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Wirtschaft

Händlerbund begrüßt Vorschlag der EU-Kommission zur Aussetzung der Bevollmächtigten-Pflicht

Die EU-Kommission will die neue Bevollmächtigten-Pflicht der PPWR aussetzen. Der Händlerbund begrüßt den Vorstoß und fordert eine schnelle, praxistaugliche Lösung für KMU.

BildLeipzig, 13. August 2026. Der Händlerbund begrüßt den Vorstoß der EU-Kommission, die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten für den grenzüberschreitenden Versand innerhalb der EU abzuschaffen. Seit gestern, dem 12. August 2026, gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) – und mit ihr auch die Bevollmächtigten-Pflicht für den Versand ins EU-Ausland. Die Kommission hat sich gestern uns gegenüber direkt auf Social Media geäußert: Unter einem Instagram-Video des Händlerbund erklärte sie, Parlament und Mitgliedstaaten aufgefordert zu haben, die Bevollmächtigten-Pflicht abzuschaffen. Den entsprechenden Gesetzesvorschlag habe man bereits im Dezember 2025 vorgelegt. Bis zur Gesetzesänderung sollen die nationalen Behörden zudem keine Sanktionen verhängen, sondern betroffene Unternehmen zunächst verwarnen.

Wir als Händlerbund unterstützen diesen Vorschlag ausdrücklich und sprechen uns dafür aus, die Bevollmächtigten-Pflicht auszusetzen, bis eine praxistaugliche Lösung gefunden ist.

Kleine und mittelständische Händler besonders betroffen

„Wir begrüßen es sehr, dass die EU-Kommission das Problem erkannt und einen konkreten Vorschlag vorgelegt hat. Genau das fordern wir seit Monaten“, erklärt Tim Arlt, CEO des Händlerbund. „Die aktuelle Regelung trifft vor allem kleine und mittelständische Händler, die bislang gelegentlich Waren ins EU-Ausland versendet haben. Für eine Zwei-Personen-GbR bedeutet die Pflicht einen Verwaltungsaufwand, der in keinem Verhältnis zum Umsatz steht.“

Aus Sicht des Händlerbund gefährdet die aktuelle Regelung genau das, was sie eigentlich schützen soll: einen funktionierenden EU-Binnenmarkt. Wenn kleine und mittelständische Händler aus Kostengründen den Versand ins EU-Ausland einstellen, schwächt das den grenzüberschreitenden Handel und schadet damit dem Wettbewerb, den die Verordnung eigentlich fördern soll. „Eine Aussetzung der Bevollmächtigten-Pflicht würde sicherstellen, dass kleine und mittelständische Händler weiterhin EU-weit handeln können, ohne durch unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand vom Auslandsgeschäft ausgeschlossen zu werden. Genau darum geht es uns“, so Arlt weiter.

Rat blockiert bislang, Parlament verhandelt abgespeckte Version

Wir weisen darauf hin, dass der Vorschlag der Kommission bereits seit Dezember 2025 vorliegt, der Rat der EU die Beratungen darüber jedoch vor einigen Wochen abgebrochen hat, weil eine Mehrheit der Mitgliedstaaten dagegen war. Aktuell verhandelt lediglich das EU-Parlament über eine deutlich abgespeckte Version, die eine Ausnahme nur für Kleinstunternehmen bis 49 Beschäftigte und 10 Millionen Euro Jahresumsatz vorsieht. Die erste Lesung dazu ist frühestens für Oktober 2026 angesetzt. Bis dahin gilt die Bevollmächtigten-Pflicht seit dem 12. August 2026 unverändert.

Wir appellieren an EU-Parlament und Mitgliedstaaten, den Vorschlag der Kommission zeitnah aufzugreifen und eine praxisnahe Lösung zu beschließen, die den unterschiedlichen Größen und Strukturen im Onlinehandel gerecht wird. „Eine Regelung ohne Bagatellgrenze behandelt strukturell ungleiche Fälle gleich. Das schadet am Ende genau den Händlerinnen und Händlern, die den europäischen Binnenmarkt lebendig halten“, so Arlt.

Betroffene Händler können sich direkt an die EU-Kommission wenden

Wer als Händler von der Bevollmächtigten-Pflicht betroffen ist, kann sein Feedback auch direkt bei der EU-Kommission einreichen. Der Händlerbund stellt dafür ein kostenloses und frei zugängliches Muster zur Verfügung, mit dem Händler ihre Rückmeldung schnell und unkompliziert übermitteln können. Hier geht es zum Muster.

Der Händlerbund wird die weiteren Entwicklungen im Gesetzgebungsverfahren eng begleiten und seine Mitglieder fortlaufend über den aktuellen Stand informieren.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Händlerbund
Herr Tim Arlt
Artrium/Kohlgartenstraße 11-13
04315 Leipzig
Deutschland

fon ..: 01748417725
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email : presse@haendlerbund.de

Über den Händlerbund
Recht im E-Commerce kann kompliziert sein – muss es aber nicht bleiben. Der Händlerbund macht Online-Shops rechtssicher: mit spezialisierter Rechtsberatung, aktuellen Rechtstexten und Unterstützung im Abmahnfall. Damit Händler sich auf ihr Geschäft konzentrieren können, während die rechtlichen Anforderungen verlässlich im Griff bleiben.

Pressekontakt:

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Frau Sandra May
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Wirtschaft

Gemeinsam stark: Händlerbund und BVOH stärken mit klarer Rollenverteilung die Stimme der KMU-Onlinehändler

Händlerbund und BVOH schärfen ihre Rollen: Gemeinsam setzen sie sich für weniger Bürokratie, faireren Wettbewerb und eine starke Zukunft kleiner und mittelständischer Onlinehändler ein.

BildLeipzig/Dresden, 08.07.2026 – Der Händlerbund und der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) schärfen ihre Rollenverteilung im Interesse kleiner und mittelständischer Onlinehändler.

Im Mittelpunkt steht das Ziel, den KMU-Onlinehandel zu stärken, bürokratische Detailregulierung abzubauen und fairere Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, damit kleine und mittelständische Händler gegenüber finanzstarken Marktteilnehmern nicht weiter ins Hintertreffen geraten.

Der deutsche Onlinehandel wird seit Jahren auf rechtliche Perfektion getrimmt: Jede falsche Formulierung, jeder fehlende Hinweis, jede ungenaue Produktinformation kann teure Abmahnungen und Gerichtsverfahren auslösen. Dieses System ist in Europa in dieser Form nahezu einmalig. Ohne spezialisierte Dienstleister, die rechtliche Änderungen aufbereiten und in die Praxis übersetzen, ist Onlinehandel in Deutschland für viele Unternehmen kaum noch beherrschbar.

Preisdruck und Aufwand steigen

Während sich deutsche Onlinehändler mit immer neuen Informationspflichten, komplexen Formulierungsanforderungen, Plattformvorgaben, Produktsicherheitsvorschriften und Abmahnrisiken auseinandersetzen müssen, gelangen Millionen von Waren und Paketen auf den europäischen Markt, bei denen die Einhaltung grundlegender Verbraucher-, Produkt- und Wettbewerbsregeln häufig zweifelhaft ist.

Die Folgen sind spürbar: Die Margen sinken seit Jahren, große Plattformen prägen den Preisdruck, während der Aufwand für Rechtssicherheit, Compliance und Dokumentation immer weiter steigt. Immer mehr KMU-Onlinehändler sehen sich gezwungen, Geschäftsbereiche aufzugeben oder den Handel ganz einzustellen.

„Der deutsche Mittelstand braucht endlich spürbare Entlastung und verlässliche politische Rahmenbedingungen“, erklärt Tim Arlt vom Händlerbund. Heidi Kneller-Gronen vom BVOH ergänzt: „Nur so können kleine und mittelständische Onlinehändler dauerhaft fair und wirtschaftlich tragfähig arbeiten.“

Probleme aus der Händlerpraxis sichtbar machen

Beide Organisationen bleiben rechtlich, wirtschaftlich und organisatorisch unabhängig. Die Rollen sind klar getrennt: Der Händlerbund bleibt Dienstleister für Onlinehändler. Er fokussiert sich noch stärker auf Rechtsberatung, rechtssichere Onlineauftritte, Compliance-Lösungen und praktische Unterstützung im digitalen Handel. Seine Stärke liegt in den unmittelbaren Einblicken in konkrete Umsetzungsprobleme der Händlerpraxis.

Der BVOH bleibt der unabhängige politische Interessenvertreter des KMU-Onlinehandels. Er greift Probleme aus der Händlerpraxis auf und bringt sie gegenüber Politik, Behörden und Plattformen zur Sprache, um die Händlerrechte zu stärken.

Die fachliche Abstimmung zwischen Händlerbund und BVOH soll dazu beitragen, Probleme aus der täglichen Händlerpraxis früher zu erkennen, strukturiert aufzubereiten und politisch sichtbar zu machen, um so dem KMU-Handel eine starke Stimme zu geben.

Über den Händlerbund

Der Händlerbund macht Online-Shops rechtssicher: mit spezialisierter Rechtsberatung, aktuellen Rechtstexten und Unterstützung im Abmahnfall. Damit Händler sich auf ihr Geschäft konzentrieren können, während die rechtlichen Anforderungen verlässlich im Griff bleiben.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. vertritt seit 20 Jahren die Interessen von Onlinehändlern gegenüber Politik, Behörden, Plattformen und Öffentlichkeit. Der Verband setzt sich insbesondere für faire Wettbewerbsbedingungen, praxistaugliche Regulierung und eine starke Stimme kleiner und mittelständischer Onlinehändler gegenüber den Plattformen ein. Er hat als einzige Organisation in Deutschland die Klagebefugnis gem. § 14 P2B-Verordnung.

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Wirtschaft

Gemeinsam weiter im Online-Handel: Händlerbund startet Forum

Mit dem Händlerbund Forum gibt es einen neuen Ort, an dem Online-Händler ihre Alltagsprobleme gemeinsam besprechen können.

BildLeipzig, 12. März 2026 – Der Händlerbund erweitert sein umfassendes Angebot für Unternehmen im deutschsprachigen Raum und bietet künftig mit dem Händlerbund Forum eine Plattform, auf der Online-Händler gemeinsam Lösungen entwickeln und sich im dynamischen E-Commerce-Umfeld gegenseitig stärken.

Die steigende Zahl regulatorischer Anforderungen, technische Entwicklungen und zunehmender Wettbewerbsdruck stellen viele Online-Händler vor immer komplexere Herausforderungen. Standardisierte Informationsangebote stoßen dabei häufig an ihre Grenzen: Individuelle Fragestellungen und konkrete Einzelfälle lassen sich im statischen Format von Newsportalen nur bedingt abbilden.

Mit dem Händlerbund Forum reagiert das Unternehmen auf diesen wachsenden Bedarf nach strukturiertem und professionellem Austausch im E-Commerce.

_“Die Herausforderungen im Online-Handel werden nicht weniger – sie werden komplexer. Wer langfristig erfolgreich sein will, braucht mehr als Einzelwissen. Er braucht ein starkes Netzwerk. Das Händlerbund Forum ist unser Beitrag, dieses Netzwerk aktiv zu gestalten.“_
_“ Tim Arlt, CEO Händlerbund_

Das Händlerbund Forum versteht sich als neutrale, rechtssichere und professionell moderierte Community für Online-Händler – unabhängig von Marktplatz, Shopsystem oder Unternehmensgröße. Im Mittelpunkt stehen fundierte Diskussionen zu rechtlichen, operativen und strategischen Fragestellungen des digitalen Handels.

Forum für Recht, Marktplätze und E-Commerce-Praxis

Das Händlerbund Forum richtet sich an Online-Händler im gesamten DACH-Raum – vom kleinen Shopbetreiber bis zum international skalierenden Multichannel-Unternehmen. Diskutiert werden aktuelle Herausforderungen des digitalen Handels – von regulatorischen Anforderungen bis hin zu Wachstums- und Skalierungsstrategien.

Die Plattform ist in klar definierte Themenbereiche gegliedert:

* Recht & Gesetze
* Marktplätze & Plattformen
* Shopsysteme & Technik
* Marketing
* Logistik & Payment
* Networking & Off-Topic

Einen besonderen Mehrwert bieten rechtliche Ersteinschätzungen durch das Expertenteam des Händlerbundes. Diese fachliche Einordnung reduziert Unsicherheiten, schafft Orientierung bei konkreten Fragestellungen und unterscheidet das Forum deutlich von klassischen Austauschplattformen.

Zentrale Plattform für den Online-Handel

Das Händlerbund Forum versteht sich als branchenübergreifende Austauschplattform. Eine professionelle Moderation sorgt für Qualität, Struktur und sachliche Diskussionen. Technisch wurde mit WoltLab gezielt auf eine in Deutschland entwickelte Forensoftware gesetzt. Hosting und Infrastruktur gewährleisten hohe Datenschutzstandards sowie DSGVO-Konformität.

Mit dem Händlerbund Forum setzt der Händlerbund auf Zusammenarbeit statt Einzelkampf – für einen Online-Handel, in dem Händler gemeinsam weiterkommen.

Jetzt kostenfrei anmelden: https://forum.haendlerbund.de

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Recht im E-Commerce kann kompliziert sein – muss es aber nicht bleiben. Der Händlerbund macht Online-Shops rechtssicher: mit spezialisierter Rechtsberatung, aktuellen Rechtstexten und Unterstützung im Abmahnfall. Damit Händler sich auf ihr Geschäft konzentrieren können, während die rechtlichen Anforderungen verlässlich im Griff bleiben. Mit unseren Events bringen wir zudem die Community zusammen und stärken Austausch und Gemeinschaft.

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Wirtschaft

Neuer Widerrufsbutton ab 2026: Händlerbund entwickelt Lösung und mahnt zur Vorsicht

Ab 19.06.2026 wird der Widerrufsbutton für nahezu alle B2C-Shops verpflichtend. Der Händlerbund fasst zusammen, was geplant ist, und entwickelt dafür eine rechtssichere Lösung.

BildAb dem 19. Juni 2026 müssen nahezu alle B2C-Online-Shops Verbrauchern eine digitale Widerrufsfunktion bereitstellen. Der sogenannte Widerrufsbutton soll es Kunden ermöglichen, ihren Widerruf einfach und eindeutig online zu erklären. Ziel der Regelung ist es, den Verbraucherschutz zu stärken und den Widerrufsprozess zu vereinfachen.

Pflicht für fast alle B2C-Shops

Die Pflicht zur Bereitstellung eines Widerrufsbuttons betrifft nicht nur klassische Online-Händler. Auch Handmade-Shops, die in vielen Fällen das Widerrufsrecht für individualisierte Ware ausschließen, sollten den Button integrieren. Entscheidend ist nicht das Sortiment, sondern die grundsätzliche Möglichkeit, dass über den Shop Verträge geschlossen werden, für die ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen kann.

Klare Anforderungen an Gestaltung und Ablauf

Der Gesetzgeber lässt beim Widerrufsbutton wenig Spielraum. Die Widerrufsfunktion muss für Kunden klar erkennbar und leicht erreichbar sein – entweder als deutlich sichtbarer Button oder als eindeutig benannte, verlinkte Funktion. Der Widerruf selbst muss digital und unmissverständlich erklärt werden können.

Entscheidend ist aber nicht nur der Klick. Dahinter muss ein vollständig funktionierender, rechtssicherer Prozess stehen: Die Widerrufserklärung muss tatsächlich beim Händler ankommen, der Eingang ist unverzüglich zu bestätigen und der gesamte Ablauf muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Genau an diesen Punkten zeigt sich in der Praxis, wie fehleranfällig die Umsetzung sein kann.

Kritik: Der Widerrufsbutton schützt nicht vor Betrug

Der Widerrufsbutton soll Verbraucher vor unseriösen Praktiken schützen. Tatsächlich sollten Verbraucher dennoch wachsam sein und sich nicht allein auf das Vorhandensein dieser Funktion verlassen.

Der Button sagt weder etwas über die Einhaltung weiterer Informationspflichten aus noch darüber, ob Rückabwicklungen in der Praxis tatsächlich reibungslos erfolgen. Händlerbund-CEO Tim Arlt sagt dazu: „Verbraucherschutz entsteht nicht allein durch ein technisches Element, sondern durch transparente Informationen, klare Vertragsbedingungen und erreichbare Ansprechpartner.“

Unterstützung für Händler bei der Umsetzung

Gleichzeitig stellt die neue Pflicht viele Händler vor technische und rechtliche Herausforderungen. Die Bundesregierung selbst scheint mit einem Erfüllungsaufwand von 1.000 Euro pro Shop zu rechnen. Der Händlerbund arbeitet daher an einer zentralen und günstigen Widerrufsbutton-Lösung für seine Mitglieder, die die gesetzlichen Vorgaben vollständig abbildet und eine rechtssichere Umsetzung erleichtern soll. Interessierte Händler können sich ab jetzt hier voranmelden: Zur Anmeldung

Fazit

Der Widerrufsbutton kann den Widerrufsprozess vereinfachen, ist aber kein Allheilmittel. Für Händler bedeutet er zusätzlichen Umsetzungsaufwand, für Verbraucher bietet er lediglich einen weiteren Zugang zum Widerrufsrecht. Entscheidend bleiben transparente Informationen und faire Prozesse auf beiden Seiten.

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