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Wirtschaft

Händlerbund begrüßt Vorschlag der EU-Kommission zur Aussetzung der Bevollmächtigten-Pflicht

Die EU-Kommission will die neue Bevollmächtigten-Pflicht der PPWR aussetzen. Der Händlerbund begrüßt den Vorstoß und fordert eine schnelle, praxistaugliche Lösung für KMU.

BildLeipzig, 13. August 2026. Der Händlerbund begrüßt den Vorstoß der EU-Kommission, die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten für den grenzüberschreitenden Versand innerhalb der EU abzuschaffen. Seit gestern, dem 12. August 2026, gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) – und mit ihr auch die Bevollmächtigten-Pflicht für den Versand ins EU-Ausland. Die Kommission hat sich gestern uns gegenüber direkt auf Social Media geäußert: Unter einem Instagram-Video des Händlerbund erklärte sie, Parlament und Mitgliedstaaten aufgefordert zu haben, die Bevollmächtigten-Pflicht abzuschaffen. Den entsprechenden Gesetzesvorschlag habe man bereits im Dezember 2025 vorgelegt. Bis zur Gesetzesänderung sollen die nationalen Behörden zudem keine Sanktionen verhängen, sondern betroffene Unternehmen zunächst verwarnen.

Wir als Händlerbund unterstützen diesen Vorschlag ausdrücklich und sprechen uns dafür aus, die Bevollmächtigten-Pflicht auszusetzen, bis eine praxistaugliche Lösung gefunden ist.

Kleine und mittelständische Händler besonders betroffen

„Wir begrüßen es sehr, dass die EU-Kommission das Problem erkannt und einen konkreten Vorschlag vorgelegt hat. Genau das fordern wir seit Monaten“, erklärt Tim Arlt, CEO des Händlerbund. „Die aktuelle Regelung trifft vor allem kleine und mittelständische Händler, die bislang gelegentlich Waren ins EU-Ausland versendet haben. Für eine Zwei-Personen-GbR bedeutet die Pflicht einen Verwaltungsaufwand, der in keinem Verhältnis zum Umsatz steht.“

Aus Sicht des Händlerbund gefährdet die aktuelle Regelung genau das, was sie eigentlich schützen soll: einen funktionierenden EU-Binnenmarkt. Wenn kleine und mittelständische Händler aus Kostengründen den Versand ins EU-Ausland einstellen, schwächt das den grenzüberschreitenden Handel und schadet damit dem Wettbewerb, den die Verordnung eigentlich fördern soll. „Eine Aussetzung der Bevollmächtigten-Pflicht würde sicherstellen, dass kleine und mittelständische Händler weiterhin EU-weit handeln können, ohne durch unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand vom Auslandsgeschäft ausgeschlossen zu werden. Genau darum geht es uns“, so Arlt weiter.

Rat blockiert bislang, Parlament verhandelt abgespeckte Version

Wir weisen darauf hin, dass der Vorschlag der Kommission bereits seit Dezember 2025 vorliegt, der Rat der EU die Beratungen darüber jedoch vor einigen Wochen abgebrochen hat, weil eine Mehrheit der Mitgliedstaaten dagegen war. Aktuell verhandelt lediglich das EU-Parlament über eine deutlich abgespeckte Version, die eine Ausnahme nur für Kleinstunternehmen bis 49 Beschäftigte und 10 Millionen Euro Jahresumsatz vorsieht. Die erste Lesung dazu ist frühestens für Oktober 2026 angesetzt. Bis dahin gilt die Bevollmächtigten-Pflicht seit dem 12. August 2026 unverändert.

Wir appellieren an EU-Parlament und Mitgliedstaaten, den Vorschlag der Kommission zeitnah aufzugreifen und eine praxisnahe Lösung zu beschließen, die den unterschiedlichen Größen und Strukturen im Onlinehandel gerecht wird. „Eine Regelung ohne Bagatellgrenze behandelt strukturell ungleiche Fälle gleich. Das schadet am Ende genau den Händlerinnen und Händlern, die den europäischen Binnenmarkt lebendig halten“, so Arlt.

Betroffene Händler können sich direkt an die EU-Kommission wenden

Wer als Händler von der Bevollmächtigten-Pflicht betroffen ist, kann sein Feedback auch direkt bei der EU-Kommission einreichen. Der Händlerbund stellt dafür ein kostenloses und frei zugängliches Muster zur Verfügung, mit dem Händler ihre Rückmeldung schnell und unkompliziert übermitteln können. Hier geht es zum Muster.

Der Händlerbund wird die weiteren Entwicklungen im Gesetzgebungsverfahren eng begleiten und seine Mitglieder fortlaufend über den aktuellen Stand informieren.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Händlerbund
Herr Tim Arlt
Artrium/Kohlgartenstraße 11-13
04315 Leipzig
Deutschland

fon ..: 01748417725
web ..: https://www.haendlerbund.de/de/
email : presse@haendlerbund.de

Über den Händlerbund
Recht im E-Commerce kann kompliziert sein – muss es aber nicht bleiben. Der Händlerbund macht Online-Shops rechtssicher: mit spezialisierter Rechtsberatung, aktuellen Rechtstexten und Unterstützung im Abmahnfall. Damit Händler sich auf ihr Geschäft konzentrieren können, während die rechtlichen Anforderungen verlässlich im Griff bleiben.

Pressekontakt:

Händlerbund
Frau Sandra May
Artrium/Kohlgartenstraße 11-13
04315 Leipzig

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Wirtschaft

9 Jahre QUQON: Österreichische Schlafmarke setzt sich gegen internationale Anbieter durch

Seit 9 Jahren behauptet sich QUQON als österreichische Schlafmarke im Matratzenmarkt. Das Kremser Unternehmen setzt auf individuelle Beratung, Qualität und E-Commerce.

BildSeit neun Jahren steht QUQON für hochwertige Matratzen, Nackenkissen und Schlafprodukte aus Österreich. Zum Jubiläum bedankt sich das Kremser Unternehmen bei seinen Kundinnen und Kunden und blickt auf eine erfolgreiche Entwicklung zurück.

Krems an der Donau, August 2026 – Die österreichische Schlafmarke QUQON feiert im August ihr 9-jähriges Bestehen. Seit der Gründung hat sich das Unternehmen als heimische Marke für Matratzen, Kissen, Bettdecken und ausgewählte Schlafprodukte etabliert. Im Mittelpunkt stehen bis heute individuell passende Schlaflösungen, persönliche Beratung und hochwertige Qualität.

Was vor neun Jahren mit dem Anspruch begonnen hat, den Matratzenkauf einfacher, transparenter und persönlicher zu machen, ist heute eine etablierte österreichische Schlafmarke mit Onlineshop, Showroom in Krems und einem breiten Sortiment rund um besseren Schlaf.

„Neun Jahre QUQON sind für uns ein besonderer Moment“, sagt QUQON-Gründer Markus Hössinger. „Wir sind sehr dankbar für das Vertrauen unserer Kundinnen und Kunden. Gerade beim Thema Schlaf geht es nicht nur um ein Produkt, sondern um Beratung, Qualität und darum, eine Lösung zu finden, die wirklich zum Menschen passt.“

Vom Onlinehandel zur persönlichen Schlafberatung

QUQON verbindet die Vorteile des modernen E-Commerce mit persönlicher Beratung und regionaler Verankerung. Kundinnen und Kunden können ihre Matratze online konfigurieren, sich beraten lassen oder die Produkte im Showroom in Krems testen. Besonders die individuell konfigurierbare QUQON Individual Matratze steht für den Anspruch des Unternehmens, Schlaflösungen nicht von der Stange anzubieten.

Ein wichtiger Meilenstein in der Entwicklung des Unternehmens war das Jahr 2019. Mit der QUQON Individual Matratze setzte das Unternehmen früh auf individuelle Schlaflösungen und gehörte damals zu den ersten Anbietern, die einen Online-Konfigurator für personalisierte Matratzen anboten. Mit diesem Konzept war QUQON 2019 auch in der TV-Sendung „2 Minuten 2 Millionen“ vertreten und konnte seine Innovationskraft einem breiteren Publikum präsentieren.

Dabei setzt QUQON auf hochwertige Materialien, transparente Beratung und langlebige Produkte. Viele QUQON Matratzen werden in Österreich gefertigt. Ergänzt wird das Sortiment durch Nackenkissen, Decken, Matratzenschoner und weitere Produkte, die auf unterschiedliche Schlafbedürfnisse abgestimmt sind.

Neun Jahre am Markt als Bestätigung für den eingeschlagenen Weg

In den vergangenen Jahren hat sich der Matratzen- und Schlafmarkt stark verändert. Kunden informieren sich intensiver, vergleichen Angebote online und legen gleichzeitig großen Wert auf Sicherheit, Beratung und nachvollziehbare Qualität. Für QUQON ist diese Entwicklung eine Bestätigung des eigenen Weges.

Das Unternehmen sieht sich als österreichische Alternative in einem Markt, der stark von internationalen Anbietern geprägt ist. Mit seinem Standort in Krems, persönlichem Kundenservice und einem klaren Fokus auf Schlafkomfort möchte QUQON zeigen, dass professioneller Onlinehandel auch regional und persönlich funktionieren kann.

„Für uns zählt nicht der schnelle Verkauf, sondern die langfristige Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden“, sagt Hössinger. „Wenn Menschen nach Jahren wieder zu uns kommen oder uns weiterempfehlen, ist das für uns die schönste Bestätigung.“

Jubiläumsaktion als Dankeschön

Anlässlich des 9-jährigen Bestehens bedankt sich QUQON bei seinen Kundinnen und Kunden mit einer Jubiläumsaktion. Im Aktionszeitraum erhalten Kundinnen und Kunden 10 Prozent Rabatt auf das Sortiment. Zusätzlich gibt es ab einem Einkaufswert von 500 Euro ein QUQON Air Massage Nackenkissen kostenlos dazu. Infos dazu

Mit der Aktion möchte das Unternehmen nicht nur das Jubiläum feiern, sondern auch Danke sagen – an alle Kundinnen und Kunden, die QUQON in den vergangenen neun Jahren begleitet und unterstützt haben.

Weitere Informationen zur Jubiläumsaktion und zum Sortiment finden Interessierte auf der QUQON-Website unter www.quqon.com.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

EasySleep GmbH
Markus Hössinger
Wiener Straße 127
3500 Krems an der Donau
Österreich

fon ..: 0720301930
web ..: https://www.quqon.com/
email : markus@quqon.com

QUQON ist eine österreichische Schlafmarke mit Sitz in Krems an der Donau. Das Unternehmen bietet hochwertige Matratzen, Nackenkissen, Decken und weitere Schlafprodukte an. Im Fokus stehen individuell passende Schlaflösungen, persönliche Beratung und Qualität aus Österreich.

Besonders bekannt ist QUQON für die QUQON Individual Matratze, die über einen Online-Konfigurator an persönliche Schlafgewohnheiten, Körperbau und Liegegefühl angepasst werden kann. Neben dem Onlineshop betreibt QUQON einen Showroom in Krems, in dem Kundinnen und Kunden die Produkte testen und sich persönlich beraten lassen können.

QUQON wird von der EasySleep GmbH betrieben.

Pressekontakt:

EasySleep GmbH
Herr Markus Hössinger
Wiener Straße 127
3500 Krems an der Donau

fon ..: 0043720301930
email : markus@quqon.com

Medien

VapeTrade startet KI-gestützte Fachberatung für technische Produktfragen

VapeTrade erweitert seinen Onlineshop um eine KI-gestützte Fachberatung, die volljährige Kunden bei technischen Fragen, Kompatibilität und Serviceanliegen unterstützt.

BildDer Rheinberger Online-Fachhandel überträgt mehr als 15 Jahre Beratungserfahrung in einen speziell konfigurierten digitalen Shopberater – mit klar definierten fachlichen und rechtlichen Grenzen.

Rheinberg, 19. Juli 2026. Der deutsche Online-Fachhandel VapeTrade hat eine KI-gestützte Fachberatung in seinen Onlineshop integriert. Der digitale Shopberater soll volljährigen Kundinnen und Kunden dabei helfen, technische Zusammenhänge besser zu verstehen, Produktinformationen einzuordnen und sich in einem zunehmend komplexen Markt zurechtzufinden.

Die neue Lösung wurde nicht als allgemeiner Chatbot konzipiert. Sie arbeitet auf Basis einer speziell für VapeTrade aufgebauten Wissens- und Regelgrundlage. Dazu gehören Informationen über das Sortiment, technische Produktmerkmale, Varianten, Kompatibilitäten, typische Kundenfragen, Serviceabläufe sowie klar definierte Themen, zu denen das System keine Beratung geben darf.

Damit verfolgt VapeTrade einen Ansatz, der über klassische FAQ-Seiten, Suchfelder oder automatisierte Standardantworten hinausgeht. Kundinnen und Kunden können ihre Fragen in normaler Alltagssprache formulieren, auch wenn ihnen die genaue technische Bezeichnung eines Gerätes, Coils, Pods oder Zubehörteils nicht bekannt ist.

Technische Vielfalt sorgt häufig für Unsicherheit

Der Markt für elektronische Dampfgeräte hat sich in den vergangenen Jahren technisch stark ausdifferenziert. Geräte, Pods, Coils, Akkuträger und Zubehör unterscheiden sich nicht nur zwischen verschiedenen Herstellern. Auch innerhalb einzelner Produktserien können Anschlüsse, Widerstände, Leistungsbereiche oder Modellgenerationen voneinander abweichen.

Für Verbraucher ist daher nicht immer sofort erkennbar, welche Komponenten zusammengehören oder welche technischen Angaben für die eigene Fragestellung relevant sind. Ähnlich bezeichnete Produkte können unterschiedlich aufgebaut sein, während optisch nahezu identische Ersatzteile nicht zwingend miteinander kompatibel sind.

Genau an dieser Stelle setzt die neue KI-gestützte Fachberatung von VapeTrade an. Sie soll Fragen zunächst inhaltlich einordnen, fehlende Angaben erkennen und technische Zusammenhänge verständlich erklären. Je nach Fragestellung kann das System beispielsweise auf Modellbezeichnungen, Gerätegenerationen, Widerstandswerte, Zugarten oder die grundsätzliche Kompatibilität verschiedener Komponenten eingehen.

Dabei steht nicht die möglichst schnelle Weiterleitung zu einem Produkt im Mittelpunkt. Ziel ist eine nachvollziehbare Orientierung auf Grundlage der verfügbaren Informationen.

Kein allgemeiner Chatbot mit austauschbaren Antworten

Viele frei zugängliche KI-Systeme greifen auf sehr breite Wissensbestände zurück. Das kann bei spezialisierten Produktfragen zu ungenauen, veralteten oder nicht zum jeweiligen Händler passenden Antworten führen.

VapeTrade verfolgt deshalb einen anderen Ansatz. Der digitale Berater wurde speziell auf das Unternehmen, dessen Sortiment, Informationsangebote und Beratungsgrundsätze ausgerichtet. Allgemeine Sprachkompetenz wird mit einer shopbezogenen Wissensbasis und festen Verhaltensregeln kombiniert.

„Wir wollten nicht einfach irgendein Chatfenster in den Shop setzen“, erklärt Boris Banaszak, Inhaber von Borban und Betreiber von VapeTrade. „Ein sinnvoller digitaler Berater muss wissen, für welches Unternehmen er spricht, welche Informationen tatsächlich vorliegen und an welcher Stelle er keine Vermutungen anstellen darf.“

Das System soll deshalb nicht so tun, als könne es jede Frage abschließend beantworten. Fehlen entscheidende Angaben oder lässt sich eine Aussage nicht ausreichend absichern, soll die KI nachfragen, ihre Grenzen transparent machen oder auf den persönlichen Kundenservice verweisen.

„Eine glaubwürdige Beratung besteht nicht darin, auf alles sofort eine Antwort zu geben“, so Banaszak weiter. „Manchmal ist die fachlich richtige Reaktion, zunächst die genaue Modellbezeichnung, den vorhandenen Coil oder ein Foto der Verpackung zu erfragen. Und manchmal muss eine Frage an einen Menschen weitergegeben werden.“

Mehr als 15 Jahre Erfahrung als Grundlage

Die Einführung des KI-Beraters ist Teil einer längerfristigen Entwicklung. Die Geschichte hinter VapeTrade reicht bis in das Jahr 2009 zurück. Der spätere Shop wurde zunächst unter der Marke Dampfer-Taxi aufgebaut und in den folgenden Jahren kontinuierlich weiterentwickelt. Seit 2025 werden Sortiment, Beratung und Service vollständig unter VapeTrade gebündelt.

In dieser Zeit entstanden umfangreiche praktische Erfahrungen aus Produktprüfung, Shopbetrieb, persönlicher Beratung, Kundenservice und der Bearbeitung wiederkehrender technischer Fragen. Dieses Wissen floss bislang vor allem in Produktinformationen, Ratgeber, FAQ-Bereiche, Vergleichshilfen und den direkten Kontakt mit Kundinnen und Kunden ein.

Mit dem KI-gestützten Shopberater soll ein Teil dieses gewachsenen Wissens nun auch in dialogorientierter Form zugänglich werden.

„Nach mehr als 15 Jahren kennt man viele der Fragen, die immer wieder auftreten“, erklärt Banaszak. „Kunden suchen nicht nur nach einem Produktnamen. Sie möchten wissen, warum ein bestimmtes Ersatzteil nicht passt, worin sich zwei Varianten unterscheiden oder welche Angabe sie auf ihrem vorhandenen Gerät finden müssen. Genau dieses Erfahrungswissen möchten wir digital besser verfügbar machen.“

Klare Grenzen bei Gesundheit, Recht und sensiblen Angaben

Der Einsatz künstlicher Intelligenz in einem regulierten Markt erfordert nach Auffassung von VapeTrade eindeutige Grenzen. Die digitale Fachberatung richtet sich ausschließlich an volljährige Personen und dient der sachlichen Produkt-, Technik- und Serviceinformation.

Medizinische Diagnosen, therapeutische Empfehlungen oder individuelle gesundheitliche Bewertungen gehören ausdrücklich nicht zum Aufgabenbereich des Systems. Auch bei rechtlich verbindlichen Auskünften, nicht überprüfbaren Behauptungen oder Fragen außerhalb des definierten Anwendungsbereichs soll der Berater keine vermeintlich sichere Antwort erzeugen.

Nutzer werden außerdem darauf hingewiesen, keine sensiblen persönlichen Daten in das Chatfenster einzugeben. Für verbindliche Angaben zu Preisen, Verfügbarkeit, Lieferzeiten und konkreten Produktvarianten bleiben die jeweilige Produktseite und der Bestellprozess maßgeblich.

Die technische Lösung wurde von Borban entwickelt und für den konkreten Einsatz bei VapeTrade konfiguriert. Dabei wurden nicht nur Inhalte hinterlegt, sondern auch ausgeschlossene Themen, Eskalationswege und sprachliche Leitlinien festgelegt.

Ergänzung des persönlichen Kundenservice

Der digitale Berater soll den menschlichen Kundenservice nicht ersetzen. Er ist als zusätzliche Informationsebene gedacht, die wiederkehrende Fragen vorsortieren, technische Begriffe erklären und erste Zusammenhänge sichtbar machen kann.

Bei individuellen Reklamationen, laufenden Bestellungen, nicht eindeutig identifizierbaren Produkten oder komplexen Einzelfällen bleibt der direkte Kontakt mit einem Mitarbeiter erforderlich.

Für VapeTrade liegt der Nutzen der Technologie gerade in dieser Kombination: Häufige Informationsfragen können unmittelbar eingeordnet werden, während der persönliche Support mehr Zeit für Fälle erhält, die eine individuelle Prüfung benötigen.

„Künstliche Intelligenz ist für uns kein Ersatz für Fachwissen“, sagt Banaszak. „Sie ist ein Werkzeug, mit dem sich vorhandenes Fachwissen strukturierter und schneller zugänglich machen lässt. Entscheidend ist, dass der Mensch die Regeln, die Wissensgrundlage und die Grenzen des Systems festlegt.“

Beispiel für KI im spezialisierten Onlinehandel

Mit der Einführung der KI-gestützten Fachberatung greift VapeTrade zugleich eine Entwicklung auf, die künftig für viele spezialisierte Onlinehändler relevant werden dürfte.

Gerade in Sortimenten mit zahlreichen Varianten, Ersatzteilen, technischen Abhängigkeiten oder erklärungsbedürftigen Produkten reichen klassische Suchfunktionen häufig nicht aus. Kundinnen und Kunden kennen oftmals das Problem, aber nicht den Begriff, unter dem sie nach einer Lösung suchen müssen.

Dialogorientierte Systeme können an dieser Stelle eine Verbindung zwischen Alltagssprache und strukturierten Produktinformationen herstellen. Voraussetzung ist jedoch, dass sie nicht ausschließlich auf einem allgemeinen Sprachmodell basieren, sondern mit belastbaren Unternehmensinformationen, definierten Verantwortlichkeiten und nachvollziehbaren Grenzen verbunden werden.

VapeTrade versteht die aktuelle Einführung daher nicht als abgeschlossene Entwicklung. Das System soll anhand realer Fragestellungen, neuer Produktinformationen und wiederkehrender Supportthemen fortlaufend überprüft und verbessert werden. Dabei bleibt der Anspruch bestehen, nur solche Informationen auszugeben, die innerhalb des festgelegten Beratungsrahmens liegen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

VapeTrade
Herr Boris Banaszak
An der Lehmkuhl 7
47495 Rheinberg
Deutschland

fon ..: 028439595-305
web ..: https://www.vapetrade.de
email : medien@vapetrade.de

VapeTrade ist ein deutscher Online-Fachhandel mit Sitz in Rheinberg. Das Unternehmen ist auf elektronische Dampfgeräte, Pod-Systeme, Liquids, Coils, Ersatzteile und Zubehör spezialisiert. Das Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige Personen.

Die fachliche Erfahrung hinter VapeTrade reicht bis in das Jahr 2009 zurück. Aus dem früheren Spezialhandel Dampfer-Taxi entwickelte sich die heutige Plattform VapeTrade, die einen Onlineshop mit technischen Produktinformationen, digitalen Ratgebern, Auswahlhilfen und persönlichem Kundenservice verbindet.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der verständlichen Vermittlung technischer Zusammenhänge und der Kompatibilität von Geräten, Pods, Coils und Zubehör. Seit 2026 ergänzt eine speziell konfigurierte KI-Fachberatung das Informationsangebot. Sie greift auf die für VapeTrade hinterlegten Produkt-, Shop- und Serviceinformationen zurück und verweist bei nicht eindeutig beantwortbaren Fragen an den persönlichen Kundenservice.

Pressekontakt:

VapeTrade
Herr Boris Banaszak
An der Lehmkuhl 7
47495 Rheinberg

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Wirtschaft

Der blinde Fleck im Funnel: Warum Marketer wertvolles Kundeninteresse nach dem Kauf verschenken

Viele Marketingabteilungen investieren hohe Budgets in Branding vor dem Kauf, lassen danach aber wertvolles Potenzial für Upselling und Kundenbindung auf der Straße liegen. Ein (vermeidbarer) Fehler.

BildAnton Eder, Co-Founder und COO des Post-Purchase-Plattformanbieters parcelLab, erklärt, warum Post-Purchase als eigener Marketingkanal geführt werden sollte – mit klaren Kennzahlen, Zuständigkeiten und Daten.

München, 16. Juli 2026 – Der Sommer ist da, der Grill noch nicht. Er ist online bestellt und soll am Wochenende im Garten stehen. Bis zur Lieferung wandert der Blick regelmäßig in den Posteingang: Ist die Versandbestätigung da? Wo steckt das Paket? Kommt es rechtzeitig an?

Solche Situationen kennen fast alle Online-Kundinnen und -Kunden. Für Händler ist diese Phase ein Moment maximaler Aufmerksamkeit – im Marketing wird sie aber oft kaum genutzt. Stattdessen dominieren Branding-Kampagnen vor dem Kauf.

„Nicht der Banner bringt den Klick, sondern die Versandbenachrichtigung“, sagt Anton Eder. „In unseren Projekten sehen wir, dass Kundinnen und Kunden nach dem Kauf deutlich häufiger auf Versandmails reagieren als auf klassische Kampagnen. Trotzdem liegen Verantwortung und Budgets dafür oft bei Operations oder Customer Service und nicht im Marketing.“

Post-Purchase als Kanal: Zahlen statt Bauchgefühl

Post-Purchase – also die Phase von der Versandbestätigung bis zur möglichen Rücksendung – gilt in vielen Unternehmen vor allem als Abwicklungsthema. Aus Marketingsicht verbergen sich dahinter aber Touchpoints mit klar messbarer Performance.

Nach Angaben von parcelLab zeigen Auswertungen von Kundenprojekten unter anderem:

* Öffnungsraten von 60 bis 80 Prozent bei Post-Purchase-E-Mails, wie zum Beispiel bei PETER HAHN
* 79% Website-Returns über den Tracking-Link zeigt u.a. die Fallstudie mit Farfetch,
* einen ROI von 5 wie bei Conrad, die das parcelLab Retourenportal nutzen
* sowie bei HUGO BOSS einen messbaren Anteil von Wiederkäufen und Reduzierung der WISMO-Anfragen.

Der Trend ist ähnlich: Kundinnen und Kunden sind nach dem Kauf stark eingebunden, sie prüfen Statusmeldungen, verfolgen Pakete und informieren sich über Retouren. Aus Sicht von parcelLab sollte Post-Purchase deshalb wie ein eigener Marketingkanal mit klaren KPI geführt werden. Wichtige Kennzahlen sind etwa:

* Wiederkaufraten nach definierten Zeiträumen,
* Netto-Kundenbindung (Net Retention),
* Zufriedenheitsindikatoren wie NPS oder wiederkehrende Beschwerden,
* Performance einzelner Touchpoints, etwa Tracking-Seite und Versandmails.

„Wer nur zählt, wie viele ,Wo ist meine Bestellung?‘-Tickets wegfallen, greift zu kurz“, sagt Eder. „Entscheidend ist, ob Kundinnen und Kunden am Ende zufrieden sind und wiederkommen. Post-Purchase ist dafür ein eigener Kanal mit eigenen Zielen und eigenen Zahlen.“

Ownership und Daten: Wer verantwortet den blinden Fleck?

Ein Kernproblem sieht parcelLab in zersplitterten Zuständigkeiten und Datensilos. Versandbestätigungen, Tracking-Mails und Retourenstatus stammen oft aus unterschiedlichen Systemen und Bereichen. So entstehen Botschaften, die vor allem funktional sind, aber kaum auf Marken- und Marketingziele einzahlen.

„Viele Unternehmen sehen Post-Purchase noch im Ticketvermeidungs-Modus: weniger Anrufe, weniger E-Mails, weniger Aufwand im Service“, sagt Eder. „Für Kundinnen und Kunden zählt etwas anderes. Sie wollen wissen: Kommt meine Bestellung pünktlich an, was passiert bei Problemen, wie einfach kann ich retournieren? Wer diese Fragen gut beantwortet, schafft eine Basis für Loyalität.“

Damit dieser blinde Fleck im Funnel verschwindet, sollten Händler nach Einschätzung von parcelLab drei Punkte klären:

* Ownership: Wer verantwortet Inhalte, Ziele und Optimierung der Post-Purchase-Kommunikation: Marketing, Service, Logistik oder ein gemeinsames Team?
* KPI-Set: Welche Kennzahlen gelten für den Kanal neben Zustell- und Ticketzahlen – auch Wiederkauf, Zufriedenheit und Beschwerden?
* Datenzugang: Haben alle Beteiligten Zugriff auf dieselben Bestell-, Versand- und Retourendaten, um die Kundensicht abbilden zu können?

„Post-Purchase ist kein reines Abwicklungsthema“, fasst Eder zusammen. „Wer diesen Teil des Funnels strategisch denkt, verschenkt nicht länger wertvolles Kundeninteresse in einem Moment maximaler Aufmerksamkeit.“

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Saskia Müller & Kollegen
Frau Saskia Müller
Behringstr. 111A
80999 München
Deutschland

fon ..: 01783421567
web ..: https://www.parcellab.com
email : parcellab@saskiamueller.com

Über parcelLab
parcelLab ist ein globaler Anbieter von Post-Purchase-Software. Die Plattform von parcelLab verwandelt Daten, die an unterschiedlichen Stellen im Versandprozess anfallen, automatisiert in personalisierte, gebrandete Nachrichten.

Mithilfe von parcelLab machen Brands den Paketversand zum echten Kundenerlebnis und steigern so ihren Umsatz.

Mehr als 1000 Marken, darunter IKEA, Chico’s, H&M und Yeti, vertrauen auf unsere Plattform. Wir gestalten aktiv das Post-Purchase-Erlebnis in 175 Ländern und verfolgen die Versanddaten von mehr als 500 Transportunternehmen weltweit.

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Saskia Müller & Kollegen
Frau Saskia Müller
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Wirtschaft

Gemeinsam stark: Händlerbund und BVOH stärken mit klarer Rollenverteilung die Stimme der KMU-Onlinehändler

Händlerbund und BVOH schärfen ihre Rollen: Gemeinsam setzen sie sich für weniger Bürokratie, faireren Wettbewerb und eine starke Zukunft kleiner und mittelständischer Onlinehändler ein.

BildLeipzig/Dresden, 08.07.2026 – Der Händlerbund und der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) schärfen ihre Rollenverteilung im Interesse kleiner und mittelständischer Onlinehändler.

Im Mittelpunkt steht das Ziel, den KMU-Onlinehandel zu stärken, bürokratische Detailregulierung abzubauen und fairere Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, damit kleine und mittelständische Händler gegenüber finanzstarken Marktteilnehmern nicht weiter ins Hintertreffen geraten.

Der deutsche Onlinehandel wird seit Jahren auf rechtliche Perfektion getrimmt: Jede falsche Formulierung, jeder fehlende Hinweis, jede ungenaue Produktinformation kann teure Abmahnungen und Gerichtsverfahren auslösen. Dieses System ist in Europa in dieser Form nahezu einmalig. Ohne spezialisierte Dienstleister, die rechtliche Änderungen aufbereiten und in die Praxis übersetzen, ist Onlinehandel in Deutschland für viele Unternehmen kaum noch beherrschbar.

Preisdruck und Aufwand steigen

Während sich deutsche Onlinehändler mit immer neuen Informationspflichten, komplexen Formulierungsanforderungen, Plattformvorgaben, Produktsicherheitsvorschriften und Abmahnrisiken auseinandersetzen müssen, gelangen Millionen von Waren und Paketen auf den europäischen Markt, bei denen die Einhaltung grundlegender Verbraucher-, Produkt- und Wettbewerbsregeln häufig zweifelhaft ist.

Die Folgen sind spürbar: Die Margen sinken seit Jahren, große Plattformen prägen den Preisdruck, während der Aufwand für Rechtssicherheit, Compliance und Dokumentation immer weiter steigt. Immer mehr KMU-Onlinehändler sehen sich gezwungen, Geschäftsbereiche aufzugeben oder den Handel ganz einzustellen.

„Der deutsche Mittelstand braucht endlich spürbare Entlastung und verlässliche politische Rahmenbedingungen“, erklärt Tim Arlt vom Händlerbund. Heidi Kneller-Gronen vom BVOH ergänzt: „Nur so können kleine und mittelständische Onlinehändler dauerhaft fair und wirtschaftlich tragfähig arbeiten.“

Probleme aus der Händlerpraxis sichtbar machen

Beide Organisationen bleiben rechtlich, wirtschaftlich und organisatorisch unabhängig. Die Rollen sind klar getrennt: Der Händlerbund bleibt Dienstleister für Onlinehändler. Er fokussiert sich noch stärker auf Rechtsberatung, rechtssichere Onlineauftritte, Compliance-Lösungen und praktische Unterstützung im digitalen Handel. Seine Stärke liegt in den unmittelbaren Einblicken in konkrete Umsetzungsprobleme der Händlerpraxis.

Der BVOH bleibt der unabhängige politische Interessenvertreter des KMU-Onlinehandels. Er greift Probleme aus der Händlerpraxis auf und bringt sie gegenüber Politik, Behörden und Plattformen zur Sprache, um die Händlerrechte zu stärken.

Die fachliche Abstimmung zwischen Händlerbund und BVOH soll dazu beitragen, Probleme aus der täglichen Händlerpraxis früher zu erkennen, strukturiert aufzubereiten und politisch sichtbar zu machen, um so dem KMU-Handel eine starke Stimme zu geben.

Über den Händlerbund

Der Händlerbund macht Online-Shops rechtssicher: mit spezialisierter Rechtsberatung, aktuellen Rechtstexten und Unterstützung im Abmahnfall. Damit Händler sich auf ihr Geschäft konzentrieren können, während die rechtlichen Anforderungen verlässlich im Griff bleiben.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. vertritt seit 20 Jahren die Interessen von Onlinehändlern gegenüber Politik, Behörden, Plattformen und Öffentlichkeit. Der Verband setzt sich insbesondere für faire Wettbewerbsbedingungen, praxistaugliche Regulierung und eine starke Stimme kleiner und mittelständischer Onlinehändler gegenüber den Plattformen ein. Er hat als einzige Organisation in Deutschland die Klagebefugnis gem. § 14 P2B-Verordnung.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Händlerbund
Ariane Nölte
Artrium/Kohlgartenstraße 11-13
04315 Leipzig
Deutschland

fon ..: 0341926590
web ..: https://www.haendlerbund.de/
email : presse@haendlerbund.de

Über den Händlerbund
Recht im E-Commerce kann kompliziert sein – muss es aber nicht bleiben. Der Händlerbund macht Online-Shops rechtssicher: mit spezialisierter Rechtsberatung, aktuellen Rechtstexten und Unterstützung im Abmahnfall. Damit Händler sich auf ihr Geschäft konzentrieren können, während die rechtlichen Anforderungen verlässlich im Griff bleiben.

Pressekontakt:

Händlerbund
Ariane Nölte
Artrium/Kohlgartenstraße 11-13
04315 Leipzig

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email : presse@haendlerbund.de