Schweizer Taschenmesser, das „für alles irgendwie taugt“.

5. Sicherheit braucht Grenzen, sonst verliert sie Legitimation

Ein moderner Rechtsstaat muss zweierlei leisten: Er muss Opfer schützen. Und er muss verhindern, dass Schutzinstrumente selbst zur strukturellen Ausweitung staatlicher Kontrolle werden.

Wer Sicherheit stärkt, ohne rechtsstaatliche Begrenzung mitzudenken, schwächt am Ende beides. Denn Vertrauen in staatliche Institutionen entsteht nicht durch maximale Befugnisse, sondern durch klar definierte Grenzen, Transparenz und wirksame Kontrolle.

_Die rote Linie_

Elektronische Fußfesseln und Drohnen können im Einzelfall legitime Instrumente sein. Aber sie dürfen:

* nicht zur Standardmaßnahme werden,
* nicht auf vage Gefahrenprognosen und politische Stimmungsbilder gestützt werden,
* nicht ohne strenge Evaluations- und Berichtspflichten eingesetzt werden,
* nicht zu einer dauerhaften Infrastruktur präventiver Überwachung ausgebaut werden.

_Ein freiheitliches Polizeigesetz misst sich nicht an der Zahl neuer Werkzeuge. _Es misst sich an der Präzision seiner Begrenzungen und an der Fähigkeit, „Nein“ zu sagen, wenn der Staat zu viel Zugriff verlangt.

_“Bremen betritt mit diesem Gesetz juristisch sensibles Terrain. Wenn Schutz vor Gewalt ernst gemeint ist, muss die Eingriffsschwelle hoch, die Kontrolle unabhängig, die Befristung verbindlich und die Transparenz gegenüber Parlament und Öffentlichkeit garantiert sein. Sicherheit darf nie zur Gewöhnung an Überwachung führen.“ Ingo Wendelken_

Der Rechtsstaat schützt nicht nur vor Tätern.
Er schützt auch vor Übermaß oder er verfehlt seinen Kern.

_Unsere freiheitliche Lösung: _Elektronische Fußfesseln und verdeckte Drohneneinsätze dürfen nur bei klar definierter, konkretisierter und unmittelbar bevorstehender Gefahr für eine bestimmte Person angeordnet werden, mit strenger richterlicher Begründungspflicht und fester Maximalbefristung (z.B. drei Monate bei Fußfesseln, 14 Tage bei verdeckten Drohnen). Jede Maßnahme muss automatisch enden, wenn die Gefährdung entfällt, und nach spätestens drei Jahren insgesamt evaluiert und neu parlamentarisch beschlossen werden (Sunset-Klausel). GPS- und Drohnendaten dürfen ausschließlich zweckgebunden zur Gefahrenabwehr genutzt, nicht dauerhaft gespeichert und nicht für andere Ermittlungen weiterverwendet werden. Zusätzlich braucht es einen jährlichen öffentlichen Transparenzbericht über Anzahl, Dauer und Ergebnisse der Maßnahmen sowie eine unabhängige parlamentarische Kontrollinstanz. Sicherheit ja! Aber nur mit klarer Eingriffsschwelle, enger Befristung und wirksamer demokratischer Kontrolle.

Bild, Text & Gestaltung:
Ingo Wendelken
Landesvorsitzender & Pressesprecher
WerteUnion Bremen

https://www.weser-kurier.de/bremen/politik/bremen-schafft-rechtsgrundlage-fuer-drohnen-und-elektronische-fussfessel-doc84kp0aj1y1lwcl34ijm

https://www.ardmediathek.de/video/buten-un-binnen-oder-regionalmagazin/fussfesseln-und-drohnen-das-steht-im-neuen-bremischen-polizeigesetz/radio-bremen/Y3JpZDovL3JhZGlvYnJlbWVuLmRlL3JhZGlvYnJlbWVuLmRlL29wZW5tZWRpYS8zXzM2MTY0OC9zZWN0aW9uL3VybjphcmQ6ZXBpc29kZTphMDUyZGYwZjcwYWI4Y2Nk

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„Gerechtigkeit“ – Band 44 der Schriftenreihe der Freien Akademie liegt vor

Der Band beleuchtet das Thema aus philosophischer, juristischer, anthropologischer und psychologischer Perspektive. Ist Gerechtigkeit ein fundamentales Prinzip oder eine kulturelle Konstruktion?

BildDer Band mit dem Titel „Gerechtigkeit“ ist in der Schriftenreihe der FREIEN AKADEMIE beim Angelika Lenz Verlag (ISBN 978-3-923834-42-6) erschienen und beinhaltet die Beiträge und Ergebnisse der wissenschaftlichen FA-Tagung vom Mai 2025 und einen weiteren, die Thematik vertiefenden Beitrag. Dieses Buch wurde von Dr. Volker Mueller herausgegeben.

Es gilt als Errungenschaft der Französischen Revolution, dass persönliche Freiheit ein Menschenrecht ist und die zu ihrer Realisierung nötige Gleichberechtigung durch Brüderlichkeit bzw. Solidarverhalten und durch Rechtsstaatlichkeit gestützt werden muss, dass zur Gerechtigkeit also immer auch ein gewisses Maß an Gleichheit gehört. Bis heute aber ist dies umstritten.

Die Idee des Sozialstaates, der dem Einzelnen das Existenzminimum und das Recht auf Leben garantieren soll, ist relativ neu. Auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist das Recht darauf nicht ausdrücklich formuliert, sondern ergibt sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus der staatlichen Pflicht zum Schutz der Menschenwürde nach Artikel 1 des Grundgesetzes.

Hinzugekommen ist in den letzten Jahren die Aufarbeitung kulturgeschichtlich tradierter Formen der Diskriminierung, nämlich das Streben nach geschlechtlicher Emanzipation und Selbstbestimmung, nach Respektierung der kulturellen und damit auch sprachlichen Eigenarten, der sozialen Herkunft, der individuellen Leistungsfähigkeit und des Bildungsstandes. Globale Entwicklungen in der Gegenwart führen zu neuen Anforderungen an die Politik und den Staat, aber auch zu einer neuen Individualethik. Zur Beachtung der Ansprüche auf Gleichbehandlung und Gleichstellung und zu einem gerechteren Verhalten sind wir alle aufgefordert. Führen sie jedoch zu Gerechtigkeit im Zusammenleben der Menschen? Die Unübersichtlichkeit der Anforderungen hat dem ethischen Diskurs eine unbekannte Schärfe gegeben und teils zu einem seinerseits diskriminierenden Moralisieren geführt. Befinden wir uns in einem Aufbruch zwischen Moral und Diskriminierung?

Was ist gerecht und was ungerecht? Was kann der Einzelne in emanzipatorischer Absicht legitim von der Gesellschaft fordern, und was davon lässt sich eindeutig formulieren und politisch durchsetzen? Was ist illusorisch? Inwieweit ist der Einzelne zum Entgegenkommen und damit auch zum Interessensverzicht verpflichtet? Wann ist es angezeigt, Erfolg und Glück in den Händen des Betroffenen zu lassen und von Regelungen oder Konventionen Abstand zu nehmen?

Die im Band 44 vereinten Beiträge regen an, Daseins- und Wertefragen unseres menschlichen Miteinanders zu erörtern. Wir danken Pierre-Yves Modicom, Christian Michelsen, Jan-Reinard Sieckmann, Thomas Scheffer, Gunter Willing, Renate Bauer und Bernhard Verbeek für ihre Beiträge.

Dr. Volker Mueller

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Volker Mueller (Hg.):

Gerechtigkeit

160 Seiten | 978-3-923834-42-6 | 19,90 EUR

Angelika Lenz Verlag

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ALV – Angelika Lenz Verlag – das Haus für humanistische Literatur. Bücher für Freigeister, Freidenker, Freireligiöse, Humanisten, Atheisten und alle, die gerne gute Bücher lesen und weiterdenken. Wir arbeiten mit freigeistigen Autoren und Verbänden zusammen. Unser Verlagsprogramm umfasst Themen wie Humanismus, Ethik, Religionskritik, Skeptizismus, Philosophie in der Tradition der Aufklärung, aber auch Belletristik, Kinder- und Jugendbücher. Gegründet 1990.

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Wirtschaft

Forensische Prüfungen von The AuditFactory decken Straftaten auf und schließen Kontrolllücken

Unternehmen müssen Straftaten aufdecken, die Ursachen ermitteln und sie abstellen, damit das Management nicht haftbar gemacht wird.

BildVerdachtsfälle von Betrug, Korruption oder Unregelmäßigkeiten können für Unternehmen schwerwiegende Folgen haben – finanziell, rechtlich und reputativ. The AuditFactory unterstützt Unternehmen mit forensischen Prüfungen seit mehr als zwanzig Jahren dabei, Risiken konsequent aufzudecken, zu Grunde liegende Ursachen zu untersuchen und Kontrolllücken konsequent zu schließen.

„Geschäftsführer und Vorstände müssen, um sich nicht selbst haftbar zu machen, mögliche Straftaten aufdecken und aufarbeiten und damit Vertrauen bei Investoren, Partnern und Mitarbeitenden sichern. Mit unseren forensischen Dienstleistungen schaffen wir Transparenz und bieten eine belastbare Grundlage für Entscheidungen – auch in Krisensituationen“, erklärt Elmar Schwager, Geschäftsführer von The AuditFactory. „Eine professionelle und diskrete Vorgehensweise ist dabei ein Muss, um niemanden etwa durch ungerechtfertigte Anschuldigungen zu beschädigen.“

Umfassende Leistungen im Werkzeugkatalog vorhanden

Das Leistungsspektrum reicht von der Untersuchung konkreter Verdachtsfälle über digitale Datenanalysen und Interviews bis hin zur Etablierung von Governancesystemen zur Prävention durch robuste Compliancemanagement- und Interne Kontrollsysteme. So werden Auffälligkeiten nicht nur aufgeklärt, sondern auch künftige Risiken nachhaltig reduziert.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung und Implementierung von Whistleblowing-Systemen sowie der Beratung zu Compliance-Strukturen, die Unternehmen gegen Verstöße absichern. Dabei setzt The AuditFactory auf ein Team erfahrener Spezialisten mit langjähriger Expertise in interner Revision, Risikomanagement und forensischer Methodik.

„Wir liefern keine überdimensionierten Standardlösungen, sondern erarbeiten gemeinsam mit unseren Kunden passgenaue Maßnahmen. Unser Ziel ist es, Organisationen widerstandsfähiger zu machen und ihre Integrität nachhaltig zu stärken“, so Schwager weiter.

Mit forensischen Prüfungen leistet The AuditFactory einen entscheidenden Beitrag, um Unternehmen handlungsfähig zu halten, Prozesse zu verbessern und Vertrauen in einem zunehmend komplexen Umfeld zu sichern.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

The AuditFactory GmbH & Co. KG
Herr Elmar Schwager
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web ..: https://www.auditfactory.de
email : elmar.schwager@auditfactory.de

The AuditFactory GmbH & Co. KG bietet Services zur Internen Revision (Internal Audit), Compliance und zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (Forensic Services) an und besteht aus einem Netzwerk von Fachleuten für risiko- und prozessorientierte Prüfungs- und Beratungsleistungen in Organisationen aller Art. Damit leistet das 2004 gegründete Unternehmen mit Sitz in Bietigheim-Bissingen einen Beitrag zur systematischen Verbesserung des Risikomanagements und des internen Überwachungssystems.
The AuditFactory verbindet als einziges Unternehmen den Netzwerkgedanken mit der Bündelung von Revisions- Compliance- und forensischen Dienstleistungen zu einem Gesamtpaket. Zu seinen Kunden gehören namhafte deutsche Unternehmen, die im In- und Ausland Prüfungs- und Beratungsleistungen beauftragen, unter anderem aus den Top Ten des Deutschen Maschinenbaus, Pharma, Chemie, Software, Industrie, Bildungswesen, Real Estate, Lebensmittel, Hotelgewerbe und Kreditkartenabwicklungsprozesse. Das Unternehmen betreut über zwanzig Organisationen, deren Mitarbeitendenzahl von wenigen hundert bis zu zehntausend reicht, für die es die ausgelagerte Interne Revisionsfunktion abbildet.
Das Netzwerk von The AuditFactory umfasst Spezialisten für Prozess- und Beteiligungsprüfungen, Gefährdungsanalysen, Baurevision, Technische Revisionen, Bankenrevision, IT-Prüfung und IT-Security, Human Resources-Prüfungen und verschiedene Spezialisten für forensische Spezialthemen wie Festplattensicherungen und Auswertungen.
Im Bereich Compliance wird eine webbasierte, speziell für den Mittelstand konzipierte Lösung für ein Hinweisgebersystem angeboten. Hierzu können Professional Services wie Hinweisbearbeitung und Untersuchungen bei Verdachtsfällen hinzu gebucht werden.

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Jan Timke: Bremen mutiert zur Wohlfühloase für linke Straftäter

Für die Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND sind strafbare Handlungen der „Letzten Generation“ kein geeignetes Mittel, um Klimakritik auszuleben und unbeteiligte Dritte zu behindern oder zu gefährden.

BildJan Timke, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS DEUTSCHLAND in der Bremischen Bürgerschaft, äußert sich zur Straßenblockade der ‚Letzten Generation‘ in Bremen:

„Drei rechtswidrige Aktionen in Folge, das Beschmieren von Wahrzeichen der Stadt wie den Stadtmusikanten und dem Parlamentsgebäude der Bremischen Bürgerschaft und zuletzt die illegale Blockade zentraler Straßen in der Innenstadt am vergangenen Samstag lassen den Schluss zu, dass Bremen zu einer Wohlfühloase für linke Straftäter geworden ist. _

Denn es hat einen guten Grund, warum sich linke Kriminelle gerade Bremen als Ort für ihre illegalen und die Bürger nötigenden Straftaten ausgesucht haben. Die Täter der ‚Letzten Generation‘ fühlen sich bei der rot-grün-roten Landesregierung pudelwohl, weil sie in Bremen keine ernsthaften Sanktionen zu erwarten haben. Darüber hinaus sympathisieren Teile der Regierungsparteien mit den Zielen dieser Rechtsbrecher“._

Die Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND fordert den Senat auf, ein Verbotsverfahren der Gruppe ‚Letzte Generation‘ zu prüfen. Das politische Schweigen des Senats muss ein Ende haben. Die BD-Fraktion wird dieses Thema in die Innendeputation der Bremischen Bürgerschaft einbringen.

Die unangemeldeten Aktionen der Gruppe am Samstag waren nach Auffassung der BD-Fraktion kein ‚Momentum einer ungehorsamen Versammlung‘, wie es die ‚Letzte Generation‘ nennt, sondern eindeutig rechtswidrige Nötigungen von Verkehrsteilnehmern“.

„Strafbare Handlungen sind kein geeignetes Mittel, um seine Klimakritik auszuleben und dabei unbeteiligte Dritte zu behindern oder zu gefährden“,_ so Timke abschließend.

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Fraktion Bündnis Deutschland in der Bremischen Bürgerschaft
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BÜNDNIS DEUTSCHLAND ist mit acht Abgeordneten als Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) vertreten. Darüber hinaus stellt die Partei fünf Mandatsträger in der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven sowie in zahlreichen Beiräten der Stadt Bremen.

Pressekontakt:

Fraktion Bündnis Deutschland in der Bremischen Bürgerschaft
Herr Carsten Sydow
Marktstr. 12
28195 Bremen

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