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Wirtschaft

Händlerbund begrüßt Vorschlag der EU-Kommission zur Aussetzung der Bevollmächtigten-Pflicht

Die EU-Kommission will die neue Bevollmächtigten-Pflicht der PPWR aussetzen. Der Händlerbund begrüßt den Vorstoß und fordert eine schnelle, praxistaugliche Lösung für KMU.

BildLeipzig, 13. August 2026. Der Händlerbund begrüßt den Vorstoß der EU-Kommission, die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten für den grenzüberschreitenden Versand innerhalb der EU abzuschaffen. Seit gestern, dem 12. August 2026, gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) – und mit ihr auch die Bevollmächtigten-Pflicht für den Versand ins EU-Ausland. Die Kommission hat sich gestern uns gegenüber direkt auf Social Media geäußert: Unter einem Instagram-Video des Händlerbund erklärte sie, Parlament und Mitgliedstaaten aufgefordert zu haben, die Bevollmächtigten-Pflicht abzuschaffen. Den entsprechenden Gesetzesvorschlag habe man bereits im Dezember 2025 vorgelegt. Bis zur Gesetzesänderung sollen die nationalen Behörden zudem keine Sanktionen verhängen, sondern betroffene Unternehmen zunächst verwarnen.

Wir als Händlerbund unterstützen diesen Vorschlag ausdrücklich und sprechen uns dafür aus, die Bevollmächtigten-Pflicht auszusetzen, bis eine praxistaugliche Lösung gefunden ist.

Kleine und mittelständische Händler besonders betroffen

„Wir begrüßen es sehr, dass die EU-Kommission das Problem erkannt und einen konkreten Vorschlag vorgelegt hat. Genau das fordern wir seit Monaten“, erklärt Tim Arlt, CEO des Händlerbund. „Die aktuelle Regelung trifft vor allem kleine und mittelständische Händler, die bislang gelegentlich Waren ins EU-Ausland versendet haben. Für eine Zwei-Personen-GbR bedeutet die Pflicht einen Verwaltungsaufwand, der in keinem Verhältnis zum Umsatz steht.“

Aus Sicht des Händlerbund gefährdet die aktuelle Regelung genau das, was sie eigentlich schützen soll: einen funktionierenden EU-Binnenmarkt. Wenn kleine und mittelständische Händler aus Kostengründen den Versand ins EU-Ausland einstellen, schwächt das den grenzüberschreitenden Handel und schadet damit dem Wettbewerb, den die Verordnung eigentlich fördern soll. „Eine Aussetzung der Bevollmächtigten-Pflicht würde sicherstellen, dass kleine und mittelständische Händler weiterhin EU-weit handeln können, ohne durch unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand vom Auslandsgeschäft ausgeschlossen zu werden. Genau darum geht es uns“, so Arlt weiter.

Rat blockiert bislang, Parlament verhandelt abgespeckte Version

Wir weisen darauf hin, dass der Vorschlag der Kommission bereits seit Dezember 2025 vorliegt, der Rat der EU die Beratungen darüber jedoch vor einigen Wochen abgebrochen hat, weil eine Mehrheit der Mitgliedstaaten dagegen war. Aktuell verhandelt lediglich das EU-Parlament über eine deutlich abgespeckte Version, die eine Ausnahme nur für Kleinstunternehmen bis 49 Beschäftigte und 10 Millionen Euro Jahresumsatz vorsieht. Die erste Lesung dazu ist frühestens für Oktober 2026 angesetzt. Bis dahin gilt die Bevollmächtigten-Pflicht seit dem 12. August 2026 unverändert.

Wir appellieren an EU-Parlament und Mitgliedstaaten, den Vorschlag der Kommission zeitnah aufzugreifen und eine praxisnahe Lösung zu beschließen, die den unterschiedlichen Größen und Strukturen im Onlinehandel gerecht wird. „Eine Regelung ohne Bagatellgrenze behandelt strukturell ungleiche Fälle gleich. Das schadet am Ende genau den Händlerinnen und Händlern, die den europäischen Binnenmarkt lebendig halten“, so Arlt.

Betroffene Händler können sich direkt an die EU-Kommission wenden

Wer als Händler von der Bevollmächtigten-Pflicht betroffen ist, kann sein Feedback auch direkt bei der EU-Kommission einreichen. Der Händlerbund stellt dafür ein kostenloses und frei zugängliches Muster zur Verfügung, mit dem Händler ihre Rückmeldung schnell und unkompliziert übermitteln können. Hier geht es zum Muster.

Der Händlerbund wird die weiteren Entwicklungen im Gesetzgebungsverfahren eng begleiten und seine Mitglieder fortlaufend über den aktuellen Stand informieren.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Händlerbund
Herr Tim Arlt
Artrium/Kohlgartenstraße 11-13
04315 Leipzig
Deutschland

fon ..: 01748417725
web ..: https://www.haendlerbund.de/de/
email : presse@haendlerbund.de

Über den Händlerbund
Recht im E-Commerce kann kompliziert sein – muss es aber nicht bleiben. Der Händlerbund macht Online-Shops rechtssicher: mit spezialisierter Rechtsberatung, aktuellen Rechtstexten und Unterstützung im Abmahnfall. Damit Händler sich auf ihr Geschäft konzentrieren können, während die rechtlichen Anforderungen verlässlich im Griff bleiben.

Pressekontakt:

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Frau Sandra May
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Wirtschaft

Darum werden viele Online-Händler ihren Versand ab 12. August auf Deutschland beschränken

Die EU-Verpackungsverordnung verlangt ab 12. August 2026 pro Zielland einen Bevollmächtigten – unabhängig von der Menge. Viele Händler ziehen sich deshalb aus dem EU-Ausland zurück.

Bild_EU-Verpackungsverordnung verlangt pro Zielland einen Bevollmächtigten – ohne Mindestmenge oder Ausnahmen. Für kleine und mittlere Händler lohnt sich der grenzüberschreitende Versand damit oft nicht mehr._

Was ist die EU-Verpackungsverordnung?

Seit Januar 2025 gilt in der Europäischen Union die neue Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR. Sie regelt, wie Verpackungen gestaltet, gekennzeichnet und recycelt werden müssen – und wer dafür verantwortlich ist. Ab dem 12. August 2026 treten die ersten konkreten Pflichten für Unternehmen in Kraft. Ziel der Verordnung ist es, Verpackungsabfälle EU-weit zu reduzieren und den Binnenmarkt durch einheitliche Regeln zu stärken.

Genau an dieser Stelle entsteht jedoch das Problem: Statt Handel über Grenzen hinweg zu erleichtern, drohen die neuen Regeln ihn spürbar zu erschweren.

Was bedeutet das für den EU-weiten Versand?

Wer Waren in ein anderes EU-Land verschickt, musste die dort verwendeten Verpackungen schon bisher registrieren und lizenzieren. Neu ist: Ab dem 12. August 2026 gilt dafür EU-weit ein einheitliches Regelwerk – statt bisher 27 nationaler Alleingänge.

Der Haken steckt im Detail: Wer in ein anderes EU-Land versendet, braucht dort künftig einen Bevollmächtigten, der die Erfüllung der Verpackungspflichten übernimmt. Und zwar unabhängig davon, wie viel dorthin verschickt wird. Es gibt keine Mindestmenge und keine Ausnahme für kleine Betriebe. Die Pflicht gilt ab dem ersten Paket.

Für die meisten kleinen und mittelständischen Online-Händler ist Deutschland das Hauptabsatzland; der Versand ins EU-Ausland läuft eher nebenbei mit. Trotzdem kostet ein Bevollmächtigter pro Zielland mehrere hundert Euro im Jahr – unabhängig davon, ob er fünf oder fünfhundert Pakete registriert. Ein Händler, der in fünf EU-Länder verschickt, zahlt so schnell mehrere Tausend Euro im Jahr, oft für nur wenige Dutzend Pakete. Die Konsequenz: Viele Händler werden den grenzüberschreitenden Versand zum Stichtag schlicht einstellen und sich auf den deutschen Markt beschränken.

Tim Arlt, Händlerbund-CEO sagt dazu: „Was den Binnenmarkt stärken sollte, sorgt in der Praxis dafür, dass sich kleine Händler aus dem EU-Ausland zurückziehen. Am Ende profitieren davon vor allem die Großen, die sich Bevollmächtigte in mehreren Ländern leisten können.“

Weitere Bürokratie-Falle: das Versandlabel

Neben der Bevollmächtigten-Pflicht sorgt die PPWR noch an anderer Stelle für Verunsicherung. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) – die in Deutschland zuständige Behörde für die Umsetzung des Verpackungsrechts – hat im Austausch mit dem Händlerbund eine Auslegung deutlich gemacht, die aufhorchen lässt: Ein Händler wird demnach bereits dann zum „Erzeuger“ im Sinne der PPWR, wenn er ein Versandlabel auf den Karton klebt. Die Begründung: Das Versandetikett stelle eine wesentliche Veränderung der Verpackung dar.

In der Praxis würde das für erhebliche Probleme sorgen: Jeder Online-Händler müsste die verwendete Verpackung eigenständig kennzeichnen, registrieren und lizenzieren sowie eine Konformitätserklärung ausstellen – ein Aufwand, den viele kleine Unternehmen kaum stemmen können, zumal der Verpackungshersteller diese Schritte in vielen Fällen bereits erledigt hat.

Vor allem aber sorgt die Situation für erhebliche Verunsicherung bei den Unternehmen: Solange keine gerichtliche Klärung vorliegt, wissen Händler schlicht nicht, woran sie sind. Rechtssicherheit werden am Ende aber erst Gerichte schaffen können.

Beide Baustellen zeigen: Statt Bürokratie abzubauen, drohen an mehreren Stellen neue Pflichten, die vor allem kleine und mittlere Händler treffen. Der Händlerbund setzt sich daher für eine praxisorientierte Auslegung der Verordnung ein und arbeitet an konkreten Lösungen, um betroffene Unternehmen bestmöglich zu unterstützen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Händlerbund
Sandra May
Kohlgartenstraße 11-13
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Deutschland

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