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Mitarbeitergespräche ohne Bauchgefühl: Wie Planungsbüros und IT-Dienstleister fair bewerten

Mitarbeitergespräche werden oft verschoben und versanden. Wie Planungsbüros und IT-Dienstleister sie strukturiert führen, fair bewerten und mit HR-Software nachhaltig verankern.

BildWels, Juni 2026 – Mitarbeiter- und Jahresgespräche gehören zu den wirksamsten Führungsinstrumenten – und werden trotzdem regelmäßig verschoben, verkürzt oder „irgendwie“ geführt. Gerade in Planungsbüros und bei IT-Dienstleistern, wo das Projektgeschäft kaum Luft lässt, bleibt für sie oft keine Zeit. Dabei entscheiden genau diese Gespräche darüber, ob Entwicklung tatsächlich passiert und Teams auf Kurs bleiben. Die NewVision Software GmbH zeigt in einem aktuellen Fachbeitrag, wie aus dem ungeliebten Pflichttermin ein strategisches Instrument wird – mit klarer Struktur, fairer Bewertung und einem Follow-up, das im Alltag hält.

Woran Mitarbeitergespräche in der Praxis scheitern: Gut ist, wenn Gespräche überhaupt geplant werden. Weniger gut, wenn sie im Projektalltag untergehen. Die typischen Stolpersteine sind in fast jedem Büro dieselben:

– Kein klarer Ablauf: Das Gespräch findet statt, aber ohne Agenda – „Wir reden halt mal.“
– Keine saubere Dokumentation: Ergebnisse landen in Word-Dateien, E-Mails oder nirgends.
– Subjektive Bewertung: Leistung wirkt „nach Gefühl“ oder Sympathie statt nachvollziehbar.
– Ziele versanden: Vereinbarungen werden getroffen, aber nicht aktiv nachverfolgt.
– Maßnahmen bleiben vage: Entwicklung wird „irgendwann“ geplant – ohne Owner, Termin und nächsten Schritt.

Das Ergebnis ist fast immer dasselbe: Unsicherheit auf beiden Seiten, obwohl die Absicht gut ist. Das Problem ist laut NewVision selten fehlender Wille, sondern ein fehlender Prozess. Ohne Struktur bleibt Entwicklung Zufall – mit klaren Gesprächen wird sie planbar.

Ab rund 30 Mitarbeitenden wird Struktur zur Führungssicherheit: Spätestens ab einer gewissen Größe kann die Geschäftsführung nicht mehr alles im Detail im Blick behalten. Verantwortung muss stärker delegiert werden – und damit steigt die Notwendigkeit, Ziele, Leistung und Entwicklung verlässlich zu steuern. Strukturierte Mitarbeitergespräche sind dann kein Zusatzaufwand, sondern die Grundlage dafür, dass Führung auch in wachsenden Teams sicher funktioniert.

Was „Leistung“ eigentlich bedeutet – fair und nachvollziehbar: Bevor bewertet wird, lohnt der Blick auf die entscheidende Frage: Was genau ist Leistung? Fachliche Kompetenz – etwa Kenntnis von HOAI, Normen und BIM in Planungsbüros oder technisches Verständnis und Projektmethodik bei IT-Dienstleistern – ist dabei nur die Basis. Entscheidend ist, was jemand daraus macht: wie gut Kompetenzen in Ergebnisse, reibungslose Projekte und Kundenzufriedenheit übersetzt werden. Damit Bewertungen fair werden, empfiehlt NewVision, Leistung immer über drei Bereiche zu betrachten:

– Fachliche Kompetenzen: Was kann die Person? (z. B. HOAI-Sicherheit, BIM-Know-how, Projektsteuerung)
– Zusammenarbeit und Verhalten: Wie arbeitet die Person mit anderen? (z. B. Kommunikation, Konfliktfähigkeit, Selbstorganisation)
– Ergebnisse und Output: Was erreicht die Person konkret? (z. B. Qualität, Termintreue, Beitrag zur Projektrentabilität, Kundenfeedback)

Entscheidend ist Transparenz ohne Druck. Mitarbeitende wollen kein Urteil – sie wollen verstehen, wie ihre Leistung gesehen wird: klar, fair und wertschätzend. So entsteht eine Performance-Kultur, die stärkt, statt zu verunsichern.

Vom Leistungsverständnis zum Performance Assessment: Wenn klar ist, was Leistung bedeutet, braucht es ein einheitliches, nachvollziehbares Bewertungsraster, das Führungskräfte über Teams hinweg konsistent anwenden. Viele Unternehmen starten pragmatisch mit einer dreistufigen Skala – hohe, mittlere und niedrige Leistung -, weil sie einfach zu erklären und gut vergleichbar ist. Wichtig dabei: Die Skala ist kein Ranking, sondern ein Orientierungsrahmen, aus dem sich gezielt Entwicklung ableiten lässt. Den Unterschied macht am Ende die Führungskraft selbst – durch Objektivität statt Bauchgefühl, Klarheit über Ziele und Erwartungen sowie eine Coaching-Mentalität, die konstruktives, empathisches Feedback gibt.

HR-Software statt Excel: Ein erster Überblick gelingt mit Excel. Sobald aber mehrere Führungskräfte bewerten, Ziele systematisch überprüft und Follow-ups dokumentiert werden sollen, wird die Tabelle zum Zeitfresser: Daten sind verteilt, Versionen entstehen parallel, und genau das fehlt, worauf es ankommt – Transparenz, Vergleichbarkeit und Verbindlichkeit. Mit den Branchenlösungen ingo365 HR für Planungsbüros und timo365 HR für IT-Dienstleister – beide powered by Factorial – bildet NewVision Mitarbeitergespräche durchgängig digital ab. Konkret können Büros damit:

– Mitarbeiter- und Jahresbeurteilungen digital anlegen und eigene Kompetenzbögen integrieren
– Selbst-, Peer- und Vorgesetztenfeedback für ein vollständigeres Bild kombinieren
– Ziele und Maßnahmen zentral festhalten – mit Owner, Priorität und Deadline
– Gesprächsergebnisse und Fortschritte über mehrere Jahre DSGVO-konform dokumentieren
– Einladungen, Vorbereitungsphasen, Follow-ups und Check-ins automatisieren
– Zielerreichung, Kompetenzentwicklung und Gesprächsstatus per Reporting sichtbar machen

So laufen Entwicklungsgespräche nicht nach Bauchgefühl, sondern entlang eines klaren Frameworks – und bleiben trotzdem flexibel genug für rollen- und projektspezifische Schwerpunkte. Der Effekt: weniger Administration, mehr Klarheit und ein verlässlicher Rhythmus, der persönliche Entwicklung, Team-Performance und Unternehmensentwicklung verbindet.

Der größte Hebel: konsequentes Follow-up: Ein gutes Jahresgespräch ist kein Pflichttermin, sondern der Moment, in dem Erwartungen geklärt, Leistung fair eingeordnet und Entwicklung konkret vereinbart wird. Den größten Hebel sieht NewVision im konsequenten Nachfassen: Erst wenn Ziele dokumentiert, Maßnahmen terminiert und Check-ins fixiert sind, passiert Entwicklung im Projektalltag – und nicht „irgendwann“. HR-Software unterstützt dabei, weil Ziele, Gespräche, Dokumentation und Follow-ups an einem Ort zusammenlaufen und Entwicklung dadurch messbar und steuerbar wird.

Kostenloser Leitfaden für den schnellen Start: Für den pragmatischen Einstieg – auch ohne Software – stellt NewVision einen kostenlosen Leitfaden bereit. Er führt Schritt für Schritt durch Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung, inklusive Leitfragen und Follow-up, und eignet sich zugleich als Vorlage für einen wiederkehrenden Gesprächsablauf.

Den vollständigen Fachbeitrag lesen Sie hier:

Gleich zum Leitfaden!

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

NewVision Software GmbH
Herr Maximilian Mayer
Bahnhofsplatz 1
4600 Wels
Österreich

fon ..: +43 69914600329
web ..: https://www.newvision.eu/
email : maximilian.mayer@newvision.eu

NewVision entwickelt branchenspezifische Software- und Digitalisierungslösungen für Planungsbüros (Ingenieur- und Architekturbüros) sowie IT-Dienstleister. Zum Portfolio zählen die Branchenplattformen ingo365 und timo365 mit ERP- und HR-Modulen – die HR-Lösungen ingo365 HR und timo365 HR sind powered by Factorial. Ziel ist es, Prozesse von der Projektsteuerung bis zur Personalentwicklung durchgängig, transparent und DSGVO-konform abzubilden.

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

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Einfach abrechnen für IT-Dienstleister: Projektleiter-Cockpit

Ein Projektleiter-Cockpit schafft Transparenz über Projektstatus, Leistungen und Abrechnung und unterstützt IT-Dienstleister bei einer strukturierten Fakturierung.

BildWels – In vielen IT-Dienstleistungsunternehmen stellt die Abrechnung von Projektleistungen eine zentrale Herausforderung dar. Obwohl Leistungen kontinuierlich im Projektverlauf entstehen, werden sie häufig nicht vollständig oder nicht zeitnah fakturiert. Die Ursachen liegen dabei oft weniger in fehlender Leistung als vielmehr in einer unzureichenden Transparenz über den aktuellen Projektstatus.
Projektleiter arbeiten in der Praxis mit unterschiedlichen Informationsquellen – von Zeiterfassungssystemen über Projektlisten bis hin zu E-Mails und individuellen Dokumentenablagen. Diese fragmentierte Datenbasis erschwert es, den Überblick über bereits erbrachte, freigegebene oder noch abrechenbare Leistungen zu behalten. Insbesondere bei parallel laufenden Projekten steigt die Komplexität deutlich.
Ein strukturierter Ansatz zur Verbesserung besteht in der Bündelung aller relevanten Projektdaten in einem zentralen Projektleiter-Cockpit. Durch die konsolidierte Darstellung von Projektfortschritt, Budget, Zeitaufwänden und Abrechnungsstatus erhalten Verantwortliche eine fundierte Entscheidungsbasis für die nächsten Schritte in der Abrechnung.
Auf dieser Grundlage lassen sich typische Herausforderungen im Projektalltag reduzieren. Dazu zählen unter anderem fehlende Leistungsnachweise, verspätete Zeiterfassung oder Abstimmungsprobleme zwischen Projektbeteiligten. Eine klare Struktur unterstützt dabei, Prozesse nachvollziehbar abzubilden und die Abrechnung systematisch vorzubereiten.
Für IT-Dienstleister gewinnt die Transparenz im Projektcontrolling zunehmend an Bedeutung. Eine nachvollziehbare und vollständige Abrechnung trägt nicht nur zur wirtschaftlichen Stabilität bei, sondern verbessert auch die Kommunikation mit Kunden.
Ein Beispiel für diesen Ansatz zeigen moderne ERP-Systeme, die Projektsteuerung, Zeiterfassung und Abrechnung in einer durchgängigen Lösung verbinden.
Weitere Informationen zum Thema:
Zum Fachbeitrag

Ergänzend kann eine Checkliste zur strukturierten Stundenabrechnung unterstützen:
Zur Checkliste

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Die NewVision Software GmbH mit Sitz in Wels (Österreich) ist seit rund 20 Jahren auf integrierte Business-Software für projektorientierte Unternehmen spezialisiert. Unter dem Leitgedanken „Wir denken alle in Projekten“ begleitet das Unternehmen IT-Dienstleister und Planungsbüros dabei, kaufmännische und administrative Prozesse strukturiert, effizient und zukunftssicher aufzustellen.
Das Lösungsportfolio umfasst ERP-, DMS- und HR-Systeme auf Basis der Microsoft-Cloud und ist speziell auf die Anforderungen projektbasierter Organisationen ausgerichtet.

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Nur noch ein Monat bleibt zur NIS-2-Registrierung – Tausende Unternehmen noch nicht compliant

Am 6. März endet die NIS-2-Registrierungs-Frist für 30.000 Unternehmen. Experten warnen vor Compliance-Lücken im Mittelstand. Geschäftsleitungen haften persönlich.

Bild5. Februar 2026 – Am 6. März 2026 endet die gesetzliche Dreimonatsfrist zur Registrierung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für Unternehmen, die unter das NIS-2-Umsetzungsgesetz fallen. Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate nach erstmaliger Einstufung beim BSI zu registrieren (§ 33 Abs. 1 BSIG). Erst ein Bruchteil der betroffenen Unternehmen haben ihre Pflichten erfüllt. Experten warnen vor einem bösen Erwachen.

NIS-2: Was steckt dahinter?
Das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten und setzt die europäische NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht um. Ziel ist ein einheitlich hohes Niveau an Cybersicherheit in der gesamten EU. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen in kritischen und wichtigen Sektoren zu umfassenden IT-Sicherheitsmaßnahmen, strengen Meldepflichten bei Cyberangriffen und macht Cybersecurity zur Chefsache mit persönlicher Geschäftsleitungshaftung.

Etwa 30.000 Unternehmen betroffen: Der Mittelstand im Visier
Während bisher nur KRITIS-Betreiber reguliert waren, erfasst NIS-2 nun rund 30.000 Einrichtungen. Die Erweiterung trifft vor allem den Mittelstand hart. Betroffen sind erstmals auch:
o IT-Dienstleister: Cloud-Anbieter, Rechenzentrumsbetreiber, Managed Service Provider
o Maschinenbau: Hersteller von Maschinen und Anlagen
o Automobilzulieferer: Hersteller von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen
o Lebensmittelproduktion: Industrielle Produzenten und Großhändler
o Chemieunternehmen: Hersteller und Importeure chemischer Stoffe
o Elektrotechnik: Hersteller elektrischer Ausrüstungen
o Logistik: Post- und Kurierdienste
o Digital Economy: Online-Marktplätze, Suchmaschinen, soziale Netzwerke
„Viele Geschäftsführer im Mittelstand wissen noch gar nicht, dass sie betroffen sind“, warnt Tobias Stephan, Rechtsanwalt und Experte für Cybersecurity-Recht bei der auf Digitalrecht spezialisierten Kanzlei MAINLY. „Die Betroffenheitsprüfung ist komplex, besonders für Unternehmen mit gemischten Geschäftstätigkeiten oder Konzernstrukturen. Wer jetzt nicht handelt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch die persönliche Haftung der Geschäftsleitung.“
Denn neben der teilweise komplexen Bestimmung der Handlungsfelder sind auch die Untergrenzen bei Mitarbeiteranzahl und Finanzkennzahlen nicht immer gleich. Teilweise – etwa bei Top Level Domain Registries – gelten gar keine solchen Mindestgrößen. In Konzernen oder bei Joint-Ventures werden die Unternehmenskennzahlen wiederum häufig addiert.

Drastische Konsequenzen bei Nicht-Compliance
Bei Verstößen drohen Bußgelder. Hinzu kommt: Die Geschäftsleitung haftet persönlich für Pflichtverletzungen nach den Regeln des Gesellschaftsrechts (§ 38 Abs. 2 BSIG i.V.m. §§ 43 GmbHG, 93 AktG).
Bei hartnäckiger Nichtbefolgung von BSI-Anordnungen kann die zuständige Fachaufsicht als letztes Mittel die Betriebsgenehmigung aussetzen oder der Geschäftsleitung die Tätigkeit vorübergehend untersagen (§ 61 Abs. 9 BSIG).

Was jetzt zu tun ist
1. Betroffenheit prüfen: Das BSI stellt ein Online-Tool zur Betroffenheitsprüfung bereit, das einen ersten Anhaltspunkt geben kann. „Auch wenn Sie nicht betroffen sind, sollten Sie die Prüfung dokumentieren“, rät Herr Stephan. „Das BSI kann später Nachweise verlangen.“
2. Mein Unternehmenskonto (MUK) einrichten: Die Registrierung erfolgt zweistufig. Ohne MUK-Konto ist keine BSI-Registrierung möglich.
3. BSI-Registrierung bis 6. März 2026 abschließen: Die Registrierung muss über das BSI-Portal erfolgen, das seit dem Januar 2026 verfügbar ist. Erforderlich sind detaillierte Unternehmensangaben, Sektor-Zuordnung und Benennung einer Kontaktstelle.
4. Sofort-Maßnahmen starten: Multi-Faktor-Authentifizierung einführen, Meldeprozesse für Sicherheitsvorfälle definieren, erste Risikoanalyse durchführen und die Geschäftsleitung formal einbinden.

Branchenverbände schlagen Alarm
Mehrere Wirtschaftsverbände haben bereits auf die Umsetzungsprobleme hingewiesen. Viele der NIS-2-Anforderungen decken sich mit verbreiteten Zertifikaten, wie etwa ISO 27001, doch die spezifischen gesetzlichen Pflichten wie Registrierung, Meldeprozesse und Geschäftsleitungsverantwortung gehen darüber hinaus.

Unterstützung für betroffene Unternehmen
Die Kanzlei MAINLY, spezialisiert auf Digitalrecht, KI, DSGVO und Cybersecurity, bietet betroffenen Unternehmen Unterstützung bei der Betroffenheitsprüfung, der BSI-Registrierung und dem Aufbau compliance-konformer ISMS-Strukturen an. „Wir sehen täglich Unternehmen, die zwischen Panik und Verdrängung schwanken“, berichtet Herr Stephan. „Dabei ist NIS-2 mit strukturiertem Vorgehen in wenigen Wochen umsetzbar – wenn man jetzt startet.“
Weitere Informationen zu den Services von MAINLY finden Sie unter: https://www.mainly-law.com/.

Über NIS-2
Die NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555 ist das aktualisierte EU-Rahmenwerk für Cybersicherheit. Sie ersetzt die NIS-1-Richtlinie von 2016 und erweitert den Anwendungsbereich erheblich. Das deutsche NIS-2-Umsetzungsgesetz novelliert unter anderem das BSI-Gesetz und schafft die Kategorien „besonders wichtige Einrichtungen“ und „wichtige Einrichtungen“ mit gestaffelten Anforderungen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

MAINLY Rechtsanwalts-GmbH
Tobias Stephan
Heilbronner Str. 150
70191 Stuttgart
Deutschland

fon ..: 071125248591
web ..: https://www.mainly-law.com/
email : t.stephan@mainly-law.com

MAINLY Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine auf Digitalrecht spezialisierte Kanzlei mit Fokus auf DSGVO/Datenschutz, IT-Vertragsrecht, AI Act und Cybersecurity-Recht. Die Kanzlei berät mittelständische Unternehmen und Startups bei der rechtssicheren Digitalisierung und regulatorischen Compliance. Zu den Schwerpunkten gehören NIS-2-Umsetzung, IT-Sicherheitsrecht, Cloud-Verträge, SaaS-Agreements und die rechtliche Begleitung von KI-Projekten. Weitere Informationen: www.mainly-law.com

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