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Wirtschaft

Darum werden viele Online-Händler ihren Versand ab 12. August auf Deutschland beschränken

Die EU-Verpackungsverordnung verlangt ab 12. August 2026 pro Zielland einen Bevollmächtigten – unabhängig von der Menge. Viele Händler ziehen sich deshalb aus dem EU-Ausland zurück.

Bild_EU-Verpackungsverordnung verlangt pro Zielland einen Bevollmächtigten – ohne Mindestmenge oder Ausnahmen. Für kleine und mittlere Händler lohnt sich der grenzüberschreitende Versand damit oft nicht mehr._

Was ist die EU-Verpackungsverordnung?

Seit Januar 2025 gilt in der Europäischen Union die neue Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR. Sie regelt, wie Verpackungen gestaltet, gekennzeichnet und recycelt werden müssen – und wer dafür verantwortlich ist. Ab dem 12. August 2026 treten die ersten konkreten Pflichten für Unternehmen in Kraft. Ziel der Verordnung ist es, Verpackungsabfälle EU-weit zu reduzieren und den Binnenmarkt durch einheitliche Regeln zu stärken.

Genau an dieser Stelle entsteht jedoch das Problem: Statt Handel über Grenzen hinweg zu erleichtern, drohen die neuen Regeln ihn spürbar zu erschweren.

Was bedeutet das für den EU-weiten Versand?

Wer Waren in ein anderes EU-Land verschickt, musste die dort verwendeten Verpackungen schon bisher registrieren und lizenzieren. Neu ist: Ab dem 12. August 2026 gilt dafür EU-weit ein einheitliches Regelwerk – statt bisher 27 nationaler Alleingänge.

Der Haken steckt im Detail: Wer in ein anderes EU-Land versendet, braucht dort künftig einen Bevollmächtigten, der die Erfüllung der Verpackungspflichten übernimmt. Und zwar unabhängig davon, wie viel dorthin verschickt wird. Es gibt keine Mindestmenge und keine Ausnahme für kleine Betriebe. Die Pflicht gilt ab dem ersten Paket.

Für die meisten kleinen und mittelständischen Online-Händler ist Deutschland das Hauptabsatzland; der Versand ins EU-Ausland läuft eher nebenbei mit. Trotzdem kostet ein Bevollmächtigter pro Zielland mehrere hundert Euro im Jahr – unabhängig davon, ob er fünf oder fünfhundert Pakete registriert. Ein Händler, der in fünf EU-Länder verschickt, zahlt so schnell mehrere Tausend Euro im Jahr, oft für nur wenige Dutzend Pakete. Die Konsequenz: Viele Händler werden den grenzüberschreitenden Versand zum Stichtag schlicht einstellen und sich auf den deutschen Markt beschränken.

Tim Arlt, Händlerbund-CEO sagt dazu: „Was den Binnenmarkt stärken sollte, sorgt in der Praxis dafür, dass sich kleine Händler aus dem EU-Ausland zurückziehen. Am Ende profitieren davon vor allem die Großen, die sich Bevollmächtigte in mehreren Ländern leisten können.“

Weitere Bürokratie-Falle: das Versandlabel

Neben der Bevollmächtigten-Pflicht sorgt die PPWR noch an anderer Stelle für Verunsicherung. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) – die in Deutschland zuständige Behörde für die Umsetzung des Verpackungsrechts – hat im Austausch mit dem Händlerbund eine Auslegung deutlich gemacht, die aufhorchen lässt: Ein Händler wird demnach bereits dann zum „Erzeuger“ im Sinne der PPWR, wenn er ein Versandlabel auf den Karton klebt. Die Begründung: Das Versandetikett stelle eine wesentliche Veränderung der Verpackung dar.

In der Praxis würde das für erhebliche Probleme sorgen: Jeder Online-Händler müsste die verwendete Verpackung eigenständig kennzeichnen, registrieren und lizenzieren sowie eine Konformitätserklärung ausstellen – ein Aufwand, den viele kleine Unternehmen kaum stemmen können, zumal der Verpackungshersteller diese Schritte in vielen Fällen bereits erledigt hat.

Vor allem aber sorgt die Situation für erhebliche Verunsicherung bei den Unternehmen: Solange keine gerichtliche Klärung vorliegt, wissen Händler schlicht nicht, woran sie sind. Rechtssicherheit werden am Ende aber erst Gerichte schaffen können.

Beide Baustellen zeigen: Statt Bürokratie abzubauen, drohen an mehreren Stellen neue Pflichten, die vor allem kleine und mittlere Händler treffen. Der Händlerbund setzt sich daher für eine praxisorientierte Auslegung der Verordnung ein und arbeitet an konkreten Lösungen, um betroffene Unternehmen bestmöglich zu unterstützen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Händlerbund
Sandra May
Kohlgartenstraße 11-13
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Über den Händlerbund
Recht im E-Commerce kann kompliziert sein – muss es aber nicht bleiben. Der Händlerbund macht Online-Shops rechtssicher: mit spezialisierter Rechtsberatung, aktuellen Rechtstexten und Unterstützung im Abmahnfall. Damit Händler sich auf ihr Geschäft konzentrieren können, während die rechtlichen Anforderungen verlässlich im Griff bleiben.

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Wirtschaft

Gemeinsam stark: Händlerbund und BVOH stärken mit klarer Rollenverteilung die Stimme der KMU-Onlinehändler

Händlerbund und BVOH schärfen ihre Rollen: Gemeinsam setzen sie sich für weniger Bürokratie, faireren Wettbewerb und eine starke Zukunft kleiner und mittelständischer Onlinehändler ein.

BildLeipzig/Dresden, 08.07.2026 – Der Händlerbund und der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) schärfen ihre Rollenverteilung im Interesse kleiner und mittelständischer Onlinehändler.

Im Mittelpunkt steht das Ziel, den KMU-Onlinehandel zu stärken, bürokratische Detailregulierung abzubauen und fairere Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, damit kleine und mittelständische Händler gegenüber finanzstarken Marktteilnehmern nicht weiter ins Hintertreffen geraten.

Der deutsche Onlinehandel wird seit Jahren auf rechtliche Perfektion getrimmt: Jede falsche Formulierung, jeder fehlende Hinweis, jede ungenaue Produktinformation kann teure Abmahnungen und Gerichtsverfahren auslösen. Dieses System ist in Europa in dieser Form nahezu einmalig. Ohne spezialisierte Dienstleister, die rechtliche Änderungen aufbereiten und in die Praxis übersetzen, ist Onlinehandel in Deutschland für viele Unternehmen kaum noch beherrschbar.

Preisdruck und Aufwand steigen

Während sich deutsche Onlinehändler mit immer neuen Informationspflichten, komplexen Formulierungsanforderungen, Plattformvorgaben, Produktsicherheitsvorschriften und Abmahnrisiken auseinandersetzen müssen, gelangen Millionen von Waren und Paketen auf den europäischen Markt, bei denen die Einhaltung grundlegender Verbraucher-, Produkt- und Wettbewerbsregeln häufig zweifelhaft ist.

Die Folgen sind spürbar: Die Margen sinken seit Jahren, große Plattformen prägen den Preisdruck, während der Aufwand für Rechtssicherheit, Compliance und Dokumentation immer weiter steigt. Immer mehr KMU-Onlinehändler sehen sich gezwungen, Geschäftsbereiche aufzugeben oder den Handel ganz einzustellen.

„Der deutsche Mittelstand braucht endlich spürbare Entlastung und verlässliche politische Rahmenbedingungen“, erklärt Tim Arlt vom Händlerbund. Heidi Kneller-Gronen vom BVOH ergänzt: „Nur so können kleine und mittelständische Onlinehändler dauerhaft fair und wirtschaftlich tragfähig arbeiten.“

Probleme aus der Händlerpraxis sichtbar machen

Beide Organisationen bleiben rechtlich, wirtschaftlich und organisatorisch unabhängig. Die Rollen sind klar getrennt: Der Händlerbund bleibt Dienstleister für Onlinehändler. Er fokussiert sich noch stärker auf Rechtsberatung, rechtssichere Onlineauftritte, Compliance-Lösungen und praktische Unterstützung im digitalen Handel. Seine Stärke liegt in den unmittelbaren Einblicken in konkrete Umsetzungsprobleme der Händlerpraxis.

Der BVOH bleibt der unabhängige politische Interessenvertreter des KMU-Onlinehandels. Er greift Probleme aus der Händlerpraxis auf und bringt sie gegenüber Politik, Behörden und Plattformen zur Sprache, um die Händlerrechte zu stärken.

Die fachliche Abstimmung zwischen Händlerbund und BVOH soll dazu beitragen, Probleme aus der täglichen Händlerpraxis früher zu erkennen, strukturiert aufzubereiten und politisch sichtbar zu machen, um so dem KMU-Handel eine starke Stimme zu geben.

Über den Händlerbund

Der Händlerbund macht Online-Shops rechtssicher: mit spezialisierter Rechtsberatung, aktuellen Rechtstexten und Unterstützung im Abmahnfall. Damit Händler sich auf ihr Geschäft konzentrieren können, während die rechtlichen Anforderungen verlässlich im Griff bleiben.

Über den BVOH

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. vertritt seit 20 Jahren die Interessen von Onlinehändlern gegenüber Politik, Behörden, Plattformen und Öffentlichkeit. Der Verband setzt sich insbesondere für faire Wettbewerbsbedingungen, praxistaugliche Regulierung und eine starke Stimme kleiner und mittelständischer Onlinehändler gegenüber den Plattformen ein. Er hat als einzige Organisation in Deutschland die Klagebefugnis gem. § 14 P2B-Verordnung.

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Recht im E-Commerce kann kompliziert sein – muss es aber nicht bleiben. Der Händlerbund macht Online-Shops rechtssicher: mit spezialisierter Rechtsberatung, aktuellen Rechtstexten und Unterstützung im Abmahnfall. Damit Händler sich auf ihr Geschäft konzentrieren können, während die rechtlichen Anforderungen verlässlich im Griff bleiben.

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Wirtschaft

Stresstest: Online-Händler beklagen sinkende Umsätze und wachsenden Wettbewerb

Die Händlerbund-Jahresstudie 2026 zeigt, wie Online-Händler das vergangene Jahr bewerten und welche Themen, Herausforderungen und Erwartungen die Branche aktuell besonders beschäftigen.

BildDer Online-Handel steht weiter unter erheblichem Druck. Die aktuelle Händlerbund-Jahresstudie 2026 zeigt: Viele Online-Händler kämpfen mit sinkenden Umsätzen, zunehmendem Wettbewerb und hohen bürokratischen Anforderungen. Doch es gibt zugleich auch positive Entwicklungen. So bleibt etwa die Retourenlage bei der Mehrheit stabil und auch beim Thema Abmahnungen zeigt sich ein erfreuliches Bild.

Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick:

* 60 Prozent der befragten Online-Händler sind mit dem Geschäftsjahr 2025 unzufrieden oder sehr unzufrieden.
* 56 Prozent verzeichneten im Vorjahresvergleich sinkende oder stark sinkende Umsätze.
* 69 Prozent nehmen einen zunehmenden Konkurrenzdruck im E-Commerce wahr.
* Bürokratie ist mit 70 Prozent die am häufigsten genannte Herausforderung. Doch auch Themen wie Rechtssicherheit und Kundenservice halten die Unternehmen auf Trab.
* Die Retourenquote blieb bei fast drei von vier Händlern stabil.
* 91 Prozent der befragten Unternehmen erhielten 2025 keine Abmahnung.

Stimmung im Online-Handel trübt sich ein

Das Geschäftsjahr 2025 war für viele Online-Händler herausfordernd. Ein Großteil der Befragten blickt unzufrieden (40 Prozent) oder sehr unzufrieden (20 Prozent) auf das vergangene Jahr zurück.

Im Vergleich zur vorherigen Jahresstudie des Händlerbundes hat sich die Stimmung damit spürbar verschlechtert. So ist etwa der Anteil der zufriedenen Händler von 42 auf 35 Prozent und der Anteil der sehr zufriedenen Händler von 6 Prozent auf 5 Prozent gesunken. Diese Entwicklung zeigt: Für viele Online-Händler ist das Marktumfeld schwieriger geworden, was sich unmittelbar auf die Einschätzung der eigenen Geschäftslage auswirkt.

Mehr als jeder zweite Händler meldet sinkende Umsätze

Ein Blick auf die Umsatzentwicklung unterstreicht die angespannte Lage: 37 Prozent berichten von gesunkenen, 19 Prozent von stark gesunkenen Umsätzen. Im Vorjahr lagen die Werte mit 32 Prozent und 18 Prozent noch etwas niedriger. Nur 27 Prozent konnten steigende oder stark steigende Umsätze erzielen, bei 18 Prozent blieb der Umsatz stabil.

Damit zeigt die Studie, dass viele Online-Händler nicht nur eine schlechtere Stimmung wahrnehmen, sondern auch wirtschaftlich konkret unter Druck stehen. Sinkende Umsätze können insbesondere für kleinere und mittelständische Händler schnell zur Belastung werden, da steigende Kosten, regulatorische Anforderungen und Investitionsbedarf im digitalen Handel weiterhin bestehen bleiben.

Erwartungen für 2026 bleiben zurückhaltend

Kaum überraschen dürften daher auch die verhaltenen Aussichten bis Jahresende: Die Mehrheit der Händler – konkret 39 Prozent – erwartet für 2026 ein schwieriges Jahr mit einigen Hürden. 33 Prozent geben sich hingegen neutral und hoffen auf eine stabile Entwicklung. Positiv oder verhalten positiv blicken lediglich 28 Prozent der Befragten in die Zukunft. Auffällig ist der deutliche Rückgang bei den sehr optimistischen Sellern: Hier sank der Wert im Vergleich zur vorherigen Studie von 13 auf 4 Prozent.

Bürokratie ist die größte Belastung im Händleralltag

Die Händlerbund-Jahresstudie zeigt klar: Die größten Herausforderungen liegen nicht allein in der Umsatzentwicklung. Besonders stark belasten regulatorische und operative Anforderungen den Geschäftsalltag der Online-Händler. Mit 70 Prozent wird Bürokratie am häufigsten als Problempunkt genannt. Dahinter folgen Kundenservice mit 67 Prozent sowie Rechtssicherheit und Konkurrenzdruck mit jeweils 48 Prozent. Auch Barrierefreiheit beschäftigt mit 37 Prozent einen erheblichen Teil der Händler. Payment wird von 32 Prozent als Herausforderung genannt.

Diese Ergebnisse machen deutlich, wie vielfältig die Belastungen im Online-Handel inzwischen sind. Händler müssen nicht nur Produkte verkaufen und Kunden gewinnen, sondern zugleich rechtliche Vorgaben einhalten, technische Anforderungen umsetzen, Serviceprozesse steuern und sich in einem dynamischen Wettbewerbsumfeld behaupten.

Druck durch Konkurrenz verschärft sich spürbar

Konkret auf den Wettbewerb im Online-Handel angesprochen, geben sieben von zehn Befragten (69 Prozent) an, dass der Konkurrenzkampf aus ihrer Sicht stärker geworden ist. Nur 2 Prozent sehen eine unveränderte Wettbewerbssituation. Von einer Abschwächung des Wettbewerbsdrucks berichten nur knapp drei von zehn Sellern (29 Prozent). Gerade für kleinere und mittlere Händler ist diese Entwicklung bedeutsam, da sie nicht nur im Wettbewerb mit anderen spezialisierten Shops, sondern auch mit großen Plattformen, internationalen Anbietern und preisaggressiven Marktteilnehmern stehen.

Retourenquote bleibt bei der Mehrheit stabil und niedrig

Beim Thema Retouren zeigt sich ein differenziertes, insgesamt aber vergleichsweise stabiles Bild. 56 Prozent der Händler verzeichnen nur wenige Retouren (unter 2 Prozent Retourenquote). Weitere 12 Prozent geben an, gar keine Retouren zu haben. Der Anteil der Unternehmer mit vielen und sehr vielen Retouren liegt demnach bei 21 Prozent beziehungsweise 11 Prozent.

Die Entwicklung der Retourenquote blieb bei der großen Mehrheit unverändert: 72 Prozent der Händler berichten von einer stabilen Retourenlage. Während die Quote bei 23 Prozent gestiegen ist, konnten zumindest 4 Prozent einen rückläufigen Trend erkennen. Gemischt ist das Bild bei den Rücksendekosten: Die Hälfte der Händler gibt die Kosten für Retouren an die Kundschaft weiter. 29 Prozent übernehmen diese selbst und 21 Prozent regeln die Kostenfrage je nach Fall unterschiedlich.

Abmahnungen betreffen nur eine Minderheit der Händler

Positives gibt es aus dem Abmahnsektor zu vernehmen: Laut Befragung erhielten im vergangenen Jahr 91 Prozent der Online-Händler keine Abmahnung. Damit zeigt sich, dass Abmahnungen aktuell nur einen vergleichsweise kleinen Teil der Händler unmittelbar treffen. Dennoch bleibt das Thema für die Branche grundsätzlich bedeutsam. Denn im Einzelfall können Abmahnungen mit erheblichen Kosten, rechtlichem Aufwand und unternehmerischer Unsicherheit verbunden sein.

Über die Studie

Die Händlerbund-Jahresstudie 2026 offenbart eine Branche, die weiterhin unter Druck steht, aber zugleich wichtige Signale für die Zukunft liefert. Sinkende Umsätze, zunehmender Wettbewerb und hohe bürokratische Anforderungen prägen den Alltag vieler Online-Händler. Gleichzeitig zeigen stabile Retourenquoten und eine geringe Abmahnbetroffenheit, dass nicht alle Belastungsfelder gleichermaßen eskalieren.
Gerade kleine und mittelständische Unternehmen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, rechtliche Orientierung und praxistaugliche Lösungen, um auch in einem anspruchsvollen Marktumfeld erfolgreich bestehen zu können. Die Studie trägt dazu bei, die Anliegen der Branche gegenüber Öffentlichkeit, Wirtschaft und Politik sichtbar zu machen. Insgesamt wurden 335 Online-Händler befragt.

Studie kostenlos herunterladen!

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Wirtschaft

Führende Politiker:innen diskutieren Auswirkungen des Einwegkunststofffondsgesetzes bei Fernholz

Politiker diskutieren bei Fernholz GmbH über EWKFondsG: hohe Abgaben, Bürokratie & Wettbewerbsnachteile für deutsche Mittelständler, Forderung nach fairen Bedingungen.

BildFührende Politiker aus Bund, Land und Kommune haben sich bei der W. u. H. Fernholz GmbH & Co. KG über die Folgen des seit Anfang 2025 geltenden Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) informiert. Das Gesetz verpflichtet Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte zu Abgaben in einen zentralen Fonds – mit gravierenden Folgen für den deutschen Mittelstand.

„Eine Lieferung von Trinkmilchbechern im Wert von 600.000 Euro wird durch das EWKFondsG mit zusätzlichen Kosten von 200.000 Euro belastet – damit wandert die Produktion ins Nicht-EU-Ausland“, verdeutlichte Uwe Fernholz, geschäftsführender Gesellschafter des Verpackungsherstellers. Besonders kritisch sei, dass ausländische Wettbewerber kaum betroffen seien. Einige EU-Mitgliedsstaaten beispielsweise setzen die Verordnung vorerst gar nicht um oder haben sie deutlich abgeschwächt. Deutsche Unternehmen hingegen werden durch hohe Abgaben und bürokratischen Pflichten massiv benachteiligt.

Die Politik zeigte sich beeindruckt von der Innovationskraft und nachhaltigen Praxis des Familienunternehmens, äußerte aber auch große Sorge über Wettbewerbsverzerrungen. Zu Gast waren u. a. Florian Müller (MdB, CDU), Ralf Schwarzkopf (MdL, CDU), Jan Nesselrath (Bürgermeister Meinerzhagen).

Kritikpunkte aus Unternehmenssicht sind unklare Richtlinien zur Abgabenhöhe, erheblicher Verwaltungsaufwand und fehlende europaweite Einheitlichkeit. „Deutschland schafft es erneut, durch Bürokratie eine Spitzenposition zu übernehmen – leider zulasten der eigenen Wirtschaft“, so Fernholz.

Die eingeladenen Abgeordneten sagten zu, die geschilderten Probleme in die zuständigen Ausschüsse und Ministerien zu tragen. Auch das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesumweltministerium sowie die Landesregierung Nordrhein-Westfalen seien bereits eingebunden. Ziel ist es, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und mittelständische Unternehmen zu entlasten.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

W. u. H. Fernholz GmbH & Co. KG.
Herr Dirk Meid
Gewerbegebiet Ihne 2
58540 Meinerzhagen
Deutschland

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Die W. u. H. Fernholz GmbH & Co. KG ist ein Produzent für Folien und Kunststoffverpackungen mit Sitz in Meinerzhagen und Schkopau. Das Unternehmen hat zahlreiche Zertifikate, die nachhaltige und innovative Projekte auszeichnen.

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Arzneimittelversandhandel in Deutschland steht für Qualität und Leistungsfähigkeit

Die Mitgliedsapotheken des BVDVA halten hohe Standards bei Lagerung, Verpackung und Versand ein. Sie stellen die uneingeschränkte Qualität der Produkte für die anwendenden Verbraucher sicher.

BildIn der aktuellen politischen Debatte um neue regulatorische Vorgaben für die Temperaturführung bei Arzneimitteln warnt der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) vor praxisfernen Verschärfungen. Zusätzliche Belastungen entlang der gesamten Lieferkette – vom pharmazeutischen Großhandel bis zum Botendienst – gefährden die flächendeckende Arzneimittelversorgung und ignorieren die nachgewiesene Leistungsfähigkeit des Versandhandels.

Das ist am Ende ein „vergiftetes Geschenk“, das niemandem hilft und hat nichts mit der versprochenen Entbürokratisierung zu tun, die die schwarz-rote Bundesregierung bereits so oft versprochen hat.

21 Jahre erfolgreicher Arzneimittelversand

„In über 20 Jahren seit seiner Zulassung ist der Versandhandel mit Arzneimitteln zu einer sicheren und qualitativ hochwertigen Ergänzung der Versorgung, auch und gerade in strukturschwachen Regionen“, geworden, erklärt Heinrich Meyer, Vorsitzender des BVDVA. „Anstatt diese bewährte Säule der Arzneimittelversorgung zu stärken, drohen neue Auflagen, die z.T. realitätsfern sind und gerade bei Spezialversorgungen, die nicht von jeder Apotheke erbracht werden können, zu erheblichen Versorgungslücken führen können.“

Der BVDVA betont, dass seine Mitgliedsapotheken seit Anbeginn hohe Standards bei Lagerung, Verpackung und Versand einhalten, die die uneingeschränkte Qualität der Produkte für die anwendenden Verbraucher sicherstellen. Die kontinuierlichen Investitionen in Qualitätssicherung, Digitalisierung und moderne Logistiksysteme haben den regulierten Arzneimittelversandhandel zu einem verlässlichen Partner gemacht. Auch in pandemischen Ausnahmesituationen, wie die Corona-Zeit eindrucksvoll bewiesen hat. In mehr als zwanzig Jahren haben hunderte Millionen Arzneimittelsendungen ihre Empfänger erreicht, ohne dass transportbedingte Anwendungsrisiken bekannt sind.

Bürokratie ohne Verbrauchernutzen

„Wer jetzt neue, pauschale Temperaturanforderungen durchsetzen will, die über das notwendige Maß hinausgehen, gefährdet funktionierende Prozesse. Und zwar ohne belegbaren Zusatznutzen für die Patientinnen und Patienten“, so Meyer weiter. „Stattdessen sollten pragmatische Lösungen im Dialog mit allen Marktakteuren entwickelt werden. Schließlich wird davon der Arzneimittelbotendienst, den viele Apotheken anbieten, im gleichen Maße betroffen sein und macht diesen teilweise undurchführbar. Der BVDVA steht hierzu jederzeit bereit.“

Arzneimittel im Versand für Endverbraucher

Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist eine alternative und komplementäre Belieferungsart zur Abgabe in der Vor-Ort-Apotheke mit ihrem klassischen Botendienst. Die Standards sind für alle Bereiche gleich. Bedingungen aus dem pharmazeutischen Großhandel und dem B2B-Bereich in die Endkundenversorgung übertragen zu wollen, ist nicht sinnvoll, da es sich ja nicht um Lieferungen zur Lagerung und dem Weiterverkauf (Großhandel mit GDP gleich Good Distribution Practice) handelt, sondern um eine direkte Versorgung des anwendenden Verbrauchers mit Arzneimitteln.

Deutsche Versandapotheken = Vor-Ort-Apotheken

Der Verband fordert daher die politischen Entscheidungsträger auf, den Arzneimittelversandhandel als integralen Bestandteil der modernen Gesundheitsversorgung anzuerkennen und seine Stärken gezielt zu nutzen. Nicht nur für mehr Versorgungssicherheit, besonders in ländlichen Regionen, sondern auch für eine nachhaltige komplementäre Entlastung der Apothekenstrukturen vor Ort. Wir erinnern gerne daran, dass deutsche Versandapotheken auch regulierte Vor-Ort-Apotheken sind.

Pressemitteilung auf BVDVA.de

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Der Bundesverband BVDVA ist ein Interessenverband, der die Interessen von Versandapotheken in Deutschland vertritt. Er setzt sich für die Förderung und Weiterentwicklung des Versandhandels mit Arzneimitteln ein und vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Medien und Öffentlichkeit. Der Verband engagiert sich stark für Innovationen im Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich der digitalen und pharmazeutischen Versorgung.

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